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ThemaDas Wespennest - oder Arbeitsschutz im Ehrenamt78 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • StGB - SmS - Sicher mit System
  • Leitfaden "In 17 Schritten zum Arbeitsschutzmanagement", IHK Mittlerer Niederrhein
  •  
    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567857
    Datum03.07.2009 10:0128860 x gelesen
    Ich beschäftige mich seit vielen Jahren - genauer seit Mitte der Achtziger - mit dem Thema Arbeitsschutz im Ehrenamt. Auslöser waren verschiedene schwere Unfälle im Ehrenamt in meinem damaligen Umfeld, die bis zur Zerstörung ganzer Familien führten.

    Diese Ereignisse damals und die Einblicke, die ich nicht zuletzt auch durch aktuelle Kommunikationsformen bekommen habe, lassen mich manchmal ein wenig am Verstand der Verantwortlichen in den Organsiationen zweifeln.
    Alleine in den letzten zwei Jahren haben mich mehrere hundert Mails und PNs in den verschiedenen Foren erreicht, in denen mich ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aller Organisationen um Hilfe in Arbeitsschutzbelangen gebeten haben, meist dann, wenn der Unfall bereits passiert war.

    Arbeitsschutz scheint im Ehrenamt ein echtes "NoGo" zu sein,
    Mobbing und Bossing scheinen zu bewährten Führungsmitteln zu gehören,
    Beschaffungsplanung unter Berücksichtigung von Arbeitsschutzbelangen,
    an Gefährdungen angepasste PSA, Schuung und Unterweisung scheinen unbekannte Fremdworte zu sein,
    Unfälle im Dienst werden vertuscht oder über die eigene Krankenkasse abgerechnet, und, und, und ...

    Dabei hat doch jede Organisation ein ganz markantes Leitbild ...

    Feuerwehr ... retten, löschen, schützen, bergen, ...
    THW ... Es sichert ... die höchsten aller denkbaren Lebensgüter, das menschliche Leben, die körperliche Unversehrtheit ...
    MHD ... Bezeugung des Glaubens und Hilfe den Bedürftigen
    JUH ... Eintreten für den Glauben und Einsatz für den Kranken und Hilfsbedürftigen.
    DRK ... setzen wir uns für ... das Leben, die Gesundheit ... aller Menschen ein
    ASB ... freiwillig Engagierte ... für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen ...

    Gilt das Leitbild auch für die eigenen Mitarbeiter im Ehrenamt?

    Leben wir das Leitbild oder ist es einfach nur Makulatur, um Außenstehende zu beeindrucken?

    Unsere Leute in den Organisationen - gerade auch im Ehrenamt - leisten tagtäglich hochprofessionelle Arbeit auf höchstem Niveau, "Freizeitbeschäftigung" kann man das schon lange nicht mehr nennen.
    Aber im Arbeitsschutz ist von Professionalität wenig zu merken.

    Unfälle und Erkrankungen bedeuten immer, grundsätzlich, menschliches Leid für die Betroffenen und -häufig nicht erkannt - auch für deren Familien.
    Gerade in den vielen ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern hängt von sicheren Arbeitsbedingungen nicht nur die Gesundheit unserer Mitarbeiter, sondern auch in ganz erheblichem Maß deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenz ab.
    Schließlich spielt bei Unfällen im Ehrenamt auch der psychologische Faktor eine nicht unerhebliche Rolle ... ich bin zum helfen da, und brauche auf einmal selbst Hilfe - eine Situation, die in vielen Fällen das selbst aufgebaute Weltbild, das eigene Engagement bei der Hilfe für andere ins Wanken oder gar zum Einsturz bringt - teilweise sogar mit auf den ersten Blick völlig unverständlichen Folgen - für den Betroffenen selbst, für seine Familie, für seine Freunde.

    Auch, wenn es nicht so scheint, die Vermeidung tätigkeitsbedingter Verletzungen und Erkrankungen beruht auf dem grundlegenden menschlichen Bedürfnis der Selbsterhaltung.
    Nur dafür brauchen unsere Leute professionelle Unterstützung und Anleitung.

    Zeitgemäßer Arbeitsschutzes geht von einem ganzheitlichen Verständnis von Sicherheit und Gesundheit bei der Tätigkeit aus. Er betont die Eigenverantwortung der Organisation, der Führungs- und Leitungskräfte und der Mitarbeiter.

    Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe, bindet alle Führungskräfte in Arbeitsschutzprozesse ein und setzt auf eine regelmäßige Bewertung mit dem Ziel der kontinuierlichen Verbesserung.

    Arbeitsschutz ist kein zusätzliches Aufgabenfeld, sondern integraler Bestandteil aller Aufgaben und Funktionen in jeder Organsiation. Es handelt sich um ein ethisches, humanitäres, betriebswirtschaftliches und ökologisches Grundanliegen - und dem Recht des Mitarbeiters auf sicherer Arbeitsbedingungen - auch und gerade im Ehrenamt.

    Gute Organisationen betreiben Arbeitsschutz,
    bessere Organisationen leben Arbeitsschutz.

    Wo ordnet IHR euch ein? Wie seht IHR die Problematik?


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW567858
    Datum03.07.2009 10:1025681 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWo ordnet IHR euch ein?

    bei den "führsorglichen Praktikern"


    Geschrieben von Udo BurkhardWie seht IHR die Problematik?

    Die Grenze zum funktionsunfähigen Handelnsverbot rückt immer näher, weil aufgrund einzelner Fehlverhalten oder vorausschauender Besorgnisse (vgl. "Zubehör an PSA-Diskussion", Gesichts-/Augenschutz vs Temperaturstabilität bzw. Helmgewicht) sinnvolles Handeln und schnelles Agieren unmöglich wird...


    Ja - ich weiß wie dünn der Grat ist, auf dem gewandelt werden muss!
    Ich weiß aber auch, dass die Bevölkerung trotzdem einen Anspruch auf schnelle und professionelle Hilfe hat!

    Ganz schwieriges Thema...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern567860
    Datum03.07.2009 10:1525361 x gelesen
    Hi,

    zuerst mal ein relativ uneingeschränktes ACK...

    Geschrieben von Udo BurkhardWie seht IHR die Problematik?

    m.E. liegt das Hauptproblem in mangelnder Information und Ausbildung der Führungskräfte hinsichtlich ihrer Verantwortung und Aufgaben, gerade im Bereich des Arbeitsschutzes. Ich denke die wenigsten Führungskräfte werden die ihnen bewusste Aufgabe "absichtlich" oder vorsätzlich schlecht ausführen, nur fehlt es oftmals an diesem Wissen.

    Dies weiter gesponnen kommt man jedoch auch schnell wiederum auf die "Zwänge" des Ehrenamts: Im heutigen, liberalisierten Arbeitsschutz ist ein umfangreiches Wissen erforderlich - inwiefern kann ein ehrenamtlicher Kdt., der beruflich in dieser Richtung nicht vorgeprägt ist, das leisten?
    Hier fehlt m.E. die Unterstützung der Führungskräfte durch FAchkräfte, wie es in der Industrie der Fall ist.
    Denn es werden zwar die gleichen Anforderungen gestellt, die Führungskräfte aber mehr oder weniger alleine gelassen.


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW567861
    Datum03.07.2009 10:1825295 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderHier fehlt m.E. die Unterstützung der Führungskräfte durch FAchkräfte, wie es in der Industrie der Fall ist.

    da es noch nicht mal hauptamtliche Gerätewarte oder Kommandanten in den entsprechenden Bereichen gibt - bzw. für die die es gibt auch sonst i.d.R. viel zu wenig Unterstützung, für wie wahrscheinlich hältst Du es, dass da jemand Zeit/Geld für Arbeitsschutzfachkräfte investiert - die von den entsprechend darin nicht ausgebildeten Führungskräften dann auch noch in einem nicht unerheblichen Anteil nicht Ernst genommen werden dürften. (Oder warum sollte das da anders sein, wie wenn wir als "gestandene" FA bzw. Mitarbeiter an einem Projekt wie www.atemschutzunfaelle.eu sicherheitsrelevante Empfehlungen geben, die dann auch viel zu wenig umgesetzt werden?)


    Geschrieben von Adrian RidderDenn es werden zwar die gleichen Anforderungen gestellt, die Führungskräfte aber mehr oder weniger alleine gelassen.

    etliche davon legen großen Wert darauf, dass das auch so bleibt...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern567864
    Datum03.07.2009 10:3925117 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinofür wie wahrscheinlich hältst Du es, dass da jemand Zeit/Geld für Arbeitsschutzfachkräfte investiert.

    nun ja, grundsätzlich gelten die Pflichten aus dem ArbSchG und ASiG auch für das Ehrenamt, insofern haben die (Kosten-)Verantwortlichen theoretisch da gar keine Wahl... wie das in praxi aussieht ist bekannt.

    Nur da sehe ich das Grundproblem, wo auch ein gewisse Maß Heuchelei im Spiel ist, wenn man das so nennen kann: Es wird das hohe Lied des Ehrenamtes gesungen, andererseits aber eben für im Endeffekt gleiche Arbeit (z.B. wie bei der BF) ganz andere Unterstützungsleistungen angeboten.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoetliche davon legen großen Wert darauf, dass das auch so bleibt...

    Deswegen Unterstützungsleistung, dass die dann auch angenommen werden müssen ist auch klar. Dies wiederum ist dann aber das Problem des Dienstherrn, der eigentlich auch aus seiner Amtsverantwortung heraus darum bemüht sein müsste, dass bspw. sein ehrenamtlicher Kdt. z.B. die städtische FASi (die ja "eh da" ist) bei einer Beschaffung o.ä. mit einbindet...


    mkG
    Adrian Ridder

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    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen567867
    Datum03.07.2009 10:4424970 x gelesen
    Mh,

    Geschrieben von Udo BurkhardASB ... freiwillig Engagierte ... für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen ...

    wo hast du das denn her?

    Udo, bitte häng uns doch nicht an der Diskussion um die notwendige Gefährungsanalyse bei Zeltaufbau durch Jugendliche auf. Selbstverständlich ist die Unfallverhütung ein wichtiges Feld welches in den Organisationen gelebt werden soll und meiner Erfahrung nach auch wird.

    Meines erachtens, und das ist ja ganz logisch, ist die Grenze von der gesunden Vermeidungsstrategie bis zur handlungsunfähig machenden Verbotsorgie nur noch sehr schmal. Denn klar ist zum einen, dass jede Arbeit die verrichtet werden muss ein gewisses Risiko birgt. Dieses Risiko schließe ich am sichersten aus, wenn ich die Arbeit nicht durchführe bzw. mein Handeln nur auf das unbedingt notwendige beschränke. Und de facto nicht unbedingt notwendig sind ja Zeltlager der Jugendfeuerwehren, die abseits der Unfallverhütungs-Gesichtspunkte auch noch Risiken für den Betreuuer aus sicht des Jugendschutzes darstellen, die er ebenfalls am sichersten durch Vermeidung ausschließen kann.

    Im Endeffekt gilt das auch für jegliche Übungen (vor allem der aktiven Wehr unter Realibedingungen), das zubereiten von Nahrungsmitteln (im Einsatz, bei Zeltlagern), das Lagern und Transportieren von Trinkwasser usw. Und in einigen Punkten sind wir bereits Handlungsunfähig, weil Überregulierung praktisches Arbeiten de facto derart erschwert dass man es lieber sein lässt.

    Von daher ist nicht der Unfallschutz in gesunden Maßen das Wespennest sondern die raumgreifende Überregulierung in vielen Punkten...

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern567868
    Datum03.07.2009 10:5224989 x gelesen
    Hi,

    mal ganz allgemein:

    Geschrieben von Matthias OttVon daher ist nicht der Unfallschutz in gesunden Maßen das Wespennest sondern die raumgreifende Überregulierung in vielen Punkten...

    Die "Überregulierung" i.S.v. konkreten Vorgaben ist grundsätzlich seit Jahren rückläufig, das ganze Arbeitsschutzrecht usw. wird "liberalisiert", um den Unternehmer "flexibler" zu machen.

    Wenn du mit dem Begriff meinst, dass z.B. von EG-Ebene vermehrt Richtlinien durchschlagen, hilft o.g. Ansatz sogar dabei, mit "vernünftigem" Herangehen die Arbeit noch durchführbar zu machen, in dem ich nämlich von meinem Freiraum als "Unternehmer" Gebrauch mache, eine Gefährdungsbeurteilung (Sammelbegriff) durchführe und dann für mich Maßnahmen ableite.

    Aber genau das ist der Punkt, auf den ich schon vorhin raus wollte: Um das machen zu können, muss ich qualifiziert sein oder meine qualifizierten Leute haben. Und da wir diese "Überregulierung" im zweiten Sinne m.E. nicht aufhalten können, muss an dem zweiten Punkt gedreht werden.


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorMich8ael8 K.8, Neuhausen a.d.F. / Baden-Württemberg567869
    Datum03.07.2009 10:5224771 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderUnterstützung der Führungskräfte durch FAchkräfte

    Wäre zum Beispiel auf Kreisebene gut möglich, irgendwo im Amt für KatS einen reinzusetzen oder ein Mitarbeiter entsprechend zu Qualifizieren.

    Problem wird aber sein das sich viele Verantwortliche (die sich vermutlich häufig kaum über ihre Verantwortung bewusst sind bzw. keine Ahnung von dingen wie dem ArbSchG haben und die die Buchstabenkombination UVV nur als Begründung zum Tragen mehrlagiger Schutzbekleidung beim Abstreuen von Ölspuren verwenden) nichts sagen lassen werden ("Wir machen des schon immer so, und es ging bisher immer gut") und wenn dann was passiert heißt dann wieder: "Wir machen das nur ehrenamtlich, das ist alles so unübersichtlich, wer hätte den damit rechnen können, etc.


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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW567870
    Datum03.07.2009 10:5224836 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttVon daher ist nicht der Unfallschutz in gesunden Maßen das Wespennest sondern die raumgreifende Überregulierung in vielen Punkten...

    Wobei ich immer mehr beobachten muss, dass selbst die einfachsten UVV Regeln immer weniger beachtet und auch beigebracht werden.
    Beispiele:

    - Richtiges Schlauch aufrollen
    - Richtiges tragen eines Saugschlauches
    - Fahrzeugtüre und Klappen nach gebrauch geschlossen halten

    etc...

    Na ja dafür reitet man gerne auf ordentlich geschlossene Schnürstiefel rum.

    Gruß

    Dirk


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW567871
    Datum03.07.2009 10:5824930 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyNa ja dafür reitet man gerne auf ordentlich geschlossene Schnürstiefel rum.


    gern - und wenn ich Dienst hab immer wieder!

    Nicht geschlossene Schnürstiefel sind nämlich höchstens ein Training für die Oberschenkel, ansonsten weder stolper- noch verlustsicher.

    Mir ist noch keiner begegnet, der mir erklären konnte, warum man die offen tragen muss/soll (abgesehen davon, dass es vielleicht "cooler" aussieht...), v.a. nicht, nachdem wir jahrelang dafür gekämpft haben diese mit dem Argument der besseren Stabilität und des Schutz vor Umknickens für viel Geld einführen zu können....

    Können wir ansonsten auch wieder Schaftstiefel kaufen, die sind anwendungsfehlerresistent und billiger.... (bei dann besserem Schutz).


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg567873
    Datum03.07.2009 11:0224818 x gelesen
    Hallo Uli!

    Ich habe von einer Wehr bei uns in der Nähe gehört (weiß leider nicht mehr welche) die ihren Leuten die Wahl lässt ob Schnür- oder Schaftstiefel. Wer dort aber Schnürstifel hat, muss diese auch vollständig schließen. Wird einer wiederholt erwischt, dass er diese nicht schließt, werden die Schnürstiefel eingezogen und er bekommt wieder Schaftstiefel.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern567874
    Datum03.07.2009 11:1824686 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyNa ja dafür reitet man gerne auf ordentlich geschlossene Schnürstiefel rum.

    Hoffentlich, weil das coole offen tragen der Schnürung ist nunmal keine korrekte Anwendung, da kauft man einerseits teure Stiefel und gibt dann alle Vorteile durch lässige Trageweise aus der Hand. Da kann man gleich die günstigeren Schaftstiefel kaufen wie früher .....


    Gruß
    Christian





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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW567875
    Datum03.07.2009 11:2424811 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino
    Nicht geschlossene Schnürstiefel sind nämlich höchstens ein Training für die Oberschenkel, ansonsten weder stolper- noch verlustsicher.


    Ich wollte damit keine Sinn/Unsinn Wertung aufstellen, sondern eine Wertigkeit der UVV.
    Wenn jemand meint seine Stiefel in gewissen Situationen offen zu tragen, so ist es sein Problem wenn er den umknicken sollte (Erwachsene Menschen!). Wenn aber jemand den Schlauch falsch rollt oder ständig die Fahrzeugtüre offen lässt, so hat unter Umständen (fast immer) ein anderer ein Problem.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoMir ist noch keiner begegnet, der mir erklären konnte, warum man die offen tragen muss/soll (abgesehen davon, dass es vielleicht "cooler" aussieht...), v.a. nicht

    Ja schon klar und die Begründung gegen offene Stiefel ist auch meist nicht die UVV sondern eher estätisch gelagert.

    Geschrieben von Ulrich CimolinoKönnen wir ansonsten auch wieder Schaftstiefel kaufen, die sind anwendungsfehlerresistent und billiger.... (bei dann besserem Schutz).

    Gerne wenn es dann vernünftige Halbschuhe gibt ;-). Ich habe letztens sogar noch extra versucht (vernünftige!) Schaftstiefel zu bekommen, weil sich bei mir komischer weisse (dies ist kein Witz!) ein Schnürstiefel immer von selbst öffnet. Ausserdem finde ich in manchen Situationen Schaftstiefel einfach praktischer.


    Gruß

    Dirk


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW567876
    Datum03.07.2009 11:3024824 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyIch habe letztens sogar noch extra versucht (vernünftige!) Schaftstiefel zu bekommen, weil sich bei mir komischer weisse (dies ist kein Witz!) ein Schnürstiefel immer von selbst öffnet.

    dann ist der Reißverschluß hin, hatte ich auch schon - neue gibts auf der Kammer...


    Geschrieben von Dirk BrokatzkyAusserdem finde ich in manchen Situationen Schaftstiefel einfach praktischer.

    liegen in Form von Gummistiefeln für diese Situationen auf den HLF und im Lager... ;-)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg567877
    Datum03.07.2009 11:3224776 x gelesen
    Hallo Dirk!

    Geschrieben von Dirk BrokatzkyAusserdem finde ich in manchen Situationen Schaftstiefel einfach praktischer.

    So gehts mir auch. Biespiel Hochwassereinsätze, wo man doch auch mal durchs Wasser laufen muss. Da sind Schaftstiefel einfach länger trocken innen, als Schnüstiefel.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW567878
    Datum03.07.2009 11:4324708 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodann ist der Reißverschluß hin, hatte ich auch schon - neue gibts auf der Kammer...

    Hmm dann muss aber komischer weiße an jedem paar und immer rechts der Rv. schrottig sein, kann ich nicht ganz glauben. Der Rv geht meist beim unaufmerksamen zuziehen hinne, wo dann die Ersatz-Ersatz-Ersatz Schaftstiefel wieder herhalten müssen ;-).

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoliegen in Form von Gummistiefeln für diese Situationen auf den HLF und im Lager... ;-)

    Ich glaube nicht dass diese mir im Container nützlich sind ;-).

    Gruß

    Dirk


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW567880
    Datum03.07.2009 11:5324736 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenBiespiel Hochwassereinsätze, wo man doch auch mal durchs Wasser laufen muss. Da sind Schaftstiefel einfach länger trocken innen, als Schnüstiefel.

    da sind Gummistiefel sowieso besser als jeder Lederschuh (auch bei noch so guter Pflege werden die dann nass)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg567881
    Datum03.07.2009 11:5524682 x gelesen
    Hallo Uli!

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoda sind Gummistiefel sowieso besser als jeder Lederschuh (auch bei noch so guter Pflege werden die dann nass)

    So man hat!
    Bei 2 Paar auf dem LF und 9 Mann in einer Gruppe, sind die 2 Paar schnell weg und die anderen 7 stehen in den Lederstiefeln da.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567883
    Datum03.07.2009 12:0924780 x gelesen
    Hinsichtlich der Führungskräfte gebe ich dir (fast) recht.
    Klar, in den Führungslehrgängen fehlt die Zeit, das doch ziemlich umfangreiche Thema Arbeitsschutz unter zu bringen; sicher wird auch kaum jemand vorsätzlich die Führungsaufgabe Arbeitsschutz vernachlässigen.
    Nur, wenn mir dann jemand in vollem Ernst sagt: "Klar kauf ich Han****-Stiefel, wir sind doch Katastrophenschutz, nicht Feuerwehr" ... dann fehlen selbst mir die Worte.

    Ich denke, das niemand den Führungskräften, gleich welcher Organisation, verbietet, sich nach den absolvierten Lehrgängen selbst weiter fortzubilden. In unserem Kommunkationszeitalter ein klacks,
    wenn man DAS denn will - und an der Einsicht dieser Notwendigkeit fehlt es (meistens).

    Ich denke, hier sind auch die übergeordneten Organisationen / Verbandstufen gefordert, durch entsprechende Angebote und Informationen die selbstorganisierte Fortbildung zu unterstützen, zu fördern und auch zu fordern.
    (Ein Beispiel wäre das e-learning-Portal der Polizei Baden-Württemberg, sehr gut gemacht, sehr effektiv - und so etwas professionell Gemachtes wünsche ich mir für die vielen Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen - könnte man auch für den Arbeitsschutzbereich seitens der Unfallversicherungsträger machen ... )

    Der zweite Aspekt hinsichtlich der Führungskräfte sind die Finanzen.
    Die Unfallversicherung kostet die Organisation nichts, es gibt seitens der Unfallversicherungsträger bei steigenden Unfallzahlen keinen Kostendruck auf die Organisationen, mögliche Regressforderungen bei organisatorischem Verschulden gibt es (noch) nicht oder sie werden sehr, sehr moderat gehandhabt.
    Also auch kein Anreiz für die Verantwortlichen, im Arbeitsschutz tätig zu werden.


    Der letzte Aspekt ist die Schulung von Fachkräften im Ehrenamt.
    Klar, die Unfallversicherungsträger (leider nicht alle) bieten Lehrgänge zum Sicherheitsbeauftragten an. 3 Wochentage incl Fahrt und Unterkunft, aber ohne Lohnfortzahlung. Und so sind in diesen Lehrgängen Ehrenamtliche echte Exoten.
    Aber dann hört es auch schon auf ...
    Weil für ein Unternehmen mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern per Erlass maximal zwei SiBe zugelassen sind - und keine Pflicht zur Bestellung von FASis besteht.
    Bisher konnte mir auch noch kein Unfallversicherungsträger plausibel darlegen, wie man mit zwei Sicherheitsbeauftragten in einem Kreisverband mit über 40 über das gesamte Kreisgebiet verteilten Bereitschaften und Ortsvereinen als SiBe im Ehrenamt effektiv arbeiten soll.

    Der nächste Punkt ist die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier versuche ich seit Jahren eine Ausbildungsmöglichkeit zu erreichen. Keine Chance, nur für abhängig Beschäftigte, weil nur da sichergestellt sei, - so die Grundsatzabteilung der DGUV - das diese die Tätigkeit auch für mindestens 180 Stunden im Jahr ausüben ... da fehlen mir ob dieser Argumentation echt die Worte.

    Mein rein persönlicher Eindruck:
    eine entsprechende Arbeitsschutz-Qualifizierung im Ehrenamt ist politisch nicht gewollt, weil mit Kosten verbunden.

    Aus meiner persönlichen Sicht eine Milchmädchenrechnung, weil die Lehrgangskosten (rund 5000 EUR) durch geringere Unfallkosten wieder rein kommen - zwar nicht so schnell wie im gewerblichen Bereich, aber mittelfristig durchaus lohnend.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567895
    Datum03.07.2009 12:5624638 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ott Geschrieben von Udo Burkhard"ASB ... freiwillig Engagierte ... für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen ... "
    wo hast du das denn her?
    Steht im ASB-Leitbild.

    Geschrieben von Matthias Ott Udo, bitte häng uns doch nicht an der Diskussion um die notwendige Gefährungsanalyse bei Zeltaufbau durch Jugendliche auf. Am Zeltbau durch Jugendliche häng' ich das Thema Arbeitsschutz sicherlich nicht auf. Da gibt es weitaus schlimmeres mit den entsprechenden Folgen.

    Geschrieben von Matthias Ott Selbstverständlich ist die Unfallverhütung ein wichtiges Feld welches in den Organisationen gelebt werden soll und meiner Erfahrung nach auch wird. Und genau diesen letzten Punkt bezweifel ich aufgrund meiner Erfahrungen auf allen Verbandebenen und den entsprechenden organisationsübergreifenden Kontakten sehr stark.
    Ansätze gibt es sicherlich, aber mehr vereinzelt auf örtlicher Ebene, weniger auf den einzelnen höheren Verbandstufen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567902
    Datum03.07.2009 13:1924681 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyIch habe letztens sogar noch extra versucht (vernünftige!) Schaftstiefel zu bekommen, weil sich bei mir komischer weisse (dies ist kein Witz!) ein Schnürstiefel immer von selbst öffnet. auch wenn du mich jetzt wahrscheinlich hauen wirst, es etwas OT ist, Ursache ist in den Fällen meist der falsche Knoten (Es wird ein Altweiberknoten statt eines Reffknoten gemacht).
    Ich hab schon Leuten im Grundlehrgang "Technik und Sicherheit" das "richtige" Schuhebinden beibringen müssen (abseits in der Pause). Ist nix schlimmes, es gibt Viele, die das Schuhebinden nie richtig gelernt haben.
    Einfachste Möglichkeit, auch für Kinder, ist die Methode hier: Klick.


    Aber damit kommen wir wieder zum Thema Arbeitsschutz und der notwendigen Unterweisung.
    Wer PSA ausgibt, muss den Leuten auch den richtigen Umgang damit beibringen.
    Ein immer wieder gern genommenes Beispiel: Helme. Das Bild hier kennen viele, nur, solche Bilder sind kein Jux sondern durchaus an Einsatzstellen Realität. Gut, es ist sicherlich ein Novum, aber wie viele laufen mit schlecht sitzenden oder schlecht passenden Helmen herum? Warum also nicht mit der Ausgabe der PSA eine kurze Unterweisung verbinden?

    Derartige Unterweisungen, schnell, kurz, bündig, sind ein Beispiel von vielen für sinnvollen, einfach praktizierten Arbeitsschutz ohne viel Verwaltungsaufwand.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567903
    Datum03.07.2009 13:2124595 x gelesen
    Sorry, Tippfehler im Bilderlink. Hier jetzt richtig.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorDirk8 B.8, Düsseldorf / NRW567904
    Datum03.07.2009 13:2424500 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhardauch wenn du mich jetzt wahrscheinlich hauen wirst, es etwas OT ist, Ursache ist in den Fällen meist der falsche Knoten (Es wird ein Altweiberknoten statt eines Reffknoten gemacht).

    Hauen nicht aber nachfragen wird ja erlaubt sein. Was hat der Knoten mit dem Reißverschluss zu schaffen?

    Gruß

    Dirk


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen567910
    Datum03.07.2009 13:3324602 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWeil für ein Unternehmen mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern per Erlass maximal zwei SiBe zugelassen sind - und keine Pflicht zur Bestellung von FASis besteht.

    Frage: Was ist den das für ein Erlass?
    In TH und SA gilt folgendes:


    § 26 der Satzung der Feuerwehr-Unfallkasse Mitte:

    Sicherheitsbeauftragte

    (1) Feuerwehren mit mehr als 20 Beschäftigten haben einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII genannten Personen.

    In den Unfallverhütungsvorschriften wird die Zahl der Sicherheitsbeauftragten unter Be-rücksichtigung der in den Unternehmen für Leben und Gesundheit der Versicherten be-stehenden arbeitsbedingten Gefahren und der Zahl der Beschäftigten bestimmt (§ 15 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII).

    (2) Die Sicherheitsbeauftragten haben die Träger des Brandschutzes bei den Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen.

    (3) Sie haben sich insbesondere fortlaufend von dem Vorhandensein und der ordnungsgemä-ßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und persönlichen Schutzaus-rüstungen zu überzeugen und den Träger des Brandschutzes auf Unfall- und Gesund-heitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen (§ 22 Abs. 2 SGB VII).

    (4) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufga-ben nicht benachteiligt werden (§ 22 Abs. 3 SGB VII).


    Damit wird faktisch erreicht, dass in jeder (Freiwilligen) Feuerwehr mindestens 1 Sicherheitsbeauftragter eingesetzt wird. (Den zu den Versicherten zählen auch die Mitglieder der Jugendfeuerwehr und die Alters- und Ehrenabteilung (soweit sie keine Vereinstätigkeit ausüben.) Damit wird die Zahl 20 (fast) immer überschritten.

    Das in jeder FF ein Sicherheitsbeauftragter eingesetzt ist (oder zumindest sein soll!) ist natürlich nur ein Aspekt.
    Ermuss natürlich auch fachlich in der Lage sein, diese Aufgabe zu erfüllen! Und was ganz wichtig ist: Er muss von der Führung (Wehrführung und Bürgermeister) auch angehört und beachtet werden. Sonst kann er reden wie ein Buch und die Verwaltung beschafft doch nur die "preiswertesten" Ausrüstungen.

    Ebenso muss er den Draht zu den Kameraden haben, dass die die vorhandenen Geräte und Ausrüstungen - auch PSA!- "bestimmungsgemäß" (z. B. geschlossene Schürstiefel -siehe oben)nutzen, damit Unfälle vermieden werden.

    Nur dann kann er auch aktiv etwas zum Arbeitsschutz in seiner Wehr beitragen.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567912
    Datum03.07.2009 13:3924529 x gelesen
    Full ACK.

    Genau an dem Punkt können und müssen wir ansetzen.
    Bei den Freiwilligen Feuerwehren ist auf kommunaler Ebene meist eine FASi vorhanden, die eingebunden werden kann.
    In den HiOrgs wird es schwieriger, nicht jeder örtliche Verband hat so viele hauptamtliche Mitarbeiter, das eine FASi-Betreuung stattfindet - wenn Externe überhaupt zu einer Betreuung ehrenamtlicher Kräfte bereit sind.

    Frage ist auch, in welchem Umfang eine Betreuung stattfinden soll - eine Regelung für das Ehrenamt gibt es nicht. In die Statistiken fließen Ehrenamtliche mit einem Faktor von 0,1 bis 0,01 ein - wo können oder sollen wir den Betreuungsumfang ansetzen? zumal es ja auch noch, je nach Tätigkeitsfeld, unterschiedliche Wichtungen in der Gefährdung gibt.

    Ich persönlich denke, das wir mit festen Betreuungszeiten pro Mitarbeiter im Ehrenamt nicht weit kommen.
    Eine Lösung könnte ggf. eine Bedarfsbetreuung mit einer bestimmten Mindeststundenzahl sein.
    Aber so richtig bin ich da auch noch nicht weiter gekommen.
    Wer jemand mögliche Lösungsansätze hat, lass mich bitte teilhaben ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567916
    Datum03.07.2009 13:5324556 x gelesen
    Geschrieben von Harald HilpertWas ist den das für ein Erlass?
    Erlass des Bundesministers des Inneren über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII vom 04.03.2004
    Ist Grundlage für die Forderungen der Unfallversicherungsträger.

    Natürlich ist die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten notwendig - sofern diese so arbeiten können und dürfen, wie es auch im Gesetz vorgesehen ist.

    Aber frag doch mal herum, wie viele Sicherheitsbeauftragte es in ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern gibt, und wie viele davon ihre Aufgaben incl. ASA auch wahrnehmen (können).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen567917
    Datum03.07.2009 13:5524500 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardSteht im ASB-Leitbild.

    Richtig. Allerdings etwas ausführlicher und in einem gänzlich anderen Kontext...


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567918
    Datum03.07.2009 14:0624430 x gelesen
    Geschrieben von Matthias OttAllerdings etwas ausführlicher und in einem gänzlich anderen Kontext...
    Ersteres richtig, den gänzlich anderen Kontex sehe ich allerdings nicht.
    6. Der ASB kann seine Aufgaben nur verwirklichen, wenn er verantwortungsbewusste und motivierte freiwillig Engagierte sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich gewinnt. Er gewährt ihnen die geeigneten Rahmenbedingungen und den nötigen Gestaltungsspielraum. Sie arbeiten gleichwertig und vertrauensvoll zusammen. Dabei tritt der ASB für die Gleichstellung von Frauen und Männern ein.
    Zählen zu den erwähnten "geeigneten Rahmenbedingungen" nicht auch sichere Arbeitsbedingungen, sichere Arbeitsmittel und anderes mehr?


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorAndr8é S8., Essen / NRW567959
    Datum03.07.2009 15:3624504 x gelesen
    Hallo Udo,

    so lange Arbeitsschutz als UVV aufgefasst wird und mit einer jährlichen Unterweisung sich "erledigt" hat. So lange Arbeitsschutz nicht in Arbeits- und Führungsprozesse integriert ist, so lange wird das so bleiben.

    Und dann kommen wir endlich von dem unmöglich-regulieren weg.


    Gruß
    André


    Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

    Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567968
    Datum03.07.2009 15:5624399 x gelesen
    Ich bitte um Entschuldigung, ich hatte es so verstanden, das die Schnürung aufgeht.
    Und daran ist der Knoten schuld.

    Geht der Reissverschluss auf, kann das durchaus an Abnutzung oder Überbelastung liegen (dann funktioniert die Verriegelung des Schiebers nicht mehr).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567979
    Datum03.07.2009 16:2324517 x gelesen
    Geschrieben von Adrian Riddernun ja, grundsätzlich gelten die Pflichten aus dem ArbSchG und ASiG auch für das Ehrenamt, insofern haben die (Kosten-)Verantwortlichen theoretisch da gar keine Wahl... wie das in praxi aussieht ist bekannt. Ganz so einfach ist es leider nicht, und hat schon zu unzähligen Diskussionen mit diversen Unfallversicherungsträgern und der DGUV geführt, ohne echtes Ergebnis (Stichworte z.B. Hep-Schutzimpfung für Ehrenamtliche im Sanitätsdienst, G26-Untersuchung für Maskenträger im KatS.)

    ArbSchG und ASiG gelten nunmal leider nur für Beschäftigte - und das sind Ehrenamtliche (meist, es gibt Ausnahmen) laut Definition nicht.
    Das staatliche Arbeitsschutzrecht kommt halt nur über den Umweg GUV-V A1 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen - mit ins Spiel, mehr nicht und keine wirklich befriedigende Situation.

    Hier sind - eine politische Lösung ist nicht in Sicht - organisationsinterne Lösungen gefragt.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen567981
    Datum03.07.2009 16:2824477 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderHier fehlt m.E. die Unterstützung der Führungskräfte durch FAchkräfte, wie es in der Industrie der Fall ist.

    Wo ist das Problem? Jede Kommune dürfte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. So wären schon einmal die Feuerwehren entsprechend versorgt.

    Und zumindest die Gliederungen der HiOrg, die über HA Personal verügen dürften auch über entsprechende Fachkräfte verfügen.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg567987
    Datum03.07.2009 16:3924424 x gelesen
    Wenn diese Fachkräfte es denn machen ("Dafür bin ich nicht zuständig!") und die Geschäftsführung / Verwaltung es will (Kosten!, insbesondere bei externer Betreuung).

    Die nächste Frage, die ich aber auch schon angeschnitten habe, wäre, welcher Betreuungsansatz gewählt werden soll ... Vorgaben gibt es nämlich keine.

    Und genau aus diesen Gründen bleibt das Ehrenamt bei der Betreuung oft außen vor.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen567993
    Datum03.07.2009 16:5424442 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyJede Kommune dürfte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. So wären schon einmal die Feuerwehren entsprechend versorgt.

    Eine m.M.n. interessante Frage wäre: Wieviele Fükr. wissen eigentlich das sich die Kommunen so Einen leisten?
    Und wieviele haben Diesen schon mal leibhaftig zu Gesicht bekommen?

    Leider ist der Bereich UVV wirklich in weiten Teilen nur das alljähliche "Vorlesen" und gut ist. Und wer denkt das die Mehrzahl der BM begriffen hat das er auch für Feuerwehrs den Hut aufhat(im Sinne von Gesamtverantwortung) der täuscht sich auch gern.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen567995
    Datum03.07.2009 17:0224466 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzEine m.M.n. interessante Frage wäre: Wieviele Fükr. wissen eigentlich das sich die Kommunen so Einen leisten?
    Und wieviele haben Diesen schon mal leibhaftig zu Gesicht bekommen?


    Antwort in beiden Fällen: Vermutlich kaum jemand!

    Ergänzende Frage: Wie viele kommunale FASI wissen, daß sie (womöglich) auch für die kommunale Feuerwehr zuständig sind/wären?

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen568000
    Datum03.07.2009 17:2724380 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyAntwort in beiden Fällen: Vermutlich kaum jemand!

    Ergänzende Frage: Wie viele kommunale FASI wissen, daß sie (womöglich) auch für die kommunale Feuerwehr zuständig sind/wären?


    Eben, leider!

    Und genau da beginnt aber Das Problem.
    WL/Kdt. die vor sich hin wurschteln und natürlich selbst Ordnungsämter die auch nicht so recht wissen was notwendig und nötig wäre.

    Und bei den meisten Fw. wird es nicht erst beim Zelt scheitern sondern schon eher bei PSA etc.. Oder denkt jemand wirklich das bei einer Einschätzung eines profunden Fasi jemals die Überhosendiskussion jemals aufgekommen wäre?

    Peter


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern568004
    Datum03.07.2009 17:5124598 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDas staatliche Arbeitsschutzrecht kommt halt nur über den Umweg GUV-V A1 - Beurteilung der Arbeitsbedingungen - mit ins Spiel, mehr nicht und keine wirklich befriedigende Situation.


    Richtig, es kommt darüber ins Spiel, aber wieso sollte es denn dann auch nicht zur Wirkung kommen? Für einen anderen Zweck habe ich das mal so zusammengefasst:

    Zwar sind freiwillige Feuerwehrleute keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, jedoch sind sie Versicherte i.S.v. § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Damit gelten für sie nach § 15 SGB VII die Unfallverhütungsvorschriften. In der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ wiederum ist in § 2 klar geregelt, dass die vom Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifenden Maßnahmen sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften niedergeschrieben sind, wozu das ArbSchG und das dieses untersetzende Regelwerk gehört (z.B. Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzerverordnung etc. pp.) [43].

    [43]. Schneider, Klaus. Feuerschutzhilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen, Kommentar für die Praxis, 8. Auflage. Stuttgart : Deutscher Gemeindeverlag, 2008.


    mkG
    Adrian Ridder

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    deutscher Teil von firetactics.com

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    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568011
    Datum03.07.2009 19:1124513 x gelesen
    Im Prinzip sagen wir das gleiche.

    Allerdings können ArbschG und ASiG nur im übertragenen Sinne Wirkung entfalten, weil sie für Ehrenamtliche schlicht nicht gelten. Ehrenamtliche sind keine Beschäftigten im Sinne des gesetzes und üben keine Beschäftigung im Sinne des Gesetzes aus.
    Siehe Definitionen ArbschG §2 (2) und (3) und die Bestimmungen des § 16 ASiG.

    Das Problem ließe sich derzeit nur durch (Verbands- bzw. Organisations-)interne Vereinbarungen und Festlegungen lösen, eine politische Lösung ist, wie aus Kreisen der DGUV und des BMI bzw. BMAS verlautet, nicht gewünscht und auch nicht beabsichtigt oder in Planung.

    Mag sein, das dies in Zukunft anders aussehen wird (wenn wir es tatsächlich mal irgendwann schaffen sollten, alle Unfälle im Ehrenamt den zuständigen UV-Trägern zu melden und somit das tatsächliche Ausmaß des Unfallgeschehens nachvollziehbar wird), momentan ist am Status Quo keine Änderung in Sicht.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern568012
    Datum03.07.2009 19:1924497 x gelesen
    Geschrieben von Udo Burkhardm Prinzip sagen wir das gleiche.


    fast, ja ;-)

    Geschrieben von Udo BurkhardAllerdings können ArbschG und ASiG nur im übertragenen Sinne Wirkung entfalten

    das ist korrekt, aber ist im Grunde nicht egal, ob im übertragenen Sinne oder direkt? Nach o.g. Auffassung bestehen die angesprochenen Pflichten für den Arbeitgeber (Bürgermeister bzw. nachgeordnete Funktion), insofern müssten diese sie auch wahrnehmen.

    Wäre nun interessant zu wissen, ob es dazu schon Gerichtsurteile gibt. Weiß jemand von Fällen, wo aufgrund von mangelnder Erfüllung der Arbeitgeberpflichten gegen BM oder Leiter der Feuerwehr vorgegangen wurde bzw. sollte?


    mkG
    Adrian Ridder

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    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW568013
    Datum03.07.2009 19:2524496 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Adrian RidderRichtig, es kommt darüber ins Spiel, aber wieso sollte es denn dann auch nicht zur Wirkung kommen? Für einen anderen Zweck habe ich das mal so zusammengefasst:

    Zwar sind freiwillige Feuerwehrleute keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, jedoch sind sie Versicherte i.S.v. § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Damit gelten für sie nach § 15 SGB VII die Unfallverhütungsvorschriften. In der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ wiederum ist in § 2 klar geregelt, dass die vom Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifenden Maßnahmen sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften niedergeschrieben sind, wozu das ArbSchG und das dieses untersetzende Regelwerk gehört (z.B. Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzerverordnung etc. pp.) [43].

    Und weiter steht geschrieben:

    Geschrieben von GUV-R A1 Erklärung zum § 1 Geltungsbereich der UnfallverhütungsvorschriftenSoweit in dieser Unfallverhütungsvorschrift ausdrücklich auf Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes verwiesen wird, gelten diese Bestimmungen nur in Bezug auf Personen, die sowohl von § 3 Arbeitsschutzgesetz als auch von § 2 SGB VII erfasst werden, insbesondere Beschäftigte und Auszubildende. Hinsichtlich anderer Versichertengruppen wie z.B. ehrenamtlich Tätigen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen finden diese Regelungen keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, soweit dies in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ ausdrücklich bestimmt ist.Hervorhebungen durch mich.

    D.h. die Vorschriften des staatlichen Arbeitsschutzes sind nur dann für Ehrenamtliche anzuwenden, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Passus bestimmt ist. (Beispiel

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilan Neidhardt


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen568014
    Datum03.07.2009 19:5024465 x gelesen
    Und was versuchst du jetzt damit klar auszudrücken?

    Das die GUV-V1 A1 nicht für Feuerwehrs gilt?
    Geschrieben von Ilan Neidhardtanderer Versichertengruppen wie z.B. ehrenamtlich Tätigen in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen finden diese Regelungen keine Anwendung
    impliziert für mich nicht unbedingt Fw. per se.

    Peter


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern568016
    Datum03.07.2009 20:1424434 x gelesen
    Geschrieben von GUV-R A1Etwas anderes gilt nur, soweit dies in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ ausdrücklich bestimmt ist.



    Geschrieben von ---GUV-V A 1, § 2 Grundpflichten des Unternehmers---
    (1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die zu treffenden Maßnahmen sind insbesondere in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Anlage 1), dieser Unfallverhütungsvorschrift und in weiteren Unfallverhütungsvorschriften näher bestimmt.

    (2) Der Unternehmer hat bei den Maßnahmen nach Absatz 1 von den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz auszugehen und dabei insbesondere das staatliche und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger heranzuziehen.
    (Hervorhebung durch mich)

    Geschrieben von ---GUV-V A 1, Anhang 1--- Staatliche Arbeitsschutzvorschriften, in denen vom Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffende Maßnahmen näher bestimmt sind, sind – in ihrer jeweils gültigen
    Fassung – insbesondere:
    – Arbeitsschutzgesetz,
    – Arbeitsstättenverordnung,
    – Betriebssicherheitssverordnung,
    – PSA-Benutzungsverordnung,
    – Lastenhandhabungsverordnung,
    – Bildschirmarbeitsverordnung,
    – Baustellenverordnung,
    – Biostoffverordnung,
    – Gefahrstoffverordnung.
    Die vorstehende Auflistung ist nicht abschließend.


    Klingt für mich nach "ausdrücklich bestimmt". Ergo gilt was ich oben geschrieben hatte.


    mkG
    Adrian Ridder

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    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern568018
    Datum03.07.2009 20:4724436 x gelesen
    Ergänzung:

    Geschrieben von ---§ 3 (5) GUV-V A 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation,
    Auskunftspflichten--- „Für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig werden, hat der Unternehmer Maßnahmen zu ergreifen, die denen nach Abs. 1 bis 4 dieser Vorschrift gleichwertig sind“

    Wieso hier unbedingt die Unterscheidung zu treffen ist, erschließt sich mir aber gerade noch nicht...


    mkG
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    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
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    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz568019
    Datum03.07.2009 20:5524312 x gelesen
    Hi,
    ich schätze mal durch die Rechtsform:
    Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen kann auch eine gGmbH sein

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen568022
    Datum03.07.2009 21:3124232 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Adrian RidderDenn es werden zwar die gleichen Anforderungen gestellt
    M. E. jedoch lediglich nur auf dem Papier. Wenn die Umsetzung der Vorgaben auch tatsächlich erwartet und damit kontrolliert werden würde, müssten reihenweise Fälle bekannt sein, bei denen Kommunen/Feuerwehren von den zuständigen Unfallkassen auf die Finger geklopft bekommen haben. Eklatante Mängel sind teilweise sogar auf den ersten Blick sichtbar: z. B. im Bereich PSA. Sind solche Fälle bekannt (auch in der Folge von schweren Unfällen)? Gab es Konsequenzen für die Kommunen, bei denen durch unzureichende Schutzkleidung, FA z. B. schwerstbrandverletzt wurden (auf atemschutzunfaelle.eu findet man genügend Beispiele)? Mal als Gedankenspiel: Welche Konsequenzen hätten ähnlich geartete Fälle (schwere Verletztungen durch unzureichende PSA) in der freien Wirtschaft?

    Dazu kommt dann noch, dass Unfallkassen in der Vergangenheit teilweise Unzulänglichkeiten in der Arbeitssicherheit noch aktiv unterstützt haben: Beispiel Wärmefenster, nicht erforderliche Überhosen usw.


    MkG Sascha

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568026
    Datum03.07.2009 22:0924367 x gelesen
    Tja, das ist die Frage ...

    Und ist im Zuge eines Projektes einer HiOrg mit Unfallkasse und BMI intensiv diskutiert worden.
    Auch hat die Rechtsabteilung dieser HiOrg in der Richtung schon intensiv gesucht, aber nichts gefunden.
    Deshalb wäre ich natürlich auch an entsprechenden (Er-)Kenntnissen interessiert - wenn es etwas gibt.


    So, und jetzt ist erstmal Feierabend.
    Hab grad meine 15. Reanimation in 30 Helfer-Dienstjahren hinter mir und bin jetzt eigentlich nur auf etwas Ruhe und Entspannung aus.
    Schönes (unfallfreies) Wochenende euch allen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW568027
    Datum03.07.2009 22:1524433 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoAnspruch auf schnelle und professionelle Hilfe

    hm..........ein Irrweg?

    geht es hier doch um;
    Ehrenamt
    Und in diesem Sinn;
    Mittlerweile versuche ich nicht mehr die Welt zu retten, ich tue was ich kann und das so gut es mir möglich .... gemacht wird.

    Geschrieben von Udo BurkhardArbeitsschutz scheint im Ehrenamt ein echtes "NoGo" zu sein,
    Die Stapel von UVV & Co so wie deren Gewichtung zeigen ein anderes Bild.
    Wie nah die Gesetzgeber und UVV-Schreiber in der Wirklichkeit leben ist hier täglich zu lesen.
    In diesem Sinn;
    Gut das nicht alle so resigniert sind wie ich...und dabei lebe ich in einem feuerroten "Paradies".


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW568028
    Datum03.07.2009 22:3724291 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzUnd was versuchst du jetzt damit klar auszudrücken?
    Für Ehrenamtliche, die weder Arbeitnehmer noch Beschäftigte oder Auszubildende beim Unternehmen sind, gelten die staatlichen Arbeitssicherheitsvorschriften nicht.

    Geschrieben von Peter LieffertzDas die GUV-V1 A1 nicht für Feuerwehrs gilt?Doch, die gilt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilan Neidhardt


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    AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW568029
    Datum03.07.2009 22:4424248 x gelesen
    Also - zu den Zeiten wo ich noch versucht habe da was zu ändern - habe ich ich eine Antwort vom damaligen Bundesverband der Unfallkassen bekommen, die mich sehr ernüchtert hat:
    Wenn zwei Sanits (SB) auf einem RTW sitzen und der eine angestellt ist, dann gilt für ihn das staatliche als auch das satzungsrechtliche Arbeitssicherheitsrecht. Für den anderen, der ehrenamtlich fährt, gilt nur das satzungsrechtliche Arbeitssicherheitsrecht. Der eine braucht eine PSA, die der PSA-BV entspricht, der ehrenamtliche Sani nicht. Wie ein Hersteller in der EU eine PSA, die nicht der PSA-BV (bzw. der 8. GPSGV) entspricht für diesen Personenkreis in Verkehr bringen kann, wurde mir leider nicht beantwortet. (Das Beispiel mit der PSA war übrigens auch Auslöser der Frage, weil der UVT explizit mitgeteilt hat, dass der Passus mit "gemäß § 2 der PSA-BV" nur für den Geltungsbereich des ArbSchG gilt.)

    Kurz um: Es macht Sinn beide gleich zu behandelt, aber von den Unfallkassen weder heute noch damals gewünscht (bzw. angeblich seien sie nicht berechtigt den Geltungsbereich des ArbSchG zu erweitern).

    BTDT.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilan Neidhardt


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern568051
    Datum04.07.2009 11:5424272 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Stefan JurgahnHi,
    ich schätze mal durch die Rechtsform:
    "Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen" kann auch eine gGmbH sein


    Das könnte zwar sein, aber grundsätzlich bezeichnet das explizit FA und HiOrg'ler:

    Geschrieben von ---GUV-R A!--- Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen
    ehrenamtlich tätig sind (z.B. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr,
    ehrenamtlich Tätige der Hilfeleistungsorganisationen)



    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW568085
    Datum04.07.2009 16:5424351 x gelesen
    Hallo Udo,

    Arbeitschutz ist ein recht weitreichendes Thema.
    Du fängst an beim Nichtrauchergesetz in Gerätehäuser und Unterkünft, beachtest die allgemeinen Hygienebedingungen und Vorgaben, im speziellen dann auch noch dort wo Lebensmittel "verarbeitet" werden, beleuchtest die Schutzausstattung und im weiteren Umfeld gehts dann zum Arbeitsschutz für EDV/Büro-Arbeitsplätze (na welcher ELW erfüllt hier überhaupt die Ansprüche?) dem Part rund um das Gebäude, das Material und Ausstattung, die Fahrzeuge und und und...
    Dazu kommt noch Gefahrgut und Gefahrstoffe...
    Wenn ich mir so Betriebe anschaue haben diese im allgemeinen 1 2 Themen die sie "bearbeiten" müssen und haben dort schon Probleme diese vollumfänglich zu erfüllen.
    Bei uns sind das aber drei vier mehr.
    Ein schwieriges Thema vor allem weil so vielfälltig und tiefgreifend so das ich behaupte das es im ehrenamtlichen Bereich nicht zu erfüllen ist.
    Hier fehlt irgendwo die Gemeinsamkeit aller, das erstellen von allgemeingültgen Gefährdungsanalysen und dementsprechende Anpassung der Arbeitsweise und Ausstattung.
    Und das ganze ohne eine Einsatzorganisation letztendlich unmöglich zu machen.
    Gruß
    Sven


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568096
    Datum04.07.2009 19:5524378 x gelesen
    Geschrieben von Sven HildebrandtArbeitschutz ist ein recht weitreichendes Thema.
    Du fängst an beim Nichtrauchergesetz in Gerätehäuser und Unterkünft, beachtest die allgemeinen Hygienebedingungen und Vorgaben, im speziellen dann auch noch dort wo Lebensmittel "verarbeitet" werden, beleuchtest die Schutzausstattung und im weiteren Umfeld gehts dann zum Arbeitsschutz für EDV/Büro-Arbeitsplätze (na welcher ELW erfüllt hier überhaupt die Ansprüche?) dem Part rund um das Gebäude, das Material und Ausstattung, die Fahrzeuge und und und...
    Dazu kommt noch Gefahrgut und Gefahrstoffe...
    Stimmt, und die Aufgaben hast du ja weitgehend ganz gut beschrieben.

    Geschrieben von Sven HildebrandtWenn ich mir so Betriebe anschaue haben diese im allgemeinen 1 2 Themen die sie "bearbeiten" müssen und haben dort schon Probleme diese vollumfänglich zu erfüllen. Bei uns sind das aber drei vier mehr. Wie kommst du darauf, das Betriebe "nur" 1 oder 2 Themen abarbeiten müssen?
    Wenn ich da meinen früheren Job als Lagerleiter (3 unmittelbar unterstellte Mitarbeiter) in einem Versand sehe ... Gefahrstoffe Umgang und Lagerung, Gefahrgut, sichere Maschinen, PSA, Bildschirmarbeitsplätze, Stapler, Lagerräume, Leitern und Tritte, Nichtraucherschutz, Mutterschutz, Unterweisung, und und und ... da war nix mit nur 1 oder 2 Themen ...

    Geschrieben von Sven HildebrandtEin schwieriges Thema vor allem weil so vielfälltig und tiefgreifend so das ich behaupte das es im ehrenamtlichen Bereich nicht zu erfüllen ist. Vielfältig: ja, tiefgreifend: naja, schwierig: nein, im Ehrenamt nicht zu erfüllen: nie und nimmer.

    Arbeitsschutz ist auch im Ehrenamt problemlos möglich. Viele der Aufgaben werden ja schon erledigt, nur halt nicht bewusst arbeitsschutzbezogen und eher intuitiv als gezielt und geplant.

    Die zu "erledigenden" Aufgaben im Arbeitsschutz lassen sich problemlos in wenige, leicht abarbeitbare Schritte packen.
    Ein Beispiel dazu:
    Schau dir mal von der StBG "Sicher mit System" an. 5 Säulen mit 19 Handlungsfeldern - mehr nicht.
    Einfach und verständlich aufgebaut, einfach zu bearbeiten.
    Aber es geht natürlich auch weitaus komplizierter, wenn das jemand unbedingt haben will.

    Geschrieben von Sven HildebrandtHier fehlt irgendwo die Gemeinsamkeit aller, das erstellen von allgemeingültgen Gefährdungsanalysen und dementsprechende Anpassung der Arbeitsweise und Ausstattung. Sicher, die Erstellung EINES für Viele verwendbaren Systems ist nicht einfach, braucht fitte, inovative, unkonventionell denkende Leute und eine gewisse Zeit und Geld.
    Die UK-Bund bietet für ihre Versicherten ein entsprechendes System an, die "Handlungshilfe".
    Wäre, was die allgemeinen Teile (z.B. Unterkünfte, usw.) angeht, sogar für Feuerwehren einsetzbar, speziellere Teile (aus dem Bereich von THW und Polizeien) sind auch vorhanden.
    Für den Rest müsste halt etwas erstellt werden.

    Geschrieben von Sven HildebrandtUnd das ganze ohne eine Einsatzorganisation letztendlich unmöglich zu machen. Arbeitsschutz macht eine Einsatzorganisation nicht unmöglich, er macht die Arbeit im Einsatz sicherer.
    Vieles wird bei den Feurwehren bereits auch hier schon gemacht ... denk mal an SER.
    Die machen im Grunde genommen nur eins: Sie versuchen, durch standardisierte Verfahren die Arbeit sicherer zu machen.
    Entsprechende Beispiele gibt es auch für den Arbeitsschutz.
    Nimm die GUV-I 8651, die GUV-I 8554, meinetwegen auch noch die GUV-I 8727.
    Damit lässt sich problemlos schon eine ganze Menge im Arbeitsschutz tun ... einfach, gar nicht kompliziert oder anspruchsvoll und vor allem effektiv.

    Nur der erste Schritt ist schwer ... aber wenn man DEN im Arbeitsschutz mal gemacht hat, ist der Rest (fast) ein Kinderspiel.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW568106
    Datum04.07.2009 20:2724374 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardSchau dir mal von der StBG "Sicher mit System" an. 5 Säulen mit 19 Handlungsfeldern - mehr nicht.
    Einfach und verständlich aufgebaut, einfach zu bearbeiten.
    Aber es geht natürlich auch weitaus komplizierter, wenn das jemand unbedingt haben will.


    Ohne jetzt google bemüht zu haben, hast du eine Quelle zur Hand?

    Geschrieben von Udo BurkhardDie UK-Bund bietet für ihre Versicherten ein entsprechendes System an, die "Handlungshilfe".

    Kann ich bestätigen.

    Geschrieben von Udo BurkhardWäre, was die allgemeinen Teile (z.B. Unterkünfte, usw.) angeht, sogar für Feuerwehren einsetzbar, speziellere Teile (aus dem Bereich von THW und Polizeien) sind auch vorhanden.
    Für den Rest müsste halt etwas erstellt werden.


    Kenne die Unterlagen... sind wahrlich nicht schlecht! Gut verständlich und anwendbar.
    Hier etwas anzupassen sollte nicht so schwer sein.

    Geschrieben von Udo BurkhardArbeitsschutz macht eine Einsatzorganisation nicht unmöglich, er macht die Arbeit im Einsatz sicherer.

    Jaein, habe auch schon von Ansätzen gelesen die ich ehrlich für nicht "praktikabel" halte bzw. nicht verständlich.
    Auch mit der oben genannten UK!

    Thema SER ist für mich aber weniger mit Betrachtung auf Arbeitssicherheit gemacht, auch wenn hier dabei ein Nutzen liegt. Eine SER verhindert aber nicht ungenügende oder gar falsche Ausstattung.
    Hier ein gerne genommenes Beispiel, Verlastung schwerer Ausstattung nach oben, wird öfters gemacht, häufig gesehen und selber schon mal mit arbeiten müssen. Da fängt Arbeitssicherheit an, genau so bei der Auswahl der Ausstattung.
    Gruß
    Sven


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen568107
    Datum04.07.2009 20:4124164 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardNimm die GUV-I 8651, die GUV-I 8554, meinetwegen auch noch die GUV-I 8727.
    Du vergisst die GUV-I 8680
    wie viel % der Unterkünfte der privaten HiOrg erfüllen die Anforderungen?

    Wenn man da etwas ändern möchte muss man sehr viel Geld in die Hnand nehmen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorHara8ld 8H., Erfurt / Thüringen568120
    Datum04.07.2009 23:1124184 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardErlass des Bundesministers des Inneren über die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten gemäß § 22 SGB VII vom 04.03.2004

    Dieser Erlass wurden nach Auflösung der BAfU für den Geschäftsbereich des Bundes erlassen.

    Er gilt nicht für Feuerwehren, die gemeindliche Einrichtungen sind (sorry, aber das deutsche Rechtssystem ist halt so). Für die gilt das das Bundesrecht (SGB VII) und das Recht der UV-Träger nach Landesrecht, entwerder Feuerwehrunfallkasse oder Unfallkasse des jeweiligen Landes.

    Geschrieben von Udo BurkhardAber frag doch mal herum, wie viele Sicherheitsbeauftragte es in ehrenamtlichen Tätigkeitsfeldern gibt, und wie viele davon ihre Aufgaben incl. ASA auch wahrnehmen (können).

    Na klar weiß ich, dass es noch viel Nachholebedarf gibt.
    Aber wenn mann nicht ständig den Finger in die Wunde legt, wird sich nichts ändern und die paar SiBe's, die ordnungsgemäß arbeiten (können!) werden "einsame Leuchttürme" bleiben. Es ist aber dringend notwendig, dass es immer mehr werden.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Harald



    Das ist meine private Meinung!
    Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
    Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen568130
    Datum05.07.2009 07:0724235 x gelesen
    Geschrieben von Dirk BrokatzkyWenn jemand meint seine Stiefel in gewissen Situationen offen zu tragen, so ist es sein Problem wenn er den umknicken sollte (Erwachsene Menschen!).

    Wenn das in der Freizeit stattfindet: Ja.

    Im Dienst: Selbstverständlich NEIN. Den Termin der nächsten UVV-Unterweisung (natürlich nach allen Regeln der Erwachsenenbildung) kennt der Wachvorsteher.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 568133
    Datum05.07.2009 08:2124201 x gelesen
    Mahlzeit ..

    Grundsätzlich gebe ich dir in allem was du geschrieben hast Recht..

    Nur wo fängt der Fisch an zu stinken? Richtig! Am Kopf. Und dieser Kopf ist die Unfallkasse. Würden diese darauf bestehen das die Vorgaben umgesetzt werden gäbe es in der Fläche wesentlich weniger Diskussionspotential.

    Leider scheint es denen nicht immer so ernst zu sein wie man es sich wünscht.

    Ich kenne FUK die weigern sich schriftlich Ihren Versicherten (FA hü) gegenüber zu äussern ob Überhosen beschafft werden müssen.

    Neulich rief ein Bekannter bei einer UK an und wollte mehrere Sicherheitsbeauftragte für seine Feuerwehr melden. Die Sachbearbeiterin war absolut schockiert schliesslich "hätte jede Gemeinde ja einen SIcherheitsbeauftragten und der würde doch i.d.R. reichen." (sic!)

    Aber Schriften zum Arbeitsschutz, die können man mehr als genug schicken.

    Sprich man versorgt die Leute mit Munition und lässt sie mit der Umsetzung vor Ort eher alleine :-(.

    Oder wieviele Schulen / Unfallkassen / Verbände bieten z.B. Seminare für Gefährdungsbeurteilungen an?

    Arbeitschutz kommt dort ins Spiel wo Führungskräfte der Feuerwehr auch beruflich damit zu tun haben.

    Ansonsten werden engagierte Feuerwehrleute die was machen gerne als "Theoretiker" "Paragraphenreiter" und vieles andere abgestempelt. Man hat ja seine UVV Feuerwehr und ausserdem ist man ja nur freiwillig, es gibt dringendere Aufgaben und ...

    Sprich: viel zu tun, warten wir es ab


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 568137
    Datum05.07.2009 09:0824178 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardKlar, in den Führungslehrgängen fehlt die Zeit, das doch ziemlich umfangreiche Thema Arbeitsschutz unter zu bringen;

    Muss sich jede Führungskraft in Arbeitssicherheit auskennen? Oder reicht es nicht wenn man jemanden kennt der sich damit auskennt :-). Nur muss man den regelmäßig fragen..

    Geschrieben von Udo Burkhard
    Ich denke, hier sind auch die übergeordneten Organisationen / Verbandstufen gefordert, durch entsprechende Angebote und Informationen die selbstorganisierte Fortbildung zu unterstützen, zu fördern und auch zu fordern.


    Schrieb ich vorhin schon mal so in Richtung Verbände und Schulen.. wenn nicht sollte man überlegen so was privat zu machen. Ich denke da in Richtung @Fire nur mit Arbeitssicherheit..

    Geschrieben von Udo Burkhard
    Weil für ein Unternehmen mit überwiegend ehrenamtlichen Mitarbeitern per Erlass maximal zwei SiBe zugelassen sind

    Quelle?

    Geschrieben von Udo Burkhard
    Mein rein persönlicher Eindruck:
    eine entsprechende Arbeitsschutz-Qualifizierung im Ehrenamt ist politisch nicht gewollt, weil mit Kosten verbunden.


    Ich geh mal in die Richtung: Weil man den Sinn der Kosten nicht einsehen will.. schliesslich bezahlt ja alles die UK und bei uns passiert eh nichts..


    Grüße, BeschFl

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen568138
    Datum05.07.2009 09:1324166 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschSchrieb ich vorhin schon mal so in Richtung Verbände und Schulen.. wenn nicht sollte man überlegen so was privat zu machen. Ich denke da in Richtung @Fire nur mit Arbeitssicherheit..


    Klick den Link...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 568139
    Datum05.07.2009 09:1524128 x gelesen
    Bilden die auch aus? Das konnte ich jetzt nicht rauslesen..

    es geht ja um einen Interessensaustausch mit Schulungsveranstaltungen..


    Grüße, BeschFl

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568140
    Datum05.07.2009 09:1624145 x gelesen
    In Bezug auf die einfachen Sachen: SmS der StBG, ein weiterer interessanter Ansatz
    Aufwändiger: z.B. OHRIS

    Geschrieben von Sven HildebrandtGeschrieben von Udo Burkhard"Arbeitsschutz macht eine Einsatzorganisation nicht unmöglich, er macht die Arbeit im Einsatz sicherer."
    Jaein, habe auch schon von Ansätzen gelesen die ich ehrlich für nicht "praktikabel" halte bzw. nicht verständlich. Auch mit der oben genannten UK!

    Was mich etwas wundert, immerhin leiste ich in dem Bezug ja schon seit einigen Jahren "Aufklärungsarbeit" beim TD der UKB ... ;)

    Ansonsten hast du recht, aber solche Sachen lassen sich auch mit dem GMV lösen, wenn denn gewollt oder wenn es überhaupt gesehen wird (Betriebsblindheit!).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568142
    Datum05.07.2009 09:2624079 x gelesen
    Ich hatte jetzt speziell die für die Feuerwehr rausgesucht.

    Geschrieben von Ingo zum Feldewie viel % der Unterkünfte der privaten HiOrg erfüllen die Anforderungen? Wenn man da etwas ändern möchte muss man sehr viel Geld in die Hnand nehmen.
    Nicht unbedingt. In den mir bekannten Fällen (hab auch Begehungen gemacht und kenne die verschiedensten Unterkünfte) haben im schlimmsten Fall ein paar hundert Euro ausgereicht, die Unterkunft deutlich sicherer zu machen.
    Du wirst im "Bestand" sicher keine generellen baulichen Änderungen durchführen können, insbesondere dann, wenn du in den Räumlichkeiten "geduldet" bist, aber mit Kleinigkeiten (z.B. zusätzliche Lampen, Antirutschbeläge, Kennzeichnung und Sicherung von Engstellen, organisatorische Regelungen) lässt sich auch ganz viel erreichen.

    Voraussetzung ist halt, das du jemand hast, der sich auskennt - und schon die einfache Ausbildung zum SiBe kann eine Menge bewirken.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen568143
    Datum05.07.2009 09:3024119 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschBilden die auch aus? Das konnte ich jetzt nicht rauslesen..

    es geht ja um einen Interessensaustausch mit Schulungsveranstaltungen..


    Schulungen gibts auch, hier insbesondere auf die Gerätschaften bezogen, also für die Gerätewarte.


    Viele Grüße

    Christian

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    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 568145
    Datum05.07.2009 09:3624141 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardGut, es ist sicherlich ein Novum, aber wie viele laufen mit schlecht sitzenden oder schlecht passenden Helmen herum?

    Ursache ist meist der Nachfolger des Wehrmachtshelms mit dem selben beschissenen Innenleben mit der selben Schraube.

    Und warum wird der gekauft? Richtig weil er günstig ist. Und warum sagt keiner was, obwohl viele Leute damit Kopfschmerzen haben? Richtig weil es in den meisten Fällen Antworten zwischen "stell dich nicht so an du bist der erste in 40 Jahren der damit Probleme hat" und "wir sind nur eine kleine Feuerwehr und haben kein Geld" erwartet.

    Lösung? Einige wenige kaufen selbst, der Rest leidet stumm..


    Grüße, BeschFl

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen568146
    Datum05.07.2009 09:4124193 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschUnd warum wird der gekauft? Richtig weil er günstig ist.

    stimmt ja nur nicht...

    Bei uns werden seit einiger Zeit (mittlerweile jahre) der Casco PF 112 extreme beschafft. Schickes Rädchen zum einstellen (ähnlich Bullard) und Kostenpunkt deutlich unter 100 €.
    Wer heute noch Helme mit dem alten Innenleben beschafft (dürften eh nur noch der Schuberth und der komisch beschichtetet Alu-Helm sein) hat eigentlich den Schlag nicht gehört und sich nicht wirklich informiert...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

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    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 568148
    Datum05.07.2009 09:4224127 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhut
    Bei uns werden seit einiger Zeit (mittlerweile jahre) der Casco PF 112 extreme beschafft. Schickes Rädchen zum einstellen (ähnlich Bullard) und Kostenpunkt deutlich unter 100 €.


    Das ist der eigentliche Witz dran.. oftmals wird neu = besser = teurer assoziert und der Käse ist gleich gegessen..

    Geschrieben von Christian Fleschhut
    Wer heute noch Helme mit dem alten Innenleben beschafft (dürften eh nur noch der Schuberth und der komisch beschichtetet Alu-Helm sein) hat eigentlich den Schlag nicht gehört und sich nicht wirklich informiert...


    Ich kenne Führungskräfte die haben vor nicht allzulanger Zeit noch mit stolz geschwellter Brust verkündet das es endlich wieder Alu Helme gäbe ..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW568152
    Datum05.07.2009 09:5124130 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWas mich etwas wundert, immerhin leiste ich in dem Bezug ja schon seit einigen Jahren "Aufklärungsarbeit" beim TD der UKB ... ;)

    Naja, die UK Bund ist ja nicht nur für die technische Seite unser Betreuer. ;) PN mehr Infos.

    Geschrieben von Udo BurkhardAnsonsten hast du recht, aber solche Sachen lassen sich auch mit dem GMV lösen, wenn denn gewollt oder wenn es überhaupt gesehen wird (Betriebsblindheit!).

    ACK! Nur Betriebsblindheit gibts ja auf jeder Seite... ;)
    Gruß
    Sven


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568155
    Datum05.07.2009 10:0424262 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschNur wo fängt der Fisch an zu stinken? Richtig! Am Kopf. Und dieser Kopf ist die Unfallkasse. Würden diese darauf bestehen das die Vorgaben umgesetzt werden gäbe es in der Fläche wesentlich weniger Diskussionspotential.
    Leider scheint es denen nicht immer so ernst zu sein wie man es sich wünscht.

    Und wie sollen die das machen? Beispiel UK-Bund: 1 Mitarbeiter in Süddeutschland für bestimmte Bundesunternehmen, das gesamte THW und das DRK (außer Bayern). Da reicht das Arbeitsleben nicht aus, um jeden Betrieb auch nur 1 einziges mal zu besuchen.
    Bei anderen Unfallkassen (der öffentlichen Hand) sieht es auch nicht anders aus.
    Über die Gründe (wo kommt das Geld denn her?) brauchen wir uns, glaube ich, nicht zu unterhalten. Sparflamme ist angesagt.
    Ausreizen lässt sich zudem nicht viel - das liegt an der Verlagerung der Verantwortung auf den Unternehmer.
    Was aber kommen wird, und das kommt immer deutlicher in Gesprächen mit Vertretern der Unfallkassen und der DGUV heraus, ist das die Unfallkassen bei organisatorischen Mängeln stärker in Richtung Regress gehen werden, ein bisher praktisch nie genutztes Instrument.


    Geschrieben von Florian BeschNeulich rief ein Bekannter bei einer UK an und wollte mehrere Sicherheitsbeauftragte für seine Feuerwehr melden. Die Sachbearbeiterin war absolut schockiert schliesslich "hätte jede Gemeinde ja einen SIcherheitsbeauftragten und der würde doch i.d.R. reichen." (sic!) Aber Schriften zum Arbeitsschutz, die können man mehr als genug schicken.
    *lach*
    Das kenne ich zu genüge. Wenn ich da nur an die Probleme denke, die es mit meiner Anmeldung für meinen SiBe-Lehrgang gab ...

    Zu einem großen Teil sind - so hart das jetzt klingt - wir Ehrenamtliche selbst schuld.
    Fehlendes Interesse, Unfälle werden über die eigene Krankenkasse abgerechnet - bis vor wenigen Jahren gab es noch nicht einmal Unfallstatistiken aus dem Ehrenamt - und selbst heute bekommst du nur von den wenigsten Unfallkassen entsprechende Daten.

    Interessant war auch ein Gespräch mit einem Vertreter der Unfallkasse Hessen auf der rettmobil.
    Die UK Hessen hatte wohl mal kleine Kärtchen an ihre Feuerwehrleute verteilt, auf denen sinngemäß draufstand "Ich bin bei der Feuerwehr und bei der UK Hessen versichert".
    Wie der Kollege der UK erzählte, gab es wohl ein ganze Menge Rückmeldungen, das D-Ärzte wohl zum Teil erhebliche Verständnisprobleme damit hatten und partout über die Kasse des Verletzten abrechnen wollten.
    Ähnliches kenne ich noch aus BAFU-Zeiten ...

    Geschrieben von Florian BeschOder wieviele Schulen / Unfallkassen / Verbände bieten z.B. Seminare für Gefährdungsbeurteilungen an?Eigentlich alle Unfallkassen ... nur halt nicht besonders "ehrenamtsfreundlich" und Termine gibt es oft nur auf hartnäckiges Nachfragen ...

    Geschrieben von Florian BeschAnsonsten werden engagierte Feuerwehrleute die was machen gerne als "Theoretiker" "Paragraphenreiter" und vieles andere abgestempelt. Man hat ja seine UVV Feuerwehr und ausserdem ist man ja nur freiwillig, es gibt dringendere Aufgaben und ...
    Ich darf mit meinem Lieblingsspruch einer Führungskraft in einer höheren Verbandstufe ergänzen:

    "Bei uns passieren keine Unfälle - es steht nichts in der Statistik!"


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen568195
    Datum05.07.2009 13:0524123 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschIch kenne Führungskräfte die haben vor nicht allzulanger Zeit noch mit stolz geschwellter Brust verkündet das es endlich wieder Alu Helme gäbe ..

    ich kenne auch Wehren, die anderen Wehren die Restbestände an Aluhelmen abkaufen wollten bzw. dies auch gemacht haben. Und auch welche, die auf die neuen Helme nen Helmkamm montiert haben...

    Das nächste Problem folgt dann aber in 10 - 1 Jahren. Wollen wir wetten, wie viele helme NICHT getauscht werden!?


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen568201
    Datum05.07.2009 13:4424163 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinoda sind Gummistiefel sowieso besser als jeder Lederschuh (auch bei noch so guter Pflege werden die dann nas

    Würde ich nicht so pauschal sagen. Ich hab schon mehrfach erleben dürfen, daß gut gepflegte Lederstiefel länger dicht waren als Gummistiefel (verschiedende Hersteller, Lagerdauer, Zustand).

    Woran es bei den HGummistiefeln im einzelnen Scheiterte weiß ich nicht. Was ich jedoch leider weiß ist, daß die meisten modernen Lederstiefel (ob jetzt Schaft- oder Schnürvariante) nicht mehr so intensiv (und vor allem nicht mit den Mitteln) gepflegt werden können wie besagte alte Lederstiefel.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 568311
    Datum06.07.2009 05:1624153 x gelesen
    Mahlzeit

    Geschrieben von Christian FleschhutDas nächste Problem folgt dann aber in 10 - 1 Jahren. Wollen wir wetten, wie viele helme NICHT getauscht werden!?

    Warum auch, der Helm hat sich doch 1000fach bewährt. Ausserdem verformen sich doch die ollen Kunststoffhelme (SB) immer im Brandcontainer. Und der Test in der Feuerwehrbravo vor gefühlten 20 Jahren...


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen568313
    Datum06.07.2009 05:2224051 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian BeschWarum auch, der Helm hat sich doch 1000fach bewährt. Ausserdem verformen sich doch die ollen Kunststoffhelme (SB) immer im Brandcontainer. Und der Test in der Feuerwehrbravo vor gefühlten 20 Jahren...

    das Ganze bezog sich eigentlich auf die Kunststoffhelme... Ich behaupte, dass da durchaus ein Anteil > 40-50% nicht rechtzeitig ausgetauscht wird...

    So, jetzt gehts an die LFS...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568320
    Datum06.07.2009 06:4424062 x gelesen
    Mit der (Nicht-)Tauschquote könntest du - gefühlt - richtig liegen.

    Ansätze bzw. ein Hilfsmittel, das auf den rechtzeitigen, individuellen Tausch aufmerksam macht, gibt es ja schon. Nur halt (noch) nicht für Feuerwehrhelme. (klick)

    Viel Spaß! :)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern568548
    Datum07.07.2009 10:2224231 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Udo BurkhardDeshalb wäre ich natürlich auch an entsprechenden (Er-)Kenntnissen interessiert - wenn es etwas gibt.

    Ich hab mal beim DGUV angefragt in der Angelegenheit, v.a. weil mich das auch für meine B.Sc.-Thesis interessiert hat.

    Auszüge der Antwort:

    "Ehrenamtliche Einsatzkräfte sind keine Beschäftigten im Sinne eines Arbeitgeber-Arbeitnehmer Verhältnisses, deswegen wurden, für diesen doch sehr speziellen Bereich, hier die oben aufgeführten Einschränkungen in der GUV-R A1 getroffen.

    Für diesen Bereich führt die GUV-V A1 / GUV-R A1 an:

    2.2.5 (5) Für Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen
    oder im Zivilschutz unentgeltlich tätig werden, hat der Unternehmer
    Maßnahmen zu ergreifen, die denen nach Abs. 1 bis 4 dieser Vorschrift
    gleichwertig sind.
    Gleichwertige Maßnahmen sind solche, die den Zielen und Grundsätzen der
    nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, der
    Dokumentation der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, der Überprüfung
    der festgelegten Maßnahmen sowie der Dokumentation über die getroffenen
    Maßnahmen des Arbeitsschutzes entsprechen. Abweichungen, die sich aus
    den besonderen Verhältnissen bei den Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen,
    z.B. den Freiwilligen Feuerwehren oder den Rettungsdiensten, ergeben,
    sind möglich.
    Bei den Freiwilligen Feuerwehren entsprechen die nach den Feuerwehrdienstvorschriften
    zu ergreifenden Maßnahmen in der Regel den Maßnahmen, die
    infolge einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen wären. Ihre Beachtung
    erfüllt daher im Allgemeinen die Gleichwertigkeit im Sinne des § 3 Abs. 5 der
    Vorschrift. Durchzuführen ist eine Gefährdungsbeurteilung insbesondere
    dann, wenn keine Feuerwehrdienstvorschriften bestehen oder soweit Gefährdungen
    aus dem Feuerwehrdienst nicht Gegenstand einer Feuerwehrdienstvorschrift
    sind. Für die Dokumentation genügt die Kenntnisnahmemöglichkeit
    der Feuerwehrdienstvorschrift. Im Übrigen ist Form und Inhalt der Dokumentation
    den Erfordernissen und Möglichkeiten des Betriebes entsprechend auszugestalten.
    Einzelheiten der Dokumentation können mit dem zuständigen
    Unfallversicherungsträger abgestimmt werden. (Ende Auszug GUV-R A1, Anm. AR)

    Das entbindet z.B. den Einsatzleiter der Feuerwehr von der Pflicht der individuellen Gefährdungsbeurteilung vor jeden Tätigwerden an einer Einsatzstelle (Werksfeuerwehren sind im Einsatzfall den öffentlichen Feuerwehren gleichgestellt).
    Fest steht auch, dass für ehrenamtlich die gleiche Sicherheit gewährleistet werden muss, da ja auch die angetroffenen Gefährdungen die gleichen sind. Insofern kommt im Ehrenamtlichen Bereich den Regeln und Informationen der UV-Träger eine besondere Bedeutung zu: befolgt der Unternehmer (Feuerwehr) die darin beschriebenen Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz, kann er davon ausgehen, die Forderungen aus der GUV-V A1 erfüllt zu haben."

    Ende Antwort DGUV.

    Insofern mein Fazit: Die Regelungen aus dem Arbeitsschutzrecht für Beschäftigte gelten dem Sinne nach auch für FF und HiOrg, jedoch mit der Möglichkeit, das ganze weniger "bürokratisch" zu handhaben (und mit dem Effekt, dass einige besondere Pflichten und viel Aufwand für uns wegfällt, jedoch die grundsätzlichen Aspekte auch für uns gelten).


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW568561
    Datum07.07.2009 10:5824077 x gelesen
    Geschrieben von Adrian RidderInsofern mein Fazit: Die Regelungen aus dem Arbeitsschutzrecht für Beschäftigte gelten dem Sinne nach auch für FF und HiOrg, jedoch mit der Möglichkeit, das ganze weniger "bürokratisch" zu handhaben (und mit dem Effekt, dass einige besondere Pflichten und viel Aufwand für uns wegfällt, jedoch die grundsätzlichen Aspekte auch für uns gelten).Bitte immer schauen in welchem Kontekt das steht:
    § 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten - für diese Aufgaben analog § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz und § 5 Abs. 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz müssen Unternehmen mit Versicherten (Ehrenamtliche) gleichwertige Maßnahmen treffen.

    Ausgangspunkt war jedoch die FragestellungZwar sind freiwillige Feuerwehrleute keine Beschäftigten im Sinne des ArbSchG, jedoch sind sie Versicherte i.S.v. § 2 Abs.1 Nr. 12 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Damit gelten für sie nach § 15 SGB VII die Unfallverhütungsvorschriften. In der Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 „Grundsätze der Prävention“ wiederum ist in § 2 klar geregelt, dass die vom Arbeitgeber zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu ergreifenden Maßnahmen sowohl in den Unfallverhütungsvorschriften als auch in den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften niedergeschrieben sind, wozu das ArbSchG und das dieses untersetzende Regelwerk gehört (z.B. Arbeitsstättenverordnung, PSA-Benutzerverordnung etc. pp.)Das sind zwei Paar Schuhe (in diesem Fall § 2 und § 3).

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilan Neidhardt

    P.S.: Ich bin nicht dagegen, dass staatliches Recht bzw. der Schutz dadurch auch für Ehrenamtliche gilt, aber leider ist es noch nicht so (und hat sich in den nun mehr 9 Jahren in denen ich mich damit beschäftige auch leider nicht geändert).


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    AutorAdri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern568599
    Datum07.07.2009 13:2723976 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Ilan NeidhardtBitte immer schauen in welchem Kontekt das steht:

    korrekt, o.g. "gleichwertige Maßnahmen" beziehen sich auf § 3 GUV-V A1; bei z.B. § 2 GUV-V A1 wird sich aber nicht explizit auf das ArbSchG bezogen, weshalb dieser Passus m.E. generell auch für FF-FA gilt ("Soweit in dieser Unfallverhütungsvorschrift ausdrücklich auf Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes verwiesen wird, gelten diese Bestimmungen nur in Bezug auf Personen ..." nach § 1 GUV-R A 1.)


    mkG
    Adrian Ridder

    Take Care, Be Careful, Stay Safe!

    deutscher Teil von firetactics.com

    atemschutzunfaelle.eu

    "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
    offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
    Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
    auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
    dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
    Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen

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    AutorIlan8 N.8, Wuppertal / NRW568610
    Datum07.07.2009 14:2223993 x gelesen
    Geschrieben von Adrian Ridder§ 2 GUV-V A1 wird sich aber nicht explizit auf das ArbSchG bezogen, weshalb dieser Passus m.E. generell auch für FF-FA gilt
    Das der Unternehmer folgendes Ziel haben soll ist auch unbestritten: "Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen."* Die zutreffenden Maßnahmen leiten sich aber aus dem staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ab und damit aus dem ArbSchG mit seinen Verordnungen siehe auch Aufzählung in der GUV-R A1 und Anlage 1 der GUV-V A1.**
    Gerade diese zutreffenden Maßnahmen beziehen sich nicht auf die Ehrenamtlichen - wie im Kommentar der GUV-R A1 zum § 1 GUV-V A1 Geltungsbereich zu lesen ist. D.h. das Schutzziel ist definiert, aber nicht die Umsetzung bzw. Vorgaben zur Erreichung. Sonst wäre auch die Aussage des Bundesverbandes der Unfallkassen, dass die PSA der Ehrenamtlichen nicht der PSA-BV entsprechen muss, nicht zu verstehen. (Unabhängig das ich das inhaltlich nicht nachvollziehen kann.)

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilan Neidhardt

    * § 2 Abs. 1 Satz 1 GUV-V A1
    ** § 2 Abs. 1 Satz 2 GUV-V A1


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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz571984
    Datum23.07.2009 15:0023951 x gelesen
    Hab in diesem Zusammenhang noch mal ein Schreiben gefunden, in dem seitens des AFKzV die Einordnung von Ehrenamtlichen im Zusammenhang mit der Betriebsstättenverordnung behandelt wird . Link

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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     03.07.2009 10:01 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 10:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     03.07.2009 22:15 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     03.07.2009 10:15 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     03.07.2009 10:18 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     03.07.2009 10:39 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     03.07.2009 16:23 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 17:51 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     03.07.2009 19:11 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 19:19 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     03.07.2009 22:09 Udo 7B., Aichhalden
     07.07.2009 10:22 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     07.07.2009 10:58 Ilan7 N.7, Wuppertal
     07.07.2009 13:27 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     07.07.2009 14:22 Ilan7 N.7, Wuppertal
     03.07.2009 19:25 Ilan7 N.7, Wuppertal
     03.07.2009 19:50 Pete7r L7., Frankenberg
     03.07.2009 22:37 Ilan7 N.7, Wuppertal
     03.07.2009 20:14 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     03.07.2009 20:47 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     03.07.2009 20:55 Stef7an 7J., Birlenbach
     04.07.2009 11:54 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     23.07.2009 15:00 Stef7an 7J., Birlenbach
     03.07.2009 22:44 Ilan7 N.7, Wuppertal
     03.07.2009 10:52 Mich7ael7 K.7, Neuhausen a.d.F.
     03.07.2009 12:09 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 13:33 Hara7ld 7H., Erfurt
     03.07.2009 13:53 Udo 7B., Aichhalden
     04.07.2009 23:11 Hara7ld 7H., Erfurt
     05.07.2009 09:08 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.07.2009 09:13 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.07.2009 09:15 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.07.2009 09:30 Chri7sti7an 7F., Fürth
     03.07.2009 16:28 ., Bad Hersfeld
     03.07.2009 16:39 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 16:54 Pete7r L7., Frankenberg
     03.07.2009 17:02 ., Bad Hersfeld
     03.07.2009 17:27 Pete7r L7., Frankenberg
     03.07.2009 21:31 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     03.07.2009 10:44 Matt7hia7s O7., Waldems
     03.07.2009 10:52 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     03.07.2009 13:39 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 10:52 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     03.07.2009 10:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     03.07.2009 11:02 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     03.07.2009 11:24 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     03.07.2009 11:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     03.07.2009 11:43 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     03.07.2009 11:32 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     03.07.2009 11:53 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     03.07.2009 11:55 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     05.07.2009 13:44 ., Bad Hersfeld
     03.07.2009 13:19 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 13:21 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 13:24 Dirk7 B.7, Düsseldorf
     03.07.2009 15:56 Udo 7B., Aichhalden
     05.07.2009 09:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.07.2009 09:41 Chri7sti7an 7F., Fürth
     05.07.2009 09:42 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.07.2009 13:05 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.07.2009 05:16 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     06.07.2009 05:22 Chri7sti7an 7F., Fürth
     06.07.2009 06:44 Udo 7B., Aichhalden
     05.07.2009 07:07 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     03.07.2009 11:18 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     03.07.2009 12:56 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 13:55 Matt7hia7s O7., Waldems
     03.07.2009 14:06 Udo 7B., Aichhalden
     03.07.2009 15:36 Andr7é S7., Essen
     04.07.2009 16:54 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     04.07.2009 19:55 Udo 7B., Aichhalden
     04.07.2009 20:27 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     05.07.2009 09:16 Udo 7B., Aichhalden
     05.07.2009 09:51 Sven7 H.7, Ibbenbüren
     04.07.2009 20:41 Ingo7 z.7, Handeloh
     05.07.2009 09:26 Udo 7B., Aichhalden
     05.07.2009 08:21 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     05.07.2009 10:04 Udo 7B., Aichhalden
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