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Thema | Wie weit muß Wasser bei Überfluten Keller abgepumpt werden? | 24 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Pete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen | 568118 | |||
Datum | 04.07.2009 22:47 | 11797 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Vor tagen hatten wir auf grund von Unwetter,mehrer Einsätze wegen überfluteten Keller! Teilweise waren die Wassermengen aber mittlerweile soweit schon zurückgegangen das der einsatz einer Tauchpumpe nicht mehr in Frage kam und wir es mit einem Wassersauger abgesaugt haben. Andere Feuerwehren die im Einsatz waren,haben nur soweit abgesaugt wie die Tauchpumpe es zu ließ? Nun die Frage! Wie weit müssen wir das Wasser aus dem Keller entfernen? Danke schon mal im voraus für die Antworten! Gruß Peter | |||||
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Autor | Mart8in 8K., Hardheim / Baden- W. | 568119 | |||
Datum | 04.07.2009 23:06 | 8534 x gelesen | |||
Also in BW gehört das eigentlich zu den "Kann-Aufgaben" auch wenns jeder macht ... wir helfen ja immer ... ! Ich definiere jetzt das Unwetter mal nicht als "großes Naturereignis". Ich würde das immer von den Prioritäten abhängig machen, was sonst noch als Einsatz anliegt. Das was im Keller bei "Lieschen-Müller" kaputt gehen kann ist zwar tragisch aber kein "Notfall". Daher glaube ich nicht, daß es hier eine Vorgabe gibt. Im übrigen kann die Gemeinde hier auch Kostenersatz verlangen. Normalerweise sollte heute jder Privatmann eine Tauchpumpe haben, und dann macht man das eben selber fertig. Beantwortet jetzt nicht voll und ganz Deine Frage hilft aber vielleicht ein wenig weiter. Gruß. M. | |||||
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Autor | Matt8hia8s R8., Warstein / NRW | 568129 | |||
Datum | 05.07.2009 02:12 | 8106 x gelesen | |||
Hallo! Also, wenn Du mich fragst, geht´s ab nach Hause - oder zur nächsten Einsatzstelle - wenn die Tauchpumpe an zu schlürfen fängt. Es sei denn, es gibt noch andere Probleme, die beseitigt werden müssen. Aber ich hoffe natürlich, das ersteres eintrifft. ;-) MkG Matthias Rösner Irgendeiner weiß es doch immer besser als die anderen. | |||||
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Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 568131 | |||
Datum | 05.07.2009 07:45 | 8004 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Rösneroder zur nächsten Einsatzstelle - wenn die Tauchpumpe an zu schlürfen fängt. Frage des Fingerspitzengefühls.. Viele Bürger glauben, sie hätten Anspruch drauf, dass ihnen die FW den Keller "besenrein" macht.. Ist nicht! 1.:) Wenn es eine Einsatzlage mit vielen Einsatzstellen ist, ganz klar: so lange die Pumpe das schafft, dann zusammen gepackt und zur nächsten. Ist es eine einzelne Einsatzstelle, dann sehen, wem der Keller gehört. Bei einer alten Dame, die nun wirklich nciht Eimer schleppen kann wäre ich eher geneigt, den Wassersauger einzusetzen als bei dem/der 40jährigen, die/der sich über eine "Grundreinigung" freut und meint, die armen FW-Leute da noch eine Stunde beschäftigen zu müssen.. Möglichst noch begleitet mit dem tröstenden Wort, dass wir ja dafür da seien.. (Übertrieben?? Leute, alles erlebt!) Gruß Klaus | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 568136 | |||
Datum | 05.07.2009 09:04 | 7826 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Oberheiden Wie weit müssen wir das Wasser aus dem Keller entfernen? Beispiel für Hessen: Das Brandschutzgesetz spricht von drohenden Gefahren, das heißt, ein Schaden muss unmittelbar bevorstehen oder ist bereits eingetreten sein. Solange diese Sachlage gegeben ist, befinden wir uns im Pflichtaufgabenbereich gemäß Brandschutzgesetz. Für den Einheitsführer bedeutet dies, dass er die Lage nach pflichtgemäßem Ermessen erkunden und beurteilen muss. Hierbei können mehrere Kriterien eine Rolle spielen: - konkrete Einzellage - Gesamtlage -> Einsatzprioritäten - eigene Mittel - Möglichkeit zur Selbsthilfe - GMV - ... Die Option, die Bude besenrein zu verlassen ist per Gesetz gegeben, aber nicht verbindlich. "Die Feuerwehren sollen auch bei anderen Vorkommnissen Hilfe leisten, wenn die ihnen nach Abs. 1 und 2 obliegenden Aufgaben nicht beeinträchtigt werden." Kostenpflichtig ist der Einsatz in jedem Fall. Zusammengefasst: Führungsvorgang unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rechtsgrundlagen anwenden und schon hat man die Lösung. Gruß Markus | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 568149 | |||
Datum | 05.07.2009 09:43 | 7584 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Groß Zusammengefasst: Führungsvorgang unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Rechtsgrundlagen anwenden und schon hat man die Lösung. genauso ist es, würde noch den GMV und das Gespräch mit den Betroffenen ergänzen, wobei in vielen Fällen halt auch einfache Mittel reichen , z.B. mal den Ablauf von Dreck befreien, kleinen Damm bauen etc. damit kein Wasser mehr nachläuft, das können wir doch einfach abarbeiten - und zügig zur nächsten Baustelle. Dabei halt die Lage als gesamtes im Überblick behalten, Wasser weitgehend raus und je nach Lage en gros und en Detail Wassersauger oder nicht- auch hier hilft die Kommunikation ungemein weiter (gibt auch genügend Beispiele, wo Nachbarn sich helfen oder man später nochmals vorbeischauen kann, wenn mal der Wassersauger frei ist und sonst keiner was tun kann), also dann, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 568153 | |||
Datum | 05.07.2009 09:57 | 7360 x gelesen | |||
Moin, hab mich gestern erst wieder beim Grillen drüber aufgeregt. Da kamen von Nachbarn, die "3 Stufen hoch" das Wasser im Keller hatten, die Ansprüche an die Feuerwehr. Ich hab dann mal nachgefragt, ob das nicht vom Hauseigentümer oder einer Firma erledigt werden könne. Empörte Blicke und der Verweis auf die "Aufgabe der Feuerwehr"! Achja, als dann angeblich nach "da hab ich dann mal Druck gemacht", ausgepumpt worden war, hat die böse Feuerwehr trotz Meckerns nicht einmal die Elektrogeräte ans Tageslicht geholt! :-) Dem hätte ich noch 15 cm reingepumpt für die Nettigkeiten! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Sven8 H.8, Ibbenbüren / NRW | 568154 | |||
Datum | 05.07.2009 10:02 | 7377 x gelesen | |||
Da heben "wir" es doch so richtig gut... ;-) Kenne das aber aus selbst erlebten auch so, da hilft aber zumeist ein kleines freundliches Gespräch... Gruß Sven | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 568177 | |||
Datum | 05.07.2009 12:03 | 7200 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Groß Hierbei können mehrere Kriterien eine Rolle spielen: Wenn man auch alles in GMV "verpacken" könnte, hats Du m.M. etwas vergessen: -Nutzungsart der überfluteten Räume mkg hwk | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 568182 | |||
Datum | 05.07.2009 12:21 | 7173 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Oberheiden Wie weit müssen wir das Wasser aus dem Keller entfernen? viele FF haben keinen Wassersauger, d.h., Tauchpumpe schafft nichts mehr > Einsatz beendet. Wir haben einen Wassersauger, ich würde diesen einsetzen, wenn es im Verhältnis steht (keine weiteren Einsätze die anstehen, es wird nicht zu viel Personal dadurch gebunden...) Klaus hat das IMO ganz gut erklärt. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 568188 | |||
Datum | 05.07.2009 12:32 | 7661 x gelesen | |||
Hi, Die Hilfeleistung bei Unglücksfällen bzw. je nachdem auch öffentlichen Notständen, z.B. Kyrill beschränkt sich auf eine effektive Hilfe um die unmittelbareGefahr zu beseitigen. Unabhängig davon, dass die Gefahr bzw. der Schaden durch die nassen Gegenstände eh meist eingetreten ist, stellt sich bereits die Frage nach der unmittelbaren Gefahr. Bei Gebäuden, die nicht noch in der Rohbauphase sind, machen 2-3 Std. mehr mit Wasser im Keller vermutlich keinen großen Unterschied. Daher sind die Einsätze überwiegend nicht so zeitkritisch, wie die Bürger immer meinen. Daher ist auch das Fahren mit Sonderrechte nach einer gewissen Zeit m.E. mit Vorsicht zu genießen, da die Einsätze dann meist nicht mehr dringend geboten sind. Geschrieben von Peter Oberheiden Wie weit müssen wir das Wasser aus dem Keller entfernen? Um Deine Frage zu beantworten: Es gibt keine konkrete Antwort, das richtet sich überwiegend nach dem GMV. Das kann man weder von der Wasserstandshöhe abhängig machen (wir hatten mal eine Einsatzstelle in einem Villenviertel, da stand der Keller 5 cm unter Wasser. Nur blöd, wenn der Keller geschätzte 500 qm Wohnfläche hat....Also haben wir alle Wassersauger zusammengezogen, die in der Nähe waren und los gings) noch von Art und Inhalt der durchnässten Sachen abhängig machen. Ich persönlich habe bei Sturmeinsätzen schon eine Menge Unverschämtheiten der Bürger erlebt und handhabe unsere diesbezügliche Tätigkeit daher sehr restriktiv. Meist unterscheide ich auch nach der Art der Bewohner: Einer 80 jährigen Dame wird sicherlich über das obligatorische Ende der Saugfähigkeit der TP mehr geholfen, als einem 30 jährigen Ehepaar, die selber Lappen und Eimer in die Hand nehmen können, um die letzten 2 cm wegzumachen. Da bleibt der Wassersauger meist im Auto. Und wenn einer meint, die Feuerwehr sei eine Putzkolonne beruhigt er sich meist schnell wieder, wenn man ihn auf die Kostenpflichtigkeit des Einsatzes hinweist. Meist stehen bei den Unwettern ja auch eine große Anzahl abzuarbeitender Einsatzstellen an. Dadurch verbietet sich das trocken Nachwischen jeder einzelnen Einsatzstelle. Da gilt dann "Masse vor Klasse". Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 568297 | |||
Datum | 05.07.2009 22:32 | 7276 x gelesen | |||
Hallo Peter, ich halte es da wie Katja. Fingerspitzengefühl ist alles. Aber bei solchen Einsätzen, ich denke, Du spielst die letzte Woche an, hast Du gar keine Zeit, bis zum "letzten Tropfen" alles wegzusaugen. Daher normalerweise: Absaugen bis die Tauchpumpe nichts mehr fördert und ab zur nächsten Einsatzstelle. Alles andere wären freiwillige Zusatzleistungen. Grundsätzlich ist kellerauspumpen eine freiwillige Zusatzleistung, die kostenpflichtig ist. Ausnahmen sind lediglich solche Unwetter"katastrophen". Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Paul8 H.8, Bremen / Bremen | 568363 | |||
Datum | 06.07.2009 16:50 | 6543 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Katja Midunsky Bei Gebäuden, die nicht noch in der Rohbauphase sind, machen 2-3 Std. mehr mit Wasser im Keller vermutlich keinen großen Unterschied dann frag mal nen Statiker was er davon hält. gruß Paul | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 568364 | |||
Datum | 06.07.2009 16:59 | 6463 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Hansendann frag mal nen Statiker was er davon hält. Da du ja mehr zu wissen scheinst, sei so nett und erklärs bitte mal. Ich kenne es aus der Nachbereitung HW 2002 eigentlich anders herum. Im Prinzip wurde mir erklärt(Statiker) das solange das Wasser noch von außen drückt und wir den Keller leeren, im schlimmsten Fall das Haus "aufschwimmen" könnte. Nach weiteren tiefschürfenden Erklärungen habe ich nicht gefragt da es mir logisch erschien. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Flor8ian8 W.8, Simbach bei Landau / Bayern | 568366 | |||
Datum | 06.07.2009 17:39 | 6447 x gelesen | |||
So, da es bei uns am Sonntag einen etwas längeren Unwettereinsatz gab,( wir waren von ca. 15.00-21.00 Uhr im Einsatz) kann ich hier mal aus erster Hand berichten, wie das bei uns gehandhabt wurde. Zum Einsatz : Es waren 11 Wehren im Einsatz, da ein Ortsteil von Simbach nämlich Haunersdorf komplett überflutet war. Es war nahezu jeder Keller mit Wasser vollgelaufen und nicht wenige Straßen und Felder haben sich in Sturzbäche verwandelt. Wir waren vor allem bei einem Haus länger im Einsatz, da es erstmal ordentlich dauerte, bis man den ganzen Schlamm und das Wasser aus dem Haus gebracht hat. Danach wurde mit anderen Leuten das Mobiliar aus dem Keller nach oben transportiert und das restliche Wasser mit Nasssaugern versucht wegzubekommen. Vll. werden jetzt einige sagen, man solle nur das Wasser wegpumpen und den Rest den Anwohnern überlassen. Das geht aber meienr Meinung nach aber auch gar nicht, denn wenn kein weiterer wichtigerer Einsatz bevorstehen würde, dann kann man schon mit anpacken und den Betroffenen helfen und ihnen unter die Arme zu greifen. Es gibt halt einen wichtigen Grund warum wir alle bei der Feuerwehr sind: Wir wollen den Betroffenen so effektiv helfen wie nur möglich, und darum sollte man denen auch beim Absaugen des Restwassers und Schmutzes helfen und ihnen beim Wegräumen der beschädigten Gegenstände unter die Arme greifen so gut es nur geht. Ich weiß nicht, wie es "in der Stadt " aussieht, aber bei uns aufm Land ist es halt aufgefallen, dass ALLE mitgeholfen haben, also nicht nur die Betroffenen und die Wehren, sondern auch Anwohner und die die es nicht getroffen hat. Vll. liegt es also an der Mentalität der Leute wie weit man helfen sollte, wir waren aber nach etlichen Stunden glücklich allen Betroffenen ordentlich und so gut es geht geholfen zu haben, da sie uns genauso helfen würden wenn bei uns der Keller überflutet wäre. Auch wenn wir vll. nicht so viel tun hätten müssen. Mfg Flo | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 568368 | |||
Datum | 06.07.2009 17:55 | 6280 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter Lieffertz Ich kenne es aus der Nachbereitung HW 2002 eigentlich anders herum. Das ist auch mein Kenntnisstand und erschließt sich mir auch aus der Logik. Wasser im Mauerwerk wird allerdings bei strengem Frost zu einer Gefahr. Ggf. ergibt sich hier doch ein Handlungsbedarf. mkg hwk | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 568379 | |||
Datum | 06.07.2009 18:15 | 6324 x gelesen | |||
Geschrieben von Hanswerner KöglerWasser im Mauerwerk wird allerdings bei strengem Frost zu einer Gefahr. Ggf. ergibt sich hier doch ein Handlungsbedarf. das allerdings. Nur denke ich mal wenn Fw zum Pumpen kommen muss, ist der Frostschaden erst nach dem Abpumpen des erheblichen Wassers ;-) im Keller eine Gefahr. Und gerade an solchen Stellen sollte man sich dann schon die Zeit nehmen und einen Kundigen hinzuziehen. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 568571 | |||
Datum | 07.07.2009 11:38 | 6229 x gelesen | |||
Hallo Forum, nachdem hier gerade über Unwettereinsätze diskutiert wird, hätte ich auch noch eine Frage. Wenn ein großflächiges Schandensereignis wue Hochwasser etc. auftreten, wie handhabt ihr es mit der Einsatzzahl und Statistik. Ihr habt meinetwegen in eurem Aurrückebereich 40-50 Einsätze (Baum auf Straße, Keller voll, Sandsäcke liefern etc.) am Tag. Wird für jeden Keller/Baum etc. A-Straße, B-Weg etc. ein eigener Einsatz aufgemacht? An sich wäre es ja sinnvoll, da zu jeder Einsatzstelle ein, wenn auch kurzer, Einsatzbericht gehört. Gerade in Zeiten der klagefreudigen Mitbürger ist hier eine Dokumentation sinnvoll. Oder schreibt ihr pro Tag bloß einen Einsatz bei einem so großflächigem Ereignis? Danke Andreas | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 568579 | |||
Datum | 07.07.2009 12:07 | 6171 x gelesen | |||
Hallo! GErade bei uns aktuell geschehen. Am Donnerstag ab 22:38 1. Einsatz Wohnhausbrand, Person im Gebäude. Entpuppte sich Gott sei Dank als Blinder Alarm. Der Besitzer hatte starken Brandgeruch in der Wohnung festgestellt. Diese GEruch kam jedoch von ausserhalb. Ein Blitz war in einen Baum eingeschlagen. 2. Beseitigen von Ästen nach Blitzeinschlag, in der Hauptstraße 3. Beseitigen eines mittleren Baumes nach Blitzeinschlag, in einer Nebenstraße 4. Verkehrssicherungsmaßnahmen sowie freiräumen der Landstraße 5. Wassernotstand Gemeindehalle. Am Freitag ab 13:30 Beseitigen von 2 Bäumen, Gefahr nach Blitzeinschlag. Das ergibt bei uns insgesamt drei Einsatzberichte, da es auch "nur" drei Einsätze waren. 1. Einsatz, gemeldeter Wohnhausbrand 2. Einsatz, beseitigen der Unwetterschäden 3. Einsatz, beseitigen der Unwetterschäden am Freitag Unser Chef würde uns wohl etwas "schief" ansehen wenn wir hierfür nun 6 Einsätze schreiben würden. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob, die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung. Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 568585 | |||
Datum | 07.07.2009 12:32 | 6118 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Unser Chef würde uns wohl etwas "schief" ansehen wenn wir hierfür nun 6 Einsätze schreiben würden. ... ich würde dich - so als (stellv.) Chef in meiner Fw - "schief" ansehen, wenn Du das nicht tun würdest ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 568586 | |||
Datum | 07.07.2009 12:35 | 6156 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Gerhard Bayer ... ich würde dich - so als (stellv.) Chef in meiner Fw - "schief" ansehen, wenn Du das nicht tun würdest ... Tja, so ist das eben. Von Ort zu Ort verschieden. Gruß vom Berg Jakob Alles meine ganz private Meinung Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob, die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung. Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB! | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 568604 | |||
Datum | 07.07.2009 14:05 | 6080 x gelesen | |||
Hallo, problematisch werden gemischte Berichte aber, wenn es um die Abrechnung geht. Wenn Einsätze kostenpflichtig werden oder werden können, dann muss ich doch meine Maßnahmen nachweisen. Und das je Verursacher einzeln und nicht als Sammelmeldung. Wie will ich dann die Zeiten für Geräte und die Mannschaft die notwendig war in Rechnung stellen? Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Andr8eas8 M.8, Germing / | 568617 | |||
Datum | 07.07.2009 15:52 | 6106 x gelesen | |||
Hallo, das ist eben auch mein Problem. Gerade auch im Bezug auf die Dokumentation(spflicht) sehe ich es schon als wichtig an, dass für JEDEN Einsatz/Einsatzstelle ein kurzer Bericht mit Anfangs- und Endzeit verfasst wird. MFG Andreas | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 568623 | |||
Datum | 07.07.2009 17:40 | 5955 x gelesen | |||
Angebot zur Güte: Bei der LST läuft alles unter einer Nummer/Tag bei durchgehendem Einsatz und bei der jeweiligen Feuerwehr wird jeder Einsatz dokumentiert. Idealerweise sortiert nach Fahrzeug, Adresse, Anlass und Anfangs-und Endzeit. Unterbindet Einsatzzahlengeschiebe und gleichzeitig fällt aber kein Ereignis hinten runter. Und es ist sauber dokumentiert für evtl. Gebührenbescheide ;-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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