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ThemaFF - fahrt zum Gerätehaus - Führerscheinentzug222 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • " Sonderrechte Privatfahrzeuge "
  • Die Lösung für manche Probleme
  • Bericht 2
  • Bericht 1
  •  
    AutorLars8 G.8, Marl / NRW568985
    Datum09.07.2009 09:08177198 x gelesen
    Hier mal ein link zu einem Artikel aus der heutigen Tagespresse....

    http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/crlo/Castrop-Rauxel;art934,608042


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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW568987
    Datum09.07.2009 09:13168186 x gelesen
    Die Regelung ist eindeutig und zum Thema §35 hat es hier ja schon einige Diskussionen gegeben, deshalb will ich damit nicht wieder anfangen. Meine Meinung: Alles ok, da konnte der Kamerad mit rechnen, sofern er denn davon wusste.


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Lukas Podolski -

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen568988
    Datum09.07.2009 09:24167155 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Florian MeurerDie Regelung ist eindeutig

    Was bitte soll eindeutig sein? Und auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verurteilung, wenn man prinzipiell §35 für anwendbar hält - andernfalls wäre ja auch die Akzeptanz von 20 km/h nicht begründbar.

    Gruß,
    Thorben


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz568989
    Datum09.07.2009 09:27167096 x gelesen
    Hallo,

    möchte bei dieser Gelegenheit auch keine neue Diskussion über Sinn und Unsinn des 35 in Privatfahrzeugen anfangen, allerdings stellt sich mir die folgende Frage:

    Meiner Meinung nach kann es doch nicht vom Vorhandensein einer dienstlichen Anordung der Verwaltung des betroffenen Kameraden abhängig gemacht werden ob hier Konsequenzen wie Führerscheinentzug, Bußgeld etc. gezogen werden.

    Schließlich gibt es dazu gestzliche Regelungen und Gerichtsurteile, auch wenn diese nicht immer ganz eindeutig sind. Diese stehen ja einer Anordnung der Verwaltung erstmal vor.

    Also Wiederspruch einlegen, Entscheidung des Gerichts abwarten, fertig, oder ?

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg568991
    Datum09.07.2009 09:41166443 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian BöntgenAlso Wie Widerspruch einlegen, Entscheidung des Gerichts abwarten, fertig, oder ?
    Richtig ... wenn man sich denn der Gefahr deutlich höherer Kosten aussetzen möchte.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz568992
    Datum09.07.2009 09:51166109 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardRichtig ... wenn man sich denn der Gefahr deutlich höherer Kosten aussetzen möchte.

    Ok, mal rein praktisch gesehen. Wenn ich das Auto eh für 4 Wochen nicht brauche, bzw. nicht drauf angewisen bin, meinetwegen. Dann würde ich das halt absitzen. Unabhängig davon würde ich aber trotzdem Dampf machen.

    Wenn ich obendrein aufs Auto angewiesen bin muss ich halt den Weg gehen. Wenn man mal rechnet was Bus, Bahn und die anderen Umstände von 4 Wochen ohne Auto kosten lohnt sich das Risiko fast schon wieder.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorSeba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen568993
    Datum09.07.2009 09:56166060 x gelesen
    Oder ich fahre halbwegs normal zum GH, dann hab ich die Probleme nicht. 34 Klamotten drüber ist schon happig...


    Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun.
    ----------------------------------------------------------------

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz568994
    Datum09.07.2009 10:04165765 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KoinzackOder ich fahre halbwegs normal zum GH, dann hab ich die Probleme nicht. 34 Klamotten drüber ist schon happig...

    Möchte hier glaube ich keiner abstreiten aber es geht ums Prinzip.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen568996
    Datum09.07.2009 10:09165739 x gelesen
    Mh,

    Geschrieben von Sebastian Koinzack 34 Klamotten drüber ist schon happig...

    ohne jetzt die Diskussion dir wir sicher schon gefühlte 2 Mio. mal geführt haben in den letzten 10 Jahren wieder komplett neu aufwäremn zu wollen gebe ich zu bedenken, dass es auch hier sicher auf den Einzelfall ankommt.

    Wir haben hier im Ort ein Ortsschild nach dem für etwa 400 Meter nur Leitplanken und Gebüsch kommen, weder Gehwege noch sonstwas. Dann kommt eine Fußgängerampel die bei bestimmten Geschindigkeiten rot wird, dann eine Kurve. Ich wurde auf der Strecke zwischen Ortsschild und Ampel abends um 23 Uhr auch schon mal mit ein paar km/h zu schnell geblitzt. Und da gab es keinen Feuerwehreinsatz. In diesem Fall glaube ich nicht dass ich unter den gegebenen Umständen direkt am Ortsschild auf 50 runter bremsen und bei Rot an der Tempoampel anhalten würde. Wäre bei genauer Betrachtung sicher auch mal ein Grund mir zunächst Busgeldbescheide zuzustellen wogegen ich mich dann aufgrund der gegebenen rechtslage wehren könnte...

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen568997
    Datum09.07.2009 10:10165677 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Koinzack34 Klamotten drüber ist schon happig...

    64 in der engen 30er Zone vor der Schule,
    84 statt 50 auf dem 4 spurigen "Stadtring"
    104 statt 70 auf der Ortsumgehung
    154 auf der Autobahn in der 120er Zone

    Liegt im Auge des ansonsten auch privat immer und ausschlieslich Eichstrich Höchstgeschwindigkeitsfahrers.

    Sicherlich sind 34km/h eine Hausnummer - trotzdem würde ich persönlich erst die Stelle - an der diese gefahren worden sind - sehen wollen um zu (ver)urteilen.


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern568998
    Datum09.07.2009 10:27165635 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sven KellerSicherlich sind 34km/h eine Hausnummer - trotzdem würde ich persönlich erst die Stelle - an der diese gefahren worden sind - sehen wollen um zu (ver)urteilen.
    steht doch in etwa drin:

    64 (immerhin mehr als das 2,1-fache) als die erlaubten 30

    http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/crlo/Castrop-Rauxel;art934,607330

    enge Kurven, viele Ausfahrten


    MkG Helmut

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz568999
    Datum09.07.2009 10:36165788 x gelesen
    Also nach lesen der Artikel:

    - Anordnung nicht schneller als 20 zu fahren besteht nicht
    - Ordnungsamt hat als Bußgeldstelle gehandelt
    - Gericht hat entschieden

    So weit so gut, allerdings gibt mir die Aussage hier zu denken, kommt ja schließlich von ganz oben. Vielleicht mal ein Ansatz zu einer einheitlichen Regelung?

    Aussage aus Zeitungsartikel:
    "Am Ende konnte selbst eine verbriefte Aussage des Innenminister Ingo Wolf das Gericht nicht überzeugen. Wolf sieht die Sonderrechte auch für Feuerwehrleute im Privat-Auto geltend. "

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen569001
    Datum09.07.2009 10:47165644 x gelesen
    Hallo
    64 KM/H anstelle der erlaubten 30 KM/H ist selbst für eine Wegerechtsfahrt mit Sosi viel zu schnell.

    Geschrieben von Sebastian BöntgenAm Ende konnte selbst eine verbriefte Aussage des Innenminister Ingo Wolf das Gericht nicht überzeugen
    Gott sei Dank sind unsere Gerichte unabhängig und entscheiden auf der Grundlage von Recht und Gesetz und nicht auf der Grundlage einer Aussage des Innenministers. (Ausnahmen gibts immer, jetzt kommt mir bloß nicht mit irgendwelchen herausgepickten einzelbeispielen.)


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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz569003
    Datum09.07.2009 11:02165355 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Paul HansenGott sei Dank sind unsere Gerichte unabhängig und entscheiden auf der Grundlage von Recht und Gesetz und nicht auf der Grundlage einer Aussage des Innenministers. (Ausnahmen gibts immer, jetzt kommt mir bloß nicht mit irgendwelchen herausgepickten einzelbeispielen.)

    Der Innenminister wollte ja nicht den Kameraden im hier geschilderten Einzelfall rausboxen sondern hat ja die generelle Aussage gemacht das er den 35 auch für Privatfahrzeuge sieht. Dessen Aussage beruht ja auf der Interpretation des Gesetzes und ist nicht nur so daher gesagt.

    Im Zusammenhang mit der Diskussion um den 35 empfinde ich unsere Gerichte als etwas zu unabhängig voneinander, war denn noch keiner beim BGH ?

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569014
    Datum09.07.2009 11:56165320 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian BöntgenIm Zusammenhang mit der Diskussion um den 35 empfinde ich unsere Gerichte als etwas zu unabhängig voneinander, war denn noch keiner beim BGH ?
    Warum?
    Die grundlegenden Sachen sind vom BGH doch schon längst geklärt.
    Beispiele gefällig?

    Geschrieben von BGH vom 25.10.1951, IV STR 559/51 Es ist auch bei der Polizei und der Feuerwehr nicht Sinn eines hoheitlichen Einsatzes, gefährdete Menschen auf Kosten der Gesundheit oder des Lebens anderer zu retten.
    Geschrieben von BGH vom 30.10.1968, VRS 36/40 Die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers, der Sonderrechte in Anspruch nimmt, ist erhöht, wenn er sich in seiner Fahrweise von grundlegenden Verkehrsregeln löst und dadurch eine ganz besondere gefährliche Lage schafft. Den Erfordernissen der Verkehrssicherheit kommt der Vorrang zu gegenüber dem Interesse des Einsatzfahrers am raschen Vorwärtskommen.

    Und da das OLG Stuttgart am 26.04.2002 mit AZ: 4 Ss 71/2002 festgelegt hat:
    Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.
    werden neuere Urteile, vor allem auf der unteren Gerichtsebene, wohl kaum in eine andere Richtung gehen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg569016
    Datum09.07.2009 12:04165350 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Hab ich es eigentlich nur überlesen. oder stand nirgends drin, um was für einen einsatz es sich handelte?
    Schließlich ist es ja auch ein Unterschied, ob ich jetzt zu nem Wohnhausbrand mit vermissten Personen oder zu ner Ölspur mit +34 km/h fahr.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569018
    Datum09.07.2009 12:06165292 x gelesen
    Nein, macht es nicht.

    Oder denkst du nicht auch das es dem evtl. überbügelten Mitmenschen recht egal ist warum er zu schnell war?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS569020
    Datum09.07.2009 12:12165042 x gelesen
    Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Und da das OLG Stuttgart am 26.04.2002 mit AZ: 4 Ss 71/2002 festgelegt hat:
    [...]mit seinem privaten Pkw [...] [...]stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs [...] [...]keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist,[...]


    Man möge mich berichtigen (wenn es dann wer tatsächlich weiß und nicht nur über Halbwissen verfügt), aber kann es sein, dass sich selbst dieses Gericht mit der Definition von Sonder- und Wegerecht schwer tut.

    Wo steht geschrieben, dass man SONDERRECHTE nur mit einer Sondersignaleinrichtung hat? Mein mir vorliegendes Gesetzbuch hat extra zwei verschiedene Paragraphen, weil es eben genau hier signifikante Unterschiede gibt.

    Und wozu überhaup so ein Gesetz, wenn es eh jeder auslegen darf wie er will, vor Gericht aber nur die freie Interpretation des Richters zählt?

    Mit 64 Km/h durch eine unübersichtliche 30er Zone ist auch in meinen Augen etwas overkill...!!! Und auch sonst tut man sicherlich gut daran, mit gesundem Menschenverstand zu fahren. Ich befürworte ausdrücklich keine Raserei und bestehe auch auf das Warten vor einer roten Ampel ! Nicht dass wer meint, ich setze mich hier für die Immunität verhaltensgestörter Einsatzrennfahrer ein.


    Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
    Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
    Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
    Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg569036
    Datum09.07.2009 13:06165024 x gelesen
    Dem Überbügelten wird es ziemlich egal sein.
    Aber die Argumentation vor dem Richter geht halt nicht immer gleich gut.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569041
    Datum09.07.2009 13:15164891 x gelesen
    Also ohne es in epische Breite zu bringen.

    Laut dem Artikel ist er mit über der doppelten Geschwindigkeit "geblitzt" worden. Und dafür gibt es keine Rechtfertigung.

    Die Argumentation gegenüber dem Richter so mit Aufrechnung der Menschenleben im Schadensfall möchte ich erleben.

    Könnte man nicht wirklich mal nur mit GMV und Hirn angeschaltet auch Anfahrten durchführen.

    Nach dem Artikel hat er was massiv falsch gemacht und hat seine Strafe bekommen. Vllt. sollte man bei sowas eher nachdenken als herumzuweinen.

    Peter


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen569042
    Datum09.07.2009 13:17164846 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian KahlWo steht geschrieben, dass man SONDERRECHTE nur mit einer Sondersignaleinrichtung hat?

    Die dazugehörige Verwaltungsvorschrift sagt zumindest aus, dass die Inanspruchnahme, wenn möglich, durch die entsprechenden Warneinrichtungen angezeigt werden sollte. Ich gehe davon aus, dass man sich auf diese Vorschrift bezieht.

    MfG

    Ingo


    --


    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz569046
    Datum09.07.2009 13:34164724 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardUnd da das OLG Stuttgart am 26.04.2002 mit AZ: 4 Ss 71/2002 festgelegt hat:

    Einem Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, das nach Auslösung eines Alarms mit seinem privaten Pkw zum Feuerwehrhaus fährt, stehen grundsätzlich die Sonderrechte des § 35 Abs. 1 StVO zu. Diese dürfen aber mangels ausreichender Anzeigemöglichkeit ihres Gebrauchs nur im Ausnahmefall nach einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung nach Notstandsgesichtspunkten unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Mit einem privaten Pkw, der keine Signaleinrichtungen wie ein Feuerwehrfahrzeug aufweist, sind daher allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Gefährdung oder gar Schädigung anderer Verkehrsteilnehmer statthaft.


    Wobei im beschriebenen Fall das Ordnungsamt das Zustehen von Sonderrechten ja grundsätzlich und kategorisch ausgeschlossen hat und dies das Gericht bestätigt hat. So verstehe ich den Artikel zumindest.

    Zumindest lese ich in dem Artikel nichts darüber das Dinge wie "Ausnahmefall", gebührende Berücksichtigung" etc pp. im Verfahren durchgekaut wurden.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS569047
    Datum09.07.2009 13:37164618 x gelesen
    Gut, aber diese Verwaltungsvorschrift lässt sich nunmal nicht auf Fahrzeuge anwenden, welche nicht mit einer SoSi ausgestattet sind.

    Das Gesetzt ansich beschränkt die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht auf Einsatzfahrzeuge. Somit ist die Brgündung des Gerichtes m.M.n. immer noch nicht nachvollziehbar.

    Es wiederspricht meinem Rechtsempfinden, bei der Auslegung eines allgemein gültigen Gesetztes eine Vorschrift für ein, den Fall nicht betreffenden, Sonderfall zu grunde zu legen. Auch und gerade, weil auch dort nur eine "Kannbestimmung" formuliert ist, welche nichteinmal für den Sonderfall bindent ist.

    Anyway.... Es bringt nichts, sich über dieses Gesetz zu Unterhalten. Mann kann nur nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden und handeln und hoffen, dass der Richter diese Ansicht teilt.
    Ich bin dafür, den ganzen Paragraphen zu streichen, weil man sich eh nicht auf ihn berufen kann.
    Recht haben und Recht bekommen sind leider immer höfter zweierlei Ding.


    Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen569049
    Datum09.07.2009 13:39164445 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Sebastian KahlGut, aber diese Verwaltungsvorschrift lässt sich nunmal nicht auf Fahrzeuge anwenden, welche nicht mit einer SoSi ausgestattet sind.

    Deswegen sagt das OLG Stuttgart ja auch, dass eben gerade aus diesem Grund noch einmal deutlich mehr Sorgfalt walten gelassen werden muss ;) Dein Problem verstehe ich jetzt nicht wirklich...

    MfG

    Ingo


    --


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569051
    Datum09.07.2009 13:41164522 x gelesen
    Wobei ein Presseartikel nicht unbedingt das Ziel hat, einen rechtlichen Sachverhalte bis ins Detail korrekt darzustellen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorFran8k M8., Witten / NRW569052
    Datum09.07.2009 13:45164948 x gelesen
    ...Die Alarmierung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr in Castrop-Rauxel
    erfolgt über digitale Meldeempfänger, die die Informationen „Probealarm“, Einsatz“ und
    „Einsatzende“ liefern. Aufgrund dieser spartanischen Ausstattung der ehrenamtlichen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr durch die Stadt Castrop-Rauxel ist es nicht möglich, bei
    Einsatzalarmierungen zwischen „Rettungs- bzw. Brandeinsatz“, “Wachbesetzung mit
    Sondersignal“ und einer ’einfachen’ Wachbesetzung zu unterscheiden.

    Am Mittwoch, 13.02.2008 um 15:57 Uhr hat es einen „Einsatzalarm“ gegeben, dem ich
    unverzüglich Folge geleistet habe. Ich war zu diesem Zeitpunkt zu Hause und habe unter
    Berücksichtigung der Verkehrslage (Ampelanlagen u. Verkehrsaufkommen Herner Strasse,
    Altstadtring) den Weg über die Gaswerkstrasse gewählt. Da ich keine Kenntnis über die
    aktuelle Lage und den Grund der Alarmierung hatte und zu der Uhrzeit viele meiner
    Kameraden noch ihrer beruflichen Tätigkeit nachgingen, war für mich höchste Eile geboten. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die hauptamtlichen Kräfte und auch der Löschzug 5, Merklinde, zu einem Zimmerbrand alarmiert waren, die Hauptwache also verwaist war. Die Anwesenheit des Löschzuges 1 an der Feuerwache war demnach mehr als dringend, um mögliche weitere Einsätze rasch und effektiv abwickeln zu können. Weiterhin ist allen ehrenamtlichen Feuerwehrkräften die Thematik „Alarm- und Ausrückezeiten“ hinlänglich bekannt. Während meiner Alarmfahrt wurde ich in der Gaswerkstrasse, die mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h belegt ist, vom Radarmesswagen der Stadt Castrop-Rauxel mit einer Geschwindigkeit von 64 km/h erfasst. An der Stelle der Geschwindigkeitsmessung ist die Gaswerkstrasse sehr übersichtlich, auf der rechten Seite befinden sich einige wenige Gewerbebetriebe, auf der linken Seite ist Wohnbebauung, die von der Fahrbahn durch einen breiten Grünstreifen getrennt ist...


    Das habe ich in einem anderen Bericht gefunden...


    GutWehr allen Kameraden
    Zerstöre nicht durch Wasser, was du vor Feuer schützen willst

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz569053
    Datum09.07.2009 13:47164334 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWobei ein Presseartikel nicht unbedingt das Ziel hat, einen rechtlichen Sachverhalte bis ins Detail korrekt darzustellen.

    Unterschreibe ich direkt, wäre nur interessant zu wissen. Ist ja schon ein entscheidender Unterschied ob der Richter im Einzelfall prüft ob man die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen oder ob er sagt: "Darfst du grundsätzlich nicht"

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569055
    Datum09.07.2009 13:51164484 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian BöntgenWobei im beschriebenen Fall das Ordnungsamt das Zustehen von Sonderrechten ja grundsätzlich und kategorisch ausgeschlossen hat und dies das Gericht bestätigt hat. So verstehe ich den Artikel zumindest.

    Selbst wenn man dem Artikel mal kaum Aufmerksamkeit widmet kann das OA m.M.n. gar nicht anders. Mit der doppelten Geschwindigkeit hat er die Sonderrechte gnadenlos übertreten.

    Und mal nebenbei, selbst mit Wegerecht und der analogen Geschwindigkeit dürftest du zumindest im Schadensfall alt aussehen.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz569061
    Datum09.07.2009 14:03164609 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzSelbst wenn man dem Artikel mal kaum Aufmerksamkeit widmet kann das OA m.M.n. gar nicht anders. Mit der doppelten Geschwindigkeit hat er die Sonderrechte gnadenlos übertreten.

    Leider gibt der Artikel für meine Detailfrage (zugegeben) zu wenig Infos her. Sonderrechte über Maß in Anspruch zu nehmen bzw. ebenjene für alle erdenkbaren Situationen auszuschließen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Geschrieben von Peter LieffertzUnd mal nebenbei, selbst mit Wegerecht und der analogen Geschwindigkeit dürftest du zumindest im Schadensfall alt aussehen.

    Das ist unbestritten. Allerdings, und das macht die Sache interessant, gehts bei Sonderrechten nicht immer nur um "wie schnell darf/soll/kann ich". Geht schon bei Parken im Parkverbot oder anderen Kleinigkeiten los.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen569106
    Datum09.07.2009 16:57164459 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian BöntgenDessen Aussage beruht ja auf der Interpretation des Gesetzes und ist nicht nur so daher gesagt.
    Und wem würdest du mehr Glauben schenken? Der Interpretation eines Innenministers, oder der eines Richters?


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW569107
    Datum09.07.2009 17:00164520 x gelesen
    Hallo Frank,
    auch in Castrop laufen mittlerweile eine Menge Kollegen mit BOSS 920 u.ä. durch die Gegend.

    Fakt ist dass er zu schnell war und jetzt mit den konsequenzen leben muss. Punkt aus Ende!

    Gruß
    Martin


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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen569108
    Datum09.07.2009 17:02164200 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenSchließlich ist es ja auch ein Unterschied, ob ich jetzt zu nem Wohnhausbrand mit vermissten Personen oder zu ner Ölspur mit +34 km/h fahr.

    Das macht überhaupt keinen Unterschied. 34km/h ist viel zu schnell und auch keine mäßige Überschreitung im Sinne des BGH.


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz569123
    Datum09.07.2009 17:47164617 x gelesen
    Hallo,

    1. ich bin kein Raser
    2. ich will zu dem aktuellen Fall hier nicht direkt Stellung nehmen
    3. ich will niemanden animieren, schnell zu fahren.

    ABER: Wenn ich ehrenamtlich für meine Stadt unterwegs bin, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und diese STADT bedankt sich dafür mit einem Knöllchen (egal ob zu schnell oder falsch geparkt), dann ist meine Entscheidung klar.

    Künftig würde ich meiner Stadt dazu keine weitere Gelegenheit mehr geben.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW569124
    Datum09.07.2009 17:49164452 x gelesen
    Hallo Thomas,
    wo ziehst du dann die Grenze? 50 in der 30er Zone oder 70? Oder vieleicht doch 110?

    Gruß
    Martin


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569126
    Datum09.07.2009 17:53164126 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Böntgengehts bei Sonderrechten nicht immer nur um "wie schnell darf/soll/kann ich". Geht schon bei Parken im Parkverbot oder anderen Kleinigkeiten los.

    Die von dir genannten Kleinigkeiten lassen sich aber über die 35 recht normal und rechtmäßig regeln ohne bestraft werden zu können.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 569127
    Datum09.07.2009 17:56164356 x gelesen
    Moin,

    gibts eigentlich vom DFV oder sonstwem irgendeine Idee wie man die ganze 35-38 Thematik mal ein wenig präzisieren könnte? Ich fände es auch sehr interessant, wie denn im allgemeinen so eine "aktuelle" jährliche Unterweisung ablaufen sollte - kenne nur unsere und die ist eigentlich für jeden soweit verständlich - aber es reicht ja nun offensichtlich nicht, sich auf den std. Wortlaut im Gesetzestext zu beschränken. Und inwiefern schränken potentielle "20 kmh mehr sind pauschal OK" - Dienstanweisungen dann das persönliche Recht eines FwA auf Einsatzfahrt ein, bzw. werden dann vorrangig bindend?

    Im Grundlehrgang waren die Aussagen äußerst deutlich gewesen - dann wurden sie mit der Zeit etwas verwaschen ( was keineswegs zur selbst-Sicherheit beiträgt ) und wenn man sich dann noch selber etwas weiter einliest wirds vollkommen Diffus.


    Some say...

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569128
    Datum09.07.2009 17:58164167 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeABER: Wenn ich ehrenamtlich für meine Stadt unterwegs bin, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und diese STADT bedankt sich dafür mit einem Knöllchen (egal ob zu schnell oder falsch geparkt), dann ist meine Entscheidung klar.

    Künftig würde ich meiner Stadt dazu keine weitere Gelegenheit mehr geben.


    Also entschuldige mal bitte.
    Es gibt zuallererst mal einen riesigen Unterschied zwischen dem Falschparken und dem rasanten Fahren.
    Wenn du für die Raserei und so kann man eine Geschwindigkeitsübertretung von 100% immer nennen bestraft wirst, möchtest du nicht wirklich die Ehrenamtskarte ziehen und dann von der Behörde aus Dankbarkeit den Erlass der Strafe erwarten? Nicht wirklich.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW569129
    Datum09.07.2009 18:00164268 x gelesen
    Mahlzeit,

    im Folgenden beziehe ich mich ausdrücklich _nicht_ auf den hier ursprünglich diskutierten Fall, sondern nur auf die Aussagen des Vorposters:

    Geschrieben von Thomas KleeABER: Wenn ich ehrenamtlich für meine Stadt unterwegs bin, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und diese STADT bedankt sich dafür mit einem Knöllchen (egal ob zu schnell oder falsch geparkt), dann ist meine Entscheidung klar.

    Künftig würde ich meiner Stadt dazu keine weitere Gelegenheit mehr geben.


    Wenn ich 'ne Stadt wäre und einer meiner Mitarbeiter würde während des Dienstes die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch seine Fahrweise gefährden und darüber hinaus noch die Freistellung von Recht und Gesetz einfordern:

    ja, dann würde ich dem auch keine weitere Gelegenheit mehr geben wollen, dies in meinem Namen zu tun.

    alternativ:

    Künftig würde ich meiner Stadt dazu keine weitere Gelegenheit mehr geben.

    Wenn der Mitarbeiter nach der Ahndung eines Verstoßes den Entschluss fassen würde, sich zukünftig an Recht und Gesetz zu halten, damit es keine weitere Ahndung geben kann:

    ja, das wäre ein schöner Beweis für die Richtigkeit des Systems und die Vernunft des Mitarbeiters.

    Gruß,
    Henning


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz569133
    Datum09.07.2009 18:08164100 x gelesen
    Hallo,

    da kann man keine Grenze ziehen.

    Jedenfalls (egal ob Privat-PKW doer FW-Fzg) nur so schnell, dass das Fahrzeug beherrschbar ist (d.h. auch jederzeit zum Stillstand gebracht werden kann).

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen569136
    Datum09.07.2009 18:15164041 x gelesen
    Ich halte die Strafe doch für etwas überzogen, wenn man auch das Motiv der Geschwindigkeitsüberschreitung betrachtet. Sicherlich ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 100 % zu hoch, selbst für eine Fahrt mit Sonder- und Wegerechten.

    Normalerweise hätte man dem Beklagten lediglich zur Last legen können, dass er die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht gebührend berücksichtigt hat. Dass §35 für einen Fw Angehörigen im Privat PKW gilt, sollte das OLG Hamm eigentlich wissen. Ich kann mich erinnern, dass dort lange Jahre ein Richter tätig war, der ein entsprechendes Rotes Heft zu dem Thema "Feuerwehr im Strassenverkehr" verfaßt hat.


    Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen569137
    Datum09.07.2009 18:16164127 x gelesen
    Geschrieben von Patrick KIuempersgibts eigentlich vom DFV oder sonstwem irgendeine Idee wie man die ganze 35-38 Thematik mal ein wenig präzisieren könnte?

    Hat das etwa was mit Skifahren oder Orden zu tun?

    SCNR

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz569140
    Datum09.07.2009 18:22164594 x gelesen
    Hallo Henning,

    ich hab ausdrücklich geschrieben, dass ich weder rase noch dazu plädiere, ich will auch die gefahrene Geschwindigkeit des Kameraden nicht schönreden.

    Mir geht es ausschließlich um die Rechtsfolge.

    In einem solchen Fall muss das Ordnungsamt der Stadt nicht gleich ein offizielles Verfahren mit Knöllchen und Fahrverbot einleiten, da reicht es m.E aus, den Kameraden "einzunorden" und für den Wiederholungsfall entsprechende Konsequenzen anzukündigen.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569152
    Datum09.07.2009 19:54164254 x gelesen
    Geschrieben von Paul Hansen64 KM/H anstelle der erlaubten 30 KM/H ist selbst für eine Wegerechtsfahrt mit Sosi viel zu schn

    Absoluter Quatsch- das hängt von vielen Parametern ab....


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569153
    Datum09.07.2009 20:13164495 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzLaut dem Artikel ist er mit über der doppelten Geschwindigkeit "geblitzt" worden. Und dafür gibt es keine Rechtfertigung

    Wo steht denn, daß doppelte Geschwindigkeit immer ungerechtfertigt ist? Als Faustformel mag ich das ja akzeptieren, aber immer und generell?


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569154
    Datum09.07.2009 20:16163773 x gelesen
    Geschrieben von Martin Drechslerund jetzt mit den konsequenzen leben muss. Punkt aus Ende!

    Quatsch! Basta! Das Gericht zieht ja die Anwendung des §35 für das Zivilfahrzeug in Zweifel - das ist mit Sicherheit diskussionswürdig...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569157
    Datum09.07.2009 20:20163968 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Böntgen"Darfst du grundsätzlich nicht"


    "Grundsätzlich" hieße ja "im Sonderfall doch", damit wäre der Einzelfall zu prüfen...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569159
    Datum09.07.2009 20:26163990 x gelesen
    Geschrieben von Paul Hansen
    Und wem würdest du mehr Glauben schenken? Der Interpretation eines Innenministers, oder der eines Richters?


    Es gibt ja eine Empfehlung der Innenminsterkonferenz dazu - auch die haben sich dazu rechtlich beraten lassen... Andere Gericht kommen zu anderen Ergebnissen.

    Bedenklich ist doch das kategorische Ablehnen der Sonderechte im Zivilfahrzeug...

    Mich hat auch schon immer die Verwaltungsvorschrift verwundert, weil diese genau das Gegenteil bewirkt des eigentlichen Gesetzestextes bewirkt.

    Dann hätte man den § 35 gleich anders schreiben können..


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg569163
    Datum09.07.2009 20:41163959 x gelesen
    Hallo,

    Hauptsache diejenigen, die unseren Kameraden veurteilten, brauchen nicht selber mal die Feuerwehr, und ich könnte wetten, dass sie dann auch diejenigen sind, die dann Fragen, warum die Feuerwehr solange braucht...

    Die Verurteilung ist trotz alledem der Verbale tritt in den Hintern als Dank fürs Ehrenamt!
    Nun wissen alle, das Ehrenamt ist es nicht wert, den Lappen aufs Spiel zu setzen!

    Ich selber kann nicht zu schnell zum GH fahren, da mein Auto zu langsam ist, um auf der kurzen Strecke über 50 km/h hinauszukommen.


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorNikl8as 8O., Vilseck / Bayern569171
    Datum09.07.2009 20:56164180 x gelesen
    Ich besitze zwar noch keinen Führerschein, doch fahre meistens auch nicht langsam mit dem Fahrrad in die Feuerwehr (natürlich nur im Falle eines Einsatzes). Aber ich kann es nicht verstehen, dass man einen feuerwehrmann den Lappen wegnimmt, nur weil er anderen Menschen das Leben retten wollte! Auch wenn er zu schnell gefahren ist, denke ich nicht, dass er nicht doch noch auf den Verkehr achtet! In meinen Augen eine Entscheidung, die nicht ganz richtig ist!


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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP569174
    Datum09.07.2009 20:59164181 x gelesen
    Man hat ihm den "Lappen weggenommen" weil er Menschen gefährdet hat. So einfach. Es wird schon seinen Grund haben warum an der Stelle 30 ist. Und da kann man noch so sehr auf den Verkehr achten, die Reaktionszeit ist geringer je schneller man fährt.


    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg569176
    Datum09.07.2009 21:02163840 x gelesen
    Hallo,

    So ist nun mal unser Rechtssystem...


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorPete8r S8., Karben / Hessen569177
    Datum09.07.2009 21:02163837 x gelesen
    Geschrieben von Michael Linkenbach... ,die Reaktionszeit ist geringer je schneller man fährt.


    Echt? Ja dann fahr ich zukünftig immer über 100 km/h damit ich schneller reagieren kann :)

    Mit verwunderten Grüßen

    Peter


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569178
    Datum09.07.2009 21:03164158 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Niklas Obermeier
    Aber ich kann es nicht verstehen, dass man einen feuerwehrmann den Lappen wegnimmt, nur weil er anderen Menschen das Leben retten wollte!
    Wessen Leben wollte er denn Retten? Haben wir was übersehen?


    mkg hwk

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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg569179
    Datum09.07.2009 21:04164004 x gelesen
    Hallo Peter,
    ich könnte wetten, er meinte den Reaktionsweg...


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP569180
    Datum09.07.2009 21:06163780 x gelesen
    Mist, falscher Fehler.
    Ich meine natürlich die Zeit die bleibt um z.b. einen Zusammenstoss, etc. zu vermeiden.

    Du weisst schon.. ;-)

    Gruß
    ML


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    AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 569181
    Datum09.07.2009 21:07163669 x gelesen
    Wohl eher nicht - er meinte IMHO !!!! das Zeitintervall, das dir potentiell bliebe um adäquat zu reagieren um etwas unschönes zu vermeiden.


    Some say...

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    AutorPete8r S8., Karben / Hessen569182
    Datum09.07.2009 21:08163986 x gelesen
    Geschrieben von Jörn PatkeHallo Peter,
    ich könnte wetten, er meinte den Reaktionsweg...

    Dann wäre es aber immer noch falsch:

    ..., der Reaktionsweg ist geringer je schneller man fährt.


    Also ich denke Michael wollte sagen:

    Der Reaktionsweg wird länger je schneller man fährt.


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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg569183
    Datum09.07.2009 21:10163752 x gelesen
    ...mein ich doch, richtig!


    MkG
    Gruss Jörn

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW569184
    Datum09.07.2009 21:16163932 x gelesen
    Hallo Thomas,
    dann möchte ich aber nicht wissen, wenn das

    Geschrieben von Thomas KleeIn einem solchen Fall muss das Ordnungsamt der Stadt nicht gleich ein offizielles Verfahren mit Knöllchen und Fahrverbot einleiten, da reicht es m.E aus, den Kameraden "einzunorden" und für den Wiederholungsfall entsprechende Konsequenzen anzukündigen.

    passiert und die Presse davon Wind bekommt, wer da auseinander gerissen wird....

    Gruß

    Martin


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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen569185
    Datum09.07.2009 21:20163911 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottAndere Gericht kommen zu anderen Ergebnissen.

    Bei 34 km/h zu schnell?
    Das glaube ich nicht


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    AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg569187
    Datum09.07.2009 21:22164162 x gelesen
    Hallo...


    das frag ich mich gerade auch...ob wir was übersehen haben...

    ich lese aus den FAkten: FM überschreitet Geschwindigkeit um über 100%....

    §§ 35 sagt. kein Blaulicht und kein Sosi: pech ...trotz Sonderrechte....

    wri diskutieren trotzdem munter..und ein möchtegernbürgermeister nutzt das clever aus....


    ich hab offensichtlich auch überlesen worums nun eigentlich geht...

    HAnsi..

    btw: einen Helm auf nem Sarg zu sehen is auch ...komisch


    zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
    Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569190
    Datum09.07.2009 21:23164266 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottWo steht denn, daß doppelte Geschwindigkeit immer ungerechtfertigt ist? Als Faustformel mag ich das ja akzeptieren, aber immer und generell?

    Sorry, ich bezog mich hierbei schon auf den konkreten Fall. Und innerorts bei 30 das Doppelte zu fahren und das mit einem ungekennzeichneten Fahrzeug(nein, beruhigen, ich meine nicht den Dachaufsetzer :-)) sehe ich schon fast als Vorsatz,

    Die von dir genannte Faustformel kann ich auch nehmen. Nur sollten wir immer Beispiele außerorts ohne Fuchs und Hase außen vor lassen. In einer Ortschaft sollte man noch ein bissl wissen was man tut.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen569191
    Datum09.07.2009 21:24163892 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottAbsoluter Quatsch- das hängt von vielen Parametern ab....

    Das sehe ich und scheinbar auch der Richter anders.
    Eine 30er Zone ist nicht umsonst so ausgegeben, hier besteht schon ein gewisses Gefährdungspotential. Wer hier mehr als doppelt so schnell fährt muß mit den Konsequenzen leben.


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569196
    Datum09.07.2009 21:29164066 x gelesen
    Da Geschwindigkeitsbegrenzung gerade auf kommunaler Ebene oft politisch und weniger sachlich begründet sind, halte ich diese nicht für kompetentes Maß...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW569197
    Datum09.07.2009 21:30163842 x gelesen
    Hallo Lüder,
    das mag deine Meinung sein... Gerichte sehen es aber nun mal so....

    Gruß
    Martin


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    AutorNikl8as 8O., Vilseck / Bayern569203
    Datum09.07.2009 21:44164052 x gelesen
    Ich meinte mit Leben retten die Aufgabe der Feuerwehr allgemein (zuminmdest in den meisten Fällen der Alarmierungen).


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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569204
    Datum09.07.2009 21:44163809 x gelesen
    Hm, der Richter hat doch erstmal die Nutzung von von § 35 im Zivilfahrzeug abgelehnt.
    Das ist weder sinnvoll noch wirklich nachvollziehbar...

    Als zweites ist natürlich die Geschwindigkeitübertretung zu bewerten. Da ich die Straße vor Ort nicht wirklich kenne...

    Deutlicher wird es an folgendem Beispiel: Wir haben zB eine sehr breite übersichtliche Straße in einem Wohngebiet. Je nach politischer Lage gilt dort mal 30 km/h oder 50 km/h.

    D.h. - obwohl sich weder die baulichen Gegebenheiten noch die Nutzungsfrequenz großartig ändern - würde ein Feuerwehrmann mit 64 km/h mal an das Kreuz geschlagen und mal nur gestreichelt. Das hat eben keine sachlichen, sondern nur politischen Gründe...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 569207
    Datum09.07.2009 21:49163715 x gelesen
    Is klar ;-)

    Also gibts niemanden der sich einigermaßen glaubhaft solcher Themen annimmt???
    ( Innenministerkonferenz scheint ja eher Unsicherheit gestiftet zu haben - von der Aussagekraft mal ganz zu schweigen ?! )

    Und meine anderen Fragen interessieren mich nach wie vor "brennend" !

    Gruß


    Some say...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen569210
    Datum09.07.2009 21:50164003 x gelesen
    Geschrieben von Niklas Obermeier Ich meinte mit Leben retten die Aufgabe der Feuerwehr allgemein (zuminmdest in den meisten Fällen der Alarmierungen).

    Echt? Da muß ich irgendwas verpaßt haben.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569211
    Datum09.07.2009 21:51163682 x gelesen
    Bitte genau lesen:

    Andere Gerichte haben andere Fälle/Situationen/Geschwindigkeiten beurteilt.

    Es geht um das kategorische Ablehnen von Sonderrechten im Zivilkfz. Das Problem haben andere Gerichte auch schon anders entschieden...samt Empfehlung der Innenminister...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorNikl8as 8O., Vilseck / Bayern569212
    Datum09.07.2009 21:55163636 x gelesen
    Zwar besteht eine interne Vereinbarung zwischen Stadt und Feuerwehr, bei Tempoüberschreitungen, von bis zu 20 Kilometern pro Stunde, die in umittelbarem Zusammenhang mit der Alarmierung stehen, ein Auge zuzudrücken. Aber nur, wenn keine Gefährdung besteht. Jürgen Kahl überschritt die Toleranz. Da halfen auch seine Beteuerungen nicht, dass er niemanden gefährdet habe.

    Den Text habe ich leider überlesen. Da es in dieser Stadt scheinbar geregelt ist, dass man bis zu 20 km/h schneller fahren darf, scheint mir das Urteil doch gerecht zu sein :)


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    AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg569214
    Datum09.07.2009 21:58163837 x gelesen
    Was will der rasende kollege denn retten?

    ankommen ist so wichtig wie das hinfahren...oder?

    manchmal frage ich mich wirklich, über was man diskutieren kann...


    mehr als 100% zu schnell...bedarf keiner Diskussion

    Und wenn Politiker das für sich im Wahlkampf nutzen....könnt ich nur kotzen...solche leute wähle ich aus prinzip nicht.



    Grüsse
    HAnsi


    zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz569232
    Datum09.07.2009 22:47163819 x gelesen
    Geschrieben von Hansi Stellmachermehr als 100% zu schnell...bedarf keiner Diskussion

    Oh mein Gott!!!
    Ich bin letztens mit 20km/h durch einen Verkehrsberuhigten Bereich gefahren...
    Gut dass da kein Blitzer stand!

    (naja, um gegen kurz vor 04:00 ist das O-Amt auch nicht mehr so stark präsent)


    Wenn wir die urteilsbegründung hätten könnten wir weiter Diskutieren.

    Die Interessante Frage ist ja eigentlich erstmal:
    War das Gericht der Ansicht dass dem Fahrer Sonderrechte nach §35(1) zustehen oder nicht?
    Wenn nein: warum nicht ("Die Feuerwehr"?)
    Das ist das was die gesamte Feuerwehr betrifft. da es wenn ich das richtig gelesen hab sogar ein Urteil von einem Landgericht war ggf. sogar bundesweit.

    Wenn das Gericht der ansicht war "Sonderrechte schon, aber..."
    Ist der Rest einzelfall.
    Waren die Vorrausetzugnen erfüllt? (Hoheitliche Aufgabe die dringend geboten war)
    Wurde die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend Berücksichtigt?
    Das hängt von mehr ab als "30km/h und 64km/h"


    Manuel


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    AutorChri8sti8an 8H., Halle/Westf. / NRW569233
    Datum09.07.2009 22:48163714 x gelesen
    Geschrieben von Hansi Stellmacher, Korntal mehr als 100% zu schnell...bedarf keiner Diskussion

    Nachts in einer Spielstrasse mit 12Km/h fahren...
    findest du immer noch, das es keiner Diskussion bedarf ?
    Aber ich stimme dir zu. Man braucht nicht zu Diskutieren, da man jeden Fall einzeln betrachten muß.
    Ich stimme mit dir überein, das mehr als 100% in fast allen Fällen nicht angebracht sind. Aber in einer Spielstraße nachts um 1 Uhr die beleuchtet und gut einsehbar ist, würde ich denke ich schneller als das doppelte fahren.


    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz569238
    Datum09.07.2009 22:57163800 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottWo steht denn, daß doppelte Geschwindigkeit immer ungerechtfertigt ist?

    Im Forum auf www.feuerwehr.de
    Das reicht doch als quelle


    Grüße nach Kelkheim

    Manuel


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW569242
    Datum09.07.2009 23:06164053 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Patrick KIuempersgibts eigentlich vom DFV oder sonstwem irgendeine Idee wie man die ganze 35-38 Thematik mal ein wenig präzisieren könnte?

    Du willst doch nicht die Juristen arbeitslos machen, oder? ;-) Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit entscheidet nunmal jeder Richter, wie er will, solange es keine Entscheidung des BGH gibt. Allerdings kann ich auch nicht verstehen, dass nicht mal ein OLG auf die Idee kommt, die Sache dem BGH vorzulegen, weil es von einem anderen OLG abweichen will. Dann hätten wir endlich eine klare Regelung. Vielleicht muss ich das mal im Selbstversuch probieren ;-)

    Im vorliegenden Fall ist m.E. die Strafe eh nicht angemessen. Um sie jedoch genau zu beurteilen zu können, müsste man weitere Details wissen und insbesondere auch die Entscheidungsgründe kennen. Falls jemand das Aktenzeichen der Entscheidung kennt - ich wäre da sehr dran interessiert.
    Die ausgesprochene Strafe stellt das dar, was der "Normalbürger" bekommt, wenn er innerorts 34 km/h zu schnell fährt, ohne Abwägung wo und warum. Wenn ich das Urteil des OLG Stuttgart aus 2002 richtig im Kopf habe ging es damals um ca. 160 km/h in einer 100 km/h oder sogar nur 70 km/h Zone. Dort wurde keine Strafe verhängt - wenn auch über das Hintertürchen des vermeintlich falschen Belehrung und eines damit einhergehenden Irrtums.

    Und wenn man bedenkt, dass auch bei uns im Wachbezirk ausgebaute Landstraßen, die mit 70 km/h beschränkt sind unter die Rubrik "geschlossene Ortschaft" fallen. Dort nachts um 2 mehr als 30 km/h zu schnell zu fahren, halte ich im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten (sicher nicht, wenn es zum Unfall gekommen ist, dann ist das Thema mit dem Privat-Pkw eh erledigt) nicht für problematisch. Aber das mag "Anwalts-Denke" sein. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Wer auf der sicheren Seite sein will (egal ob ohne Fw-Anlass für die Fahrt oder mit) fährt innerorts maximal 30 km/h zu schnell (wenn man kein Wiederholungstäter ist) und außerorts 40 km/h zu schnell. Erst ab 31 km/h bzw 41 km/h gibt es ein Fahrverbot. ;-)

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg569243
    Datum09.07.2009 23:06163697 x gelesen
    Hallo,


    Geschrieben von Manuel SchmidtOh mein Gott!!!

    HAnsi reicht schon.....


    du hast meinen Beitrag nicht verstanden...........

    Ich zielte mehr darauf ab, dass ich die diskussionen um $$35 überflüssig halte, und es wiederlich finde...wie sich der Bürgermeisteranwärter des falles bedient....



    Grüsse

    HAnsi


    zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
    Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
    Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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    AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg569245
    Datum09.07.2009 23:22163626 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sebastian KahlRecht haben und Recht bekommen sind leider immer höfter zweierlei Ding.

    oder recht haben...und auch recht haben wollen?

    warum muss man denn immer alles nach Gesetz fordern, wo einem doch oft der GMV was anderes sagt....?


    Nachdenklich...

    Hansi


    zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
    Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
    Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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    AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen569247
    Datum09.07.2009 23:45163737 x gelesen
    Geschrieben von Michael LinkenbachEs wird schon seinen Grund haben warum an der Stelle 30 ist.

    Damit sich das Blitzen auch lohnt?

    Pauschal darauf zu vertrauen, dass das das Tempolimit dort so Sinn macht, ohne die Örtlichkeiten zu kennen, ist - einfach gesagt - nett.


    Grüße
    Jens

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569256
    Datum10.07.2009 07:06163480 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottHm, der Richter hat doch erstmal die Nutzung von von § 35 im Zivilfahrzeug abgelehnt. Das ist weder sinnvoll noch wirklich nachvollziehbar... Oh ... du hast das Urteil samt Begründung vorliegen? Ich hab noch nichts dazu gefunden.

    Geschrieben von Lüder PottD.h. - obwohl sich weder die baulichen Gegebenheiten noch die Nutzungsfrequenz großartig ändern - würde ein Feuerwehrmann mit 64 km/h mal an das Kreuz geschlagen und mal nur gestreichelt. Das hat eben keine sachlichen, sondern nur politischen Gründe...
    Bist du dir da so sicher?

    Nochmal zur Erinnerung und aus den verschiedenen BGH-Urteilen:

    Jedes einzelne Abweichen von der StVO muss zu jedem Zeitpunkt gerechtfertigt sein.
    Eine Übertretung der StVO ist nur statthaft, wenn dadurch die zu erfüllende (hoheitliche) Aufgabe vollständig vereitelt würde ...

    Und wie sehen die 34 km/h zuviel unter Berücksichtigung dieses Aspekts und des Aspekts der Verhältnismäßigkeit aus?


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569258
    Datum10.07.2009 07:14163521 x gelesen
    Geschrieben von Niklas ObermeierAuch wenn er zu schnell gefahren ist, denke ich nicht, dass er nicht doch noch auf den Verkehr achtet! Sicher?
    Je schneller du fährst, umso stärker der "Tunnelblick", sprich du nimmst nicht mehr wahr, was auf dem Bürgersteig los ist oder aus einer Seitenstraße kommt.
    Dieser Effekt tritt bereits bei Geschwindigkeiten über 40 km/h auf (da gibt es wissenschaftliche Untersuchungen zu, sehr interessant das Thema).


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569259
    Datum10.07.2009 07:17163520 x gelesen
    Einfach mal den Thread lesen.
    Hier drin ist der Link zu Google Maps: klick


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorLars8 G.8, Marl / NRW569273
    Datum10.07.2009 08:31163855 x gelesen
    Stellungnahme auf Blaulichreporter


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen569277
    Datum10.07.2009 08:43163699 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Hansi Stellmacherich lese aus den FAkten: FM überschreitet Geschwindigkeit um über 100%....


    Er fuhr in einem gut überschaubaren Bereich ca. 64km/h. Kann und muss man von zwei Seiten betrachten. Wenn An der Stelle der Geschwindigkeitsmessung ist die Gaswerkstrasse sehr übersichtlich, auf der rechten Seite befinden sich einige wenige Gewerbebetriebe, auf der linken Seite ist Wohnbebauung, die von der Fahrbahn durch einen breiten Grünstreifen getrennt ist. stimmt, dann muss man überlegen, ob a) die 30km/h Begrenzung angebracht ist und b) die Geschwindigkeitsmessung überhaupt der Unfallprävention galt oder doch eher eine willkommene Einnahmequelle der Gemeinde darstellt. Ich behaupte mal, dass es von solchen Stellen in Deutschland mehr, als genug gibt...

    Geschrieben von Hansi Stellmacher§§ 35 sagt. kein Blaulicht und kein Sosi: pech ...trotz Sonderrechte....


    Das sagt §35 nicht aus und die Verwaltungsvorschrift auch nicht.

    MfG

    Ingo


    --


    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz569278
    Datum10.07.2009 08:45163799 x gelesen
    Hallo,

    volle Zustimmung, da geistern in Deutschland Tempo-Zonen durch die Lande, die sind durch die Vorschriften der StVO absolut nicht abgedeckt.
    Aber politisch gewollt.

    Wer von uns kennt diese absolut unnötigen Tempolimits nicht, halten wir uns denn immer daran (ich meine jetzt bei normalen privaten Fahrten).

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 569287
    Datum10.07.2009 10:03163668 x gelesen
    Hallo Katja,

    vielen Dank für diese Ausführungen. Wenn jedoch selbst in absoluten Fachkreisen solch eine Thematik so kontrovers, widersprüchlich und vor allem unsicher behandelt wird, wie soll man dann in Zeiten von SER, UVV etcpp dem gemeinen FwA einen gesetzlichen Rahmen bieten an dem er sich orientieren kann? GMV ist definitiv omnipräsent von Nöten, wenn man sich jedoch derart darauf berufen möchte, warum gibts dann so viele andere Vorschriften die die potentiellen Ersatzleister entlasten??? Vielleicht ist es ja Vorsatz Unsicherheiten bestehen zu lassen, um keinen pauschalen Freibrief für Gesetzesüberschreitungen zu erteilen, aber meiner Meinung nach wird durch diese situationsbezogene individuelle Interpretation der Rechtsprechung mehr Schaden angerichtet als potentiell vermieden.

    Auf welcher juristischen Grundlage bestehen denn nun diese örtlichen Regelungen ( 20 km sind ok ) etc.???

    Gruß


    Some say...

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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern569289
    Datum10.07.2009 10:09163821 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Ingo HornEr fuhr in einem gut überschaubaren Bereich ca. 64km/h. Kann und muss man von zwei Seiten betrachten. Wenn "An der Stelle der Geschwindigkeitsmessung ist die Gaswerkstrasse sehr übersichtlich, auf der rechten Seite befinden sich einige wenige Gewerbebetriebe, auf der linken Seite ist Wohnbebauung, die von der Fahrbahn durch einen breiten Grünstreifen getrennt ist." stimmt, dann muss man überlegen, ob a) die 30km/h Begrenzung angebracht ist und b) die Geschwindigkeitsmessung überhaupt der Unfallprävention galt oder doch eher eine willkommene Einnahmequelle der Gemeinde darstellt. Ich behaupte mal, dass es von solchen Stellen in Deutschland mehr, als genug gibt...
    also ich kann beim besten Willen in der Gaswerkstrasse keine sehr übersichtliche Stelle finden.


    MkG Helmut

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569291
    Datum10.07.2009 10:29163597 x gelesen
    Geschrieben von Patrick KIuempers ... aber meiner Meinung nach wird durch diese situationsbezogene individuelle Interpretation der Rechtsprechung mehr Schaden angerichtet als potentiell vermieden. Nein, wieso?

    Wenn ich Sonderrechte in Anspruch nehmen will, muss dies zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe (und ggf. anderer Voraussetzungen) dringend geboten sein.
    Eine pauschale "Freigabe" ist hier kontraproduktiv, es hängt einzig und allein von der jeweiligen, individuellen Situation ab - auch dien Entscheidungen, die der Fahrer zu treffen hat.

    34 km/h zuviel bedeuten im vorliegenden Fall auch 25 m mehr Anhalteweg - und das ganze Nachmittags in einem Gewerbe- und Wohngebiet mit LKW-Verkehr, spielenden Kindern, ...
    Ein LKW langsam im falschen Moment aus der Hofeinfahrt ...

    Es geht nicht nur darum, Einsatzkräften das "schnelle" Eintreffen zu ermöglichen, sondern auch um den Schutz anderer Verkehrsteilnehmer (Kinder!) und vor allem auch der Schutz der Einsatzkräfte vor sich selbst!


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Nds569293
    Datum10.07.2009 10:35163862 x gelesen
    Moin moin,

    Geschrieben von Helmut Reblingalso ich kann beim besten Willen in der Gaswerkstrasse keine sehr übersichtliche Stelle finden.

    Was ist an der Straße unübersichtlich? Sie geht an der beschriebenen Stelle schnurgerade geradeaus und ist breit genug - jedenfalls soweit man das bei Google Maps beurteilen kann.

    Und mal ehrlich - 64 km/h sind heutzutage innerorts doch fast schon die Standard-Geschwindigkeit - für den Normalbürger ohne Sonderrechte.

    Ich finde, die Stadtverwaltung von Castrop macht sich hier extremst lächerlich und ich hoffe, dass die FF dort die passende Antwort auf diese Schikane durch den Dienstherrn findet.

    Gruß
    Mathias


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen569294
    Datum10.07.2009 10:37163382 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Helmut Reblingalso ich kann beim besten Willen in der Gaswerkstrasse keine sehr übersichtliche Stelle finden.

    Ich habe die Aussage des Fahrers als Grundlage genommen. Und nach Satellitenbild auf Google - Maps stimmt die aus meiner Sicht prinzipell schon, soweit erkennbar. Es ist Dir natürlich unbenommen, da anderer Meinung zu sein.
    Solltest Du allerdings da gewesen sein und Dich besser auskennen, habe ich nix gesagt ;)

    MfG

    Ingo


    --


    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern569296
    Datum10.07.2009 10:43163661 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Mathias WilleWas ist an der Straße unübersichtlich? Sie geht an der beschriebenen Stelle schnurgerade geradeaus und ist breit genug - jedenfalls soweit man das bei Google Maps beurteilen kann.


    Ausfahrten, Senkrechtparkplätze an der Straße, kein? (vernünftiger) Fußweg


    MkG Helmut

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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen569297
    Datum10.07.2009 10:45163606 x gelesen
    Es sollte jedem Fahrer eines Privat-KFZ auch Feuerwehrangehörigen klar sein, dass er mit seinem Handeln (Übertretungen der STVO) alleine für sich steht.

    Eine Hilfe durch die Politik oder ähnliches ist nicht immer der Normalfall, man sollte sich nicht darauf verlassen Hilfe durch die Obrigkeit (kommunale Verantwortliche) zu bekommen.

    Da wir in einem Rechtsstaat leben, hat jeder die Möglichkeit für sich den Rechtsweg zu bestreiten,
    um hier formell eine Klärung zu erreichen (Widerspruch, Klage usw.).

    Die Erfahrungswerte (es gibt keine allgemeine Regelung) zeigen jedem mit was er rechnen muß,
    auf jeden Fall mit viel Ärger und den daranhängenden Emotionen und Kosten evtl. Fahrverbote.

    Es wird auf jeden Fall im eine Einzelfallentscheidung geben, und wie jeder weiß, hat der mit dem längeren finanziellen Atem die größte Aussicht auf Erfolg.

    Bei den ganzen Diskussionen um diese Thematik, fehlt mir die Beteiligung eines Juristen der dazu bestimmt rechtlich fundierte Aussagen machen kann.

    Hier werden in den meisten Fällen nur Vermutungen und Annahmen genannt, ohne im Endergebnis auf den Punkt zu kommen.



    Grµß Rüdiger

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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Nds569299
    Datum10.07.2009 10:52163638 x gelesen
    Moin moin,

    Geschrieben von Bach RüdigerBei den ganzen Diskussionen um diese Thematik, fehlt mir die Beteiligung eines Juristen der dazu bestimmt rechtlich fundierte Aussagen machen kann.

    Katja hat sich doch schon geäußert und sich gewundert, dass der Kamerad wie ein ganz normaler Autofahrer ohne Sonderrechte behandelt wird...

    Gruß
    Mathias


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    AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 569300
    Datum10.07.2009 10:56163272 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWenn ich Sonderrechte in Anspruch nehmen will, muss dies zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe (und ggf. anderer Voraussetzungen) dringend geboten sein.

    Der Sinn ist mir vollkommen klar, aber wie soll der betroffene bei zweifelhaften Meldungen bzw. nur einem "Einsatzalarm" unterscheiden können? Intuition?

    Es gibt definitiv Grenzen die der GMV zieht - aber wie entstehen denn nun diese Übereinkünfte / Regelungen die dann pauschal den höchstwert für die betreffende Fw auf 20 kmh regeln????


    Some say...

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW569301
    Datum10.07.2009 10:57163446 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Patrick KIuempersvielen Dank für diese Ausführungen. Wenn jedoch selbst in absoluten Fachkreisen solch eine Thematik so kontrovers, widersprüchlich und vor allem unsicher behandelt wird, wie soll man dann in Zeiten von SER, UVV etcpp dem gemeinen FwA einen gesetzlichen Rahmen bieten an dem er sich orientieren kann

    In dem man restriktive Vorgaben ausgibt und auf das immer bestehenden Risiko "vor Gericht und auf hoher See..." hinweist.
    Das liegt, wie bereits am meinem letzten Post geschrieben an dem Fehlen einer Entscheidung des BGH, so dass letztlich jedes Gericht machen kann was es will, ähm jeder Richter nach seiner eigenen Überzeugung entscheiden kann. Mir ist sowas selber letztens als Anwalt passiert, wo ein Richter meinte, er müsste anders entscheiden, als alle anderen Richter in der gleichen Abteilung. Auch kommt es vor, dass 2 Senate beim OLG nicht der gleichen Ansicht sind. Das ist unbefriedigend, aber letztlich nur das eine Entscheidung eines übergeordneten Gerichts zu ändern.

    Für die betroffene Gemeinde gelten diese restriktiven Vorgaben besonderes. Ebenso wie sinnvollerweise im Einzugsgebiet des OLG Hamm, das aus welchen Gründen auch immer, die wir leider nicht kennen, das Urteil nicht aufgehoben hat. Danach könnten sich die Amtsgerichte richten, sofern dies in den Richter-Kreisen bekannt wird. Gleiches habe ich stets für den Einzugsbereich es OLG Frankfurt gesagt, aus dem die alte Entscheidung stammt, dass für den Privat-Pkw keine Sonderrechte bestehen.
    Fakt ist, dass die Stellungnahme des Innenministers und Ralf Fischer erst nach dem ergangenen Urteil datiert und daher allenfalls dem OLG zur Kenntnis gegeben wurde. Möglicherweise zu spät.

    Geschrieben von Patrick KIuempersGMV ist definitiv omnipräsent von Nöten, wenn man sich jedoch derart darauf berufen möchte, warum gibts dann so viele andere Vorschriften die die potentiellen Ersatzleister entlasten???
    Vorschriften geben aber nur den Rahmen vor und bestehen gerade bei unbestimmten Rechtsbegriffen, die in § 35 StVO vorhanden sind, Interpretationsspielräume. Juristen sind eben keine Naturwissenschaftler, bei denen es nur schwarz und weiß gibt.

    Geschrieben von Patrick KIuempersAuf welcher juristischen Grundlage bestehen denn nun diese örtlichen Regelungen ( 20 km sind ok ) etc.???

    Lässt sich leider anhand der bisherigen Informationen nicht vernünftig einzustufen. Ich denke es ist eher keine Verordnung etc., um "unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" zu konkretisieren. Vielmehr hört sich "Interne Vereinbarung zwischen Feuerwehr und Ordnungsamt" für mich nach eine Art "großzügigen" Ermessens an, von der nach Meinung der Gemeinde grundsätzlich für Privatfahrzeuge der FF nicht bestehenden Sonderrechte und daher eigentlich immer gebotenen Verfolgung der Tat wie beim "normalen" Bürger, ausnahmsweise keinen Gebrauch zu machen.
    Hierauf dann jedoch eine Verurteilung zu stützen, obwohl dies den FA nicht bekannt ist, sofern dies tatsächlich so ist, ist für mich nicht nachvollziehbar. Vielmehr entspricht das dem Fall des OLG Stuttgart aus 2002. Hier hätte man ebenfalls mit der Annahme eines Irrtums die Angelegenheit zugunsten des FA erledigen können. Alternativ zumindest darüber nachdenken können, von dem Fahrverbot ggf. gegen Erhöhung der Geldbuße abzusehen. Das sind Dinge, die man in der Regel auch für den "normalen" Bürger vor Gericht in solchen Fällen erreichen kann. Viele Möglichkeiten, den Fall mit Fingerspitzengefühl zu handeln, nur offensichtlich keine genutzt....

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Nds569302
    Datum10.07.2009 10:57163549 x gelesen
    Geschrieben von Helmut ReblingAusfahrten, Senkrechtparkplätze an der Straße, kein? (vernünftiger) Fußweg

    Wenn es danach geht, dürfte ich durch keinen Ort schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, da es das überall gibt.
    Selbst an Landstraßen, auf denen ich immerhin 100 km/h fahren darf (und das ganz ohne Sonderrechte ;) ) gibt es Einmündungen, Grundstücksausfahrten etc.

    Da man ja angeblich ab 40 km/h schon einen Tunnelblick hat eigentlich unverantwortlich... ;)

    Gruß
    Mathias


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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern569305
    Datum10.07.2009 11:04163318 x gelesen
    Geschrieben von Mathias WilleWenn es danach geht, dürfte ich durch keinen Ort schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren, da es das überall gibt. Mußt du auch, wenn's entsprechen unübersichtlich ist, auch wenn keine Schilder da stehen


    Geschrieben von Mathias WilleSelbst an Landstraßen, auf denen ich immerhin 100 km/h fahren darf (und das ganz ohne Sonderrechte ;) ) gibt es Einmündungen, Grundstücksausfahrten etc.Da rechnen die Ausfahrenden aber auch mit der hohen Geschwindigkeit und fahren (hoffentlich) entsprechend vorsichtig heraus.
    Ich kenne aber auch keine Straße an der 100km/h erlaubt sind und unmittelbar an der Straße Senkrechtparkplätze mit u.U. rückwärts ausfahrenden LKW's im schmlimmsten Fall sogar mit Anhänger.


    MkG Helmut

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW569312
    Datum10.07.2009 11:26163535 x gelesen
    Wenn 64 km/h bei Dir in einer Tempo 30 Zone normal ist würde ich mir meine Einstellung im Strassenverkehr noch einmal überdenken

    Wenn es doch eine so große Rechtsunsicherheit gibt, was hindert die einzelne Wehrführung, einen Erlass heraus zu geben , das auf Sonderrechte auf der Anfahrt verzichtet wird .


    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein569320
    Datum10.07.2009 11:44163165 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Patrick KIuempers
    aber wie entstehen denn nun diese Übereinkünfte / Regelungen die dann pauschal den höchstwert für die betreffende Fw auf 20 kmh regeln????
    Gute Frage, aber was wir grad so einfällt, die 20km/h drüber sieht man auch im privaten Bereich häufig. Alles bis 20km/h mehr gibt keine Punkte, ist auch in der Probezeit unproblematisch etc.
    Ich kenne viele Autofahrer die sagen, hier ist 70 also fahr ich 90, passiert ja eh nicht mehr als ein paar Euro Verwarnungsgeld. Und 10km/h zuviel gehört ja bei den meisten Autofahrern schon zum guten Ton.


    Viele Grüße,
    Christian
    PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569321
    Datum10.07.2009 11:45163353 x gelesen
    Geschrieben von Mathias WilleDa man ja angeblich ab 40 km/h schon einen Tunnelblick hat eigentlich unverantwortlich... ;) Guck mal hier: klick
    Wenn du dich bewegst sind die Verhältnisse in etwa vergleichbar.
    Du bekommst ab ca. 35 km/h das, was seitlich passiert - Fixierung auf die Fahrtstrecke - , kaum oder gar nicht mit.
    Ähnliche Studien gab es auch schon vom ADAC.

    Hinzu kommt dann noch der psychische Druck, dem sich der Fahrer selbst aussetzt "ich muss ...".
    Sprich, das Gehirn blendet durch die Fixierung auf das Ziel "Gerätehaus, Helfen" deutlich mehr aus, als das dies bei einer normalen, entspannten Fahrt der Fall ist.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein569324
    Datum10.07.2009 11:52163705 x gelesen
    Moin!

    Übrigens ein schönes Zitat daraus
    Danach ist unter anderem die Feuerwehr, zu der die
    Feuerschutzpolizei, die freiwillige Feuerwehr sowie die freiwilligen Pflicht- und
    Werkfeuerwehren gehören

    Vielleicht sollte man den Richtern mal erklären, daß es in Deutschland seit 64 Jahren keine Feuerschutzpolizei mehr gibt...


    Viele Grüße,
    Christian
    PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen569326
    Datum10.07.2009 12:02163392 x gelesen
    Warum wundern?

    Ist er es denn nicht?

    Es gibt keine allgemeine Aussage zur Regelung bzgl. der Sonderrechte für FF Angehörige, sonst wären ja die ganzen Diskussionen umsonst.

    Es wird jeder bei der genannten Problematik viel Spaß ini seinen selbst gewählten Hobby haben.

    Eine selbstkritische Reflektion unter Beachtung der rechtlichen Handhabung der zuständigen Behörden führt zur richtigen Erkenntnis............


    Grµß Rüdiger

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    AutorMich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein569331
    Datum10.07.2009 12:18163384 x gelesen
    Dann fahren wir doch lieber alle mit dem Fahrrad zum Gerätehaus. Laß die Kunden ruhig warten.


    Alles meine Meinung!

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    AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen569333
    Datum10.07.2009 12:19163346 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Christian KruppVielleicht sollte man den Richtern mal erklären, daß es in Deutschland seit 64 Jahren keine Feuerschutzpolizei mehr gibt...

    Tja, und was eine freiwllige Pflichtfeuerwehr ist und wo die BF in der Aufzählung bleibt wäre auch noch zu klären.

    Interessant, dass man offenbar fragwürdige Sekundärliteratur heranzieht, die Stellungnahme des Verkehrsministeriums aber nicht kennt oder nicht kennen will.

    Ausgehend von der Annahme, dass §35 STVO für Privatfahrzeuge nicht zu gelten habe - fällt ein solcher 20km/h-Deal zwischen Bgm und OA dann nicht eigentlich unter §258a StGB?


    Gruß,
    Thorben


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569334
    Datum10.07.2009 12:30163105 x gelesen
    Gut, das ist zwar jetzt Polemik, aber im Grunde bist du auf dem richtigen Trip.

    Man sollte seine Grenzen - auch in Bezug auf die eigene Wahrnehmung und Reaktion kennen - und sich entsprechend verhalten.
    Nicht umsonst ist das Risiko eines Unfalls bei Sonderrechtsfahrten deutlich höher als bei vergleichbaren "normalen" Fahrten.

    Auf dem Fahrrad kommst du auf jeden Fall nicht in die Verlegenheit gegenüber den Kollegen der Polizei gestehen zu müssen: "Ich hab den nicht gesehen." ;)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Nds569338
    Datum10.07.2009 12:43163294 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlWenn 64 km/h bei Dir in einer Tempo 30 Zone normal ist würde ich mir meine Einstellung im Strassenverkehr noch einmal überdenken

    Wo habe ich das geschrieben?


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW569340
    Datum10.07.2009 12:51163494 x gelesen
    Entschuldige , aber ich bezog es auf das Ursprungsposting und da wird von einer Tempo30 Zone gesprochen


    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorMath8ias8 W.8, Garlstorf / Nds569343
    Datum10.07.2009 13:01163371 x gelesen
    Hallo Gunar,

    64 km/h in einer 30er-Zone ist sicher nicht normal. Aber im Einsatzfall mit Sonderrechten auf übersichtlicher Strecke (unter Berücksichtigung der besonderen Sorgfaltspflicht) meiner Meinung nach noch zu rechtfertigen.
    Und was die oft genannte "über 100%-Überschreitung" angeht - es macht schon einen Unterschied, ob ich 30 km/h zu 100% überschreite oder 100 km/h...

    Gruß
    Mathias


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW569346
    Datum10.07.2009 13:37163038 x gelesen
    Da stimme ich Dir zu und bin bestimmt kein Engel was Überschreitungen angeht

    Nur was ich vermisse ist die Aufmerksamkeit das sich mein Anhalteweg bei solchen Überschreitungen gleich vervielfacht. Daher halte ich nichts von Aussagen 20 km sind OK aber 25 km nicht. Aber ich mag auch keine Aussagen lesen 100% mehr kann doch ab und an toleriert werden . Die Diskussion zeigt das der GMV bei jeden etwas anders tickt. Es für euch Feuerwehrkameraden keine Rechtssicherheit gibt . Daher denke ich für die Sicherheit im Straßenverkehr und für eure eigene Sicherheit ist gerade hier weniger etwas mehr

    Gunnar Kreidl
    THW Pfedelbach


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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern569354
    Datum10.07.2009 15:02163324 x gelesen
    Geschrieben von Paul HansenGeschrieben von Sebastian Böntgen"Am Ende konnte selbst eine verbriefte Aussage des Innenminister Ingo Wolf das Gericht nicht überzeugen"
    Gott sei Dank sind unsere Gerichte unabhängig und entscheiden auf der Grundlage von Recht und Gesetz und nicht auf der Grundlage einer Aussage des Innenministers.


    Ich glaub du hast unser Rechtssystem doch nicht ganz verstanden.
    Wenn unsere Legislative im Gesetz eigentlich festschreibt, daß "die Feuerwehr" in Einsatzfall Sonderrechte in Anspruch nimmt und das Verkehrsministerium als erlassende Behörde der Rechtsverordung (hier Straßenverkehrsordnung) sagt, der Privat PKW mit dem alarmierten Feuerwehrmann ist "die Feuerwehr" im Sinne der Rechtsverordnung, dann kann das Gericht eigentlich nichts Gegenteiliges entscheiden.


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    AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW569358
    Datum10.07.2009 15:32163190 x gelesen
    Geschrieben von §35 Abs. 8 StVO Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden

    Hiermit hat der Richter jede Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob die Sonderrrechte ordentlich gentutzt wurden oder nicht.


    DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
    www.dlrg-dormagen.de

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    AutorFran8k G8., Ottweiler / Saarland569373
    Datum10.07.2009 17:00163543 x gelesen
    Hallo Zusammen,
    ich denke, es gibt keinen Feuerwehrmann/-frau, der oder die sich nach einem Alarm genau an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält.
    Meiner Meinung nach spielen viele Faktren eine Rolle
    z.B.
    30ger Zone wegen Kindergarten und/oder Schule; dann wiederum die Uhrzeit (morgens, abends, nachts?)
    30ger Zone wegen Wohngebiet mit spielenden Kindern; s.o Uhrzeit . . .
    usw.,usw.
    Gruß
    Frank


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW569376
    Datum10.07.2009 17:10163772 x gelesen
    Geschrieben von Frank Geisich denke, es gibt keinen Feuerwehrmann/-frau, der oder die sich nach einem Alarm genau an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält.
    Meiner Meinung nach spielen viele Faktren eine Rolle


    was Du denkst spielt vor Gericht aber keine Rolle...

    Eine reale "Gefährdung" anderer im Straßenverkehr (durch deutlich überhöhte Geschwindigkeiten)auch durch Fw ist schnell gegeben.
    Jetzt kann man trefflich streiten, wo das "beginnt". Entscheiden tuts dann im Zweifel ein Richter.

    Verantworten muss das dann jeder selbst - und helfen tut einem keiner. Denkt also VORHER drüber nach, wie schnell Ihr in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen fahren wollt - egal, ob Ihr die Begrenzung für sinnvoll haltet oder nur "politisch".

    Ist erst mal was passiert, wirds sowieso noch um Potenzen schlimmer.

    Was soll also die Diskussion?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen569382
    Datum10.07.2009 18:02163155 x gelesen
    Ich glaube du hast meine Aussage nicht verstanden.
    Oder ist die verbriefte Aussage von wem auch immer in deinen Augen Recht und Gesetz?



    Mit Sonderrechte inanspruchnehmen ist eine allenfalls mäßige Geschwindigkeitsübertretung gemeint und nicht um mehr als das doppelte.

    gruß Paul


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569384
    Datum10.07.2009 18:30163585 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Frank Geis
    ich denke, es gibt keinen Feuerwehrmann/-frau, der oder die sich nach einem Alarm genau an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält.
    Das macht selbst ohne Not die Unterzahl aller (zivilen) Kraftfahrer.

    Aber:
    1. Ich fahre mit einem Firmenwagen in eine Radarfalle. Irgandwann übergibt mir einer (*fg*) ein Foto. Schön sag ich, gehst zum Chef und sagst: ich mußte etwas schneller Fahren, nicht weil ich zeitiger daheim sein wollte, nur weil ich sonst die Arbeitszeit (10h) überschritten hätte und ja noch übernachten (Kosten, Arbeitszeit, Barmen, Barmen)...
    Könnte nicht die Fa. die "Strafe" übernehmen???
    Ende der Märchenstunde

    2. Was passiert eigentlich einem FA wenn er sich einfach an die zul. Höchstgeschwindigkeit hält (die ja nicht mal die den Erfordernissen (Straßenzustand, Verkehrsaufkommen) angepasste sein muß!)
    Er kommt einen geringen Betrag später. Alles was er schneller fährt ist sein Risiko, wie bei der Dienstreise (wo keiner mault!). Wäre sicher trotzdem schneller als der doofe Fahrradvergleich. Alles wäre Paletti?

    3. Welcher Brandschutzbedarfsplan setzt eigentlich für die Erreichbarkeit der Objekte höhere als erlaubte Geschwindigkeiten an?

    Ich glaube hier sucht man zu sehr nach Legalität, den Anderen mal den F. zu zeigen.


    mkg hwk

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern569396
    Datum10.07.2009 21:05163128 x gelesen
    Geschrieben von Paul Hansen Ich glaube du hast meine Aussage nicht verstanden.
    Oder ist die verbriefte Aussage von wem auch immer in deinen Augen Recht und Gesetz?



    Mit Sonderrechte inanspruchnehmen ist eine allenfalls mäßige Geschwindigkeitsübertretung gemeint und nicht um mehr als das doppelte.


    So?
    das sagt wer?
    Und so pauschal mit doppelte Geschwindigkeit ist Selbstmordtheorie halt ich nach wievor nicht für haltbar.
    Verkehrsberuhigter Bereich 4-7 km/h, hier fährt eigentlich jeder im Normalfall wahrscheinlich schon 20km/h.
    Oh wie böse, bestrafen wir ihn gleich wie ein Mörder denn er hat die Geschwindigkeit ums 3-5 fache überschritten und einen Massenmord grob fahrlässig in kauf genommen. ;-)
    Nächste Beispiel Baustelle und auf 30km/h begrenzt in der Nacht und keiner Arbeit. Hier halt ich 60 auch durchaus für vertretbar.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569398
    Datum10.07.2009 21:31162972 x gelesen
    Bittere und bissige Polemik, mehr nicht.

    Baustelle bei Nacht und mehr wie 30? Könnte im schlimmen Fall die Ölwanne kosten. Ist aber bei 60 genauso kaputt.

    Man braucht hier sicher nicht das von dir genannte Beispiel der verkehrsberuhigten Zone heranzuziehen. Wobei auch hier die Frage wäre, welche Geschwindigkeit mit Sonderrechten gerechtfertigt wäre...

    Und bei der Diskussion bzgl. 100% stört mich doch Etwas. Pauschal ist 30 zu 60 sicher ein kleiner Unterschied und auch 50 zu 100, oder?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorHein8z S8., Herne / NRW569416
    Datum10.07.2009 23:44162854 x gelesen
    Geschrieben von Katja Midunsky Falls jemand das Aktenzeichen der Entscheidung kennt - ich wäre da sehr dran interessiert.

    Ungeprüft:
    AG Castrop-Rauxel, Urteil vom 16.1.2009, 6 Owi 210 Js 1030/08-216/08

    Es soll auch noch eine Entscheidung des OLG Hamm geben, von der weiß ich aber nichts.


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    AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 569421
    Datum11.07.2009 00:12163143 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner Kögler3. Welcher Brandschutzbedarfsplan setzt eigentlich für die Erreichbarkeit der Objekte höhere als erlaubte Geschwindigkeiten an?

    Wäre natürlich sehr interessant zu wissen, ob in Kommunen die solche dubiosen "Abkommen" haben, empirische Daten aus Alarmübungen / Einsätzen herangezogen werden die ggf. vor diesen Regelungen lagen ;-)


    Some say...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 569431
    Datum11.07.2009 07:00163324 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner Kögler3. Welcher Brandschutzbedarfsplan setzt eigentlich für die Erreichbarkeit der Objekte höhere als erlaubte Geschwindigkeiten an?

    Witzigerweise gar keiner ..

    für die Anfahrt mit Sonder und Wegerechten in den großen Roten Wägen werden iGO 40 km/h und AGO 50 KM/h veranschlagt.

    Wie die FFler ausrücken.. fällt alles unter Pauschale Zeiten.. wo die her sind? KA..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland569457
    Datum11.07.2009 11:29162964 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Florian Beschfür die Anfahrt mit Sonder und Wegerechten in den großen Roten Wägen werden iGO 40 km/h und AGO 50 KM/h veranschlagt.
    , es soll sogar Gutachter geben, die "Referenzfahrten" zum ermitteln der Zeiten veranlasst haben , wobei die 40 meiner Meinung nach je nach Ort schon recht zügig sind .

    Geschrieben von Florian BeschWie die FFler ausrücken.. fällt alles unter Pauschale Zeiten.. wo die her sind? KA.. bei einigen Städten/ Gemeinden gibts halt Erfahrungwerte und Auswertungen der letzten Alarme etc., da kann man die Zeiten relativ genau herauslesen,

    so denn,
    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW569458
    Datum11.07.2009 11:31163160 x gelesen
    Sag mir mal bitte kurz, wo Du mit der (knapp über) doppelten Geschwindigkeit inkl. dem ~ vierfachen Bremsweg immer noch sicher unterwegs bist. Nur so rein aus Interesse.


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Lukas Podolski -

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569466
    Datum11.07.2009 11:56162689 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerHier werden in den meisten Fällen nur Vermutungen und Annahmen genannt, ohne im Endergebnis auf den Punkt zu kommen

    sehr schlau... Wenn die Juristen schon für ein juristisches Problem keine saubere Antwort finden, wie sollen dann juristische Laien eine saubere juristische Antwort schaffen?


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569467
    Datum11.07.2009 12:14163057 x gelesen
    ...an vielen Stellen... Ich kann hier alles konstruieren und werde dafür sorgen, daß ich recht behalte.

    Nachts hat man in vielen Straßen weniger Risiko Menschen oder KFZ zu begegnen...
    Bergauf ist der Bremsweg kürzer...
    Es gibt Fahrbahnteiler zwischen Fahrbahn und Fußweg/Radweg - Gefahr daß Personen auf die Fahrbahn treten geringer...
    Tagsüber Tempo 30 , nach 17:00 Uhr Tempo 50...
    Selbst auf Autobahnen gibt es Tempo 100 Strecken zB wg Lärmschutz.


    Es ist doch Unsinn einfach einen Wert zu nehmen und den per se als böse zu bezeichnen.

    Als Faustwert für das tägliche Feuerwehr -Leben kann man ja z B 1,5 x erlaubte Geschwindigkeit wählen.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569468
    Datum11.07.2009 12:19162793 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerEs gibt keine allgemeine Aussage zur Regelung bzgl. der Sonderrechte für FF Angehörige, sonst wären ja die ganzen Diskussionen umsonst

    Falsch... wurde auch in diesem Fred schon paar mal erwähnt... und deshalb einmal mehr: Sonst darf man zB auch nicht am Feuerwehrhaus "falsch" parken, oder ein Landbewohner darf zur Abkürzung nicht einen Feld- oder Waldweg benutzen oder ein Wohngebiet mit dem schönen Schild "Anlieger frei" durchqueren...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569470
    Datum11.07.2009 12:25162897 x gelesen
    ... Feuerschutzpolizei... stammt doch aus einer anderen Zeit?

    Der Richter verwendet Begriffe und Kommentare, die eigentlich nicht mehr gelten - darf ich das auch?


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorPaul8 H.8, Bremen / Bremen569477
    Datum11.07.2009 13:04162667 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HorcherSo?
    das sagt wer?

    Dazu gibt es diverse Urteile, informiere dich einfach mal.

    Geschrieben von Alexander Horcherhier fährt eigentlich jeder im Normalfall wahrscheinlich

    Was ist das denn für ne Aussage. Entschuldige mal bitte, aber dann brauchen wir keine Verordnungen und Gesetze mehr wenn nur noch das Gewohnheitsrecht gilt.

    Geschrieben von Alexander HorcherOh wie böse, bestrafen wir ihn gleich wie ein Mörder denn er hat die Geschwindigkeit ums 3-5 fache überschritten und einen Massenmord grob fahrlässig in kauf genommen. ;-)

    Wenn es zum Unfall mit Todesfolge kommt, von mir aus Ja, aber auch das sehen Richter anders.

    Geschrieben von Alexander HorcherNächste Beispiel Baustelle und auf 30km/h begrenzt in der Nacht und keiner Arbeit. Hier halt ich 60 auch durchaus für vertretbar.

    Du schon, die zust. Ordnungsbehörde aber nicht und dann hast du dich an die Begrenzung zu halten, wenn nicht mußt du mit den Konsequenzen leben.


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    AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein569478
    Datum11.07.2009 13:07163086 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Lüder Pott
    ... Feuerschutzpolizei... stammt doch aus einer anderen Zeit?
    Das meinte ich damit. Das stammt aus der Zeit bis '45 und ist deshalb schon seit 64 Jahren Geschichte.

    Geschrieben von Lüder Pott
    Der Richter verwendet Begriffe und Kommentare, die eigentlich nicht mehr gelten - darf ich das auch?
    An was dachtest Du?


    Viele Grüße,
    Christian
    PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg569481
    Datum11.07.2009 13:24164664 x gelesen
    Hallo Martin,
    Geschrieben von Thomas KleeABER: Wenn ich ehrenamtlich für meine Stadt unterwegs bin, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und diese STADT bedankt sich dafür mit einem Knöllchen (egal ob zu schnell oder falsch geparkt), dann ist meine Entscheidung klar. Dann frage ich einmal:
    Hat Hermeskeil eine Hauptamtliche Wache?
    Wir von den FF die keinen solchen Rückhalt haben, sollten Vorsichtig sein bei der Argumentation mit §35 StVo. Wir haben hier ganz andere Voraussetzungen!
    Es stellen sich mir die Fragen:
    1. Kräfte sind vor Ort, ist wirklich höchste Eile geboten?
    2. Wachbesetzung, ist wirklich höchste Eile geboten?

    Ich kann mir vorstellen das, bei dringendem Personalbedarf nach der Erkundung durch den EL, man einen 2. Alarm nachschieben kann.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen569482
    Datum11.07.2009 13:26162905 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Lüder Pott
    Nachts hat man in vielen Straßen weniger Risiko Menschen oder KFZ zu begegnen...
    "Risiko" ist doch nicht gleich "Ausschluß"? Auch die andere Seite wird so denken...

    Bergauf ist der Bremsweg kürzer...
    Nu, nu, warum dann eine Begrenzung- Sicht?

    Tagsüber Tempo 30 , nach 17:00 Uhr Tempo 50...
    Dafür gibt es doch Zusatzschilder? Warum nicht mit der Stadt reden, man fordert doch sonstiges auch von ihr.

    Selbst auf Autobahnen gibt es Tempo 100 Strecken zB wg Lärmschutz.
    Wenn eine Strecke "nur" wegen Lärmschutz dauerhaft begrenzt wird, wird sich die restliche Verkehrsplanung (Parken, Fuß-/Radwege, Ausfahrten usw. auch dem anpassen und jetzt?

    Es ist doch Unsinn einfach einen Wert zu nehmen und den per se als böse zu bezeichnen.
    Es ist m.M. Unverständlich, wie man hier permanent Unfallverursacher der Fw zu rechtfertigen gedenkt!


    mkg hwk

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen569490
    Datum11.07.2009 14:38162681 x gelesen
    ..müsste mal nachlesen, welche Gesetze von damals mir passen würden...


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern569496
    Datum11.07.2009 15:44163014 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerEs stellen sich mir die Fragen:
    1. Kräfte sind vor Ort, ist wirklich höchste Eile geboten?
    2. Wachbesetzung, ist wirklich höchste Eile geboten?


    Das kannst du aber nicht einschätzen.


    Geschrieben von Michael BayerIch kann mir vorstellen das, bei dringendem Personalbedarf nach der Erkundung durch den EL, man einen 2. Alarm nachschieben kann.

    KAnn man schon, ist aber reine Spekulation und hilft bei dem vorliegenden Fall gar nichts.



    Grüßle
    Christian





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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg569504
    Datum11.07.2009 17:11163048 x gelesen
    Hallo Christian,

    Geschrieben von Christian SchorerDas kannst du aber nicht einschätzen. Insoweit, wie Castrop- Rauxel eine Hauptamtliche Wache mit 59 Fw- Beamten und 12 Angestellten für den Rettungsdienst hat. Daher dürfte der Erste Abmarsch bei einem Brandeinsatz gesichert sein.

    Geschrieben von Christian SchorerKAnn man schon, ist aber reine Spekulation und hilft bei dem vorliegenden Fall gar nichts. Da hast Du recht. Es ist aber richtig, das Sonderrechte nur zur Erfüllung Hoheitlicher Aufgaben, und bei Höchster Eile zulässig sind!
    Ich kenne auch andere Feuerwehren mit Hauptamtlichen Personal, da wurde den Mitgliedern der FF per Dienstanweisung untersagt, bei Alarm auf dem Weg zur Wache Sonderrechte in Anspruch zu nehmen. Und aus den Artikel geht hervor das in Castrop- Rauxel Geschwindigkeitsübertretungen bis 20 km/h toleriert werden.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen569505
    Datum11.07.2009 17:21163164 x gelesen
    Wie beim letzten mal sei hier die Frage erlaubt inwiefern ein städtischer Vorgestzter Bundesrecht mittels DA aushebeln kann?

    Unabhängig von der hier zur Debatte stehenden und durch nichts zu endschuldigende Übertretung des bestehenden Rechts(der rechtsauslegung :-)).

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorPatr8ick8 K.8, Soest / 569508
    Datum11.07.2009 17:28162773 x gelesen
    Genau diese Frage habe ich hier auch schon ziemlich oft gestellt - und leider (noch) keine Antwort außer der von Katja Midunsky (jedoch offensichtlich nicht betroffen) erhalten...


    Some say...

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW569511
    Datum11.07.2009 17:45163143 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Kleegeistern in Deutschland Tempo-Zonen durch die Lande, die sind durch die Vorschriften der StVO absolut nicht abgedeckt.

    Bin grad spaßeshalber die Gaswerkstraße entlang gefahren, 50 km/h wären im jetzigen Ausbauzustand unangemessen.

    64 km/h sind DEUTLICH zu hoch, noch dazu für Mittwoch um 16.00 Uhr!

    Viele durch Parker verdeckte Ein und Ausfahrten sowie die Verkehrsteilnehmer, die sich in etwa an die 30 km/h halten, machen die bestrafte Geschwindigkeit (gemessen also bestimmt 68 km/h und laut seinem Tacho sogar vermutlich 70 km/h) zu einem wirklichen Risiko.


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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    AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen569513
    Datum11.07.2009 18:09162618 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWie beim letzten mal sei hier die Frage erlaubt inwiefern ein städtischer Vorgestzter Bundesrecht mittels DA aushebeln kann?
    Vielleicht einfach dadurch, dass aufgrund der Organisation und Struktur festgelegt wird, dass die Inanspruchnahme von Sonderrechten auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus nicht dringend geboten sind, um die hoheitliche Aufgabe zu erfüllen. Könnte man ja auch noch differenzieren: Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zur Erfüllung nicht erforderlich, Parkverstöße unter Umständen, aufgrund der Parkplatzsituation am Feuerwehrhaus, wiederum doch.

    Mit dieser Festlegung gibt es keine Argumentation mehr für die Inanspruchnahme auf dem Weg zum Feuerwehrhaus.


    Grüße aus Lüneburg,

    Lars

    Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

    www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg569518
    Datum11.07.2009 18:30162555 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzWie beim letzten mal sei hier die Frage erlaubt inwiefern ein städtischer Vorgestzter Bundesrecht mittels DA aushebeln kann?
    Kann er - allerdings nicht auf der Schiene des öffentlichen Rechts.

    Er kann im Rahmen seines Weisungsrechts entsprechende Anweisungen (z.B. gemäß GUV-V D29, §34(2) ) erteilen, deren Nichtbefolgen dann arbeitsrechtliche Folgen hat (z.B. Abmahnung, Kündigung).
    Im ehrenamtlichen Bereich kämen bei Nichtbefolgen die entsprechenden disziplinarrechtlichen Maßnahmen (nach z.B. Satzung, Diziplinarordnung) zum Tragen.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg569549
    Datum11.07.2009 20:45162686 x gelesen
    Hallo Peter,

    Geschrieben von Peter LieffertzWie beim letzten mal sei hier die Frage erlaubt inwiefern ein städtischer Vorgestzter Bundesrecht mittels DA aushebeln kann?Muß er das?
    Der erste Abmarsch ist gesichert ==> daher ist höchste Eile nicht mehr geboten ==> daher ist keine Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich.
    Nach meiner Meinung ist dem Bundesrecht genüge getan.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg569550
    Datum11.07.2009 21:12162699 x gelesen
    Hallo Katja,

    Geschrieben von Katja MidunskyWenn ich das Urteil des OLG Stuttgart aus 2002 richtig im Kopf habe ging es damals um ca. 160 km/h in einer 100 km/h oder sogar nur 70 km/h Zone. Dort wurde keine Strafe verhängt - wenn auch über das Hintertürchen des vermeintlich falschen Belehrung und eines damit einhergehenden Irrtums.Waren damals 2 Fälle:
    1. 90 km/h bei zulässigen 50 (50- 100 m nach Ortseingang) der betroffene FWA musste noch ca. 10 km durch eine "kleine" Großstadt bis zu seinem FW- Stützpunkt.
    2. 160 km/h bei zugelassenen 100 (4 spurig ausgebaute Bundesstraße, 200 m weiter wird die Geschwindigkeitsbeschränkung aufgehoben), Auch hier noch eine geschätzte Fahrstrecke von 10 - 15 km, jedoch nicht alle auf der "Schnellstraße". Für mich hat sich in beiden Fällen die Frage gestellt: Sind die Fahrzeuge noch da, wenn die FWA ihre Stützpunkte erreichen?

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern569552
    Datum11.07.2009 21:30162812 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerDer erste Abmarsch ist gesichert ==> daher ist höchste Eile nicht mehr geboten ==> daher ist keine Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich.
    Nach meiner Meinung ist dem Bundesrecht genüge getan.


    Nach der Logik brauchen die anderen Feuerwehrautos auch keine SoSi Anlage mehr.


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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland569575
    Datum12.07.2009 09:26162631 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Bach RüdigerEs gibt keine allgemeine Aussage zur Regelung bzgl. der Sonderrechte für FF Angehörige, sonst wären ja die ganzen Diskussionen umsonst. würde ich so nicht stehen lassen, ungeachtet der aktuellen Diskussion gilt:

    immer der §1 STVO
    immer die Physik
    die Grundregel: nur wer am Gerätehaus/ Wache ankommt, kann auch ausrücken und Hilfe leisten

    und auch der allgemeinen Grundsatz:
    vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand


    Geschrieben von Bach RüdigerEine selbstkritische Reflektion unter Beachtung der rechtlichen Handhabung der zuständigen Behörden führt zur richtigen Erkenntnis............ tja, gibt es nur EINE richtige Erkenntnis? da bin ich mir nicht so sicher, gerade im juristischen Bereich - jeder muss für sich selbst wissen, was er verantworten kann bzw. welches Risiko er tragen will.


    so denn, weiterhin gutes Ankommen,


    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW569583
    Datum12.07.2009 09:48162970 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottAls Faustwert für das tägliche Feuerwehr -Leben kann man ja z B 1,5 x erlaubte Geschwindigkeit wählen.

    Mutig, wenn Gerichte die Überschreitung mit als 20 km/h innerorts (50 km/h) schon als grobe Gefährdung angesehen haben, wenn ich das richtig im Kopf habe.......


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein569598
    Datum12.07.2009 11:18162714 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Paul Bohlen
    immer der §1 STVO
    Das wurde hier schon ziemlich oft diskutiert...der 35er befreit von den Vorschriften der StVO. Da steht erstmal nicht drin, daß §1 weiterhin gilt.
    §35 Abs. 8 sagt nur aus, daß Sonderrechte nur unter besonderer Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. Das ist weit weniger als §1 StVO, denn. §1 Abs. 2 StVO sagt ja unter anderem auch das niemand mehr als unvermeidlich behindert oder belästigt werden darf.


    Viele Grüße,
    Christian
    PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland569607
    Datum12.07.2009 12:18162721 x gelesen
    Hallo,

    ok, hast Recht, ich war da ein wenig ungenau, hab mich halt "nur" auf den Bereich "geschädigt, gefährdet" bezogen (so lese ich auch den wesentlichen Inhalt vom §35 Abs. 8) - klar es bei den Sonderrechten fast nie ohne behindern und belästigen abläuft.


    so denn,
    Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW569624
    Datum12.07.2009 14:37162418 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Paul Bohlenklar es bei den Sonderrechten fast nie ohne behindern und belästigen abläuft.

    in Castrop-Rauxel muss es aber auch ohne gehen!

    Denn laut der ominösen "Vereinbarung" soll die Verfolgung von Verkehrsverstößen nur dann eingestellt werden, wenn u.A. niemand belästigt worden ist...

    Gruß,
    Henning


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW570247
    Datum15.07.2009 11:15162688 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Carsten GöschHiermit hat der Richter jede Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob die Sonderrrechte ordentlich gentutzt wurden oder nicht.

    Ja. Aber der Verstoß gegen Abs. 8 ist nach § 49 Abs. 4 Nr. 2 StVO eine eigene Ordnungswidrigkeit, die auch eine eigene Nr. in der Bußgeldkatalogverordnung haben wird (auch wenn ich die gerade auf die Schnelle nicht finde. Werde mal nachsehen, wenn ich nächste Woche nach dem Urlaub wieder im Büro bin). Sie rechtfertigt jedoch kein Bußgeld geschweige denn ein Fahrverbot wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung.

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz570250
    Datum15.07.2009 11:32162552 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerDann frage ich einmal:
    Hat Hermeskeil eine Hauptamtliche Wache?


    Hallo,

    nein, wir haben keine hauptamtliche Wache.
    Mein Post sollte keine Aufforderung sein, zu schnell zu fahren.
    Mir ging es einfach nur um die Sanktion der Stadt, die ich für nicht angemessen halte.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorDomi8nik8 B.8, Düsseldorf / NRW570262
    Datum15.07.2009 11:50162610 x gelesen
    Hallo Forum,
    eines macht mich nachdenklich....in welcher Zeit lebt das Amtsgericht Castrop-Rauxel eigentlich?

    Der gegen den Bußgeldbescheid eingelegte Einspruch ist nach zwei Verhandlungsterminen durch ein Urteil des Amtsgericht Castrop-Rauxel abgelehnt worden.
    Zitat aus dem Urteil v. 16.01.2009 – (6 Owi-210 Js 1030/08-216/08:

    “Nach Ansicht des Gerichts kann sich der Betroffene nicht auf seine Sonderrechte im Sinne
    des §35 StVO berufen. Danach ist unter anderem die Feuerwehr, zu der dieFeuerschutzpolizei, die freiwillige Feuerwehr sowie die freiwilligen Pflicht- und Werkfeuerwehren gehören (vergleiche Hentschel Straßenverkehrsrecht, §35 StVO Anmerkung 3) von den Vorschriften der Verordnung befreit, soweit es zur Erfüllung
    hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

    Schon manchmal interessant.....


    Gruß vom Rhein

    Dominik


    "Failure is not an option!" Gene Kranz

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg570264
    Datum15.07.2009 11:51162619 x gelesen
    Darf ich aushelfen? :)

    TBNR. 135000
    Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche
    Sicherheit und Ordnung aus. § 35 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 StVG;
    bei Fahrerlaubnis auf Probe: B-Verstoß
    25,00 EUR

    Allerdings denke ich, das Spekulationen relativ sinnlos sind, zumal wir nicht wissen, was genau im Bußgeldbescheid drinsteht.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW570280
    Datum15.07.2009 12:46162521 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Dominik Bernschneidereines macht mich nachdenklich....in welcher Zeit lebt das Amtsgericht Castrop-Rauxel eigentlich?

    Dass die schnelle Entscheidung eines Amtsgerichtes nicht ganz treffend ist, hat mich weniger erschüttert.

    Deutlich mehr Sorgen macht mir, dass das OLG es offensichtlich abgelehnt hat, diese (von so ziemlich allen Fachleuten als falsch bezeichnete) Entscheidung rückgängig zu machen. Zumal ich inzwischen aus sicherer Quelle weiss, dass genau dieses OLG in ähnlichen Fällen schon ganz anders entschieden hat.

    Da ein Fahrverbot für viele Menschen einem unbezahlten Urlaub gleichkommt, geht es hier für einen Betroffenen ja sehr schnell um eine deutlich vierstellige Summe, wenn nicht sogar um einen dauerhaften Karriere-Knick!

    Fehlen da also wichtige Teile des Sachverhalts in der Veröffentlichung oder hatte der Betroffene einfach nur den falschen Anwalt?

    Oder ist unser Rechtssystem wirklich so schlecht?

    nachdenkliche Grüße,
    Henning


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen570282
    Datum15.07.2009 12:57162509 x gelesen
    aber der Hinweis auf die FSchP hat Dich auch gewundert, oder? :-)


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW570286
    Datum15.07.2009 13:22162210 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Andreas Bräutigamaber der Hinweis auf die FSchP hat Dich auch gewundert, oder?

    Nicht so dolle.

    Die Organisationsformen der Feuerwehr und deren korrekte Bezeíchnung kennt doch eh fast kein Laie. Dann hängt da noch ein jeder zweiten Garage ein Schild wo was von "Feuerpolizei" draufsteht, und schon kommt sowas bei rum.

    Vielleicht hat der Richter bei der Einarbeitung im Schnelldurchgang ja auch hier ins Forum geschaut und die Feuerschutzpolizei in einer Überschrift gesehen :-))

    Gruß,
    Henning

    P.S.: ein paar Meter neben der fraglichen Stelle hängt auch noch ein Schild, das das Befahren einer kleinen Seitenstraße mit Fahrzeugen über 1,5 t verbietet. Vermutlich will man da auch nicht ernsthaft viele moderne PKW ab der Mittelklasse aussperren, sondern das hängt da einfach schon seit den Zeiten der Feuerschutzpolizei :-))


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg570287
    Datum15.07.2009 13:22162567 x gelesen
    Werden die Urteile inkl. deren Begründung nicht irgendwo veröffentlicht? Oder kann man da auf andere Weise dran kommen?

    Ich denke, wenn man die offizielle Urteilsbegründung hätte, würde man erkennen können, warum so geurteilt wurde und dann sollten auch alle sachverhalte klar sein, die zu dem Urteil geführt haben.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen570296
    Datum15.07.2009 14:16162310 x gelesen
    Interessant ist vor allem, dass bei Prominenten andere Urteile gefällt werden.

    Der betreffende Fußballspieler war mit 190 km/h in einer 80er Zone unterwegs...

    Mit 190 Sachen zur hochschwangeren Frau

    Gruß
    Kai


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW570659
    Datum16.07.2009 22:41162373 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Udo BurkhardAllerdings denke ich, das Spekulationen relativ sinnlos sind, zumal wir nicht wissen, was genau im Bußgeldbescheid drinsteht.

    Da aber ein Fahrverbot ausgesprochen wurde das sicher nicht. Sonst wären es 25 EUR gewesen und das wars-

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorM;ar8tin8 H.8, Castrop-Rauxel / NRW570664
    Datum16.07.2009 23:42162693 x gelesen
    Ich äussere mich zum ersten mal in einem Forum. Aber ich finde es
    unerträglich, dass Diskussionen geführt werden, und spekuiert wird
    wie ggf. Sachverhalte sein könnten. ich bin der Zugführer des Kameraden
    Jürgen Kahl. Für mich ist es schon nahezu Menschenverachtend wie
    über einen Kameraden, den ich in seinem Einsatz für die freiwillige
    Feuerwehr für vorbildlich beurteile hergezogen wird. Man sollte immer
    erst so viele Fakten wie möglich recherchieren bevor man sich anmaßt
    zu urteilen. Ich hoffe in absehbarer Zeit wird der gesamte Vorgang
    zu gunsten des Kameraden abgeschlossen werden. Hoffentlich wird
    es dann genau so viele Entschuldigungen geben von denen, die sich
    angemaßt haben zu urteilen, und zu verurteilen.
    Als Vorab-Info empfehle ich den Kommentar meines Stellvertrters, der
    Jürgen Kahl auch als Jurist vertreten hat.
    www.derwesten.de/Städte/Castrop-Rauxel//Frust bei vielen Freiwilligen
    Kommentar 6
    Wer alle Kommentare ließt, auch in den anderen Feuerwehrartikeln, mag sich
    möglicherweise Gedanken über die Stimmung in der Stadt machen.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen570668
    Datum17.07.2009 00:23162234 x gelesen
    Hallo
    ,
    lange überlegt ob und wie man antworten könnte da ich mich hier ja auch zu der sache geäüßert habe.

    Geschrieben von M;artin HellfeierIch äussere mich zum ersten mal in einem Forum. Aber ich finde es
    unerträglich, dass Diskussionen geführt werden, und spekuiert wird
    wie ggf. Sachverhalte sein könnten.


    Dann hätte man es nicht in die Öffentlichkeit tragen dürfen, Sorry.

    Geschrieben von M;artin HellfeierFür mich ist es schon nahezu Menschenverachtend wie
    über einen Kameraden, den ich in seinem Einsatz für die freiwillige
    Feuerwehr für vorbildlich beurteile hergezogen wird.


    Deine Meinung sei dir unbenommen. Nur sehe einfach das andere Leute auch hier es etwas anders sehen.
    Hier stand auch nie der sicher vorhandene Wille des Helfens infrage!

    Geschrieben von M;artin HellfeierMan sollte immer
    erst so viele Fakten wie möglich recherchieren bevor man sich anmaßt
    zu urteilen.


    Dann trage sachlich dazu bei. Und erkläre bei der Gelegenheit gleich bei welcher Geschwindigkeitsübetretung bei dir die Grenze gesetzt ist. Aus Sicht des Bürgers bitte evtl. auch aus Sicht von vor der eigenen Haustür ;-).

    Geschrieben von M;artin HellfeierHoffentlich wird
    es dann genau so viele Entschuldigungen geben von denen, die sich
    angemaßt haben zu urteilen, und zu verurteilen.


    Nimms mir nicht übel, für 34 innerorts mehr gibts keine Entschuldigung(von mir zumindest nicht). Jeder der Das macht, machts auf eigene Kappe.

    Geschrieben von M;artin HellfeierAls Vorab-Info empfehle ich den Kommentar meines Stellvertrters, der
    Jürgen Kahl auch als Jurist vertreten hat.


    Der ja scheinbar nicht so recht erfolgreich war....

    Geschrieben von M;artin HellfeierWer alle Kommentare ließt, auch in den anderen Feuerwehrartikeln, mag sich
    möglicherweise Gedanken über die Stimmung in der Stadt machen.


    Die möglicherweise sonst vorhandenen Probleme sollten vllt. auch innerhalb dieser Feuerwehr geklärt werden? Verbrannte Erde ist schnell da...

    Peter
    Das Geschriebene bitte nicht als Angriff werten, es gibt auch immer andere Meinungen.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz570674
    Datum17.07.2009 06:11162202 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von M;artin HellfeierFür mich ist es schon nahezu Menschenverachtend wie
    über einen Kameraden, den ich in seinem Einsatz für die freiwillige
    Feuerwehr für vorbildlich beurteile hergezogen wird.


    Zunächst einmal finde ich es sehr gut, dass Du hinter Deinem Kameraden stehst.

    Aber wenn ich den Artikel in "www.derwesten.de" richtig lese, die Diskussion heir kurz überfliege, dann ist der Kamerad Jürgen Kahl, ich zitiere: "Dieser ist bekanntlich mit 64 km/h in einer Tempo-30-Zone geblitzt worden."

    Nun gut. Ungeachtet des Einsatzstichwortes ist eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 km/h in einer 30er Zone schon beachtlich! Darüber brauchen wir uns nicht zu streiten.

    Was mich viel eher verwundert, ich zitiere: "Zur Erinnerung: nach dessen öffentlicher Aussage existiert für eine solche Situation ein Stempel, dann werden solche Verfahren gewöhnlich eingestellt."

    Dies führt bei mir nun zu dem GEdankengang, das man praktisch einen "Freibrief" erhält. Selbst wenn ein Kamerad mit 100 km/h durch die 30er Zone brettert kann ihm also nicht viel passieren?
    Ich zitiere:
    "Wenn Sonderrechte unverhältnismäßig in Anspruch genommen werden, muss ein Geldbuße gem. § 35 VIII StVO ausgesprochen werden - mithin 25,00 €, keine Punkte, kein Fahrverbot. Auch dies wird übrigens am Institut der Feuerwehren so den Ehrenamtliche gelehrt."

    Interessante Sichtweise der Dinge.

    Wenn man den FA so etwas beibringt, von wegen Sonderrechte, dann sollte man ihnen auch beibringen, das sie diese Rechte nur unter gebührender Berücksichtung aller anderen Einflüsse in Anspruch nehmen dürfen!
    Alles andere ist nicht nur Gefährlich, sondern auch in höchstem Maße "UNKAMERADSCHAFTLICH" da man die FA im Zweifelsfall voll ins offene Messer laufen lässt!!

    Denn in dem Moment wo ich als FA mit meinem Privatfahrzeug Sonderrechte in Anspruch nehme, darf ich das Hirn niemals ausschalten, denn ich kann anderen Verkehrsteilnehmern nicht signalisieren das ich Sonderechte in Anspruch nehme.

    In diesem Moment habe ich sogar eine besondere Verantwortung; nämlich Einsatzfähig und ohne Unfall am Gerätehaus anzukommen!

    Ich habe meine Geschwindigekeit so zu wählen das:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    I. Allgemeine Verkehrsregeln

    §1 Grundregeln

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    dieses eingehalten wird.

    Denn von dieser Vorschrift sind nach §35 STV die betreffenden nur nur befreit wenn:

    "....soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."

    Und ob die in Anspruchnahme von Sonderrechten "dringend geboten war" entscheidet nicht der einzelne Feuerwehrangehörige! Dies enscheidet im Zweifels- oder im Unglücksfall ein Gutachter und ein Richter. Und diese haben für ihre Entscheidung sehr viel mehr Zeit als der FA!!

    Nur mal so als Denkanstoss, wie würde die Sache nun aussehen wenn eine Person bei dieser "Sonderrechtsfahrt" ernsthaft zu Schaden gekommen wäre?

    Für mich gilt:

    Es ist meine Pflich im Alarmfalle Einsatzfähig und schnellst möglich am Gerätehaus einzutreffen. Deshalbe rechtfertig es kein Einsatzstichwort, das ich auf der Fahrt zum Gerätehaus mein Leben oder das Leben und die Gesundheit meiner Mitmenschen aufs Spiel setze!

    Es mag zwar hier in diesem Fall nicht soo wild aussehen, aber mal Hand aufs Herz, wieviel Minuten hat der Kollege nun gewonnen?
    Welchen Einfluss hat das ganze auf das Anshen der Feurwehr in der Öffentlichkeit?

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

    Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
    die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.

    Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

    Beitrag bewerten

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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü570677
    Datum17.07.2009 07:34162197 x gelesen
    Tach,

    Geschrieben von M;artin HellfeierIch äussere mich zum ersten mal in einem Forum

    Schön das Dich hier zur Diskussion angemeldet hast. Ich würde Dir aber für die Zukunft empfehlen, die Höflichkeitsformen und die Netiquette mehr zu beherzigen. Begrüssung und Verabschiedung gilt auch im Internet, zumindest hier im Forum.
    Ein einfacher Tip noch: den Beitrag in Abschnitte zu unterteilen. Das hilft beim Lesen ungemein.

    Geschrieben von M;artin HellfeierAber ich finde es
    unerträglich, dass Diskussionen geführt werden


    Davon, von der Diskussionen nämlich, lebt die Demokratie, in der wir leben.

    Geschrieben von M;artin Hellfeierspekuiert wird
    wie ggf. Sachverhalte sein könnten


    Nunja, die Fakten sind, Alarmierung, Geblitzt mit 34 km/h zu schnell. Alles danach ist ein Politikum. Von mir hätte es auch keinen Stempel oder Einspruch gegeben weil 34 einfach zu schnell sind. Umso schlimmer in einer 30-Zone.

    Geschrieben von M;artin Hellfeierich bin der Zugführer des Kameraden
    Jürgen Kahl


    Und somit auch für dessen Ausbildung mitverantwortlich!? Auch für seine Ausbildung und im Strassenverkehr mit dem Hinweis der STVO in allen Belangen?
    Über welche Qualifikation verfügt den Kamerad Jürgen?


    Geschrieben von M;artin Hellfeier Für mich ist es schon nahezu Menschenverachtend wie
    über einen Kameraden,


    Schlimmes Zitat eines Zugführers. Sorry, damit hast du dich selbst disqualifiziert.

    Geschrieben von M;artin Hellfeierden ich in seinem Einsatz für die freiwillige
    Feuerwehr für vorbildlich beurteile


    Vorbildliches Verhalten? Dir ist bewusst das der Einsatz mit der Alarmierung beginnt? Vorbildlich würde ich seine Geschwindigkeitswahl nicht bezeichnen. Meine Meinung kannst du im Abschnitt oberhalb dazu lesen.

    Geschrieben von M;artin HellfeierMan sollte immer
    erst so viele Fakten wie möglich recherchieren bevor man sich anmaßt
    zu urteilen


    Die meisten beurteilen nicht die Person, sondern sein Fahrverhalten und die Geschwindigkeit. Und die war falsch. Oder was muss ich recherchieren wenn derjeninge geblitzt wurde?

    Geschrieben von M;artin HellfeierIch hoffe in absehbarer Zeit wird der gesamte Vorgang
    zu gunsten des Kameraden abgeschlossen werden. Hoffentlich wird
    es dann genau so viele Entschuldigungen geben von denen, die sich
    angemaßt haben zu urteilen, und zu verurteilen.


    Ich gehe davon aus, dass der Richter Ihm ein Fahrverbot erteilt. Wie lange und was für ein Bussgeld in welcher Höhe dazu kommen, kann ich nicht beurteilen.

    Geschrieben von M;artin HellfeierAls Vorab-Info empfehle ich den Kommentar meines Stellvertrters, der
    Jürgen Kahl auch als Jurist vertreten hat.


    Grundsätzlich gut und er hat einen wichtigen Punkt herausgehoben. Verhältnismässigkeit. Und genau das fehlt. Und das wird mit Sicherheit ein Punkt sein auf den der Richter hinweisen wird. Die Geschwindigkeit war nicht verhältnismässig.


    Geschrieben von M;artin HellfeierWer alle Kommentare ließt, auch in den anderen Feuerwehrartikeln, mag sich
    möglicherweise Gedanken über die Stimmung in der Stadt machen


    Stammtischparolen, die alle mit dem Fall nichts zutun haben. Sorry.. liest sich alles wie Kleinkindergehabe im Kindergarten die die Rassel weggenommen bekommen haben.


    Grüsse am frühen Morgen
    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg570690
    Datum17.07.2009 09:23162347 x gelesen
    Willkommen im Forum.

    Geschrieben von M;artin HellfeierFür mich ist es schon nahezu Menschenverachtend wie über einen Kameraden, den ich in seinem Einsatz für die freiwillige Feuerwehr für vorbildlich beurteile hergezogen wird. Man sollte immer erst so viele Fakten wie möglich recherchieren bevor man sich anmaßt zu urteilen.
    So wie ich diesen Thread verfolgt habe, hat hier keiner den Kameraden direkt angegriffen, es wurde über die 34 km/h zuviel diskutiert.


    Geschrieben von M;artin HellfeierIch hoffe in absehbarer Zeit wird der gesamte Vorgang
    zu gunsten des Kameraden abgeschlossen werden. Hoffentlich wird es dann genau so viele Entschuldigungen geben von denen, die sich angemaßt haben zu urteilen, und zu verurteilen.

    Kurze persönliche Frage:
    Wärst du auch noch dieser Meinung, wenn einer deiner Kameraden, für die du verantwortlich bist, in einer solchen Situation - mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 100%! - einen anderen Verkehrsteilnehmer "platt" macht?
    (Es war wohl kurz vor 16 Uhr, viel Verkehr, Wohn-Gewerbegebiet, ... )

    Die Stadt als Ordnungsbehörde und letztendlich auch der Richter haben die Geschwindigkeitsübertretung in dieser Höhe als nicht verhältnismäßig beurteilt - aus meiner Sicht zu recht.

    Wobei ich persönlich allerdings eher den Verdacht habe, das es in dieser Geschichte gar nicht um euren Kameraden geht, sondern um ein etwas gestörtes Verhältnis zwischen Feuerwehr und Stadt.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz570699
    Datum17.07.2009 10:21162163 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardWobei ich persönlich allerdings eher den Verdacht habe, das es in dieser Geschichte gar nicht um euren Kameraden geht, sondern um ein etwas gestörtes Verhältnis zwischen Feuerwehr und Stadt.

    Hallo, den Eindruck habe ich jetzt auch gewonnen, nennt man wohl Bauernopfer.

    Da ich die Verkehrssituation selbst nicht kenne, maße ich mir kein Urteil darüber an, ob die Inanspruchnahme der Sonderrechte gerechtfertigt war oder nicht.

    Letztlich wird dies ein Gericht entscheiden müssen.

    Ich hätte mir ebenfalls gewünscht, dass die Stadt mich als FW-Mann anders behandelt, mit der Kenntnis der Probleme innerhalb der Wehr verstehe ich jetzt aber die Beweggründe der Stadtverwaltung, billige diese aber nicht.

    MfG, Thomas Klee

    PS: Für die Hardliner: Dies ist keine Aufforderung schneller zu "fliegen" als der Verstand arbeitet


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen570702
    Datum17.07.2009 10:29162764 x gelesen
    Geschrieben von Lüder PottWo steht denn, daß doppelte Geschwindigkeit immer ungerechtfertigt ist?

    In jedem Physikbuch.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen570703
    Datum17.07.2009 10:40163537 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamIn jedem Physikbuch.

    bitzte dann die entsprechende Bestellnummer noch nachreichen. Bei solchen Behauptungen muß ich an der Ernsthaftigkeit der Antworten zweifeln


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen570705
    Datum17.07.2009 10:49162514 x gelesen
    Geschrieben von Daniel Schreiberbitzte dann die entsprechende Bestellnummer noch nachreichen. Bei solchen Behauptungen muß ich an der Ernsthaftigkeit der Antworten zweifeln

    Kannst Du gerne. So wie ich ja auch an der Ernsthaftigkeit der Frage gezweifelt habe.

    "doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg", "zurückgelegte Wegstrecke während der Reaktionszeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit" usw. usw. hast Du aber schon mal gehört, oder? Was zugegeben nicht im Physikbuch steht sind die Kriterien, nach denen Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen werden. Aber die prüft ja der wackere Feuerwehrmann auf der Anfahrt eh nochmal nach und korrigiert sie fachgerecht nach oben, so nach dem Motto "die Straße ist doch frei, gerade und breit, da kann ich ja ohne Alarm schon 50 statt 30 fahren, dann gehen im Alarmfall auch 70 oder 80".


    Gruß

    A.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz570707
    Datum17.07.2009 10:53162199 x gelesen
    Hallo!

    Klugsch....modus an:

    Geschwindigkeit

    Energie

    Kraft

    Brems- und Anhalteweg

    Verkehrsunfall

    Klugsch....modus aus.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Alles meine ganz private Meinung

    Der Tadel des Feindes ist das schönste Lob,
    die Verleumdungen des Feindes die schmeichelhafteste Anerkennung.

    Ach ja, "stillen" Mitleser und besonderen "Freunde" verweise ich auf: §187 StGB und § 240 StGB!

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW570708
    Datum17.07.2009 10:55162296 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamIn jedem Physikbuch.

    Ich wußte gar nicht das sich die physikalischen Gesetze ändern;-)

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW570714
    Datum17.07.2009 11:35162339 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeDa ich die Verkehrssituation selbst nicht kenne, maße ich mir kein Urteil darüber an, ob die Inanspruchnahme der Sonderrechte gerechtfertigt war oder nicht.

    Die Inanspruchnahme von Sonderrechten hat mit der Verkehrssituation wenig bis nichts zu tun.

    Die Rechtfertigung dafür liegt im Anlass, der Verkehr entscheidet, wo bzw. wie weit ich einzelne Regeln der StVO überhaupt bei gebührender Berücksichtigung der Umstände (erkennbares Wegerechtsfahrzeug oder eben "getarnter Privatwagen" - und bitte jetzt nicht die 237. Dachaufsetzer- bzw. BlaulichtaufprivatePKW-Diskussion) überschreiten kann. Ob ich das dann auch unter Berücksichtigung der Gefährdung anderer gedurft hätte entscheidet im Zweifel ein Gericht.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW570716
    Datum17.07.2009 11:50162103 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDie Rechtfertigung dafür liegt im Anlass,

    Und genau da liegt hier das Problem. Man bestreitet das der FA überhaupt Sonderrechte nach §35 hatte. Ich kann mir die Diskussionen in der LG lebhaft vorstellen.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg570719
    Datum17.07.2009 12:18162111 x gelesen
    Hallo Daniel,

    Geschrieben von Daniel SchreiberBei solchen Behauptungen muß ich an der Ernsthaftigkeit der Antworten zweifeln Ich pflegte meinen Unterricht zu den Themen §35/38 StVO wie folgt zu beenden:
    "Und macht euch eins klar, welche Gesetze kennen keine Ausnahme?
    Und dann meine Antwort: Die Gesetzte der Physik

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW570721
    Datum17.07.2009 12:43162334 x gelesen
    Hallo!
    Sorry, ich kann diese ganze Diskussion hier nicht mehr nachvollziehen.

    Ob der Kollege jetzt zu nem Brand auffen Stoppelfeld oder nen Flugzeugabsturz gerufen wurde ist doch total egal.

    Er hat die zulässige Geschwindigkeit deutlich überschritten und muss nun hierfür die Konsequenzen tragen. Würde gerne wissen, wie hier disskutiert werden würde, wenn er nicht geblitzt sondern eine Person mit der Geschwindigkeit tot gefahren hätte.

    Ja auch ich fahre zum GH oft schneller wie erlaubt. Und dennoch ist mir klar, dass ich ganz alleine dafür verantwortlich bin und dafür gerade stehen muss.

    gruß
    Martin


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    AutorDani8el 8S., FRiedberg / Hessen570749
    Datum17.07.2009 16:18162225 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamKannst Du gerne. So wie ich ja auch an der Ernsthaftigkeit der Frage gezweifelt habe.

    "doppelte Geschwindigkeit = vierfacher Bremsweg", "zurückgelegte Wegstrecke während der Reaktionszeit in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit" usw. usw. hast Du aber schon mal gehört, oder? Was zugegeben nicht im Physikbuch steht sind die Kriterien, nach denen Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen werden. Aber die prüft ja der wackere Feuerwehrmann auf der Anfahrt eh nochmal nach und korrigiert sie fachgerecht nach oben, so nach dem Motto "die Straße ist doch frei, gerade und breit, da kann ich ja ohne Alarm schon 50 statt 30 fahren, dann gehen im Alarmfall auch 70 oder 80".


    so jetzt werden wir wissensentschaftlich genau. Im Phsikbuch stehen einzig und allein naturwissenschaftliche Gesetze, aber keine Mutmaßungen oder Kriterien auf Grund dessen Straßen beurteilt werden.

    Gruß von einem angehenden Diplommathematiker


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen570769
    Datum17.07.2009 17:54161995 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamWas zugegeben nicht im Physikbuch steht sind die Kriterien, nach denen Straßen mit Geschwindigkeitsbegrenzungen versehen werden.

    Geschrieben von Daniel SchreiberIm Phsikbuch stehen einzig und allein naturwissenschaftliche Gesetze, aber keine Mutmaßungen oder Kriterien auf Grund dessen Straßen beurteilt werden.

    Ach was?


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW570789
    Datum17.07.2009 19:29162151 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Martin DrechslerJa auch ich fahre zum GH oft schneller wie erlaubt. Und dennoch ist mir klar, dass ich ganz alleine dafür verantwortlich bin und dafür gerade stehen muss.

    Dir ist aber schon klar, dass dich für diese (öffentliche) Aussage die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eigentlich schon zur MPU vorladen könnte?

    verwunderte Grüße,
    Henning


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    AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW570791
    Datum17.07.2009 19:32162205 x gelesen
    Hallo Henning,
    die Frage ist, was schneller ist. Ich habe ne recht kurze Strecke zum GH und werde es mit meinem Fahrzeug kaum schaffen, das vorhandene Tempolimit auf diesen Strecken annähernd zu erreichen.

    gruß
    Martin


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    AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen570793
    Datum17.07.2009 19:37162169 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Henning Koch
    Dir ist aber schon klar, dass dich für diese (öffentliche) Aussage die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eigentlich schon zur MPU vorladen könnte?
    Warum?
    Hab ich nun Sonderrechte (im Einsatzfall) oder nicht???
    Die Frage ist nur die "Angemessenheit" - oder? - und die legt der FA für sich erst mal selbst fest, da er ja bis zum GH keine weisungsgebende Führungskraft hat. Oder im Vorfeld diese bereits festgelegt wird: z.B. STVO ohne die §§...


    mkg hwk

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW570795
    Datum17.07.2009 19:43162203 x gelesen
    Geschrieben von Hanswerner KöglerWarum?
    Hab ich nun Sonderrechte (im Einsatzfall) oder nicht???


    Für Fälle ausserhalb von Castrop-Rauxel gilt meiner Meinung nach:
    Erlaubt ist, was kein unangemessenes Risiko darfstellt.

    Mein Vorposter hat demnach hier öffentlich zugegeben, wiederholt und vorsätzlich auf der Anfahrt zum Gerätehaus unangemessene Risiken einzugehen. Wenn er das wirklich ernst gemeint hat, ist das wohl ein guter Grund an seiner Fahreignung zu zweifeln.

    Ich hoffe allerdings für den Kameraden, dass er eigentlich etwas anderes sagen wollte ;-)

    Gruß,
    Henning


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen570800
    Datum17.07.2009 20:29162092 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning KochMein Vorposter hat demnach hier öffentlich zugegeben, wiederholt und vorsätzlich auf der Anfahrt zum Gerätehaus unangemessene Risiken einzugehen. Wenn er das wirklich ernst gemeint hat, ist das wohl ein guter Grund an seiner Fahreignung zu zweifeln.


    ... wo soll er das gesagt haben ? Er schrieb "Ja auch ich fahre zum GH oft schneller wie erlaubt.". Da finde ich nichts von "unangemessen". Wir sind also weiterhin im durch den § 35 StVO abgedeckten Bereich ... Was sollen also die harten Worte ?

    Gruss
    Gerhard


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW570806
    Datum17.07.2009 20:52162221 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Gerhard Bayer... wo soll er das gesagt haben ? Er schrieb "Ja auch ich fahre zum GH oft schneller wie erlaubt.". Da finde ich nichts von "unangemessen". Wir sind also weiterhin im durch den § 35 StVO abgedeckten Bereich ...

    Wenn er im Bereich des 35 (also in den Grenzen des 35(8)) bleibt, dann ist genau das doch eben erlaubt!

    Er fährt dann nicht schneller als erlaubt, und brauch auch nicht auf irgendwelche Gnadenakte von Bußgeldstelle oder anderen zu hoffen (*). Er macht schlichtweg nichts verbotenes.

    Um schneller zu fahren als erlaubt, muss er gegen 35(8) verstoßen. Das bedeutet er geht ein unangemessenes Risiko ein. Wer das vorsätzlich und fortlaufend tut, begründet doch wohl deutliche Zweifel an seiner Fahreignung.

    (Ja, mir ist schon klar, dass mein Vorposter vermutlich etwas anderes gemeint hatte)

    Geschrieben von Gerhard BayerWas sollen also die harten Worte ?

    Aufrütteln darüber nachzudenken, _was_ in diesen Diskussionen hier (und auch im RL!) sehr häufig das Problem ist. Man diskutiert nämlich oft und lange gekonnt aneinander vorbei.

    Dass meine Worte nicht persönlich gegen den Vorposter gemeint waren, hatte ich ihm inzwischen auch schon mitgeteilt.

    Gruß,
    Henning

    (*) es verbleiben dann noch zwei Risiken:
    1. dass jemand doch der Meinung ist, er habe gegen 35(8) verstoßen
    2. dass er in Castrop-Rauxel ist (oder in einer vergleichbar denkenden und handelnden Gegend, war da nicht mal was mit Groß-Gerau?)


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen570822
    Datum17.07.2009 21:55161913 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning KochWenn er im Bereich des 35 (also in den Grenzen des 35(8)) bleibt, dann ist genau das doch eben erlaubt!

    ... nun ja: erlaubt ist das was da ausgeschildert (oder anderweitig festgelegt) ist. Was der einzelne FA da aufgrund § 35 StVO draus macht ist immer eine Ermessensentscheidung. Ein Schild "60 - Lärmschutz" bewerte ich da wesentlich anders als "30 - Kindergarten" - egal ob mit Privatfahrzeug im Fw-Einsatz oder bei Wegerechtsfahrt (bei letzterem Schild können 50 schon zu viel sein ... bei ersterem fahre ich da wenns sein muss mit 100 ...). In sofern gibt es bei Berufung auf § 35 StVO kein "schneller als erlaubt" sondern höchstens ein "schneller aus unter Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angemessen"

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg571077
    Datum19.07.2009 17:56161813 x gelesen
    Hallo Martin,

    Geschrieben von Martin DrechslerHallo Henning,
    die Frage ist, was schneller ist. Ich habe ne recht kurze Strecke zum GH und werde es mit meinem Fahrzeug kaum schaffen, das vorhandene Tempolimit auf diesen Strecken annähernd zu erreichen.
    Dann stelle ich einmal die Fragen:
    1. Welches Fahrzeug nutzt Du?
    2 Warum nutzt Du überhaupt ein Fahrzeug, währst Du zu Fuß nicht gleich schnell, oder sogar schneller?

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW576844
    Datum18.08.2009 17:03162133 x gelesen
    Hey,

    hier hat das Thema ja hohe Wellen geschlagen :-)

    Ich wollte es mir nicht nehmen lassen, an dieser Stelle mal ein Dankeschön in die Runde zu werfen für die vielen konstruktiven und selbstverständlich auch die kritischen Beiträge.


    Grüßle
    Jürgen


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW595472
    Datum08.12.2009 00:26162431 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Häfner
    Bin grad spaßeshalber die Gaswerkstraße entlang gefahren, 50 km/h wären im jetzigen Ausbauzustand unangemessen.

    64 km/h sind DEUTLICH zu hoch, noch dazu für Mittwoch um 16.00 Uhr!

    Viele durch Parker verdeckte Ein und Ausfahrten sowie die Verkehrsteilnehmer, die sich in etwa an die 30 km/h halten, machen die bestrafte Geschwindigkeit (gemessen also bestimmt 68 km/h und laut seinem Tacho sogar vermutlich 70 km/h) zu einem wirklichen Risiko.


    hmm, beim Stöbern bin ich grade auf diesen Beitrag gestossen und krieg irgendwie das Grinsen nicht aus dem Gesicht.
    Ich war kürzlich (Wochentag, ca. 14:30 Uhr) an der Stelle, an der die städtische Knipskiste immer steht und hab mal ein Foto gemacht.

    Namensvetter, erklär doch mal genau, wo Du warst, oder verrat mir wenigstens, was Du so rauchst ;-)




    Ich möchte mal im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW596006
    Datum10.12.2009 23:34162249 x gelesen
    Moin, ich war im Sommer gegen 17.00 Uhr in der Strasse, da war WESENTLICH mehr los, auch wurde dort recht kreativ geparkt.

    Kann man vielleicht mit Anfang Dezember am anderen Ende der Strasse schlecht vergleichen?

    Die Blitze steht immer an der selben Stelle? Gut zu wissen!
    Und zu guter Letzt, selbst wenn da mal gar nix los ist, gilt Tempo 30 auch für Angehörige der HiOrgs, da brauch ich keine Fotos für!


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596041
    Datum11.12.2009 09:30161895 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen HäfnerKann man vielleicht mit Anfang Dezember am anderen Ende der Strasse schlecht vergleichen?Nun ja, wer stand denn am anderen Ende der Strasse? Du, oder stand dummerweise etwa der Blitzer nicht da, wo Du ihn gerne gehabt hättest?

    Lieber Jürgen, Du kannst eine Straße / Verkehrssituation nicht beurteilen, wenn Du keine Ahnung hast, wo wann was passiert ist. Dass Du hier ein Statement abgibst, ohne Dich vorher genau zu erkundigen und ohne irgend ein Detail zu kennen, spricht für sich ;-)

    Geschrieben von Jürgen HäfnerDie Blitze steht immer an der selben Stelle? Gut zu wissen!"Wissen ist Macht - nichts Wissen macht auch nichts"
    Sorry, hab mich wohl falsch ausgedrückt - wenn sie (die Knipskiste) immer da steht, wäre "Starenkasten" wohl der richtige Ausdruck.
    An Deiner Stelle wäre ich mir nicht so sicher, dass nur "da" geknipst wird. Aber das dürfte Dich wohl kaum interessieren, oder wolltest Du mit Deiner unangeforderten "Belehrung" zum Ausdruck bringen, dass Du Dich nur als Mitglied einer HiOrg an die StVO hältst, privat aber schon mal ganz gerne "auf die Tube" drückst?

    Geschrieben von Jürgen HäfnerUnd zu guter Letzt, selbst wenn da mal gar nix los ist, gilt Tempo 30 auch für Angehörige der HiOrgs, da brauch ich keine Fotos für!War das jetzt ein Scherz, oder bist Du wirklich so ahnungslos? Gut, träume weiter, aber verkaufe Deine unbegründeten Theorien (-die vom 11.07.09-) nicht Anderen als Tatsachen.

    btw.: ich habe in diesem Forum nicht um Hilfe gebeten. Mir ging es auch nicht darum, der Öffentlichkeit einen vorzuheulen. Fakt ist, dass der gemeine FM (SB) eine gewisse Sicherheit bei der Anfahrt zum GH im Einsatzfall braucht.



    Ein kleines Beispiel gefällig?

    Auf der Fahrt zum GH passiert ein FM (SB) das Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" unter peinlich genauer Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

    Zwei Anlieger erstatten darauf hin Anzeige, weil sie sich beim Rasenmähen in ihrer Sicherheit gestört fühlen. Weiterhin beschweren sie sich beim zuständigen Ordnungsamt.

    Jetzt darf die geneigte Leserschaft in diesem Forum mal überlegen, von wievielen Personen innerhalb der Ordnungsbehörden es abhängt, ob der Vorgang gem. § 35 Abs. 1 StVO eingestellt, oder der FM (SB) gem. § 35 Abs. 8 StVO belangt wird, weil er die Sicherheit der Anwohner gefährdet hat.

    So, und jetzt bitte den gleichen Fall unter der Annahme, dass der FM (SB) entweder 0 Punkte im Verkehrszentralregister, oder eben zumindest eine kleine Sammlung dieser Pünktchen mit einer Haltbarkeit von mehr als einem Jahr aufgebaut hat.

    Und weil´s so schön war, stellen wir uns, als kleines highlight sozusagen, einmal vor, dass einer der beiden Anlieger (und Anzeigeerstatter) der Bürgermeister der Gemeinde ist :-D

    Merkst was?


    Ich nehme mir als Angehöriger einer HiOrg das gleiche Recht heraus, dass ich lt. Oliver Pocher auch in dieser großen Unterhaltungsgerätekette (Name ist mir entfallen) habe. Ich lass mich nicht verar... äppeln!


    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg596042
    Datum11.12.2009 09:39161905 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Kahl
    Und weil´s so schön war, stellen wir uns, als kleines highlight sozusagen, einmal vor, dass einer der beiden Anlieger (und Anzeigeerstatter) der Bürgermeister der Gemeinde ist :-D


    Sonderrechte müssen nicht in Anspruch genommen werden, ich gehe bei ordnungsgemäßer Anwendung des §35 (und dazu zählt für mich o.g. Beispiel) davon aus, dass ich mich mit meiner Rechtsaufassung durchsetzen kann.

    Geschrieben von Jürgen KahlFakt ist, dass der gemeine FM (SB) eine gewisse Sicherheit bei der Anfahrt zum GH im Einsatzfall braucht.

    Fakt ist, dass eine Entscheidung pro/contra Inanspruchnahme eine Einzelfallentscheidung ist. Da gibt es kein Schwarz/Weiß. Das Feuerwehrs das immer noch nicht kapiert haben... Wenn du nicht nur eine gewisse, sondern vollkommene Sicherheit willst, dann wende den §35 nicht an. Wo genau liegt dein Problem?

    Gruß,

    Markus


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596052
    Datum11.12.2009 10:32161745 x gelesen
    Hi Markus,

    Geschrieben von Markus Weber, dass ich mich mit meiner Rechtsaufassung durchsetzen kann.

    Vorsicht, die Klinge ist zweischneidig - in Ba-Wü kannst Du das allerdings etwas gelassener sehen ;-)


    Geschrieben von Markus WeberWo genau liegt dein Problem?
    Als 'Problem' würde ich es nicht gerade bezeichnen, dafür ist das Thema zu vielschichtig.
    Ich bin grade dabei, aufgrund meiner eigenen Erfahrungen die kursierenden Irrungen und Wirrungen rund um den § 35 StVO in "für den Nichtjuristen und "einfachen FM (SB)" in verständlicher Form etwas aufzuarbeiten, weil es eben auf dem Weg von der "Inanspruchnahme von Sonderrechten" bis zum Gerichtsurteil eine ganze Reihe von Menschen gibt, die an diesem Prozeß beteiligt sind. Und Menschen machen nun mal Fehler. Dazu später mehr.

    Geschrieben von Markus Webersondern vollkommene Sicherheit willst, dann wende den §35 nicht an.
    In letzter Konsequenz ist das das einzig Richtige.


    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz596077
    Datum11.12.2009 11:59161723 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberSonderrechte müssen nicht in Anspruch genommen werden, ich gehe bei ordnungsgemäßer Anwendung des §35 (und dazu zählt für mich o.g. Beispiel) davon aus, dass ich mich mit meiner Rechtsaufassung durchsetzen kann.

    Die Frage ist halt nur, in welcher Instanz...


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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW596095
    Datum11.12.2009 14:36161563 x gelesen
    "Lieber" Jürgen Kahl,

    fang nun nicht mit mir an, wo du mit den Ordnungsbehörden verloren hast!

    DU warst zu schnell und das Tempo-30 dort gilt, hat eine Begründung. FERTIG!

    Aber es gibt ja Leute, die einfach nicht einsehen können/wollen, dass sie etwas falsch gemacht haben!

    Kannst mich ja verklagen, weil ich anderer Ansicht bin wie du, aber lass mich im Forum bitte in Ruhe!


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596101
    Datum11.12.2009 15:10161447 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Häfneraber lass mich im Forum bitte in Ruhe!
    Das kannst Du gerne haben ;-)

    Aber hier hast Du geschrieben, dass..Viele durch Parker verdeckte Ein und Ausfahrten sowie die Verkehrsteilnehmer, die sich in etwa an die 30 km/h haltenund das ist schlicht und einfach nicht wahr! Du kannst nicht erwarten, dass ich solche Unwahrheiten unkommentiert stehen lasse. Schreib zukünftig die Wahrheit, dann lass ich Dich auch in Ruhe. Noch besser, lass die Finger vom Keyboard ;-)

    Geschrieben von Jürgen HäfnerAber es gibt ja Leute, die einfach nicht einsehen können/wollen, dass sie etwas falsch gemacht haben!Beziehst Du das jetzt auf mich, oder auf Deine verdeckten Ein- und Ausfahrten?

    Geschrieben von Jürgen HäfnerDU warst zu schnell und das Tempo-30 dort gilt, hat eine Begründung. FERTIG!Freu Dich - mach ein Tänzchen. FERTIG!


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596115
    Datum11.12.2009 16:54161654 x gelesen
    Geschrieben von Helmut ReblingAusfahrten, Senkrechtparkplätze an der Straße, kein? (vernünftiger) Fußweg

    Moin Helmut,

    sehr interessant, Deine Ausführungen.
    Hier mal ein Bild vom Standort des "Blitzwagens" :

    und jetzt zeig bitte mal die Ausfahrten, Senkrechtparkplätze, kein Fußweg noch was vergessen? Ach ja, richtig, die engen Kurven

    Oder war das alles ein Scherz von Dir und Du bist hier der "Forenspassvogel"?


    Grüßle
    Jürgen


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW596117
    Datum11.12.2009 17:02161562 x gelesen
    könnt Ihrt euren Privat Streit einfach unter euch aus machen

    Danke


    Gunnar Kreidl


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596135
    Datum11.12.2009 17:58161264 x gelesen
    Wenn hier jemand öffentlich und offensichtlich etwas Falsches schreibt, ist das kein "Privat-Streit" mehr.

    Vielleicht interessiert es auch den ein oder anderen Leser im Forum.



    Grüßle
    Jürgen


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg596145
    Datum11.12.2009 18:31161451 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlAls 'Problem' würde ich es nicht gerade bezeichnen, dafür ist das Thema zu vielschichtig.

    Hört sich oben anders an.

    Geschrieben von Jürgen KahlIch bin grade dabei, aufgrund meiner eigenen Erfahrungen die kursierenden Irrungen und Wirrungen rund um den § 35 StVO in "für den Nichtjuristen und "einfachen FM (SB)" in verständlicher Form etwas aufzuarbeiten, weil es eben auf dem Weg von der "Inanspruchnahme von Sonderrechten" bis zum Gerichtsurteil eine ganze Reihe von Menschen gibt, die an diesem Prozeß beteiligt sind.

    Kontaktiere mal die hier, alternativ die LPD Tübingen, vor Jahren hatten die eine Aktion zum Sicheren Umgang mit Sonder- und Wegerechte. Es gab auch eine CD mit Infomaterial und Präsentationen für POL, FW und HiOrg gegen geringe Gebür (~5 Euro). Leider finde ich zu dieser Aktion nichts mehr auf der Seite. Sollte es die CD nicht mehr geben hätte ich noch eine rumliegen.

    Die zuständigen Beamten sind jedenfalls sehr engagiert, was im Übrigen auch oft für die lokal zuständigen Beamten, bei uns zum Beispiel den "singenden Polizisten" Oliver Rieger gilt.

    Die helfen in der Regel gerne weiter.

    Gruß,

    Markus

    Markus


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW596154
    Datum11.12.2009 19:44161299 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jürgen Kahleil es eben auf dem Weg von der "Inanspruchnahme von Sonderrechten" bis zum Gerichtsurteil eine ganze Reihe von Menschen gibt, die an diesem Prozeß beteiligt sind. Und Menschen machen nun mal Fehler.

    Alternativ bewerten die Menschen nur den Fall in seiner Gesamtheit. Was stand noch gleich im Urteil zu Deinen verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten in der Vergangenheit? Dann wundert mich die Entscheidung nur noch halb so viel...

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596160
    Datum11.12.2009 19:52161159 x gelesen
    Hi Markus,

    danke für die Info :-)

    Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Leider finde ich zu dieser Aktion nichts mehr auf der Seite.

    nach ein bischen Stöbern hab ich den Artikel im angeschlossenen shop gefunden. Hier der Link, wenn es Dich interessiert:

    CD-ROM „Sonder- und Wegerechte“


    Grüßle
    Jürgen


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596168
    Datum11.12.2009 20:11161163 x gelesen
    Hi Katja,

    Geschrieben von Katja MidunskyWas stand noch gleich im Urteil zu Deinen verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten in der Vergangenheit?

    Siehste, das ist genau das, was ich meine :-)
    Da hat man in der Vergangenheit ( 30 Jahre Führerscheinbesitz) mal eine Auffälligkeit und schon wird man zum FM 2.Klasse.

    Außerdem, die "Menschen", die ich meine, hatten im entscheidenden Moment ihres Handelns keine Kenntnis davon. Ich will an dieser Stelle noch nicht von einer 2-Klassen Gesellschaft bei den HiOrgs sprechen, aber der Gedanke liegt schon nahe.


    Grüßle
    Jürgen


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    AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern596215
    Datum12.12.2009 09:07161562 x gelesen
    Hallo Jürgen,
    eigentlich wollte ich garnicht antworten, wenn Du aber meinst nach 4 Monaten mit solch einem Auschnittbild Dein Fehlverhalten zurechtfertigen, tust Du mir einfach nur leid.
    Geschrieben von Jürgen KahlOder war das alles ein Scherz von Dir und Du bist hier der "Forenspassvogel"?Der bist wohl eher Du, wenn Du das als Quasirennstrecke ansiehst.
    Ich sehe, dass mich mein Eindruck auf den Luftbildern nicht getäuscht hat.
    Und hiermit ist für meine Seite definitiv Schluß bei dem Thema. Du kannst dich ja per PN melden, wenns DIr was bringt.


    MkG Helmut

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    AutorJürg8en 8H., Herne / NW596219
    Datum12.12.2009 09:56161576 x gelesen
    Hallo Helmut,

    lass sein, es nutzt nix!

    Ich werde demnächst auch immer mit 100 durch unseren Ortsteil fahren, denn die Strasse beginnt breit und übersichtlich zwischen Feldern und geht dann durch den Ortskern.

    Nach der Logik des Treadverursachers ist es ja demnach legitim, so schnell zu fahren, wie es die bestausgebaute Stelle erlaubt!


    Schönen Gruß ins Forum,

    Jürgen

    Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596254
    Datum12.12.2009 14:14161203 x gelesen
    Helmut,

    weil Du anscheinend nicht in der Lage bist, auf meine Frage eine nachvollziehbare Antwort zu geben, will ich es mal so schreiben:

    Du hast hier vor 4 Monaten Behauptungen aufgestellt, die nicht der Wahrheit entsprechen.
    Das könnte man als 'was auch immer' bezeichnen, nur nicht als sachliche, glaubwürdige oder nachvollziehbare Information.

    Damit weiss ich (und andere) Deine Formulierungen in diesem Forum zukünftig einzuschätzen.

    Also, wo sind nun Deine Ausfahrten, Senkrechtparkplätze, fehlende Fußwege, enge Kurven? Alles Lüge und nur zum Zweck der Verunglimpfung hier offen geschrieben?

    Und heute morgen eine erneute Unterstellung, ich wollte mich hier rechtfertigen? Vor wem?
    Vor Dir? Im Leben nicht!

    Also, lesen, verstehen, antworten und bitte keine Fehlinterpretationen, PNs, oder Mitleidsbekundungen, gelle?


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 596308
    Datum13.12.2009 00:15161384 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen HäfnerNach der Logik des Treadverursachers ist es ja demnach legitim, so schnell zu fahren, wie es die bestausgebaute Stelle erlaubt!

    Dann würde ich mal Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges geltend machen. In einem solchen Fall müsste die Eignung auf jedem Fall überprüft werden.

    Hoffentlich ließt hier im Interesse der "Treadverursachers" keiner von "seiner" Fahrerlaubnisbehörde mit, denn er müsste tätig werden.

    Ich für meinen Teil würde, als Verantwortlicher bei der Fahrerlaubnisbehörde, bei dieser Art des "einsichtigen Verhaltens" zum Nachweis der Fahreignung eine MPU fordern und die Fahrerlaubnis weiterhin bis zur Vorlage eine positiven Gutachtens einbehalten bzw. bis zum Nachweis die Fahrerlaubnis sofort wieder einziehen.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

    Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596314
    Datum13.12.2009 01:36161245 x gelesen
    Ohhh, jetzt treffen sich aber wahre Experten hier.

    Dass hier unterschiedliche Meinungen vorherrschen, ist schon eine tolle Sache.
    Ich persönlich bin aber der Ansicht, dass es hier einige User gibt, die den Bogen jetzt etwas überspannen.

    Es mag ja noch hübsch zu lesen sein, wenn jemand aus der Ferne eine Situation beurteilen will.
    Aber wenn sich hier logische Trugschlüsse ergeben, hört m.E. der Spass auf.

    Geschrieben von ---Jürgen Häfner--- Nach der Logik des Treadverursachers ist es ja demnach legitim, so schnell zu fahren, wie es die bestausgebaute Stelle erlaubt!Hmm, hab ich das wirklich so formuliert, oder wird mir da etwas untergeschoben?




    Sehr geehrter Herr Theobald,

    Geschrieben von Jakob TheobaldIch für meinen Teil würde, als Verantwortlicher bei der Fahrerlaubnisbehörde, bei dieser Art des "einsichtigen Verhaltens" zum Nachweis der Fahreignung eine MPU fordern und die Fahrerlaubnis weiterhin bis zur Vorlage eine positiven Gutachtens einbehalten bzw. bis zum Nachweis die Fahrerlaubnis sofort wieder einziehen.wie wär´s denn mal, wenn Sie mir in stichhaltigen Fakten und logisch nachvollziehbar die von Ihnen erwähnte Art des "einsichtigen Verhaltens" darlegen. Alternativ würde ich, nach meiner Logik, Ihren Beitrag auf Übereinstimmung mit dieser oder auch dieser netten Textpassage wohlwollend überprüfen.

    Am Montag nachmittag habe ich noch etwas Zeit, eine kleine Besorgung zu machen. Ob Sie es wohl bis dahin schaffen, die erbetenen Fakten zu nennen?

    Ach ja, eine Bitte habe ich noch, aber die schreibe ich per PN ;-)


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 596317
    Datum13.12.2009 02:56161175 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen KahlAlternativ würde ich, nach meiner Logik, Ihren Beitrag auf Übereinstimmung mit dieser oder auch dieser netten Textpassage wohlwollend überprüfen.
    Am Montag nachmittag habe ich noch etwas Zeit, eine kleine Besorgung zu machen. Ob Sie es wohl bis dahin schaffen, die erbetenen Fakten zu nennen?
    Ach ja, eine Bitte habe ich noch, aber die schreibe ich per PN ;-)


    Zunächst einmal vielen Dank für die sehr aufschlussreiche PN. Diese hat mich in meiner Meinung eigenlicht nur bestärkt

    Und ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine da.

    Und nun erklären Sie mir bitte, bevor Sie meine "ladungsfähige" einfordern und mir mit dem RA drohen wo nun nach Ihrer Meinung genau die Verstöße gegen die Paragraphen 186 und 187 liegen?

    Nach meiner Meinung ein Kraftfahrer der eine Geschwindigkeitsüberschreitung von über 100% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit Ihren Argumenten bzw. Aussagen rechtfertig auf seine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges überprüft werden sollte?

    Freue mich schon auf Ihre Antwort.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596319
    Datum13.12.2009 09:04161281 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldUnd ich stehe mit meiner Meinung nicht alleine da.Was noch lange nicht bedeutet, dass sie dadurch richtig wird.

    Geschrieben von Jakob TheobaldUnd nun erklären Sie mir bitte.....und mir mit dem RA drohenZwecklos, denn Lesen Verstehen und Zusammenhänge erkennen - wo bitte habe ich eine Drohung ausgesprochen - ich fürchte, dass Sie mit dieser Thematik zumindestens etwas überfordert sind ;-)

    Mein Tipp: Lassen Sie sich mein Posting mal von jemandem erklären, der sich mit der Materie richtig auskennt. Dann werden Sie sich die Antwort selbst geben können.



    Für Sie speziell einen besinnlichen 3. Advent
    Jürgen Kahl


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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg596326
    Datum13.12.2009 10:08161272 x gelesen
    Hallo,

    bitte verlagert Eure Diskussion in den Bereich der PNs.

    Ihr seid an einem Punkt angekommen an dem sich die anderen User nicht mehr für solche Schlammschlachten interessieren.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW596328
    Datum13.12.2009 11:13160922 x gelesen
    Hinsichtlich der Überschrift sollte noch festgestellt werden, dass es sich um keinen Entzug der Fahrerlaubnis handelt, sondern um ein Fahrverbot von 4 Wochen. Das ist schon elementar, da der Entzug gerichtlich erfolgt und u. U. endgültig sein kann!

    Ansonsten muss ich schon wieder lachen über die Art und Weise wie hier anscheinend erwachsene Menschen miteinander umgehen!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596335
    Datum13.12.2009 12:02160802 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerIch kenne auch andere Feuerwehren mit Hauptamtlichen Personal,

    Das auch, aber auch von FF in Städten mit BF,-)


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596337
    Datum13.12.2009 12:14160790 x gelesen
    Geschrieben von Michael BayerDer erste Abmarsch ist gesichert ==> daher ist höchste Eile nicht mehr geboten ==> daher ist keine Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich.

    aber ab dem GH dann schon ?
    IMHO sollte der Abs. 8 viel mehr in der Ausbildung vermittelt werden !


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt596358
    Datum13.12.2009 15:52160851 x gelesen
    § 35 StVO (Sonderrechte) gilt für alle alle Feuerwehrleute nach der Alarmierung auf der Fahrt zum Gerätehaus. Das ist das eine

    Das andere ist, dass § 35 (8) die Inanspruchnahme einschränkt, das wird immer wieder vergessen!
    § 35 (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Im Einzelfall ist also nur zu prüfen, inwieweit derjenige also auf die Verkehrsverhältnisse Rücksicht genommen hat.

    Das jemand nicht mit 80 durch die Ortschaft fahren sollte ist klar.
    Sonst hat die Feuerwehr am Ende ein Problem mehr.

    Was aber durch die Regelungen der StVO erlaubt ist: Schneller fahren als erlaubt, wenn keiner gefährdet ist. Über Rote Ampeln fahren, wenn keiner gefährdet wird. In Einbahnstraßenfahren, wenn keiner gefährdet wird. und und und.

    Der springende Punkt ist also, dass niemand gefährdet wird.
    Das kann aus diesem Artikel nicht entnommen werden. Daher kann auch hier kein abschließéndes Urteil gefällt werden.

    Mit kameradschaftlichem Gruß


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 596359
    Datum13.12.2009 15:52160838 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jürgen M@yerbitte verlagert Eure Diskussion in den Bereich der PNs.

    Keine Sorge Jürgen, für mich ist das Thema durch. Ich habe mir meine Meinung zu diesem Kollegen gebildet, da hilft auch keine weitere Diskussion per PN.

    Geschrieben von Jürgen KahlWas noch lange nicht bedeutet, dass sie dadurch richtig wird.

    Nein, das behaupte ich auch nicht, nur, ich darf mal zitieren:

    Geschrieben von Jürgen KahlIch nehme mir als Angehöriger einer HiOrg das gleiche Recht heraus, dass ich lt. Oliver Pocher auch in dieser großen Unterhaltungsgerätekette (Name ist mir entfallen) habe. Ich lass mich nicht verar... äppeln!

    Wer für sein Fehlverhalten einen solchen Satz als Entschuldigung oder Begründund mit ins Feld führt, lässt sehr tief blicken.

    Und da ich ja nach Ihrer Meinung nicht in der Lage oder zu Blöd bin "Ihr" Posting zu kapieren, zitiere ich mal aus dem von Ihnen so geliebten §:

    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Und das die besagte Dringlichkeit in Ihrem Fall nicht geboten war, lässt sich ja aus dem Strafmaß erkennen.

    Nun denn, wenn Sie mir nicht indirekt gedroht haben, lassen wir das. Aber eine kleine Bitte noch am Schluss, unterlassen Sie bitte mir und anderen gegenüber diese herablassende Art. Ich und viele andere der hier beteiligten wissen sehr genau um was es hier geht.

    Ich wünsche allzeit gute Fahrt und diese immer so schnell, wie es erlaubt ist.

    Shalom vom Berg

    Jakob


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596454
    Datum13.12.2009 20:57161075 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    ich gebe Dir recht, denn ich bevorzuge auch die sachliche Diskussion.
    Ich hatte Dich, als Betreiber dieses Forums, noch um eine Information gebeten.
    Vielleicht kannst Du kurz bestätigen, dass es sich um die "Hauptstrasse" handelt, dann habe ich alle notwendigen Daten. Danke dafür im Voraus.


    Eine kleine Ergänzung für die interessierten Mitlesenden.
    Der User Jakob Theobald hat aus einem meiner Posts ein Bruchstück als Zitat herausgenommen und damit den Zusammenhang verfälscht und für eine weitere Schmähung verwendet. Hier der komplette Text, damit der Sinnzusammenhang nachvollziehbar ist:

    Geschrieben von ---Jakob Theobald--- Nein, das behaupte ich auch nicht, nur, ich darf mal zitieren:


    Geschrieben von Jürgen Kahl"btw.: ich habe in diesem Forum nicht um Hilfe gebeten. Mir ging es auch nicht darum, der Öffentlichkeit einen vorzuheulen. Fakt ist, dass der gemeine FM (SB) eine gewisse Sicherheit bei der Anfahrt zum GH im Einsatzfall braucht.



    Ein kleines Beispiel gefällig?

    Auf der Fahrt zum GH passiert ein FM (SB) das Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" mit dem Zusatzschild "Anlieger frei" unter peinlich genauer Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

    Zwei Anlieger erstatten darauf hin Anzeige, weil sie sich beim Rasenmähen in ihrer Sicherheit gestört fühlen. Weiterhin beschweren sie sich beim zuständigen Ordnungsamt.

    Jetzt darf die geneigte Leserschaft in diesem Forum mal überlegen, von wievielen Personen innerhalb der Ordnungsbehörden es abhängt, ob der Vorgang gem. § 35 Abs. 1 StVO eingestellt, oder der FM (SB) gem. § 35 Abs. 8 StVO belangt wird, weil er die Sicherheit der Anwohner gefährdet hat.

    So, und jetzt bitte den gleichen Fall unter der Annahme, dass der FM (SB) entweder 0 Punkte im Verkehrszentralregister, oder eben zumindest eine kleine Sammlung dieser Pünktchen mit einer Haltbarkeit von mehr als einem Jahr aufgebaut hat.

    Und weil´s so schön war, stellen wir uns, als kleines highlight sozusagen, einmal vor, dass einer der beiden Anlieger (und Anzeigeerstatter) der Bürgermeister der Gemeinde ist :-D

    Merkst was?


    Ich nehme mir als Angehöriger einer HiOrg das gleiche Recht heraus, dass ich lt. Oliver Pocher auch in dieser großen Unterhaltungsgerätekette (Name ist mir entfallen) habe. Ich lass mich nicht verar... äppeln!"

    Wer für sein Fehlverhalten einen solchen Satz als Entschuldigung oder Begründund mit ins Feld führt, lässt sehr tief blicken."


    Über die Qualität der Postings des Users Theobald lässt sich streiten - über seine Absicht, einzelne Passagen meiner Postings aus den Sinnzusammenhang zu nehmen und für eine gewisse Strategie zu mißbrauchen, sicherlich nicht.

    Nun, auf eine Schlammschlacht mit betreffendem User lege ich keinen Wert. Wenn hier aber offensichtliche Unwahrheiten verbreitet werden, getätigte Aussagen sich als falsch erweisen und kein Gegenbeweis erbracht wird, werde ich weiterhin energisch dagegen vorgehen.



    Grüßle
    Jürgen


    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen596461
    Datum13.12.2009 21:51160761 x gelesen
    Hallo,

    kann man diesen Kindergartenkrieg jetz mal runterfahren?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596463
    Datum13.12.2009 22:05160931 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlIch nehme mir als Angehöriger einer HiOrg das gleiche Recht heraus, dass ich lt. Oliver Pocher auch in dieser großen Unterhaltungsgerätekette (Name ist mir entfallen) habe. Ich lass mich nicht verar... äppeln!"

    Geschrieben von Jürgen Kahl
    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer


    Geschrieben von Jürgen KahlEine kleine Ergänzung für die interessierten Mitlesenden.

    Danke, aber auf solche Beiträge kann ich gut verzichten!


    Jürgen hatte Dir auch versucht das zu vermitteln:

    Geschrieben von Jürgen M@yer 13.12.2009 10:08:41Hallo,

    bitte verlagert Eure Diskussion in den Bereich der PNs.

    Ihr seid an einem Punkt angekommen an dem sich die anderen User nicht mehr für solche Schlammschlachten interessieren.



    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg596465
    Datum13.12.2009 22:36160635 x gelesen
    Geschrieben von ---Jürgen Kahl--- Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater
    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer


    Geschrieben von ---im Beitrag 2--- In der Gaswerkstraße wird er geblitzt. 64 Kilometer pro Stunde waren 34 zu viel.


    Da fällt mir leider nur das hier dazu ein.

    Sorry.


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596469
    Datum13.12.2009 22:47160576 x gelesen
    Geschrieben von Thomas EdelmannIch wußte gar nicht das sich die physikalischen Gesetze ändern;-)

    Tun sie auch nur in der Chemie *fg*


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596473
    Datum14.12.2009 07:50160988 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffDanke, aber auf solche Beiträge kann ich gut verzichten!

    Brauchst sie ja nicht lesen ;-)


    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg596474
    Datum14.12.2009 07:51161178 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlBrauchst sie ja nicht lesen ;-)

    Jürgen hat es euch doch schon gesagt: jetzt ist Schluß!

    Letzte gelbe Karte.

    Gruß, Markus


    M. Weber
    Team www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW596475
    Datum14.12.2009 08:19160718 x gelesen
    Wo bleibt die Schreibsperre ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern596476
    Datum14.12.2009 08:21161034 x gelesen
    na des wird langsam schon dunkelrot ,unglaublich.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608579
    Datum09.02.2010 08:58160514 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlEs mag ja noch hübsch zu lesen sein, wenn jemand aus der Ferne eine Situation beurteilen will.
    Aber wenn sich hier logische Trugschlüsse ergeben, hört m.E. der Spass auf.


    Urteil AG Castrop

    Auszug: "Der Betroffene ist Straßenverkehrs mäßig bereits mehrfach in Erscheinung getreten."

    Ist bekannt, welche Verstöße das waren ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW608580
    Datum09.02.2010 09:02160186 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlMein Tipp: Lassen Sie sich mein Posting mal von jemandem erklären, der sich mit der Materie richtig auskennt. Dann werden Sie sich die Antwort selbst geben können.

    Wie wurde bisher die Kraftfahrerbelehrung gemäß Abs. 2..5 des RdErl. III B 2-21-31/2010 des IM NW 73-52.07.01 Bzw. III 8-0713.2.6.2/1 vom 5.3.2004 umgesetzt ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH608581
    Datum09.02.2010 09:09160345 x gelesen
    Moin Michael,

    muss das sein? Der gute Mann hat sich hier doch schon zur Genüge disqualifiziert. Müssen wir ihm jetzt schon wieder eine Plattform für seine Genöle geben?

    Ich mein ja nur...

    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    xxx

     09.07.2009 09:08 Lars7 G.7, Marl
     09.07.2009 09:13 Flor7ian7 M.7, Witten
     09.07.2009 09:24 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     09.07.2009 09:27 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 09:41 Udo 7B., Aichhalden
     09.07.2009 09:51 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 09:56 Seba7sti7an 7K., Ippinghausen
     09.07.2009 10:04 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 10:09 Matt7hia7s O7., Waldems
     09.07.2009 10:10 Sven7 K.7, Vogtland
     09.07.2009 10:27 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     10.07.2009 17:00 Fran7k G7., Ottweiler
     10.07.2009 17:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     10.07.2009 18:30 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     11.07.2009 00:12 Patr7ick7 K.7, Soest
     11.07.2009 07:00 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     11.07.2009 11:29 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     09.07.2009 10:36 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 10:47 Paul7 H.7, Bremen
     09.07.2009 11:02 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 11:56 Udo 7B., Aichhalden
     09.07.2009 12:04 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     09.07.2009 12:06 Pete7r L7., Frankenberg
     09.07.2009 13:06 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     09.07.2009 13:15 Pete7r L7., Frankenberg
     09.07.2009 20:13 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.07.2009 21:23 Pete7r L7., Frankenberg
     09.07.2009 21:29 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.07.2009 21:30 ., Dinslaken
     10.07.2009 08:45 Thom7as 7K., Hermeskeil
     11.07.2009 17:45 Jürg7en 7H., Herne
     08.12.2009 00:26 ., Castrop-Rauxel
     10.12.2009 23:34 Jürg7en 7H., Herne
     11.12.2009 09:30 ., Castrop-Rauxel
     11.12.2009 09:39 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     11.12.2009 10:32 ., Castrop-Rauxel
     11.12.2009 18:31 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     11.12.2009 19:52 ., Castrop-Rauxel
     11.12.2009 19:44 Katj7a R7., Köln
     11.12.2009 20:11 ., Castrop-Rauxel
     11.12.2009 11:59 ., Westerwald
     11.12.2009 14:36 Jürg7en 7H., Herne
     11.12.2009 15:10 ., Castrop-Rauxel
     09.07.2009 22:57 ., Westerwald
     11.07.2009 11:31 Flor7ian7 M.7, Witten
     11.07.2009 12:14 Lüde7r P7., Kelkheim
     11.07.2009 13:26 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     12.07.2009 09:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.07.2009 10:29 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     17.07.2009 10:40 Dani7el 7S., FRiedberg
     17.07.2009 10:49 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     17.07.2009 16:18 Dani7el 7S., FRiedberg
     17.07.2009 17:54 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     17.07.2009 10:53 Jako7b T7., Bischheim
     17.07.2009 12:18 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     17.07.2009 10:55 Thom7as 7E., Nettetal
     13.12.2009 22:47 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.07.2009 13:45 Fran7k M7., Witten
     09.07.2009 17:00 ., Dinslaken
     09.07.2009 17:47 Thom7as 7K., Hermeskeil
     09.07.2009 17:49 ., Dinslaken
     09.07.2009 18:08 Thom7as 7K., Hermeskeil
     09.07.2009 17:58 Pete7r L7., Frankenberg
     09.07.2009 18:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     09.07.2009 18:22 Thom7as 7K., Hermeskeil
     09.07.2009 21:16 ., Dinslaken
     11.07.2009 13:24 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     11.07.2009 15:44 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     11.07.2009 17:11 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     11.07.2009 17:21 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2009 17:28 Patr7ick7 K.7, Soest
     11.07.2009 18:09 ., Lüneburg
     11.07.2009 18:30 Udo 7B., Aichhalden
     11.07.2009 20:45 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     11.07.2009 21:30 ., Neuburg
     13.12.2009 12:14 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     13.12.2009 12:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     15.07.2009 11:32 Thom7as 7K., Hermeskeil
     15.07.2009 11:50 Domi7nik7 B.7, Düsseldorf
     15.07.2009 12:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     15.07.2009 12:57 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     15.07.2009 13:22 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     15.07.2009 13:22 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     15.07.2009 14:16 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     09.07.2009 20:16 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.07.2009 17:02 Paul7 H.7, Bremen
     09.07.2009 12:12 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
     09.07.2009 13:17 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     09.07.2009 13:37 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
     09.07.2009 13:39 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     09.07.2009 23:22 Hans7i S7., Korntal
     09.07.2009 13:34 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 13:41 Udo 7B., Aichhalden
     09.07.2009 13:47 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 20:20 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.07.2009 13:51 Pete7r L7., Frankenberg
     09.07.2009 14:03 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     09.07.2009 17:53 Pete7r L7., Frankenberg
     09.07.2009 16:57 Paul7 H.7, Bremen
     09.07.2009 20:26 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.07.2009 21:20 Paul7 H.7, Bremen
     09.07.2009 21:51 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.07.2009 19:54 Lüde7r P7., Kelkheim
     09.07.2009 21:24 Paul7 H.7, Bremen
     09.07.2009 21:44 Lüde7r P7., Kelkheim
     10.07.2009 07:06 Udo 7B., Aichhalden
     10.07.2009 15:02 ., Neuburg
     10.07.2009 15:32 Cars7ten7 G.7, Dormagen
     15.07.2009 11:15 Katj7a R7., Köln
     15.07.2009 11:51 Udo 7B., Aichhalden
     16.07.2009 22:41 Katj7a R7., Köln
     16.07.2009 23:42 M;ar7tin7 H.7, Castrop-Rauxel
     17.07.2009 00:23 Pete7r L7., Frankenberg
     17.07.2009 06:11 Jako7b T7., Bischheim
     17.07.2009 07:34 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     17.07.2009 09:23 Udo 7B., Aichhalden
     17.07.2009 10:21 Thom7as 7K., Hermeskeil
     17.07.2009 11:35 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     17.07.2009 11:50 Thom7as 7E., Nettetal
     10.07.2009 18:02 Paul7 H.7, Bremen
     10.07.2009 21:05 ., Neuburg
     10.07.2009 21:31 Pete7r L7., Frankenberg
     11.07.2009 13:04 Paul7 H.7, Bremen
     09.07.2009 17:56 Patr7ick7 K.7, Soest
     09.07.2009 18:16 ., Bad Hersfeld
     09.07.2009 21:49 Patr7ick7 K.7, Soest
     09.07.2009 23:06 Katj7a R7., Köln
     10.07.2009 10:03 Patr7ick7 K.7, Soest
     10.07.2009 10:29 Udo 7B., Aichhalden
     10.07.2009 10:56 Patr7ick7 K.7, Soest
     10.07.2009 11:44 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     10.07.2009 10:57 Katj7a R7., Köln
     10.07.2009 23:44 Hein7z S7., Herne
     11.07.2009 21:12 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     09.07.2009 18:15 Oliv7er 7H., Meppen
     09.07.2009 20:41 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     09.07.2009 20:56 Nikl7as 7O., Vilseck
     09.07.2009 20:59 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     09.07.2009 21:02 ., Karben
     09.07.2009 21:04 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     09.07.2009 21:07 Patr7ick7 K.7, Soest
     09.07.2009 21:08 ., Karben
     09.07.2009 21:10 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     09.07.2009 21:06 Mich7ael7 L.7, Dausenau
     09.07.2009 23:45 ., Bremervörde
     10.07.2009 07:17 Udo 7B., Aichhalden
     09.07.2009 21:02 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     09.07.2009 21:03 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     09.07.2009 21:22 Hans7i S7., Korntal
     09.07.2009 21:44 Nikl7as 7O., Vilseck
     09.07.2009 21:50 ., Bad Hersfeld
     09.07.2009 21:55 Nikl7as 7O., Vilseck
     09.07.2009 21:58 Hans7i S7., Korntal
     09.07.2009 22:47 ., Westerwald
     09.07.2009 23:06 Hans7i S7., Korntal
     09.07.2009 22:48 Chri7sti7an 7H., Halle/Westf.
     10.07.2009 08:43 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     10.07.2009 10:09 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     10.07.2009 10:35 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     10.07.2009 10:43 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     10.07.2009 10:57 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     10.07.2009 11:04 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     10.07.2009 11:45 Udo 7B., Aichhalden
     10.07.2009 12:18 ., Pinneberg
     10.07.2009 12:30 Udo 7B., Aichhalden
     11.12.2009 16:54 ., Castrop-Rauxel
     11.12.2009 17:02 ., Wüstenrot
     11.12.2009 17:58 ., Castrop-Rauxel
     12.12.2009 09:07 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
     12.12.2009 09:56 Jürg7en 7H., Herne
     13.12.2009 00:15 Jako7b T7., Bischheim
     13.12.2009 01:36 ., Castrop-Rauxel
     13.12.2009 02:56 Jako7b T7., Bischheim
     13.12.2009 09:04 ., Castrop-Rauxel
     13.12.2009 10:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.12.2009 11:13 ., Kirchheim unter Teck
     13.12.2009 15:52 Jako7b T7., Bischheim
     13.12.2009 20:57 ., Castrop-Rauxel
     13.12.2009 21:51 Pete7r L7., Frankenberg
     13.12.2009 22:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     13.12.2009 22:36 ., Oranienburg
     14.12.2009 07:50 ., Castrop-Rauxel
     14.12.2009 07:51 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     14.12.2009 08:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     14.12.2009 08:21 ., München
     09.02.2010 09:02 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.02.2010 08:58 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     09.02.2010 09:09 Mitj7a S7., Pinneberg
     12.12.2009 14:14 ., Castrop-Rauxel
     10.07.2009 11:26 ., Wüstenrot
     10.07.2009 12:43 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     10.07.2009 12:51 ., Wüstenrot
     10.07.2009 13:01 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     10.07.2009 13:37 ., Wüstenrot
     10.07.2009 10:37 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     10.07.2009 10:45 Bach7 R.7, Weitolshausen
     10.07.2009 10:52 Math7ias7 W.7, Garlstorf
     10.07.2009 12:02 Bach7 R.7, Weitolshausen
     11.07.2009 12:19 Lüde7r P7., Kelkheim
     12.07.2009 09:26 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     12.07.2009 11:18 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     12.07.2009 12:18 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     12.07.2009 14:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     11.07.2009 11:56 Lüde7r P7., Kelkheim
     10.07.2009 07:14 Udo 7B., Aichhalden
     10.07.2009 08:31 Lars7 G.7, Marl
     10.07.2009 11:52 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     10.07.2009 12:19 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     11.07.2009 12:25 Lüde7r P7., Kelkheim
     11.07.2009 13:07 Chri7sti7an 7K., Klempau, z.Zt. Kiel
     11.07.2009 14:38 Lüde7r P7., Kelkheim
     17.07.2009 12:43 ., Dinslaken
     17.07.2009 19:29 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.07.2009 19:32 ., Dinslaken
     19.07.2009 17:56 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     17.07.2009 19:37 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
     17.07.2009 19:43 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.07.2009 20:29 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     17.07.2009 20:52 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     17.07.2009 21:55 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     18.08.2009 17:03 ., Castrop-Rauxel
     13.12.2009 15:52 Maik7 Z.7, Naumburg
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