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ThemaTreppenhaus 8Stöckiges Wohnhaus7 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen569981
Datum13.07.2009 21:088439 x gelesen
Hallo!

Habe mal eine persönliche Frage zu ein Treppenhaus in einem 8Stöckigen Wohnhaus in NRW.

Im EG werden unterhalb der Briefkästen Prospekte,Zeitungen abgelegt,da neben steht ein Mülleimer!

Ist dies rechtens. Da das Treppenhaus der Einzige Fluchtweg ist. Des weiteren gibt es offen verlegte

Leitungen im Treppenhaus vom Keller in EG. Die Leitungen gehören nicht zum Treppenhaus. Ist dies

alles rechtens. Danke im voraus.

Gruß Peter


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)570016
Datum13.07.2009 21:566627 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Peter OberheidenIst dies alles rechtens.
Ist das eine Frage? Wenn ja, dann kommt hier die Antwort: Es kommt darauf an. Rechtens nach/gegen was? Ich versuch mal die baurechtliche Sache etwas zu bewerten.
Was sagt denn die Baugenehmigung dazu?

Unwissend, von wann das Gebäude ist und wie es aussieht kann ggf. die Bauordnung NRW Auskunft geben.
Geschrieben von Peter OberheidenDa das Treppenhaus der Einzige Fluchtweg ist.
Dann hätten aber ein paar etwas lange vorher schon geschlafen. Kann es vielleicht sein, dass der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt wird? Oder ist der Treppenraum ein Sicherheitstreppenraum? Dann ist ein Rettungsweg baurechtlich zulässig.

Gemäß BauO NRW müssen in Treppenräumen Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Es steht nix drin, dass keine Prospekte nicht rumliegen dürften. Auch nicht, dass kein Abfalleimer drinstehen darf. Ist denn die erforderliche Rettungswegbreite gegeben? (erforderliche Breite siehe ggf. Treppen-Norm, so sie denn als Technische Baubestimmung in NRW bauaufsichtlich eingeführt ist. (Bin etz zu faul zum nachschaun)

Betrachtung nach GMV: Ist das ein Lagerraum oder ein Treppenraum? (--> ggf. fehlerhafte Raumplanung) Andererseits, was soll passieren?
Da wird man auch 10 Fachplaner, Gutachter und Sachverständige fragen können und 20 Meinungen erhalten. Grundsätzlich fängt der Zeitungsstapel nicht von selbst an zu brennen, also eher unkritisch. Der Abfalleimer birgt gewisse Risiken. Ganz aus ist es aber, wenn irgend ein Vollpfosten das vorbereitete Zeug ansteckt, aber diesen Fall sieht die BauO NRW nicht vor, das ist Restrisiko oder Betreiberrisiko.


Zusatzfrage:
Sind eigentlich schon die Briefkästen zulässig? Die mögen zwar aus Blech sein, aber der Inhalt könnte Anlass zur Sorge geben. Vielleicht darf man dann zum Begehen des Treppenraums auch nur noch nichtbrennbare oder schwerentflammbare Bekleidung anziehen;-)

Geschrieben von Peter OberheidenDes weiteren gibt es offen verlegte Leitungen im Treppenhaus vom Keller in EG. Die Leitungen gehören nicht zum Treppenhaus. Ist dies alles rechtens.
Das solltest Du doch als Kurzschlussmechaniker am Besten beurteilen können, da dies in Deiner Brandschutz-Bibel zu finden ist, in der LAR, Stand je nach bauaufsichtlicher Einführung. I.d.R. sind Leitungen, die nicht zum Betrieb des Treppenrams erforderlich sind, vom TR abzutrennen. Anforderung siehe wieder LAR und BauO NRW


Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen570040
Datum13.07.2009 22:376534 x gelesen
Danke für die schnelle antwort!

Das Haus ist irgendwann in den 70er gebaut worden! Also sicherstellen des zweiten Rettungsweges
über ein Hubrettungsfahrzeug ist woll nicht zulässig. Weil dies ja rechtlich nur bis zum 7OG zuläßig ist und alles was darüber hinaus geht sollte doch eigentlich einen zweites Treppenhaus haben?

Was ist genau ein Sicherheitstreppenraum?


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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg570043
Datum13.07.2009 22:556346 x gelesen
Ob ein Hubrettungsgerät als zweiter Rettungsweg zulässig ist, hängt von der Höhe des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen ab. Das entscheidende Maß ist die Oberkante des fertigen Fussbodens.

Ein Sicherheitstreppenraum ist ein Treppenraum in dem Feuer und Rauch nicht eindringen können:
- außenliegend: Zugang über offenen Balkon
- innenliegen: Zugang über Vorraum / Vorraum und Treppenraum mit Druckbelüftungsanlage

Gruß

Andreas


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AutorPete8r O8., Kerpen / Nordrhein-Westfalen570188
Datum14.07.2009 19:256158 x gelesen
Also Geschoß höhe ist ca.250cm.

Und da die Wohnungen über einen offenen Balkon nur zugängig sind gehe ich davon aus das es um Sicherheitstreppenhaus handelt. Wie weit ist den da ein Mülleimer zuläßig?

Weil ich denke wen er doch mal brennen sollte,warum auch immer doch eine erhebliche Gefährdung für die Bewohner gegeben ist?


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AutorPhil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg570209
Datum14.07.2009 22:246121 x gelesen
Das Handbuch der Feuerbeschau bezieht sich leider da nur auf Bayern. Die haben eine "Verordnung über die Verhütung von Bränden" die besagt, dass keine leichtentzündbaren, festen Stoffe gelagert werden dürfen.
Gesetzt den Fall NRW hat was ähnliches liegt es nun also an den Juristen zu bewerten wo die untere Grenze beginnt. Ob ein Briefkasten als "Lager" dient, und ob somit auch das Aufhängen des Kehrwochenplans (sorry, sowas gibt´s hier im "Ländle") schon das lagern darstellt, oder ob das erst bei einer gewissen Anzahl an Werbung beginnt...

Grüße,

Philip


Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de

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AutorAndr8eas8 H.8, Neuenhagen / Brandenburg570214
Datum14.07.2009 22:566115 x gelesen
Die kleinteilige "Lagerung" in nichtbrennbarer Umhausung ohne eigene Zündquelle ist meiner Meinung nach in normalen und auch in Sicherheitstreppenräumen unbedenklich.

Beim Mülleimer muss man mal schauen wie die Treppenraum ausgebildet ist, aus welchem Material der Mülleimer besteht und ob z.B. täglich eine Leerung erfolgt. Streng formal müssen Retungswege jederzeit sicher zu benutzen sein und daraus kann man schlussfolgern das jegliche Brandlasten entfernt werden müssen. Konkret beschrieben ist der o.g. Fall aber nicht.

Übrigens, die Höhe bezog sich auf das Niveau des obersten Geschosses über der Geländeroberfläche. Ab 22 m Hochhaus, dadrunter kein Hochaus und es kann mit DLK & Co. angeleitet werden, wenn vorhanden.


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 13.07.2009 21:08 Pete7r O7., Kerpen
 13.07.2009 21:56 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 13.07.2009 22:37 Pete7r O7., Kerpen
 13.07.2009 22:55 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
 14.07.2009 19:25 Pete7r O7., Kerpen
 14.07.2009 22:24 Phil7ip 7P., Bretten
 14.07.2009 22:56 Andr7eas7 H.7, Neuenhagen
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