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ThemaAusschreibung von Hanrath-Feuerwehrstiefel bei bei der VEBEG :-()18 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg570691
Datum17.07.2009 09:299579 x gelesen
Hallo,

die Stadt Arnsberg schreibt 104 Paar Stiefel "Hanrath" auf der Webseite der VEBEG aus:

=> Ausschreibung/Los: 93140.003

Dort ist auch folgendes vermerkt:

Hinweis:
Die Stiefel sind nicht mehr für den Feuerwehrdienst geeignet bzw. nicht zugelassen!



MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin570693
Datum17.07.2009 09:536458 x gelesen
Was ist das denn für eine Logik?


Freundliche Grüße
Oliver Steinbeck

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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW570695
Datum17.07.2009 09:556279 x gelesen
Moin !
Den Verlust (Schaden) so klein wie möglich zu halten ?!



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AutorChri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen570696
Datum17.07.2009 09:586340 x gelesen
Hallo,

das ist keine Ausschreibung zum Kauf ;-) Die wollen die Dinger loswerden.

Gruß Christian


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin570697
Datum17.07.2009 10:006378 x gelesen
Oh, sorry.
Ich hatte lediglich nur schnell überflogen. *ascheübermeinhaupt*


Freundliche Grüße
Oliver Steinbeck

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg571666
Datum22.07.2009 11:055299 x gelesen
Das Los wurde storniert.

;)


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg571679
Datum22.07.2009 12:225253 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Udo BurkhardDas Los wurde storniert.

vielleicht gibt es rechtliche Probleme wenn man Hanrath-Stiefel weiterverkauft?


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg571682
Datum22.07.2009 12:315184 x gelesen
Durchaus möglich. ;)

§ 2 Abs. 8 GPSGInverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produkts an einen anderen, unabhängig davon, ob das Produkt neu, gebraucht, wiederaufgearbeitet oder wesentlich verändert worden ist. Die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich.
Also auch einfach Produktnamen ändern geht nicht ....

Nach § 9 der 8.GPSGV ist es 'ne Owi, wenn die erforderlichen Informationen nicht beigelegt sind,
nach § 20 GPSG (vorsätzliche Handlung) 'ne Straftat.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorSeba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen571683
Datum22.07.2009 12:345242 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardAlso auch einfach Produktnamen ändern geht nicht ....

Nach § 9 der 8.GPSGV ist es 'ne Owi, wenn die erforderlichen Informationen nicht beigelegt sind,
nach § 20 GPSG (vorsätzliche Handlung) 'ne Straftat.


Ob das bei H... jemanden juckt?


Gruß

Sebastian
-------------------------------------------------------------------------------
Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun.
-------------------------------------------------------------------------------

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg571686
Datum22.07.2009 12:445009 x gelesen
Ehrliche, ganz private Meinung?
Nö.

Aber der Rechtsweg und die zuständigen Behörden benötigen halt ihre Zeit.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional571693
Datum22.07.2009 13:165018 x gelesen
Tach, Post!

Der Weiterverkauf gebrauchter PSA ist kein Inverkehrbringen im Sinne der 89/686/EWG bzw. 8. GPSGV.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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AutorMax 8G., London / UK571694
Datum22.07.2009 13:184967 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KoinzackOb das bei H... jemanden juckt?

muss es das? Hier hat eine Stadt Stiefel weiterverkaufen wollen, nicht der Hersteller. Aber wie Christian bereits schreib gilt das zitierte gesetz hier sowieso nicht und mal ganz ehrlich: was spricht dagegen, dass irgendeine Gartenbaufirma die Schuhe fuer ihre Mitarbeiter einsetzt?

Max


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen571695
Datum22.07.2009 13:194988 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDer Weiterverkauf gebrauchter PSA ist kein Inverkehrbringen im Sinne der 89/686/EWG bzw. 8. GPSGV.

Als Verkäufer aber, wider besseren Wissens, zu behaupten es handele sich dabei um PSA mit gewisssen Eigenschaften, dürfte dennoch strafbar sein.

Der Verkauf als Schrott, Dekoartikel o.ä. dürfte hingegen unproblematisch sein.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen571697
Datum22.07.2009 13:214910 x gelesen
Geschrieben von Max Grueningwas spricht dagegen, dass irgendeine Gartenbaufirma die Schuhe fuer ihre Mitarbeiter einsetzt?

Vermutlich die Tatsache, daß das Gartenbauunternehmen für ihre Mitarbeiter Schuhwerk beschaffen muß, was gewissen Vorgaben entspricht und daß das bezeichnete Schuhwerk nicht entsprechend zertifiziert ist - auch wenn es möglicherweise diese im Vergleich geringeren Anforderungen erfüllt.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(2) ...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg571703
Datum22.07.2009 13:464932 x gelesen
Moooment ... Dröseln wir doch mal auf:

die 8.GPSGV ist eine Rechtsverordnung nach §3 GPSG ... soweit einverstanden?

§2 Abs.8 des GPSG definiert, was mit "Inverkehrbringen" gemeint ist. Richtig!?
Somit gilt diese Definition des Gesetzes auch für die nachgeordnete Verordnung. Richtig!?
(Zitat des §2 Abs.8 GPSG siehe weiter oben.)

Somit ist der Weiterverkauf von gebrauchter PSA in jedem Fall ein "Inverkehrbringen" und, nach meiner Sicht genauso wichtig, dieses ist der Definition nach nicht an den Hersteller gebunden.

Zudem hege ich arge Zweifel daran, das die für das Inverkehrbringen der PSA notwendigen Herstellerunterlagen nach §3 8.GPSGV vorliegen ... ;)
Das Fehlen dieser Informationen ist eine Ordnungswidrigkeit nach §9, Nr.2 8.GPSGV,
i.v. mit §19 Abs.1 Nr.1 GPSG sind das mal eben bis zu 30.000 EUR.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW571706
Datum22.07.2009 13:584844 x gelesen
Es stand ja anscheindend dabei, dass die Stiefen nicht mehr für Einsätze und ähnliches zugelassen sind.


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorSeba8sti8an 8K., Ippinghausen / Hessen571716
Datum22.07.2009 14:534766 x gelesen
Geschrieben von ---Udo Burkhard--- Also auch einfach Produktnamen ändern geht nicht ....

Mir ging es um die Änderung des Produktnames. Dass hatte ich dann auf diesen Thread bezogen.


Gruß

Sebastian
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Alles meine Meinung und hat nichts mit meiner Feuerwehr zu tun.
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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional571811
Datum22.07.2009 19:544784 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Udo Burkharddie 8.GPSGV ist eine Rechtsverordnung nach §3 GPSG ... soweit einverstanden?

Richtig.

Geschrieben von Udo Burkhard§2 Abs.8 des GPSG definiert, was mit "Inverkehrbringen" gemeint ist. Richtig!?

Richtig.

Geschrieben von Udo BurkhardSomit gilt diese Definition des Gesetzes auch für die nachgeordnete Verordnung. Richtig!?
(Zitat des §2 Abs.8 GPSG siehe weiter oben.)

Somit ist der Weiterverkauf von gebrauchter PSA in jedem Fall ein "Inverkehrbringen" und, nach meiner Sicht genauso wichtig, dieses ist der Definition nach nicht an den Hersteller gebunden.

Zudem hege ich arge Zweifel daran, das die für das Inverkehrbringen der PSA notwendigen Herstellerunterlagen nach §3 8.GPSGV vorliegen ... ;)
Das Fehlen dieser Informationen ist eine Ordnungswidrigkeit nach §9, Nr.2 8.GPSGV,
i.v. mit §19 Abs.1 Nr.1 GPSG sind das mal eben bis zu 30.000 EUR.


Das ist Blödsinn. Du suchst dir aus verschiedenen Gesetzen und Verordnungen scheinbar wahllos irgendwelche Schnipsel raus, vermengst sie und versuchst anschließend damit zu beweisen, dass irgendwer einen Gesetzesverstoß begeht.
Die 8. GPSGV ist eine Rechtsverordnung nach § 3 GPSG und regelt das Inverkehrbringen und die grundsätzlichen Sicherheitsanforderungen von NEUEN persönlichen Schutzausrüstungen. Das steht auch ganz ausdrücklich in § 1 Abs. 1. Wenn nun also jemand eine GEBRAUCHTE PSA weiterverkauft, dann kann man nicht mit einer Rechtsverordnung argumentieren, die ausdrücklich und ausschließlich für neue PSA gilt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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 17.07.2009 09:29 Jürg7en 7M., Weinstadt
 17.07.2009 09:53 ., Berlin
 17.07.2009 09:55 Eber7har7d C7., Marl
 17.07.2009 09:58 Chri7sti7an 7 N.7, Frielendorf Obergrenzebach
 17.07.2009 10:00 ., Berlin
 22.07.2009 11:05 Udo 7B., Aichhalden
 22.07.2009 12:22 Jürg7en 7M., Weinstadt
 22.07.2009 12:31 Udo 7B., Aichhalden
 22.07.2009 12:34 Seba7sti7an 7K., Ippinghausen
 22.07.2009 12:44 Udo 7B., Aichhalden
 22.07.2009 13:18 Max 7G., London
 22.07.2009 13:21 ., Bad Hersfeld
 22.07.2009 14:53 Seba7sti7an 7K., Ippinghausen
 22.07.2009 13:16 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 22.07.2009 13:19 ., Bad Hersfeld
 22.07.2009 13:58 Chri7sti7an 7H., Stadtlohn
 22.07.2009 13:46 Udo 7B., Aichhalden
 22.07.2009 19:54 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
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