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Thema | Kennzeichnung Rauchmelder | 10 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Alex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen | 572793 | |||
Datum | 28.07.2009 12:02 | 16004 x gelesen | |||
Hallo, Gibt es eine Vorschrift, wie Rauchmelder gekennzeichnet werden müssen in Betrieben? Ich meine die Beschriftung Linie/Melder wo die angebracht werden muss? Ich habe es jetzt erst gesehen, dass die Beschriftung mit einem Labeler am Melder seitlich angebracht wurde und je höher die Decke ist, desto besch**** ist das zu lesen. Ich muss erst um den Melder im Kreis laufen, um die Beschriftung lesen zu können. Bestimmt gehört auch eine Mindestschriftgröße dazu, je nach Entfernung des Melders, ansonsten muss ich demnächst ein Fernglas mit zur BMA Erkudung nehmen **G** Freundlich grüßend Alexander Diedler | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 572797 | |||
Datum | 28.07.2009 12:16 | 9563 x gelesen | |||
Hallo, du wirst lachen: Geschrieben von Alex Diedler Bestimmt gehört auch eine Mindestschriftgröße dazu, je nach Entfernung des Melders, ansonsten muss ich demnächst ein Fernglas mit zur BMA Erkudung nehmen **G** Auf den Stuttgarter ELW's ist unter anderem aus diesem Grund jeweils eines verladen. Gruß Andi | |||||
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Autor | Denn8is 8B., Gerlingen / Ba-Württemberg | 572807 | |||
Datum | 28.07.2009 12:57 | 9206 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschAuf den Stuttgarter ELW's ist unter anderem aus diesem Grund jeweils eines verladen. Schon von Vorteil, auch für andere Einsätze, aber ist da nicht der Bock zum Gärtner gemacht? Gibts da nichts von seiten der LBO o.äh.? MkG Dennis Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung! Meine Homepage: www.feuerwehr-aermelabzeichen.de Meine Feuerwehr: www.feuerwehrgerlingen.de | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 572809 | |||
Datum | 28.07.2009 13:09 | 9211 x gelesen | |||
Diese Melder gehören mit Sicherheit zu einer BMA und hier sollten sich Laufkarten befinden für die einzelnen Melder Lienen. Hier sind die Melder mit Ihren Beschriftungen eingetragen. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. Es gibt Feuerwehr die brauchen kein Wissen aus 35 Jahre aktiven Dienst. | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 572820 | |||
Datum | 28.07.2009 13:53 | 9637 x gelesen | |||
Genaue Anforderungen gibt es in den technischen Regeln nicht, aber immerhin das hier: DIN VDE 0833-2, Kap. 6.6.1 Melder: Brandmelder müssen in jeder Meldergruppe fortlaufend nummeriert werden (...). DIN 14675, Kap. 5.2 Anforderungen: Bezüglich der BMA sind ... festzulegen: ... Art und Anordnung der Melder Da könnte man meiner Meinung nach auch die Kennzeichnung mit rein interpretieren. Auf jeden Fall sind bei den Festlegungen gem. DIN 14675 die Brandschutzdienststelle bzw. die örtliche Feuerwehr zu beteiligen. DIN 14663, Hinweissschilder für Brandmelder macht nur Aussagen zur Kennzeichnung verdeckt eingebauter Melder. Lösung Deines Problems: Ihr müsst in den örtlichen (sic!) Aufschaltbedingungen festlegen, dass die Melderkennzeichnung so auszuführen ist, dass diese von dem für die Feuerwehr zugänglichen Standort zu erkennen ist. Anhaltspunkte zur erforderlichen Schriftgröße in Abhängigkeit der Entfernung Betrachter - Schild gibt es dann in anderen DIN-Normen (zum Thema Schriftgrößen, Erkennbarkeit, etc.) Damit gilt (wie für so viele Sachen): Sich schlau machen, was vorbereiten (Aufschaltbedingungen) und dann in der Planungsbesprechung die Forderungen stellen. Bei der Abnahme schließlich überprüfen, ob alles i.O. ist. Und es gilt auch (wie für so viele Sachen): Habe ich das vergessen, bedeutet das: Spielschulden sind Ehrenschulden. Im Bauwesen nennt sich das auch Bestandsschutz. | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 572830 | |||
Datum | 28.07.2009 14:25 | 8820 x gelesen | |||
Ich habe noch einen Hinweis vergessen, denn eine Lösung habe ich Dir oben nur für die künftige Melderkennzeichnung gegeben: Wenn ihr aktuell Probleme bei einem konkreten Objekt habt, aber bisher keine Festlegungen zu einer lesbaren Kennzeichung von Brandmeldern getroffen habt, dann ist der einzige Weg zu einer Änderung im Bestand: überzeugt den Bauherrn/Betreiber des Objektes, dass eine ausreichend große Kennzeichnung für den Feuerwehreinsatz erforderlich ist. Bittet ihn, die Kennzeichnung entsprechend anzupassen. Zwingen könnt ihr ihn wahrscheinlich nicht ... aber freundlich bitten reicht meistens ja schon. | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 572844 | |||
Datum | 28.07.2009 15:39 | 8716 x gelesen | |||
Also da meist BMA eingebaut werden, die auch von den Sachversicherern anerkannt sind, würde ich mal in der VdS 2095 oder tangierenden Richtlinien nachschauen. Aber nur zum Nachschauen sind die mir zu teuer ;-) Ich kenne das eigentlich so, dass die Bezeichnung immer in der Zuständigkeit des Betreibers liegt oder kann eine Forderung der Feuerwehr sein (Anschaltbedingungen) In der Regel sind dies Resopal-Schilder, die mit einem speziellen Haftkleber an die Gehäuse oder Decke geklebt werden. Ein findiger Schilderhersteller hat die Lesbarkeit an der DIN 1450 dargestellt link Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Rain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen | 572861 | |||
Datum | 28.07.2009 18:17 | 8684 x gelesen | |||
Der KD-Monteur, der bei uns in der Firma Rauchmelder installiert hat, ging nach einer Formel, um festzustellen, wie groß die Schrift sein muss. Wenn ich mich nicht vollkommen irre, waren es ein Zentimeter Schriftgröße pro zwei Meter Abstand zum Boden. Also bei 8m Deckenhöhe 4cm hohe Ziffern. Die Schilder sind platt an der Decke neben den Meldern angebracht, also von unten erkennbar. Rote Schrift auf weißem Grund, Meldergruppe / Meldernummer. Man kann sie gut ablesen. Ob das allerdings aus einer Norm stammt, kann ich nicht sagen. Ich könnte aber mal nachhaken. --Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge-- | |||||
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Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 572961 | |||
Datum | 29.07.2009 11:11 | 8580 x gelesen | |||
Morgen, Geschrieben von Wilhelm Sperling Diese Melder gehören mit Sicherheit zu einer BMA und vermutlich, Geschrieben von Wilhelm Sperling hier sollten sich Laufkarten befinden für die einzelnen Melder Lienen. Hier sind die Melder mit Ihren Beschriftungen eingetragen. aber eine Eintragung der einzelnen Meldernummern auf den Laufkarten ist nicht überall gegeben. Macht bei älteren Anlagen ohne Einzelmelderkennung von der Alarmverfolgung her auch nur wenig Sinn; da reicht es, wenn die Standorte aller Melder einer Linie auf der Karte grafisch dargestellt sind. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | |||||
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Autor | Flor8ian8 G.8, Sangerhausen / Sachsen-Anhalt | 572962 | |||
Datum | 29.07.2009 11:19 | 8729 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas RometschAuf den Stuttgarter ELW's ist unter anderem aus diesem Grund jeweils eines verladen. Ein Fernglas ist nach DIN auf jedem ELW 1. MkG Ich äußere hier nur meine eigene Meinung. http://www.feuerwehroberroeblingen.net/ | |||||
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