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ThemaFrage zu Strafmaß bei nichtbeachtung einer Anweisung der Feuerwehr52 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern573890
Datum03.08.2009 00:5015124 x gelesen
Hallo ich hätte eine Frage und zwar folgendes welches Strafmaß gibts es wenn sich jemand partout nicht an eine Straßensperre hält?
Folgendes hat sich so zugetragen:
Veranstaltung Feuerwehr sperrt Straße mit Sperrböcken und Umleitungschild. (Das Umleitungschild steht neben dem Sperrbock. so das niemand ohne weiteres am Sperrbock vorbeifahren kann, weil zu dieser Zeit viele Leute auf dem Weg zu der Veranstaltung auf dieser Straße zu fuß unterwegs waren)
Es kommen zeitgleich ein Gemeindearbeiter mit Dienstwagen (der an den Sperrböcken die Akkus für die Warnlicher auswechselt) und direkt hinter dem Sperrbock steht und ein Anlieger . Auf Meine BITTE der Anliege solle doch bitte warten bis der Gemeindearbeiter die Akkus ausgewechselt hat, wird dieser total aufbrausend und brüllt rum dann würde er aben absteigen und die Verkehrszeichen selber beiseite schieben.
Meine Fragen nun diesbezüglich welche strafe hätte es gegeben wenn dieser Anlieger seine Drohung tatsächlich war gemacht hätte die verkehrszeichen eigenmächtig beiseite zu schieben. Achja ich bin aus Bayern. Und in bayern hat die Feuerwehr in solchen sachen weisungsrecht.


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AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern573892
Datum03.08.2009 01:1112358 x gelesen
Nachtrag:
Anmerkung in eigener Sache: Der "Anlieger" ist nicht wirklich ein Anlieger sondern hat lediglich einen ausgeborgten Traktor zu seinem bruder zurückbringen wollen


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AutorDani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg573893
Datum03.08.2009 01:1312340 x gelesen
Geschrieben von Florian SimonAnmerkung in eigener Sache: Der "Anlieger" ist nicht wirklich ein Anlieger sondern hat lediglich einen ausgeborgten Traktor zu seinem bruder zurückbringen wollen

Dann ist er doch ein Anlieger, er hat schliesslich ein Anliegen in dieser Strasse.


Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen573894
Datum03.08.2009 01:1512219 x gelesen
Geschrieben von Florian SimonDer "Anlieger" ist nicht wirklich ein Anlieger sondern hat lediglich einen ausgeborgten Traktor zu seinem bruder zurückbringen wollen

Also ist er doch Anlieger.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg573898
Datum03.08.2009 01:2312169 x gelesen
Hallo,

also egal wer da welche Zeichen als Anlieger umeinander schiebt, - wenn ihr sonst keine Probleme habt, dann wirklich herzlichen Glückwunsch zu Eurer Insel des Feuerwehrfriedens ..........

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorFlor8ian8 S.8, bedernau / bayern573899
Datum03.08.2009 01:2612146 x gelesen
Ok
Ich fühle mich nun bestätigt hier in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen :-(


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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg573900
Datum03.08.2009 01:2912104 x gelesen
Geschrieben von Florian SimonOk
Ich fühle mich nun bestätigt hier in Zukunft keine Fragen mehr zu stellen :-(


Hallo,

da gebe ich Dir recht, denn für solche Fragen braucht man kein """FACH"""forum!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorDani8el 8 H.8, Gemmingen / BW573905
Datum03.08.2009 01:5012205 x gelesen
Mach dir nix draus.. in diesem "Fachforum" gibt es eineige, die schon superschlau und allwissend auf die Welt gekommen sind. Die perfekten Feuerwehrmänner, die keine Fehler machn und keine "dummen" Fragen stellen...


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional573906
Datum03.08.2009 02:0312006 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian SimonMeine Fragen nun diesbezüglich welche strafe hätte es gegeben wenn dieser Anlieger seine Drohung tatsächlich war gemacht hätte die verkehrszeichen eigenmächtig beiseite zu schieben. Achja ich bin aus Bayern. Und in bayern hat die Feuerwehr in solchen sachen weisungsrecht.

Dann sollte sie auch wissen, wo sie das nachschauen kann.

ZustGVerk, Art. 7a --> STVO, § 49 (3) Nr. 1 --> StVG, § 24


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg573907
Datum03.08.2009 02:1011969 x gelesen
Geschrieben von Daniel HauckMach dir nix draus.. in diesem "Fachforum" gibt es eineige, die schon superschlau und allwissend auf die Welt gekommen sind. Die perfekten Feuerwehrmänner, die keine Fehler machn und keine "dummen" Fragen stellen...

Hallo,

die Entwicklung der Masse der Teilnehmer des Feuerwehr-Forums belegt genau das Gegenteil! Es gibt keine perfekten FA und genau das wird diskutiert.

Man hat allerdings das Problem, dass man ständig danach gefragt wird, warum man sich häufig auf das Niveau mancher Fragesteller herablässt und genau deshalb sich viele Feuerwehrkollegen hier nicht mehr beteiligen und nicht einmal mehr mitlesen.

...... und genau das finde ich sehr schade und deshalb bin ich schon der Meinung, dass man zwischen Unwissenheit, Neugierde und Dämlichkeit unterscheiden sollte.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573908
Datum03.08.2009 05:2011952 x gelesen
Mahlzeit..

wirklich ein Feuerwehrproblem?

Unter Umständen hast du ein Problem z.B. wegen Nötigung u.ä.

Wenn sich jemand nicht daran hält Polizei rufen und gut.

Die Geister die ich rief.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorKlau8s S8., München / Bayern573923
Datum03.08.2009 07:3811708 x gelesen
Sagt mal von was träumt ihr eigentlich sonst noch in der Nacht? ist ja der Wahnsinn wenn ich die Uhrzeiten lese, ist das ne Bettflucht auf Grund zu hohen Druckes ?, lol

eine schöne Woche wünsche ich Klaus


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW573925
Datum03.08.2009 07:5211930 x gelesen
Gegenfrage, mit welchen Verkehrszeichen war die Straße gesperrt?
Einfahrt verboten und Anlieger frei oder was genau?
Wenn letzteres dort dabei war würde ich mal ganz nett sagen, seih froh das der Typ dir nicht im Nachgang noch das Leben schwer macht.
Schau dir im Netz mal die defenition von Anlieger an!
Ansonsten geb ich dir aber so weit recht das der Mann auch die 5min noch hätte warten können. Aber da wir nicht wissen wie die Situation genau war mag ich das nicht beurteilen.
Gruß
Sven


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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg573926
Datum03.08.2009 08:0111648 x gelesen
Hallo Florian,

ein nicht ganz einfaches Thema für das Feuerwehr-Forum, da wir uns hier im Straßenverkehrsrecht befinden.

Zuerst wäre mal da von mir die Rückfrage, ob da nur ein Zeichen 250 stand (rundes Schild mit weißer Fläche und rotem Ring = "Sperrschild") oder auch das Zusatzzeichen 1020-30 ("Anlieger frei").

Wenn ein Zusatzzeichen 1020-30 steht, dann darf er reinfahren,
ohne dieses Zusatzzeichen wäre einschlägig die Tatbestandnummer 141160 "Sie benutzen mit einem Kraftfahrzeug [...] obwohl durch Zeichen 250 [...] gesperrt war", die kostet dann 20 Doppel-Mark.
Aber ahnden darf das nur die Polizei.
Wenn Du den Agrarfachökonomendienstwagenausleiher aufhalten willst, bist Du schnell im Bereich der Nötigung, was Dich den Führerschein kosten kann, da Du die Nötigung im Straßenverkehr begangen hast.

Für den Aufschrei:
Wir reden im geschilderten Fall über eine Veranstaltung, nicht über die Sicherungsmaßnahme einer Einsatzstelle nach bayerischem Feuerwehrgesetz.

Wenn wir noch die Bauern-Drohung "Verkehrszeichen selber beiseite schieben" diskutieren wollen: Hier könnte man, wenn dann auch andere Leute in den gesperrten Bereich einfahren, einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr konstruieren.
Aber davor sollten wir uns erst mal über das Vorliegen einer verkehrsrechtlichen Anordnung und die korrekter Umsetzung dieser unterhalten.

Wenn Du tiefer in die Materie einsteigen willst, dann empfehle ich Dir das Forum Verkehrsportal, das Dich mit so einer Fragestellung kompetent aufschlaut.

Sonnige Grüße
Thomas


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
http://www.einsatzfoto.net

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)573929
Datum03.08.2009 08:2311685 x gelesen
Guten Morgen,

Komisch aber auch. Da ist meist wochenlang vorher bekannt, dass an diesemjenen Tag eine Veranstaltung ist und diverse Wege gesperrt sind, aber justament an diesem Tag haben plötzlich alle Anwohner, die ja gaaaar nichts von der Veranstaltung wussten, äußerst wichtige Fahrten zu erledigen, die keinen Aufschub dulden. (z.B. unter komischer Verkleidung mit einem roten Kopftuch der Oma Wein und Kuchen bringen o.ä.).

Den ganzen Sums hatte ich die letzten Tage mit Beamten unserer örtlichen PI durchgenudelt und auf die pauschale Frage nach dem Strafmaß bekam ich auch sofort die passende Antwort:
Es kommt drauf an.

Es ging sich um folgendes:
Dem Firefighter-Worldcup in der Triathlon-Langdistanz hat sich auch dieses jahr wieder eine ganze Reihe feuerwehrfremder Extremsportler angeschlossen, um bei dieser Gelegenheit den Quelle-Challenge zu zelebrieren.
Nachdem diverse Feuerwehren die Polizei nach ordnungsgemäßer Weisung und Anforderung durch POL und Verkehrsbehörde unterstützten, ging auch ich für einen reibungslosen Ablauf auf die Straße. Dort "kollidierte" ich ebenfalls mit einem Anwohner. Dieser war (verständlicherweise) etwas angefressen, da er für den sonst 10minütigen Arbeits-Heimweg schon ca. 90 Minuten unterwegs war. Und als ob dies nicht schon Strafe genug wär trifft er auch noch auf mich, der ihn ca. 200m vor der rettenden Wohnung auch noch auf einen weiteren 1,5km-Umweg schickt.
Dummerweise ist dann der Gaul mit ihm durchgegangen, und er machte mir außer der eigentlich unzulässigen Durchfahrt noch den Effe.
Letztendlich hat sich aber alles beruhigt, da er den Fehler selbst eingesehen hat und sich nach meiner Erreichbarkeit erkundigt und sich aufs förmlichste entschuldigt hat. Ich habe dann auf weitere Schritte verzichtet, die POL ebenso.
Alles in allem, wenn einer nicht folgt, gibts nur eines: Melden macht frei, und belastet den Vorgesetzten. In keinem Fall werde ich (außer der Aussage bei der Vernehmung) aber selbst etwas unternehmen. Weil die, die sich dann drum kümmern, schon die entsprechenden Maßnahmen ergreifen und ein Bußgeld ja (leider) nicht an mich ausgezahlt wird.

Grüßla,

FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg573930
Datum03.08.2009 08:2711643 x gelesen
Hallo Gerhard!

Wenn du es schon bedauerst, dass viele sich hier nicht mehr beteiligen, solltest du dir vielleicht mal überlegen, ob es so hilfreich ist, wenn solche Kommentare wie deiner kommen.

Es war hier doch wohl eine klare Fragestellung bezüglich eines konkreten Problems.
Wenn dir die Frage nicht Fachbezogen genug ist, dann benutz doch einfach die "Ignorieren"-Funktion für den Thread. Dann muss sich keiner Kommentare durchlesen, die weder der Qualität des Threads, noch der beantwortung der Frage dienen.

Diesen Beitrag sollten sich aber noch ein paar andere zu Herzen nehmen von denen auch regelmäßig ähnliche Kommentrae abgegeben werden.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg573934
Datum03.08.2009 08:3511519 x gelesen
Hallo Franz-Peter!

Ich bin auch alljährlich beim Albstadt-Bikemarathon auf der Straße zum Absperren.
Dort rauschen wir auch regelmäßig mit Ortsansäßigne (Anwohner gibts in dem fall nicht, weil eine Straße außer Orts), die so ganz überrascht davon sind, dass das Rennen gerade an diesem Samstag ist. Was ich allerdings auch noch viel witziger finde, ist dass ich vor ein paar Jahren mit dem Teamchef eines teilnehmenden Teams aneinander geraten bin, der unbedingt durch wollte, trotz weisung durch die Polizei, dass niemand durchgelassen wird. Ich wurde diesen etwas erbitterten Zeitgenossen dann aber auch nur durch die Hilfe eines grün Uniformierten wieder los.

Wenn eine Sperrung durch entsprechende Verkehrszeichen erfolgt und zu deren Aufstellung die entsprechenden Genehmigungen beim Veranstalter vorhanden sind, sollte man eigentlich einem FA nicht ans Bein pinkeln können, wenn dieser die Sperrung durchsetzt, vor allem nicht dann, wenn er dazu beauftragt wurde.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern573935
Datum03.08.2009 08:3611502 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian SimonMeine Fragen nun diesbezüglich welche strafe hätte es gegeben wenn dieser Anlieger seine Drohung tatsächlich war gemacht hätte die verkehrszeichen eigenmächtig beiseite zu schieben.

Ich vermute mal keine, denn meines Wissens ist Schilder verschieben generell mal keine Handlung mit der man sich strafbar macht.

Geschrieben von Florian SimonAchja ich bin aus Bayern. Und in bayern hat die Feuerwehr in solchen sachen weisungsrecht.
Bin auch aus Bayern. Aber auch da gibts Dinge wie "Verhältnismäßigkeit" und dergleichen.


Grüße
Magnus

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg573937
Datum03.08.2009 08:4211494 x gelesen
Geschrieben von Patrick Weegenwenn dieser die Sperrung durchsetzt, vor allem nicht dann, wenn er dazu beauftragt wurde.

Sorry, wenn ich mich hier mal so dumm stelle wie ein durchschnitlicher Kraftfahrer:
"Wer hat Dich auf welcher Rechtsgrundlage zur Durchsetzungeiner Sperrung beauftragt?"

Vorsicht, Du bewegst Dich damit trampelnd auf ganz dünnem Eis!


Meine Einsatzfotos in Ulm, um Ulm und um Ulm herum
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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz573945
Datum03.08.2009 09:0911438 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Magnus HammerlIch vermute mal keine, denn meines Wissens ist Schilder verschieben generell mal keine Handlung mit der man sich strafbar macht.

Wenn es eine verkehrspolizeiliche Anordnung für die Schilder gab, diese entsprechend umgesetzt wurde und dann jemand diese Schilder in welcher Art auch immer entfernt, wird dies vermutlich auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hinauslaufen. Wenn das nicht verboten wäre, könnte ja jeder munter jedes Verkehrszeichen mal so ändern, wie er es für richtig hält.

Bei uns war mal sowas ähnliches, da waren die Absperrungen quer über die Straße aufgestellt und auch noch mit Ketten und Vorhängeschloß an den Leitplanken rechts und links gesichert (da am Vortag schon mal welche die Schilder einfach so beiseite geräumt hatten), ein Oberschlauer baute dann die Schilder ab und legte sie flach auf den Boden zum drüberfahren. Leider wurde er nicht erwischt.

Gruß,
Michael


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AutorTino8 W.8, Neuss / NRW573948
Datum03.08.2009 09:2611335 x gelesen
Geschrieben von ---Michael Weyrich--- Wenn es eine verkehrspolizeiliche Anordnung für die Schilder gab, diese entsprechend umgesetzt wurde und dann jemand diese Schilder in welcher Art auch immer entfernt, wird dies vermutlich auf gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr hinauslaufen. Wenn das nicht verboten wäre, könnte ja jeder munter jedes Verkehrszeichen mal so ändern, wie er es für richtig hält.


§ 145 Absatz 2 Nr. 1 StGB:

"Wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Warn- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder ihrem Sinn entstellt ...

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft...."

Hierunter fallen auch Streckenverbotszeichen zum Schutz von Veranstaltungsteilnehmern vor den Gefahren des fließenden Verkehrs.


Gruß,

tino


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573949
Datum03.08.2009 09:2911307 x gelesen
Geschrieben von Tino Wagner§ 145 Absatz 2 Nr. 1 StGB:

Halte ich schon für sehr frei interpretiert...

trotzdem bin ich der Meinung das das mit Feuerwehrs nichts zu tun hat.

Das einzige Strafmaß das wir kennen müssen ist das hinzuziehen der Polizei. Alles andere wäre mir a) zu doof b) zu riskant (Nötigung bis hin zur Freiheitsberaubung) ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen573950
Datum03.08.2009 09:3611299 x gelesen
Ein paar neugierige Fragen dazu:

1. Handelte es sich um eine allgemeine Sperrung des gesmten Verkehrs? Wenn ja, wodurch war die Ausnahme für Anlieger begründet?

2. War es eine eingeschränkte Sperrung, die aufgrund ihrer Beschilderung Anliegern die Passage erlaubte? Wenn ja, wieso war die Passage dann technisch nicht möglich?

MkG
Marc


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(2) ...

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AutorTino8 W.8, Neuss / NRW573954
Datum03.08.2009 09:5111269 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschHalte ich schon für sehr frei interpretiert...

Das Oberlandesgericht Köln führt zum Überkleben eines eines 30 km/h-Schildes mit einer 50 km/h-Folie aus:

"Nach § 145 II Nr. 1 StGB wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die zur Verhütung von Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr dienenden Gefahr- oder Verbotszeichen beseitigt, unkenntlich macht oder in ihrem Sinn entstellt. Streckenverbotszeichen, mit denen die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit herabgesetzt wird, dienen vornehmlich dem Schutz von Fußgängern, im vorliegenden Fall insbesondere von Kindern. Derartige Verkehrszeichen fallen ohne Zweifel unter § 145 II Nr. 1 StGB."

Siehe Neue Juristische Wochenschrift 1999, Seite 1044.

Und selbstverständlich dient auch ein Durchfahrtsverbot zur Absicherung einer Arbeitsstelle, eines Umzuges oder eines Volksfestes der Verhütung von Unglücksfällen.


tino255


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 573956
Datum03.08.2009 09:5311261 x gelesen
Geschrieben von Tino Wagner
Und selbstverständlich dient auch ein Durchfahrtsverbot zur Absicherung einer Arbeitsstelle, eines Umzuges oder eines Volksfestes der Verhütung von Unglücksfällen.


Und dann wird es interssant.

Fängt unmittelbar hinter der Absperrung die Gefahrenstelle an oder ist dort erstmal ein Puffer?

Und wie wird das Schild weggeräumt? Auf die Seite das es einsehbar ist? Wird es mitgenommen?


Grüße, BeschFl

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern573959
Datum03.08.2009 09:5611134 x gelesen
Hallo,

ich hab die geschilderte Situation so verstanden:

Ein Anlieger wollte sich die Schilder zur "Verkürzung" der Wartezeit selbst auf die Seite schieben, da es ihm wohl zu lange gedauert hätte auf die Beendigung des Akkutausches zu warten.

Allein darin kann ich keine strafbare Handlung erkennen, wenn es vielleicht auch nicht besonders "nett" ist.

Geschrieben von Michael WeyrichWenn es eine verkehrspolizeiliche Anordnung für die Schilder gab (...)
ohne Frage!


Grüße
Magnus

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen573962
Datum03.08.2009 10:0211187 x gelesen
Geschrieben von Tino WagnerUnd selbstverständlich dient auch ein Durchfahrtsverbot zur Absicherung einer Arbeitsstelle, eines Umzuges oder eines Volksfestes der Verhütung von Unglücksfällen.

Nur das das Verbot ja wohl nicht für Anlieger galt, zu denen die besagte Person ja gehörte und nichts darüber ausgesagt wurde ob dieser nicht sogar das Schild wieder in die Ursprungsposition gebracht hat.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg573976
Datum03.08.2009 10:5311300 x gelesen
Geschrieben von Patrick WeegenWenn dir die Frage nicht Fachbezogen genug ist, dann benutz doch einfach die "Ignorieren"-Funktion für den Thread. Dann muss sich keiner Kommentare durchlesen, die weder der Qualität des Threads, noch der beantwortung der Frage dienen.

Hallo Patrick,

Entschuldigung, ich werde Dinen gutgemeinten Rat zukünftig befolgen.

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorTino8 W.8, Neuss / NRW573980
Datum03.08.2009 11:0411191 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschUnd wie wird das Schild weggeräumt? Auf die Seite das es einsehbar ist? Wird es mitgenommen?

Richtig, davon hängt das ob, ob es nach § 145 StGB strafbar ist.

Wird die Absperrung beseitigt, kommt auch noch § 145 Absatz 2 Nr. 2 StGB in Betracht. Wenn der da nur zur Seite räumt, dann durchfährt und danach alles wieder aufbaut, sehe ich jetzt auf Anhieb auch keine Strafbarkeit.

Und die bloße Nichtbeachtung von Weisungen, seien sie von Polizeibeamten, Feuerwehrleuten oder Rettungassistenten ausgesprochen, ist auch keine Straftat.


Tino255


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AutorOlaf8 T.8, Dortmund / NRW573993
Datum03.08.2009 11:4111210 x gelesen
Warum kann man nicht einfach mal vernünftig mit den Leuten vor Ort reden? Ein nettes Wort schadet niemanden und beugt mancher Eskalation vor. Und wenn man dann noch versucht, das Problem für beide Seiten vernünftig zu lösen, das hätte bestimmt was. ;-)

Mache ich in meinem Job regelmäßig, da funktioniert es auch.


Meine HP: OT112.de ab sofort mit neuer Galerie.

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg573998
Datum03.08.2009 12:0011145 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas HeckmannSorry, wenn ich mich hier mal so dumm stelle wie ein durchschnitlicher Kraftfahrer:
"Wer hat Dich auf welcher Rechtsgrundlage zur Durchsetzungeiner Sperrung beauftragt?"


Also ich würde mal sagen, wenn es eine entsprechende Verkehrsrechtlicheanordnung der entsprechenden Behörde gibt, dass die FW eine Straße für eine Veranstaltung sperren darf, sollte das reichen. Oder?

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg574005
Datum03.08.2009 12:2111166 x gelesen
Geschrieben von Patrick Weegenwenn es eine entsprechende Verkehrsrechtlicheanordnung der entsprechenden Behörde gibt, dass die FW eine Straße für eine Veranstaltung sperren darf, sollte das reichen. Oder?

Richtig!
Meine Frage ging aber um etwas anderes:
Geschrieben von mir selber[...] zur Durchsetzung einer Sperrung beauftragt?"

Du darfst zwar eine Beschilderung gemäß VRA aufstellen, aber eben mehr auch nicht,
Du darfst niemanden aus einem Haltverbot abschleppen und auch niemanden unter Einsatz verbaler oder körperlicher Gewalt daran hindern, an Deiner Absperrschranke vorbeifahren.
Das wird immer noch und ausschließlich durch das Kompetenzzentrum Polizei erledigt (dazu gehören neben der Landspolizei ("Streifenpolisit") auch die Ortspolizeibehörden und der gemeindliche Vollzugsdienst ("Politesse")).


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 574170
Datum04.08.2009 05:3611011 x gelesen
Geschrieben von Olaf TampierWarum kann man nicht einfach mal vernünftig mit den Leuten vor Ort reden?

Warum? Ich bin doch Feuerwehrmann.. ich hab doch dies das und jenes Recht ..

Im Ernst. Weil Kommunikation (so richtig mit Rollenspiel, Eisbergmodell, 4 Seiten einer Nachricht) nicht im Ansatz bei Feuerwehrs gelehrt wird.

Und du weißt so gut wie ich wie man mit ganz einfachen Mitteln Erfolge erzielt


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574215
Datum04.08.2009 10:0310941 x gelesen
Geschrieben von Tino WagnerUnd die bloße Nichtbeachtung von Weisungen, seien sie von Polizeibeamten, Feuerwehrleuten oder Rettungassistenten ausgesprochen, ist auch keine Straftat.

Eine Straftat nicht, wohl aber zumindest im Geltungsbereich des FSHG(NRW) eine Ordnungswidrigkeit:

Geschrieben von FSHG §27(2) Personen, die den Einsatz stören oder sich oder andere gefährden, haben auf Weisung von Einsatzkräften den Einsatzort umgehend zu verlassen.

Geschrieben von FSHG §38 Durch dieses Gesetz werden das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 GG), auf Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) eingeschränkt.

Geschrieben von FSHG §39 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
7. entgegen § 27 Abs. 2 den Einsatzort nicht verläßt,

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 50.000 DM geahndet
werden.



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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen574217
Datum04.08.2009 10:0610986 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschIm Ernst. Weil Kommunikation (so richtig mit Rollenspiel, Eisbergmodell, 4 Seiten einer Nachricht) nicht im Ansatz bei Feuerwehrs gelehrt wird.

Das ist für NRW falsch! Das IdF NRW gibt sich in diesem Bereich seit Jahren große Mühe. Aber halt erst ab GF aufwärts.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574219
Datum04.08.2009 10:0910957 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDas ist für NRW falsch! Das IdF NRW gibt sich in diesem Bereich seit Jahren große Mühe. Aber halt erst ab GF aufwärts.
Auf für drei mir bekannte Rettungsdienstschulen ist es bestandteil der RA-Ausbildung.
Sowohl für die Kommunikation mit dem patienten und deren Bekannten/Angehörigen als auch für den Umgang mit Teammitgliedern.


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574220
Datum04.08.2009 10:1210886 x gelesen
Geschrieben von Olaf TampierWarum kann man nicht einfach mal vernünftig mit den Leuten vor Ort reden? Ein nettes Wort schadet niemanden und beugt mancher Eskalation vor. Und wenn man dann noch versucht, das Problem für beide Seiten vernünftig zu lösen, das hätte bestimmt was. ;-)

Im konkreten Ursprungsfall (Absicherung einer Veranstaltung) ist das sicherlich möglich und daher auch angebracht.

In meinem anderen Beitrag bezog ich mich mal ausdrücklich auf den Geltungsbereich des FSHG(NRW) (Verkehrsabsicherung von Veranstaltungen dürfte regelmäßig nicht darunter fallen). Da kann ich mich an diverse Situationen erinnern wo eine Anordnung ("Hier nicht durchfahren", "Verlassen sie sofort die Einsatzstelle!", ...) erstmal reichen muss.


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen574222
Datum04.08.2009 10:1611264 x gelesen
Geschrieben von Daniel HermannDann ist er doch ein Anlieger, er hat schliesslich ein Anliegen in dieser Strasse.

"Anlieger" leitet sich zwar nicht aus "Anliegen" ab, sondern heißt nur "Bewohner und deren Besucher", aber Anlieger war er dennoch.


Gruß

A.

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)574240
Datum04.08.2009 12:3311228 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Daniel HermannDann ist er doch ein Anlieger, er hat schliesslich ein Anliegen in dieser Strasse.

Gibts dann eigentlich auch den Einsteher? Das ist der, der in gewissen Straße keinen Anliegen sondern Einstehen hat ;-O

SCNR,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern574245
Datum04.08.2009 13:5311040 x gelesen
Unsere österreichischen Nachbarn haben haben das Problem aus der Welt geschafft, da heißt es Anrainer.


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AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW574269
Datum04.08.2009 15:5311130 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberAnrainer.
Kommt da nur rein wer Rainer heißt? ;-)


Gruß,
F.- G.

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AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü574274
Datum04.08.2009 16:2811053 x gelesen
Tag,

auch wenn ich grundsätzlcih Kalauer mag und auch hier schmunzeln konnte,
versucht doch bitte beim Thema zu bleiben.

Grüsse

Peter
Team feuerwehr.de


Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen574290
Datum04.08.2009 18:0010872 x gelesen
Geschrieben von Gerhard Pfeifferda gebe ich Dir recht, denn für solche Fragen braucht man kein """FACH"""forum!


Bei dem Anteil an echter Fachlichkeit, der hier noch herrscht, stören mich solche Fragen auch nicht mehr...


Gruß

A.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds574304
Datum04.08.2009 18:4210951 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamBei dem Anteil an echter Fachlichkeit, der hier noch herrscht, stören mich solche Fragen auch nicht mehr.

Hallo Andreas, ich oute mich mal und gestehe, dass ich DEINE Beiträge immer mit viel Vergnügen und keineswegs unkritisch lese.

Insofern nimm es bitte nicht persönlich, dass ich jetzt ein wenig enttäuscht bin.

Auch ich habe es zwei Mal lesen müssen, weil sich mir der Sinn nicht ad hoc erschloss, aber das ist nicht das Thema:

Keine Fachfrage - auf dieses Problem bist DU selber eingegangen, nur: Was IST eine Fachfrage?

Für mich als Fossil der Feuerwehrgeschichte mit eigenen und ausgedehnten Erfahrungen sind manche Fragen so, dass ich im ersten Moment sage: "Au wire!"

Und, das will ich nicht verhehlen, dann gibt es auch Leute, die versuchen, uns hier ein Bild von ihrer Reputation zu zeigen, dem ich so nicht folgen will, kann und mag.

Aber das ist eine andere Baustelle..


Was mich so betroffen gemacht hat: Der Kamerad hat eine Frage gestellt, Punkt und aus..

Wem sie nicht passt, wer sie nicht beantworten will, der soll doch einfach die Finger von der Tastatur lassen, ebenfalls Punkt und aus!

Irgend jemand schrieb, dass viele Leser/Schreiber das FORUM verlassen hätten, aber dann kam eine in meinen Augen falsche Schlussfolgerung:
Nicht, weil irgend jemand etwas sinnbefreites schrieb, sondern weil der Ton mitunter (sic) zu rau wurde..

Was soll das??

Wer die Frage beantworten kann und mag, der möge es bitte tun, wer es nicht kann und auch nicht will, der hat kein Recht, den Anderen einfach nieder zu machen.

Diese Art hat mich dazu gebracht, gewissen Leuten, die schreiben können, was sie wollen einfach nicht mehr zu antworten..

In diesem Sinne:
Semper fideles

Klaus


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen574307
Datum04.08.2009 18:4710896 x gelesen
Geschrieben von Klaus BethgeKeine Fachfrage - auf dieses Problem bist DU selber eingegangen, nur: Was IST eine Fachfrage?

Die meisten Ausgangsbeiträge enthalten Fachfragen, da bin ich ganz bei Dir.

Die wenigsten Antworten enthalten Fachantworten, da bin, ich sofern ich Dich richtig verstehe, auch ganz bei Dir.

Ich mache meinen Eindruck inzwischen daran fest, wie oft ich im Laufe des Tages die Ingore-Funktion nutze. An guten Tagen weniger als 5 mal...

Insofern störts mich auch nicht, wenn die eine oder andere Frage zum 354. mal kommt oder nicht in ein so genanntes Feuerwehrforum gehört.

Der Seitenhieb war also am wenigsten auf den eigentlichen Fragesteller gemünzt ;-)


Gruß

A.

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AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW574330
Datum04.08.2009 21:3810711 x gelesen
Geschrieben von Florian Simonwelches Strafmaß gibts es wenn sich jemand partout nicht an eine Straßensperre hält?
Wenn wir eine Straße sperren,mit quergestelltem Fahrzeug und Blaulicht, kommt es schon mal vor daß jemand so dreist ist und versucht durch eine noch so kleine Lücke zu fahren. Zunächst mal gibt es eine lautstarke Belehrung, wenn das nicht hilft oder die Kameraden auf eine andere Weise gefährdet werden, wird das Kennzeichen notiert und mit einem Kommentar an das Ordnungsamt weitergegeben. Spätestens nach einer Woche bekommt der Halter einen Bußgeldbescheid.
Was das Strafmaß angeht entscheiden das die Behörden, da haben wir auch noch keine Rückmeldung von einem Betroffenen bekommen;-) Geschrieben von Florian Simonwird dieser total aufbrausend und brüllt rum So sind die Bayern halt;-))


Gruß,
F.- G.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Nds574336
Datum04.08.2009 21:5210758 x gelesen
Geschrieben von Andreas BräutigamDer Seitenhieb war also am wenigsten auf den eigentlichen Fragesteller gemünzt ;-)


Hallo Andreas,

das freut mich zu lesen..

Es gibt ein altes Wort; Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Anworten.

Wenn ein Kamerad/Kollege etwas fragt, dann hat er in der Regel ein Problem.

Dass manche Leute (Stichwort: "Wie komme ich zu einer BF?") etwas nerven, das wissen wir Beide..

Hoher Wirkungsgrad für die Woche


Klaus


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574350
Datum04.08.2009 23:1410678 x gelesen
Geschrieben von Franz - Georg BredeZunächst mal gibt es eine lautstarke Belehrung, wenn das nicht hilft oder die Kameraden auf eine andere Weise gefährdet werden, wird das Kennzeichen notiert und mit einem Kommentar an das Ordnungsamt weitergegeben. Spätestens nach einer Woche bekommt der Halter einen Bußgeldbescheid.

Halte ich durchaus für eine sinnige vorgehensweise. [1]

Könntest du dich erkundigen wegen welcher Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid ausgestellt wird?
Insbesondere ob als Misachtete Rechtsvorschrift das FSHG angewandt wird.


Grüße

Manuel

[1]
Es sind mir durchaus Situationen vorstellbar wo auch durch Einsatzkräfte ein Platzverweis nach Abwägung der Verhältnissmäßigkeit mittels unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden muss.


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AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern574351
Datum04.08.2009 23:1810681 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Franz - Georg Bredemit quergestelltem Fahrzeug und Blaulicht
innerhalb geschlossener Ortschaft. Weils dann mehr Spaß macht, oder besser aussieht?
Bei uns stehen da meist "nur" Verkehrszeichen und ein FA (SB).


Gruß
Christof

http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
http://hvo-vilseck.de/index1.html
http://cms.brk.de/Niederbayern-Oberpfalz/Amberg-Sulzbach/Bereitschaft_Sulzbach-Rosenberg


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AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW574366
Datum05.08.2009 06:5010706 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtKönntest du dich erkundigen
Ich muß ergänzen daß das Ordnungsamt die Sache an die Polizei weiterleitet. Wonach die dann abrechnen ? Wenn ich es erfahren sollte lasse ich es wissen.


Gruß,
F.- G.

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AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW574367
Datum05.08.2009 07:2210643 x gelesen
Geschrieben von Christof StroblBei uns stehen da meist "nur" Verkehrszeichen und ein FA (SB).
Mein Beispiel bezog sich auf kurzfristige Sperrungen bei Umzügen. Sollte es um längere Veranstaltungen gehen werden auch bei uns von der Gemeinde Sperren aufgestellt und mit 2 Kameraden besetzt. Bei Mißachtung wird auch hier das Kennzeichen notiert.


Gruß,
F.- G.

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz574381
Datum05.08.2009 10:0910574 x gelesen
Geschrieben von Franz - Georg BredeIch muß ergänzen daß das Ordnungsamt die Sache an die Polizei weiterleitet. Wonach die dann abrechnen ? Wenn ich es erfahren sollte lasse ich es wissen.

Ah, ok. Also wird es höchstvermutlich keine Ordnungswidrigkeit nach dem FSHG sein. Denn für deren Verfolgung ist die ordnungsbehörde zuständig.

Wäre interessant herauszufinden was im Bußgeldbescheid steht.


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 03.08.2009 00:50 ., bedernau
 03.08.2009 01:11 ., bedernau
 03.08.2009 01:13 Dani7el 7H., Schriesheim
 04.08.2009 10:16 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 12:33 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 04.08.2009 13:53 Adol7f H7., Rosenheim
 04.08.2009 15:53 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
 04.08.2009 16:28 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
 03.08.2009 01:15 ., Bad Hersfeld
 03.08.2009 07:52 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 03.08.2009 01:23 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 03.08.2009 01:26 ., bedernau
 03.08.2009 01:29 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 04.08.2009 18:00 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 18:42 Klau7s B7., Isernhagen
 04.08.2009 18:47 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 21:52 Klau7s B7., Isernhagen
 03.08.2009 01:50 Dani7el 7 H.7, Gemmingen
 03.08.2009 02:10 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 03.08.2009 08:27 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 03.08.2009 10:53 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 03.08.2009 02:03 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 03.08.2009 05:20 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.08.2009 07:38 ., München
 03.08.2009 08:01 Thom7as 7H., Dornstadt
 03.08.2009 08:23 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 03.08.2009 08:35 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 03.08.2009 08:42 Thom7as 7H., Dornstadt
 03.08.2009 12:00 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 03.08.2009 12:21 Thom7as 7H., Dornstadt
 03.08.2009 08:36 Magn7us 7H., Pöttmes
 03.08.2009 09:09 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 03.08.2009 09:26 Tino7 W.7, Neuss
 03.08.2009 09:29 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.08.2009 09:51 Tino7 W.7, Neuss
 03.08.2009 09:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 03.08.2009 11:04 Tino7 W.7, Neuss
 03.08.2009 11:41 Olaf7 T.7, Dortmund
 04.08.2009 05:36 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 04.08.2009 10:06 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 04.08.2009 10:09 ., Westerwald
 04.08.2009 10:12 ., Westerwald
 04.08.2009 10:03 ., Westerwald
 03.08.2009 10:02 ., Bad Hersfeld
 03.08.2009 09:56 Magn7us 7H., Pöttmes
 03.08.2009 09:36 ., Bad Hersfeld
 04.08.2009 21:38 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
 04.08.2009 23:14 ., Westerwald
 05.08.2009 06:50 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
 05.08.2009 10:09 ., Westerwald
 04.08.2009 23:18 Chri7sto7f S7., Vilseck
 05.08.2009 07:22 Fran7z-G7eor7g B7., Lippetal
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