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Thema | Erstellen von FwDV und Beladelisten Fahrzeug | 25 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 576565 | |||
Datum | 17.08.2009 11:27 | 7729 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, wer ist für Erstellung von FwDV zuständig bzw. ab wann treten diese dann auch in Kraft bzw. wer kann/darf Vorschläge für Änderungen unterbreiten und an welche Stellen sind diese zu richten??? Meine Frage zielt nur darauf ab, wenn z.B. in den FwDV vorgeschrieben sind : "Trupps rüsten sich mit Handscheinwerfer aus, Melder und GF rüstet sich mit Handscheinwerfer aus ......"- woher sollen die FA dieses nehmen wenn laut Beladeliste hier TSF-W Beladung ja bekanntlich für Gruppe nur insgesamt 4 Handlampen verlastet sind??? Entweder man müsste die DIN so ändern das halt die Beladung stimmig mit den FwDV ist oder eben die FwDV ändern das es mit der DIN passt. Wie kann oder soll ich nun während der Ausbildung auf Standort-oder Kreisebene jungen Kameraden erklären das sie sich hier jetzt quasi regelkonform ausrüsten müssen??? Die Fragen kommen ja auch von den Kameraden,wieso haben wir nur 4 Lampen auf dem Auto, sollen aber als Gruppe gem. FwDV damit arbeiten....was soll ich als Ausbilder dazu sagen???? Hoffe ihr könnt mir paar Antworten geben! MkG Lars | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 576582 | |||
Datum | 17.08.2009 11:59 | 5474 x gelesen | |||
Aus der FwDV 1: Einheitsführer: Handsprechfunkgerät, ggf. Funktionskennzeichnung, Beleuchtungsgerät Melder: Ggf. Beleuchtungsgerät, Handsprechfunkgeröt Bei Trupps nimmt - falls nötig - nur der TF die Handlampe mit. Wo steht, dass das ein MUSS ist? Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Kars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 576595 | |||
Datum | 17.08.2009 12:26 | 5276 x gelesen | |||
Hallo Lars, die Antwort hast du dir doch eigentlich schon selber gegeben.Die beladelisten der Fahrzeuge variieren bedingt durch die DIN.Und ich glaube das es auch einen klitzekleinen Ermessensspielraum für dich im Bezug auf das Dilemma mit den Handlampen gibt.Gilt es doch den Jungen Kameraden wichtigere Ausbildungsinhalte zu vermitteln,als den sicheren Transport einer Handlampe.Es wird wohl kein Trupp durch die Prüfung fallen,wenn er keine Handlampe dabei hat. Die FwDv werden in Fachausschüssen bearbeitet und anschließend den Ländern vorgelegt und diese entscheiden dann wann sie die FwDv´s zulassen. Mfg Karsten Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!! | |||||
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Autor | Marc8us 8G., Schleiz / Thüringen | 576632 | |||
Datum | 17.08.2009 14:44 | 5143 x gelesen | |||
Woher nimmst du denn deinen Melder bei einem TSF-W? Und wenn der mit einem anderen Fahrzeug kommt, dann kann er den Handscheinwerfer auch von da nehmen. Ich seh da kein Problem... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 576633 | |||
Datum | 17.08.2009 14:48 | 5082 x gelesen | |||
Geschrieben von Marcus GrünerWoher nimmst du denn deinen Melder bei einem TSF-W? Dir ist aber schon klar, das sowohl TSF als auch TSF-W Fahrzeuge mit Gruppenbeladung sein sollen ? Und gerade im nicht urbanen Bereich sind dies vielfach die Löschfahrzeuge. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 576661 | |||
Datum | 17.08.2009 17:34 | 4930 x gelesen | |||
Hallo, Woher nehme ich auch den Schlauchtrupp???? Ich gehe von TSF/TSF-W aus. Beladung für eine Gruppe! Ob nun der Melder & Schlauchtrupp zusammen mit Pkw ,Trecker oder sonstigem Fahrzeug an die Einsatzstelle nachrücken spielt in diesem Moment keine Rolle. Sowas soll es ja wirklich geben bei kleinen Fw die nur ein Fahrzeug mit 1:5 Besatzung haben. Die sind halt vor Ort an der E-Stelle und die Einheit kann als Gruppe arbeiten. Daher die Frage wie sollen Sie sich ausrüsten wenn eben laut DIN nur 3 oder 4 Lampen da aber eben gem.FwDV mind. 5 gebraucht werden??? | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 576663 | |||
Datum | 17.08.2009 17:37 | 4996 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars BallhauseDaher die Frage wie sollen Sie sich ausrüsten wenn eben laut DIN nur 3 oder 4 Lampen da aber eben gem.FwDV mind. 5 gebraucht werden??? In dem man einfach zwei Taschenlampen (hü) in dem Fahrzeug verlastet. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Holg8er 8R., Karlsbad / Ba.-Wü. | 576705 | |||
Datum | 17.08.2009 21:43 | 4931 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Ballhause woher sollen die FA dieses nehmen wenn laut Beladeliste hier TSF-W Beladung ja bekanntlich für Gruppe nur insgesamt 4 Handlampen verlastet sind??? Hast du mal die Kommandanten/Wehrführer des jeweiligen TSF-W gefragt, wie sie die fehlenden Geräte ihren FA in der Standortausbildung vermitteln/vermittelt haben bzw. wie sie die Ausbildungsdienste dort Handhaben? ;-) Spass beiseite. Auch bei uns taucht die Problematik ab und an in der Kreisausbildung auf, wenn wir auf die jeweiligen Fahrzeuge der teilnehmenden Feuerwehren/FW-Abteilungen zurückgreifen. Da bleibt dir nix anderes übrig, als entweder die Beladung für die Ausbildung entsprechend zu ergänzen oder mit dem "Mangel" zu leben und das den Teilnehmern zu vermitteln. Sicherlich wäre die optimalste Lösung, wenn die Verantwortlichen bei der Beschaffung solche erkennbaren "Mängel" schon durch GMV Abhilfe geschafft hätten. Die von Marc (?) angesprochenen Taschenlampen (hü) sind da eine adäquate und günstige Ergänzung der von der DIN geforderten (Mindest-)Ausstattung an Beleuchtungsgerät. Gruß aus dem Nordschwarzwald Holger | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 576758 | |||
Datum | 18.08.2009 10:30 | 4763 x gelesen | |||
Das Problem mit den fehlenden Lampen lösen wir in der Praxis auch mit Taschenlampen...... haben zusätzlich 4 UK auf unserem TSF-W verlastet. ......aber wie gesagt das Problem ist doch eher, das Beladelisten nach DIN und FwDV halt nicht stimmig sind.... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 576781 | |||
Datum | 18.08.2009 11:54 | 4782 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Ballhause......aber wie gesagt das Problem ist doch eher, das Beladelisten nach DIN und FwDV halt nicht stimmig sind.... Laut FwDV dürfte auch jeder FA einen Knitterfreien auf demKopf haben und dennoch findest du in der Beladung des TSF keine 9 Helme obwohl es die Ausstattung für eine Gruppe dabei haben sollte. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 576979 | |||
Datum | 19.08.2009 11:01 | 4655 x gelesen | |||
Wohl war Marc, aber..... laut FwDV 1 ist der Helm ja auch in der persönlichen Schutzausrüstung unter Punkt 2.1 als Mindestschutzausrüstung vorgesehen und somit m.M. personenbezogen zu betrachten,so das jeder FA eben einen Helm hat. Ich gebe ja auch nicht für jeden FA eine Schnittschutzhose/Jacke aus wenn nur 1 Kettensäge auf Fahrzeug verlastet ist,sondern lasse diese Schnittschutzausrüstung so wie vorgeschrieben als Fahrzeugbeladung. Die Lampen sind nun mal als Gerät und nicht als Bekleidung zu betrachten und den Lampen ist es egal ob Kamerad Müller, Meyer oder Schmidt diese nun mit sich gem. FwDV umher schleifen (müss(t)en). MkG Lars | |||||
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Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 577049 | |||
Datum | 19.08.2009 15:56 | 4776 x gelesen | |||
Servus, man darf außerdem nicht vergessen, dass eine DIN inkl. Fahrzeug-Beladeliste eine Mindestanforderung darstellt. Das genannte Ausrüstungsteil muß daher in Ausführung, Leistung und Anzahl nur mindestens das erfüllen, was im Beladeplan zur Fahrzeug DIN drinnen steht. Keiner hindert Dich daran, sinnvolle Ausrüstungsteile höherwertiger oder in größeren Stückzahlen zu verlasten (außer vielleicht Dein Kämmerer und dem kann man dann schon das eine oder andere Sinnvolle erklären). Beladeplan für ein HLF 20/16 sah im Mai 2006 z.B. 2 Handlampen mit Ex-Schutz und 2 Handlampen nach Wunsch des Bestellers vor. Wir haben dann daraus 2 Ex-Handlampen gemacht und haben uns im weiteren für 8 Helmlampen entschieden, so daß für jedes Gruppenmitlgied, außer dem Ma, eine zur Verfügung steht. Und genau so bring ich es meinen Leuten in der TM/TF-Ausbildung rüber. Grüße aus dem sonnigen Süden Tom und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung! | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 577225 | |||
Datum | 20.08.2009 11:15 | 4746 x gelesen | |||
Hallo, das meinte ich ja im weitesten Sinne auch mit der Problematik FwDV und DIN Die DIN stellt Mindestanforderungen,sicherlich hat mein Kämmerer nichts dagegen ,wenn sinnvoll erläutert wird warum ein Mehrbedarf vorhanden ist. Ist sicherlich in den meisten Feuerwehren so ,das hier sinnvoll über die DIN hinaus beschafft/ ergänzt wird. Aber in Zeiten knapper Kassen wird halt jeder Wunsch von Seiten der Fw durch Kämmerer oder Kommune hinterfragt, gerade in kleinen Gemeinden, die eh schon knappes Budget haben weil kaum Steuereinnahmen vorhanden. Allerdings ließen sich solche Diskussionen oder Hinterfragungen auch von Anfang an vermeiden,wenn DIN und FwDV stimmig wären. Wie eben z.B. bei den Lampen, wenn halt Beladung für eine Gruppe auf TSF/TSF-W und laut FwDV bei einer Gruppe je Trupp, der GF und ME je eine Lampe haben sollen, dann müsste halt laut DIN eben 5x Handlampe/Handscheinwerfer verlastet sein! In der Praxis macht es natürlich mehr Sinn wenn jeder FA eine Helm-/Handlampe hat......getreu dem alten Sprichwort: "Mehr Licht - mehr Sicht-mehr Sicherheit!" in diesem Sinne MkG Lars | |||||
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Autor | Björ8n B8., Ettringen / Rheinland - Pfalz | 577247 | |||
Datum | 20.08.2009 13:47 | 4667 x gelesen | |||
Ich möchte die ursprüngliche Fragestellung gerne auf folgende Problematik ausdehen: Wie stattet Ihr von einem eure Trupps mit Handfunkgeräten aus? Das TSF-W verfügt laut Norm (wie auch alle Löschfahrzeuge > TSF-W) nur über 4 Handsprechfunkgeräte. Legt man einen Einsatz unter PA zugrunde, so ergeben sich bereits hier Probleme in der Kommunikation. Wer benötigt ein HFG? Ganz sicher der GF, der AF und der WF, wenn er die Aufgabe "Sicherheitstrupp" übernimmt. Bekommt der MA das 4. HFG, oder vielleicht doch besser der Melder, damit er bei der Rundumansicht im Rahmen der Erkundung ggf. wichtige Erkenntnisse unmittelbar an den Einsatzleiter weitergeben kann? Wie ist die Atemschutzüberwachung erreichbar? Aus meiner Sicht benötigt eine Gruppe in dieser Situation mind. 6 HFG: 1xGF, 1xAF, 1xWF, 1xSF, 1xME, 1x MA; soll eine Kanaltrennung erfolgen wird noch mindestens 1 weiteres HFG benötigt. Diese Anforderungen werden in der Norm jedoch (leider) nicht abgebildet. In Zeiten knapper Kassen erfordert der Mehrbedarf an Funkgeräten über die Normforderung hinaus vermutlich in den meisten Fällen aufwendige Begründungen, die man sich bei an den tatsächlichen Bedarf angepassten Normforderungen ersparen könnte. Gruß, Björn. P.S. Ausschließlich meine private Meinung! | |||||
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Autor | Jasp8er 8S., Holzminden / NDS | 577250 | |||
Datum | 20.08.2009 13:59 | 4616 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Björn Barz Aus meiner Sicht benötigt eine Gruppe in dieser Situation mind. 6 HFG: 1xGF, 1xAF, 1xWF, 1xSF, 1xME, 1x MA; GF, AT und WT stehen außer Frage. Ma eigentlich auch. Ob es immer sinnvoll ist, jeden Schlauchtrupp und Melder mit einem HFG auszustatten bezweifle ich aber. I.d.R. führt dass dann dazu, dass wegen jedem Kleinkram der 20 m weitere GF angefunkt wird, anstatt die Meldung eben mündlich rüberzubringen. Das führt dann beim Einsatz eines Zuges ganz schnell dazu, dass die AGT-Trupps mit ihren Lagemeldungen nicht mehr durchkommen, denn: Geschrieben von Björn Barz soll eine Kanaltrennung erfolgen wird noch mindestens 1 weiteres HFG benötigt.Das bezieht sich doch i.d.R. auf den Zugführer, der hoffentlich einen ELW o.ä. mitbringt. Generell stimme ich dir aber zu. Lieber ein Gerät mehr, als eines zu wenig. Ich halte es dann aber für sinnvoller, dass 5. bis n-te Gerät dem AT und WT als Zweitgerät mitzugeben, bzw. Ausfallreserve am Fahrzeug zu behalten. Gruß Jasper | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 577252 | |||
Datum | 20.08.2009 14:02 | 4649 x gelesen | |||
Geschrieben von Björn BarzDas TSF-W verfügt laut Norm (wie auch alle Löschfahrzeuge > TSF-W) nur über 4 Handsprechfunkgeräte. Legt man einen Einsatz unter PA zugrunde, so ergeben sich bereits hier Probleme in der Kommunikation. Nein, die ergaben sich früher, als auf Löschfahrzeugen nur 2 Geräte vorgesehen waren. 1 GF 1 Ma 1 AT => Führer 1 WT => Führer Geschrieben von Björn Barz Bekommt der MA das 4. HFG, oder vielleicht doch besser der Melder, 1. das TSF-W hat keinen Melder 2. die FuG ersetzen denselben in den kommunikativen Aufgaben innerhalb der beteiligten Trupps! Geschrieben von Björn Barz Wie ist die Atemschutzüberwachung erreichbar? Die erfolgt durch den GF, der kann die Tafel an den Ma delegieren. Melder gibts eh keinen - und das Fahrzeug hat auch nur 6 Sitzplätze.. Geschrieben von Björn Barz soll eine Kanaltrennung erfolgen wird noch mindestens 1 weiteres HFG benötigt. eine Kanaltrennung auf der Ebene (Stichwort "Atemschutzkanal") ist Unfug. Alles zigfach diskutiert. Suchfunktion benutzen. Findest Du ausführlich hier: http://www.einsatzpraxis.org/d65d24f43b92b6d16531484f3834309b/de/home/buecher/atemschutz.html http://www.einsatzpraxis.org/d65d24f43b92b6d16531484f3834309b/de/home/buecher/kommunikation_im_einsatz.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 577253 | |||
Datum | 20.08.2009 14:03 | 4556 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Björn Barz Ganz sicher der GF, der AF und der WF, wenn er die Aufgabe "Sicherheitstrupp" übernimmt. Bekommt der MA das 4. HFG, oder vielleicht doch besser der Melder, damit er bei der Rundumansicht im Rahmen der Erkundung ggf. wichtige Erkenntnisse unmittelbar an den Einsatzleiter weitergeben kann? Wie ist die Atemschutzüberwachung erreichbar? Der Maschinist bekommt das 4. HFG und führt auch die Atemschutzüberwachung durch. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 577255 | |||
Datum | 20.08.2009 14:08 | 4562 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Björn Barz"Bekommt der MA das 4. HFG, oder vielleicht doch besser der Melder," aber trotzdem eine Beladung für eine Gruppe (wie auch das TSF). Oder wäre es nicht sinnhafter die Fahrzeuge als reine Staffelfahrzeuge am leben zu lassen. Spart schließlich Gewicht und Kosten. Geschrieben von Ulrich Cimolino 2. die FuG ersetzen denselben in den kommunikativen Aufgaben innerhalb der beteiligten Trupps! Klar, und wie ersetzt ein HFG z.B. den ME als 2. MA (bei TSF/TSF-W eher unwahrscheinlich) o.Ä. ? Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Björn Barz"Wie ist die Atemschutzüberwachung erreichbar?" Gleichzeitig ist der MA dann die "Funkbrücke" 2/4m. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Björ8n B8., Ettringen / Rheinland - Pfalz | 577258 | |||
Datum | 20.08.2009 14:16 | 4567 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino1. das TSF-W hat keinen Melder Ich kann mich daran erinnern, dass das TSF-W eine Staffel-Besatzung und Beladung für eine Gruppe hat. In der Fläche ist davon auszugehen, dass die Gruppe dann mit per Privatfahrzeug oder ggf. je nach Entfernung zu Fuß nachrückenden weiteren FA "aufgefüllt" wird, womit sich auch das Vorhandensein der Gruppenbeladung ergibt. Gruß, Björn. P.S. Ausschließlich meine private Meinung! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 577259 | |||
Datum | 20.08.2009 14:19 | 4655 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffaber trotzdem eine Beladung für eine Gruppe (wie auch das TSF). das darfst Du mit den Verbänden diskutieren.... (ich sag jetzt nicht, wie lang die Erhöhung der HFG von 2 nach 4 gedauert hat, der Reduktionsvorschlag der Beladung beim TSF um z.B. 1 Strahlrohr und 2 C-Schläuche aus Gewichtsgründen ist aus "Wettkampfgründen" gescheitert...) Geschrieben von Michael Roleff und wie ersetzt ein HFG die meisten Fahrzeuge haben nur EINE FP! Bei den Fahrzeugen, die ZWEI FP haben (LF 16-TS, LF 8 bzw. 10/?-TS; LF-KatS) geh ich davon aus, dass diese Fahrzeuge NICHT mehr voll an der Einsatzstelle eingesetzt werden, wenn sie als Verstärkerpumpen mit benötigt werden. Bei den weitaus meisten kommunalen Fahrzeugen reicht da sowieso das Schlauchmaterial (B) nicht für aus! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 577260 | |||
Datum | 20.08.2009 14:20 | 4605 x gelesen | |||
Geschrieben von Björn BarzIch kann mich daran erinnern, dass das TSF-W eine Staffel-Besatzung und Beladung für eine Gruppe hat. In der Fläche ist davon auszugehen, dass die Gruppe dann mit per Privatfahrzeug oder ggf. je nach Entfernung zu Fuß nachrückenden weiteren FA "aufgefüllt" wird, womit sich auch das Vorhandensein der Gruppenbeladung ergibt. Ja, wichtig ist da ggf. der Motivationsgedanke und der Wettkampfcharakter der Beladung, damit ein 5. FuG begründen zu wollen (das noch nicht mal beim LF 16/12 ff vorgesehen war) halte ich für "mutig". ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Jasp8er 8S., Holzminden / NDS | 577262 | |||
Datum | 20.08.2009 14:25 | 4496 x gelesen | |||
Geschrieben von Julian HolsingDer Maschinist bekommt das 4. HFG und ...unterstützt den GF bei der Atemschutzüberwachung durch führen der ASÜ-Tafel. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 577263 | |||
Datum | 20.08.2009 14:27 | 4433 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jasper Schwingel ...unterstützt den GF bei der Atemschutzüberwachung durch führen der ASÜ-Tafel. Ja das war auch meine eigentliche Intention, aber da hatte ich es schon abgeschickt. Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 577267 | |||
Datum | 20.08.2009 14:42 | 4485 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas darfst Du mit den Verbänden diskutieren.... (ich sag jetzt nicht, wie lang die Erhöhung der HFG von 2 nach 4 gedauert hat, der Reduktionsvorschlag der Beladung beim TSF um z.B. 1 Strahlrohr und 2 C-Schläuche aus Gewichtsgründen ist aus "Wettkampfgründen" gescheitert...) ne las mal, bringt außer einer hypertensiven Krise bei mir eh nichts........ Geschrieben von Ulrich Cimolino die meisten Fahrzeuge haben nur EINE FP! Strom Ü-Lüfter u.s.w. such dir was aus ,-) Geschrieben von Ulrich Cimolino Bei den weitaus meisten kommunalen Fahrzeugen reicht da sowieso das Schlauchmaterial (B) nicht für aus! Sowohl Saug- als auch Druckseitig ,-)) mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 577391 | |||
Datum | 21.08.2009 11:13 | 4550 x gelesen | |||
Hallo, die Ausrüstung der Trupps/FA mit HFG entwickelt sich bei uns im Einsatz bzw.Alarmierungsfall mit der Anzahl der tatsächlich zur Verfügung stehenden Kameraden. Sollten wir nur als Staffel ausrücken also 1:5 bekommt der MA das 4 HFG zwecks Unterstützung der ASÜ. Sollten wir als Gruppe also 1:8 oder wie ich es immer nenne erweiterte Staffel 1:5 + Me ODER St ausrücken wenn noch 1-3 FA verfügbar die dann zu Fuß / im Privat-KFz nachrücken,dann bekommt der Me das 4.HFG zwecks Nachrichtenübermittlung bzw. ASÜ falls erforderlich. Muß aber jede Fw denke ich selber wissen ,was sich in der Praxis am Standort bewährt hat wie das 4. HFG einzusetzen ist. mkG Lars | |||||
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