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Thema | Brandschutzbeauftragter | 11 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Susi8 M.8, Radeburg / Sachsen | 576709 | |||
Datum | 17.08.2009 21:50 | 6196 x gelesen | |||
Hallo zusammen, meine Frage: gibt es einen Studiengang Brandschutzbeauftragter mit Diplom ?? | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 576710 | |||
Datum | 17.08.2009 21:55 | 4116 x gelesen | |||
Hallo Susi, so einen Studiengang gibts meines Wissens nach nicht. Aber das müsste doch mit Rescue Engineering? oder auch Sicherheitstechnik zu erschlagen sein. ....vermute ich zumindest. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 576712 | |||
Datum | 17.08.2009 21:57 | 3758 x gelesen | |||
Geschrieben von Susi MüllerHallo zusammen, meine Frage: gibt es einen Studiengang Brandschutzbeauftragter mit Diplom ?? Hallo! Nein, mit einer Ausbildungsdauer von ca. 100 h braucht es dazu kein Studium. Details siehe z. B. hier (etwas herunterscrollen.) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 576714 | |||
Datum | 17.08.2009 21:58 | 3974 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian TrachternachAber das müsste doch mit Rescue Engineering? oder auch Sicherheitstechnik zu erschlagen sein. ....vermute ich zumindest. Zumindest mit letzterem nicht automatisch, erfordert mindestens eine Zusatzprüfung. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen | 576715 | |||
Datum | 17.08.2009 21:59 | 3750 x gelesen | |||
Guten Abend Susi vielleicht hilft dir dieses HIER weiter Gruß Christian | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg | 576717 | |||
Datum | 17.08.2009 22:01 | 3591 x gelesen | |||
Die VdS-Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten wird mit einem "Diplom" abgeschlossen. Das ist aber kein Studium. http://www.vds.de/Brandschutzbeauftragte.387.0.html Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 576718 | |||
Datum | 17.08.2009 22:02 | 3724 x gelesen | |||
Ok :-) Got sei Dank hab ich vermutung drunter geschrieben :-) Grüßle ...... Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Susi8 M.8, Radeburg / Sachsen | 576720 | |||
Datum | 17.08.2009 22:07 | 3707 x gelesen | |||
Meine Frage war dahingehend ob ich mich nach dem Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten Diplom Brandschutzbeauftragter nennen darf? = Gleich einem akademischen Grad ? wie Diplom Ing. Bau, Dipl. Kaufmann etc. | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 576723 | |||
Datum | 17.08.2009 22:23 | 4018 x gelesen | |||
Geschrieben von Susi MüllerMeine Frage war dahingehend ob ich mich nach dem Lehrgang zum Brandschutzbeauftragten Diplom Brandschutzbeauftragter nennen darf? = Gleich einem akademischen Grad ? wie Diplom Ing. Bau, Dipl. Kaufmann etc. Nein. Nochmal: Wir sprechen hier von einem Lehrgang von 2 Wochen Dauer. Dafür gibt es zwar beim VDS als Anbieter das hier: "Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein VdS-Zertifikat und ein CFPA-Diplom. Beide Dokumente zusammen werden in Deutschland nur von VdS Schadenverhütung vergeben. " Aber: ____________________________________________________________________________ Aus Wikipedia: Strafbarkeit bei unbefugter Führung [Bearbeiten] Anders als bei den meisten geschützten Bezeichnungen, deren unrechtmäßige Führung in der Regel ordnungswidrig ist, stellt die unrechtmäßige Führung eines deutschen oder ausländischen akademischen Grades eine Straftat gemäß § 132a StGB (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) dar und kann sogar mit Freiheitsstrafe belegt werden. Dies gilt auch für die Führung von Bezeichnungen, die akademischen Graden zum Verwechseln ähnlich sind. Dies ist in dem Sinne zu verstehen, dass gegenüber Dritten der Anschein erweckt werden kann, es handele sich um einen akademischen Grad, also selbst bei Bezeichnungen wie „Diplom-Webmaster“ oder „Diplom-Sekretärin“. Da in Deutschland z. B. im Bereich der beruflichen Weiterbildung als „Diplom“ titulierte Bescheinigungen üblich sind und auch oft bewusst akademisch anmutende Begriffe wie „Fernstudium“, „Diplomprüfung“, „auf universitärem Niveau“ im selben Zusammenhang verwendet werden, ist der Irrtum weit verbreitet, man könne sich nach Erhalt eines solchen Zertifikates das Kürzel „Dipl.“ vor die Berufsbezeichnung setzen. Diese Unbekümmertheit kann aber letztlich sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Bezeichnungen „Diplom“ bzw. „Dipl.“ implizieren, wenn sie neben dem Namen geführt werden, in jedem Fall einen akademischen Grad. Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur erklärt hierzu auf ihrer Homepage: „Mit dem Begriff ‚Diplom‘, ‚Master‘, ‚Bachelor‘ oder ähnlichem ist ein Studienabschluss verbunden, der nach Absolvierung eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule durch Prüfung erworben wurde. [...] ‚Diplomzeugnisse‘ die von Instituten verliehen werden, die nicht zur Verleihung des Grades berechtigt sind, berechtigen nicht zur Führung des entsprechenden Titels.“[5] [6] Das Hinzufügen der Abkürzung des verleihenden Weiterbildungsinstituts als Klammerzusatz ist nicht geeignet, eine Verwechslung mit einem akademischen Grad auszuschließen. Durch „Titelkauf“ erworbene Grade dürfen in keinem Fall geführt werden. Unternehmen und Institutionen, die akademische Grade ohne entsprechende akademische Leistung vergeben bzw. verkaufen, werden auch als „Titelmühlen“ bezeichnet. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Gerr8it 8S., Hückelhoven / NRW | 576753 | |||
Datum | 18.08.2009 09:43 | 3403 x gelesen | |||
http://www.beuth-hochschule.de/gefahrenabwehr/ nett sich zwar Studiumist aber eine Brandschutzbeauftragten Lehrgang. Gruß aus Hückelhoven Gerrit _________________________________________________ | |||||
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Autor | Sasc8ha 8B., Wetzlar / Hessen | 655144 | |||
Datum | 21.11.2010 14:46 | 2989 x gelesen | |||
Hallo =) Wenn du einen Bachelor-Abschluss hast oder einen anstrebst kannst du anschließend einen Master in Brandschutz (Uni Wuppertal) machen.. danach darfst du dich Brandschutzingenieurin nennen (und somit mehr als nur Brandschutzbeauftragte spielen ;)) lg | |||||
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