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ThemaFeuerwehr-Signet am Feuerwehrhaus29 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Signet: "Retten - Löschen - Bergen - Schützen" - Verwendungsvoraussetzung
  •  
    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578385
    Datum26.08.2009 15:5113230 x gelesen
    Bei uns laufen die Planungen rund um den Feuerwehrhaus-/THW-Haus-Neubau.
    Auf den Feuerwehrteil soll das Feuerwehr-Signet an die Fassade gemalt werden.

    Wer hat das schon mal über den Feuerwehrversand beantragt.

    Ich habe um Zusendung einer skalierbaren Datei gebeten und einen Vertrag über die Verwendung des Signets erhalten. War wohl mal wieder zu blauäugig in der Annahme, dass es reicht zu schreiben wofür man es will und dass es nicht gewerblich ist...

    Ich hab das Formular gerade bekommen und bin - sagen wir mal - überfordert: Es ist grundsätzlich für Werbegegenstände/Festschriften erstellt.

    Wir habt ihr dieses Formular ausgefüllt?


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg578386
    Datum26.08.2009 15:5910204 x gelesen
    hallo,

    Verwendungsvoraussetzung

    Feuerwehren dürfen die vorgenannten Warenzeichen des Versandhauses des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH auf nachstehend aufgeführten Drucksachen ohne vorherige Genehmigung unter der Voraussetzung nutzen, dass der Druck in Eigenleistung ( z.B. durch ein Mitglied der Feuerwehr ) erfolgt und die bedruckten Gegenstände nicht weiterverkauft werden: ( z..B. Sonder-Briefumschläge ) Wird eine Druckerei beauftragt, ist diese darauf hinzuweisen, dass es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handelt und das Warenzeichen nicht für andere Aufträge verwendet werden darf.

    - Briefpapier,
    - Briefumschläge,
    - Postkarten,
    - Schmuckumschläge,
    - Schmuckkarten,
    - Veranstaltungsplakate
    Quelle: FAQ: Signet: "Retten - Löschen - Bergen - Schützen"

    Euer Gerätehaus wird ja nicht weiterverkauft. Den Maler (o.Ä.) könnt Ihr ja entsprechend auf das Warenzeichen hinweisen.

    Ist in einem solchen Fall analog zum Briefpapier usw. überhaupt eine vorherige Genehmigung überhaupt notwendig?


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578388
    Datum26.08.2009 16:069867 x gelesen
    Wenn Du von denen ne Datei haben willst offensichtlich ja.

    Mögliche Ankreuzpunkte:
    -Druck einer Jubiläumsschrift
    -Auf Briefpapier, Briefumschlägen
    ==> 5,95 Gebühr für übersendung einer skalierbaren Datei.

    Und unten steht dann noch schön drauf:
    Die unberechtigte Verwendung unserer beim Deutschen Patentamt registrierten Marken führt zu nicht unerheblichen Schadensersatzansprüchen.

    Das Gerätehaus selbst ist so eine Sache:
    Es wird von einer Gesellschaft gebaut und dann von der Stadt entweder zurückgeleast oder gleich zurück gekauft (die Entscheidung steht meines Wissens nach noch offen).
    Dann wäre es - meines Erachtens nach - gewerblich, da es von der Gesellschaft an die Stadt verkauft bzw. vermietet wird.
    Oder wir malen es hinterher selbst drauf... Wobei das mein Problem mit diesem Vertrag nicht löst.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW578390
    Datum26.08.2009 16:099874 x gelesen
    Geschrieben von Jochen PetzingerIch hab das Formular gerade bekommen und bin - sagen wir mal - überfordert: Es ist grundsätzlich für Werbegegenstände/Festschriften erstellt.

    schon mal beim Absender angerufen?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578392
    Datum26.08.2009 16:109735 x gelesen
    Erstmal 'ne eMail geschrieben - Antwort steht noch aus.

    Da das aber an so vielen Häuser hoffe ich hier auf Hinweise...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578393
    Datum26.08.2009 16:129822 x gelesen
    Da das aber an so vielen Häuser prangt hoffe ich hier auf Hinweise...

    sry Wort verschluckt


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg578394
    Datum26.08.2009 16:159776 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Jochen PetzingerDie unberechtigte Verwendung unserer beim Deutschen Patentamt registrierten Marken führt zu nicht unerheblichen Schadensersatzansprüchen.

    richtig - da macht eine Anfrage vorab wirklich Sinn.

    Geschrieben von Jochen PetzingerDas Gerätehaus selbst ist so eine Sache:
    Es wird von einer Gesellschaft gebaut und dann von der Stadt entweder zurückgeleast oder gleich zurück gekauft (die Entscheidung steht meines Wissens nach noch offen).
    Dann wäre es - meines Erachtens nach - gewerblich, da es von der Gesellschaft an die Stadt verkauft bzw. vermietet wird.


    au Backe - jetzt wird "kompliziert" ...

    Da ist es schon sehr sinnvoll vorab mit offenen Karten zu spielen. Ich gehe davon aus das es kein Problem sein wird ein kostenfreies OK vom Versandhaus des DFV in dieser Sache zu bekommen.


    MkG Jürgen Mayer

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578395
    Datum26.08.2009 16:169517 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerau Backe - jetzt wird "kompliziert" ...

    Eigentlich solls ja nur günstiger werden...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz578396
    Datum26.08.2009 16:179752 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzinger Da das aber an so vielen Häuser prangt hoffe ich hier auf Hinweise...

    Hallo,

    ich denke es stellt sich die Frage, ob für diese Verwendung überhaupt Markenschutz besteht. Eingetragen ist die Marke beim DPMA unter 979 840 nämlich nur für:

    Auszug Markenregister Kerzen; Glocken, insbesondere Tischglocken, Kassetten; Handwerkzeuge; Messerschmiedewaren; optische Wäge-, Meß-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; meteorologische Instrumente, insbesondere Thermometer, Barometer und Hygrometer sowie hieraus bestehende Wetterstationen; Edelmetalle und deren Legierungen sowie Gegenstände aus Edelmetall oder damit plattiert, nämlich Abzeichen zum Anstecken oder Annähen, Medaillen, Plaketten, Ringe, Manschettenknöpfe, Krawattennadeln, Halsketten, Anhänger, insbesondere Armanhänger, Schlüsselanhänger, Broschen; Juwelierwaren, Uhren und andere Zeitmeßinstrumente; Papier, Pappe (Karton); Druckschriften, Zeitungen und Zeitschriften, Bücher, Broschüren, Kalender, Bildkarten, Plakate, Vordrucke und Drucksachen, Urkundenvordrucke, Sammel- und Arbeitsmappen, Kunstmappen; Bilder in Siebdruck oder Ätzung; Photographien; Schreibwaren, Büroartikel, nämlich Filzschreiber, Kugelschreiber, Bleistifte; Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Spielkarten, Drucklettern, Druckstöcke, Matern, Stempel; Briefverschlußmarken, Kontrollmarken, Papierfähnchen und Flaggenketten aus Papier, Kunststoff oder Textilgewebe; Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, nämlich Brieftaschen, Taschen, Geldbörsen, Urkundenmappen; Schlüsselleisten und -bretter, Rahmen für Urkunden; Figuren, Wand- und Reliefplatten aus unedlem Metall, Wachs, Holz oder Kunststoff; Abzeichen für Helme, Mützen, Hemden, T-Shirts, Röcke, Anoraks, Anhänger, insbesondere Schlüsselanhänger, Wimpel und Fahnen, Spruch- und Spannbänder, Band- und Kranzschleifen, Ordensschnallen, Namensschilder, Klebeplaketten als Schmuck und als Auto- und Fahrradschilder, sämtliche aus unedlem Metall, Metallemaille, Kunststoff, Textilmaterial oder Papier, vorgenannte Waren auch als Fest- oder Vereinsabzeichen, Anstecknadeln oder -plaketten oder Etiketten; kleine Haus- und Küchengeräte sowie tragbare Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert), Glaswaren, Porzellan und Steingut, nämlich Teller, Schalen, Tabletts, Trinkgefäße, Pokale, Glas- und Keramikmalerei; Bekleidungsstücke, ausgenommen Stiefel, Schuhe und Hausschuhe; Spiele, Spielzeuge, Bausätze und Bausatzteile für Spielzeuge, Planspielsortimente, Luftballons für Kinder; Raucherartikel, nämlich Aschenbecher und Feuerzeuge (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Streichhölzer

    Aber es gibt hier im Forum sicher Mitleser die das beantworten können.

    Schönen Gruß
    Andreas


    Erfahrung heißt gar nichts...
    Man kann eine Sache auch 35 Jahre lang schlecht machen... - Kurt Tucholsky

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578397
    Datum26.08.2009 16:199639 x gelesen
    Link dazu?!?


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz578399
    Datum26.08.2009 16:229530 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzinger Link dazu?!?

    Ergebnis ist nicht direkt verlinkbar. Am einfachsten hier nach den entsprechenden Nummern suchen.

    Schönen Gruß
    Andreas


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    AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz578400
    Datum26.08.2009 16:239476 x gelesen
    Oh, doch einen dirketen Link gefunden ;-) http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1724709/979840/DE


    Erfahrung heißt gar nichts...
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    AutorHauk8e H8., Negernbötel / S-H578402
    Datum26.08.2009 16:289662 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jochen PetzingerDa das aber an so vielen Häuser prangt hoffe ich hier auf Hinweise...
    Ob da jeder vorher beim Deutschen Feuerwehrversand nachgefragt hat? Ich glaube eher nicht. Das Signet gehört dem DFW-Versand der ja zum DFV gehört. Und Mitglieder des DFV wiederum sind die Städte und Gemeinden. Somit sollte es da doch keine Probleme geben oder?

    Gruß
    Hauke



    Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw..
    Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden!

    FF Negernbötel

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578413
    Datum26.08.2009 17:279579 x gelesen
    Wenn das Signet auch bei dieser Verwendung geschützt ist wird's interessant.

    Der Handwerker verdient damit Geld, das Ganze ist also eine gewerbliche Verwendung des Logos. Damit kassiert das Feuerwehrversandhaus 5% des Nettorechnungsbetrages als Lizenzgebühren (+MWSt).

    Im Vertrag steht dabei jedoch "dabei ist es unerheblich ob der Gegenstand später von der Feuerwehr verkauft oder verschenkt wird". Ein Gerätehaus wird (hoffentlich) weder das eine, noch das andere.

    Anders siehts es dann wieder aus, wenn es der Handwerker kostenlos macht. Dann sind es 5,95 inkl. MWSt.

    Wäre eine Spendenquittung rechtlich gesehen kostenlos?
    Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken?

    Ich warte jetzt mal die eMail-Antwort ab und übergebe das Notfalls dann der städtischen Rechtsabteilung. Sollen die das klären.

    Eine Antwort gebe ich dann im kommenden Jahr, wenn das Haus steht (stehen soll).


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578424
    Datum26.08.2009 18:009338 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jochen PetzingerDer Handwerker verdient damit Geld, das Ganze ist also eine gewerbliche Verwendung des Logos.

    Unsinn. Wenn ich das Logo auf das Briefpapier der Feuerwehr drucke ist es auch keine gewerbliche Verwendung, auch wenn mich der Druck Geld kostet. Same is here.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen578426
    Datum26.08.2009 18:059236 x gelesen
    Hi,

    ganz ehrlich: Wenn das so ein Zirkus ist, dann pfeift auf das Logo. Offensichtlich scheint eine einfache und unbürokratische CI von oben herab ja nicht gewünscht zu sein.

    MfG

    Ingo


    --

    Erster Atemschutzwettkampf der FF Vockenhausen - Noch Startplätze frei.

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen578428
    Datum26.08.2009 18:119349 x gelesen
    Geschrieben von Jochen PetzingerDer Handwerker verdient damit Geld, das Ganze ist also eine gewerbliche Verwendung des Logos. Damit kassiert das Feuerwehrversandhaus 5% des Nettorechnungsbetrages als Lizenzgebühren (+MWSt).
    Da ich sehr viele diesbezüglche Anfragen zum dem ETB aus unserem Downloadbereich erhalte, in denen das THW-Logo gegen ein FW-Logo oder wie auch immer ausgetauscht werden soll, habe auch ich mich mit dem Thema beschäftig.
    Ich habe es aber mittlerweile aufgegeben.

    In diesem/deinem Fall denke ich aber nicht, dass der Maler darunter fällt.
    Er verdient mit dem Signet kein Geld, sondern mit der Erstellung. Er gilt also damit wohl eher als Überbringer.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
    Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578431
    Datum26.08.2009 18:279308 x gelesen
    feuerwehrversand scrhieba) Voraussetzung zur Verwendung der Marke ohne Lizenzvertrag
    - die Verwendung der Marke erfolgt nicht durch einen Gewerbebetrieb oder Handwerker.
    - die Verwendung erfolgt kostenlos durch ein Mitglied der Feuerwehr durch einen Gewerbebetrieb oder Handwerker
    - der Gegenstand wird durch den Antragsteller nicht weiterverkauft
    - Druck einer Jubiläums Festschrift, ohne Anzeigen, bzw. mit Anzeigen, wenn diese nicht durch eine Anzeigenwerbeagentur
    akquiriert werden.
    - auf Briefpapier, Briefumschlägen. Auf Flyern und Plakaten, soweit diese individuell für eine Feuerwehr gedruckt werden
    Zusammen mit der Verwendungsgenehmigung stellen wir Ihnen eine Vektordatei zur Verfügung. Hierfür berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 5,95 einschließlich 19% Mehrwertsteuer

    b) gewerbliche Verwendung der Marke und Abschluss eines Lizenzvertrages
    - die Verwendung oder Herstellung der Marke erfolgt durch einen gewerblichen Hersteller oder Handwerker
    jede Verwendung oder Herstellung der eingetragenen Marke stellt eine gewerbliche Verwendung der Marke dar und bedarf des
    Abschlusses eines Lizenzvertrages zwischen dem Lizenzinhaber und dem Hersteller. Dabei ist es unerheblich ob der Gegenstand
    später von der Feuerwehr verschenkt oder verkauft wird. Die Lizenzgebühr beträgt 5% der Netto-Rechnungssumme,
    mindestens 8,00 Euro + Mehrwertsteuer. Die Lizenzgebühr beinhaltet die Bereitstellung einer Vektordatei.



    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578432
    Datum26.08.2009 18:299319 x gelesen
    Tach, Post!

    Und?


    MkG,
    Christi@n

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578909
    Datum28.08.2009 12:119424 x gelesen
    So - bin jetzt etwas schlauer. Und für alle anderen: laut Feuerwehrversandhaus muss die Malerfirma zahlen...

    die ausführende Malerfirma ist der Verwender der Marke. Mit diesem müssen wir eine Lizenzvereinbarung treffen. bitte teilen Sie uns nach Bekanntwerden des beauftragten Malermeisters dessen Anschrift und Email Adresse mit. Die Lizenzgebühr beträgt 8 € + Mehrwertsteuer. Das beauftragte Unternehmen erhält zusammen mit dem Lizenzvertrag und der Rechnung vektorisierte Datei des Signets. Bitte senden Sie uns den bereits zugesandten Antrag zurück, wenn der Auftragnehmer bekannt ist.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg578945
    Datum28.08.2009 14:599017 x gelesen
    Geschrieben von Jochen PetzingerSo - bin jetzt etwas schlauer. Und für alle anderen: laut Feuerwehrversandhaus muss die Malerfirma zahlen...

    Ich überlege jetzt schon ein Weilchen, was ich dir schreiben soll - aber irgendwie fehlen mir die Worte. Acht Euro sind jetzt nicht die Welt, aber ich denke solche Geschichten tragen nicht eben zu einer Verbreitung einer einheitlichen CI bei.

    Unglaublich,

    MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH578946
    Datum28.08.2009 15:098998 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Markus WeberUnglaublich,

    Du musst dies einfach mal unter kaufmännischen Gesichtspunkten sehen. Der Sachbearbeiter für den Bereich "Sichtung, Prüfung und Genehmigung der Verwendung des Feuerwehr-Signets an Feuerwehr-Gerätehäusern" beim Deutschen Feuerwehrversand will ja auch jeden Monat bezahlt sein. Setzen wir seine Kosten inkl. Lohnnebenkosten mal mit € 4.500/Monat bei 13 Monatsgehältern (der gute Mann ist ja schon eine Weile dabei) an, kommen wir auf jährliche Kosten von € 58.500.

    Also schon ab dem 7.313ten Feuerwehrhaus, das im Jahr mit dem Feuerwehr-Signet bepinselt wird, verdient der Deutsche Feuerwehrversand gutes Geld.

    Du siehst, dies ist eine wahre Goldgrube...


    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578947
    Datum28.08.2009 15:128873 x gelesen
    Geschrieben von Markus Weberaber irgendwie fehlen mir die Worte
    Mir auch. Irgendwie habe ich mir das ganze anfänglich deutlich simpler vorgestellt.

    Aber wie ich am Anfang geschrieben habe: ich bin da wohl mal wieder deutlich zu blauäugig an das deutsche Feuerwehrwesen herangegangen - und das nach immerhin 13 Jahren aktivem Dienst. Man lernt doch immer wieder was Neues über seine Organisation, das einen am gesunden Menschenverstand selbiger Zweifeln lässt.

    Ich hätte ja grundsätzlich kein Problem damit, eine "Schutzgebühr" zu bezahlen, aber dass ich nach einer einfachen Anfrage a) ein Formular ausfüllen muss und b) noch dazu nachhaken muss wie ich es denn Ausfüllen muss...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578948
    Datum28.08.2009 15:239012 x gelesen
    Geschrieben von Mitja Suchorskier Sachbearbeiter für den Bereich "Sichtung, Prüfung und Genehmigung der Verwendung des Feuerwehr-Signets an Feuerwehr-Gerätehäusern" beim Deutschen Feuerwehrversand

    Sachbearbeiter?

    Die eMails waren unterschrieben mit:

    Rolf Schäfer
    Geschäftsführer



    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578962
    Datum28.08.2009 17:069219 x gelesen
    Tach, Post!

    Da fehlen mir echt die Worte!

    Geschrieben vom Versandhaus des DFV"die ausführende Malerfirma ist der Verwender der Marke. Mit diesem müssen wir eine Lizenzvereinbarung treffen. bitte teilen Sie uns nach Bekanntwerden des beauftragten Malermeisters dessen Anschrift und Email Adresse mit. Die Lizenzgebühr beträgt 8 € + Mehrwertsteuer. Das beauftragte Unternehmen erhält zusammen mit dem Lizenzvertrag und der Rechnung vektorisierte Datei des Signets. Bitte senden Sie uns den bereits zugesandten Antrag zurück, wenn der Auftragnehmer bekannt ist."

    Die Malerfirma, die das Signet auf die Wand pinselt, ist Verwender der Marke? Soll das ein Witz sein??
    Das gleiche Versandhaus des DFV schreibt unter http://www.feuerwehrversand.de/40/Warenzeichen.htm:
    Verwendungsvoraussetzung

    Feuerwehren dürfen die vorgenannten Warenzeichen des Versandhauses des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH auf nachstehend aufgeführten Drucksachen ohne vorherige Genehmigung unter der Voraussetzung nutzen, dass der Druck in Eigenleistung ( z.B. durch ein Mitglied der Feuerwehr ) erfolgt und die bedruckten Gegenstände nicht weiterverkauft werden: ( z..B. Sonder-Briefumschläge ) Wird eine Druckerei beauftragt, ist diese darauf hinzuweisen, dass es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handelt und das Warenzeichen nicht für andere Aufträge verwendet werden darf.

    - Briefpapier,
    - Briefumschläge,
    - Postkarten,
    - Schmuckumschläge,
    - Schmuckkarten,
    - Festzeitschriften, * )
    - Veranstaltungsplakate


    D.h. wenn man das Signet durch eine Druckerei auf Briefpapier der Feuerwehr drucken läßt, dann kostet es keine Lizenzgebühr, wenn man die Druckerei darauf hinweist, dass es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handelt und das Warenzeichen nicht für andere Aufträge verwendet werden darf.
    Wenn man hingegen einen Maler beauftragt, das Signet auif die Wand des Feuerwehrhauses zu malen (was faktisch das Gleiche ist), dann soll das eine Verwendung des Signet durch den Maler sein.... Folgt man dieser Logik, dann müsste eigentlich die Deutsche Post AG ebenfalls Lizenzgebühren bezahlen, wenn sie Briege mit dem Signet transportiert.

    Wenn man sich beim DFV wundert, dass sich die Basis immer wenioger mit dem Verband identifizieren kann und sich immer weniger durch den Verband vertreten fühlt: Das könnte einer der Gründe sein.
    Wäre ich an eurer Stelle, dann würde ich jetzt das Signet schon aus Prinzip nicht verwenden.


    MkG,
    Christi@n

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578963
    Datum28.08.2009 17:098970 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierD.h. wenn man das Signet durch eine Druckerei auf Briefpapier der Feuerwehr drucken läßt, dann kostet es keine Lizenzgebühr, wenn man die Druckerei darauf hinweist, dass es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handelt und das Warenzeichen nicht für andere Aufträge verwendet werden darf.

    Auch dann kostet es Lizenzgebühr!
    a) Voraussetzung zur Verwendung der Marke ohne Lizenzvertrag
    - die Verwendung der Marke erfolgt nicht durch einen Gewerbebetrieb oder Handwerker.
    - die Verwendung erfolgt kostenlos durch ein Mitglied der Feuerwehr durch einen Gewerbebetrieb oder Handwerker
    - der Gegenstand wird durch den Antragsteller nicht weiterverkauft
    - Druck einer Jubiläums Festschrift, ohne Anzeigen, bzw. mit Anzeigen, wenn diese nicht durch eine Anzeigenwerbe-
    agentur akquiriert werden.
    - auf Briefpapier, Briefumschlägen. Auf Flyern und Plakaten, soweit diese individuell für eine Feuerwehr gedruckt werden
    Zusammen mit der Verwendungsgenehmigung stellen wir Ihnen eine Vektordatei zur Verfügung. Hierfür berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 5,95 einschließlich 19% Mehrwertsteuer



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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578964
    Datum28.08.2009 17:128928 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jochen PetzingerAuch dann kostet es Lizenzgebühr!
    "a) Voraussetzung zur Verwendung der Marke ohne Lizenzvertrag
    - die Verwendung der Marke erfolgt nicht durch einen Gewerbebetrieb oder Handwerker.
    - die Verwendung erfolgt kostenlos durch ein Mitglied der Feuerwehr durch einen Gewerbebetrieb oder Handwerker
    - der Gegenstand wird durch den Antragsteller nicht weiterverkauft
    - Druck einer Jubiläums Festschrift, ohne Anzeigen, bzw. mit Anzeigen, wenn diese nicht durch eine Anzeigenwerbe-
    agentur akquiriert werden.
    - auf Briefpapier, Briefumschlägen. Auf Flyern und Plakaten, soweit diese individuell für eine Feuerwehr gedruckt werden
    Zusammen mit der Verwendungsgenehmigung stellen wir Ihnen eine Vektordatei zur Verfügung. Hierfür berechnen wir Ihnen eine Gebühr von 5,95 einschließlich 19% Mehrwertsteuer"


    Nein, es kostet keine Lizenzgebühr, steht doch in der ersten Zeile. Die € 5,95 scheinen die Gebühr für den Bearbeitungsaufwand zu sein.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578966
    Datum28.08.2009 17:168889 x gelesen
    Geschrieben von Christi@n PannierNein, es kostet keine Lizenzgebühr, steht doch in der ersten Zeile. Die € 5,95 scheinen die Gebühr für den Bearbeitungsaufwand zu sein.

    Sorry, Gebühr ja. Verwendungsgenehmigung muss erteilt werden. Aber Lizenz nein.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen580105
    Datum02.09.2009 09:338835 x gelesen
    Geschrieben von Feuerwehrversand Feuerwehren dürfen die vorgenannten Warenzeichen des Versandhauses des Deutschen Feuerwehrverbandes GmbH auf nachstehend aufgeführten Drucksachen ohne vorherige Genehmigung unter der Voraussetzung nutzen, dass der Druck in Eigenleistung ( z.B. durch ein Mitglied der Feuerwehr ) erfolgt und die bedruckten Gegenstände nicht weiterverkauft werden: ( z..B. Sonder-Briefumschläge ) Wird eine Druckerei beauftragt, ist diese darauf hinzuweisen, dass es sich um ein eingetragenes Warenzeichen handelt und das Warenzeichen nicht für andere Aufträge verwendet werden darf.

    - Briefpapier,
    - Briefumschläge,
    - Postkarten,
    - Schmuckumschläge,
    - Schmuckkarten,
    - Festzeitschriften, * )
    - Veranstaltungsplakate


    Für diese Fälle entfällt sogar die Gebühr für das Warenzeichen, da man nicht mal eine Genehmigung braucht.


    Alles meine Meinung und mein Werk.

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     26.08.2009 15:51 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 15:59 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.08.2009 16:06 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 16:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.08.2009 16:16 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 18:05 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     26.08.2009 16:09 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     26.08.2009 16:10 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 16:12 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 16:17 ., Prümzurlay
     26.08.2009 16:19 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 16:22 ., Prümzurlay
     26.08.2009 16:23 ., Prümzurlay
     26.08.2009 16:28 ., Negernbötel
     26.08.2009 17:27 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 18:00 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     26.08.2009 18:27 Joch7en 7P., Mannheim
     26.08.2009 18:29 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     26.08.2009 18:11 Jürg7en 7W., Gifhorn
     28.08.2009 12:11 Joch7en 7P., Mannheim
     28.08.2009 14:59 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     28.08.2009 15:09 Mitj7a S7., Pinneberg
     28.08.2009 15:23 Joch7en 7P., Mannheim
     28.08.2009 15:12 Joch7en 7P., Mannheim
     28.08.2009 17:06 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     28.08.2009 17:09 Joch7en 7P., Mannheim
     28.08.2009 17:12 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
     28.08.2009 17:16 Joch7en 7P., Mannheim
     02.09.2009 09:33 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
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