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Thema | Unterstützung des Rettungsdienstes bei übergewichtigen Personen | 3 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 578401 | |||
Datum | 26.08.2009 16:24 | 4446 x gelesen | |||
Sehr geehrte Damen und Herren! Es häufen sich die Fälle, dass die Feuerwehr vom Rettungsdienst angefordert wird, um beim Transport von übergewichtigen Personen zu unterstützen (Tragehilfe). Dabei handelt es sich in der Regel um eine freiwillige Dienstleistung der Feuerwehr, die grundsätzlich kostenpflichtig ist. Aus diesem Sachverhalt ergeben sich drei Fragen, die ich gerne beantwortet hätte: 1. Welche Feuerwehr verlangt Kostenersatz für eine Tragehilfe? 2. Wer bekommt in diesen Fällen die Rechnung? Der anfordernde Rettungsdienst oder die Krankenkasse der übergewichtigen Person? 3. Gibt es Krankenkassen, die die Rechnung der Feuerwehr akzeptieren und bezahlen? Bitte nur kurze und knappe Antworten. Vielen Dank und schöne Grüße aus Ostfriesland Bernd Lenz | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Hof / Bayern | 578476 | |||
Datum | 26.08.2009 20:26 | 2308 x gelesen | |||
Regelung bei uns: Tragehilfen der Feuerwehren soll nur angefordert werden, wenn Ausrüstung/Gerät der Feuerwehr zur Durchführung des Einsatzes erforderlich ist. Alle weiteren Anforderungen (also die üblichen "zwei Mann zum mithinlangen") nur dann, wenn auf örtlicher Ebene ausdrücklich Kostenfreiheit vereinbart wurde. Bei Einsätzen, die zur Menschenrettung zwingend und sofort ein Gerät der Feuerwehr (z.B. Schleifkorbtrage, DLK, o.ä.) erfordern, wird über die Rechnung nicht diskutiert, dies müsste eigentlich nach BayFwG sogar kostenfrei sein (Hier bin ich aber nicht ganz sicher, ob sowas da mit reinfällt). Bei nichtdringlichen Anforderungen (z.B. KTP): Kostenklärung mit dem Durchführenden des RD (sprich bei uns Führer vom Dienst/Rettungsdienstleiter o.ä.), da die Rechnung wohl erstmal an die durchführende HiOrg gehen könnte ... wo sich die dann bei Krankenkasse o.ä. das Geld widerholt, kann mir dann wiederum egal sein. Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 578520 | |||
Datum | 26.08.2009 22:53 | 2143 x gelesen | |||
Hallo, geh mal über die Suchfunktion oder click auf den Beitrag zum Thema aus dem Jahr 2008 26.07.2008 12:07 MSG-Nr: [ 498190 ] Gruß | |||||
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