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ThemaGesucht: Feuerwehr UVV-Legenden und Fehlinterpretationen190 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü578440
Datum26.08.2009 19:02169609 x gelesen
Hallo!

In Verbindung mit einem anderen Beitrag zum Themenkomplex suche ich Bespiele, wie Unfallverhütungsvorschriften entweder völlig falsch interpretiert wurden

(Beispiel drei Sprossen Leiterüberstand im engen Fenster)

oder frei erfunden wurden.

(Beim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen, weil man sonst ja nicht geschützt ist wenn man vom Auto angefahren und durch die Luft geschleudert wird und dann auf dem Kopf landet)

Ich habe den Eindruck, dass es inzwischen so außerordentlich viel unglaublichen Unfug gibt, dass es sich lohnt die UVV-Mythbusters aufzumachen...

Also: Legt los :-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMath8ias8 S.8, Niederau / Sachsen578442
Datum26.08.2009 19:14165556 x gelesen
Nun, der Klassiker:

"Du mußt diesen oder jenen Ausrüstungsgegenstand tragen, sonst bist du nicht versichert!"


Gruß Mathias

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW578443
Datum26.08.2009 19:18165758 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle(Beim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen,

Bei Einsätzen am/auf Wasser muss Helm bzw. Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.


Bei jedem Einsatz MUSS Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.

Auslandseinsätze dt. Feuerwehren sind nicht versichert.

Überladungs- und Ladungssicherungsthemen gelten nur für zivile LKW, nicht für Feuerwehr (im Einsatz).

Wasserschlachten sind erlaubt, weil Tradition.

Mit Fw-Gurt und Fw-Leine kann man sich sicher abseilen.

Man muss immer mit Leine oder Schlauch vorgehen. (Man muss immer eine Rückzugswegsicherung haben, das kann auch eine bereits verlegte sein!)

Zubehör an PSA ist verboten.

Nur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz578444
Datum26.08.2009 19:18165749 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleAlso: Legt los :-)
Bei ner Diskussion um Handschuhe meinte mein Gegenüber, dass auf Handschuhen zwingend Reflexstreifen aufgenäht sein müssen, ansonsten hätten sie keine Zulassung...

Oder aber der Klassiker: "Verunfallt man auf dem Weg zum Einsatz, so ist man erst ab der Haustüre versichert, genauso auf dem Weg zu Übungen"


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz578445
Datum26.08.2009 19:19165690 x gelesen
Hab noch was vergessen. Helmlampen sind verboten, weil sie nicht zugelassen sind und keinen Ex-Schutz haben.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorIrak8li 8W., Haar / aktuell: DK / Bayern578446
Datum26.08.2009 19:27165216 x gelesen
Ab Alarmierung hast Du SonderWegeRecht und wenn was passiert ist Feuerwehr / Gemeinde voll hinter Dir.


Irakli

FWnetz
twittern!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW578448
Datum26.08.2009 19:34165587 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerBei ner Diskussion um Handschuhe meinte mein Gegenüber, dass auf Handschuhen zwingend Reflexstreifen aufgenäht sein müssen, ansonsten hätten sie keine Zulassung...

wird auch schon mal zu Schuhen erwähnt - auch zu Transporttaschen (und dann werden sogar Taschen aus relativ leicht brennbaren Kunststoffen plötzlich Fw-tauglich...)


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJan 8S., Wallenhorst / 578449
Datum26.08.2009 19:37165012 x gelesen
Hallo!

Schönes Thema.

Haligan sind verboten, weil sie so spitz sind (!)
Übungen in RDA sind verboten, weil man seine PSA und PA danach kaputt sind
Innenangriff=FW-Haltegurt
HSR ist nicht durchschlagsicher, aber HD-Pistole schon
Üben mit Hakenleiter = Absturzsicherung
Üben mit Schiebleiter = Absturzsicherung

Grüße, Jan


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578450
Datum26.08.2009 19:38165589 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Daniel MetzgerOder aber der Klassiker: "Verunfallt man auf dem Weg zum Einsatz, so ist man erst ab der Haustüre versichert, genauso auf dem Weg zu Übungen"

Der Klassiker ist im Bezug auf Übungen auch völlig korrekt.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg578451
Datum26.08.2009 19:40165442 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleIch habe den Eindruck, dass es inzwischen so außerordentlich viel unglaublichen Unfug gibt, dass es sich lohnt die UVV-Mythbusters aufzumachen...

Da sind jetzt schon so viele Leckerbissen dabei, dass man daraus eine FAQ machen wird. ;-) Also sammelt mal schön weiter!



Die UVV-Mythbuster

  • Beim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen.

  • Auch in engen Fenstern muss drei Sprossen Leiterüberstand gewahrt werden.

  • Du mußt diesen oder jenen Ausrüstungsgegenstand tragen, sonst bist du nicht versichert!

  • Bei Einsätzen am/auf Wasser muss Helm bzw. Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.

  • Bei jedem Einsatz MUSS Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.

  • Auslandseinsätze dt. Feuerwehren sind nicht versichert.

  • Überladungs- und Ladungssicherungsthemen gelten nur für zivile LKW, nicht für Feuerwehr (im Einsatz).

  • Wasserschlachten sind erlaubt, weil Tradition.

  • Mit Fw-Gurt und Fw-Leine kann man sich sicher abseilen.

  • Man muss immer mit Leine oder Schlauch vorgehen. (Man muss immer eine Rückzugswegsicherung haben, das kann
    auch eine bereits verlegte sein!)

  • Zubehör an PSA ist verboten.

  • Nur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden.

  • auf Handschuhen müssen zwingend Reflexstreifen aufgenäht sein müssen, ansonsten haben sie keine Zulassung

  • gleiches gilt übrigens auch für Schuhen - und auch für Transporttaschen (und dann werden sogar Taschen aus
    relativ leicht brennbaren Kunststoffen plötzlich Fw-tauglich...)

  • Verunfallt man auf dem Weg zum Einsatz, so ist man erst ab der Haustüre versichert, genauso auf dem Weg zu Übungen

  • Helmlampen sind verboten, weil sie nicht zugelassen sind und keinen Ex-Schutz haben.

  • Ab Alarmierung hast Du SonderWegeRecht und wenn was passiert ist Feuerwehr / Gemeinde voll hinter Dir.



  • Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz578453
Datum26.08.2009 19:43165067 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierDer Klassiker ist im Bezug auf Übungen auch völlig korrekt.
Das ja.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz578454
Datum26.08.2009 19:45164947 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoauch zu Transporttaschen (und dann werden sogar Taschen aus relativ leicht brennbaren Kunststoffen plötzlich Fw-tauglich...)
Zählen da die SiTr-Taschen auch dazu?! Dann wär das Erlangen einer Zulassung ja recht einfach. Ich dürft sogar noch ein paar cm Reflexmaterial rumliegen haben... ;-)


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen578456
Datum26.08.2009 19:52164898 x gelesen
Nicht nur FAQ... Am Besten auch eine schöne .pdf zum Download und selber ausdrucken.
Die kann man dann bei beratungsresistenten Feuerwehrleuten gut gebrauchen :-))
Ulli


Rezepte für mein Feuerwehrkochbuch bitte an fw-kochbuch@freenet.de
-
Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz578459
Datum26.08.2009 19:58164485 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleAlso: Legt los :-)

"Man sollte keinen Gruppenführerlehrgang machen, denn ab dann ist man haftbar."


Erfahrung heißt gar nichts...
Man kann eine Sache auch 35 Jahre lang schlecht machen... - Kurt Tucholsky

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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg578460
Datum26.08.2009 19:59164695 x gelesen
Geschrieben von Josef Mäschle

In Verbindung mit einem anderen Beitrag zum Themenkomplex suche ich Bespiele, wie Unfallverhütungsvorschriften entweder völlig falsch interpretiert wurden
Gab es zu diesem Themenkomplex nicht schonmal einen Thread?

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578466
Datum26.08.2009 20:08164437 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Jörg AndersGab es zu diesem Themenkomplex nicht schonmal einen Thread?

Einige. Such mal nach "Legenden".


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578469
Datum26.08.2009 20:10164784 x gelesen
Tach, Post!

- Lt. UVV muß immer ein Nackenleder am Helm sein. Auch, wenn man ein Hollandtuch trägt.
- Lt. UVV muß die Hose immer über die Stiefel gezogen werden.
- Die UVV schreibt vor, dass immer die vollständige PSA zu tragen ist.
- ...


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578470
Datum26.08.2009 20:12164590 x gelesen
Und der Oberklassiker, die Mutter aller Legenden:

Bei Menschenrettung muß die UVV nicht beachtet werden


MkG,
Christi@n

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW578473
Datum26.08.2009 20:16164537 x gelesen
n'Abend

Geschrieben von Christi@n Pannier- Die UVV schreibt vor, dass immer die vollständige PSA zu tragen ist.
Ist das falsch? Nur die vollständige PSA macht Sinn! Dass es sich um eine dem Einsatz (IA, Holzhackerbuam, Hochseilturnen, Chemikalienbad) angepasste PSA handeln muss ist ja klar, da es DIE PSA ja nicht wirklich gibt.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Lukas Podolski -

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen578475
Datum26.08.2009 20:24164261 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Florian MeurerIst das falsch? Nur die vollständige PSA macht Sinn!

Wo macht beim ölspurkehren eine Überjacke etc. Sinn?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional578477
Datum26.08.2009 20:28164333 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Florian MeurerIst das falsch?

Ja.
Weil es die UVV halt nicht vorschreibt. Die klassische UVV-Legende.


MkG,
Christi@n

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW578480
Datum26.08.2009 20:36164296 x gelesen
Hallo Josef,

danke!

An der Dekon-Stelle trage ich einen Helm, weil die Feuerwehr immer einen Helm trägt...


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorFrie8dhe8lm 8W., Hüllhorst / NRW578481
Datum26.08.2009 20:43164544 x gelesen
Genau heißt das : Bei Menschenrettung kann von der UVV abgewichen werden.
Gruß Friedhelm


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg578483
Datum26.08.2009 20:57164195 x gelesen
Geschrieben von mir

Gab es zu diesem Themenkomplex nicht schonmal einen Thread?
Der von mir angesprochene Thread aus'm November 2007.

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen578487
Datum26.08.2009 21:11164219 x gelesen
Hallo Forum

Vor allem wäre es sinnvoll, nicht nur von einer UVV-Legende zu sprechen, sondern das ganze auch noch in irgendeiner Form zu widerlegen. Und zwar so, dass es nicht nur die Leute hier im Forum verstehen, sondern auch jemand, der "nicht so belesen" ist.

Nur so kann man diese Legende "aushebeln". Die Begründung "steht so im Feuerwehr Forum" reicht da wohl nicht. Evtl. den Beitrag von Markus Weber nehmen, die Legenden kursiv und eine richtigstellung / Erläuterung darunter.


Gruß Thomas


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg578488
Datum26.08.2009 21:17164063 x gelesen
Geschrieben von Thomas StephanNur so kann man diese Legende "aushebeln". Die Begründung "steht so im Feuerwehr Forum" reicht da wohl nicht. Evtl. den Beitrag von Markus Weber nehmen, die Legenden kursiv und eine richtigstellung / Erläuterung darunter.

Ich habe vorhin mit Josef geredet, etwas derartiges ist geplant.

Gruß,

Markus


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorJoac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern578492
Datum26.08.2009 21:47164190 x gelesen
Das Beste, was ich in den letzten Jahren gehört habe, bzw mir selbst so gesagt wurde: Meine Helmlampe ist nach UVV nicht zulässig, obwohl EX geschützt! Weil wenn es zu ner Durchzündung kommt, würde die Lampe bei 500-600 Grad schmelzen, wenn des 10-20 Sek dauert und dann tropft das heiße Plastik runter!
Ja ne ist klar... 20 Sekunden 600 Grad am Kopf... Ist die (mit Sicherheit nur verkokelnde) Helmlampe sicherlich mein geringstes Problem.


Alles meine private und persönliche Meinung!

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AutorPhil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz578494
Datum26.08.2009 21:51164268 x gelesen
Dann aber mit einer kurzen Erklärung:
"Wahr ist, dass..."


mkG
Philipp
ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter!
Gruß an alle Mitleser.
www.feuerwehr-hochspeyer.de

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AutorPhil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz578495
Datum26.08.2009 21:52163932 x gelesen
In dem Fall ist Deine geschmolzene Lampe vermutlich Dein geringstes Problem.


mkG
Philipp
ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter!
Gruß an alle Mitleser.
www.feuerwehr-hochspeyer.de

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AutorJasp8er 8S., Holzminden / NDS578497
Datum26.08.2009 21:59163951 x gelesen
Hallo!

Auf allen Feuerwehrebenen immer wieder gerne genommen ist auch: "Bei der Menschenrettung braucht man keinen Sicherheitstrupp".

Gruß
Jasper

P.S.: Die geplante "Mythensammlung" inkl. Richtigstellung find ich ne super Sache!


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AutorSven8 R.8, Brakel / NRW578498
Datum26.08.2009 22:00164229 x gelesen
Geschrieben von Friedhelm Wölker Genau heißt das : Bei Menschenrettung kann von der UVV abgewichen werden.

Hallo

Nö das genau steht da nicht da steht was anderes:

Guv-C 53 sagt hier: § 17. (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden,
die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Im
Einzelfall kann bei Einsätzen zur Rettung von Menschenleben von den Bestimmungen
der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden.


wieso wird der Einzelfall eigentlich immer unterschlagen?


Greets Sven

Meine Meinung und nix anderes.

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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt578499
Datum26.08.2009 22:02164106 x gelesen
Geschrieben von Sven Rienaswieso wird der Einzelfall eigentlich immer unterschlagen? Weil jeder Einsatz ein Einzelfall darstellt und deshalb man bei jedem Einsatz abweichen kann, sobald Oma Erna im dritten Stock vermutet wird.


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AutorNade8em 8S., Fröndenberg / NRW578500
Datum26.08.2009 22:04164154 x gelesen
- Im Einsatz (HiOrg) muss immer ein Helm getragen werden

So habe ich schon zwei Stunden lang während einer Übung (Betreuungsplatz 500 NRW) den Helm in einer Fahrzeughalle! auf dem Kopf getragen. Das selbe Spiel bei einer weiteren Übung im letzten Jahr. Ich war eingesetzt im Bereich Patientenablage / Behandlungsplatz (per Definition außerhalb des Gefahrenbereichs) und habe dann eine nette Diskussion mit unserem Einheitsführer sowie dem "Beobachter" gehabt.

- Auch Helfer der HiOrg müssen einen (zugelassenen/geprüften) Feuerwehrhelm tragen. Einziger Vorteil von Feuerwehrhelmen dürfte Zubehör wie Gesichtsschutz und Helmlampe sein...

- Im Einsatz müssen immer Handschuhe getragen werden (am besten natürlich zugelassen und geprüft -> Feuerwehrhandschuhe).
Immer lustig anzuschauen wenn Handschuhträger versuchen die Zelthaut vom Universalzelt festzuzurren...


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AutorHans8i S8., Korntal / Baden-Württemberg578501
Datum26.08.2009 22:04164290 x gelesen
Hallo....


.............ich kanns nicht verkneifen...ich kanns nicht....... :O))

Geschrieben von Joachim GebhardtDas Beste, was ich in den letzten Jahren gehört habe, bzw mir selbst so gesagt wurde: Meine Helmlampe ist nach UVV nicht zulässig, obwohl EX geschützt! Weil wenn es zu ner Durchzündung kommt, würde die Lampe bei 500-600 Grad schmelzen, wenn des 10-20 Sek dauert und dann tropft das heiße Plastik runter!
Ja ne ist klar... 20 Sekunden 600 Grad am Kopf... Ist die (mit Sicherheit nur verkokelnde) Helmlampe sicherlich mein geringstes Problem.


Und ich hatte gehört...die tropfen nicht......die explodieren.......insofern hast eh ne scheisslampe gehabt,,,,nur tropfen....pöh...


Sorry....

Hansi ;O)

@ dem betroffenen: VErsprechen ist ehrensache...ich bin noch dran..


zur Vermeidung von Missverständnissen bitte ich die stillen Mitleser, folgendes zu beachten:
Bitte den Inhalt meiner Postings, welche übrigens meine persönliche Meinung darstellen, richtig wiedergeben.
Sollte der Zeilenumbruch beim Ausdrucken nicht stimmen, bitte eine kurze Mail an mich.

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AutorDani8el 8B., Westhofen / Rheinland-Pfalz578502
Datum26.08.2009 22:05163981 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Johannes KrauseWeil jeder Einsatz ein Einzelfall darstellt und deshalb man bei jedem Einsatz abweichen kann, sobald Oma Erna im dritten Stock vermutet wird.

Und genau so, ist es eben nicht...

MfG
Daniel


Meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Weiterhin stellen sie auch nur meine persönliche Meinung und nicht die Meinung der Feuerwehr Westhofen oder einer sonstigen Institution dar.

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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz578503
Datum26.08.2009 22:08163966 x gelesen
Geschrieben von Hansi StellmacherUnd ich hatte gehört...die tropfen nicht......die explodieren.......insofern hast eh ne scheisslampe gehabt,,,,nur tropfen....pöh...
Eben, die taugt ja nix. Das muss ordentlich scheppern.

Geschrieben von Hansi Stellmacher@ dem betroffenen: VErsprechen ist ehrensache...ich bin noch dran..
Wir sehen uns ja bald. ;-)


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü578504
Datum26.08.2009 22:10164170 x gelesen
Geschrieben von Philipp WilliéDann aber mit einer kurzen Erklärung:
"Wahr ist, dass..."


Ich bevorzuge es so:

Im Prinzip ist Ex-Schutz eine gute Sache.

Allerdings kostet er wie die meisten guten Sachen auch gutes Geld.

Eine Ex-geschützte Leuchte ist so konstruiert, das sie für zufällig anwesende gefährliche explosionsfähige Atmosphären keine wirksame Zündquelle darstellt.

Das ist z. B. eine gute Sache, wenn es auf der Tankstelle, wo es gerade jemand geschafft hat 100 Liter Super neben den Tank auf den Boden zu gießen dunkel ist, denn ich sehe etwas ohne gleichzeitig mein Leben auf exklusiv-explosiv laute und unangenehme Weise zu beenden.

Warum man im Innenangriff, in dem sich im Gebäude sowieso eine Zündquelle befindet und in den ich mit Atemschutz, einem nicht Exzündquellensicheren Funkgerät in der Jackentasche und einem Einmalfeuerzeug in der Hosentasche gehe ausgerechnet eine exgeschützte Leuchte braucht haben gibt es viele wissenschaftliche Erklärungsansätze, von denen ich nachfolgend nur die stichhaltigsten wiedergeben möchte:

-Das war schon immer so
-Die Ex-geschützten Leuchten sind in der Fahrzeugnorm, also dürfen wir auch nur die nehmen
-Herr X von der Lampenfirma Y hat gesagt dass muss so sein, denn das steht so im Feuerwehrgesetz
-In der FWDV sind nur Exgeschützte Lampen abgebildet, also müssen unsere auch Ex-geschützt sein

Derartige streng wissenschaftliche Argumentationen vermögen natürlich auch anerkannte Fachleute auf dem Gebiet nicht zu wiederlegen.

In diesem Sinne: kauft nur weiterhin die teueren Ex-Teilchen, es ist mit Sicherheit gut für die Wirtschaft...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW578506
Datum26.08.2009 22:13164148 x gelesen
Zu den Legenden kann man wohl auch zählen:

Die UVV vorschriebt, einmal im Jahr einen Übungsabend mit dem Thema UVV füllen zu müssen, da man nur so seiner Unterweisungspflicht nachkommt.
Beim Feuerwehreinsatz muss sämtlicher Schmuck abgelegt werden
Mit einer Jugendfeuerwehr darf man nur ins Schwimmbad fahren, wenn ein ausgebildeter Rettungsschwimmer dabei ist

mfg

Adrian


Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü578508
Datum26.08.2009 22:19164056 x gelesen
Geschrieben von Nadeem SyedSo habe ich schon zwei Stunden lang während einer Übung (Betreuungsplatz 500 NRW) den Helm in einer Fahrzeughalle! auf dem Kopf getragen.

Ich war vor ein paar Jahren mal beruflich in den USA in einer im Aufbau befindlichen Laminatfabrik.

Wir (Deutsche)haben die dortigen Safetys fast zum Wahnsinn getrieben, weil wir uns geweigert haben zur Bildschirmarbeit in einer fertiggestellten Halle ohne Fahrzeugverkehr Helm, Schutzbrille und Warnweste zu tragen...

Wenn wir Amis gewesen wären hätten wir sofort nach Haus gehen können und hätten auch nicht mehr zu kommen gebraucht...Aber sie brauchten nun mal die Laminatpresse...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen578509
Datum26.08.2009 22:19163946 x gelesen
Und dann auch noch Type, die bei 2 Ex-Zonen in unterschiedliche Temperaturklassen eingeteilt sind...:-)
Aber das fällt nur Fachleuten auf...
Ulli


Rezepte für mein Feuerwehrkochbuch bitte an fw-kochbuch@freenet.de
-
Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein)
-
Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

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AutorThom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen578511
Datum26.08.2009 22:29163987 x gelesen
Dann sag doch einfach wie es ist und wir haben shcon den ersten Punkt der Liste geklärt....


Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen.

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen578512
Datum26.08.2009 22:29163772 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleWir (Deutsche)haben die dortigen Safetys fast zum Wahnsinn getrieben, weil wir uns geweigert haben zur Bildschirmarbeit in einer fertiggestellten Halle ohne Fahrzeugverkehr Helm, Schutzbrille und Warnweste zu tragen...

Wobei man dort die Dinger normalerweise als "Hard hat" und nicht als "Helmet" bezeichnet und sie teilw. auch so verwendet. Nicht ungewöhnlich 1-2 Stunden nach Feierabend einen Bauarbeiter zu sehen, der sich noch was zu essen reinzieht und anstelle einer anderen Kopfbedeckung immer noch den Bauhelm aufhat.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern578515
Datum26.08.2009 22:43163756 x gelesen
Geschrieben von Daniel MetzgerWir sehen uns ja bald. ;-)

Echt? Wann? Wie? Wo?

Ich richt schonmal die geschmolzene Helmlampe her die ich hier hab, vielleicht geht dann noch was wenn wir sie mit Schwarzpulver füllen ..... *ggg*


Grüßle
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

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AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW578519
Datum26.08.2009 22:53164073 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Hansi Stellmacher.............ich kanns nicht verkneifen...ich kanns nicht....... :O))

... ich war kurz davor ;-))) ... aber ich war stark *g*


Gruß,
Christian Rieke

***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578526
Datum26.08.2009 23:40164543 x gelesen
Drehleiter darf nur mit Helm gefahren werden, auch wenn man jemanden die Aussicht auf irgendetwas (Fotograf, Presse, Bürgermeister, etc.) zeigen will.

* Ironie * Dabei sind nämlich zwei besondere Gefahren zu beachten, 1. man könnte an den Himmel stoßen und das könnte weh tun, 2. Einem könnte der Himmel auf dem Kopf fallen.

Wobei die angebliche Helmpflicht nicht nur bei Drehleiter gilt, sondern wie schon bei vielen geschrieben bei fast allen Feuerwehraktivitäten.

Das Leben als Maschinist könnte im Sommer so einfach sein. Stiefel, leichte Hose, T-Shirt und Kappe (Basecap) zum Sonnenschutz, im Bereich Straßenverkehr noch Warnweste und ein paar handschuhe griffbereit an der Pumpe, wenn man sie denn dann mal benötigt.

Da aber ja alle Einsatzkräfte gleichmäßig belastet werden müssen, hat der Maschinist auch Helm auf (wenn der Himmel runter fällt), eine Überjacke an (wegen dem bösen fließenden Straßenverkehr) und im extremen Fall auch noch die Überhose an (meist auch hier wieder wegen den Reflexstreifen und Straßenverkehr).

Denn die UVV schreibt ja vor, das die gesamte PSA immer getragen werden muss.

Obwohl die UVV, richtigerweise GUV-V C 53 genauso wie die FwDV 1 nur beschreibt welche PSA allen Einsatzkräften der Feuerwehr zur verfügung gestellt werden muss. Und das sind nur 4 Teile
1. Feuerwehrschutzanzug
2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe
4. Feuerwehrschutzstiefel.

Da steht nur muss zur Verfügung gestellt werden, nicht muss getragen werden. Die weitere PSA, wie z.B. Feuerwehrhaltegurt, etc. zählen unter Spezielle persönliche Schutzausrüstung und kann auch Fahrzeugbeladung sein, unter anderem zählen dazu: CSA, Feuerwerhschutzkleidung gegen erhöhte termische Belastung (in der Regel Hupf, Überjacke und Überhose alse spezielle PSA und würde für alle AGT vollkommen ausreichen, der Rest trägt Arbeitsjacke und Warnweste, im Winter vielleicht noch etwas als Kälteschutz, falls der dicke Pulli nicht reicht, zumindest eine günstige Variante), Feuerwehrhaltegurt, Augen- Gesichtsschutz, etc.

Wo aber in vielen Fällen es übertrieben wird, Helm un Überjacke bei allen Einsatzlagen auch beim Flächenbrand, der Ölspur, etc., so wird auf der anderen Seite mit dieser PSA komplett immer Sache auch mal zu wenig PSA getragen.

Meiner Auffassung nach ist das gängige Beispiel dafür die Schutzbrille, jedes LF oder RW hat welche dabei, aber Einsatzkräfte dazu sieht man sehr selten. Regelmäßig versuche ich zu erklären das bei TH, vor allem TH VU Person eingeklemmt die Schutzbrille für den Angriffstrupp wichtig ist. Der Gesichtsschutz am Feuerwehrhelm schützt das Gesicht nicht zu 100%, auch wenn sein Name es vermuten lässt. Die Augen sind weiterhin die abpraller von der Jacke gefährdet, ebenso durch ein teilweises aufklappen des "Visiers" beim arbeiten durch Bewegung. Auch beim arbeiten mit der Glassäge könnten die Augen belastet werden, dabei sollte man auch noch einen einfachen "Baumarktmundschutz" tragen. Jedoch werden diese Gefahren immer wieder ausgeblendet.

Also hier mal eine gängige Fehlinterpretation der UVV die die Einsatzkräfte dadurch gefährdet das nötige PSA nicht vrwendet wird. Denn in der UVV steht ja der Helm, Schutzanzug, Stiefel und Handshcuhe müssen getragen werden und da der Helm ein Visier, also den gesichtsschutz hat reicht das für alle arbeiten aus.

Ebenso wird mit der UVV der Feuerwehrhelm bei arbeiten mit der Motorkettensäge immer wieder begründet und ein eigentlich notwendiger Schutzhelm für Forstarbeiten einfach ignoriert. Meist mit der Begründung ist ja aus Plastik und nicht aus Alu/ Stahl/ etc. wie der "echte" Feuerwehrhelm.

Zur Menschenrettung darf von der UVV abgewichen werden, so ähnlich stehts da ja auch. Aber was regelt die UVV, also die GUV-V C 53 eigentlich wirklich.

Sie regelt notwendige Rahmenbedingungen, beschreibt z.B. wie bauliche Anlagen für die feuerwehr eingerichtet sein müssen, das Feuerwehrfahrzeuge und -anhänger sicher gesataltet sein müssen das keine Unfälle passieren können, das die Standsicherheit und tragfähigkeit von leitern gegeben ist, das von sonstiger Ausrüstung keine Gefahr ausgeht, welche PSA jeder mindestens haben muss, also besitzen nicht tragen, welche spezielle PSA vorhanden sein muss für entsprechende Einsätze mit eben diesen Gefahren, das Feuerwehrleute fachlich und körperlich für den Einsatz geeignet sein müssen, das Feuerwehrleute über die Gefahren im Einsatz unterrichtet worden sein müssen (was nicht heißt die GUV-V C 53 muss auswendig beherscht werden, sondern die Gefahren wie Umknicken, etc. müssen bekannt sein), das Geräte instant zu halten sind, wie sich im Einsatz verhalten werden muss (so eine ganz grobe beschreibung).

Wo von soll nun also im Einsatz zur Menschenrettung eigentlich abgewichen werden? Ich schätze mal so 98,99% der GUV-V C 53 sind Dinge die schon weit vor einem Einsatz gereglt worden sein müssen. Deswegen ist dieser Satz zur Menschenrettung kann von der UVV abgewichen werden totaler Quatsch, es kann nämlich von nichts abgewichen werden.

So das sind meine Punkte dazu

Grüße
Thobias


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AutorAlex8 L.8, Schweich / RLP578531
Datum27.08.2009 00:15164024 x gelesen
Geschrieben von Adrian HorbertMit einer Jugendfeuerwehr darf man nur ins Schwimmbad fahren, wenn ein ausgebildeter Rettungsschwimmer dabei ist

In RLP ist dem (eigentlich) auch so:

Quelle: www.ukrlp.de

Aufsicht beim Schwimmen der Jugendfeuerwehr

Nach dem Merkblatt "Verkehrs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes" der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. gelten für das Vereins- und Gruppenschwimmen die Grundsätze des Schulschwimmens.

Nach der Verwaltungsvorschrift zum Schwimmunterricht sowie Schwimmen und Baden bei Schulveranstaltungen müssen Lehrkräfte, die in einem Becken mit mehr als 1,35 m Wassertiefe unterrichten, mindestens das Rettungsschwimmabzeichen Bronze (Grundschein) besitzen.

Entsprechend der o. g. Regeln obliegt die Aufsicht allein der mit dem Schulschwimmen beauftragten Lehrkraft. Den Badbetreiber treffen lediglich Verkehrssicherungspflichten aus der Betriebssicherheit des Bades.

Die hier dargestellten Grundsätze sind auch auf Schwimmen als Feuerwehrsport anzuwenden.

Verwaltungsvorschrift (besser habe ich auf die Schnelle nichts gefunden)


MkG
Alex

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg578532
Datum27.08.2009 00:31166379 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberAlso sammelt mal schön weiter!

Die Sammlung wächst...

Die www.FEUERWEHR.de UVV-Mythbuster


  • Beim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen.

  • Auch in engen Fenstern muss drei Sprossen Leiterüberstand gewahrt werden.

  • Du mußt diesen oder jenen Ausrüstungsgegenstand tragen, sonst bist du nicht versichert!

  • Bei Einsätzen am/auf Wasser muss Helm bzw. Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.

  • Bei jedem Einsatz MUSS Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.

  • Auslandseinsätze dt. Feuerwehren sind nicht versichert.

  • Überladungs- und Ladungssicherungsthemen gelten nur für zivile LKW, nicht für Feuerwehr (im Einsatz).

  • Wasserschlachten sind erlaubt, weil Tradition.

  • Mit Fw-Gurt und Fw-Leine kann man sich sicher abseilen.

  • Man muss immer mit Leine oder Schlauch vorgehen. (Man muss immer eine Rückzugswegsicherung haben, das kann
    auch eine bereits verlegte sein!)

  • Zubehör an PSA ist verboten.

  • Nur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden.

  • auf Handschuhen müssen zwingend Reflexstreifen aufgenäht sein müssen, ansonsten haben sie keine Zulassung

  • gleiches gilt übrigens auch für Schuhe - und auch für Transporttaschen (und dann werden sogar Taschen aus
    relativ leicht brennbaren Kunststoffen plötzlich Fw-tauglich...)

  • Verunfallt man auf dem Weg zum Einsatz, so ist man erst ab der Haustüre versichert.

  • Helmlampen sind verboten, weil sie nicht zugelassen sind und keinen Ex-Schutz haben.

  • Ab Alarmierung hast Du SonderWegeRecht und wenn was passiert ist Feuerwehr / Gemeinde voll hinter Dir.

  • Haligan sind verboten, weil sie so spitz sind

  • Übungen in RDA sind verboten, weil die PSA und PA danach kaputt sind

  • Innenangriff ist nur mit FW-Haltegurt erlaubt

  • HSR sind nicht durchschlagsicher, aber HD-Pistolen schon

  • Üben mit Hakenleiter erfordert Absturzsicherung

  • Üben mit Schiebleiter erfordert Absturzsicherung

  • eine ausgefahrene Schiebleiter mit festgebundenem Leiterkopf benötigt trotzdem einen Sicherungsposten an den Stützen

  • Man sollte keinen Gruppenführerlehrgang machen, denn ab dann ist man haftbar.

  • Laut UVV muß immer ein Nackenleder am Helm sein. Auch, wenn man ein Hollandtuch trägt.

  • Laut UVV muß die Hose immer über die Stiefel gezogen werden.

  • Bei Menschenrettung muß die UVV nicht beachtet werden

  • An der Dekon-Stelle trägt man einen Helm, weil die Feuerwehr immer einen Helm trägt.

  • Man muss über Führungskräftekennzeichnungswesten Warnwesten tragen

  • Die UVV erlaubt Wärmfenster / verbietet Überhosen im Innenangriff

  • Helmlampen sind nach UVV nicht zulässig, denn wenn es zu ner Durchzündung kommt, würde die Lampe bei 500-600 Grad
    schmelzen und nach 10-20 Sekunden tropft das heiße Plastik runter.

  • Helmlampen sind verboten, da sie (bzw. die Batterien) explodieren können.

  • Im Einsatz müssen immer Handschuhe getragen werden

  • Auch Helfer der HiOrg müssen einen (zugelassenen/geprüften) Feuerwehrhelm tragen.

  • Es dürfen nur EX-geschützte Lampen verwendet werden

  • Mit einer Jugendfeuerwehr darf man nur ins Schwimmbad fahren, wenn ein ausgebildeter Rettungsschwimmer dabei ist

  • Beim Feuerwehreinsatz muss sämtlicher Schmuck abgelegt werden

  • Einmal im Jahr muss ein Übungsabend mit dem Thema UVV abgehalten werden, da man nur so seiner Unterweisungspflicht nachkommt.

  • Jugendfeuerwehrangehörige unter 18jährige dürfen nach UVV keine Leitern besteigen.

  • Drehleiter darf nur mit Helm gefahren werden, auch wenn man jemanden die Aussicht auf irgendetwas (Fotograf, Presse,
    Bürgermeister, etc.) zeigen will.

  • Jede Einsatzfahrt (auch absolut unkritische Sachen wie Katze auf Baum) muss immer und die ganze mit Blaulicht und Horn
    bestritten werden. Auch wenn man entspannt nach Hause fährt um einen Kescher zu holen, denn sonst erlischt der
    Versicherungsschutz




Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578533
Datum27.08.2009 00:43163983 x gelesen
Gehts noch?

Kann man Jugendleitern noch mehr Steine in den Weg legen?

Warum eigendlich nur die Jugendfeuerwehr und nicht auch andere außerschule Jugendgruppen?


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW578534
Datum27.08.2009 00:56163707 x gelesen
Geschrieben von Markus Weber# Jede Einsatzfahrt (auch absolut unkritische Sachen wie Katze auf Baum) muss immer und die ganze mit Blaulicht und Horn
bestritten werden. Auch wenn man entspannt nach Hause fährt um einen Kescher zu holen, denn sonst erlischt der
Versicherungsschutz


Der ist gut. Richtig wäre hier eher: Einsatzfahrten mit Blaulicht und Horn nur dann, wenn Sonder- und Wegerechte genutzt werden sollen/müssen (bei zeitkritischen Fällen). Und das ist nicht unbedingt bei jedem Einsatz der Fall.


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorJago8 H.8, Köln / NRW578537
Datum27.08.2009 01:59163454 x gelesen
Geschrieben von Joachim GebhardtJa ne ist klar... 20 Sekunden 600 Grad am Kopf... Ist die (mit Sicherheit nur verkokelnde) Helmlampe sicherlich mein geringstes Problem.

Nicht nur dein geringstes sondern wohl leider auch dein letztes ;-)

Gruß Jago


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen578538
Datum27.08.2009 02:33163949 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberBeim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen.

Gibt es dazu schriftlich etwas, was dies ganz klar widerlegt?


Grüße
Jens

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg578539
Datum27.08.2009 05:53163621 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenGibt es dazu schriftlich etwas, was dies ganz klar widerlegt?

Morgen!

Ja, gibt es. Und zwar von Jo Mäschle:


  1. Es ist nicht alles automatisch verboten, wenn nicht irgendwo steht dass es erlaubt ist.

  2. Es ist nicht automatisch erlaubt, wenn nirgendwo steht dass es verboten ist.

  3. Wenn irgendjemand mit viel Erfahrung auf dem Gebiet sagt dass etwas trotz Vorschriften funktioniert oder nicht
    funktionert, dann möge man zuhören und prüfen, ob sich da eine andere bessere Lösung abzeichnet oder zumindest klären,
    warum die Vorschriften eine andere Auffassung haben.

  4. In Zweifelsfall selber nachlesen oder noch besser: Die angeblich existierende Vorschrift zeigen lassen...

  5. Nicht selber unnötige Vorschriften erfinden, die den sinnvollen Ablauf stören oder unmöglich machen!

  6. Ein gesundes Mittelmaß aus mitdenken und machen! Es ist mit Sicherheit gut, sich vor einer Leiterübung mal drei Minuten
    über Sicherheit zu unterhalten. Jemand, der das System Sicherheit verstanden hat wird dann auch mal erklären können, was ein
    Nullstab ist und wieso eine ausgefahrene Schiebleiter mit festgebundenem Leiterkopf eben keine Sicherungsposten mehr an den
    Stützen braucht



Vgl. Punkt 1.

Gruß,

Markus


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü578541
Datum27.08.2009 07:16164023 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenGibt es dazu schriftlich etwas, was dies ganz klar widerlegt?

Hallo!

Abgesehen von der Umkehrmethode dass man Dir mal zeigen möge wo steht dass es verboten ist ohne Helm:

Werkzeug Gefährdungsbeurteilung anwenden:

Kann die Kollision des Autos mit dem FA wirksam verhindert werden?

Ja, durch abgestufte Maßnahmen:

1) Einsatzstelle kenntlich machen

2) Einsatzstelle in kritischen Bereich mit Anfahrschutz in Form schwerer Fzg abschirmen / schützen

3) Warnen: Warnposten mit Gasdruckfanfare o. ä. Abstellen der den Verkehr beobachtet und vor dem Einschlag warnt (hupen=ab über die Leitplanke)

4) Jeder FA hat die Aufgabe und Chance, durch RUNDUMHÖREN (das sollte immer klapppen) und Verkehrsbeobachtung, wenn er keine anderen Aufgaben verrichten muss, selbst Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und sich in Sicherheit zu bringen.

Das klappt aber nur, wenn rundherum die Ohren frei sind, ein Tiefschalenhelm behindert, ebenso das holländische Tuch oder auch das Standard-Nackenleder.

Insofern drehe ich das Ganze immer um und bin der Meinung, das jeder der im Verkehrsraum Helmpflicht für Feuerwehrhelme (Tiefschale, Nackenschutz o. ä.) anordnet nicht sauber die Lage beurteilt hat und durch seine Anordnungen die unterstellten FA gefährdet.

Auch das klägliche Reflexstreiflein am Helm bei Dunkelheit ändert daran nix, denn die Warnwirkung einer entsprechend zugelassenen Jacke reicht und neben den inzwischen darauf verteilten (11?) Metern Reflexband fällt das Helmstreifchen nicht mehr wirklich ins Gewicht...

Jetzt klarer?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578556
Datum27.08.2009 09:17164301 x gelesen
Er ist auch sonst ziemlich korrekt:

Der Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt und endet an der Haustür. Ereignet sich der Unfall im Treppenhaus von oder zu der Wohnung, liegt kein Wegeunfall vor.
u.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 07.11.2000, Az.: B 2 U 39/99 R

Der Versicherungsschutz bei Wegeunfällen beginnt dabei mit dem Verlassen der Haustüre zum öffentlichen Verkehrsraume und endet auch wieder an der Haustüre. Dies gilt auch für größere Wohnanlagen, so dass z.B. ein Sturz innerhalb eines Hochhauses auf dem Weg zur eigentlichen Wohnung nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
LSG Thüringen Urteil vom 10.10.2004 - L 1 U 625/02

Auch der Weg zur Tiefgarage einer Wohnanlage - Haustür raus, um die Hausecke rum, Treppe runter in die Tiefgarage - gehört nicht zum versicherten Weg - eigene schmerzhafte Erfahrung.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578559
Datum27.08.2009 09:32163386 x gelesen
Das geht doch noch ...

Besser war jener Leistungsvergleich,
bei dem der Schiedsrichter von den Gruppen verlangte,
das diese bei der Aufgabe: "Wechseln Sie bei diesem Fahrzeug das Rad ... "
Helm, Jacke und Handschuhe zu tragen ...


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz578560
Datum27.08.2009 09:35163291 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Jens RugenGibt es dazu schriftlich etwas, was dies ganz klar widerlegt?

Ja, steht im GMV-Ordner.

Schon mal Mitarbeiter der Straßen- und Autobahnmeisterei mit Schutzhelm gesehen?

Das ist genau so, wie die "Vorschrift" das alle Trupps eine Handleuchte mitzuführen haben. Selbst Mittags 12:00, strahlender Sonnenschein!

Gruß

Jakob


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen578562
Datum27.08.2009 09:45163457 x gelesen
Geschrieben von Joachim GebhardtMeine Helmlampe ist nach UVV nicht zulässig, obwohl EX geschützt! Weil wenn es zu ner Durchzündung kommt, würde die Lampe bei 500-600 Grad schmelzen, wenn des 10-20 Sek dauert und dann tropft das heiße Plastik runter!
Ja ne ist klar... 20 Sekunden 600 Grad am Kopf... Ist die (mit Sicherheit nur verkokelnde) Helmlampe sicherlich mein geringstes Problem.


Das größte Problem sind die explodierenden Batterien :-)

*duckundweg*


Gruß Michael

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AutorMari8o D8., Nettetal / NRW578563
Datum27.08.2009 09:49164397 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Udo BurkhardDer Versicherungsschutz bei Wegeunfällen beginnt dabei mit dem Verlassen der Haustüre zum öffentlichen Verkehrsraume und endet auch wieder an der Haustüre. Dies gilt auch für größere Wohnanlagen, so dass z.B. ein Sturz innerhalb eines Hochhauses auf dem Weg zur eigentlichen Wohnung nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
LSG Thüringen Urteil vom 10.10.2004 - L 1 U 625/02

Eben, das gilt für den Wegeunfall, und damit z.B. für den Übungsdienst. Im Einsatz ist ein Feuerwehrmitglied aber ab Einsatzbeginn versichert. Da der Einsatz mit der Alarmierung beginnt sind im Extremfall auch die gesundheitlichen Folgen des Stolperers aus dem Bett vor die Kante der Schrankwand versichert .
Sagt zumindest die Unfallkasse NRW auf Ihren Seminaren zur Unfallprävention. Und die sollten es doch wissen!

Grüße vom Niederrhein

mario


Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578564
Datum27.08.2009 09:50163453 x gelesen
..weil andere außerschulische Jugendgruppen nicht zwangsläufig unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen (z.B. Pfadfindergruppen).


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578567
Datum27.08.2009 09:56163749 x gelesen
Auch, wenn es jetzt blöd klingt, gibt es dazu etwas schriftliches?

Alle mir bisher bekannten Fälle - auch bei Kollegen der Feuerwehr - entsprachen der von mir genannten Version.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorMich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW578569
Datum27.08.2009 10:23163708 x gelesen
Hallo Udo,

auf der Homepage der Unfallkasse NRW steht

Wann gilt der Versicherungsschutz?

Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind. Dazu gehören:

Wege zum Feuerwehrdienst und nach Hause; der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt unmittelbar nach der Alarmierung


Schau selbst:
http://www.fuk-nrw.de/versicherte_mitglieder/versicherte/


Viele Grüße
Michael


>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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AutorMich8ael8 K.8, GL / Köln / NRW578570
Datum27.08.2009 10:29163514 x gelesen
Nachtrag:

Unter http://www.unfallkasse-nrw.de/index.php?id=245 findest Du auch Frage und Antwort:

Ist ein Feuerwehrangehöriger versichert, wenn er nach Alarmierung (Sirene, Meldeemfpänger, Telefon) im häuslichen Bereich verunglückt?

Ausnahmsweise besteht Versicherungsschutz im häuslichen Bereich, wenn eine bestehende Rufbereitschaft und Notwendigkeit eines sofortigen Handelns für den Unfall wesentlich ursächlich ist. In der Regel beginnt der Unfallversicherungsschutz jedoch erst mit Durchschreiten der Außenhaustür des bewohnten Gebäudes.



>> Eigentlich ist längst schon alles gesagt - nur nicht von jedem! <<

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578572
Datum27.08.2009 10:39163585 x gelesen
Interessant. Ganz herzlichen Dank.

Aber das interessiert mich jetzt genauer, vor allem die rechtliche Begründung ... Anfrage ist raus.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578573
Datum27.08.2009 10:46163333 x gelesen
Danke nochmal.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorAndr8é S8., Essen / NRW578574
Datum27.08.2009 10:59163427 x gelesen
Hallo Udo,

da gibt es sogar eine Lehrfilm der FUK Niedersachsen (meine ich die war es) in dem auf das Thema eingegangen wird.

Dort wird als Beispiel das Ausrutschen beim Aufstehen aus dem Bett nach der Alarmierung genannt. Dies stand im direkten Zusammenhang mit der Tätigkeit und gehört somit zum Weg zur Arbeitsstelle. man wäre ja sonst nicht so schnell aufgestanden. Gleiches gilt z.B. für ein Ausrutschen auf einer Treppe im Haus/Wohnung usw. Wäre ja an sich nicht versichert (nach der Haustür), aber nach der Alarmierung gilt dies als Wegeunfall, auch vor der Haustür.


Gruß
André


Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog

Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder!

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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau578579
Datum27.08.2009 11:19163482 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannDas Leben als Maschinist könnte im Sommer so einfach sein. Stiefel, leichte Hose, T-Shirt und Kappe (Basecap) zum Sonnenschutz, im Bereich Straßenverkehr noch Warnweste und ein paar handschuhe griffbereit an der Pumpe, wenn man sie denn dann mal benötigt.

Da aber ja alle Einsatzkräfte gleichmäßig belastet werden müssen, hat der Maschinist auch Helm auf


In der Schweiz wird der Helm für alle AdF (bei der Brandbekämpfung) mit der Gefahr von Schlauchplatzern (ggf. Kupplungen die durch die Luft fliegen) und herrenlosen Strahlrohren und Verteilern begründet.
[= Helm wenn man mit unter Druck stehenden Leitungen arbeitet. Daher auch für den Maschinisten]


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578580
Datum27.08.2009 11:21163466 x gelesen
Ich glaub's ja ... ;)

Interessant daran finde ich, das für Mitglieder von HiOrgs dieser "erweiterte" Schutz bei Melderalarmierung verweigert wird.

Wie geschrieben - auch aus eigener Erfahrung heraus.


O.K., Danke für die Hinweise.

Ich revidiere meine Aussage an dieser Stelle im Thread und beschränke diese nur auf die Mitglieder von Hilfsorgansiationen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578589
Datum27.08.2009 12:11162956 x gelesen
Geschrieben von Udo Burkhard..weil andere außerschulische Jugendgruppen nicht zwangsläufig unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen (z.B. Pfadfindergruppen).

GOTT sei Dank.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorKai 8H., Köln / NRW578590
Datum27.08.2009 12:14163162 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von David Joho[= Helm wenn man mit unter Druck stehenden Leitungen arbeitet. Daher auch für den Maschinisten]

Diese Aussage habe ich auch schon gehört.


dazu eine kleine Geschichte (Sommer 1993).

Übungsdienst: Wasserversorgung lange Strecke mit Wasserentnahme aus offenem Gewässer an einem sehr heissen Sommertag. Ich war Maschinist an einem Reserve-Tanklöschfahrzeug, welches als Brandstellenkraftspritze diente.

Die Doppel-B-Leitung wurde gefüllt und als sich Druck aufbaute, riss auf Grund von Materialermüdung einer Knagge das Wassersammelstück am Pumpeneingang ab.

Die Armatur wurde hochgeschleudert und traf die Helmunterkante bzw das Visier.
Da ich auf Grund des Sommerwetters den Helm nur locker auf den Kopf trug und die Bebänderung lose herunter hing, wurde der Helm nach hinten weggeschleudert.

Aus diesem Grund erlitt ich keine Verletzungen und war lediglich von oben bis unten durchnässt.

Gruss Kai


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AutorFran8k 8M., Wuppertal / Sauerland / NRW578591
Datum27.08.2009 12:22163265 x gelesen
Ich hab noch einen in Anlehnung:

Geschrieben von Markus Weber
Innenangriff ist nur mit FW-Haltegurt erlaubt

Der FW-Haltegurt ist im Einsatz immer zu tragen. Zum FW-Haltegurt gehört zwingend das Feuerwehrbeil.
Hab schon Kreiseimerspiele gesehen wo es pro fehlendem Beil einen Fehlerpunkt gab.

Gruß


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt578592
Datum27.08.2009 12:27163122 x gelesen
Geschrieben von Frank MüllerHab schon Kreiseimerspiele gesehen wo es pro fehlendem Beil einen Fehlerpunkt gab.
Da gibt es auch Fehlerpunkte, wenn der Führer nicht rechts steht, das unterste Knopfloch nicht geschlossen ist, einer aus der Runde anstatt mit Hemd mit einem T-Shirt antritt oder dein Krawattenknoten nicht richtig ist. Die Wettkämpfe nehmen wir besser mal nicht als Maßstab ;-)

Am besten gefallen tut mir immernoch die Aussage: "Beim Ölspureinsatz muss der Helm getragen werden, um den Kopf zu schützen, wenn ein Fahrzeug die Absperrung durchbricht!"


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578593
Datum27.08.2009 12:29162980 x gelesen
Geschrieben von Christian FleschhutWo macht beim ölspurkehren eine Überjacke etc. Sinn?

Na, im verschneiten Odenwald zwischen November und März (Manchmal sogar April noch) ;-)


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern578594
Datum27.08.2009 12:31163064 x gelesen
die Feuerwehr darf erst mit der THL beginnen, wenn der Rettungsdienst vor Ort ist
(ist eine meiner Lieblingsweisheiten, welche ich gerne widerlege!)


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AutorDavi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau578595
Datum27.08.2009 12:34162917 x gelesen
Okay, glück gehabt.

Es gibt auch Leute die bei VU nicht angeschnallt waren, dadurch aus dem Auto gschleudert wurden und nicht mit diesem in den Abgrund stürzten. (Angeschnallte Insassen alle tot.)

-> Soll ich mich jetzt im Auto anschnallen oder nicht?

Mir erscheint der Helm bei unter Druck stehenden Leitungen sinnvoll. Daher trage ich ihn auch und erwarte das von meinen Leuten.

Aber immer so viele erleichterungen wie möglich, damit bin ich absolut einverstanden.


Gruss aus der Schweiz

- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.

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AutorFran8k 8M., Wuppertal / Sauerland / NRW578596
Datum27.08.2009 12:38162923 x gelesen
Das ist richtig das es noch vieeeel mehr Unsinn bei den Wettkämpfen gibt, aber die Begründung dafür war, dass der Gurt zur PSA gehört und daher getragen werden muss (Nach UVV und FwDV) und das der Gurt nur in Verbindung mit dem Feuerwehrbeil zu verwenden ist.


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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern578598
Datum27.08.2009 12:42162922 x gelesen
wohl eher die entstehenden Gase beim Verbrennen der Batterien und Kunststoff, wenn Du es irgendwie noch schaffst, diese ohne PA einzuatmen.


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AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen578601
Datum27.08.2009 12:46163234 x gelesen
Die PSA muß immer der zu erwartenden Gefährdung angepasst sein.

"Bei der Feuerwehr muß immer mit allen Gefährdungen, bei jedem Einsatz gerechnet werden."

Beispiel Türöffnung (wie macht es der Schlüsseldienst?): Brandschutzkleidung, Helm, Sicherheitsgurt, Brandschutzhandschuhe usw. :-)

Anmerkung:
Am wichtigsten ist bei vielen Feuerwehren der Haltegurt, denn bei "allen" Einsätzen besteht die Gefahr des Absturzes, auch bei Einsätzen nach einem VU zum Absichern der Einsatzstelle!


Grµß Rüdiger

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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern578602
Datum27.08.2009 12:46162987 x gelesen
Geschrieben von Irakli West Ab Alarmierung hast Du SonderWegeRecht und wenn was passiert ist Feuerwehr / Gemeinde voll hinter Dir.

oder analog dazu: Im Privat PKW (ab Alarmierung) hast du kein Sonderrecht


Grüße
Magnus

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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen578603
Datum27.08.2009 12:49163027 x gelesen
Geschrieben von Frank Müllerdass der Gurt zur PSA gehört und daher getragen werden muss (Nach UVV und FwDV)

Das ist definitiv falsch. Es steht nirgends, dass der Gurt immer getragen werden muss.
Einfach mal in der entsprechenden UVV und FWDV die entsprechenden Absätze nachlesen, ausdrucken, markieren und den Vorbetern vorhalten.

Gruß
Kai


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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen578604
Datum27.08.2009 12:52163035 x gelesen
Dumm nur, wenn jemand mit dem "längeren Hebelarm" nach einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, das Helm zu tragen ist...


Grüße
Jens

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AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen578607
Datum27.08.2009 12:58162912 x gelesen
Geschrieben von Jens RugenDumm nur, wenn jemand mit dem "längeren Hebelarm" nach einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommt, das Helm zu tragen ist...

Fragt sich bloß, was der jeweilige GF (oder sonstwer) macht, wenn jemand durch überflüsse PSA zu Schaden kommt.

Wir haben auch schon des öfteren im Sommer Ölspuren ohne Helm und Jacke abgestreut. Einfach Warnweste an und schon geht das...

Gruß
Kai


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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW578609
Datum27.08.2009 12:59163038 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannDrehleiter darf nur mit Helm gefahren werden, auch wenn man jemanden die Aussicht auf irgendetwas (Fotograf, Presse, Bürgermeister, etc.) zeigen will.

* Ironie * Dabei sind nämlich zwei besondere Gefahren zu beachten, 1. man könnte an den Himmel stoßen und das könnte weh tun, 2. Einem könnte der Himmel auf dem Kopf fallen.


Schonmal dran gedacht, dass man aus dem Korb fallen könnte (durch Unfähigkeit oder widrige Umstände jeglicher Art)?

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Lukas Podolski -

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AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen578610
Datum27.08.2009 13:01162898 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas StephanDann sag doch einfach wie es ist
Eine Vermutung kann kein Anlass sein, von den UVV abzuweichen.

Abgewichen werden kann, wenn eine konkrete Menschenrettung durchzuführen ist und für diesen Einzelfall zum Abweichen von der UVV keine Alternative besteht.


Gruß
Markus Groß

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg578613
Datum27.08.2009 13:03163173 x gelesen
Geschrieben von Florian MeurerSchonmal dran gedacht, dass man aus dem Korb fallen könnte (durch Unfähigkeit oder widrige Umstände jeglicher Art)?

Und nach 20m freiem Fall hilft dann der Helm?

Wenn Du geschriebenm hättest, daß Korbbesatzungen den Feuerwehrhaltgurt tragen und sich damit an der Leiter (nicht am Korb) sichern, wäre ich da mit Dir konform gegangen. Aber Helm?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz578616
Datum27.08.2009 13:11162739 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerWenn Du geschriebenm hättest, daß Korbbesatzungen den Feuerwehrhaltgurt tragen und sich damit an der Leiter (nicht am Korb) sichern, wäre ich da mit Dir konform gegangen. Aber Helm?

Warum an der Leiter und nicht am Korb?
Gehst du davon aus dass der Korb zum halten nicht die Notwendige Stabilität aufweist, die Leiter dagegen die Notwendige Stabilität zum Auffangen? (denn das Verbindungseil muss ja länger sein wenn die Person an der Leiter fest, aber im Korb arbeite nsoll)


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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW578617
Datum27.08.2009 13:11163043 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerUnd nach 20m freiem Fall hilft dann der Helm?

Da bin ich mir nicht sicher. Trägst du auf Motorrad oä. ab 70 km/h auch keinen Helm mehr? Die kinetische Energie ist m.E. die gleiche.

Abgesehen davon könnte man sich bei ner ruckartigen Bewegung des Leiterparks auch den Kopf anschlagen. Ich kenne Leute, die dazu klein genug sind.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Lukas Podolski -

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AutorGreg8or 8M., Roth / Rheinland Pfalz578619
Datum27.08.2009 13:14162742 x gelesen
Hallo

Geschrieben von ---Florian Meurer--- Trägst du auf Motorrad oä. ab 70 km/h auch keinen Helm mehr?

wenn ich mit 70 km/h ungebremst gegen eine Wand fahre wird mich der Helm auch nicht mehr retten.


Gruß Gregor

P.S. Meine Meinung....

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578620
Datum27.08.2009 13:26162970 x gelesen
War eigentlich "Helm auf bei der Alarmfahrt" schon?


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen578621
Datum27.08.2009 13:27163130 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannDrehleiter darf nur mit Helm gefahren werden

In Hessen nach dem Drehleiterunfall in Reichelsheim 2002 vom HmdI empfohlen (Helm und Gurt).


Gruß Michael

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW578623
Datum27.08.2009 13:33163045 x gelesen
Geschrieben von Gregor Mehligwenn ich mit 70 km/h ungebremst gegen eine Wand fahre wird mich der Helm auch nicht mehr retten.

Richtig, aber dazwischen gibt es Geschwindigkeiten, wo er hilft, genauso ist es auf der Leiter (nur halt Höhen).


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Lukas Podolski -

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz578625
Datum27.08.2009 13:35162818 x gelesen
Geschrieben von Florian MeurerRichtig, aber dazwischen gibt es Geschwindigkeiten, wo er hilft, genauso ist es auf der Leiter (nur halt Höhen).

So aus neugier:
hat jemand die Testanforderung zum Seitlichen Aufprall eines Feuerwehrhelmes zur Hand?


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AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt578630
Datum27.08.2009 13:54162843 x gelesen
Geschrieben von Eric MartiniWar eigentlich "Helm auf bei der Alarmfahrt" schon?
Nisher noch nicht. Aber hierzu gibt es dann gerne schriftliche Dienstanweisungen. Die sínd dann zwar nicht von Gott gegeben, aber wenn der Verfasser dich ohne sieht jagt er dich dafür um Teufel ;-)


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578632
Datum27.08.2009 13:59162641 x gelesen
Geschrieben von Michael TiedemannIn Hessen nach dem Drehleiterunfall in Reichelsheim 2002 vom HmdI empfohlen (Helm und Gurt).

Da hatte ich auch mal eine hitzige Diskussion mit einem der betreffenden Wehr. (Ging aber eher um die Art der Sicherung)
Ich sehe darin eher einen Nachteil als einen Vorteil. Wenn das drumherum beachtet wurde, wird da auch nichts passieren.


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578633
Datum27.08.2009 14:00162816 x gelesen
Hier im Forum gibt es eine Dienstanweisung?
Oder wie meinst du das?


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW578635
Datum27.08.2009 14:05162945 x gelesen
nein, in den einzelnen Feuerwehren diesbezüglich...


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578637
Datum27.08.2009 14:12162842 x gelesen
Ja leider...und die Begründung damals konnte mir auch nicht gescheit erläutert werden. Platzgründe im Mannschaftsraum?

Erimmert mich mal an eine UVV-Unterweisung. Uns wurde vom stellv. WF vorgepredigt das wir die PSA zu tragen haben, aber auf Nachfrage warum er selbst bei diversen Einsätzen in Jeans, Überjacke und Helm auftaucht war halligalli angesagt. Wir mussten ;-) dann einsehen, das es wenn es für ihn pressiert er nich tnoch in GH kommen kann und sich umziehen muss. Und der Jeansstoff ist ja robuster als die (damals alten) Latzhosen. Komischerweise konnte ich ihn dann nicht mehr so für voll nehmen :-(


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorAndr8é P8., Schönwalde (BAR) <-> Magdeburg / Brandenburg578654
Datum27.08.2009 16:03162749 x gelesen
Ähm...


Hier möchte ich eine Erkenntnis preisgeben, die ich bei einer JuLeiCa Schulung erlangt habe (die nicht über die Fw stattfand).


Dort wurde uns gesagt, das bei Kinder- und Jugendgruppen, die zum Baden gehen (z.B. See) muss immer ein Rettungsschwimmer dabei sein. Der kann dann auch zugleich ein Betreuer sein.


Alles was ich von mir gebe, ist meine eigene Meinung!
Ich schreibe hier unabhängig von meiner Wehr!


www.feuerwehr-schoenwalde.de

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578656
Datum27.08.2009 16:10162668 x gelesen
Muss er von der Gruppe gestellt werden? Oder würde es langen wenn ein z.B. Bademeister oder DLRG vertreten ist?


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü578657
Datum27.08.2009 16:11162815 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alex Loskyllmindestens das Rettungsschwimmabzeichen Bronze (Grundschein) besitzen.


Interessanterweise ist der Schein für die Lehrkraft aber meines Wissens nicht Wiederolungspflichtig, sondern "ewig gültig".

Die Lehrerin, die 1975 im Alter von 24 mit 55 Kilo Lebendgewicht den Schein gemacht hat, darf also mit den aktuellen 80 Kilo und dem künstlichen Kniegelenk immer noch Schwimmaufsicht führen...
Die DLRG lässt ihre Aktiven, die Strandwache machen alle 2 Jahre wiederholen...


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578658
Datum27.08.2009 16:11162477 x gelesen
PS: Wie schaut es dann mit Schulklassen und Kindergartengruppen aus? Die Lehrkräfte bzw. ErzieherInnen haben zu 90% keinen Rettungsschwimmer


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW578659
Datum27.08.2009 16:12162694 x gelesen
Geschrieben von André PodschunDort wurde uns gesagt, das bei Kinder- und Jugendgruppen, die zum Baden gehen (z.B. See) muss immer ein Rettungsschwimmer dabei sein

Das erzählen wir auch jedem so. Ob das aber irgendwo steht, oder wir nur die Lehrgänge/Prüfungen an den Mann bringen wollen, weiß ich nicht....die Schwimmbadausbildung ist nicht meine Baustelle.


DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578660
Datum27.08.2009 16:13162366 x gelesen
Erkenntnis meiner JuLeiCa-Ausbildung und inzw. 17 Jahre Jugendleiter (alle 2 Jahre Fortbildung + alle zwei Jahre EHK bzw. EHT ): Ich kläre per Elternbrief wer Schwimmen kann und wer nicht, schaue mir die bestätigte Schwimmbefähigung selbst noch an und behalte meine Kids / Jugendlichen selbstverständlich im Auge (besonders im Bereich Rutschen/Srungtürme).
Sollte es sich um ein Schwimmbad oder ein See mit Aufsicht handeln, melde ich mich zusätzlich noch beim anwesenden Bademeister, der DLRG kurz an.

Den einzigen Unfall, den ich bisher erleben musste war ne leichte Gehirnerschütterung die außerhalb des Schwimmbeckens von den nassen Fließen "beeinflusst" wurde.

Mir ist keine Richtlinie Vorschrift etc. bekannt die mir vorschreibt als (kirchlicher) Jugendleiter einen Rettungsscchwimmer dabei zu haben. Selbst das (inzwischen leider veraltete) Skript Aufsichtspflicht eines Rechtsanwaltes schreibt davon nichts ( noch immer Empfehlenswert: http://aufsichtspflicht.de/skript.htm )


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578661
Datum27.08.2009 16:15162834 x gelesen
Sieht für die Erste Hilfe nicht anders aus. Ein Jugendleiter mit JuLeiCa wird verpflicht bei jeder Verlängerung der Karte (alle drei Jahre) einen gültigen EH-Schein vorzulegen. Lehrer machen den einmal zu beginn ihrer Laufbahn...

Allerdings muss eine Schule betriebliche Ersthelfer haben. Und dann gibts ja auch noch oft die Schulsanitätsdienste.


Grüße aus Mannem
Jochen

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578665
Datum27.08.2009 16:25162546 x gelesen
Geschrieben von Jochen PetzingerAllerdings muss eine Schule betriebliche Ersthelfer haben. Und dann gibts ja auch noch oft die Schulsanitätsdienste.

Gehn die auf Ausflüge mit?


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AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg578667
Datum27.08.2009 16:29162412 x gelesen
Die Lehrer - als betriebliche Ersthelfer? Sicherlich nur wenn es "ihr" Ausflug ist.
Die Schülerr des Sanitätsdienstes? Sicherlich nur wenn es "ihr" Ausflug ist.

Und wie's mit dem Erste-Hilfe Material ausschieht? Ich denke ich lehne mich nicht zu weit aus dem Fenster wenn ich sage: mit Glück haben die nen Auto-Erstehilfekasten dabei.

Für "meine" Jugendarbeit haben wir ne (DIN) Auto-EH-Tasche die bei Ausflügen (selbst wenn es mit der Jugendgruppe nur für 2 Stunden auf den Waldspielplatz geht) und Freizeiten dabei ist. Und ich weiß, dass JEDER meiner Jugendleiter innerhalb der letzten 2 Jahre zumindest an einem EHT dabei war.


Grüße aus Mannem
Jochen

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AutorMarc8el 8K., Ostdorf z.Z. Esslingen/N. / BW578672
Datum27.08.2009 16:46162517 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannDas Leben als Maschinist könnte im Sommer so einfach sein. Stiefel, leichte Hose, T-Shirt und Kappe (Basecap) zum Sonnenschutz, im Bereich Straßenverkehr noch Warnweste und ein paar handschuhe griffbereit an der Pumpe, wenn man sie denn dann mal benötigt.

Da aber ja alle Einsatzkräfte gleichmäßig belastet werden müssen, hat der Maschinist auch Helm auf (wenn der Himmel runter fällt), eine Überjacke an (wegen dem bösen fließenden Straßenverkehr) und im extremen Fall auch noch die Überhose an (meist auch hier wieder wegen den Reflexstreifen und Straßenverkehr).


Obwohl das auch gut und gerne auch daran liegen kann, dass der Maschinist, wenn er sich anzieht nicht weiß, dass er später Maschinist sein wird. :-)

Aber ansonsten dazu volle Zustimmung.

Gruß marcel


Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578675
Datum27.08.2009 16:51162420 x gelesen
Naja wenn man seinen Platz schon beim Betreten des GH sichert ;-)
Quasi zuerst zum Fahrzeug, evtl. andere dabei zur Seite schieben (besser umrennen) Fahrertür vom LF aufreißen, Pulli auf den Sitz werfen (besser Schlüssel abziehen ;-) umziehen...fertig...schon kann niemand mehr ohne DEN Maschinist ausrücken ;-)

Ganz findige kommen schon in entsprechender Hose, T-Shirt und Stiefel und besetzen sofort den Maschinistenplatz.

(Hach war das damals immer witzig, wenn entsprechende zum Einsatz kamen *grins*)


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AutorStep8han8 F.8, Karlsruhe/Lörrach / Ba-Wü578683
Datum27.08.2009 17:21162420 x gelesen
Geschrieben von André Podschun"Dort wurde uns gesagt, das bei Kinder- und Jugendgruppen, die zum Baden gehen (z.B. See) muss immer ein Rettungsschwimmer dabei sein"
Geschrieben von Carsten GöschDas erzählen wir auch jedem so. Ob das aber irgendwo steht, oder wir nur die Lehrgänge/Prüfungen an den Mann bringen wollen, weiß ich nicht....die Schwimmbadausbildung ist nicht meine Baustelle.
Meine Baustelle zwar auch nicht ganz, und explizit was gefunden dazu (d.h. zu allgemeinen Jugendgruppen) hab ich auch noch nichts.

Es gibt jedoch im Bereich Schulschwimmen einige (vermutlich 16+) Verordnungen o.ä., die beim Schulschwimmen mindestens eine "Rettungsfähige" Aufsichtsperson vorsehen, wobei die "von der Schule mitgebracht" werden muss, auch wenn ein Schwimmmeister o.ä. gleichzeitig im Bad anwesend ist, denn die Aufsichtspflicht verbleibt beim Lehrer und kann (idR) nicht auf den Schwimmmeister o.ä. übertragen werden.

Mit etwas GMV lässt sich das wohl analog auf allgemeine Kinder- und Jugendgruppen anwenden, die Forderung im Juleica-Lehrgang usw. dürfte wohl von dort her kommen.

Bissi was zum lesen (ausm Netz, die DLRG-Unterlagen hab ich jetzt mal nicht durchsucht):
*"Schulschwimmen unter versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten" von der Unfallkasse BW http://www.lehrer.uni-karlsruhe.de/~za343/osa/spinfo/Schulschwimmen%20unter%20versicherungsrechtlichen%20Gesichtspunkten%20Heft%2026.pdf
*"Prävention und Rettungsfahigkeit beim Schwimmunterricht sowie beim Aufenthalt am und im Wasser bei außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen", Kultus und Unterricht, Nicht Amtlicher Teil, Heft 7 vom 4. April 2006 http://www.schule-bw.de/unterricht/faecher/sport/5didaktik/5sicherh/sw_sicherheit.pdf
*"Aufsichtspflicht und Haftung beim Baden mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen außerschulischer Maßnahmen", Landesjugendamt RLP, http://www.jugend.rlp.de/fileadmin/downloads/recht/Aufsichtspflicht_Baden.pdf

Mit Rettungsfähigkeit=Rettungsschwimmabzeichen Silber bewegt man sich da auf der sicheren Seite (und halst sich als DLRG-Gruppe nicht noch eine zusätzliche Lehrgangsvariante auf).

Symbadische Grüße,
Stephan, IANAL


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AutorJan 8H., Rendsburg / Schleswig-Holstein578686
Datum27.08.2009 18:08162689 x gelesen
Das größte Problem sind die explodierenden Batterien


explodieren die eigentlich gleichzeitig? Oder zeitlich versetzt, weil sie ja hintereinander (oder nebeneinander) eingelegt sind? Hat da jemand Erfahrungswerte mit der Verzögerungszeit zwischen zwei Detonationen, wenn die Batterien nacheinander verpuffen sollten?
Gibt es einen fühlbaren Unterschied zwischen Batterien und Akkus? Nicht, das DESWEGEN Akkus verboten werden müssen!

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz578722
Datum27.08.2009 20:01162581 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardInteressant daran finde ich, das für Mitglieder von HiOrgs dieser "erweiterte" Schutz bei Melderalarmierung verweigert wird.

Wenn jemandem ein solcher Fall bekannt wird, sagt mir Bescheid.
Ich stifte die ersten 50 Eur für den betroffenen zur rechtlichen Klärung desselbigen.

Treppensteigen ist ja ein klassiker. Auch im HA Feuerwehr/RD-Bereich.
Gehe ich die Treppe runter weil ich etwas aus dem Lager holen will, rauchen gehe, Feierabend mache: normales Lebensrisiko, kein Arbeitsunfall denn ich werde ja nicht für's Treppensteigen bezahlt.
Stürzte ich beim alarmmäßigen Treppensteigen: Arbeitsunfall denn für's alarmmäßige Treppensteigen werde ich bezahlt.

Es erschüttert mich dass für EA-Kräfte der HOs deren Unfallversicherer nicht genauso verfährt wie bei der FF.
Gibt's dazu bereits gelaufene Gerichtsverfahren?
Der Argumentation dass, genau wie bei FFler, das unmittelbare Herstellen der Einsatzbereitschaft bei Helfern mir Rufbereitschaft genau die tätigkeit für die der Helfer beschäftigt ist dürfte ja unstrittig sein.


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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen578724
Datum27.08.2009 20:13162770 x gelesen
Zum Thema Überbekleidung bei Verkehrsunfällen :


Es wird sogar angeraten, bewußt die Hupf-Kleidung bei Verkehrsunfällen weg zulassen.
Wenn man die möglichkeit hat, sollte man die "normale" Arbeitsjacke nehmen.
Es sei denn, die Hupfkleidung wird auch nach jedem VU gereinigt.Was wahrscheinlich selten der Fall ist.

Hintergrund ist der Verweiß auf die entstehenden Staubwolken beim auffegen von Bindemitteln, sowie der Kontakt mit Ölhaltigen Stoffen.(Treibstoff,Öle,etc) die sich in der Kleidung fest setzen können, und bei einem "heissen" Einsatz im nachhinein zu einem unangenehmen "Knalleffekt" führen KANN.

MfG


MfG

Andreas

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578726
Datum27.08.2009 20:21162355 x gelesen
Geschrieben von Andreas Kramer
Hintergrund ist der Verweiß auf die entstehenden Staubwolken beim auffegen von Bindemitteln, sowie der Kontakt mit Ölhaltigen Stoffen.(Treibstoff,Öle,etc) die sich in der Kleidung fest setzen können, und bei einem "heissen" Einsatz im nachhinein zu einem unangenehmen "Knalleffekt" führen KANN.


Kam das schon mal vor????


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen578729
Datum27.08.2009 20:29162549 x gelesen
Geschrieben von Eric MartiniKam das schon mal vor????

Keine Ahnung, mir persönlich nicht bekannt.

Vom rein logischen Gesichtspunkt her , klingt es auch plausibel....erst im Öl rumklehen und die siffigen Handschuhe in der Jacke abgewischt und 2 Stunden später in den IA.

Der Hinweiss wurde uns in jüngster Vergangenheit auch während einer anderen Fortbildung auch mitgeteilt.

MfG


MfG

Andreas

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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen578730
Datum27.08.2009 20:31162335 x gelesen
Sorry....weil keine Edit-Funktion


Mit "Knalleffekt" ist aber nicht gemeint ,das die Klamotten "Hollywood-mäßig" hochgehen. Man kann aber von einer höheren Brandlast ausgehen.


MfG

Andreas

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578732
Datum27.08.2009 20:44162185 x gelesen
Sehe ich aber eher als vernachlässigbar und fast unwahrscheinlich.

Aber im Grundsatz stimmt es schon, heisst ja auch Feuer-Schutzanzug.
Allerdings gilt grad bei manchen kleinen Wehren Nomex=Wichtig. Oder ist die Zeit endlich rum?


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578761
Datum27.08.2009 21:37162190 x gelesen
Wie bereits oben geschrieben, eigene Erfahrung.
Ist aber schon ein paar Jahre her, lass also den Fuffi stecken. ;)

Ich werde die Angelegenheit (nach Ferienende hier in BaWü) an geeigneter Stelle thematisieren.
Eine erste Anfrage an die DGUV ist raus. Wenn ich Näheres in Erfahrung bringe, lasse ich es dich wissen.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578782
Datum27.08.2009 21:55162210 x gelesen
Eine Übersicht über den Stand der Anforderungen im Schulschwimmen gibt diese Publikation der DLRG.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz578786
Datum27.08.2009 22:02162123 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardEine Übersicht über den Stand der Anforderungen im Schulschwimmen gibt diese Publikation der DLRG.

Heißt im Klartext:
Wer lehrer wird sollte alles erdenklich mögliche tun um keinen schwimmunterricht zu unterrichten.


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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen578790
Datum27.08.2009 22:07162277 x gelesen
Geschrieben von Jochen PetzingerEin Jugendleiter mit JuLeiCa wird verpflicht bei jeder Verlängerung der Karte (alle drei Jahre) einen gültigen EH-Schein vorzulegen.

Da muß ich dich leider enttäuschen. Da greift auch mal wieder der Förderalismus. Zentral wird nur eine pädagogische Fortbildung verlangt, dies haben mindestens ein Großteil (wenn nicht gar alle?) BL auch so übernommen. Die Forderung nach einer aktuellen EH-BEscheinigung stellen dann jedoch einige Kreisjugendämter auf.


Mit den Lehrkräften ist das übrigens ähnlich. in einigen BL sollten diese spätesten alle 5 Jahre einen EH-Kurs machen (bzw. in kürzeren Abständen ein EH-Training).

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg578808
Datum27.08.2009 22:28162388 x gelesen
Geschrieben von Marc Dickeyin einigen BL sollten diese spätesten alle 5 Jahre einen EH-Kurs machen (bzw. in kürzeren Abständen ein EH-Training). Wobei wiederrum in einigen Bundesländern nur eine verkürzte EH-Ausbildung (z.B. in Berlin EH 6 Doppelstunden, EHT 3 Doppelstunden) erforderlich ist.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen578815
Datum27.08.2009 22:47162018 x gelesen
Geschrieben von Udo BurkhardWobei wiederrum in einigen Bundesländern nur eine verkürzte EH-Ausbildung (z.B. in Berlin EH 6 Doppelstunden, EHT 3 Doppelstunden) erforderlich ist.

Stimmt. In Hessen & Doppelstunden bzw. 12 U-Std.

Die Erfahrung lehrt mich aber, daß man mit den Grundthemen bei der Zielgruppe schneller durchkommt (über die Gründe läßt sich sicher streiten), dafür jedoch mehr Fragen (zumeist aus deren Tätigkeitsbereich) auftauchen und auch beantwortet werden müssen/sollten.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz578819
Datum27.08.2009 22:57162382 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Andreas KramerEs wird sogar angeraten, bewußt die Hupf-Kleidung bei Verkehrsunfällen weg zulassen.
Wenn man die möglichkeit hat, sollte man die "normale" Arbeitsjacke nehmen.
Es sei denn, die Hupfkleidung wird auch nach jedem VU gereinigt.Was wahrscheinlich selten der Fall ist.
Hintergrund ist der Verweiß auf die entstehenden Staubwolken beim auffegen von Bindemitteln, sowie der Kontakt mit Ölhaltigen Stoffen.(Treibstoff,Öle,etc) die sich in der Kleidung fest setzen können, und bei einem "heissen" Einsatz im nachhinein zu einem unangenehmen "Knalleffekt" führen KANN.


Schon komisch diese Welt.

Als ich mich vor längerer Zeit hier über die Kameraden lustig gemacht habe, die mit Helm, Überjacke, Überhose, IA-Schutzhandschuhen und Koppel bei 30° im Schatten munter Bindemittel in den Teer massieren, wurde ich "streng" zurechtgewiesen, ja beinahe gesteinigt!

Das würde man so machen, man rückt immer mit Überbekleidung aus um bei einem evtl. Folgeeinsatz "Brand" nicht nochmal ans Gerätehaus zu müssen! Der Helm ist wichtig, wenn man angefahren wird und auf dem Kopf landet und die Handschuhe schützen vor Schürfwunden.

Auf das Argument mit der Verschmutzung usw. ist kaum einer eingegangen.

Einige (die mit den flachen Kieselsteinen) meinte sogar sie hätten die normale Einsatzbekleidung plus die Überbekleidung bei jedem Einsatz dabei.

Wie schnell sich doch die Ansichten ändern können.

Gruß vom Berg

Jakob

PS: Ich rücke zu allen Einsätzen immer mit der guten orangenen Baumwolljacke aus. Da ich niemals nicht in die Verlegenheit komme mich an einem Innenangriff zu beteiligen, ist auch meine Überjacke eigentlich nur gut für den Winter.


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578820
Datum27.08.2009 23:02162027 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldAls ich mich vor längerer Zeit hier über die Kameraden lustig gemacht habe, die mit Helm, Überjacke, Überhose, IA-Schutzhandschuhen und Koppel bei 30° im Schatten munter Bindemittel in den Teer massieren, wurde ich "streng" zurechtgewiesen, ja beinahe gesteinigt!

Ist das was neues?

Geschrieben von Jakob TheobaldPS: Ich rücke zu allen Einsätzen immer mit der guten orangenen Baumwolljacke aus. Da ich niemals nicht in die Verlegenheit komme mich an einem Innenangriff zu beteiligen, ist auch meine Überjacke eigentlich nur gut für den Winter.

Ist auch nicht schlecht...sollte ich mir merken :-D


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorChri8sto8ph 8R., Berching, z. Zt. Amberg / Bayern578834
Datum27.08.2009 23:50162480 x gelesen
Hallo,

erst mal gute Idee mit dem Sammeln!
Allerdings sollte man auch einen Hinweis geben, wie es richtig ist, bzw. entsprechend verweisen!


Wie sieht es eigentlich mit öffentlichen Schreiben von Versicherungsträgern aus, die konträr zu den UVV stehen?

Ich erinnere an das Schreiben des GUV Bayern und des LFV Bayern zum Thema Hitzeschutzlücke/ Wärmefenster in der "Florian Kommen", Ausgabe 59, in der von Überhosen abgeraten wurde, was ja gegen den § 12 Abs. 2 der "UVV Feuerwehren" spricht!

Wie sieht da die Handhabe aus?



Grüße



Dies alles ist meine Meinung!

Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!

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AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern578852
Datum28.08.2009 00:17162080 x gelesen
in der Truppmannausbildung in Bayern wird meines Wissens gelehrt, dass der Helm bei der Einsatzfahrt zu tragen ist. In Anbetracht der Anschnallmoral in Fw-Fahrzeugen vllt. auch nicht das falscheste, was man machen kann. Wenigstens ein klein weniger mehr Schutz als ohne (was natürlich nicht heißen soll, dass der Helm ein adäquater Ersatz für den Sicherheitsgurt wäre). Ich möchte auch lieber nicht wissen, was mir in so manchem LF alles um die Ohren fliegen würde, käme es zu Überschlag.


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern578873
Datum28.08.2009 08:55162046 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldEinige (die mit den flachen Kieselsteinen) meinte sogar sie hätten die normale Einsatzbekleidung plus die Überbekleidung bei jedem Einsatz dabei.

Äh ja, macht ja auch Sinn in dem Fall wenn man denn beides hat, oder?


Geschrieben von Jakob TheobaldPS: Ich rücke zu allen Einsätzen immer mit der guten orangenen Baumwolljacke aus. Da ich niemals nicht in die Verlegenheit komme mich an einem Innenangriff zu beteiligen, ist auch meine Überjacke eigentlich nur gut für den Winter.

Davon aber auf alle zu schließen ist ein bißchen kurzsichtig, oder?


Gruß
Christian





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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern578874
Datum28.08.2009 08:57161983 x gelesen
Geschrieben von Christoph ReberIch erinnere an das Schreiben des GUV Bayern und des LFV Bayern zum Thema Hitzeschutzlücke/ Wärmefenster in der "Florian Kommen", Ausgabe 59, in der von Überhosen abgeraten wurde, was ja gegen den § 12 Abs. 2 der "UVV Feuerwehren" spricht!

Wie sieht da die Handhabe aus?


Ist doch inzwischen längst überholt und keiner spricht mehr davon.


Gruß
Christian





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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW578876
Datum28.08.2009 09:01162003 x gelesen
Geschrieben von Jakob Theobaldist auch meine Überjacke eigentlich nur gut für den Winter.
Das ist dann aber ein reichlich teurer Anorak oder?

Die Überbekleidung mitzunehmen halte ich auch nicht für falsch, bzw. sogar notwendig, sie immer zu tragen dagegen weniger.

Gruß Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Lukas Podolski -

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AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen578891
Datum28.08.2009 10:10162367 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jakob TheobaldDa ich niemals nicht in die Verlegenheit komme mich an einem Innenangriff zu beteiligen, ist auch meine Überjacke eigentlich nur gut für den Winter.

Komisch, bei uns gibt es eine Anweisung (nicht schriftlich), dass die Nomexjacke getragen werden muß, wenn mit thermischen Veränderungen zu rechnen ist. D.h. eigentlich immer, oder?


Mit besten Grüßen aus der Nordheide

Martin
(Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene)

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578892
Datum28.08.2009 10:14162054 x gelesen
Thermische Veränderungen ist auch gut ausgedrückt...
Könnte ja auch sein das, im Hochsommer bei der Ölspur, Ein Tiefkühllaster verunglückt und man ihn ausladen muss. Da ist man froh die dicke Nomex dabei zu haben ;-)

Aber es stimmt. Dicke und dünne Jacke dabeizuhaben kann nicht verkehrt sein. und soviel Platz nimmt die Dünne ja nicht weg.


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen578893
Datum28.08.2009 10:16162244 x gelesen
Hallo Martin


Hast du bei einer TH ne thermische Veränderung???


Wir handhaben es so, das wir bei jeglichen TH-Einsätzen die gute alte/neue Baumwolljacke anziehen, Überjacke und Überhose halt nur bei BE.

Oder magst du bei 30° auf der Straße bei nem VU mit Überjacke und Überhose rumlaufen??

Also ich nicht :)



Gruß Christian


Ich vertrete hier nur meine EIGENE Meinung


Mit freundlich Kameradschaftlichen Grüßen

Christian Wittenberg

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen578898
Datum28.08.2009 10:32161865 x gelesen
Geschrieben von Martin Kandlerdass die Nomexjacke getragen werden muß, wenn mit thermischen Veränderungen zu rechnen ist.

Auch bei so etwas?
http://www.ff-handeloh.de/timmerloh.htm

Gruß
Ingo


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AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen578901
Datum28.08.2009 11:02161893 x gelesen
Moin,

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---

Klar ;-)
Ich habe nur das weitergegeben, was uns mal gesagt worden ist.
Ich habe nicht meine Meinung dazu abgegeben. Das ist auch besser so.

@ Ingo:
Du weißt vom wem die Anweisung kommt.....


Mit besten Grüßen aus der Nordheide

Martin
(Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg578902
Datum28.08.2009 11:33162675 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleAlso: Legt los :-)

Heutiges update, mit Versuch einer Strukturierung.

Die www.FEUERWEHR.de UVV-Mythbuster





  1. Persönliche Schutzausrüstung allgemein


    1. Du mußt diesen oder jenen Ausrüstungsgegenstand tragen, sonst bist du nicht versichert!

    2. Bei Einsätzen am/auf Wasser muss Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.

    3. Bei jedem Einsatz MUSS Überbekleidung zur Brandbekämpfung getragen werden.

    4. Zubehör an PSA ist verboten.

    5. auf Handschuhen müssen zwingend Reflexstreifen aufgenäht sein müssen, ansonsten haben sie
      keine Zulassung

    6. auf Schuhen müssen zwingend Reflexstreifen aufgenäht sein müssen, ansonsten haben sie
      keine Zulassung

    7. auf Transporttaschen müssen zwingend Reflexstreifen aufgenäht sein ansonsten haben sie
      keine Zulassung (und dann werden sogar Taschen aus relativ leicht brennbaren Kunststoffen
      plötzlich Fw-tauglich...)

    8. Laut UVV muß die Hose immer über die Stiefel gezogen werden.

    9. Die UVV erlaubt Wärmfenster / verbietet Überhosen im Innenangriff

    10. Im Einsatz müssen immer Handschuhe getragen werden

    11. Auch Helfer der HiOrg müssen einen (zugelassenen/geprüften) Feuerwehrhelm tragen.

    12. Beim Feuerwehreinsatz muss sämtlicher Schmuck abgelegt werden

    13. Die PSA muß immer der zu erwartenden Gefährdung angepasst sein, "bei der Feuerwehr muß immer
      mit allen Gefährdungen, bei jedem Einsatz gerechnet werden." -> folglich ist "alles" zu tragen.

    14. der Gurt gehört zur PSA und muss daher getragen werden (Nach UVV und FwDV)



  2. Der Feuerwehrhelm und die Helmlampe


    1. Beim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen.

    2. Bei Einsätzen am/auf Wasser muss ein Helm getragen werden.

    3. Helmlampen sind verboten, weil sie nicht zugelassen sind.

    4. Helmlampen sind verboten, weil sie keinen Ex-Schutz haben.

    5. Laut UVV muß immer ein Nackenleder am Helm sein. Auch, wenn man ein Hollandtuch trägt.

    6. An der Dekon-Stelle trägt man einen Helm, weil die Feuerwehr immer einen Helm trägt.

    7. Helmlampen sind nach UVV nicht zulässig, denn wenn es zu ner Durchzündung kommt, würde die
      Lampe bei 500-600 Grad schmelzen und nach 10-20 Sekunden tropft das heiße Plastik runter.

    8. Helmlampen sind verboten, da sie (bzw. die Batterien) explodieren können.

    9. Drehleiter darf nur mit Helm gefahren werden, auch wenn man jemanden die Aussicht auf
      irgendetwas (Fotograf, Presse, Bürgermeister, etc.) zeigen will.

    10. Auf der Alarmfahrt ist immer Helm zu tragen



  3. Absturzsicherung & Haltegurt


    1. Mit Fw-Gurt und Fw-Leine kann man sich sicher abseilen.

    2. Innenangriff ist nur mit FW-Haltegurt erlaubt

    3. Üben mit Hakenleiter erfordert Absturzsicherung

    4. Üben mit Schiebleiter erfordert Absturzsicherung



  4. Geräte / Werkzeug


    1. Nur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden.

    2. Haligan sind verboten, weil sie so spitz sind

    3. HSR sind nicht durchschlagsicher, aber HD-Pistolen schon

    4. Es dürfen nur EX-geschützte Lampen verwendet werden



  5. Tragbare Leitern und Drehleitern


    1. Auch in engen Fenstern muss drei Sprossen Leiterüberstand gewahrt werden.

    2. Üben mit Hakenleiter erfordert Absturzsicherung

    3. Üben mit Schiebleiter erfordert Absturzsicherung

    4. eine ausgefahrene Schiebleiter mit festgebundenem Leiterkopf benötigt trotzdem
      einen Sicherungsposten an den Stützen

    5. Anhängeleitern sind nach UVV verboten

    6. Jugendfeuerwehrangehörige unter 18jährige dürfen nach UVV keine Leitern besteigen.



  6. Ausbildungsdienst


    1. Wasserschlachten sind erlaubt, weil Tradition.

    2. Übungen in RDA sind verboten, weil die PSA und PA danach kaputt sind

    3. Üben mit Hakenleiter erfordert Absturzsicherung

    4. Üben mit Schiebleiter erfordert Absturzsicherung

    5. Man sollte keinen Gruppenführerlehrgang machen, denn ab dann ist man haftbar.

    6. Einmal im Jahr muss ein Übungsabend mit dem Thema UVV abgehalten werden,
      da man nur so seiner Unterweisungspflicht nachkommt.

    7. Wenn eine zentrale Ausbildung angeboten wird darf man mit dem eigenen Privat PKW nur bis
      zum nächsten, "eigenen" Gerätehaus fahren. Fährt man zur Ausbildungsstelle ist man nicht
      versichert



  7. Einsatzdienst


    1. Auslandseinsätze dt. Feuerwehren sind nicht versichert.

    2. Überladungs- und Ladungssicherungsthemen gelten nur für zivile LKW, nicht für
      die Feuerwehr im Einsatz.

    3. Innenangriff ist nur mit FW-Haltegurt erlaubt

    4. Man muss immer mit Leine oder Schlauch vorgehen. (Man muss immer eine Rückzugswegsicherung
      haben, das kann auch eine bereits verlegte sein!)

    5. Mit Fw-Gurt und Fw-Leine kann man sich sicher abseilen.

    6. Nur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden.

    7. Verunfallt man auf dem Weg zum Einsatz, so ist man erst ab der Haustüre versichert.

    8. HSR sind nicht durchschlagsicher, aber HD-Pistolen schon

    9. Bei Menschenrettung muß die UVV nicht beachtet werden

    10. Es dürfen nur EX-geschützte Lampen verwendet werden

    11. Jede Einsatzfahrt (auch absolut unkritische Sachen wie Katze auf Baum) muss immer und die ganze mit Blaulicht und Horn
      bestritten werden. Auch wenn man entspannt nach Hause fährt um einen Kescher zu holen, denn sonst erlischt der
      Versicherungsschutz

    12. die Feuerwehr darf erst mit der THL beginnen, wenn der Rettungsdienst vor Ort ist

    13. Man muss über Führungskräftekennzeichnungswesten Warnwesten tragen

    14. bei Waldbränden ist Überbekleidung zur Brandbekämpfung zu tragen



  8. Anfahrt, Sonder- und Wegerechte


    1. Jede Einsatzfahrt (auch absolut unkritische Sachen wie Katze auf Baum) muss immer und die ganze mit Blaulicht und Horn
      bestritten werden. Auch wenn man entspannt nach Hause fährt um einen Kescher zu holen, denn sonst erlischt der
      Versicherungsschutz

    2. Verunfallt man auf dem Weg zum Einsatz, so ist man erst ab der Haustüre versichert.

    3. Ab Alarmierung hast Du SonderWegeRecht und wenn was passiert ist Feuerwehr /
      Gemeinde voll hinter Dir.

    4. Im Privat PKW (ab Alarmierung) hat man kein Sonderrecht



  9. Die Jugendfeuerwehr


    1. Mit einer Jugendfeuerwehr darf man nur ins Schwimmbad fahren,
      wenn ein ausgebildeter Rettungsschwimmer dabei ist

    2. Jugendfeuerwehrangehörige unter 18jährige dürfen nach UVV keine Leitern besteigen.





Mehrfachnennung aufgrund der Tatsache, dass ich mir noch nicht sicher bin, wie das ganze strukturiert werden soll.

Gruß,

MaWe


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578903
Datum28.08.2009 11:44162039 x gelesen
Geschrieben von Florian MeurerGeschrieben von Gregor Mehlig"wenn ich mit 70 km/h ungebremst gegen eine Wand fahre wird mich der Helm auch nicht mehr retten."

Richtig, aber dazwischen gibt es Geschwindigkeiten, wo er hilft, genauso ist es auf der Leiter (nur halt Höhen).


Ganz wichtig dabei, der Feuerwehrhelm ist kein Sturzhelm!


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578904
Datum28.08.2009 11:50161837 x gelesen
Unter JF vielleicht noch der Einsatz der JFs bis zum Verteiler bzw. ausserhalb des Gefahrenbereichs?


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578905
Datum28.08.2009 11:52161946 x gelesen
Gibt es Belege über die Geschwindigkeiten wo er hilft?
Hilft er mir vor der Beule oder vor dem FA der in Fahrtrichtung sitzt und auf mich drauffällt beim bremsen?


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578906
Datum28.08.2009 11:58162103 x gelesen
Geschrieben von Eric Martini Gibt es Belege über die Geschwindigkeiten wo er hilft?

Mir nicht bekannt, jedoch gibt es ja die Prüfungs- und Zulassungsrichtlinien und daraus ergibt sich, der Feuerwehrhelm ist kein Sturzhelm in Sinne eines z.B. Integralhelm.

Geschrieben von Eric MartiniHilft er mir vor der Beule oder vor dem FA der in Fahrtrichtung sitzt und auf mich drauffällt beim bremsen?

Im Einsatzfahrzeug schnallt man sich an, oder etwa nicht?


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578907
Datum28.08.2009 12:04161714 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannIm Einsatzfahrzeug schnallt man sich an, oder etwa nicht?

Sofern vorhanden!
Aber, man muss sich nicht anschnallen, weil man sitzt ja in einem Feuerwehrfahrzeug ;-)

Geschrieben von Thobias SchürmannMir nicht bekannt, jedoch gibt es ja die Prüfungs- und Zulassungsrichtlinien und daraus ergibt sich, der Feuerwehrhelm ist kein Sturzhelm in Sinne eines z.B. Integralhelm.

Ist mir schon klar ;-)


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW578908
Datum28.08.2009 12:06161948 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannMir nicht bekannt, jedoch gibt es ja die Prüfungs- und Zulassungsrichtlinien und daraus ergibt sich, der Feuerwehrhelm ist kein Sturzhelm in Sinne eines z.B. Integralhelm.


Dafür ist er ja auch nicht gedacht...


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578910
Datum28.08.2009 12:13161977 x gelesen
Geschrieben von David JohoIn der Schweiz wird der Helm für alle AdF (bei der Brandbekämpfung) mit der Gefahr von Schlauchplatzern (ggf. Kupplungen die durch die Luft fliegen) und herrenlosen Strahlrohren und Verteilern begründet.
[= Helm wenn man mit unter Druck stehenden Leitungen arbeitet. Daher auch für den Maschinisten]


Naja man kann die möglichen Gefahren auch auf die Spitze treiben. Wie oft platz den mal ein Schlauch? Wie oft fliegen dabei die Kupplungen? (eher reißt der Schlauch ja vor der Kupllung, so schon gesehen und da wird man nur naß, sogar wenn das direkt an der Pumpe passiert. Gefahr eigentlich nur wenn falsch gekuppelt wurde, ich vertraue da aber auf mein können und das meiner Kollegen und darauf dass das Material ordentlich gepflegt, geprüft, gewartet und gelagert ist)

Ich sehe da keine Gefahr für den Maschinisten, auch aufs Fahrzeugdach gehe ich ohne Helm aufs Fahrzeuge, die, die etwas annehmen sollten dann schon einen Helm tragen, trifft aber nicht auf den Maschinisten zu, der gibt Geräte ja raus.

Ich finde man kann es wirklich übertreiben, denn die Sicherheits-Back-Ups sind schon ausreichend genug dass es ebend nicht passieren sollte.


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578911
Datum28.08.2009 12:14161605 x gelesen
Geschrieben von Christian HollandDafür ist er ja auch nicht gedacht...

Genau und deswegen macht der Helm bei jeder Drehleiter fahrt keinen Sinn!


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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578913
Datum28.08.2009 12:20161641 x gelesen
Geschrieben von Thobias SchürmannNaja man kann die möglichen Gefahren auch auf die Spitze treiben. Wie oft platz den mal ein Schlauch? Wie oft fliegen dabei die Kupplungen? (eher reißt der Schlauch ja vor der Kupllung, so schon gesehen und da wird man nur naß, sogar wenn das direkt an der Pumpe passiert. Gefahr eigentlich nur wenn falsch gekuppelt wurde, ich vertraue da aber auf mein können und das meiner Kollegen und darauf dass das Material ordentlich gepflegt, geprüft, gewartet und gelagert ist)

Ich sehe da keine Gefahr für den Maschinisten, auch aufs Fahrzeugdach gehe ich ohne Helm aufs Fahrzeuge, die, die etwas annehmen sollten dann schon einen Helm tragen, trifft aber nicht auf den Maschinisten zu, der gibt Geräte ja raus.

Ich finde man kann es wirklich übertreiben, denn die Sicherheits-Back-Ups sind schon ausreichend genug dass es ebend nicht passieren sollte.


Und noch ergänzt, zu Beginn eines Einsatzes habe ich auch den Helm auf, ebenso Jacke an und Handschuhe an. Aber es gibt einen Punkt da kann gerade der Maschinist seine PSA erleichtern und das vor allem im Sommer.

Und wenn bis dahin die Armaturen hielten, ebenso die Schläuche ist es doch sehr unwahrscheinlich das dann noch etwas passiert. Den Druck der Pumpe überwacht man.

Natürlich kenne ich auch die Argumente, wenn dann einer plötzlich ein Strahlrohr schließt und Plötzlich der Druck sich verändert dann könnte immer noch etwas passieren.

Aber genauso muss ich immer damit rechnen das auch der Nordkoreaner eine Atombombe auf meinen Ort schmeißt!


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW578914
Datum28.08.2009 12:23161900 x gelesen
Ich hätte da noch:
Die Jugendfeuerwehr darf nur in Feuerwehrfahrzeugen mit Gurt mitfahren.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578916
Datum28.08.2009 12:24162045 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannDie Jugendfeuerwehr darf nur in Feuerwehrfahrzeugen mit Gurt mitfahren.

Jetzt mal eine wichtige Frage, wie handhabt ihr das in Feuerwehrfahrzeugen die Gurt haben und die Kinder bräuchten aber noch einen Kindersitz. Ich meine jetzt im Löschfahrzeuge, etc., nicht im MTW oder PKW, dafür hat (doch hoffentlich jede) JF eigene Kindersitze. Aber nutzt ihr die auch im LF?


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AutorChri8sti8an 8W., Vienenburg / Niedersachsen578917
Datum28.08.2009 12:36161944 x gelesen
Hallo Tobias


erläutere uns doch mal bitte näher für wen genau du Kindersitze in einem LF brauchst?!


Also ich weiß von keiner Fw hier im Umkreis, die einen Kindersitz vorhalten.

Dazu gesagt, das es hier auch keine Kinderfeuerwehr gibt.


Wolltest du darauf hinaus?



Grüße


Ich vertrete hier nur meine EIGENE Meinung


Mit freundlich Kameradschaftlichen Grüßen

Christian Wittenberg

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW578920
Datum28.08.2009 12:45161747 x gelesen
Geschrieben von Christian WittenbergAlso ich weiß von keiner Fw hier im Umkreis, die einen Kindersitz vorhalten.

Dazu gesagt, das es hier auch keine Kinderfeuerwehr gibt.


Ich kenne schon Kinder, bzw. Jugendliche in der JF die mit 10 oder 11 Jahren noch einen Kindersitz benötigen. Kinder in der JF sind auch mal unter 12 und unter 150cm Körpergröße

Dafür hält man natürlich für Ferienfreizeiten und Ausflüge Kindersitze vor (also bei uns liegen welche auf Lager)

Wen es jetzt in der JF Kinder gibt die einen Kindersitz benötigen, nutzt ihr den nur in MTW oder PKW oder auch im Löschfahrzeuge (mit dem LF fährt man ja schließlich auch mal zu Übungen mit der JF).

Geschrieben von Christian WittenbergHallo Tobias

Darfst du ruhig mit Th, also Thobias schreiben ist wirklich richtig.

Grüße
Thobias


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg578932
Datum28.08.2009 13:52161938 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Markus WeberTragbare Leitern und Drehleitern

7. Wird eine Drehleiter bei Dunkelheit bestiegen, darf man den Motor laufen lassen, damit die elektrischen Verbraucher die Fahrzeug-Batterien nicht entleeren.


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz578933
Datum28.08.2009 13:53161591 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Eric MartiniAber es stimmt. Dicke und dünne Jacke dabeizuhaben kann nicht verkehrt sein. und soviel Platz nimmt die Dünne ja nicht weg.

Sagt auch keiner was, wenn man auch die Überhose dabei hat. Sonst macht das nicht viel Sinn.

Geschrieben von Christian SchorerÄh ja, macht ja auch Sinn in dem Fall wenn man denn beides hat, oder?

Wie gesagt, macht Sinn. Nur ich habe noch nie im Einsatz gesehen das jemand beides dabei hat. Das war immer ein entweder oder.

Geschrieben von Christian SchorerDavon aber auf alle zu schließen ist ein bißchen kurzsichtig, oder?

Ja und Nein. Wenn ich davon ausgehe, das in unserer VG knapp 230 FA (SB) mit Nomexjacken ausgestattet wurden, davon aber nur ca. 90 Atemschutzgerätedräger sind. Nach meiner Ansicht hätte man sich locker 140 Nomexjacken sparen können. Das hätte für alle AGT noch sehr gute Überhosen ergeben sowie sontiges nützliches und sinnvolles Zubehör für den Innenangriff.

Mittlerweile soll die Gießkannenmäßige Ausstattung der Wehren mit Nomex eingestellt werden.
Jeder FA erhält eine Grundausstattung bestehend aus Hose, Jacke, TH-Handschuhe und Wetterschutzjacke. Atemschutzgeräteträger erhalten zusätzlich die Überjacke und die Überhose sowie die für den IA geeigneten Handschuhe.
Das macht in meinen Augen so auch absolut Sinn!

Geschrieben von Martin KandlerKomisch, bei uns gibt es eine Anweisung (nicht schriftlich), dass die Nomexjacke getragen werden muß, wenn mit thermischen Veränderungen zu rechnen ist. D.h. eigentlich immer, oder?

Nun gut, einen thermische Veränderung ist niemals auszuschließen. Es wird ja auch Abends schon merklich kühler.

Ich denke man sollte auch hier abwägen, wovon die größere Gefahr ausgeht. Denn auch Schutzkleidung kann zur "Gefahr" werden, wenn sie falsch eingesetzt wird.

Ich habe schon sehr viele Berichte von Wald- und Fläschenbränden in Frankreich, Spanien, Italien und Griechenland gesehen; aber leider noch keine der dort eingesetzten regulären Feuerwehreinheiten mit Nomexbekleidung.

Bilder von Einsatzkräften mit T-Shirt oder einfacher Baumwolluniform kenne ich von dort genug.

Ich denke hier hat man sich wegen den hohen Temperaturen und der körperlichen Anstrengung bei den "Fußtruppen" bewusst gegen "schwere" Schutzkleidung entschieden weil das Risiko von Kreislaufproblemen bei der Hitze im Sommer höher als das Verbrennungrisiko ist.
(Bei manchen dürfte aber auch der Mangel an ausreichend Dukaten der Grund sein.)

Aber mir kommt das manchmal in Deutschland so vor, die Klamotten wurden für teuer GEld beschafft, also müssen sie auf Teufel komm raus auch getragen werden damit sich der Bürgermeister an dem einheitlichen und tollen Outfit erfreuen kann.

Das ist aber ein nettes Thema für eine abendfüllende Diskussion.

Wie wäre es mit einem neuen Thres zum Thema "Gefahren durch falschgewählte Schutzausrüstung und Schutzbekleidung" ?

GRuß vom Berg

Jakob


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW578934
Datum28.08.2009 13:54162125 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole Unger
7. Wird eine Drehleiter bei Dunkelheit bestiegen, darf man den Motor laufen lassen, damit die elektrischen Verbraucher die Fahrzeug-Batterien nicht entleeren.


Richtig ist:
Wird eine elektronisch gesteuerte Leiter betrieben, sollte der Motor nicht längere Zeit abgestellt werden, weil die Grundlast durch laufenden Bordrechner nicht unerheblich ist... (das gilt sogar schon fürs Fahrgestell).
Ich gehe übrigens heute eher davon aus, dass bei normalen Fahrgestellen heute das Fahrgestell und die Bordelektronik von der DLK schon mehr Strom verbraucht, als der Motor im normalen Leerlauf erzeugt....


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz578935
Datum28.08.2009 14:00161666 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Markus WeberHeutiges update, mit Versuch einer Strukturierung.

Die www.FEUERWEHR.de UVV-Mythbuster.............


***LOL*** da sind aber ganz schöne "Brocken" dabei!

Mich hat es gerade vor lachen vom Stuhl gehauen, die blauen Flecken gehen so schnell nicht mehr weg.

Ist aber schon interessatn wieviele Märchen, Legenden und Sagen sich in der schönen Welt der Unfallverhütungs- und Dienstvorschriften tummeln. Da sind wirklich ganz tolle Schenkelklopfer dabei!

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz578936
Datum28.08.2009 14:01161618 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Ulrich CimolinoIch gehe übrigens heute eher davon aus, dass bei normalen Fahrgestellen heute das Fahrgestell und die Bordelektronik von der DLK schon mehr Strom verbraucht, als der Motor im normalen Leerlauf erzeugt....

Sollte sich eugentlich gerade noch so die Waage halten. Hat man hierzu schon Erfahrungen?

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg578937
Datum28.08.2009 14:02162078 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ulrich CimolinoWird eine elektronisch gesteuerte Leiter betrieben, sollte der Motor nicht längere Zeit abgestellt werden, weil die Grundlast durch laufenden Bordrechner nicht unerheblich ist... (das gilt sogar schon fürs Fahrgestell).

Das stimmt.

Ich werde öfter gefragt, was denn von der These "Dunkelheit, Leiter wird besteigen(!) und Motor laufen lassen" zu halten ist. Nichts! Denn die Bedienungsnleitungen ALLER Hersteller unterscheiden beim Besteigen der Leiter nicht zwischen Dunkelheit und Helligkeit.

Ist der Leiterpark wieder frei, istr klar, dass der Motor unverzüglich wieder zu starten ist, aus den von dir erwähnten Gründen.


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg578940
Datum28.08.2009 14:47162134 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Josef Mäschle

Ich habe den Eindruck, dass es inzwischen so außerordentlich viel unglaublichen Unfug gibt, dass es sich lohnt die UVV-Mythbusters aufzumachen...

Das darf man so nicht sagen...?
Ich werde mal ein Geheimnis kund tun.
Es gibt zur UVV-Feuerwehren und zu den FwDVen "geheime Zusatzprotokolle", die nur an einen eingeweihten und auserwählten Kreis vertrauungswürdiger FW-Führungskräfte und FW-Ausbidler ausgeteilt werden. Die geheimen Schriftstücke sind von den Empfängern unter Verschluß zu halten und dürfen nicht im Gebäudlichkeiten einer Feuerwehr aufbewahrt oder anderen FW-Angehörigen ausgehändigt werden.
Ihr Inhalt darf nur bruckstückhaft und mündlich an andere FW-Angehörige ohne nähere Quellenangabe weitergegeben werden, eine Diskussion über die Inhalte soll nach Möglichkeit im Keim erstickt werden.
Der Personenkreis der Empfänger dieser Geheimschreiben ist klein gehalten, nicht jeder FW-Angehörige genießt das Vertrauen in diesen Verteiler zu gelangen, nicht jede FF verfügt auch über solchen Leute (?), etliche dieser Geheimnisträger scheint man aber in einigen FFs irgendwie zu erkennen !?

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg578944
Datum28.08.2009 14:59161719 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Bernhard DeimannIch werde mal ein Geheimnis kund tun.

Verrat! Wer hat dich dazu ermächtigt?


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578949
Datum28.08.2009 15:37161655 x gelesen
Judas...Wie kannst du nur?

Jetzt müssen die heiligen Schriften vernichtet oder woanders versteckt werden!

Du hast dir den Hass der Illuminaten, Templer, Steinmetze und Freimaurer auf dich beschworen.


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW578950
Datum28.08.2009 15:49161762 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerIst der Leiterpark wieder frei, istr klar, dass der Motor unverzüglich wieder zu starten ist, aus den von dir erwähnten Gründen.

Wenns dann noch klappt... Andernfalls kann man schon mal auf die Suche nach einem Überbrückungskabel gehen...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW578955
Datum28.08.2009 16:12161646 x gelesen
Geschrieben von Eric MartiniIlluminaten, Templer, Steinmetze und Freimaurer

Längere Recherchen geheimer Unterlagen haben ergeben, dass es sich um die sagenumworbene Sekte der Florianiritter handeln müsste.

Diese scheinen sich gelegentlich im Dunkeln in abgeschiedenen Florianibauten zu treffen.


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg578960
Datum28.08.2009 16:51161724 x gelesen
Hallo Daniel,

ich kanns nicht lassen! :-)

Geschrieben von Daniel MetzgerHab noch was vergessen. Helmlampen sind verboten, weil sie nicht zugelassen sind und keinen Ex-Schutz haben.Nicht zu vergessen die Explosionsgefahr der Lampe selbst!

Gruß
Michael

Musste mal wieder sein.


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg578967
Datum28.08.2009 17:21161347 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Jens,

Geschrieben von Jens RugenGeschrieben von Markus Weber
"Beim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen."

Gibt es dazu schriftlich etwas, was dies ganz klar widerlegt?
Man darf halt nicht vergessen wo das herkommt.
Als in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts die nach-leuchtenden Helme aufkamen, war dies längere Zeit das einzige was man in der Dunkelheit sah.
Man sieht also auch hier ein historischer Beweis.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen578968
Datum28.08.2009 17:23161793 x gelesen
Geschrieben von Martin KandlerKomisch, bei uns gibt es eine Anweisung (nicht schriftlich), dass die Nomexjacke getragen werden muß, wenn mit thermischen Veränderungen zu rechnen ist. D.h. eigentlich immer, oder?


Schau mal hier: "Lageabhängige Persönliche Schutzausrüstung: Die Kunst des Weglassens", Einsatz, September 2006, WEKA-Media (PDF)

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen578969
Datum28.08.2009 17:25161517 x gelesen
Die Datei ist wech...ght nich


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg578971
Datum28.08.2009 17:35161442 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Christian Rieke... ich war kurz davor ;-))) ... aber ich war stark *g*Und ich habe nicht weit genug gelesen. :-(

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen578972
Datum28.08.2009 17:36161350 x gelesen
Geschrieben von Eric Martini Die Datei ist wech...ght nich


Sorry, versuch's hier.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg578975
Datum28.08.2009 17:58161479 x gelesen
Geschrieben von Christian Wittenbergerläutere uns doch mal bitte näher für wen genau du Kindersitze in einem LF brauchst?!


Für alle Personen, die unter die Vorschriften des §21 Abs. 1a StVO fallen. Also die kleiner als 150cm sind oder jünger als 12 Jahre sind.

Hast Du in der JF jemanden der 10 oder 11 jahre alt ist und nur 145 groß --> Kindersitz vorgeschrieben, wenn Gutre im Fahrzeug vorhanden (was bei neuen Fahrzeugen die Regel ist).

Wer sie nicht verwendet: Fahrer Bußgeld und Punkte.

Das gilt sowohl für die JF, als auch für Besuche von Kindergärten/ Schulklassen und für Rundfahrten beim Tag der offenen Tür.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg578981
Datum28.08.2009 19:24161529 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Dietmar ReimerWenns dann noch klappt... Andernfalls kann man schon mal auf die Suche nach einem Überbrückungskabel gehen...

Meine Antwort auf die zuvor genannte Frage lautet dann immer:

Diskutiert lieber ein vernünftiges Batteriemanagement für eure DL, anstatt die Ernsthaftigkeit der Betriebsanweisung infrage zu stellen.


Viele Grüße
Jan Ole

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz578986
Datum28.08.2009 19:53161597 x gelesen
Hallo,

stimmt zwar vieles, aber leider nicht alles:

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8558.pdf
dort auf Seite 13:
Jedem Feuerwehrangehörigen muss zur
Verfügung gestellt werden:
 Feuerwehrschutzanzug,
 Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
 Feuerwehrschutzhandschuhe,
 Feuerwehrsicherheitsschuhe.
Diese Ausrüstung muss bei Übungen und im Einsatz immer getragen werden!


Dem widersprechen die aufgestellten "Mythen":
- Im Einsatz müssen immer Handschuhe getragen werden
- Beim Einsatz im Straßenverkehr muss man nach UVV einen Helm tragen.
- Bei Einsätzen am/auf Wasser muss ein Helm getragen werden.


Bezüglich des Punktes
Mit einer Jugendfeuerwehr darf man nur ins Schwimmbad fahren,
wenn ein ausgebildeter Rettungsschwimmer dabei ist

wurde ja die Sonderregelung für Rheinland-Pfalz schon erwähnt. Dort ist die Regelung tatsächlich so, also zumindest hat in Rheinland-Pfalz dieser Punkt keine Berechtigung in der Liste.

Gruß,
Michael


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AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW578988
Datum28.08.2009 20:02161380 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerDiskutiert lieber ein vernünftiges Batteriemanagement für eure DL, anstatt die Ernsthaftigkeit der Betriebsanweisung infrage zu stellen.

Zum Thema Ernsthaftigkeit kann ich zum Gespräch mit einem Kollegen raten, der erfahren mußte, wie es sich anfühlt, wenn der Motor beim Leitersteigen an ist...:-(

Geschrieben von Jan Ole UngerDiskutiert lieber ein vernünftiges Batteriemanagement für eure DL,

Da fällt mir nur ein: Mit gutem Werkzeug kann jeder arbeiten...


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Reimer


*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP578994
Datum28.08.2009 21:08161620 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Unfallkasse "Diese Ausrüstung muss bei Übungen und im Einsatz immer getragen werden!"

Komisch, auf Seite 1 steht noch was von möglichen Gefahren wie Hitze und Kälte und paar Seiten später wird gefordert, dass immer die gleiche Schutzausrüstung getragen wird - abgesehen davon, dass ich keine Wehr kenne, die das so durchzieht, frag ich mich, gilt das auch für:

- Einsätze und Übungen unter CSA
- First-Responder-Einsätze der FF
- Kettensägenführer
- Feuerwehrtaucher
- Personal im ELW
- Theoretische Unterweisung
- ..............

und muß ich jetzt, weil das da so steht, auch unter der Überbekleidung zur Brandbekämpfung die dünne Jacke und die Lederhandschuhe tragen, weil da steht ja "muß bei Übungen und im einsatz immer getragen werden"? Und wie bekomm ich den Motorsägenhelm der auf Seite 24 empfohlen wird über die Aluschüssel?
Einige Seiten weiter steht auch "muß immer getragen werden" - heißt "immer" hier jetzt
- immer wenns was mit der FW zu tun hat (Lehrgänge auch?)
- immer! 24/7
- ...........

Verwunderte Grüße

Daniel


Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8K., Welle / Niedersachsen579014
Datum28.08.2009 21:49161288 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Marc DickeySchau mal hier: "Lageabhängige Persönliche Schutzausrüstung: Die Kunst des Weglassens", Einsatz, September 2006, WEKA-Media (PDF)


Geht nicht mehr der Link. Aber auch egal.

Ironie an:
Wenn ich superduperkleinlich bin, kann es beim TH oder auch sonst es zu thermischen Veränderungen kommen, wenn auch nur die Außentemperatur um ein Grad steigt oder singt ;-). Dann haben wir schon eine thermische Veränderung. Und ja, au8ch bei der Waldbrandbekämpfung ist mit thermischen Veränderungen zu rechnen. Daher immer Nomex,geht gar nicht anders....
Ironie aus.


Mit besten Grüßen aus der Nordheide

Martin
(Jeder sollte eine Meinung haben; ich habe meine eigene)

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg579018
Datum28.08.2009 21:50161202 x gelesen
Hallo Forum,
Geschrieben von Eric Martiniaber auf Nachfrage warum er selbst bei diversen Einsätzen in Jeans, Überjacke und Helm auftaucht war halligalli angesagt. Wir mussten ;-) dann einsehen, das es wenn es für ihn pressiert er nich tnoch in GH kommen kann und sich umziehen muss. Und der Jeansstoff ist ja robuster als die (damals alten) Latzhosen. Komischerweise konnte ich ihn dann nicht mehr so für voll nehmen :-(Ja, ja, alle Feuerwehrangehörige sind gleich. Aber einige Führungskräfte sind gleicher. :-(

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg579024
Datum28.08.2009 22:13161212 x gelesen
Hallo Forum,

Geschrieben von Jochen PetzingerLehrer machen den einmal zu beginn ihrer Laufbahn...Gute alte Zeit. :-)
Ich habe meinen 2. EH Kurs (9. Schuljahr Hauptschule) 1970 in der Schule, bei einem unserer Lehrer gemacht. Er war auch EH- Ausbilder beim DRK.

Wenn ich mir überlege in einem Jahr:
EH- Kurs + Grundschein im Ferienlager am Edersee.
Selbsthilfeschulung durch den BVS + EH- Lehrgang im 9. Schuljahr.

Ich war damals schon recht fit.

Gruß
Michael


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz579032
Datum28.08.2009 23:05161243 x gelesen
Hi Michael,
Maßgeblich ist die GUV - V C53 dort wirst du diese Formulierung nicht finden.
Hinzu kommt, dass die I-8558 mit Stand 2000 inhaltlich von der I-8651 überholt wurde. Auch in der I-8651 ist diese Formulierung verschwunden!

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein579058
Datum29.08.2009 11:37161135 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jan Haagenexplodieren die eigentlich gleichzeitig? Oder zeitlich versetzt, weil sie ja hintereinander (oder nebeneinander) eingelegt sind? Hat da jemand Erfahrungswerte mit der Verzögerungszeit zwischen zwei Detonationen, wenn die Batterien nacheinander verpuffen sollten?


Das ist ja grad das Gemeine, die explodieren hintereinander, und die Lampe ist leider so stabil das die eine Batterie als Geschoß rausgeschleudert wird und dann unkonrtolliert durch die Gegend fliegt und explodiert......

MkG Torben


Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen579070
Datum29.08.2009 12:23161116 x gelesen
Geschrieben von Daniel Bildhauerund muß ich jetzt, weil das da so steht, auch unter der Überbekleidung zur Brandbekämpfung die dünne Jacke und die Lederhandschuhe tragen, weil da steht ja "muß bei Übungen und im einsatz immer getragen werden"? Und wie bekomm ich den Motorsägenhelm der auf Seite 24 empfohlen wird über die Aluschüssel?
Einige Seiten weiter steht auch "muß immer getragen werden" - heißt "immer" hier jetzt
- immer wenns was mit der FW zu tun hat (Lehrgänge auch?)
- immer! 24/7
- ...........


Mach das mal ;-)
Es wird zwar verwunderte Blicke geben, aber:
Hast ja handfeste Argumente :-D


Die Kameraden, die die Winkerkelle schwenken, sind in jeder Feuerwehr die Gleichen ;-)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz579073
Datum29.08.2009 12:32161071 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Michael Weyrichdort auf Seite 13:

Jedem Feuerwehrangehörigen muss zur
Verfügung gestellt werden:
 Feuerwehrschutzanzug,
 Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
 Feuerwehrschutzhandschuhe,
 Feuerwehrsicherheitsschuhe.
Diese Ausrüstung muss bei Übungen und im Einsatz immer getragen werden!


Dann bin ich ja richtig froh darüber, dass ich kein Feuerwehrtaucher bin.

Gruß vom Berg

Jakob


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

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22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern579074
Datum29.08.2009 12:35161060 x gelesen
jetzt weiß ich auch, warum Uli auf den Fotos immer so verschmitzt grinst: Er weiß was, was nicht jeder weiß!

Ab welchem Dienstgrad/ Funktion/ Kommandoebene kommt man denn in den Genuss dieser Zusatzinformationen?


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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz579076
Datum29.08.2009 12:36161407 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Frank EisenblaetterAb welchem Dienstgrad/ Funktion/ Kommandoebene kommt man denn in den Genuss dieser Zusatzinformationen?

Auch dies ist ein Geheimnis!
Ich meine, man könnte es Dir ja sagen, aber dann müsste man Dich.... ;-)

GRuß vom Berg

Jakob


Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

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AutorNade8em 8S., Fröndenberg / NRW579081
Datum29.08.2009 12:52161336 x gelesen
Einer der wichtigsten Gründe warum Maßnahmen zum Arbeitsschutz ignoriert werden:

"Ich mach das doch ehrenamtlich!", "Ich mach das doch in meiner Freizeit!", "Das ist doch mein Hobby!"

Fatale Schlußfolgerung daraus: Ich arbeite ja nicht, also gelten Maßnahmen zum Arbeitsschutz für mich auch nicht.


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AutorTorb8en 8B., Kastorf/ Kiel / Schleswig Holstein579085
Datum29.08.2009 13:26161307 x gelesen
.... befördern ;)

MkG Torben


Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorChri8sti8an 8H., Stadtlohn / NRW579088
Datum29.08.2009 13:40161044 x gelesen
Ah ja, und Unfälle können auch nur bei der Arbeit und nicht bei Ausübung des Hobbys passieren...


Der gesamte Beitrag ist ausschließlich meine private Meinung !

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern579093
Datum29.08.2009 14:40161074 x gelesen
ich dachte schon Blitzdingsen oder sowas. Vielleicht gibt es ja wirklich diese Feuerwehr Geheimorganisation MEN IN BLUE. Die haben dann wohl die wirklichen UVV, an die wir Fußfolk nicht herankommen.


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AutorSeba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW579097
Datum29.08.2009 15:26161124 x gelesen
Hallo,

zu Beachten ist auch, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durchaus auch einstellen oder kürzen darf.
Verstöße gegen einfache "Arbeitssicherheitsregeln" (ich mache die Sicherung heraus, bevor ich die Steckdose repariere oder ich stelle mich auf einen Stuhl mit Rollen) kann also beim "richtigen" Arbeitgeber böse Überraschungen haben.


Viele Grüße
Sebastian

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
Sir Winston Churchill (1874 - 1964)

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AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz579098
Datum29.08.2009 15:29161084 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian HartwigVerstöße gegen einfache "Arbeitssicherheitsregeln" (ich mache die Sicherung heraus, bevor ich die Steckdose repariere oder ich stelle mich auf einen Stuhl mit Rollen) kann also beim "richtigen" Arbeitgeber böse Überraschungen haben.

Dafür brauche ich aber keine Vorschrift.

Schon allein der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich die Sicherung rausdrehe bevor ich an eine Stackdose gehe bzw. eine Leiter statt eines Stuhls mit Rollen benutze.

Alles andere ist ja schon fast vorsätzlich! ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorSeba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW579100
Datum29.08.2009 15:55160909 x gelesen
ja, aber dass es durchaus auch monetäre Auswirkungen haben kann, ist vielen nicht so bekannt.


Viele Grüße
Sebastian

Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat.
Sir Winston Churchill (1874 - 1964)

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen579143
Datum29.08.2009 19:11161045 x gelesen
Geschrieben von Nadeem Syed
Fatale Schlußfolgerung daraus: Ich arbeite ja nicht, also gelten Maßnahmen zum Arbeitsschutz für mich auch nicht.


Daran könnte manchmal was wahres dran sein.


Für freie Software und freies Wiissen

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AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen579156
Datum29.08.2009 20:47160856 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDafür brauche ich aber keine Vorschrift.

Schon allein der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich die Sicherung rausdrehe bevor ich an eine Stackdose gehe bzw. eine Leiter statt eines Stuhls mit Rollen benutze.

Alles andere ist ja schon fast vorsätzlich! ;-)


Der Mensch unterliegt nun mal der Illusion der eigenen Unverletzbarkeit. Ohne diese ist einerseits kein Leben möglich, andererseits ist sie bei einigen Leuten etwas zu stark ausgeprägt...


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW579185
Datum29.08.2009 21:34160945 x gelesen
Ich hätte da noch:

Der Betrieb von 2 Lüftern hintereinander ist durch die UVV verboten.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 617168
Datum01.04.2010 09:52160911 x gelesen
Übrigens so ähnlich

alleine das Tragen von Dienstkleidung oder das anbringen von ORG Aufklebern auf dem Privat PKW versetzt einen in die "Garantenstellung" ..


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Ich bin ein Freund der klaren Worte

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AutorChri8sti8an 8K., Klempau, z.Zt. Kiel / Schleswig-Holstein617182
Datum01.04.2010 10:08160739 x gelesen
Moin!

Dazu fällt mir auch noch einer ein, weiß nicht ob er schon genannt wurde

"Wer nicht in PSA oder Dienstkleidung zu einem Lehrgang/Veranstaltung anreist ist nicht versichert."

Immer wieder gerne gehört.


Viele Grüße,
Christian
PS: Frei nach Dieter Hallervorden "Das ist nur meine Meinung!"

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 27.08.2009 13:33 Flor7ian7 M.7, Witten
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 28.08.2009 12:14 ., Dortmund
 27.08.2009 13:27 Mich7ael7 T.7, Butzbach
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 27.08.2009 13:26 Eric7 M.7, Reinheim
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