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ThemaWas bedeutet das 'Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung' ?12 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG579161
Datum29.08.2009 21:027257 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberNur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden.
Geschrieben von Markus Weber# HSR sind nicht durchschlagsicher, aber HD-Pistolen schon

Hallo Zusammen

was ist mit dieser Durchschlagsprüfung gemeint ?
habe sowas noch nie gehört in der Schweiz, ev. heisst es aber auch nur ganz anders :-)
wäre froh um "Aufklärung"


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen579165
Datum29.08.2009 21:084878 x gelesen
Hm... vielleicht el. Leitfähigkeit? ;-)
Hm... vielleicht wieviele Schläge es braucht um eine Fensterscheibe zu durchschlagen? ;-) (Mit einem HD-Rohr geht das bei manchen Scheiben ;-)

Ich tippe auf ersteres!


Für freie Software und freies Wiissen

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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen579178
Datum29.08.2009 21:224797 x gelesen
Also ums leichter zu machen und eher zu spezifizieren.
Einmal hier

Um es einfach zu sagen. Eine Prüfung inwieweit es mit einem Strahlrohreinsatz bei elektr. Anlagen zu einem Stromüberschlag kommen kann.


Für freie Software und freies Wiissen

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG579183
Datum29.08.2009 21:334657 x gelesen
Aha, klar...danke, wieder etwas dazu gelehrt.

habe keine Ahnung ob sowas bei uns geprüft wird.

Wir haben bei elekrischen Anlagen klare Abstandsregeln für die Löschmittel und Spannung, zb.:
Wasser im Vollstrahl bis 1000V = 5 m ( ohne Netzmittel)
nur Wassernebel (Sprühstrahl sind es 3 m)
Wasser im Vollstrahl über 1000V = 15 m (ohne Netzmittel)
etc.


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW579241
Datum30.08.2009 11:554633 x gelesen
Geschrieben von Andy Sulserwas ist mit dieser Durchschlagsprüfung gemeint ?

fachlicher Unsinn...

Du versuchst zu prüfen, wann der Stromschlag über den Wasserstrahl das Strahlrohr erreicht.
Das ganze durch visuelle Beobachtung eines Monitors der völlig unterschiedliche Interpretationen zuläßt in einer vorausgesetzten Situation (bekannter Druck am Strahlrohr, Entfernung zur Stromquelle), die Du im Innenangriff NIE hast.
Würde man streng danach vorgehen, dürfte KEIN Innenangriff bei Sichtweiten < 1m in Wohngebäuden und < 5 m in Industriegebäuden angeordnet werden!

Vgl. zig Diskussionen hier in den letzten 10 Jahren sowie ausführlich
http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/brandbekaempfung_m._wasser_u._schaum.html


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG579256
Datum30.08.2009 12:224424 x gelesen
danke.. dann bestehen unsere Abstandsregeln.


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW579278
Datum30.08.2009 13:274398 x gelesen
Geschrieben von Andy Sulserdann bestehen unsere Abstandsregeln.

?
Wie das?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg579368
Datum30.08.2009 17:394434 x gelesen
Geschrieben von Andy Sulserwas ist mit dieser Durchschlagsprüfung gemeint ?

Hallo in die Schweiz!
Uli hat ja schon geantwortet, hier nochmal meine vorläufige Antwort auf den "Mythbuster:

Geschrieben von Mythbusters auf www.FEUERWEHR.de

Nur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden.

Dr. H. de Vries erläutert in seinem Aufsatz
"Kritische Betrachtung von wässrigen Löschmitteln und deren Löschtechnik unter
besonderer Beachtung der Sicherheit der Einsatzkräfte"
sehr konkret die Vorteile von (ungeprüften)
Hohlstrahlrohren im Gegensatz zu "geprüften" Strahlrohren. Weiterhin ist dort ab Seite 26 ff.
nachzulesen warum der Arbeitskreis 192/1 "Hohlstrahlrohre" des Fachnormenausschußes Feuerwehrwesen
(FNFW) explizit auf eine Durchgangsprüfung von Strahlrohren verzichtet.



Die Erkenntnisse des AK 192/1 in Verbindung mit der DIN VDE 0132 "Brandbekämpfung im Bereich
elektrischer Anlagen" ergaben, dass in letzter Konsequenz keine deutsche Feuerwehr mehr einen
Innenangriff durchführen dürfte.
Diese Feststellung ergab sich aus folgenden Punkten:





  1. Es ist praktisch nicht sicherzustellen, dass im Einsatzfall alle Teile eines Objekts spannungsfrei
    geschalten sind.

  2. Ein Feuerwehrangehöriger, der sich kriechend in einem verrauchten, dunklen Raum fortbewegt ist
    nicht in der Lage, die in der DIN VDE 0132 geforderten Sicherheitsabstände überhaupt zu erkennen,
    einzuhalten (da er sie nicht sieht), bzw. Strahlrohrdruck, Literleistung oder Ansprühwinkel
    einzuhalten.

  3. Aufgrund der Praxis der Zulassungsprüfung kann nicht sichergestellt werden, dass durch die
    Einhaltung der Sicherheitsabstände nach VDE 0132 irgendeine Sicherheit hergestellt wird - auch nicht mit
    genormten und geprüften CM-Strahlrohren!

  4. Die Regelungen der DIN VDE 0132 werden durch die normative Festlegung von Hohlstrahlrohren in
    ortsfesten Löschanlagen unterlaufen. Obwohl diese vornehmlich durch Laien bedient werden, ist
    kein einziger Unfall aufgrund elektrischen Durchschlags in Hausinstallationsanlagen bekannt.



Gruß,

Markus


Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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AutorAndy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG579370
Datum30.08.2009 17:554409 x gelesen
Geschrieben von ---Cimolino--- Würde man streng danach vorgehen, dürfte KEIN Innenangriff bei Sichtweiten < 1m in Wohngebäuden und < 5 m in Industriegebäuden angeordnet werden!

Eignung der Löschmittel

Diese Regel ist in der ganzen Schweiz so.
Danke auf für die ergänzende Antwort von Markus


Grüsse aus der Schweiz

Andy Sulser

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen579428
Datum30.08.2009 21:074256 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Andy Sulser
Eignung der Löschmittel
Könnte ja direkt aus dem "ABC-EL" abgeschrieben sein ;-)
Was mich hier stört, ist die sehr grobe nichtschlüssige Unterscheidung nur in:
<1kV -> >1kV?
In D gilt ebenfalls die N-1-5 und H-5-10 Regel (wenn auch dann die HS-Abstände modifiziert (verfeinert) werden: VDE 0132)
Und da liegen ja wahrlich Welten dazwischen...


mkg hwk

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW579429
Datum30.08.2009 21:094416 x gelesen
Geschrieben von Andy SulserEignung der Löschmittel

Diese Regel ist in der ganzen Schweiz so.


Die entsprechenden Abstände sind für Deutschland auch weiterhin als geltendes Recht anzusehen.

Dummerweise ist damit der Innenangriff in Deutschland quasi doppelt verboten:
Das (für E-Anlagen zugelassene) CM-Rohr ist nach den Regeln der Technik im IA eigentlich nicht mehr zulässig und bei entsprechender Sichtweite sind selbst damit die Abstände eh nicht mehr zuverlässig einzuhalten.

Also redet man lieber nicht drüber und macht irgendwie so weiter, wie man meint...

Gruß,
Henning


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW579460
Datum30.08.2009 21:594279 x gelesen
Geschrieben von Henning KochDie entsprechenden Abstände sind für Deutschland auch weiterhin als geltendes Recht anzusehen.

m.E. nicht, und ich hab ausreichend oft zusammen mit Dr. de Vries bewiesen warum nicht....

Geschrieben von Henning KochAlso redet man lieber nicht drüber und macht irgendwie so weiter, wie man meint...

typisch Feuerwehr..


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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