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Thema | Was bedeutet das 'Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung' ? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Unfallverhütung | ||||
Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 579161 | |||
Datum | 29.08.2009 21:02 | 7324 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberNur Strahlrohre mit Durchschlagsprüfung dürfen eingesetzt werden. Geschrieben von Markus Weber # HSR sind nicht durchschlagsicher, aber HD-Pistolen schon Hallo Zusammen was ist mit dieser Durchschlagsprüfung gemeint ? habe sowas noch nie gehört in der Schweiz, ev. heisst es aber auch nur ganz anders :-) wäre froh um "Aufklärung" Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 579165 | |||
Datum | 29.08.2009 21:08 | 4913 x gelesen | |||
Hm... vielleicht el. Leitfähigkeit? ;-) Hm... vielleicht wieviele Schläge es braucht um eine Fensterscheibe zu durchschlagen? ;-) (Mit einem HD-Rohr geht das bei manchen Scheiben ;-) Ich tippe auf ersteres! Für freie Software und freies Wiissen | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 579178 | |||
Datum | 29.08.2009 21:22 | 4830 x gelesen | |||
Also ums leichter zu machen und eher zu spezifizieren. Einmal hier Um es einfach zu sagen. Eine Prüfung inwieweit es mit einem Strahlrohreinsatz bei elektr. Anlagen zu einem Stromüberschlag kommen kann. Für freie Software und freies Wiissen | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 579183 | |||
Datum | 29.08.2009 21:33 | 4706 x gelesen | |||
Aha, klar...danke, wieder etwas dazu gelehrt. habe keine Ahnung ob sowas bei uns geprüft wird. Wir haben bei elekrischen Anlagen klare Abstandsregeln für die Löschmittel und Spannung, zb.: Wasser im Vollstrahl bis 1000V = 5 m ( ohne Netzmittel) nur Wassernebel (Sprühstrahl sind es 3 m) Wasser im Vollstrahl über 1000V = 15 m (ohne Netzmittel) etc. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 579241 | |||
Datum | 30.08.2009 11:55 | 4667 x gelesen | |||
Geschrieben von Andy Sulserwas ist mit dieser Durchschlagsprüfung gemeint ? fachlicher Unsinn... Du versuchst zu prüfen, wann der Stromschlag über den Wasserstrahl das Strahlrohr erreicht. Das ganze durch visuelle Beobachtung eines Monitors der völlig unterschiedliche Interpretationen zuläßt in einer vorausgesetzten Situation (bekannter Druck am Strahlrohr, Entfernung zur Stromquelle), die Du im Innenangriff NIE hast. Würde man streng danach vorgehen, dürfte KEIN Innenangriff bei Sichtweiten < 1m in Wohngebäuden und < 5 m in Industriegebäuden angeordnet werden! Vgl. zig Diskussionen hier in den letzten 10 Jahren sowie ausführlich http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/brandbekaempfung_m._wasser_u._schaum.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 579256 | |||
Datum | 30.08.2009 12:22 | 4466 x gelesen | |||
danke.. dann bestehen unsere Abstandsregeln. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 579278 | |||
Datum | 30.08.2009 13:27 | 4427 x gelesen | |||
Geschrieben von Andy Sulserdann bestehen unsere Abstandsregeln. ? Wie das? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 579368 | |||
Datum | 30.08.2009 17:39 | 4467 x gelesen | |||
Geschrieben von Andy Sulserwas ist mit dieser Durchschlagsprüfung gemeint ? Hallo in die Schweiz! Uli hat ja schon geantwortet, hier nochmal meine vorläufige Antwort auf den "Mythbuster: Geschrieben von Mythbusters auf www.FEUERWEHR.de
Gruß, Markus Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande) | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 579370 | |||
Datum | 30.08.2009 17:55 | 4442 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Cimolino--- Würde man streng danach vorgehen, dürfte KEIN Innenangriff bei Sichtweiten < 1m in Wohngebäuden und < 5 m in Industriegebäuden angeordnet werden! Eignung der Löschmittel Diese Regel ist in der ganzen Schweiz so. Danke auf für die ergänzende Antwort von Markus Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 579428 | |||
Datum | 30.08.2009 21:07 | 4280 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andy Sulser Eignung der Löschmittel Könnte ja direkt aus dem "ABC-EL" abgeschrieben sein ;-) Was mich hier stört, ist die sehr grobe nichtschlüssige Unterscheidung nur in: <1kV -> >1kV? In D gilt ebenfalls die N-1-5 und H-5-10 Regel (wenn auch dann die HS-Abstände modifiziert (verfeinert) werden: VDE 0132) Und da liegen ja wahrlich Welten dazwischen... mkg hwk | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 579429 | |||
Datum | 30.08.2009 21:09 | 4449 x gelesen | |||
Geschrieben von Andy SulserEignung der Löschmittel Die entsprechenden Abstände sind für Deutschland auch weiterhin als geltendes Recht anzusehen. Dummerweise ist damit der Innenangriff in Deutschland quasi doppelt verboten: Das (für E-Anlagen zugelassene) CM-Rohr ist nach den Regeln der Technik im IA eigentlich nicht mehr zulässig und bei entsprechender Sichtweite sind selbst damit die Abstände eh nicht mehr zuverlässig einzuhalten. Also redet man lieber nicht drüber und macht irgendwie so weiter, wie man meint... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 579460 | |||
Datum | 30.08.2009 21:59 | 4313 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDie entsprechenden Abstände sind für Deutschland auch weiterhin als geltendes Recht anzusehen. m.E. nicht, und ich hab ausreichend oft zusammen mit Dr. de Vries bewiesen warum nicht.... Geschrieben von Henning Koch Also redet man lieber nicht drüber und macht irgendwie so weiter, wie man meint... typisch Feuerwehr.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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