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ThemaRettungsdienstfortbildung NRW7 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen579882
Datum01.09.2009 14:254811 x gelesen
Hallo zusammen,

hat jemand eine belastbare Quelle (am besten einen Erlass o.ä.) in wie fern ein Krankenhauspraktikum (Famulatur, wie auch immer genannt) in Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann? Mir sind da verschiedene Auslegungen im Ohr, teils bereits ein paar Jahre alt.

Da ich den aktuellen Stand nicht kenne, kann mir vielleicht einer von Euch weiterhelfen. Ich habe im Kopf, dass es da eine Erlass gab, der genau definiert hat, welchen Anforderungen diese Fortbildungsstunden genügen müssen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorSven8 W.8, Hemer / NRW579913
Datum01.09.2009 16:082766 x gelesen
Geschrieben von Stefan Brüninghat jemand eine belastbare Quelle (am besten einen Erlass o.ä.) in wie fern ein Krankenhauspraktikum (Famulatur, wie auch immer genannt) in Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann?

...werde mich morgen mal "Schlau" machen. Sag Dir dann am Donnerstag bescheid.


Geschrieben von Stefan Brüningin Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann?

...bei mir wurde dies 2001 angerechnet....jetzt gehe ich jedes Jahr so 2-3 Wochen in die Anästhesie (OP)....darfst mich "Intubiernator" nennen,... *GRÖHL* lasse mir aber diese Stunden nicht auf meine Fobi anrechnen. Man(n) muß sich auch etwas privat Weiterbilden....gerade im Bereich RD.

Grüße, Sven


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AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW579915
Datum01.09.2009 16:302414 x gelesen
Es ist Aufgabe des Rettungsdienstträgers Vorgaben zu Fortbildungen zu erstellen bzw. Lehrgänge oder sonstige Aktivitäten anzuerkennen. Das wird je nach Kreis unterschiedlich gehandhabt.

Bei mir waren es KatS-Ausbildungen, die ich mir zum Teil als FoBi anerkennen lassen konnte.


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen579938
Datum01.09.2009 18:032424 x gelesen
Geschrieben von Sven Walbrecht...bei mir wurde dies 2001 angerechnet..

Ja. Bei mir auch. Damals wurde aber eine Stundenobergrenze genannt. AFAIR waren das damals max. 15 der 30 Studen, egal wie lange man im KH war.

Und weil das damals schon recht schwammig war und schon sehr lange her ist, will ich mich vorher informieren.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen579940
Datum01.09.2009 18:042405 x gelesen
Geschrieben von Steffi HuberEs ist Aufgabe des Rettungsdienstträgers Vorgaben zu Fortbildungen zu erstellen bzw. Lehrgänge oder sonstige Aktivitäten anzuerkennen. Das wird je nach Kreis unterschiedlich gehandhabt.

Jain. Es gibt bzw. gab vorgaben vom Land, was zum Beispiel auf keinen Fall anerkannt werden kann.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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AutorStef8fi 8H., Langenfeld / NRW579981
Datum01.09.2009 20:242336 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningJain. Es gibt bzw. gab vorgaben vom Land, was zum Beispiel auf keinen Fall anerkannt werden kann.

Interessant. Wo kann man das nachlesen?


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen580000
Datum01.09.2009 21:272171 x gelesen
Geschrieben von Steffi Huber
Interessant. Wo kann man das nachlesen?


Darum gehts mir ja. ;-)

Ich hatte diesen Erlass mal in der Hand, kann ihn aber im Moment nicht finden.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
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 01.09.2009 14:25 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.09.2009 16:08 Sven7 W.7, Hemer
 01.09.2009 18:03 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.09.2009 16:30 Stef7fi 7H., Langenfeld
 01.09.2009 18:04 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 01.09.2009 20:24 Stef7fi 7H., Langenfeld
 01.09.2009 21:27 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
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