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Thema | Rettungsdienstfortbildung NRW | 7 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 579882 | |||
Datum | 01.09.2009 14:25 | 4811 x gelesen | |||
Hallo zusammen, hat jemand eine belastbare Quelle (am besten einen Erlass o.ä.) in wie fern ein Krankenhauspraktikum (Famulatur, wie auch immer genannt) in Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann? Mir sind da verschiedene Auslegungen im Ohr, teils bereits ein paar Jahre alt. Da ich den aktuellen Stand nicht kenne, kann mir vielleicht einer von Euch weiterhelfen. Ich habe im Kopf, dass es da eine Erlass gab, der genau definiert hat, welchen Anforderungen diese Fortbildungsstunden genügen müssen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Sven8 W.8, Hemer / NRW | 579913 | |||
Datum | 01.09.2009 16:08 | 2766 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüninghat jemand eine belastbare Quelle (am besten einen Erlass o.ä.) in wie fern ein Krankenhauspraktikum (Famulatur, wie auch immer genannt) in Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann? ...werde mich morgen mal "Schlau" machen. Sag Dir dann am Donnerstag bescheid. Geschrieben von Stefan Brüning in Anästhesie & Co. auf die 30 Std. angerechnet werden kann? ...bei mir wurde dies 2001 angerechnet....jetzt gehe ich jedes Jahr so 2-3 Wochen in die Anästhesie (OP)....darfst mich "Intubiernator" nennen,... *GRÖHL* lasse mir aber diese Stunden nicht auf meine Fobi anrechnen. Man(n) muß sich auch etwas privat Weiterbilden....gerade im Bereich RD. Grüße, Sven | |||||
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Autor | Stef8fi 8H., Langenfeld / NRW | 579915 | |||
Datum | 01.09.2009 16:30 | 2414 x gelesen | |||
Es ist Aufgabe des Rettungsdienstträgers Vorgaben zu Fortbildungen zu erstellen bzw. Lehrgänge oder sonstige Aktivitäten anzuerkennen. Das wird je nach Kreis unterschiedlich gehandhabt. Bei mir waren es KatS-Ausbildungen, die ich mir zum Teil als FoBi anerkennen lassen konnte. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 579938 | |||
Datum | 01.09.2009 18:03 | 2424 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Walbrecht...bei mir wurde dies 2001 angerechnet.. Ja. Bei mir auch. Damals wurde aber eine Stundenobergrenze genannt. AFAIR waren das damals max. 15 der 30 Studen, egal wie lange man im KH war. Und weil das damals schon recht schwammig war und schon sehr lange her ist, will ich mich vorher informieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 579940 | |||
Datum | 01.09.2009 18:04 | 2405 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffi HuberEs ist Aufgabe des Rettungsdienstträgers Vorgaben zu Fortbildungen zu erstellen bzw. Lehrgänge oder sonstige Aktivitäten anzuerkennen. Das wird je nach Kreis unterschiedlich gehandhabt. Jain. Es gibt bzw. gab vorgaben vom Land, was zum Beispiel auf keinen Fall anerkannt werden kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8fi 8H., Langenfeld / NRW | 579981 | |||
Datum | 01.09.2009 20:24 | 2336 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningJain. Es gibt bzw. gab vorgaben vom Land, was zum Beispiel auf keinen Fall anerkannt werden kann. Interessant. Wo kann man das nachlesen? | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 580000 | |||
Datum | 01.09.2009 21:27 | 2171 x gelesen | |||
Geschrieben von Steffi Huber
Darum gehts mir ja. ;-) Ich hatte diesen Erlass mal in der Hand, kann ihn aber im Moment nicht finden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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