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ThemaDarf ein Feuerwehrmann Politische Werbung machen ?47 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
Infos:
  • Wahlwerbung (Plakat) mit Feuerwehrmann
  •  
    Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall580655
    Datum05.09.2009 13:3215396 x gelesen
    Ist es erlaubt, das ein Feuerwehrmann (Freiwilliger) politische Werbung betreibt ?

    In seiner Freizeit kann ja jeder machen was er will. Aber darf sich ein Freiwilliger Feuerwehrmann in seiner Feuerwehruniform mit anderen Politikern der Partei der er angehört, Fotografieren lassen und daraus ein Wahlplakat machen lassen und es überall aufhängen ?

    Ich war immer der Meinung das die Feuerwehr politisch neutral sein muss und nicht für eine Partei werben darf.

    So was wurde mir zumindest immer erzählt.

    Allerdings finde ich im FSHG (es handelt sich um NRW) kein Verbot und wüsste auch sonst nicht, wo man noch suchen könnte.

    Kennt sich einer mit der Materie aus und weiß, wo dazu etwas geschrieben steht ?


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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt580661
    Datum05.09.2009 13:5112409 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = anonymKennt sich einer mit der Materie aus und weiß, wo dazu etwas geschrieben steht ?

    Ich kenne nicht den dazugehörigen §, aber ich leite für die Neutralität aus den Selbstverständnis der FW ab. Wir helfen jedem, ohne Beachtung der Hautfarbe, Haarfarbe, politischer Ausrichtung, Geschlecht, Parteibuch, (hier beliebiges Differenzierungsmerkmal einsetzen).

    Wenn ich nun auf einem Wahlplakat jemanden in einer Uniform sehe, der für dieses Selbstverständnis steht (wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Soldaten und Polizisten aus?), dann muss ich mich fragen, ob die Person die Feuerwehr in eine politische Richtung hineinrepräsentieren möchte oder die Feuerwehr als Vertrauensträger missbraucht werden soll.

    Ich möchte damit nicht die vielen Mitglieder der Feuerwehren angehen, die neben diesem Ehrenamt auch noch als Stadt-/Landräte, Gewerkschafter, Arbeitgebervertreter, Ortsteilbürgermeister oder sonstwie am politischen Leben teilhaben. Aber dort ist die Uiform ebenso deplatziert, wie auf dem Fußballplatz, im Schützenheim, in der Skatrunde, auf der Kart-Bahn, in der Bücherei, im Kasino, auf Arbeit,...


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    AutorMark8us 8S., Nideggen / NRW580663
    Datum05.09.2009 13:5511820 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = anonymAllerdings finde ich im FSHG (es handelt sich um NRW) kein Verbot und wüsste auch sonst nicht, wo man noch suchen könnte.

    Da wird man auch nichts finden. Da gibt es nichts. Wenn überhaupt stellt sich die Frage nach den Ethischen und Moralischen Gesichtspunkten. Ähnlich wie bei unserer Gesundheitsministerin, die durfte auch ihren Dienstwagen mit nach Spanien nehmen, aber musste das sein ? Genau so sehe ich das in diesem fall auch. Verboten ist es nicht, es sei den die Gemeinde hat es in einer gesonderten Dienstanweisung etc. geregelt, aber ob es sein muss - das dürfte die Frage sein.


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg580664
    Datum05.09.2009 13:5811905 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Krause(wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Soldaten und Polizisten aus?),

    Für erstere in §15 Soldatengesetz eindeutig geregelt.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorSimo8n S8., Lehrte / Niedersachsen580666
    Datum05.09.2009 14:1111481 x gelesen
    aber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in Erinnerung...


    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein private Äußerung.

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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW580667
    Datum05.09.2009 14:1211365 x gelesen
    Ich würde sagen das ergibt sich in der Folge: Uniform = Dienst/Übung, Fotoshooting =/= Dienst/Übung.

    Was spricht dagegen, bzw. welche Schlumpflöcher gäbe es da?

    Gruß Florian


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Lukas Podolski -

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    AutorMark8us 8S., Nideggen / NRW580669
    Datum05.09.2009 14:2611424 x gelesen
    Geschrieben von Simon Schwedtkeaber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in ErinnerungGeschrieben von Simon Schwedtkeaber ist es nichts so, das der Dienstanzug nur für dienstliche Anlässe benutzt werden darf? So hab ich es jedenfalls noch in Erinnerung

    Ich glaube das sind juristische Spitzfindigkeiten zu deren lösung die wenigsten hier im stande sind.

    Wo steht das ? Ist es nicht so das sich hinz und kunz so einen Anzug kaufen können ? Wo fängt Dienst an, und wo hört er auf ? Was macht der Schauspieler der einen Feuerwehrmann spielt ? Wo ist denn der juristische Unterschied zwischen einem Dienstanzug und einer Uniform ? Hat die Feuerwehr überhaupt eine Uniform ? Handelt es sich dabei nicht nur um eine Arbeitsbekleidung ?

    mmmmm....


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    AutorLore8nz 8W., Hamburg / Hamburg580670
    Datum05.09.2009 14:4511377 x gelesen
    Ich mutmaße mal :

    Jeder Hinz und Kunz kann sich eine Uniform kaufen, allerdings ohne dazugehörige Koller oder ähnliches, was auf den Ort hinweist - damit wird ja dann eine konkrete Verbindung zu den dort geltenden Richtlinien gezogen.
    Ich würde hier ganz pauschal die oberste Instanz der Stadt / Kreis / Ort befragen.
    In Hamburg gab es schon einmal etwas ähnliches, allerdings mit irgendeiner staatlichen Werbungsaktion verbunden.

    Gruß


    http://www.firefighternation.com/forum/topics/we-need-to-stop-the-hero-crap

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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern580680
    Datum05.09.2009 16:1511204 x gelesen
    da jeder eine Betriebsfeuerwehr gründen kann, ergo auch jeder dort Feuerwehrler sein kann, kann auch jeder eine Uniform tragen. Da wird nichts zu machen sein.


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    AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen580682
    Datum05.09.2009 16:2011130 x gelesen
    Moin,

    so wurde es auch uns beigebracht. Laut e-learning der LFS Nds ist es mir untersagt die Uniform außerdienstlich zu tragen, bei dem Beispiel auch auf dem Geburtstag meiner Oma wenn diese es sich wünscht weil sie Uniformen so geil schön findet. Auf der anderen Seite ist in Nds. z.B. der Begriff Feuerwehr nicht gesetzlich geschützt, mit Einsatzkleidung darf man also auch außerdienstlich rum rennen. Anders ist es wenn ich damit dann missbräuchlich Handlungen begehe die einen dienstlichen Charakter haben und durch die Kleidung der Anschein entsteht daß diese auch dienstlich sind. Es ist also mit sicherheit grenzwertig wenn der FA sich zu Wahlkampfzwecken in einer Feuerwehruniform ablichten lässt.

    Interessant wird das ganze wenn auf dem Foto der Ortsname steht oder gar das Wappen zu sehen ist. Das liegt aber daran daß der Ortsname und das Wappen geschützt sind.

    Viel interessanter finde ich sowas von der politischen Seite. Hier soll ja wahrscheinlich damit geworben werden daß der FA ein besserer Mensch/Kandidat ist als seine Mitbewerber. So jemand wäre für mich persönlich unwählbar, aber daß die Deutschen da ein wenig anders ticken wissen wir ja.

    Gruß aus dem Rheiderland

    Lutz


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg580686
    Datum05.09.2009 16:2811211 x gelesen
    Für Ba-Wü


    "§ 1 FwG Ba-Wü

    Begriff der Feuerwehr

    (1) ...
    (2) Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen."


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJoha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt580687
    Datum05.09.2009 16:3111150 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetterda jeder eine Betriebsfeuerwehr gründen kann, ergo auch jeder dort Feuerwehrler sein kann, kann auch jeder eine Uniform tragen. Da wird nichts zu machen sein.
    Nur was will man dann damit auf einem Wahlplakat ausdrücken?
    Wäre der Wahlkandidat auf einem Wahlplakat einer Partei die in Sachsen zum ersten Mal den Wiedereinzug geschafft hat, würde ein Sturm der Entrüstung losbrechen, zu recht!
    Aber was unterscheidet in diesem einen Punkt die skizzierte Partei von ihren Mitbewerbern? Nichts! Sie alle stehen für politische Aussagen, in welcher Form auch immer. Die Feuerwer ist aber nicht Bestandteil dieser oder jener Partei und somit als Plakatwand für politische Aussagen auch nicht zu ge- /missbrauchen.


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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern580692
    Datum05.09.2009 17:0311072 x gelesen
    ist mir schon klar. Aber Uniform ist für den Laien doch gar nicht unterscheidbar. Gerade mal, dass die österreichischen von den deutschen Uniformen unterschieden werden können.


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    AutorMark8us 8S., Nideggen / NRW580697
    Datum05.09.2009 17:5811028 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fischer(2) Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen."

    Schön, gibts aber in NRW nicht, und darum gehts.


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    AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW580699
    Datum05.09.2009 18:2010992 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Krause...stehen für politische Aussagen, .... Die Feuerwer ist aber nicht Bestandteil dieser oder jener Partei und somit als Plakatwand für politische Aussagen auch nicht zu ge- /missbrauchen.

    . also Punkt


    Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
    frei n.Bmark

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    AutorKlau8s H8., Eimen / Niedersachsen580704
    Datum05.09.2009 18:3911087 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = anonym
    Kennt sich einer mit der Materie aus und weiß, wo dazu etwas geschrieben steht ?


    Vorab: Ich weiß nicht ob und wo hierzu etwas geschrieben steht, aber Freiwillige Feuerwehren sind per Definition eine Einrichtung der Gemeinde und diese darf mit den Mitteln des Steuerzahlers auf keinen Fall politische Werbung zu Gunsten einer Partei betreiben.
    Jeder einzelne Feuerwehrmann ist letztendlich kostenfrei Angestellter seiner Gemeinde und sollte sich daher aus politischer Werbung in seiner Funktion als Feuerwehrmann heraus halten. Privat (ohne Uniform) kann er tun und lassen was er will.

    MKG
    Klaus


    Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz580730
    Datum05.09.2009 22:1410958 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von = anonym = anonymIst es erlaubt, das ein Feuerwehrmann (Freiwilliger) politische Werbung betreibt ?

    Für welche Partei darfs denn sein?

    Wenig Geschrei gibt es bei den Parteien die sich CDU, CSU, SPD, FDP, SED...upps...DIE LINKE, Bündnis 90 / DIE GRÜNEN oder gar DKP nenne.

    Aber wenn Du ein richtiges Heule, Zähneklappern und Giftspucken erleben willst, dann wäre einen Patei die NPD, DVU oder so, die richtige.

    Nach meiner bescheidenen Meinung hat kein Feuerwehrmann in Uniform für irgendeine politische Partei oder politische Richtung oder gar für religiöse Zwecke Werbung zu machen; gleich welcher Art.

    Meines erachtens wir da der Vertrauensvorschuss der Bevölkerung, den die Feuerwehr ja nun mal hat, auf sehr unschöne Weise ausgenutzt.

    >>>Ironie-Modus an<<<

    Und wenn die Feuerwehr aus Hinterpusemuckel für die Grünen Werbung macht und dann die Bude vom NPD Mitlgied abbrennt, weil just an dem Tag die Wehr etwas länger brauchte, dann kannst Du Dir das Gerede vorstellen.

    >>>Ironie-Modus aus<<<

    Gibt nur böses Blut.

    In meinen Augen muss die Feuerwehr NEUTRAL sein!

    Was der FA (SB) privat und in zivil mach, lassen wir mal aussen vor, es sei denn... aber das wäre eine anderer Thread.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden...

    Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge):
    22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern.

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    AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern580731
    Datum05.09.2009 22:1510836 x gelesen
    War denn derjenige Ehrenbeamter oder nicht?


    __
    Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
    PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.

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    AutorKlau8s H8., Eimen / Niedersachsen580732
    Datum05.09.2009 22:3110803 x gelesen
    Geschrieben von Thomas Ruppel
    War denn derjenige Ehrenbeamter oder nicht?


    Das hat mit dem Status eines Ehrenbeamten nichts zu tun. Jede(r) Feuerwehrangehörige(r) repräsentiert in Uniform nicht nur die Feuerwehr sondern auch die Gemeinde/Stadt etc. und hat sich in Uniform jeder Wahlwerbung zu enthalten.

    Viele Grüße

    Klaus


    Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr

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    AutorMaik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt580733
    Datum05.09.2009 22:3710894 x gelesen
    beim Wehrleiter zumindest ist das ganz eindeutig...

    Wehrleiter sind Ehrenbeamte: im §33 Beamtenstatusgesetz steht eindeutig drin:
    (1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. [...]
    (2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt. [...]

    Außerdem darfst du ja nur deine Uniform zu Diestzwecken anziehen und nicht einfach wenn es dir in Sinn kommt so nach dem Motto: "Heute geh ich mal in Uniform einkaufen".
    Und wenn du in Uniform auf einem Wahlplakat stehst dann drückst du ja sinngemäß aus, dass die FF die und die Partei wählt, was ja aber in aller Regel nicht so ist.

    meine Meinung


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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz580799
    Datum06.09.2009 13:2910667 x gelesen
    Geschrieben von Jakob Theobaldoder gar für religiöse Zwecke Werbung zu machen; gleich welcher Art. Echt? Und wie passt da "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr"?
    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorMaik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt580800
    Datum06.09.2009 13:3110623 x gelesen
    Geschrieben von Klaus HochleitnerDas hat mit dem Status eines Ehrenbeamten nichts zu tun.

    Das hat sehr wohl was mit Ehrenbeamten zu tun. Dort gibt es nämlich eindeutige Regelungen im Beamtenstatusgesetz

    Verweis auf mein anderen Beitrag (will jetzt nicht alles 2 mal schreiben^^)


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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz580807
    Datum06.09.2009 13:5910612 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldIn meinen Augen muss die Feuerwehr NEUTRAL sein! Schöner Gedanke, doch ist das REAL? Spätestens dann wären alle Verbände denen Ihr angehört ad absurdum geführt.

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorKlau8s H8., Eimen / Niedersachsen580811
    Datum06.09.2009 14:0910574 x gelesen
    Geschrieben von Maik Zeugner
    Das hat sehr wohl was mit Ehrenbeamten zu tun. Dort gibt es nämlich eindeutige Regelungen im Beamtenstatusgesetz


    Der Ehrenbeamte darf sich in Uniform nicht parteipolitisch betätigen (privat kann er, solange er die Feuerwehr aus dem Spiel läßt, machen was er will). Insofern hast Du natürlich recht.
    Das Verhalten von Feuerwehrangehörigen bezüglich parteipolitischer Tätigkeit in Uniform sollte meiner Meinung nach aber unabhängig von einem eventuellen Status als Ehrenbeamter sein - ob ein Feuerwehrangehöriger in Uniform auf einem Plakat,bei einer Wahlveranstaltung oder sonstwo Ehrenbeamter ist oder nicht, erschließt sich dem Betrachter nämlich nicht und dürfte ihm auch ziemlich egal sein. Die Außenwirkung ist immer dieselbe.

    Viele Grüße

    Klaus


    Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr

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    AutorMaik8 Z.8, Burgenlankreis / Sachsen- Anhalt580813
    Datum06.09.2009 14:1210612 x gelesen
    eben... lies dir meinen anderen Beitrag unten durch... da hab ich nämlich das gleiche geschrieben

    MkG


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    AutorAlex8and8er 8S., Wedel / S-H580820
    Datum06.09.2009 14:4510688 x gelesen
    Geschrieben von Stefan JurgahnGeschrieben von Jakob Theobald
    oder gar für religiöse Zwecke Werbung zu machen; gleich welcher Art.
    Echt? Und wie passt da "Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr"?


    Das passt, man muss nur sehen, welche Religionsgemeinschaften in Deutschland anerkannte Religionen sind.

    Satansanbeter gehören z.B. nicht dazu.


    Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.
    ---
    Wenn Sekunden zählen ist Hilfe oft nur Minuten entfernt.

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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz580827
    Datum06.09.2009 15:0710629 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerDas passt, man muss nur sehen, welche Religionsgemeinschaften in Deutschland anerkannte Religionen sind. dann kann ich auch für anerkannte Parteien Werbung machen....


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP580829
    Datum06.09.2009 15:1210594 x gelesen
    Der Spruch "Gott zu Ehr.." entspringt einer Zeit als die Religionsausübung noch viel mehr mit dem Alltag verknüpft war. Das hat meiner Meinung nach auch nicht mit "Werbung" zu tun.
    Ansonsten dürften auch die Bayrischen Feuerwehren an Frohnleichnam nicht mehr den Himmel tragen.

    Gruß
    ML


    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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    AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen580830
    Datum06.09.2009 15:1710589 x gelesen
    Geschrieben von Alexander SuckerSatansanbeter gehören z.B. nicht dazu.
    Was sind denn "Satansanbeter"?


    Für freie Software

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen580831
    Datum06.09.2009 15:2010528 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetterda jeder eine Betriebsfeuerwehr gründen kann, ergo auch jeder dort Feuerwehrler sein kann, kann auch jeder eine Uniform tragen. Da wird nichts zu machen sein.

    Nur das eine Betriebsfeuerwehr nicht überall eine anerkannte Feuerwehr ist und sie auch nicht das Wappen einer Stadt-/Gemeinde trägt.

    Und in einer blauen Uniform darf jeder rumlaufen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen580832
    Datum06.09.2009 15:2211627 x gelesen
    Geschrieben von Alexander Sucker
    Das passt, man muss nur sehen, welche Religionsgemeinschaften in Deutschland anerkannte Religionen sind.

    Satansanbeter gehören z.B. nicht dazu.


    Das sieht das Grundgesetz aber anders.

    Mal abgesehen von der Tatsache, dass man den Status von Religionsgemeinschaften, gleich welcher Art, in Deutschland durchaus kritisch sehen sollte.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen580833
    Datum06.09.2009 15:2310533 x gelesen
    Geschrieben von Michael LinkenbachDer Spruch "Gott zu Ehr.." entspringt einer Zeit als die Religionsausübung noch viel mehr mit dem Alltag verknüpft war. Das hat meiner Meinung nach auch nicht mit "Werbung" zu tun.
    Ansonsten dürften auch die Bayrischen Feuerwehren an Frohnleichnam nicht mehr den Himmel tragen.


    Man kann das, sofern es eine dienstliche (=Pflicht-) Veranstaltung ist, auch sehr kritisch sehen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen580834
    Datum06.09.2009 15:2410617 x gelesen
    Geschrieben von Eric Martini
    Was sind denn "Satansanbeter"?


    Ersetze "Satansanbeter" durch eine nicht-Mainstreamreligion deiner Wahl. Dann läuft es auf das gleiche raus und macht die Aussage ebenso falsch.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern580880
    Datum06.09.2009 17:4010502 x gelesen
    oben stand doch auch gar nichts von Gemeindewappen. Kennt denn jemand diese Wahlplakate? Ein Gemeindewappen wäre für Wahlwerbung doch auch viel zu festlegend und solch ein Wahlfoto wäre schon recht dumm.


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg581052
    Datum07.09.2009 08:2010547 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerFür erstere in §15 Soldatengesetz eindeutig geregelt.

    Geschrieben von Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (SG) §15


    1. Im Dienst darf sich der Sol­dat nicht zu Guns­ten oder zu Un­guns­ten einer be­stimm­ten po­li­ti­schen Rich­tung be­tä­ti­gen. Das Recht des Sol­da­ten, im Ge­spräch mit Ka­me­ra­den seine ei­ge­ne Mei­nung zu äu­ßern, bleibt un­be­rührt.


    2. In­ner­halb der dienst­li­chen Un­ter­künf­te und An­la­gen fin­det wäh­rend der Frei­zeit das Recht der frei­en Mei­nungs­äu­ße­rung seine Schran­ken an den Grund­re­geln der Ka­me­rad­schaft. Der Sol­dat hat sich so zu ver­hal­ten, dass die Ge­mein­sam­keit des Diens­tes nicht ernst­lich ge­stört wird. Der Sol­dat darf ins­be­son­de­re nicht als Wer­ber für eine po­li­ti­sche Grup­pe wir­ken, indem er An­spra­chen hält, Schrif­ten ver­teilt oder als Ver­tre­ter einer po­li­ti­schen Or­ga­ni­sa­ti­on ar­bei­tet. Die ge­gen­sei­ti­ge Ach­tung darf nicht ge­fähr­det wer­den.


    3. Der Sol­dat darf bei po­li­ti­schen Ver­an­stal­tun­gen keine Uni­form tra­gen.


    4. Ein Sol­dat darf als Vor­ge­setz­ter seine Un­ter­ge­be­nen nicht für oder gegen eine po­li­ti­sche Mei­nung be­ein­flus­sen.





    Ich erinnere mich an eine exklusive Veranstaltung kurz vor der Wiederwahl unseres Landesherrn Ötti. Geladen waren die "Honorationen" eines Landkreises, neben MdL, MdB, OBs und BMs, den Damen und Herren Kreisräten waren u.a. der Standort-Chef der örtlichen Kaserne (General (?) in Uniform), der oberste Polizist des Kreises (4 goldene Sternchen in Uniform) ein Leiter der BePO (in Uniform), der Kreisbrandonkel (in Uniform),...

    Ich sehe daran eigentlich nichts verwerfliches - die o.g. Herren wohl auch nicht. Wenn ein Wahlbewerber ausdrücken möchte, dass er FA ist kann er das von mir aus tun - entweder durch seinen Wahlprospekt, oder durch die Abbildung in Uniform.

    Gruß, MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg582060
    Datum11.09.2009 22:2010315 x gelesen
    hallo,

    hier mal das Plakat:



    Hier der Link zum Ortsverband der dieses Plakat verwendet:

    => http://www.cdu-hallewestfalen.de


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorOliv8er 8S., Rotenhain / RLP582064
    Datum11.09.2009 22:4310251 x gelesen
    Sieht für mich eher so aus, als wolle die Partei damit ausdrücken, für verschiedene gesellschaftliche Bereiche einzutreten, also z.B. öffentlicher Dienst, Handwerker, Familien.

    Ist der FA bekannt ?


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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg582067
    Datum11.09.2009 22:5710238 x gelesen
    Kann es sein, dass der keiner Fw angehört?
    Ich weiß jetzt nicht wie das in Halle ist - ICH hab rechts das Stadtwappen auf meiner Tuchuniform.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorKlau8s H8., Eimen / Niedersachsen582070
    Datum11.09.2009 23:1510180 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzinger
    Ich weiß jetzt nicht wie das in Halle ist - ICH hab rechts das Stadtwappen auf meiner Tuchuniform.

    Das muss nicht unbedingt was heißen - wir haben auch kein Wappen auf der Uniform. Ist aber zugegebenermaßen eher selten.
    Viele Grüße
    Klaus


    Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr

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    AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW582071
    Datum11.09.2009 23:2510254 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jochen PetzingerIch weiß jetzt nicht wie das in Halle ist - ICH hab rechts das Stadtwappen auf meiner Tuchuniform.

    Aus dem Ursprungsbeitrag geht hervor, dass es um NRW geht, also ist wohl Halle in Westfalen gemeint. In NRW wird das Gemindewappen auf dem linken Ärmel getragen.

    Gruß Stephan


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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg582073
    Datum11.09.2009 23:3410212 x gelesen
    Also auf diesem Bild einer FF in Halle

    http://www.ff-doelau.de/images/stories/Startseitenbilder/Startseitenbild_Gruppe.png

    erkennt man
    a) Wappen werden links getragen (wie Du schon gesagt hast)
    b) die Uniformen haben Schulterstücke und Abzeichen auf dem Kragen

    mal davon abgesehen:
    - der Feuerwehrmann trägt weisses Hemd - interpretiere ich das Foto richtig, bleibt das den Führungsdienstgraden vorbehalten. Die Mannschaft trägt hellblau.
    - ist das ein Wahlplakat - also Werbung und damit vermutlich gestellt.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional582074
    Datum11.09.2009 23:4110158 x gelesen
    Tach, Post!

    Geschrieben von Jochen PetzingerAlso auf diesem Bild einer FF in Halle

    http://www.ff-doelau.de/images/stories/Startseitenbilder/Startseitenbild_Gruppe.png


    Die Rede ist von Halle / Westfalen, das liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
    Dölau ist zugehörig zu Halle an der Saale, das liegt in Sachsen-Anhalt!


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg582075
    Datum11.09.2009 23:4210135 x gelesen
    ups sorry.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorKlau8s H8., Eimen / Niedersachsen582076
    Datum11.09.2009 23:5110164 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzinger
    ist das ein Wahlplakat - also Werbung und damit vermutlich gestellt.

    Könnte natürlich sein, aber warum dann ein anonymer Poster. Dafür muss es doch einen triftigen Grund geben?
    Viele Grüße
    Klaus


    Dies ist selbstverständlich meine persönliche Meinung und nicht unbedingt die meiner Feuerwehr

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    AutorJoch8en 8P., Mannheim / Baden-Württemberg582077
    Datum11.09.2009 23:5910198 x gelesen
    Geschrieben von Klaus HochleitnerKönnte natürlich sein, aber warum dann ein anonymer Poster. Dafür muss es doch einen triftigen Grund geben?

    Auch (leider) wieder wahr...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen582080
    Datum12.09.2009 00:1610192 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetteroben stand doch auch gar nichts von Gemeindewappen. Kennt denn jemand diese Wahlplakate? Ein Gemeindewappen wäre für Wahlwerbung doch auch viel zu festlegend und solch ein Wahlfoto wäre schon recht dumm.

    Es stand dort aber was von Uniform, die in den meisten Fällen wohl das Gemeindewappen tragen dürfte.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern582081
    Datum12.09.2009 00:2410194 x gelesen
    Internet aufmachen, Feuerwehr Uniform bestellen, Fotos machen und Feuerwehrmann sein. Ich glaube nicht, dass der 0815 Bürger nach einem Gemeindewappen sucht. Der DFV hat neben dem FW Symbol wohl kaum auch blaue Jacken patentiert.

    Genauso sehe ich das mit der Hupf Jacke - schnell zu bekommen, jeder der ein paar Euro hat, kann sich dann als Feuerwehr fühlen.


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     05.09.2009 13:51 Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg
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     05.09.2009 13:55 Mark7us 7S., Nideggen
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