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ThemaSperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen?12 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü581212
Datum07.09.2009 19:037732 x gelesen
Hallo!

Link: Dr. Tod zersägt usw.

Zitat aus dem Artikel:

>>Oberbürgermeister Kurt Gribl von der CSU ließ den Ausstellungsraum daraufhin von der Feuerwehr sperren und sprach gegen den Leichen-Plastinator ein Zwangsgeld von 10.000 Euro aus.<<

Mir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen?

Oder hat das damit zu tun, dass verbeamtete Berufsfeuerwehrleute rechtlich sauber auch so eine Funktion erhalten können / auf Anordnung ausführen müssen?


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW581238
Datum07.09.2009 20:375061 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von Josef MäschleMir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen?

Ich gehe erstmal davon aus, dass hier der Oberbürgermeister als Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde gehandelt hat und die Feuerwehr einfach nur als der ständig griffbereite "Handwerker" der Behörde mit der Umsetzung beauftragt wurde.

Also nichts ungewöhnliches, nur in der Berichterstattung etwas unschön formuliert.

Gruß,
Henning


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz581244
Datum07.09.2009 20:534876 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIch gehe erstmal davon aus, dass hier der Oberbürgermeister als Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde gehandelt hat und die Feuerwehr einfach nur als der ständig griffbereite "Handwerker" der Behörde mit der Umsetzung beauftragt wurde.

Alternativ hätte "Der Oberbürgermeister" es ja persönlich, oder durch einen anderen Teil seiner stadtverwaltung (etwa Ordnungsamt) machen können. Eventuell auch die Polizei um Amtshilfe ersuchen.

Allerdings ist die Feuerwehr ja auch "Der Oberbürgermeister"


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AutorDenn8is 8B., Gerlingen / Ba-Württemberg581258
Datum07.09.2009 21:284543 x gelesen
Vielleicht waren ja aber auch die Kollegen vom Brandsicherheitswachdienst sowieso vor Ort, die diese Maßnahmen noch vor dem Eintreffen von Ordnungsamt und POL schonmal umsetzten.


MkG Dennis

Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung!
Meine Homepage:
www.feuerwehr-aermelabzeichen.de

Meine Feuerwehr:
www.feuerwehrgerlingen.de

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW581266
Datum07.09.2009 21:454583 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleOder hat das damit zu tun, dass verbeamtete Berufsfeuerwehrleute rechtlich sauber auch so eine Funktion erhalten können / auf Anordnung ausführen müssen?

Zunächst einmal waren es Beamte ?
Wenn ja haben die ggfs. den Status einer Sonderordnungsbehörde,
bzw. wurde der BF Aufgaben als Ordnungsbehörde übertragen ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff



Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz581267
Datum07.09.2009 21:504552 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWenn ja haben die ggfs. den Status einer Sonderordnungsbehörde,
bzw. wurde der BF Aufgaben als Ordnungsbehörde übertragen ?


Für die Fachkundigen des Verwaltungsrechtes die Frage:

Spielt das tatsächlich eine Rolle?
Die Genehmigung für diese Veranstaltung hat erteilt: "Der Oberbürgermeister".
Was ist die Feuerwehr der Stadt? "Der Oberbürgermeister".

Der Oberbürgermeister hätte auch höchstpersönlich sperren können.
(Genau wie er auch höchstpersönlich alle Feuerwehraufgaben erfüllen könnte um seinem Auftrag gerecht zu werden. WEil er das aber nicht kann, unterhält er sich eine Feuerwehr die seine aufgaben in diesem Bereich wahrnimmt)


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW581271
Datum07.09.2009 21:534503 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtDie Genehmigung für diese Veranstaltung hat erteilt: "Der Oberbürgermeister".
Was ist die Feuerwehr der Stadt? "Der Oberbürgermeister".


War es ggfs. auch eine Liegenschaft der Stadt ?
Wurde da ggfs. nur das Hausrecht ausgeübt ?


mit freundlichen Grüßen

Michael Roleff



Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz581275
Datum07.09.2009 21:574516 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWar es ggfs. auch eine Liegenschaft der Stadt ?
Wurde da ggfs. nur das Hausrecht ausgeübt ?


Dann wäre es ja noch einfacher. Ja.


BTW: Gibt's hier eigentlich einen Anti-Plenk-Beauftragten?


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü581281
Datum07.09.2009 22:054443 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtBTW: Gibt's hier eigentlich einen Anti-Plenk-Beauftragten?


Nö , aber Du kannst Dich bei Jürgen um die Stelle bewerben ;-)


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW581282
Datum07.09.2009 22:164351 x gelesen
Geschrieben von Manuel SchmidtBTW: Gibt's hier eigentlich einen Anti-Plenk-Beauftragten?

Ich wäre da eher für ein Fragezeichen-Limit.

Ansonsten bin ich der Meinung, dass es aus rechtlicher Sicht herzlich egal ist ob der OB nun seine BF, seine FF, sein Tiefbauamt, den Schreinermeister Müller oder das THW damit beauftragt, die Sperrung der Ausstellung durchzuführen.


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AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern581283
Datum07.09.2009 22:204474 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleMir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen?

Meines Wissens hat der Bürgermeister als "Hausherr" für das Messegelände die Verhüllung mit der Decke "vollzogen" und anschließend wohl die BF zur Versperrung des Ausstellungsraumes mit den betreffenden Exponaten (mal war von einem "Bretterverschlag" die Rede, mal von Bauzaun) beauftragt.

Auf der Website der Ausburger Allgemeinen gibts eine Vielzahl an Berichten dazu, unter anderem diesen hier oder diesen. Von einer Beteiligung der Feuerwehr ist dort allerdings nichts zu lesen.


Grüße
Magnus

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland581307
Datum08.09.2009 08:434166 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning KochAnsonsten bin ich der Meinung, dass es aus rechtlicher Sicht herzlich egal ist ob der OB nun seine BF, seine FF, sein Tiefbauamt, den Schreinermeister Müller oder das THW damit beauftragt, die Sperrung der Ausstellung durchzuführen. gut, mag aus rechtlicher Sicht ok, sein, aber ist das eine richtige Feuerwehraufgabe?
Sorry, aber das ist meiner Meinung nach keine Aufgabe einer Feuerwehr (gab ja dazu schon Diskussionen im Forum) oder?


Viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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 07.09.2009 19:03 Jose7f M7., Bad Urach
 07.09.2009 20:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.09.2009 20:53 ., Westerwald
 07.09.2009 21:28 Denn7is 7B., Gerlingen
 07.09.2009 21:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 07.09.2009 21:50 ., Westerwald
 07.09.2009 21:53 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 07.09.2009 21:57 ., Westerwald
 07.09.2009 22:05 Jose7f M7., Bad Urach
 07.09.2009 22:16 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 08.09.2009 08:43 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 07.09.2009 22:20 Magn7us 7H., Pöttmes
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