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Thema | Sperren einer Ausstellung wird durch Feuerwehr vollzogen? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 581212 | |||
Datum | 07.09.2009 19:03 | 7732 x gelesen | |||
Hallo! Link: Dr. Tod zersägt usw. Zitat aus dem Artikel: >>Oberbürgermeister Kurt Gribl von der CSU ließ den Ausstellungsraum daraufhin von der Feuerwehr sperren und sprach gegen den Leichen-Plastinator ein Zwangsgeld von 10.000 Euro aus.<< Mir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen? Oder hat das damit zu tun, dass verbeamtete Berufsfeuerwehrleute rechtlich sauber auch so eine Funktion erhalten können / auf Anordnung ausführen müssen? mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 581238 | |||
Datum | 07.09.2009 20:37 | 5061 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Josef Mäschle Mir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen? Ich gehe erstmal davon aus, dass hier der Oberbürgermeister als Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde gehandelt hat und die Feuerwehr einfach nur als der ständig griffbereite "Handwerker" der Behörde mit der Umsetzung beauftragt wurde. Also nichts ungewöhnliches, nur in der Berichterstattung etwas unschön formuliert. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 581244 | |||
Datum | 07.09.2009 20:53 | 4876 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIch gehe erstmal davon aus, dass hier der Oberbürgermeister als Genehmigungs- oder Ordnungsbehörde gehandelt hat und die Feuerwehr einfach nur als der ständig griffbereite "Handwerker" der Behörde mit der Umsetzung beauftragt wurde. Alternativ hätte "Der Oberbürgermeister" es ja persönlich, oder durch einen anderen Teil seiner stadtverwaltung (etwa Ordnungsamt) machen können. Eventuell auch die Polizei um Amtshilfe ersuchen. Allerdings ist die Feuerwehr ja auch "Der Oberbürgermeister" | |||||
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Autor | Denn8is 8B., Gerlingen / Ba-Württemberg | 581258 | |||
Datum | 07.09.2009 21:28 | 4543 x gelesen | |||
Vielleicht waren ja aber auch die Kollegen vom Brandsicherheitswachdienst sowieso vor Ort, die diese Maßnahmen noch vor dem Eintreffen von Ordnungsamt und POL schonmal umsetzten. MkG Dennis Dies ist ausschließlich meine eigene Meinung! Meine Homepage: www.feuerwehr-aermelabzeichen.de Meine Feuerwehr: www.feuerwehrgerlingen.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 581266 | |||
Datum | 07.09.2009 21:45 | 4583 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleOder hat das damit zu tun, dass verbeamtete Berufsfeuerwehrleute rechtlich sauber auch so eine Funktion erhalten können / auf Anordnung ausführen müssen? Zunächst einmal waren es Beamte ? Wenn ja haben die ggfs. den Status einer Sonderordnungsbehörde, bzw. wurde der BF Aufgaben als Ordnungsbehörde übertragen ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 581267 | |||
Datum | 07.09.2009 21:50 | 4552 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWenn ja haben die ggfs. den Status einer Sonderordnungsbehörde, Für die Fachkundigen des Verwaltungsrechtes die Frage: Spielt das tatsächlich eine Rolle? Die Genehmigung für diese Veranstaltung hat erteilt: "Der Oberbürgermeister". Was ist die Feuerwehr der Stadt? "Der Oberbürgermeister". Der Oberbürgermeister hätte auch höchstpersönlich sperren können. (Genau wie er auch höchstpersönlich alle Feuerwehraufgaben erfüllen könnte um seinem Auftrag gerecht zu werden. WEil er das aber nicht kann, unterhält er sich eine Feuerwehr die seine aufgaben in diesem Bereich wahrnimmt) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 581271 | |||
Datum | 07.09.2009 21:53 | 4503 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtDie Genehmigung für diese Veranstaltung hat erteilt: "Der Oberbürgermeister". War es ggfs. auch eine Liegenschaft der Stadt ? Wurde da ggfs. nur das Hausrecht ausgeübt ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 581275 | |||
Datum | 07.09.2009 21:57 | 4516 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWar es ggfs. auch eine Liegenschaft der Stadt ? Dann wäre es ja noch einfacher. Ja. BTW: Gibt's hier eigentlich einen Anti-Plenk-Beauftragten? | |||||
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Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 581281 | |||
Datum | 07.09.2009 22:05 | 4443 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtBTW: Gibt's hier eigentlich einen Anti-Plenk-Beauftragten? Nö , aber Du kannst Dich bei Jürgen um die Stelle bewerben ;-) mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 581282 | |||
Datum | 07.09.2009 22:16 | 4351 x gelesen | |||
Geschrieben von Manuel SchmidtBTW: Gibt's hier eigentlich einen Anti-Plenk-Beauftragten? Ich wäre da eher für ein Fragezeichen-Limit. Ansonsten bin ich der Meinung, dass es aus rechtlicher Sicht herzlich egal ist ob der OB nun seine BF, seine FF, sein Tiefbauamt, den Schreinermeister Müller oder das THW damit beauftragt, die Sperrung der Ausstellung durchzuführen. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 581283 | |||
Datum | 07.09.2009 22:20 | 4474 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef MäschleMir kommt es etwas unkonventionell vor, dass die Feuerwehr hier gemäß der Angaben quasi als Exekutivorgan eingesetzt wurde. Gibt es dazu weitere Informationen? Meines Wissens hat der Bürgermeister als "Hausherr" für das Messegelände die Verhüllung mit der Decke "vollzogen" und anschließend wohl die BF zur Versperrung des Ausstellungsraumes mit den betreffenden Exponaten (mal war von einem "Bretterverschlag" die Rede, mal von Bauzaun) beauftragt. Auf der Website der Ausburger Allgemeinen gibts eine Vielzahl an Berichten dazu, unter anderem diesen hier oder diesen. Von einer Beteiligung der Feuerwehr ist dort allerdings nichts zu lesen. Grüße Magnus | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 581307 | |||
Datum | 08.09.2009 08:43 | 4166 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Ansonsten bin ich der Meinung, dass es aus rechtlicher Sicht herzlich egal ist ob der OB nun seine BF, seine FF, sein Tiefbauamt, den Schreinermeister Müller oder das THW damit beauftragt, die Sperrung der Ausstellung durchzuführen.gut, mag aus rechtlicher Sicht ok, sein, aber ist das eine richtige Feuerwehraufgabe? Sorry, aber das ist meiner Meinung nach keine Aufgabe einer Feuerwehr (gab ja dazu schon Diskussionen im Forum) oder? Viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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