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Thema | Zufahrt mit Tonnagebeschränkung, wie verhaltet ihr euch? | 72 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582118 | |||
Datum | 12.09.2009 15:27 | 17848 x gelesen | |||
Hallo Leute, lese hier schon lange mit, nun muss ich mich mit einem Anliegen aber mal an euch wenden. Nun zu meinem Problem: Unsere Gemeindeverwaltung hat die Zufahrtsbrücke zu einer Seitenstraße mit einer Tonnagebeschränkung, nämlich bis zu einem Gewicht von 1,4t beschränkt.Diei Brücke führt über einen Bach, ca 5m breit) An dieser Straße liegen 6 Haushalte an und eine anderweitige Zufahrt ist nur für kleine Fahrzeuge möglich (2,8m Durchfahrtshöhe über das Nachbargrundstück, aber keine öffentliche Straße. Nun stellt sich für mich die Frage wie sich die Maschinisten und Gruppenführer verhalten sollen, da 1,4t ja das Gewicht eines Feuerwehrfahrzeugs stark unterschreitet. Bei einem B3 Person rücken zum Beispiel an: 1 MZF (3,5t) 1 TSF (5t), 1 LF8 (5t), 1 LF8/6 (7,5t), 1 HLF20/20 (14,5t), 1 LF16/12 (12t) und 1 DLK23/12 (14,5t). Also zum Großteil weit über der zulässigen Masse. Klar könnte man die Fahrzeuge an der Hauptstraße stehen lassen aber die DLK 70m vom Wohnhaus entfernt? ;) Wie siehts hier mit der gesetzlichen Lage aus? Müssen/Dürfen die Fahrer über die Brücke fahren? Ich danke euch schonmal für eure Antworten VlG Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 582119 | |||
Datum | 12.09.2009 15:29 | 14972 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Nils Schneider Klar könnte man die Fahrzeuge an der Hauptstraße stehen lassen aber die DLK 70m vom Wohnhaus entfernt? ;) Braucht man denn eine DLK? Geschrieben von Nils Schneider Wie siehts hier mit der gesetzlichen Lage aus? Rechtlich gesehen ja. Bringt dir nur nix, wenn die Brücke dabei einstürzt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Miss Unsexy 2009: Nach Platz 27 in 2007 dieses mal auf Platz 30. Überraschung auf Platz 13 | |||||
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Autor | Fabi8an 8K., Ingolstadt / Rheinhausen / Bayern / BaWü | 582120 | |||
Datum | 12.09.2009 15:32 | 14005 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Nils Schneider Unsere Gemeindeverwaltung hat die Zufahrtsbrücke zu einer Seitenstraße mit einer Tonnagebeschränkung, nämlich bis zu einem Gewicht von 1,4t beschränkt. 1,4 t - da wird ein Teil der Anwohner sogar auf den PKW verzichten müssen! Ich kann mich nicht erinnern jemals eine so niedrige Tonnagebeschränkung gesehen zu haben. Aus der Ferne hört sich das für mich als (bautechnischer) Laie nach einem gravierenden statischen Problem an, wenn die Brücke bisher nicht beschränkt war. Geschrieben von Nils Schneider 1 MZF (3,5t) Das würde ich instinktiv alles vor der Brücke parken! Gruß Fabian | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582121 | |||
Datum | 12.09.2009 15:33 | 14550 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Braucht man denn eine DLK? Bei einem Objekt Jein. kommt man mit ner Leiter nur ran wenn man vorher einige Sträucher beseitigt. Aber auch ein HLF 70 Meter entfernt bringt ja nicht wirklich was. Meine Meinung. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582122 | |||
Datum | 12.09.2009 15:35 | 13885 x gelesen | |||
von 10 privat PKW dürfen genau 2 drüber fahren ;) aber das wird wohl nicht so genau genommen ;) Geschrieben von Fabian Kunz Das würde ich instinktiv alles vor der Brücke parken! nur die 70m bis zum Objekt.... die armen AGT ;) Meine Meinung. | |||||
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Autor | Fabi8an 8K., Ingolstadt / Rheinhausen / Bayern / BaWü | 582124 | |||
Datum | 12.09.2009 15:37 | 14426 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Nils Schneider Aber auch ein HLF 70 Meter entfernt bringt ja nicht wirklich was. Bezüglich des HLF und der AGT kann man die Kirche m.E. getrost im Dorf lassen: das sind 4 (vier!) B-Längen. Gruß Fabian | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 582125 | |||
Datum | 12.09.2009 15:37 | 14440 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderAber auch ein HLF 70 Meter entfernt bringt ja nicht wirklich was. Warum nicht? Muss man halt ein paar Schläuche mehr legen. Schön, dass man die Einmann-Haspel hat... MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582127 | |||
Datum | 12.09.2009 15:37 | 13889 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian KunzAus der Ferne hört sich das für mich als (bautechnischer) Laie nach einem gravierenden statischen Problem an, wenn die Brücke bisher nicht beschränkt war. Stimmt ;) Das Problem ist, dass seitens der Gemeinde keine Lösung in Sicht ist...deshalb müssen wir uns nun auch mit dem Thema beschäftigen... Meine Meinung. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582129 | |||
Datum | 12.09.2009 15:40 | 14291 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel MetzgerWarum nicht? Muss man halt ein paar Schläuche mehr legen. Schön, dass man die Einmann-Haspel hat... Ok, da geb ich euch Recht. Meine Meinung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 582130 | |||
Datum | 12.09.2009 15:44 | 13864 x gelesen | |||
Hallo! 1,4 to Achslast? Nun ja für PKW ist das allemal ausreichend. Macht doch dort einfach mal eine kleine Übung, bei der Ihr die Fahrzeuge so günstig wie möglich aufstellt. Wenn es geht, sollte in der Übung auch ein DLK-Einsatz dabei sein. Wenn dann auf Grund der sehr besch....eidenen Zufahrtsmöglichkeiten es nicht so klappt, dann kann man ja auf diese Art evtl. ein paar Verantwortliche "wecken". Die Traglast einer Brücke zu verstärken ist nicht das problem, schon garnicht bei so einem kleinen Bächlein. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582132 | |||
Datum | 12.09.2009 15:49 | 13794 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob Theobald1,4 to Achslast? Nun ja für PKW ist das allemal ausreichend. Nicht Achslast, tatsächliches Gewicht. und bei 5mspannweite der Brücke is n PKW ja mit beiden achsen drauf. Das mit der Übung ist ne gute Idee... vielleicht weckt man ja wirklich mal Verantwortliche. Meine Meinung. | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Auerbach / Bayern | 582133 | |||
Datum | 12.09.2009 15:56 | 13811 x gelesen | |||
Hi, sind die Hintergründe der Tonnagebeschränkung bekannt? Wenn nicht, unbedingt nachforschen. Es gibt Brücken, bei denen per Schild die Überfahrt ab einem gewissen Gewicht verboten wird, die aber statisch wesentlich mehr tragen. Dies dient oft dem Zwecke der Verkehrsberuhigung oder der Umlenkung des LKW-Verkehrs. Wer Brücken mit solchen Beschränkungen im Ausrückebereich hat sollte sich im Zuge der Einsatzvorbereitung informieren, ob diese trotzdem einem LKW stand halten und man bedenkenlos mit dem LKW im Einsatzfall drüber fahren kann oder ob die Brücke wirklich nicht in der Lage ist, die LKW zu tragen und man sich einen anderen Weg oder eben eine Angriffsalternative (wie z.B. schwere Fahrzeuge vor der Brücke postieren und dann von dort aus mit Schlauchleitungen arbeiten) suchen muss. Ansonsten Zustimmung zu Jakob, die bauliche Ertüchtigung einer Brücke dieser Größenordnung sollte kein Problem sein. schöne Grüße | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582135 | |||
Datum | 12.09.2009 16:07 | 13773 x gelesen | |||
Vielen Dank für die Antwort. Geschrieben von Markus Held sind die Hintergründe der Tonnagebeschränkung bekannt? Hintergrund war ein Gutachten eines Ingenieurbüros. Es sind meherer Brücken im Ortsbereich betroffen, allerdings nicht bis zu dieser niedrigen Beschränkung. Die Beschränkung dient also nicht der Verkehrsberuhigung, ist auch keine Durchfahrtsstraße. Geschrieben von Markus Held
Hier stimmt ich dir zu. Kann ich zB eine Bestätigung des Ing Büros auch rechtlich als "Erlaubnis" sehen, die Brücke im Ernstfall (Tragfähigkeit vorrausgesetzt) befahren zu dürfen? Meine Meinung. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 582136 | |||
Datum | 12.09.2009 16:17 | 13693 x gelesen | |||
Hallo Nils, Geschrieben von Nils Schneider
Das verstehe ich nicht! Wer will den den Brandschutz? Ihr oder die Gemeinde! Die Erreichbarkeit zu garantieren ist doch nicht Aufgabe der Feuerwehr sondern der Gemeinde. Die Folgen der Gewichtsbeschränkung sollten der Gemeindeverwaltung von Eurer Feuerwehrführung deutlich geschildert werden, damit seit ihr aus dem Schneider! Eine andere Möglichkeit wäre die dort lebenden Bürger auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Die haben eher einen Protestgrund als die Feuerwehr. Viele Grüße Christian | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 582137 | |||
Datum | 12.09.2009 16:23 | 13964 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierRechtlich gesehen ja. Bringt dir nur nix, wenn die Brücke dabei einstürzt. Na ja, eigentlich sehe ich das befahren sogar als verboten an, da: Geschrieben von STVO §35-8: Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Das Befahren einer Brücke, deren Tragfähigkeit mit max. 1,4 Tonnen angegeben ist, mit einem LKW würde ich ("Amateuerjurist") jetzt nicht als gebührende Berücksichtigung von Sicherheit und Ordnung ansehen. Sollte jetzt ein Schreiben vorliegen, welches besagt, dass die Brücke in Einzelfällen auch mit bestimmten Fahrzeugen befahren werden darf, dann wäre das natürlich wieder ein ganz anderer Fall. *Ironie an* Ein hervorragendes Einsatzgebiet für eine TSA-Wehr: die letzten 100 Meter wird der TSA halt geschoben. *Ironie aus* MfG / MkG Uwe Stegemann | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582138 | |||
Datum | 12.09.2009 16:28 | 13872 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe Stegemann*Ironie an* Ein hervorragendes Einsatzgebiet für eine TSA-Wehr: die letzten 100 Meter wird der TSA halt geschoben. *Ironie aus* *ironie an* aber der TSA, der 3 Gruppen 12 PA 3000 l Löschwasser 60 l Schaum 1 Schiebeleiter 3-teilig 1 Überdrucklüfter 1 Wärmebildkamera KBM KBI KBR KFA verlastet hat und dabei unter 1,4 Tonnen............Ok, 3 Gruppen, KBM, KBI, KBR, KFA die können ja auch laufen ;) *ironie aus* Meine Meinung. | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 582139 | |||
Datum | 12.09.2009 16:30 | 14181 x gelesen | |||
Ich glaube mich daran zu erinnern, dass nein Gebäude 80 m von einer Zufahrtsstraße weg liegen darf, ohne dass ich Flächen für die Feuerwehr errichten muss. Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582140 | |||
Datum | 12.09.2009 16:34 | 14090 x gelesen | |||
Geschrieben von Philip PannierIch glaube mich daran zu erinnern, dass nein Gebäude 80 m von einer Zufahrtsstraße weg liegen darf, ohne dass ich Flächen für die Feuerwehr errichten muss. meinst di ein gebäude oder kein Gebäude? Zufahrtsstraße ist ja vorhanden, aber eben mit der Brücke davor ;) Meine Meinung. | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 582141 | |||
Datum | 12.09.2009 16:35 | 13848 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils Schneider3 Gruppen Geht doch auf. Die 3000 Liter können auch fliesen, 1,4 Tonnen wiegt ein 5m Stück B voller Wasser nicht. die 12PA, die 60L Schaummittel, die WBK die Schiebleiter und den Überdrucklüfter kann man gerecht unter den 21 FA verteilen. Voraussetung ist natürlich, das alle 21 FA Füße zum laufen haben. Die ganzen K's bleiben vor der Brücke, dann steht man sich vor Ort auch nicht gegenseitig auf den Füßen. Das einzige was man nicht so ohne weiteres vor die Haustüren bekommt ist ein Schnellangriff, aber damit will ja sowieso keiner in den Innenangriff gehen. Grüße Jens | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 582142 | |||
Datum | 12.09.2009 16:37 | 13983 x gelesen | |||
Vielleicht könnte man ja auch die Bundeswehr um Hilfe bitten? Passt das noch mit der Ausrückzeit / Hilfsfrist? MfG / MkG Uwe Stegemann | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582143 | |||
Datum | 12.09.2009 16:40 | 13668 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe StegemannVielleicht könnte man ja auch die Bundeswehr um Hilfe bitten? Passt das noch mit der Ausrückzeit / Hilfsfrist? *lol* wird schwierig mit Hilfsfrist.... Also ich kenn jetz die Einsatzgeschwindigkeit von so nem Panzer nicht, aber die nächste Kaserne ist 25 km weg... könnte eng werden ;) Meine Meinung. | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 582145 | |||
Datum | 12.09.2009 16:41 | 13984 x gelesen | |||
EIN Gebäude Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582146 | |||
Datum | 12.09.2009 16:53 | 13923 x gelesen | |||
Weißt du wo ich sowas nachlesen kann? MkG Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 582148 | |||
Datum | 12.09.2009 17:01 | 13875 x gelesen | |||
Müsste in der Landesbauordnung stehen. In Baden-Württemberg sind es derzeit 80m künftig 50. Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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Autor | Phil8ip 8P., Bretten / Baden-Württemberg | 582150 | |||
Datum | 12.09.2009 17:09 | 13890 x gelesen | |||
Also, Bayerische Bauordnung. Die kann man mal hilfsweise zu Rate ziehen. "Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind." Hilfsweise deshalb, weil aufgrund der beschränkten Zufahrt die öffentliche Verkehrsfläche direkt vor dem Haus für die Feuerwehr als Verkehrsfläche nicht nutzbar ist und weil die Vorschriften sich eigentlich auf das Grundstück beziehen. Aber das Ziel ist ja das gleiche. Grüße, Philip Feuer und Flamme: www.feuerwehr-bretten.de | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 582153 | |||
Datum | 12.09.2009 17:26 | 13579 x gelesen | |||
Hallo Nils, was wird unternommen wenn z.B. Heizöl geliefert wird? Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582154 | |||
Datum | 12.09.2009 17:30 | 13567 x gelesen | |||
Hab mich mit Anwohnern unterhalten. Aussage der Gemeinde: Ist ja noch keiner erfroren, oder? ;) Die Anwohner sind gerade fleißig am nachfragen, ob nicht doch eine Firma genügend Schlauchleitung zur Verfügung hat um über diei Brücke zu pumpen ;) *ironie an* Wenn sich nichts ergibt, kommt der Bürgermeister wohl noch auf die Idee wir machen mit der Feuerwehr ne Eimerkette *ironie aus* Meine Meinung. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582155 | |||
Datum | 12.09.2009 17:32 | 13718 x gelesen | |||
ahja, danke dir für den Hinweis. Ja stimmt, als Verkehrsfläche müsste in diesem Fall die Hauptstraße herhalten... Meine Meinung. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 582156 | |||
Datum | 12.09.2009 17:50 | 13461 x gelesen | |||
Meines Wissens muss die Brücke das dreifache der angegebenen Beschränkung aushalten. Wir haben bei uns eine auf 6to beschränkte Brücke (normalerweise kann sie umfahren werden, aber ab und zu gibts ungünstig gelegene Baustellen), die ich auch Kraft eigener Arroganz mit nem 7,5-Tonner überqueren habe lassen. Bis dahin gabs noch kein offizielles Statement der Gemeinde dazu. Nach dieser Aktion wurde aber mein Vorgehen zumindest für Einsatzfahrten im Nachhinein und für die Zukunft abgesegnet. So lange ich sicher weiß, dass die Brücke das aushält, hätte ich keine Bedenken, diese auch zu benutzen. Aber die Statik sollte man wirklich vorher abklären. Denn auch 3*1,4to sind ein wenig sehr knapp für Großfahrzeuge. Denn selbst, wenn die Brücke standhält, durch die Aktion jedoch dauerhaft geschädigt wird, dürfte es ziemlich Stress danach geben. Ansonsten kann ich meinen Vorrednern nur beipflichten. Schaut, ob es wirklich nötig ist, die Brücke zu befahren. 70m sollten keine unüberwindbare Distanz darstellen. Habe (inoffiziell) aus der Regensburger Stadtverwaltung mal gehört, dass selbst 200m Fußweg für die Feuerwehr akzeptiert wird. Wenn jemand weiß, ob das tatsächlich so praktiziert wird, es würde mich interessieren? | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 582157 | |||
Datum | 12.09.2009 17:52 | 14080 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Uwe Stegemann Vielleicht könnte man ja auch die Bundeswehr um Hilfe bitten? Passt das noch mit der Ausrückzeit / Hilfsfrist? ***LOL*** Vergiss es, Einsätze nach 16:00 Uhr und am Wochenende sind dann nur mit einer Vorlaufzeit von sechs bis acht Wochen möglich. Aber wenn die Gemeinde die "hohen" Kosten scheut, warum nicht eine "Bailey-Brücke" oder das ganze mit einer SBG 66 abdecken? Übrigens, das THW müsste doch einige "Bailey-Brücken" und "D-Brücken" im Einsatz haben. Wenn alles nichts hilft, ein paar erfahrene Pioniere, Äxte, Sägen, Holbalken, Bohlen, Nägel usw. und nach spätestens einem Wochenende mit Grill- und Kameradschaftsabend steht da eine kleine aber feine MLC 60. Da kannst Du dann im Alleingang mit nem Leo rüberrollen. :-) Also sooo schwer ist das nun wirklich nicht. Nur, ist die Frage, was das Bauamt dazu sagt. ;-) Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582158 | |||
Datum | 12.09.2009 18:02 | 13414 x gelesen | |||
Ist nicht Stadt Regensburg, sondern Landkreis. Ich werde mal die Statik mit dem Ingenieurbüro abklären, sollte ja kein Problem sein.Und falls man nicht drüberfahren darf, hilft eben nichts, dann muss man eben zu Fuß ran ;) Meine Meinung. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582159 | |||
Datum | 12.09.2009 18:05 | 13424 x gelesen | |||
Was kostet denn so ne Brücke auf Ketten? Das ganze rot lackiert mit Blaulicht.... evtl ne günstige Alternative zum Neubau/Sanierung für die Gemeinde... *lol* Aber wer darf das Ding dann fahren......? ;) Meine Meinung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 582160 | |||
Datum | 12.09.2009 18:09 | 13390 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Nils Schneider Und falls man nicht drüberfahren darf, hilft eben nichts, dann muss man eben zu Fuß ran ;) Irgendwo in den Tiefen der Feuerwehrgeschichte müsste noch die Vorschrift: "Der TSA im Mannschaftszug" vorhanden sein. Eine ganz neue Möglichkeit der Übungsgestaltung und des Dienstsportes, :-) GRuß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 582162 | |||
Datum | 12.09.2009 18:12 | 13471 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Nils Schneider .... evtl ne günstige Alternative zum Neubau/Sanierung für die Gemeinde... Vergiss es, Neubau wird billiger. Wenn so ein Panzerchen an zivile Besitzer geht, muss das Teil deilitarisiert werden. Allein ds dürfte schon so viel kosten wie ein neuer PKW. Um die Fahrerlaubnisklasse würde ich mir erst dann Gedanken machen, wenn ich die Zulassung von so einem Teil für den Straßen verkehr hätte. Dann würde ich doch den Neubau der Brücke nach guter alter Pionierart vorziehen. ;-) Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 582164 | |||
Datum | 12.09.2009 18:16 | 13299 x gelesen | |||
Hallo, die Pionierbrücke als Dauer-Leihe, wäre da wohl eine schnelle Überlegung... Die kann der Biber dort ablegen. Gegen Diebstahl vielleicht noch verankern. Sonst ist das Teil trotz 10to Eigengewicht auch schnell mal weg.... MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582165 | |||
Datum | 12.09.2009 18:17 | 13447 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldVergiss es, Neubau wird billiger. Schade... so n rotes Panzerlein wär schon schön ;) Meine Meinung. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582167 | |||
Datum | 12.09.2009 18:18 | 13473 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderDas ganze rot lackiert mit Blaulicht.... evtl ne günstige Alternative zum Neubau/Sanierung für die Gemeinde... *lol* Wichtig: Auf das Zweitonhorn kannst du getrost verzichten. ;-) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 582171 | |||
Datum | 12.09.2009 18:37 | 13534 x gelesen | |||
hallo, Der schwarze Peter liegt ja nicht bei der Feuerwehr. Die kann man für solche Dinge nicht verantwortlich machen. Ich würde das Problem nüchtern feststellen und dokumentieren. Ev. dann auch mal eine Übung durchführen. Das ganze dann schriftlich dem Bürgermeister melden und die Anwohner informieren. Punkt. Eine Prüfung ob man nicht doch im Einsatzfall mit einem Fahrzeug drüberfahren kann sollte die Feuerwehr über den Bürgermeister veranlassen. Da würde ich mich nicht mehr als absolut notwendig reinhängen. Falls dann doch mal was passiert sollte die Feuerwehr auch schon im vorher soweit wie möglich aus dem Schussfeld gehalten werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 582173 | |||
Datum | 12.09.2009 18:43 | 13497 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerFalls dann doch mal was passiert sollte die Feuerwehr auch schon im vorher soweit wie möglich aus dem Schussfeld gehalten werden. Eben. Prinzip: Melden macht frei - und belastet den Vorgesetzten. Das Thema schriftlich an die zuständigen Stellen eingeben und fertig. Wie sage ich in diesen Fällen (also in denen Du als abwehrender Brandschutz an der Fähigkeit von Standtplanern und Architekten zweifelst) immer so schön: ICH wohne da ja nicht... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 582175 | |||
Datum | 12.09.2009 18:54 | 13354 x gelesen | |||
Welche Beschränkung hatte denn die Brücke vorher? | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582176 | |||
Datum | 12.09.2009 18:59 | 13389 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberWelche Beschränkung hatte denn die Brücke vorher? Laut Gutachten fehlte die Kennzeichnung auf 12t, aber wie gesagt, diese fehlte...hatte also keine Beschränkung Meine Meinung. | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 582184 | |||
Datum | 12.09.2009 20:36 | 13296 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderLaut Gutachten fehlte die Kennzeichnung auf 12t, aber wie gesagt, diese fehlte...hatte also keine Beschränkung Nun, es wäre in diesem Fall tatsächlich interessant zu wissen was die Brücke aushält. (ggf. Statiker fragen lassen). Ansonsten frag ich mich ob die Anwohner wissen, wie schwer ihr Privat-PKW so ist. So wiegt der Golf6 je nach Ausstattungsvariante schon 1,3t leer. | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 582185 | |||
Datum | 12.09.2009 20:54 | 13263 x gelesen | |||
... Baustoffe? ... Müllabfuhr? Winterdienst? Als erstes würde ich mir das Gutachten erklären lassen, dann soll die Gemeinde ein Lösung suchen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 582187 | |||
Datum | 12.09.2009 21:01 | 13279 x gelesen | |||
...es gibt Hersteller, die nach Standardgrößen bauen oder Metallbrücken vermieten... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582199 | |||
Datum | 13.09.2009 03:26 | 13198 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott... Baustoffe? ... Müllabfuhr? Winterdienst? Die Anwohner schieben ihre Mülltonnen auf die Hauptstraße ;) und für den Winterdienst hat die Gemeinde nen Dienstleister beauftragt, der son kleines fahrzeug hat... ich bezweifle aber, dass der die 1,4t einhält ;) Baustoffe... weiß ich nicht wie das gelöst wird... vielleicht wollte bis jetzt noch keiner was liefern lassen und hatte das Problem noch nicht ;) Gruß Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 582201 | |||
Datum | 13.09.2009 08:48 | 13297 x gelesen | |||
Also das eine Brücke das dreifache von der angegebenen Traglast aushält ist ein ammen Märchen. Darauf würde ich mich nicht verlassen, es ist was anderes wenn Du die gelben Schilder mit 60/30 an der Brücke siehst, da sind Brückenklassen angegeben. Die werden anders bestimmt Wir haben aus dem selben Grund vor 14 Tagen eine Bailey Brücke in Eberbach gebaut. Auch eine alte Steinbogenbrücke 5m lang aber Einsturz gefährdet. Die wurde aber komplett gesperrt. Dauer Aufbau ca 5h, Tragkraft 16t, kann aber Problemlos durch Einbau von weiteren Querträgern auf 30t erhöht werden. Minimaler mehr Aufwand Kosten ohne Fundamente . Auf und Abbau THW ca 10 000 Euro , plus Mobil Kran . Kann aber verzichtet werden wenn man die Brücke via Rollenbahn baut. Dann mussten noch Fundamente Bauseits gestellt werden. Die Kosten habe ich nicht im Überblick Die Gemeinde war total begeistert, da sie innerhalb von 10 tagen eine Lösung für Ihr Problem hatte, und das zu einen fairen Preis Bei euch ist die nächste Brüćkenbau Gruppe in Freising, wenn die Gemeinde einen Kontakt wünscht stell ich Ihn gerne her. Siehe Bericht : http://thw.ckuhn.net/index.php?option=com_content&view=article&id=40:bruecke-eberbach&catid=5:berichte-2009&Itemid=31 Übrigens alles nur mit IHK frei Gabe, sonst wird das THW nicht tätig. Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 582234 | |||
Datum | 13.09.2009 12:08 | 12974 x gelesen | |||
...das ist der nächste inoffizielle Hebel: den Anwohnern klar machen, was sie alles nicht mehr können und dürfen... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 582237 | |||
Datum | 13.09.2009 12:34 | 13024 x gelesen | |||
Hallo Nils, ich weiß nicht wie weit dieses Problem der Öffentlichkeit bekannt ist, nur solltet ihr euch von der Feuerwehr darüber im Klaren sein, daß, wenn bei einem Einsatz etwas schief läuft, ihr die Dummen seid. Schritt Eins wäre, diese Angelegenheit bei der nächsten öffentlichen Ratssitzung zur Sprache zu bringen um somit vom Bürgermeister eine verbindliche Antwort zu erhalten. Sollte dann keine Bewegung in die Sache kommen, schlage ich vor, einen Ortstermin mit Anwohnern, örtlicher Presse und Wehrführung anzuberaumen und unmißverständlich das Problem für die Anwohner aus Sicht der Feuerwehr zu veranschaulichen. Ich glaube daß die Verwaltung dadurch in Zugzwang kommt da der öffentliche Druck zunehmen wird. Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582238 | |||
Datum | 13.09.2009 12:35 | 12880 x gelesen | |||
Hallo, Danke für deinen Bericht. Sieht echt interessant aus, muss ich der Gemeinde mal die Bilder zum anschaun geben... Wie lange hält sich so eine Brücke denn? (Holzboden) Gruß Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 582239 | |||
Datum | 13.09.2009 12:37 | 12974 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz - Georg Bredeich weiß nicht wie weit dieses Problem der Öffentlichkeit bekannt ist, nur solltet ihr euch von der Feuerwehr darüber im Klaren sein, daß, wenn bei einem Einsatz etwas schief läuft, ihr die Dummen seid. Die Feuerwehr ist da mit Sicherheit nicht die Dumme, wenn sie vorher dem Bürgermeister einen Brief schreibt indem sie auf die Problematik hinweist und um Abhilfe bittet. Der schwarze PEter gehört der Stadt und nicht der Feuerwehr. Wenn die Stadt da keine Abhilfe schaffen will, na dann läuft der Angriffstrupp halt 70m. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 582240 | |||
Datum | 13.09.2009 12:45 | 12946 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Fischerwenn sie vorher dem Bürgermeister einen Brief schreibt indem sie auf die Problematik hinweist und um Abhilfe bittet. Von diesem Brief weiß weder die Öffentlichkeit noch die Presse etwas und somit ist die Feuerwehr sowohl in der Presse als auch bei den Betroffenen zunächst der Sündenbock, auch wenn sich später irgendwann mal das Gegenteil herausstellen wird. Wichtig ist, daß im Vorfeld jeder von diesem Problem Kenntnis hat. Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 582241 | |||
Datum | 13.09.2009 12:54 | 12961 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Franz - Georg Brede Von diesem Brief weiß weder die Öffentlichkeit noch die Presse etwas und somit ist die Feuerwehr sowohl in der Presse als auch bei den Betroffenen zunächst der Sündenbock, auch wenn sich später irgendwann mal das Gegenteil herausstellen wird. Wichtig ist, daß im Vorfeld jeder von diesem Problem Kenntnis hat. ... nun ja, Feuerwehr ist Teil der Gemeindeverwaltung. Macht sich also schlecht via Öffentlichkeit gegen eine anderen Teil der Gemeindeverwaltung (ggf. auch eben noch die vorgesetzte Stelle) vorzugehen ... Wir (= Feuerwehr) sind nicht für alles verantwortlich. Wenn wir Mängel außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches sehen: auf dem vorgesehenen Weg (Dienstweg) darauf hinweisen. Warum sollte die Feuerwehr da für irgendwas verantwortlich gemacht werden ? 100m Entfernung vom LF sind zwar lästig, aber auch bei anderer Bebauung (Altstädte) teilweise unvermeidlich. Im Übrigen - sollte da was passieren und der durch eben diese Begrenzung Einsatz verzögert ablaufen (auch gegenüber der Presse u.ä.) der Hinweis: bauliche Beschränkung 1,4t -> LF >> 1,4t -> nichts mit darüberfahren als einleuchtende Begründung ausreichen. Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Fran8z-G8eor8g B8., Lippetal / NRW | 582252 | |||
Datum | 13.09.2009 13:29 | 12848 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayerauf dem vorgesehenen Weg (Dienstweg) darauf hinweisen. Natürlich ist das der vernünftigste Weg, (wäre ja auch durch die von mir vorgeschlagene Anfrage im Rat geschehen) aber du weißt ja wie sich Politiker verhalten (können) wenn ihnen Fehler unterstellt werden. Wenn so etwas intern abläuft werden im Nachhinein die Tatsachen verdreht um den Hals aus der Schlinge zu bekommen. Ich möchte hiermit keinem Bürgermeister so ein Verhalten unterstellen, aber man sollte sich absichern. Geschrieben von Gerhard Bayer als einleuchtende Begründung ausreichen. Dein Hoffnung in Gottes Gehörgang;-) Gruß, F.- G. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582259 | |||
Datum | 13.09.2009 13:40 | 12823 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz - Georg BredeWenn so etwas intern abläuft werden im Nachhinein die Tatsachen verdreht um den Hals aus der Schlinge zu bekommen. Ist doch egal ob der Bgm. öffentlich gelyncht wird, weil er für das Bauwesen verantwortlich ist oder für die Feuerwehr. Letztendlich ist er "schuld". MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 582274 | |||
Datum | 13.09.2009 13:53 | 13169 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderUnsere Gemeindeverwaltung hat die Zufahrtsbrücke zu einer Seitenstraße mit einer Tonnagebeschränkung, nämlich bis zu einem Gewicht von 1,4t beschränkt.Diei Brücke führt über einen Bach, ca 5m breit) An dieser Straße liegen 6 Haushalte an und eine anderweitige Zufahrt ist nur für kleine Fahrzeuge möglich (2,8m Durchfahrtshöhe über das Nachbargrundstück, aber keine öffentliche Straße. Neubau/Altbausituation (Bestandsschutz)? Was sagt die bayerische BauO zur Entfernung bzw. notwendigen (Fw-)Zufahrten? Geschrieben von Nils Schneider Nun stellt sich für mich die Frage wie sich die Maschinisten und Gruppenführer verhalten sollen, da 1,4t ja das Gewicht eines Feuerwehrfahrzeugs stark unterschreitet. Wenn da keine Ausnahme steht, z.B. "Ausgenommen Fw" (bzw. vom Straßenbaulastträger der Fw über die Tragfähigkeit erteilt), dann gilt das natürlich auch für die Fw. Weil vor nassen Füßen wg. kaputter Brücke schützen Sonder-/Wegerechte nicht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582290 | |||
Datum | 13.09.2009 14:26 | 13165 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoNeubau/Altbausituation (Bestandsschutz)? Sind keine Neubauten vorhanden, besteht also für alle Gebäude Bestandsschutz, In wie weit ist auch die Kommune verpflichtet, die Zufahrt zu erhalten? Geschrieben von Ulrich Cimolino Was sagt die bayerische BauO zur Entfernung bzw. notwendigen (Fw-)Zufahrten? In der Bauordnung steht (1) 1 Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. 2 Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung von zum Anleitern bestimmten Fenstern oder Stellen mehr als 8 m über dem Gelände liegt, ist in den Fällen des Satzes 1 an Stelle eines Zu- oder Durchgangs eine Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. 3 Ist für die Personenrettung der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erforderlich, sind die dafür erforderlichen Aufstell- und Bewegungsflächen vorzusehen. 4 Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind, sind Zufahrten oder Durchfahrten nach Satz 2 zu den vor und hinter den Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen und Bewegungsflächen herzustellen, wenn sie aus Gründen des Feuerwehreinsatzes erforderlich sind. Allerdings sehe ich hier nur nen Bezug auf Gebäude mit Brüstungshöhen >=8m oder habe ich da was falsch verstanden? MfG Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582291 | |||
Datum | 13.09.2009 14:38 | 12818 x gelesen | |||
Vielleicht wäre es vernünftig, in diesem Fall die Bedenken der Wehrführung schriftlich der Gemeinde mitzuteilen und mit den betroffenen Bürgern zu reden. Für deren Belange (auch in Bezug auf Versorgung mit Heizöl, Baustoffen, Rettungsdienst, etc.) wäre es sicher von Nutzen, wenn sie sich an die Lokalpresse wenden und dort evtl auch die Probleme mit den fehlenden Feuerwehrzufahrten ansprechen. Dann wird zumindest schon mal Publik, dass die Wehrführung das Problem bereits thematisiert hat... Gruß Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 582292 | |||
Datum | 13.09.2009 14:39 | 13370 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderSind keine Neubauten vorhanden, besteht also für alle Gebäude Bestandsschutz, Nein das ist so nicht richtig. Bestandsschutz besteht nach der herrschenden Rechtsprechung für Gebäude die formell und materiell legal sind. Das bedeutet dass Gebäude für die eine Baugenehmigung vorliegt und die gemäß der Baugenehmigung errichtet wurden grundsätzlich einen Bestandsschutz genießen. Dieser Bestandsschutz geht in der Regel so weit dass die bestehenden Gebäude vor Änderungen der Bauordnung geschützt sind. Wurde ein Gebäude beispielsweise 1961 errichtet und entsprach den damals gültigen Vorschriften ist ein Eingriff aufgrund der heutigen Bauordnung nur dann möglich wenn sich aufgrund einer sachkundigen Einzelbetrachtung die Notwendigkeit von Maßnahmen, beispielsweise des vorbeugenden Brandschutzes, ergibt. Da du hier aber nichts an den Gebäuden ändern willst... Geschrieben von Nils Schneider
Zum einen verstehst du das falsch, in dem speziellen Absatz taucht die Brüstungshöhe als Kriterium nicht auf, daher kann sich der Absatz nur auf Gebäude im allgemeinen beziehen. Zum anderen ist das imo in Bayern nicht der aktuelle Rechtsstand, sondern das hier. Der einfachste Weg ist einen gemeinsamen Ortstermin mit der Gemeinde und der Baurechtsbehörde festzulegen um die Örtlichkeit in Augenschein zu nehmen. Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582293 | |||
Datum | 13.09.2009 14:42 | 12790 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderVielleicht wäre es vernünftig, in diesem Fall die Bedenken der Wehrführung schriftlich der Gemeinde mitzuteilen und mit den betroffenen Bürgern zu reden. Nochma: Die Feuerwehr ist Bestandteil der Gemeinde. D.h. interne Mitteilung an Bgm. via Dienstweg und dann abwarten was dieser sich dazu denkt. Es ist nicht Aufgabe der Feuerwehr diesem vorzugreifen oder gar die Presse zu informieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582294 | |||
Datum | 13.09.2009 14:46 | 12805 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickeyoder gar die Presse zu informieren Meinte auch nicht die Feuerwehr sondern die Börger sollten dann evtl die Presse wegen ihrer Anliegen informieren Gruß Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582295 | |||
Datum | 13.09.2009 14:51 | 12863 x gelesen | |||
Hallo Fabian. Danke für deine Erklärung. War mir da nicht ganz im Klaren inwieweit Bestandschutz geht. Geschrieben von Fabian Funk Zum anderen ist das imo in Bayern nicht der aktuelle Rechtsstand, sondern das hier. Habe ich genau aus dieser PDF kopiert ;) Dann gilt der Der Satz mit den 50m also für Gebäude im Allgemeinen? MfG Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 582297 | |||
Datum | 13.09.2009 14:59 | 12818 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Niels Schneider--- Hallo, Bei einer Brückenklasse über 16t muss 10 cm dicker Bohlenbelag verwendet werden , der hält ewig . Nach der Elbeflut in Glasshütte stand unsere Bailey Brücke über 26 Monate. Den meisten Fahrbahnbolen wurden noch einige male wieder verwendet Am besten ist es aber einen sogenannten Verschleissbelag aus 5 cm Dicken Dielen auf zu bringen. Der wird diagonal zugesägt und hilft auch gegen den Lärm beim Überfahren Die Brücke muss nach 12 Monaten durch einen Bailey Sachkundigen kontrolliert werden, da es sich um eine Behelfsbrücke handelt. Aber es gibt Brücken die stehen schon seit 16 Jahren. Nur sollte die Gemeinde so ehrlich sein und dem THW angeben wie lange das Ding stehen bleiben soll. Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582299 | |||
Datum | 13.09.2009 15:09 | 12782 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderMeinte auch nicht die Feuerwehr sondern die Börger sollten dann evtl die Presse wegen ihrer Anliegen informieren Das können sie sicher tun. Aber diese Idee sollte ihnen nicht von der Feuerwehr eingepflanzt werden. Wenn siemit der derzeitigen Situation ein Problem haben, dann werden sie früher oder später selbst reagieren (müssen). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 582305 | |||
Datum | 13.09.2009 15:28 | 12860 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderDann gilt der Der Satz mit den 50m also für Gebäude im Allgemeinen? Ja. Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 582368 | |||
Datum | 13.09.2009 20:12 | 12789 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian FunkGeschrieben von Nils Schneider Wie ist das, ist das eine öffentliche Straße über die Brücke? Dann beginnen die 50m nämlich erst an der Grundstücksgrenze, auch wenn die Feuerwehr nicht über die Brücke kommt. Das ist dann deren Problem, während sonst der Eigentümer! für die Feuerwehrzufahrt sorgen muß. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582375 | |||
Datum | 13.09.2009 21:15 | 12696 x gelesen | |||
Geschrieben von Heinrich BrinkmannWie ist das, ist das eine öffentliche Straße über die Brücke? Ja Geschrieben von Heinrich Brinkmann Dann beginnen die 50m nämlich erst an der Grundstücksgrenze, auch wenn die Feuerwehr nicht über die Brücke kommt. Da fehlt aber dann irgendwie dann der sinn.... Der Eigentümer muss für ne anständige Zufahrt sorgen, die Gemeinde aber nicht? Wie ist das dann, wenn ja vorher die Zufahrt möglich war, jetzt aber nicht mehr? Als gebaut wurde, war die Zufahrt ja nicht beschränkt? Gruß Nils Meine Meinung. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 582376 | |||
Datum | 13.09.2009 21:18 | 12673 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Nils Schneider Als gebaut wurde, war die Zufahrt ja nicht beschränkt? Interessant, als da gebaut wurde war die Zufahrt also nicht beschränkt? Und nun ist sie es...hmmm...stellt das keine Wertminderung für die Grundstücke dar? Das wäre ja auch unter Umständen ein Punkt um einen Hebel anzusetzen. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Nils8 S.8, Regensburg / Bayern | 582377 | |||
Datum | 13.09.2009 21:29 | 12676 x gelesen | |||
Ja, stimmt... einer der Anwohner wollte sein Grundstück verkaufen, der Makler stellte ihm aber sehr Geringe Verkaufschancen in Aussicht... Aber ich glaube, darüber werden sich wohl in Zukunft Anwälte den Kopf zerbrechen. Ist halt jetzt vorm Winter für die Anwohner schon ne blöde Situation (Heizöl). Meine Meinung. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582384 | |||
Datum | 13.09.2009 22:00 | 12697 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderIst halt jetzt vorm Winter für die Anwohner schon ne blöde Situation (Heizöl). Dann kannst du davon ausgehen, daß diese bald selbständig anfangen werden sich über den derzeitigen Zustand zu beschweren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 582409 | |||
Datum | 14.09.2009 07:20 | 12652 x gelesen | |||
In Schwabisch Gmünd hatte sich eine Bürger Initiative gegründet, die solange auf sich aufmerksam gemacht hat, bis die Stadt Schwäbisch Gmünd uns beauftragte einen Ersatz für den Ferles Steg zu bauen Erster Schritt die Anwohner sollten bei der Gemeinde anfragten was geplant ist, die Sperrung oder Beschränkung der Brücke ist ja nur eine erst Maßnahme. Vielleicht ist ja schon etwas geplant Schnellst mögliche Abhilfe für einen Ersatz, große Beton Rohre ins Bach Bett und Schotter drüber. Kann jeder Bauhof machen. Geht aber nur wenn der Hochwasserschutz und der Naturschutz mit machen Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 582411 | |||
Datum | 14.09.2009 08:11 | 12789 x gelesen | |||
Geschrieben von Nils SchneiderAllerdings sehe ich hier nur nen Bezug auf Gebäude mit Brüstungshöhen >=8m oder habe ich da was falsch verstanden? M.E. ja. Ist aber auch merkwürdig beschrieben. Der Satz 4 bezieht sich m.E. NUR auf Ausführung der Zufahrten/Zugänge. Er ist damit völlig unabhängig vom Gebäude an sich (es muss nur vorhanden sein - und die Notwendigkeit einer Zuwegung/Zufahrt durch die Fw gegeben sein). Muss auch so sein, sonst könnte man ein Altenheim 100 m neben die Straße setzen und nur einen Rollator-Weg dahin planen, wenn es nur über 2 Geschosse verfügt (EG+1). ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 582412 | |||
Datum | 14.09.2009 08:13 | 12886 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian FunkZum anderen ist das imo in Bayern nicht der aktuelle Rechtsstand, sondern das hier. inhaltlich aber m.E. kein Unterschied... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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