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ThemaFeuerwehr und Steuern13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
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  • Rippenspreizer: Feuerwehr & Finanzen
  • Update: Südkurier vom 19.09.09
  •  
    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg582899
    Datum17.09.2009 08:368457 x gelesen
    Die Feuerwehr und das Finanzamt...

    Für nicht Ba-Wü'ler bitte beachten: Ihr habt kein Sondervermögen, da wäre dann (wenns kein e.V. organisiert hätte) wahlweise der Kommandant oder alle Mitglieder persönlich haftbar gewesen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü582901
    Datum17.09.2009 08:475204 x gelesen
    Moin,

    wenn ich mir überlege wie oft ich damals deswegen "getreten" wurde.. als unwissend und aufspielend bezeichnet wurde...

    Naja...


    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen582902
    Datum17.09.2009 08:485121 x gelesen
    StZ:Hätte sie es klüger angestellt, verlautet aus dem Rathaus, wären gar keine Steuern angefallen. Anstelle einer Ortsabteilung seien heute alle drei die Festveranstalter, so dass die Einnahmen unter der Freigrenze blieben.

    Hä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 582903
    Datum17.09.2009 08:505180 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyHä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune.

    Einer Essensbude, einer Bierstand, einer Weinstand?


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen582904
    Datum17.09.2009 08:525169 x gelesen
    Geschrieben von Florian BeschEiner Essensbude, einer Bierstand, einer Weinstand?

    Möglich. Aber dann ist immer noch der Betreiber der Essensbude die Wehr A der Kommune X, der Bierstandbetreiber die Wehr B der Kommune X und der Weinstandbetreiber die Wehr C der Kommune X.
    Also letztendlich immer wieder die Kommune X (da die Feuerwehren numal auch nicht rechtsfähig sind).

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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    (2) ...

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    AutorJuli8a S8., Schramberg / BW582906
    Datum17.09.2009 09:015102 x gelesen
    Wie wäre es mit Feuerwehrverein A, Feuerwehrverein B, Feuerwehrverein C und nicht nur der Feuerwehrverein der Gemeinde X ?
    Somit wären 3 Veranstalter zugange, und jeder könnte seinen Freibetrag abrechnen.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen582907
    Datum17.09.2009 09:044965 x gelesen
    Geschrieben von Julia SchmiderWie wäre es mit Feuerwehrverein A, Feuerwehrverein B, Feuerwehrverein C und nicht nur der Feuerwehrverein der Gemeinde X ?

    Das ginge natürlich . Aber mE nicht in dem Fall auf den es sich bezogen hat, da die das nicht als Verein sondern als Wehr direkt (wg. Sondervermögen) gemacht haben und das ist halt egal wie nur ein Veranstalter (=Gemeinde).

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
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    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
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    AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern582929
    Datum17.09.2009 11:054725 x gelesen
    habt Ihr denn in BWü FW Vereine so wie es in Bayern üblich ist?
    Das erinnert mich stark an die Steuerprobleme der Asten der Unis, wo bei einer Feier locker 5 stellige Beträge erwirtschaftet werden, diese aber genauso schnell wieder weggespendet werden mussten. Dies hatte zu meinen Zeiten eine Flut von gemeinnützigen e.V. Bildungen zur Folge.
    Noch besser war, wenn am Ende des Jahres mehr ausgegeben als eingenommen wurde. Dann gab es sogar noch Zuschüsse - alles wie im richtigen Wirtschaftsleben!


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg582940
    Datum17.09.2009 12:014750 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyHä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune.

    So sehe ich das auch. Eine "Vervielfachung" des Freibetrags für jede Abteilung halte ich auf Grund der Identität der Steuerpflichtigen (=Gemeindefeuerwehr = Gemeinde) für nicht zutreffend.

    Mal heute Abend den Kommentar befragen...


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg582943
    Datum17.09.2009 12:104716 x gelesen
    Geschrieben von Frank Eisenblaetterhabt Ihr denn in BWü FW Vereine so wie es in Bayern üblich ist?

    Nein. Wir haben ein Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach §18a FwG Ba-Wü.

    Damit handelt es sich bei der (ugs.) Kameradschaftskasse genannten Mittel um eine Nebenkasse der Gemeinde und unterliegt grundsätzlich den selben Haushalts-Vorschriften.

    Und da es sich um eine Nebenkasse der Gemeinde handelt haftet diese auch für alles was ich damit anstelle. So wie in diesem Fall eben für die Steuerschulden.
    Ich behaupte, daß dieses Risiko 90% der Bürgermeister in unserem Ländle nicht im geringsten bewußt ist, wenn sie sich an der Hauptversammlung der Wehr den Kassenbericht anhören...

    Und ich will auch nicht wissen, wie viele Bürgermeister noch nie einen Wirtschaftsplan des Sondervermögens gesehen haben, wie er eigentlich gefordert ist.

    Was mir nebenbei auffällt: Wenn die hier betroffene Gemeinde keinen Wirtschaftsplan vorgelegt bekam, dann ist die Gemeinde nach §18a Abs. 3 S. 3 FwG Ba-Wü nicht Veranstalter, dann haftet die Gemeinde nicht. Wer haftet dann? Im Zweifel der persönlich, de die Steuererklärung (nicht) abgegeben hat. Also u.U. der Kommandant.
    Ich als Gemeinderat würde das nicht hinnehmen und schauen, daß ich mir die Kohle bei dem der das verbockt hat wieder hole. Persönlich.
    Und Nichtwissen ist normalerweise im Steuerstrafrecht keine Entschuldigung. Wer den Job als Kommandant so lange macht und das nicht weiß ist entweder der falsche Mann auf dem falschen Posten oder es ist schlicht Vorsatz.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorStef8an 8H., Essen / NRW583301
    Datum20.09.2009 00:064327 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerIch als Gemeinderat würde das nicht hinnehmen und schauen, daß ich mir die Kohle bei dem der das verbockt hat wieder hole. Persönlich.

    Der Kommandant ist doch Gemeinderat. ;-)


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622261
    Datum22.04.2010 22:493752 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerMal heute Abend den Kommentar befragen...

    Wie lautete dein Befragungsergebnis? Man scheint nämlich bis heute nicht nicht von der Idee abgekommen zu sein: Link

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg802959
    Datum29.01.2015 10:422018 x gelesen
    Guten Tag


    Siehe auch:

    -> LFV BaWü " Sondervermögen für die Kameradschaftspflege - Umsatzsteuerpflicht "


    Gruß aus der Kurpfalz


    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     17.09.2009 08:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     17.09.2009 08:47 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     17.09.2009 08:48 ., Bad Hersfeld
     17.09.2009 08:50 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     17.09.2009 08:52 ., Bad Hersfeld
     17.09.2009 09:01 Juli7a S7., Schramberg
     17.09.2009 09:04 ., Bad Hersfeld
     17.09.2009 12:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
     22.04.2010 22:49 ., Bad Hersfeld
     17.09.2009 11:05 ., Diepersdorf
     17.09.2009 12:10 Chri7sti7an 7F., Wernau
     20.09.2009 00:06 Stef7an 7H., Essen
     29.01.2015 10:42 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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