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Thema | Feuerwehr und Steuern | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 582899 | |||
Datum | 17.09.2009 08:36 | 8465 x gelesen | |||
Die Feuerwehr und das Finanzamt... Für nicht Ba-Wü'ler bitte beachten: Ihr habt kein Sondervermögen, da wäre dann (wenns kein e.V. organisiert hätte) wahlweise der Kommandant oder alle Mitglieder persönlich haftbar gewesen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 582901 | |||
Datum | 17.09.2009 08:47 | 5207 x gelesen | |||
Moin, wenn ich mir überlege wie oft ich damals deswegen "getreten" wurde.. als unwissend und aufspielend bezeichnet wurde... Naja... Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582902 | |||
Datum | 17.09.2009 08:48 | 5125 x gelesen | |||
StZ:Hätte sie es klüger angestellt, verlautet aus dem Rathaus, wären gar keine Steuern angefallen. Anstelle einer Ortsabteilung seien heute alle drei die Festveranstalter, so dass die Einnahmen unter der Freigrenze blieben. Hä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 582903 | |||
Datum | 17.09.2009 08:50 | 5183 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyHä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune. Einer Essensbude, einer Bierstand, einer Weinstand? Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582904 | |||
Datum | 17.09.2009 08:52 | 5172 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian BeschEiner Essensbude, einer Bierstand, einer Weinstand? Möglich. Aber dann ist immer noch der Betreiber der Essensbude die Wehr A der Kommune X, der Bierstandbetreiber die Wehr B der Kommune X und der Weinstandbetreiber die Wehr C der Kommune X. Also letztendlich immer wieder die Kommune X (da die Feuerwehren numal auch nicht rechtsfähig sind). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 582906 | |||
Datum | 17.09.2009 09:01 | 5105 x gelesen | |||
Wie wäre es mit Feuerwehrverein A, Feuerwehrverein B, Feuerwehrverein C und nicht nur der Feuerwehrverein der Gemeinde X ? Somit wären 3 Veranstalter zugange, und jeder könnte seinen Freibetrag abrechnen. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 582907 | |||
Datum | 17.09.2009 09:04 | 4968 x gelesen | |||
Geschrieben von Julia SchmiderWie wäre es mit Feuerwehrverein A, Feuerwehrverein B, Feuerwehrverein C und nicht nur der Feuerwehrverein der Gemeinde X ? Das ginge natürlich . Aber mE nicht in dem Fall auf den es sich bezogen hat, da die das nicht als Verein sondern als Wehr direkt (wg. Sondervermögen) gemacht haben und das ist halt egal wie nur ein Veranstalter (=Gemeinde). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Fran8k E8., Diepersdorf / Bayern | 582929 | |||
Datum | 17.09.2009 11:05 | 4728 x gelesen | |||
habt Ihr denn in BWü FW Vereine so wie es in Bayern üblich ist? Das erinnert mich stark an die Steuerprobleme der Asten der Unis, wo bei einer Feier locker 5 stellige Beträge erwirtschaftet werden, diese aber genauso schnell wieder weggespendet werden mussten. Dies hatte zu meinen Zeiten eine Flut von gemeinnützigen e.V. Bildungen zur Folge. Noch besser war, wenn am Ende des Jahres mehr ausgegeben als eingenommen wurde. Dann gab es sogar noch Zuschüsse - alles wie im richtigen Wirtschaftsleben! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 582940 | |||
Datum | 17.09.2009 12:01 | 4753 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyHä? Kann mir das einer Erklären? Egal wie, Veranstalter bleibt doch letztenlich die Kommune. So sehe ich das auch. Eine "Vervielfachung" des Freibetrags für jede Abteilung halte ich auf Grund der Identität der Steuerpflichtigen (=Gemeindefeuerwehr = Gemeinde) für nicht zutreffend. Mal heute Abend den Kommentar befragen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 582943 | |||
Datum | 17.09.2009 12:10 | 4719 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank Eisenblaetterhabt Ihr denn in BWü FW Vereine so wie es in Bayern üblich ist? Nein. Wir haben ein Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach §18a FwG Ba-Wü. Damit handelt es sich bei der (ugs.) Kameradschaftskasse genannten Mittel um eine Nebenkasse der Gemeinde und unterliegt grundsätzlich den selben Haushalts-Vorschriften. Und da es sich um eine Nebenkasse der Gemeinde handelt haftet diese auch für alles was ich damit anstelle. So wie in diesem Fall eben für die Steuerschulden. Ich behaupte, daß dieses Risiko 90% der Bürgermeister in unserem Ländle nicht im geringsten bewußt ist, wenn sie sich an der Hauptversammlung der Wehr den Kassenbericht anhören... Und ich will auch nicht wissen, wie viele Bürgermeister noch nie einen Wirtschaftsplan des Sondervermögens gesehen haben, wie er eigentlich gefordert ist. Was mir nebenbei auffällt: Wenn die hier betroffene Gemeinde keinen Wirtschaftsplan vorgelegt bekam, dann ist die Gemeinde nach §18a Abs. 3 S. 3 FwG Ba-Wü nicht Veranstalter, dann haftet die Gemeinde nicht. Wer haftet dann? Im Zweifel der persönlich, de die Steuererklärung (nicht) abgegeben hat. Also u.U. der Kommandant. Ich als Gemeinderat würde das nicht hinnehmen und schauen, daß ich mir die Kohle bei dem der das verbockt hat wieder hole. Persönlich. Und Nichtwissen ist normalerweise im Steuerstrafrecht keine Entschuldigung. Wer den Job als Kommandant so lange macht und das nicht weiß ist entweder der falsche Mann auf dem falschen Posten oder es ist schlicht Vorsatz. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 583301 | |||
Datum | 20.09.2009 00:06 | 4329 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIch als Gemeinderat würde das nicht hinnehmen und schauen, daß ich mir die Kohle bei dem der das verbockt hat wieder hole. Persönlich. Der Kommandant ist doch Gemeinderat. ;-) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 622261 | |||
Datum | 22.04.2010 22:49 | 3755 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerMal heute Abend den Kommentar befragen... Wie lautete dein Befragungsergebnis? Man scheint nämlich bis heute nicht nicht von der Idee abgekommen zu sein: Link MkG Marc "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 802959 | |||
Datum | 29.01.2015 10:42 | 2021 x gelesen | |||
Guten Tag Siehe auch: -> LFV BaWü " Sondervermögen für die Kameradschaftspflege - Umsatzsteuerpflicht " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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