News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Wer zahlt für Einsätze | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Marc8 B.8, Mannheim / Baden-Württemberg | 582908 | |||
Datum | 17.09.2009 09:34 | 6657 x gelesen | |||
Heute morgen las ich in der Zeitung, dass mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg künftig die Kosten von Einsätzen bei Verkehrsunfällen dem Verursacher bzw. dessen Versicherung angelastet werden sollen, anstatt der Komune. Auch bei Einsätzen in Industriebetrieben sollen die Kosten für Sonderlösch- und Einsatzmittel vom Unternehmen getragen werden. Mich würde interessieren, wie das denn in den anderen Bundesländern ist. Wer trägt hier die Kosten für die Pflichtaufgaben? Über die Kann-Aufgaben brauchen wir hier nicht zu diskutieren, da ist schon klar, dass die Kosten hier an den "Auftraggeber" weitergereicht werden können. Gruß Marc | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 582909 | |||
Datum | 17.09.2009 09:42 | 4758 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc BreitenreicherHeute morgen las ich in der Zeitung, dass mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg künftig die Kosten von Einsätzen bei Verkehrsunfällen dem Verursacher bzw. dessen Versicherung angelastet werden sollen, anstatt der Komune. In sachsen ist das schon lange so, allerdings, bekommt der die Rechnung an dessen Fahrzeug gearbeitet wurde, bzw aus dessen Fahrzeug Betriebsmittel ausgetreten sind. Das ist wichtig, da der Feuerwehr nicht obliegt irgendwelche Schuldigkeiten festzulegen. Das ist logischerweise nur möglich wenn es nur einen Beteiligten gibt. | |||||
| |||||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 582912 | |||
Datum | 17.09.2009 09:58 | 4515 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Olf Richter
Sollte ja aber für denjenigen kein Problem sein, wenn er nicht der verursacher ist, kann dieser ja, diese Kosten Sicherlich ebenfalls auf den Verursacher bzw. dessen Haftpflichversicherung abwälzen. Gab es da schon mal Beschwerde von Versicherungen, dass zuviel angerückt ist von der Feuerwehr? Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 582913 | |||
Datum | 17.09.2009 10:02 | 4360 x gelesen | |||
Hallo, in RLP wird in diesen Fällen Kostenersatz vom Verursacher gefordert. Ist der Verursacher unklar, wird dieser von der Polizei ermittelt und dem Rathaus auf Nachfrage mitgeteilt. Die Kosten kann der Verursacher von seiner KFZ-Haftpflichtversicherung zurückholen. Dieses Verfahren hat sich seit vielen Jahren bewährt und ist durch ständige Rechtsprechung gefestigt. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
| |||||
Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 582915 | |||
Datum | 17.09.2009 10:14 | 4416 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrick WeegenSollte ja aber für denjenigen kein Problem sein, wenn er nicht der verursacher ist, kann dieser ja, diese Kosten Sicherlich ebenfalls auf den Verursacher bzw. dessen Haftpflichversicherung abwälzen. ist es auch nicht, nur eben mit Rennerei verbunden, aber die hat man in so einem Fall ja ohnehin. Letztlich geht es nur darum, das die Feuerwehr keine Schuldigkeiten festlegt, sondern die Polizei, oder andere Ermittlungsbehörden. Geschrieben von Patrick Weegen Gab es da schon mal Beschwerde von Versicherungen, dass zuviel angerückt ist von der Feuerwehr? Kann sein, Winkeladvocaten gibts ja überall, genau weis ich das aber nicht, da ich die Abrechnung nicht mache und selbst dahingehend noch keine Widersprüche zu bearbeiten hatte. | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 582917 | |||
Datum | 17.09.2009 10:20 | 4340 x gelesen | |||
Hallo, wobei man sagen muss das die Rettung/Bergung aus einem Unfall-Kfz ja nun noch nicht so ewig berechenbar ist. Im Tagesgeschäft ist es recht einfach: Die Polizei überreicht dem EL einen kleinen Zettel mit den Daten und dahin geht dann der Gebührenbescheid. @Patrick Jein, es gab schon Widersprüche von den Empfängern der Bescheide. Diese wurden allerdings alle vor einer Verhandlung zurückgezogen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | Marc8o W8., Pfaffschwende / Thüringen | 582923 | |||
Datum | 17.09.2009 10:51 | 4286 x gelesen | |||
Hallo bei uns in Thüringen ist es ebenso wie bei den Kameraden in Sachsen. Rettungseinsätze die der Menschenrettung und Brandbekämpfung (ohne Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit) dienen sind kostenfrei. Bei VKU oder Ölspur gilt das Verursacherprinzip. Bie Ölspuren wird in unserem Landkreis durch die Rettungsleitstelle automatisch die Polizei mitalarmiert, welche den Verursacher feststellen soll. MfG Marco Hompage der Feuerwehr Pfaffschwende | |||||
| |||||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 582931 | |||
Datum | 17.09.2009 11:07 | 4174 x gelesen | |||
Moin, wie das Wort Pflichtaufgaben schon sagt, das bleibt bei dem Träger der Feuerwehr. Wer die Musik bestellt, der zahlt (Damit ist nicht der Meldende gemeint). Gruß Lutz | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 582999 | |||
Datum | 17.09.2009 20:12 | 4046 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Weberbei uns in Thüringen ist es ebenso wie bei den Kameraden in Sachsen. Rettungseinsätze die der Menschenrettung und Brandbekämpfung (ohne Mutwilligkeit oder Fahrlässigkeit) dienen sind kostenfrei. Für Sachsen einzuschränken. Auch die Menschenrettung bei VU ist kostenpflichtig. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 583139 | |||
Datum | 18.09.2009 16:19 | 3873 x gelesen | |||
Für Brandenburg gilt: § 45 Kostenersatz des BbgBKG Bei Kostenbescheid wird im Normalfall die Mittel nach AAO angerechnet, damit hat ein Wiederspruch schon mal eine geringere AUssicht auf Erfolg. Gruß von der Spree www.ffw-drebkau.de Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 583299 | |||
Datum | 19.09.2009 23:53 | 3843 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterLetztlich geht es nur darum, das die Feuerwehr keine Schuldigkeiten festlegt, sondern die Polizei, oder andere Ermittlungsbehörden. Die Rechnung bekommt nicht zwangsläufig der "Schuldige", ein Störer reicht schon aus. ;-) Und natürlich gab es schon Widersprüche gegen Rechnungen, in denen "zu viel" Feuerwehr berechnet wurde. | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 583300 | |||
Datum | 19.09.2009 23:55 | 3867 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc BreitenreicherHeute morgen las ich in der Zeitung, dass mit der Änderung des Feuerwehrgesetzes in Baden-Württemberg künftig die Kosten von Einsätzen bei Verkehrsunfällen dem Verursacher bzw. dessen Versicherung angelastet werden sollen, anstatt der Komune. Es geht um Kraftfahrzeugbrände, nicht um VUs! Brände bei Flugzeugen, Eisenbahnen und Schiffen sind schon länger kostenpflichtig. Geschrieben von Marc Breitenreicher Mich würde interessieren, wie das denn in den anderen Bundesländern ist. In 12 Ländern sind Fahrzeugbrände kostenpflichtig. | |||||
| |||||
|