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| Thema | Bescheinigung für Arbeitgeber | 5 Beträge | |||
| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
| Autor | Sven8 S.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt | 584220 | |||
| Datum | 26.09.2009 13:42 | 6150 x gelesen | |||
| Hallo... Ich suche eine Mustervorlage für den Arbeitgeber, wenn ein Kamerad wärend der Arbeitszeit im Einsatz war. Viele Grüsse Sven Alles meine persönliche,private Meinung | |||||
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| Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584221 | |||
| Datum | 26.09.2009 13:48 | 3923 x gelesen | |||
| So schwer ist das doch nicht ;-) Hiermit bestätigen wir...usw. ;-) Bin ich ein "Regular"? | |||||
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| Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 584247 | |||
| Datum | 26.09.2009 18:20 | 10036 x gelesen | |||
| sieht bei uns so aus: ________________________________________________________ "Briefkopf der Feuerwehr" Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber Herrn/ Frau ...................................... wird bestätigt, am ............. von.......... bis..............Uhr an einem Feuerwehreinsatz teilgenommen zu haben. Einsatz: ...................................................................... ............................................. (Unterschrift Leitungsdienst) __________________________________________________________ Das alles auf einem Din A5 Blatt Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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| Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 584251 | |||
| Datum | 26.09.2009 18:37 | 3670 x gelesen | |||
| Moin Moin, bei uns steht dann u.a. auch noch: Für die Zeit des Einsatzes ist er ( oder sie ) gemäß des Nds. Brandschutzgesetzes vom Arbeitgeber freizustellen. Diese Freistellung beinhaltet lt. gesetz auch die Zeit, die der Kamerad benötigt, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Gemäß dem Nds. Brandschutzgesetz ist der Arbeitslohn für die Zeit des Einsates weiterzuzahlen. Gruß Henry Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! | |||||
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| Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 584264 | |||
| Datum | 26.09.2009 20:50 | 3501 x gelesen | |||
| Hi, wir weisen in unserem Formular den Arbeitgeber auch darauf hin, das dem Kam. aus der Wahrnehmung seiner Dienstpflicht keine Nachteile entstehen dürfen und das der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz der dem Kam. fortgewährten Leistungen geltend machen kann. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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