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ThemaBescheinigung für Arbeitgeber5 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorSven8 S.8, Süplingen / Sachsen-Anhalt584220
Datum26.09.2009 13:426150 x gelesen
Hallo...


Ich suche eine Mustervorlage für den Arbeitgeber, wenn ein Kamerad wärend der Arbeitszeit im Einsatz war.


Viele Grüsse Sven









Alles meine persönliche,private Meinung


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AutorEric8 M.8, Reinheim / Hessen584221
Datum26.09.2009 13:483923 x gelesen
So schwer ist das doch nicht ;-)

Hiermit bestätigen wir...usw.

;-)


Bin ich ein "Regular"?

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW584247
Datum26.09.2009 18:2010036 x gelesen
sieht bei uns so aus:

________________________________________________________
"Briefkopf der Feuerwehr"

Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber

Herrn/ Frau ......................................

wird bestätigt,

am ............. von.......... bis..............Uhr

an einem Feuerwehreinsatz teilgenommen zu haben.


Einsatz: ......................................................................



.............................................
(Unterschrift Leitungsdienst)
__________________________________________________________

Das alles auf einem Din A5 Blatt


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHenr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen584251
Datum26.09.2009 18:373670 x gelesen
Moin Moin,

bei uns steht dann u.a. auch noch:

Für die Zeit des Einsatzes ist er ( oder sie ) gemäß des Nds.
Brandschutzgesetzes vom Arbeitgeber freizustellen.
Diese Freistellung beinhaltet lt. gesetz auch die Zeit,
die der Kamerad benötigt, um seine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.

Gemäß dem Nds. Brandschutzgesetz ist der Arbeitslohn für die Zeit des Einsates
weiterzuzahlen.



Gruß
Henry


Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung
und nicht die anderer !

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AutorWern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt584264
Datum26.09.2009 20:503501 x gelesen
Hi,

wir weisen in unserem Formular den Arbeitgeber auch darauf hin, das dem Kam. aus der Wahrnehmung seiner Dienstpflicht keine Nachteile entstehen dürfen und das der Arbeitgeber Anspruch auf Ersatz der dem Kam. fortgewährten Leistungen geltend machen kann.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Werner Greif

"Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!"

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 26.09.2009 13:42 ., Süplingen
 26.09.2009 13:48 Eric7 M.7, Reinheim
 26.09.2009 18:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 26.09.2009 18:37 ., Obernkirchen
 26.09.2009 20:50 Wern7er 7G., Wernigerode/Harz
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