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Thema | Abmahnanwälte und 'Star of Life' | 26 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 584461 | |||
Datum | 28.09.2009 09:38 | 12813 x gelesen | |||
....kommt irgendwie bekannt vor..... Aktuelle Warnung, verteilt vom Werkfeuerwehrverband Deutschland Eine Person hat sich in Deutschland Markenrechte am sog. "Star of Life" eintragen lassen, der oft für First-Responder-Dienste verwendet wird. gemäß dieser Markenrechtseintragung soll das Recht zur verwendung nur einem Privatverein nunmehr zustehen. (Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und katastrophenschutz e.V. , vormals wohl als Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste e.V. unterwegs). Entsprechend werden Abmahnanwälte auf alle Nutzer diese "Star of Life" gehetzt, die nicht in diesem unbekannten Verein Mitglieder sind. Der Warnhinweis gibt an, dass die Abmahnanwälte derzeit gezielt Internetseiten auf die Verwendung des "Star of Life" hin untersuchen. Das Ganze erinnert sehr stark an ein genau gleiches Verfahren bei der Verwendung des Begriffes "First Responder" vor einigen Jahren. Wer kennt weitere Details - insbesondere auf handelnde Personen und ev. "zufällige" Übereinstimmungen? ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 584463 | |||
Datum | 28.09.2009 10:03 | 10034 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker Leiste Das Ganze erinnert sehr stark an ein genau gleiches Verfahren bei der Verwendung des Begriffes "First Responder" vor einigen Jahren. Wer kennt weitere Details - insbesondere auf handelnde Personen und ev. "zufällige" Übereinstimmungen? Der Typ der vor einigen Jahren mit Bezug auf eine Wort-Bild-Marke "Firstresponder" Besitzer von entsprechenden Domains ( www.firstresponder.xx) über einen Anwalt anschreiben lies hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichtkeit damit nichts zu tun. Der Typ sitzt seit Sommer im Knast ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 584465 | |||
Datum | 28.09.2009 10:06 | 10000 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Volker Leiste Eine Person hat sich in Deutschland Markenrechte am sog. "Star of Life" eintragen lassen Falsch. Die Eintragung lautet auf "BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V., 81547 München, DE", das ist ein Verein, keine Person. Geschrieben von Volker Leiste Entsprechend werden Abmahnanwälte auf alle Nutzer diese "Star of Life" gehetzt, die nicht in diesem unbekannten Verein Mitglieder sind. Ich heul gleich. Wenn man eine Markenrechtsverletzung begeht muss man mit einer Abmahnung rechnen, das ist halt so. Im übrigen ist der Star of life auch in anderen Ländern ein eingetragenes Warenzeichen, von daher ist die Situation dort ganz genauso. Wenn ich ein Krankentransportunternehmen gründe und ein rotes Kreuz auf mein Auto male kriege ich garantiert auch Post von der Rechtsabteilung des Roten Kreuzes. Wenn ich Accessoires verkloppe und auf diese das Feuerwehr-Signet drucke kriege ich Post von der Rechtsvertretung des Versandhauses des DFV. So what? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 584468 | |||
Datum | 28.09.2009 10:16 | 9832 x gelesen | |||
Geschrieben von Volker LeisteEine Person hat sich in Deutschland Markenrechte am sog. "Star of Life" eintragen lassen, der oft für First-Responder-Dienste verwendet wird. Laut einem Bericht von Rettungsdienst.de gibt es den Eintrag schon seit 1993. Im Register vom DPMA ist die Wortmarke (nicht Bildmarke!) "Star of Life" ist seit 1995 auf ein Münchener Unternehmen zugelassen. Ansonsten habe es zum "Star of Life" schon früher Abmahnung. Pflegeboard.de (2005) Auch die Homepage des BKS erweckt nicht unbedingt den groß unseriösen Eindruck. Es hat sich jemand eine Marke schützen lassen und geht nun mit Rechtsmitteln gegen vor. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 584469 | |||
Datum | 28.09.2009 10:47 | 9650 x gelesen | |||
Moin Volker, der Star of Life ist schon lange für diesen Verein geschützt, da hat sich schon das DRK in die Nesseln gesetzt. Leider ist damit ein Symbol welches weltweit für medizinische Unfallhilfe steht nur noch von diesem Verein und seinen Mitgliedern verwendbar. Dort heist er übrigens "BKS-Stern". Und die Mitgliedschaft ist selbst für einen Ständeverband nicht wirklich günstig. Ich frage mich nur wie überhaupt jemand auf die Idee kommen konnte, daß so ein Symbol für einen einzelnen Verein geschützt werden kann. Das wäre ja fast so als ob ich mir das Wort "Feuerwehr" schützen lassen würde und jeder der Feuerwehr dranstehen hat muss an mich 4000€ im Jahr zahlen. Mit viel Glück werden dann die Feuerwehren endlich ihrem Auftrag gemäß in Brandwehr umbenannt ( Wenn ich ich mir den Begriff nicht schon habe schützen lassen ;-) ). Der Verein macht übrigens fast nur wegen dieser Abmahngeschichten von sich reden. Ob die noch ernsthaft einen anderen Vereinszweck erfüllen oder ob der Sinn des Vereins ausschließlich darin besteht die Verwendung internationaler Symbole an eine ordendliche Mitgliedschaft in eben diesem Verein zu binden (4000 € jährlich) weis ich nicht. Ursprüglich sollte es wohl nur darum gehen den HiOrgs die Verwendung des Star of Life unmöglich zu machen, um eben ein Zeichen für den privaten Rettungsdienst zu haben welcher sich seinerzeit mit Markenschutzklagen seitens der HiOrgs, vor allem des DRK konfrontiert sah. Ich könnte noch weiter schreiben aber google mal nach star of life und lese dir den Artikel auf Wikipedia durch. Aber mal sorum die Frage, kann dem Verein das Markenrecht auch wieder aberkannt werden ? Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 584477 | |||
Datum | 28.09.2009 11:36 | 9420 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Richterder Star of Life ist schon lange für diesen Verein geschützt, da hat sich schon das DRK in die Nesseln gesetzt. Ich glaube nicht, dass das DRK andersrum wesentlich freundlicher wäre. Geschrieben von Lutz Richter Ich frage mich nur wie überhaupt jemand auf die Idee kommen konnte, daß so ein Symbol für einen einzelnen Verein geschützt werden kann. Das wäre ja fast so als ob ich mir das Wort "Feuerwehr" schützen lassen würde und jeder der Feuerwehr dranstehen hat muss an mich 4000€ im Jahr zahlen. Naja, dass die NPD noch ein ehemaliges Fahrzeug mit der Aufschrift "FEUERWEHR" für ihre Zwecke nimmt, fand mir hier auch nicht so witzig. Da hätte der ein oder andere ein Markenrecht als Abmahngrund sicherlich begrüßt. Geschrieben von Lutz Richter Der Verein macht übrigens fast nur wegen dieser Abmahngeschichten von sich reden. Ob die noch ernsthaft einen anderen Vereinszweck erfüllen oder ob der Sinn des Vereins ausschließlich darin besteht die Verwendung internationaler Symbole an eine ordendliche Mitgliedschaft in eben diesem Verein zu binden (4000 € jährlich) weis ich nicht. Der Verein erfüllt seinen Vereinszweck gemäß Satzung, die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten. Und sei es dadurch eine eingetragene Marke zu schützen. Ob die Verwendung eines internationalen Zeichens jedem 4.000 EUR wert ist, bleibt ja jedem privaten Anbieter von Rettungsdienstleistungen selbst überlassen. Obnämlich der "Star of Life" in der Bevölkerung bakannt ist, wage ich zu bezweifeln. Da würde ich eher ´nen Euro mehr für für eine auffällige Beklebung mit dem Wort "RETTUNGSDIENST" ausgeben. Geschrieben von Lutz Richter Aber mal sorum die Frage, kann dem Verein das Markenrecht auch wieder aberkannt werden ? Solang der Rechteinhaber seinen Zahlungsverpflichtung nachkommt, wohl eher nicht. Denn auch wenn es ein internationales Zeichen ist, ist es kein international geschütztes Zeichen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 584483 | |||
Datum | 28.09.2009 12:28 | 9204 x gelesen | |||
Moin , Rettungsdienst ist zu Lang und auch zu klein. Piktogramme sind da besser. In Hamburg schreiben die Kollegen nur noch Rettung drauf (das aber viel größer). Die missbräuchliche Nutzung ist in der Schweiz nicht möglich weil auch dort ein Verein die Rechte besitzt, aber der treibt mit seinen Rechten keinen legalisierten Schindluder (soweit ich weis). Gruß Lutz | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 584484 | |||
Datum | 28.09.2009 12:37 | 9225 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Lutz Richter aber der treibt mit seinen Rechten keinen legalisierten Schindluder (soweit ich weis). Aha... wenn also jemand auf sein gutes Recht beharrt ist das für dich "Schindluder"? Interessante Auffassung... MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 584487 | |||
Datum | 28.09.2009 12:56 | 9278 x gelesen | |||
Moin, ja, aber eben legalisierter. Recht und Gerechtigkeit sind eben 2 verschiedene Dinge. Markenrecht gibt es nicht zuletzt um die Kreativität des Erzeugers zu schützen. Der Verein war bezüglich der Erschaffung der "Marke" weder kreativ noch hat er diese erzeugt, er hat sich ins gemachte Nest gesetzt und nimmt nun Geld dafür. Es kann sich ja jeder seine Meinung darüber bilden, ich habe sie ja schließlich auch. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584536 | |||
Datum | 28.09.2009 16:13 | 8989 x gelesen | |||
Hallo! In einen anderen Forum habe ich gelesen, ich zitiere: "Beim Einkauf von Ausrüstungsmaterial ist darauf zu achten, dass Gegenstände mit einem „Star of Life“ nicht in den Einsatz gehen können, wenn das Unternehmen dem BKS nicht angehört." Auch nicht schlecht. Wenn ich mir also via eBay im Land der unbegrenzeten Möglichkeiten ein kleines Medic-Holster kaufen würde, worauf der "Star of Live" angebracht wäre, müsste ich dann in Deutschland dieses Symbol entfernen lassen? Wie sieht es aus, wenn man den "Star of live" in einer anderen Farbe verwendet? Zum Beispiel in leuchtorange, rot oder grün? Muss der deutsche Rechte inhaber nicht durch den Urheber bzw. durch den Rechteinhaber in den USA nämlich die "American Medical Association" irgendwie lizensiert werden? Ich meine dann könnte man sich ja irgendein ausländische "Markenzeichen" das man in Deutschland noch nicht so kennt, einfach mal so hier schützen lassen. Oder? Wie würde es in Deutschland aussgehen, wenn eine private HiOrg von der "American Medical Association" das recht erhalten würde "ihr" Markenzeichen zu führen? Aber wie schon einiger Vorschreiber so treffend bemerkten, wer sich irgendein Symbol ohne vorherige Recherche ans Fahrzeug klatscht, darf sich nicht wundern wenn dann irgendwelche Konsequenzen ins Haus stehen. Der "Star of Life" ist seit 1993 in Deutschland als Marke eingetragen. BKS Nun gut. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen | 584537 | |||
Datum | 28.09.2009 16:16 | 8861 x gelesen | |||
Hallo Volker, Geschrieben von Volker Leiste Aktuelle Warnung, verteilt vom Werkfeuerwehrverband Deutschland Hmm....solche Warnungen geistern immer mal wieder durch die Lande. Mir zumindest ist in den vergangenen acht Jahren - solange geistert dieses Thema schon hier durchs Forum - bisher kein konkreter Fall einer Abmahnung bekannt geworden. Das war meistens mehr Hörensagen. Weiss jemand gesichert ob derzeit irgendwo tatsächlich ein Abmahnverfahren bezüglich Star of Life läuft? MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584539 | |||
Datum | 28.09.2009 16:28 | 8945 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Bergmann Laut einem Bericht von Rettungsdienst.de gibt es den Eintrag schon seit 1993. Im Register vom DPMA ist die Wortmarke (nicht Bildmarke!) "Star of Life" ist seit 1995 auf ein Münchener Unternehmen zugelassen. Ich weiß jetzt nicht ob das mit dem Link öffnet, aber guckst Du hier. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Tobi8as 8C., Langeoog / Niedersachsen | 584541 | |||
Datum | 28.09.2009 16:35 | 8784 x gelesen | |||
Hallo, gerade bekommen. Vorlage Star of Life und das Star of Life Mit freundlichen Grüßen Tobias Culemann Feuerwehr Insel Langeoog Alles was ich hier ins Forum schreibe ist meine persönliche Meinung. Wenn ich mal was falsch verstehe oder Unrecht habe könnt ihr mich gerne korrigieren. Schaut mal vorbei: www.feuerwehr-langeoog.de | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584542 | |||
Datum | 28.09.2009 16:41 | 8731 x gelesen | |||
Hallo! Manchmal vermisse ich hier die "Edit" ;-) Die Marke ist ebenfalls als Bildmarke eingetragen, hier. Aber für ganz Schlaue, der Markenschutz läuft am 31.05.2012 aus. Also auf die Plätze, fertig..... Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 584543 | |||
Datum | 28.09.2009 16:41 | 8769 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von irgendhemand "Beim Einkauf von Ausrüstungsmaterial ist darauf zu achten, dass Gegenstände mit einem „Star of Life“ nicht in den Einsatz gehen können, wenn das Unternehmen dem BKS nicht angehört." Das bezweifle ich. Wenn jemand z.B. eine Tasche mit diesem Emblem benützt kann er keine rechtlichen Probleme bekommen. Das Markenrecht greift nur wenn Gegenstände mit diesem Emblem gehandelt werden. Und da steht dann der Verkäufer ev. im Fokus des Rechteinhabers. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584544 | |||
Datum | 28.09.2009 16:44 | 8774 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M@yer Das Markenrecht greift nur wenn Gegenstände mit diesem Emblem gehandelt werden. Und da steht dann der Verkäufer ev. im Fokus des Rechteinhabers. Das bedeutet also, wenn ich diese Gegenstände in Amerika via eBay erwerbe, kann ich diese hier in Deutschland legal verwenden. Na wenn das kein Grund zur Freude ist. :-) Schon verzwickt so ein "Markenrecht". Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 584545 | |||
Datum | 28.09.2009 16:47 | 8799 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Das bedeutet also, wenn ich diese Gegenstände in Amerika via eBay erwerbe, kann ich diese hier in Deutschland legal verwenden. Na wenn das kein Grund zur Freude ist. :-) hm - schwierige Frage. Da tendiere ich eher zur Vorsicht. Wenn man in Ausland was kauft und dann nach Deutschland einführt tritt man, auch als Verbraucher, an die Stelle des Importeurs. Warum zieht dann der Zoll die gefälschte "Markenuhren" bei der Einreise auch bei Privatleuten aus dem Verkehr? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584546 | |||
Datum | 28.09.2009 17:21 | 8672 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Jürgen M@yer Warum zieht dann der Zoll die gefälschte "Markenuhren" bei der Einreise auch bei Privatleuten aus dem Verkehr? Nun ja, Fälschungen eben. Ich denke nicht, das sich in den USA irgendein Händler auf einen Markenrechtsstreit mit dem dortigen Rechteinhaber einlässt. Der Händler verkauft mir nun etwas, was keine Fälschung ist. Also völlig legal. Ich erwerbe es völlig legal, und stehe dann, wenn ich es in Besitzt nehme auf rechtlich dünnem Eis? Schon etwas merkwürdig. Aber was ist in der deutschen REchtsprechung schon eindeutig. ;-) Gruß vom Berg Jakob PS: Sollte sich der Deutsche Feuerwehrverband nicht das Wort "Feuerwehr" schützen lassen? Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 584549 | |||
Datum | 28.09.2009 17:36 | 8708 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob TheobaldDas bedeutet also, wenn ich diese Gegenstände in Amerika via eBay erwerbe, kann ich diese hier in Deutschland legal verwenden. Sofern du es durch den Zoll bekommst. Mal ein Beispiel aus der Realität: Unternehmen A (USA) und Unternehmen B (D) sind in relativ unterschiedlichen Geschäftszweigen unterwegs. Beide nutzen das gleiche Tier als Bestandteil ihrer Firma. Die Logos der beiden Unternehmen sind aufgrund der Einbindung des Tieres ähnlich, jedoch nicht gleich. A liefert Ware nach Deutschland (eine der ersten Lieferungen auf diesen Markt). Der Zoll vernichtet die Ware, stellt A eine Rechnung und B mahnt A auch noch ab. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 584551 | |||
Datum | 28.09.2009 18:02 | 8668 x gelesen | |||
Hallo! Das ist eher komplziert als so einfach wie es sich anhört. Dann wäre ja über das deutsche Markenrecht ganz legal eine Einfuhrbeschränkung durch die Hintertür eingeführt die es gem Außenwirtschaftsgesetz bzw. diverser Internationaler Abkommen eigentlich so nicht geben dürfte. Im Umkehrschluss könnte dann der amerikanische Rechteinhaber dem deutschen Rechteinhaber auch einen Verkauf seiner Artikel in den USA verbieten. Wie gesagt, wir reden hier nicht von Fälschungen! Evtl. weiß ja einer unserer Forumsjuristen mehr. Jetzt mal unabhängig vom Thema hier, es ist ja auch dann mal gut zu wissen, ob ich bestimmte Markennamen dann bei der Ausbildung bzw. beim erstellen von Ausbildungsunterlagen verwenden darf, wenn ich dann diese Unterlagen evtl. auch Online stellen will. Gruß vom Berg Jakob Dieser Beitrag ist meine ganz private Meinung und ist unter widrigsten Umständen, mit Hilfe einer Taschenlampe in das offene Ende eines Glasfaserkabels gemorst worden... Suche folgende Reservistenkrüge (Soldatenkrüge): 22. Inf.-Reg. Saargemünd / 5. Chevaulegers -Reg. Zweibrücken / 1. MG-Abteilung Landau / 23. Inf.-Reg. Germersheim / 2. Train-Bataillon Germersheim / 2. Pionierbataillon Germersheim / 23. Inf.-Reg. Kaiserslautern / 18. Inf.-Reg Kaiserslautern. | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 584557 | |||
Datum | 28.09.2009 18:33 | 8734 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Bleck Mir zumindest ist in den vergangenen acht Jahren - solange geistert dieses Thema schon hier durchs Forum - bisher kein konkreter Fall einer Abmahnung bekannt geworden. Das war meistens mehr Hörensagen. Man findet im Internet genug Meldungen von Leuten, die in der Vergangenheit eine Abmahnung erhalten haben. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 584566 | |||
Datum | 28.09.2009 19:41 | 8634 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierWenn ich ein Krankentransportunternehmen gründe und ein rotes Kreuz auf mein Auto male kriege ich garantiert auch Post von der Rechtsabteilung des Roten Kreuzes. Was zahlt die Bundeswehr eigentlich dafür es verwenden zu dürfen und die ganzen Hersteller von Feuerwehrverbandkästen? Grüße Jens | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 584569 | |||
Datum | 28.09.2009 19:59 | 8659 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Jens Rugen Was zahlt die Bundeswehr eigentlich dafür es verwenden zu dürfen und die ganzen Hersteller von Feuerwehrverbandkästen? Nix, siehe Genfer Abkommen. Ansonsten OWiG, § 125. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 584605 | |||
Datum | 28.09.2009 23:15 | 8457 x gelesen | |||
Und was ist, wenn ich den "SOL" rein privat auf meiner Notfalltasche z.B. angebracht habe? Das Markengesetz regelt ja nur im "geschäftlichen Verkehr". Von daher ist sicher nicht alles, was auf Fotos im I-Net zu sehen ist, "abmahnfähig". Oder? Je nach Lage würde ich es mal schön darauf ankommen lassen, ob der BKS wirklich ein Verfahren einleitet und evtl dann vor Gericht eine Niederlage einsteckt. Wer gleich beim ersten Anwaltschreiben zahlt, hat ja gleich verloren und kommt aus der Mühle nicht mehr raus. Oft kommt dann auch noch das Gericht und fordert Gebühren, die auch nicht wenig sind. Man hat ja schon den Streitwert i.H.v. 50.000€ akzeptiert... Ulrich Wolf Rezepte für mein Feuerwehrkochbuch bitte an fw-kochbuch@freenet.de - Wissen besteht aus Erfahrung. Alles andere ist nur Information. (Albert Einstein) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Delbrück / NRW | 584616 | |||
Datum | 29.09.2009 01:10 | 8446 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BleckHmm....solche Warnungen geistern immer mal wieder durch die Lande. Ein Fall ist mir derzeit bekannt, Verfahren läuft... | |||||
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Autor | Pete8r J8., Müllheim / Baden-Württemberg | 584652 | |||
Datum | 29.09.2009 10:02 | 8563 x gelesen | |||
Morgen! Geschrieben von Michael Bleck Mir zumindest ist in den vergangenen acht Jahren - solange geistert dieses Thema schon hier durchs Forum - bisher kein konkreter Fall einer Abmahnung bekannt geworden. Das war meistens mehr Hörensagen. Hmm, der Brief der per Einschreiben vor einigen Wochen bei mir reingeflattert ist, war in meinen Augen ziemlich real... Geschrieben von Michael Sprick Ein Fall ist mir derzeit bekannt, Verfahren läuft... Mir ist leider auch einer bekannt, aber ist inzwischen erledigt. Gruß Peter FALK rules (Freundeskreis Arabischer Löschknechte) | |||||
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