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Thema | Zeitansatz Ausbildung war: Drehleiter-Besatzung | 20 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 584924 | |||
Datum | 30.09.2009 10:57 | 7074 x gelesen | |||
Moin, mich würde doch mal eure Meinung dazu interessieren, welchen realistischen Zeitansatz, mit welchen Inhalten ihr für die Ausbildung zum a) Drehleiter-Maschinisten b) Korbbediener ansetzt. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 584930 | |||
Datum | 30.09.2009 11:09 | 5359 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole Ungera) Drehleiter-Maschinisten Leider ist der Ausbildungsplan des Aus- und Fortbildungszentrums nicht mehr online einsehbar. Meines Wissens nach 1 Woche, zuzüglich FS. b) Korbbediener Mindestens 10 Stunden + jährliche Fortbildung in Form von Unterrichten (u.a. Taktik) und Bedienung an Objekten. Gerade der Pkt. b) Korbbediener wird bei uns "neu" aufgebaut, da durch die fünf neuen Drehleitern für die Berufsfeuerwehr eine Standortausbildung für uns planbarer geworden ist. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584931 | |||
Datum | 30.09.2009 11:11 | 5232 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan Ole Ungermich würde doch mal eure Meinung dazu interessieren, welchen realistischen Zeitansatz, mit welchen Inhalten ihr für die Ausbildung zum Ausbildung zum oder auch Weiterbildungen? Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 584933 | |||
Datum | 30.09.2009 11:16 | 5237 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Eric Martini Ausbildung zum oder auch Weiterbildungen? Wissenserlangung zur Befähigung. Ob du das nun Ausbildung oder Weiterbildung nennst, ist mir egal. Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 584936 | |||
Datum | 30.09.2009 11:28 | 5236 x gelesen | |||
hmhm, das größte Problem ist ja immer die Praxis, wenn nur ein Übungsobjekt zur Verfügung steht. Für den Korbbediener setze ich mal 2 h Theorie und 4 h Praxis an. Jährliche Weiterbildung grob 4 h = 2 Übungsabende. Der DLk- Ma geht auf einen 4 oder 5 tätigen Lehrgang in die Schule. Davor sollte er schon DLk - Erfahrungen gesammelt haben. Dürfte auch im 10 h - Bereich liegen. Allerdings hängen wir da nicht sklavisch dran. Wenn der Kanidat locker mit einen Schneepflug sich durch den Ort bewegen kann, machen ihm die 2m Überhang vorne nicht wirklich was aus. Den quäle ich nicht noch Stunde um Stunde durch die Stadt... Grob sind die DLK- Ma 3 x pro Jahr zur Schulung fällig. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW | 584942 | |||
Datum | 30.09.2009 12:04 | 5076 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jan Ole Unger a) Drehleiter-Maschinisten Ausbildung mit ca. 40-45h mit maximal 6 Leuten, 1-2 Ausbilder und 1-2 Geräten. Geschrieben von Jan Ole Unger b) Korbbediener Regelmäßig in den normalen Übungen, wobei sich da aber auch ein Pool an Stammbesatzung bildet. Zeitansatz ist schwer zu schätzen. Gruß, Christian Rieke ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte*** | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8O., Alzenau / Bayern | 584944 | |||
Datum | 30.09.2009 12:06 | 5080 x gelesen | |||
Hallo, bei uns ist das so geregelt: Geschrieben von ---Jan Ole Unger--- a) Drehleiter-Maschinisten absolvieren bei uns den entsprechenden Lehrgang an der SFS und erhalten dann natürlich noch eine Einweisung auf die DLK am Standort (inkl. Übungen). Geschrieben von ---Jan Ole Unger--- b) Korbbediener Werden intern ausgebildet mit einem Samstag Theorie (6 Stunden inkl. theoretischer Prüfung) und drei Samstage Praxis (jeweils 3 Stunden). Danach ein Mal Nachtausbildung und zwei Samstage Übungen an diversen Objekten im Stadtgebiet. MfG Christoph Ich schreibe hier lediglich meine eigene Meinung | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584945 | |||
Datum | 30.09.2009 12:07 | 5105 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pottdas größte Problem ist ja immer die Praxis, wenn nur ein Übungsobjekt zur Verfügung steht. Halte ich so auch für sinnvoll und praktikabel. Im normalen Übungsdienst kann man die "Korbbediener" zusätzlich immer mal dranlassen (abwechselnd natürlich) Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 584947 | |||
Datum | 30.09.2009 12:49 | 5001 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Jan Ole Unger a) Drehleiter-Maschinisten Läuft bei uns als Lehrgang mit IIRC 40 Stunden. Das finde ich auch passend, um überhaupt eigenverantwortlich mit dem Gerät tätig werden zu können. Um gut zu sein, muss man aber noch ein ganzes Stück mehr üben. Das aber auch gerne ausserhalb des Lehrgangs. Geschrieben von Jan Ole Unger b) Korbbediener Einweisung von rund 8 Stunden. Um unter der Aufsicht und Verantwortung des DL-Ma diesen zu unterstützen und die Korbsteuerung selbstständig zu bedienen IMNSHO ausreichend. Bei beiden finde ich das dauerhaft wiederkehrende regelmässige Arbeiten mit dem Gerät aber fast noch wichtiger als die einmalige Ausbildung. Damit meine ich auch ausdrücklich nicht die regelmässigen Funktionskontrollen Marke "Rausfahren, abstützen, einmal hoch, drehen, wieder runter". Notwendig ist meine Meinung nach hier regelmässiges Üben in eigener Verantwortung des Maschinisten/Korbbedieners sowie zumindestens für die Maschinisten auch (z.B.) jährliche kontrollierte Veranstaltungen zu bestimmten Themen (Notbetrieb, UVV, ...). Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 584948 | |||
Datum | 30.09.2009 12:54 | 5172 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lüder Pott Für den Korbbediener setze ich mal 2 h Theorie und 4 h Praxis an. Sind das Werte die ihr aufgrund einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und als ausreichend eingestuft habt? Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584949 | |||
Datum | 30.09.2009 13:09 | 4992 x gelesen | |||
Wie soll eine Gefährdungsbeurteilung aussehen? 5x gutgegangen und alles sauber aufgebaut und 9x Mist gebaut? Eine exakte Stunden und Minutenzahl kann man niocht nennen, da jeder eine andere Auffassungsgabe hat (auch DL-Maschinisten). Man "wächst" mit der Zeit und es funktioniert mit der Zeit flüssiger. Üben üben üben Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 584955 | |||
Datum | 30.09.2009 13:38 | 5019 x gelesen | |||
Geschrieben von Eric MartiniEine exakte Stunden und Minutenzahl kann man niocht nennen, da jeder eine andere Auffassungsgabe hat (auch DL-Maschinisten). Deswegen schrieb ich u.a. etwas von einer Mindeststundenzahl. Manch einem FA kannst du etwas 10mal zeigen und er kapiert es nicht. Hat er solche "Ausfälle" in mehreren Bereichen, sollte man mal ein 4-Augengespräch über seine Zukunft bei der Feuerwehr führen. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584958 | |||
Datum | 30.09.2009 13:46 | 4926 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersManch einem FA kannst du etwas 10mal zeigen und er kapiert es nicht. Kapier ich net ;-) Geschrieben von Jörg Anders Deswegen schrieb ich u.a. etwas von einer Mindeststundenzahl. Erklärt und gezeigt ist relativ schnell...was später daraus wird sollte und muss in den Übungen und Ausbildungen (ggf. auch bei Bagatelleinsätzen) geübt werden. Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Jörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 584959 | |||
Datum | 30.09.2009 13:51 | 4977 x gelesen | |||
Wir schweifen vom Ursprungsthema ab ;-) Geschrieben von Eric Martini Erklärt und gezeigt ist relativ schnell...was später daraus wird sollte und muss in den Übungen und Ausbildungen (ggf. auch bei Bagatelleinsätzen) geübt werden. Nur tun sich einige damit schwer, mal die Mannschaft durchzutauschen. Wie soll da ein "Jung"-GF seinen Job "lernen" bzw. selbstsicher werden? Ggf. kann man hospitieren lassen ... sprich der "Alt"-GF fährt mit. Gruß Jörg Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren. | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 584964 | |||
Datum | 30.09.2009 14:13 | 4880 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg AndersNur tun sich einige damit schwer, mal die Mannschaft durchzutauschen. Ja ein altbekanntes Problem und schwer aus manchen eingefahrenen FAs rauszubekommen. Bin ich ein "Regular"? | |||||
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Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 584987 | |||
Datum | 30.09.2009 17:18 | 5063 x gelesen | |||
Moin, In den Rechtsvorschriften für die Arbeit mit Maschinen werden an unterschiedlichen Stellen eine Befähigung des Bedienpersonals, sowie die dokumentierte Einweisung in Arbeitsmittel, also das Hubrettungsfahrzeug, gefordert. Das Arbeitsschutzgesetz als grundlegende Rechtsvorschrift führt bereits in den Grundpflichten des Arbeitgebers – Feuerwehr – aus, dass er verpflichtet ist, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten zu treffen. Die Betriebssicherheitsverordnung, die Feuerwehrdienstvorschriften, sowie die Unfallverhütungsvorschriften präzisieren die Vorgabe aus dem Gesetz. Eine Gefährdungsbeurteilung, die für die Nutzung des Hubrettungsfahrzeugs zu erstellen ist, schafft dann Klarheit, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes das im Einzelnen sind. Es erfordert zweifelsohne eine umfangreiche Aus- und Fortbildung für Feuerwehrleuten, um Gefährdungen für die Einsatzkräfte, die das Hubrettungsfahrzeug bedienenden, auszuschließen. Wird diese innerhalb der Feuerwehr sichergestellt, kann von einer Befähigung des Arbeitnehmers ausgegangen werden. Die Befähigung ist aber zwingend notwendig, um die Aufgabe als Drehleiter-Maschinist, Drehleiter-Führer, Korbbediener wahrnehmen zu dürfen. Aus den einschlägigen Rechtsvorschriften ist abzuleiten, dass ein Feuerwehrangehöriger nur dann eingesetzt werden darf, wenn er ausreichend qualifiziert und zudem unterwiesen ist, sprich intensiv aus- und fortgebildet wurde. Dies kann im Endeffekt nur mithilfe einer umfangreichen Ausbildung der Maschinisten mit abschließendem Leistungsnachweis gewährleistet werden. Die Vorgaben aus den Rechtsvorschriften gelten im übrigen für alle Bereiche in denen Menschen mit Maschinen tätig werden. Eine Feuerwehr hat im Gegensatz zu gewerblichen Unternehmen allerdings eine besondere Verantwortung gegenüber Dritten, den zu rettenden Personen. Diese besondere Verantwortung erfordert daher eine Ausbildung aller Bediener eines Hubrettungsfahrzeugs, die über die Forderungen des Arbeitsschutzes, die eher technischer Natur sind, hinausgeht. Wie soll das mit 2 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis gehen? Viele Grüße Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 585013 | |||
Datum | 30.09.2009 23:23 | 4806 x gelesen | |||
...stimmt, habe ich festgelegt... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 585016 | |||
Datum | 30.09.2009 23:59 | 4870 x gelesen | |||
Wir sprechen eigentlich nur vom Korbbediener... Hubarbeitsbühnen wrrden üblicherweise ohne Schulung übergeben, oft wird auf eine nicht vorhandene IPAF - Schulung verwiesen. Diese ist überlichweise in der Größenordnung 2 bis 3 Tage, inklusiver aller Theorie, Praxis und einer Prüfung. Hier handelt es sich um eine Schulung für die komplette Bedienung samt Aufstellung. Für Feuerwehrs, die unter ihre Arbeit unter massivem Zeitdruck, sollte es also mehr sein. Ein DLK- Ma an der HLFS läuft 4 oder 5 Tage. Wir versuchen die Aspiranten vor und nach dem Lehrgang üben zu lassen. Damit sind wir deutlich über den Maßstäben im gewerblichen Bereich. Betrachten wir wieder den Korbbediener: Der sollte alle Bedienelemente im Korb verstehen und zum richtigen Zeitpunkt benutzen können. Er sollte die grundlegenden taktischen Überlegungen zum Thema Anleitern kennen. Er muß Werfer, Krankentragehalterung, Stromerzeuger sowie Galgen anbringen und benutzen können. Das ist ein relativ übersichtlicher Aufgabenkatalog. Jährlich wiederholt wird das sogar extrem langweilig, weil sich diese Anbauteile praktisch nicht ändern. Auch die Steuerelemente verändern übrigens nicht... Also hat man mehr Zeit für die Praxis der Steuerung zur Verfügung - um so besser. Geschrieben von Jan Ole Unger Das Arbeitsschutzgesetz als grundlegende Rechtsvorschrift führt bereits in den Grundpflichten des Arbeitgebers – Feuerwehr ... Das ist richtig, beschreibt aber nur die Grundlage der Ausbildung - beweist aber nicht wieviel Stunden Ausbildung nötig sein könnten... und hat deshalb mit dieser Frage Geschrieben von Jan Ole Unger Wie soll das mit 2 Stunden Theorie und 4 Stunden Praxis gehen? eher wenig zu tun... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 595646 | |||
Datum | 08.12.2009 21:16 | 4687 x gelesen | |||
Guten Abend Geschrieben von Jan Ole Unger mich würde doch mal eure Meinung dazu interessieren, welchen realistischen Zeitansatz, mit welchen Inhalten ihr für die Ausbildung zum siehe z.B.: -> " LZK BaWü: Maschinist für Drehleitern ". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 595649 | |||
Datum | 08.12.2009 21:23 | 4657 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Bernhard Deimann siehe z.B.: ... es ist aber m.E. etwas widersinnig, wenn in diesem LZK steht: "Hinweis: Es wird bei den Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern dieses Lehrgangs vorausgesetzt, dass sie mit ihrer Drehleiter technisch sowohl im Normalbetrieb als auch Notbetrieb vertraut sind." ... an der hess. LFS ist der passende Lehrgang je nach Teilnehmeranzahl 4 bzw. 5 Tage (=28 - 35 h) und geht grundsätzlich nur von "Erfahrung im Umgang mit Fahrzeugen dieser Größenordnung" aus. Gruss Gerhard | |||||
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