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Thema | EPS-Kunststoff an Fassaden - Brandausbreitung | 17 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 585181 | |||
Datum | 02.10.2009 12:52 | 8852 x gelesen | |||
Hi, ich habe eine Anfrage von einem Kollegen aus England bekommen, zu der ich etwas Unterstützung vertragen könnte. Ihm sei mitgeteilt worden, dass in Deutschland EPS (steht für was?) als Werkstoff für Fassadenverkleidungen weit verbreitet wäre, es aber schon Probleme mit Flammenüberschlag an der Fassade gegeben hätte. Derzeit ist es wohl Mode in UK, u.a. an Hochhäusern auch EPS zu verwenden. Sind jemandem entsprechende Problemfälle bekannt oder kann was zur Einstufung von EPS sagen? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Thom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 585183 | |||
Datum | 02.10.2009 12:59 | 5916 x gelesen | |||
Hallo, laut Wikipedia steht EPS für Expandiertes Polystyrol, wird für die Dämmung von Gebäuden verwendet und nennt sich auch Styropor. Grüße Thomas | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Ostfildern / Baden-Württemberg | 585184 | |||
Datum | 02.10.2009 12:59 | 5763 x gelesen | |||
Hallo Adrian, in diesem Zusammenhang steht EPS wohl für expanded polystyrene (aufgeschäumtes Polystyrol), wird u.a. als Dämmstoff eingesetzt. Siehe auch hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Polystyrol Gruß, Oli | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585185 | |||
Datum | 02.10.2009 13:01 | 6161 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian RidderIhm sei mitgeteilt worden, dass in Deutschland EPS (steht für was?) als Werkstoff für Fassadenverkleidungen weit verbreitet wäre, es aber schon Probleme mit Flammenüberschlag an der Fassade gegeben hätte. habe dumpf einen Einsatzbericht aus Berlin (?) in Erinnerung, wo die Fassadenverkleidung ein Problem war, war glaub ich in der BS veröffentlicht... EPS steht übrigens für expandierbares Polystyrol und dient als Dämmmaterial. dazu gibts auch einschlägige (europäische!) Normen zum Brandverhalten von Kunststoffen und Kunststoffbauteilen ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 585188 | |||
Datum | 02.10.2009 13:12 | 5635 x gelesen | |||
Hallo, Baustoffklasse B1, eg. brennbar, nicht selbst weiterbrennend. Am Hochhaus könnten da je nach Verabeitung/ Konstruktion Probleme enstehen. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 585189 | |||
Datum | 02.10.2009 13:12 | 5681 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adrian Ridder Ihm sei mitgeteilt worden, dass in Deutschland EPS (steht für was?) als Werkstoff für Fassadenverkleidungen weit verbreitet wäre, es aber schon Probleme mit Flammenüberschlag an der Fassade gegeben hätte. EPS steht, wie ja auch schon genannt wurde, für expandiertes Polystyrol und ist somit nicht anderes als (Achtung Markenname!) Styropor. Grundsätzlilch ist Polystyrol brennbar und tropft brennend ab (Beispiel: Yoghurtbecher), bei der Verwendung als Baumaterial muss es allerdings ja andere Normen erfüllen, auch bezüglich Brandverhalten -> Beitrag von Uli, daher sollte EPS eigentlich auch mit entsprechenden Flammschutzmitteln versehen sein... Ob es immer so ist...!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Step8han8 B.8, Dormagen / Nordrhein-Westfalen | 585190 | |||
Datum | 02.10.2009 13:13 | 5618 x gelesen | |||
EPS wird zum Beispiel bei Wärmedämmverbundsystemen angewendet. EPS-Fassaden können i. d. R. als schwerentflammbare Baustoffe klassifiziert werden. Eine allgemein bauaufsichtlich Zulassung ist erforderlich. In Gebäude geringer Höhe dürfen übrigens auch normalentflammbare Baustoffe als Außenfassade verwendet werden (z. B. ja auch Holzfassaden). Bei Gebäuden mittlerer Höhe (7-22 m) sind nur schwerentflammbare, im Hochhausbereich (> 22 m) nur nichtbrennbare Materialien zu verwenden. Inzwischen sind Mineralfaserplatten bei WDVS so gut (auch wirtschaftlich), dass zumindest bei größeren Objekten EPS oder deren Verwandte immer mehr zurückgedrängt werden. Stephan | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Bünde / NRW | 585191 | |||
Datum | 02.10.2009 13:18 | 5613 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Ridderoder kann was zur Einstufung von EPS sagen? Geschrieben von www.metz-styropor.de Styropor wird nach DIN 4102 in die Baustoffklasse B1, schwer entflammbar, eingestuft.(z.B.) Ist je nach Hersteller und zusammensetzung des Stoffes abhängig?! Wie der Stoff nach DIN 4102 (-Brandverhalten von Baustoffen") eingestuft wurde. Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. | |||||
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Autor | René8 H.8, Rodenbach / Hessen | 585192 | |||
Datum | 02.10.2009 13:49 | 5795 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino habe dumpf einen Einsatzbericht aus Berlin (?) in Erinnerung, wo die Fassadenverkleidung ein Problem war, war glaub ich in der BS veröffentlicht... meinst du diesen Klick mich ? Viele Grüße René | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 585194 | |||
Datum | 02.10.2009 13:54 | 5495 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinohabe dumpf einen Einsatzbericht aus Berlin (?) in Erinnerung, wo die Fassadenverkleidung ein Problem war, Es gab auch einen Einsatzbericht aus HH. Bei dem Einsatz brannten komplette Wandelemente aus Kunststoff weg. Es gab praktisch keine Außenwand mehr. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 585201 | |||
Datum | 02.10.2009 14:36 | 5581 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Ulrich Cimolino abe dumpf einen Einsatzbericht aus Berlin (?) in Erinnerung, wo die Fassadenverkleidung ein Problem war, war glaub ich in der BS veröffentlicht... Das war dann wohl dieser Einsatz. Aber von sonstiger "Häufung" entsprechender Einsätze wüsste niemand etwas? mkG Adrian Ridder Take Care, Be Careful, Stay Safe! deutscher Teil von firetactics.com atemschutzunfaelle.eu "Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist, dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 585202 | |||
Datum | 02.10.2009 14:43 | 5591 x gelesen | |||
Geschrieben von René Hermannmeinst du diesen Klick mich ? ja ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Cars8ten8 P.8, Offenbach/Main / Hessen | 585207 | |||
Datum | 02.10.2009 15:13 | 5476 x gelesen | |||
Aus Brandschutzgründen ist in D bei den Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) ab einer Dämmstärke von 12 cm bei der Verwendung von EPS über den Fassadenöffnungen (Fenstern Türen ect.) sog. Brandschutzschützen aus Steinwolle vorgeschrieben. Ab der Hochhausgenze > 20 m nur noch Steinwolle oder Mineraldämmplatten | |||||
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Autor | Klau8s W8., Herrstein / RLP | 585210 | |||
Datum | 02.10.2009 16:30 | 5433 x gelesen | |||
Hallo! Hier Infos dazu Brandschutz bei WDVS Nur wieviele Verarbeiter halten sich dran. Es wird die näcshten jahre noch spannend. Viele Grüsse aus dem Hunsrück Klaus | |||||
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Autor | Holg8er 8C., Wenden -Gerlingen / NRW | 585218 | |||
Datum | 02.10.2009 17:35 | 5286 x gelesen | |||
Hallo, ja ist richtig. Kleine Einschränkung nach meinem Kenntnisstand; Die 12cm -Regelung bei dem WDVS findet aber nur ab dem Geschosswohnungsbau und klar ab der Hochhausgrenze Anwendung (Thema: Brandschutzschützen bei Fenster -und Türöffnungen). Gilt aber nicht für Einfamilienhäuser, oder Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung o.ä. Dort darf es auch sogar noch dickeres Styropor sein ohne das die Umrandungen mit Mineral -WDVS ausgeführt werden müssen. Gruß | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 585222 | |||
Datum | 02.10.2009 18:27 | 5217 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus WendelNur wieviele Verarbeiter halten sich dran. Es wird die näcshten jahre noch spannend. Das ist genau das Problem, viele halten sich nicht daran, dazu muß ich nur mal hier Baustellen abklappern und an vergangene Baustellen denken. Kann sehr schnell lustig werden ..... Grüßle Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Bünde / NRW | 585238 | |||
Datum | 02.10.2009 20:55 | 5349 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten PraxlAb der Hochhausgenze > 20 m nur noch Steinwolle oder Mineraldämmplatten Die Metergrenze ist je nach BauO unterschiedlich. Bei uns sind es ab 22 m- Gemäß des § 2 BauO Absatz 3. Geschrieben von BauO NRW § 2. 3. Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses mit Aufenthaltsräumen im Mittel mehr als 7m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7m und nicht mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt.Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt. Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. | |||||
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