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ThemaGesetzeslage bei Einleitung von Schadstoffen bei Brandbekämpfung5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMari8ka 8R., Heidenau / Sachsen586807
Datum13.10.2009 15:145382 x gelesen
Hallo

Ich bin auf der Suche nach Gesetzen an welche die Feuerwehr gebunden ist bezüglich der Schadstoffe, die infolge einer Brandbekämpfung entstehen.
Vorallem interessiert mich die Gesetzeslage bei Verwendung von Löschschaum. Ich weiß zwar Bescheid über die LöRüRiLi aber kann mir nicht vorstellen, dass diese Richtlinie alles ist, was dazu verfasst wurde (wir sind ja schließlich in Deutschland...).
Aber auch Luftverschmutzung oder Bodenkontamination ist von Interesse.

Natürlich bin ich nicht auf Zitate der Gesetze angewiesen. Kleine Hinweise oder Schlagworte reichen mir aus.

Vielen Dank für die Hilfe!


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AutorDenn8is 8E., Menden / NW586824
Datum13.10.2009 16:583489 x gelesen
Zwar keine Vorschrift, aber interessant dürfte doch der weitere Verlauf hier sein.

Kurze Zusammenfassung: Bei dem Großbrand der Firma WEKA in Iserlohn ist Kontaminiertes Löschwasser in großer Menge entstanden, welches aufgefangen und von einer Spezialfirma entsorgt wurde. Jetzt streitet man sich darum wer die Kosten dafür trägt, die Firma oder die öffentliche Hand.

Für weitere Informationen einfach mal nach WEKA und Löschwasser googlen.


mit kameradschaftlichen Grüssen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW586840
Datum13.10.2009 18:283430 x gelesen
Geschrieben von Marika RosenbergVorallem interessiert mich die Gesetzeslage bei Verwendung von Löschschaum.

Wo genau ist das Problem?

Die Bewertung zur Umweltproblematik hier schon gelesen?
http://www.einsatzpraxis.org/d65d24f43b92b6d16531484f3834309b/de/home/buecher/brandbekaempfung_m._wasser_u._schaum.html


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMari8ka 8R., Heidenau / Sachsen586939
Datum14.10.2009 08:223237 x gelesen
Es gibt kein direktes Problem. Es ist eher ein persönliches Allgemeininteresse.

Es geht mir einfach um die genaue Gesetzeslage zur Ableitung von Schadstoffen und ob es etwas über die LöRüRiL hinaus gibt, die das Entsorgen von Löschschaum oder kontaminiertem Wasser regelt. Die LöRüRil ist ja doch nur eine Richtlinie und kein Gesetz.

Vielen Dank für den Link.


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW586947
Datum14.10.2009 08:393164 x gelesen
Geschrieben von Marika RosenbergEs geht mir einfach um die genaue Gesetzeslage zur Ableitung von Schadstoffen

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Aber Vorsicht danach den Einsatz von Schaum(mittel) pauschal verbieten zu wollen. Schaum verbessert den Löscheffekt erheblich (bzw. ist oft das einzige Mittel). Dadurch werden dann weder Schadstoffe (Luft) frei bzw. weniger Löschwasser benötigt, das dann auch noch weniger Schadstoffe aus dem Brandgut ausspült.

Dazu mehr in dem verlinkten Buch bzw. in den vfdb-RL 10/03 bzw. 10/06
http://www.vfdb-10.de/schadstoffe.0.html
bzw. auch hier
http://www.einsatzleiterhandbuch.org/


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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 13.10.2009 15:14 Mari7ka 7R., Heidenau
 13.10.2009 16:58 Denn7is 7E., Menden
 13.10.2009 18:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 14.10.2009 08:22 Mari7ka 7R., Heidenau
 14.10.2009 08:39 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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