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Thema | Gesetzeslage bei Einleitung von Schadstoffen bei Brandbekämpfung | 5 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mari8ka 8R., Heidenau / Sachsen | 586807 | |||
Datum | 13.10.2009 15:14 | 5389 x gelesen | |||
Hallo Ich bin auf der Suche nach Gesetzen an welche die Feuerwehr gebunden ist bezüglich der Schadstoffe, die infolge einer Brandbekämpfung entstehen. Vorallem interessiert mich die Gesetzeslage bei Verwendung von Löschschaum. Ich weiß zwar Bescheid über die LöRüRiLi aber kann mir nicht vorstellen, dass diese Richtlinie alles ist, was dazu verfasst wurde (wir sind ja schließlich in Deutschland...). Aber auch Luftverschmutzung oder Bodenkontamination ist von Interesse. Natürlich bin ich nicht auf Zitate der Gesetze angewiesen. Kleine Hinweise oder Schlagworte reichen mir aus. Vielen Dank für die Hilfe! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 586824 | |||
Datum | 13.10.2009 16:58 | 3493 x gelesen | |||
Zwar keine Vorschrift, aber interessant dürfte doch der weitere Verlauf hier sein. Kurze Zusammenfassung: Bei dem Großbrand der Firma WEKA in Iserlohn ist Kontaminiertes Löschwasser in großer Menge entstanden, welches aufgefangen und von einer Spezialfirma entsorgt wurde. Jetzt streitet man sich darum wer die Kosten dafür trägt, die Firma oder die öffentliche Hand. Für weitere Informationen einfach mal nach WEKA und Löschwasser googlen. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 586840 | |||
Datum | 13.10.2009 18:28 | 3434 x gelesen | |||
Geschrieben von Marika RosenbergVorallem interessiert mich die Gesetzeslage bei Verwendung von Löschschaum. Wo genau ist das Problem? Die Bewertung zur Umweltproblematik hier schon gelesen? http://www.einsatzpraxis.org/d65d24f43b92b6d16531484f3834309b/de/home/buecher/brandbekaempfung_m._wasser_u._schaum.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mari8ka 8R., Heidenau / Sachsen | 586939 | |||
Datum | 14.10.2009 08:22 | 3241 x gelesen | |||
Es gibt kein direktes Problem. Es ist eher ein persönliches Allgemeininteresse. Es geht mir einfach um die genaue Gesetzeslage zur Ableitung von Schadstoffen und ob es etwas über die LöRüRiL hinaus gibt, die das Entsorgen von Löschschaum oder kontaminiertem Wasser regelt. Die LöRüRil ist ja doch nur eine Richtlinie und kein Gesetz. Vielen Dank für den Link. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 586947 | |||
Datum | 14.10.2009 08:39 | 3167 x gelesen | |||
Geschrieben von Marika RosenbergEs geht mir einfach um die genaue Gesetzeslage zur Ableitung von Schadstoffen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Aber Vorsicht danach den Einsatz von Schaum(mittel) pauschal verbieten zu wollen. Schaum verbessert den Löscheffekt erheblich (bzw. ist oft das einzige Mittel). Dadurch werden dann weder Schadstoffe (Luft) frei bzw. weniger Löschwasser benötigt, das dann auch noch weniger Schadstoffe aus dem Brandgut ausspült. Dazu mehr in dem verlinkten Buch bzw. in den vfdb-RL 10/03 bzw. 10/06 http://www.vfdb-10.de/schadstoffe.0.html bzw. auch hier http://www.einsatzleiterhandbuch.org/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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