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Thema | Rechtsschutz für Führungskräfte | 64 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 586860 | |||
Datum | 13.10.2009 21:29 | 14163 x gelesen | |||
Hallo Forumsgemeinde, in mir bohrt sich die Frage, wie Ihr darüber denkt, wenn es eine Rechtsschutzversicherung in Eurer Feuerwehr für die Führungskräfte gäbe. Dass man als Führungskraft / Einsatzleiter eine hohe Verantwortung trägt, muss ich nun nicht weiter ausführen. Keiner ist meiner Ansicht nach vor Fehlentscheidungen geschützt oder doch? Über eine Finanzierung soll erst mal nicht diskutiert werden. Vielen Dank für Euer Gedankengut! MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 586862 | |||
Datum | 13.10.2009 21:35 | 11831 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn Patkein mir bohrt sich die Frage, wie Ihr darüber denkt, wenn es eine Rechtsschutzversicherung in Eurer Feuerwehr für die Führungskräfte gäbe. Dass man als Führungskraft / Einsatzleiter eine hohe Verantwortung trägt, muss ich nun nicht weiter ausführen. Keiner ist meiner Ansicht nach vor Fehlentscheidungen geschützt oder doch? Über eine Finanzierung soll erst mal nicht diskutiert werden. Mach mal ein Beispiel, an welche Fälle du denkst? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 586864 | |||
Datum | 13.10.2009 21:48 | 11691 x gelesen | |||
Angenommen die Führungskraft trifft eine ungünstige Entscheidung, wodurch der EL später herangezogen werden kann. Sollte man da nicht den Kam. mit einer solchen Vers. unterstützen? MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Bern8d H8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 586865 | |||
Datum | 13.10.2009 21:57 | 11682 x gelesen | |||
Hallo wir haben uns vor kurzem mit der Thematik beschäftigt und für uns den Sinn einer solchen zusätzlichen Absicherung festgestellt. Durch Befragung des Rechtsamtes der Stadt und eines Rechstanwaltes zu diversen Themen aus der Rechtsprechung haben wir schließlich eine Versicherung für alle Kameraden abgeschlossen, um im Rechtsstreit wenigstens einen Beistand stellen zu können. Die Kosten sind dabei durchaus moderat. Gruß B.Hoeft _______________________________ http://www.feuerwehr-itzehoe.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 586869 | |||
Datum | 13.10.2009 22:25 | 11613 x gelesen | |||
Je nach Status greift auch die Amtshaftung! http://www.juraforum.de/lexikon/Amtshaftung Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 586882 | |||
Datum | 13.10.2009 23:09 | 11458 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferJe nach Status greift auch die Amtshaftung! Und was ist mit OWi-/ Strafrecht? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 586923 | |||
Datum | 14.10.2009 01:35 | 11433 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Fischer Und was ist mit OWi-/ Strafrecht? Kann man sich dagegen versichern? Wenn ich mich gegen fahrlässig begangenen Totschlag versichern will, was müsste ich das so jährlich an Versicherungsbeiträgen einplanen? MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 586927 | |||
Datum | 14.10.2009 05:35 | 11426 x gelesen | |||
Hallo, vielen Dank für die Infos. Jetzt hätte ich gern Details, wenn es keine Umstände macht. Was genau ist es für eine Versicherung (Versicherungsleistung) und wer übernimmt die Kosten? Ich denke bei uns, wenn die Kosten "moderat" sind könnte unser Verein das vielleicht deckeln, da ja die öffentlichen Kassen "wie immer leer" sind... MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 586940 | |||
Datum | 14.10.2009 08:24 | 11453 x gelesen | |||
Geschrieben von Christi@n PannierGeschrieben von Christian Fischer Keine Ahnung, ich kann Dir aber versichern, dass je nach Streitwert und städt. Involvierung in das Gesamtproblem es durchaus empfehlenswert ist, sich nicht darauf zu verlassen, die bestmögliche Verteidigung von Seiten der Kommune zu bekommen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 586999 | |||
Datum | 14.10.2009 12:23 | 11226 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino...und städt. Involvierung in das Gesamtproblem es durchaus empfehlenswert ist, sich nicht darauf zu verlassen, die bestmögliche Verteidigung von Seiten der Kommune zu bekommen.... Wie wahr, zumal wenn die Kommune später versuch(en will)t, den von ihr im Wege der Amtshaftung evtl. zu leistenden Schadensersatz vom EL/Einsatzkraft zurückzufordern ;-/ Ich kann daher auch nur (aus eigenem "Erleben") jedem eine private Diensthaftpflicht- und -regressversicherung empfehlen und sich VOR dem Abschluss einer solchen gut (vor allem über die Ausschlußtatbestände) zu informieren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 587002 | |||
Datum | 14.10.2009 12:37 | 11357 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner GreifIch kann daher auch nur (aus eigenem "Erleben") jedem eine private Diensthaftpflicht- und -regressversicherung empfehlen und sich VOR dem Abschluss einer solchen gut (vor allem über die Ausschlußtatbestände) zu informieren. Derartige Versicherungen sind bei Polizei's i. d. R. durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abgedeckt. Dort schließt die Gewerkschaft einen Versicherungsvertrag für ihre Mitglieder ab, welche im Bedarfsfall dann zum Einsatz kommt. Klappt auch problemlos und recht einfach. Anruf genügt und ich kann mir den Verteidiger meiner Wahl heraussuchen oder bekomme sogar Hilfe bei der Suche nach einem Fachanwalt. Ebenso ist da die Regressversicherung mit drin. Ich behaupte mal, dass ein Großteil der Mitglieder aufgrund dieser Tatsache überhaupt erst beigetreten sind. Beweisen kann ich es natürlich nicht ;-) Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Wernigerode/Harz / Sachsen-Anhalt | 587008 | |||
Datum | 14.10.2009 12:52 | 11093 x gelesen | |||
Genau mit solch einer "Mitgliedbeitragsimmanenten" Versicherung hatte ich ja (in meiner Pol-Zeit) das Problem, dass z.B. (Regress-) Schäden aus dem Betrieb von Dienst-Kfz nicht (damals noch) eingeschlossen waren und so "durfte" ich dann (nach langem Rechtsstreit...StVO-mäßig nebenbei übrigens ohne Strafe rausgekommen!) bei meiner "ersten roten Ampel" bzw. "danach" dann einen "halben" FuStW "abbezahlen" ...aus Schaden wird man klug und kann (sollte!!) andere warnen ;-) Aber die wenigsten Angehörigen/Führungskräfte einer FF werden einer *Feuerwehrgewerkschaft" angehören ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner Greif "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587021 | |||
Datum | 14.10.2009 13:24 | 11281 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDerartige Versicherungen sind bei Polizei's i. d. R. durch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft abgedeckt. Dort schließt die Gewerkschaft einen Versicherungsvertrag für ihre Mitglieder ab, welche im Bedarfsfall dann zum Einsatz kommt. Klappt auch problemlos und recht einfach. Das wäre eigentlöich Aufgabe der Feuerwehrverbände wenn - ja wenn sie wirklich das wären was sie immer erzählen. Nämlich die Interessenvertreter der Feuerwehrangehörigen. Leider sind sie aber die Interessenvertreter der Feuerwehren und damit der Gemeinden (die ja durchaus auch mal gegnerische Partei in einem Rechtsstreit sein kann). Ergo fällt das leider aus... Ich würde mir wünschen, daß die Verbände diese Aufgabe übernehmen würden und dem einzelnen FM als Individuum Rechtsschutz in Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahren gewähren. Egal wer gegnerische Partei ist. Aber das wird bei usnerer Verbandsstruktur wohl ein Traum bleiben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 587025 | |||
Datum | 14.10.2009 13:28 | 11078 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian Fischer Ich würde mir wünschen, daß die Verbände diese Aufgabe übernehmen würden und dem einzelnen FM als Individuum Rechtsschutz in Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahren gewähren. Egal wer gegnerische Partei ist guter Vorschlag. Bedarf besteht da schon. Wenn ich da z.B. an die Opfer von grabschenden Wehrführern/Kommandanten denke ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587033 | |||
Datum | 14.10.2009 13:35 | 11061 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerBedarf besteht da schon. Geh es einfach mal im Geiste durch. Das fängt im Verwaltungsrecht bei Widerspruch und Verwaltungsgerichtsverfahren gegen belastende Verwaltungsakte (bis hin zum Ausschluß) oder disziplinare Maßnahmen an. Das geht beim OWi-Recht im Straßenverkehrsrecht weiter wo es was die Fahrerlaubnis betrifft durchaus um Existensfragen gehen kann. Das betrifft das Zivilrecht bis hin zur mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge). Und das betrifft ggf. den Bereich des Zivilrechts um Ersatzansprüche gegen die Gemeinde oder eine Versicherung zu erstreiten bzw. Regreßforderungen abzuwehren. Wenn man sich das in seiner Konsequenz für den persönlichen Lebensbereich überlegt, dürfte man diese Tätigkeit eigentlich gar nicht mehr ausüben... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587058 | |||
Datum | 14.10.2009 14:52 | 11021 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWenn man sich das in seiner Konsequenz für den persönlichen Lebensbereich überlegt, dürfte man diese Tätigkeit eigentlich gar nicht mehr ausüben... Ist das nicht ggfs. auch ein Grund weshalb immer weniger geeignete FüKr zu finden sind ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Bern8d H8., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 587181 | |||
Datum | 14.10.2009 22:03 | 11059 x gelesen | |||
Ich besorg die Daten. _______________________________ http://www.feuerwehr-itzehoe.de | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 587218 | |||
Datum | 15.10.2009 06:41 | 10987 x gelesen | |||
Super, Vielen Dank im voraus...! MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 587223 | |||
Datum | 15.10.2009 07:34 | 10860 x gelesen | |||
Hallo Jörn, habt Ihr in Eurer Gegend so was wie eine Ehrenamtsbörse (Beispiel )? Die kennen sich i.d.R. ganz gut mit solchen Fragen aus (geht ja auch teilweise um die "normalen" Vereinsfragen) bzw. können Dir auch Versicherungen nennen, mit denen z.B. Rahmenverträge bestehen (auch wenn Feuerwehrs mal wieder Sonderfälle sind), so denn, viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | |||||
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Autor | Diet8er 8C., Naila / Bayern | 587689 | |||
Datum | 17.10.2009 13:52 | 10847 x gelesen | |||
Hallo Jörn, ich habe mal mit unserem LFV-Geschäftsführer darüber gesprochen, nachdem in den Antworten auch die Verbände angesprochen wurden. Der LFV Bayern hat für alle Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese deckt – Schadensersatz-Rechtsschutz – Arbeits-Rechtsschutz – Sozialgericht-Rechtsschutz – Straf-Rechtsschutz – Ordnungswidrigkeiten-Bußgeld-Rechtsschutz Evtl. gibt es in den anderen Bundesländern ähnliches. Gruß aus dem Süden Meine Meinung ist öffentlich, man kann sie teilen, muss aber nicht. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 587691 | |||
Datum | 17.10.2009 14:13 | 10759 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Dieter Centner Der LFV Bayern hat für alle Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Ein eventueller Rechtsstreit gegen die Gemeinde dürfte i.d.R. vor dem Verwaltungsgericht ausgetragen werden und ist damit nicht enthalten? (welche Gerichtsbarkeit ist für den Regress bei der Amtshaftung zuständig, ist das auch vom Schadenersatz-Rechtsschutz abgedeckt?) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Diet8er 8C., Naila / Bayern | 587700 | |||
Datum | 17.10.2009 14:42 | 10761 x gelesen | |||
Dürfte dann auf den einzelnen Fall ankommen, der LFV hat wohl alles, woran beim Abschluss gedacht wurde, versichert. Außerdem gibts dort auch rechtliche Beratung. Was es wirklich wert ist, muss ich hoffentlich nie ausprobieren Gruß Dieter Meine Meinung ist öffentlich, man kann sie teilen, muss aber nicht. | |||||
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Autor | Jörg8 M.8, Villmar / Hessen | 587701 | |||
Datum | 17.10.2009 14:50 | 10747 x gelesen | |||
Für Schadensfälle die man ggf. verantworten muss gibt es die sog. Diensthaftpflicht oder auch Amtshaftpflicht genannt. Diese Versicherung kann jeder zusätzlich zu der Privathaftpflicht abschließen. Sie ist kostengünstig und wird als Zusatzversicherung von der Haftplicht- bzw. Rechtschutzversicherung angeboten. Gruß Joschi | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587702 | |||
Datum | 17.10.2009 14:57 | 10740 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg MüllerFür Schadensfälle die man ggf. verantworten muss gibt es die sog. Diensthaftpflicht oder auch Amtshaftpflicht genannt. § 15 Abs. 6 FwG Ba-Wü "Die Gemeinden haben die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr gegen Haftpflicht in Höhe von mindestens zehn Millionen Deutsche Mark zu versichern." Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 587704 | |||
Datum | 17.10.2009 15:17 | 10775 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg MüllerSie ist kostengünstig und wird als Zusatzversicherung von der Haftplicht- bzw. Rechtschutzversicherung angeboten. Genau. Und wenn sie bei grober Fahrlässigkeit nicht eintritt, kannst Du das Geld lieber in die Heizung werfen und Dir die Hände wärmen, denn dann ist genau DAS versichert, wofür nach allen 16 Brandschutzgesetzen sowieso die Gemeinde eintreten muss. Eine Versicherung, die bei Vorsatz eintritt, darf es AFAIK gar nicht geben, insofern decken solche Versicherungen einen recht schmalen Bereich ab. Ähnliche Bauernfängerei gibts auch bei der Dienstunfähigkeit. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 587705 | |||
Datum | 17.10.2009 15:23 | 10771 x gelesen | |||
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Auch ich habe so eine sog. Regress-Haftpflichtversicherung, man weiß ja nie ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587707 | |||
Datum | 17.10.2009 15:42 | 10825 x gelesen | |||
Geschrieben von Dieter Centnerer LFV Bayern hat für alle Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Und wer sind die Mitglieder im LFV bzw. den nachgeordneten Verbänden? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 587713 | |||
Datum | 17.10.2009 16:43 | 10756 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Marc Dickey Und wer sind die Mitglieder im LFV bzw. den nachgeordneten Verbänden? ... weil ja dann auch ein "Straf-Rechtsschutz" bei juristischen Persönlichkeiten (=Gebietskörperschaften) unheimlich viel Sinn machen würde ... ... der Sozialfond (bzw. jetzt Stiftung) meines KFV zahlt ja auch nicht an durch Feuerwehrtätigkeit geschädigte Kommunen, sondern für ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Diet8er 8C., Naila / Bayern | 587714 | |||
Datum | 17.10.2009 17:43 | 10712 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyUnd wer sind die Mitglieder im LFV bzw. den nachgeordneten Verbänden? Jeder FA einer Mitgliedsfeuerwehr, für den Beiträge abgeführt werden ? Oder wie war die Frage zu verstehen? Meine Meinung ist öffentlich, man kann sie teilen, muss aber nicht. | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587715 | |||
Datum | 17.10.2009 18:31 | 10657 x gelesen | |||
Geschrieben von Dieter CentnerJeder FA einer Mitgliedsfeuerwehr, für den Beiträge abgeführt werden ? Mitglied in den Feuerwehrverbänden sind nicht die FA sondern die Feuerwehren (also aufgrund fehlender Rechtspersönlichkeit letztendlich die Städte und Gemeinden). MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 587716 | |||
Datum | 17.10.2009 18:33 | 10604 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Bayer... weil ja dann auch ein "Straf-Rechtsschutz" bei juristischen Persönlichkeiten (=Gebietskörperschaften) unheimlich viel Sinn machen würde .. Ist mir schon klar. Geschrieben von Gerhard Bayer ... der Sozialfond (bzw. jetzt Stiftung) meines KFV zahlt ja auch nicht an durch Feuerwehrtätigkeit geschädigte Kommunen, sondern für ... Ist halt die benannte Zielgruppe. Dieter sprach davon das die Zielgruppe = Mitglieder wären. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 587758 | |||
Datum | 17.10.2009 22:56 | 10656 x gelesen | |||
Ich noch mal erst mal vielen Dank für das geschriebene Wort! Ich sehe das hauptsächlich so: Hat eine Führungskraft eine Entscheidung getroffen, die sich als ungünstig oder mit ungünstigen Folgen oder absolut falsch erweist, dann sehe ich das so, dass Ihm ein Rechtsbeistand dazu zur Verfügung stehen sollte. Egal ob im Einsatz diese Entscheidung getroffen wurde oder nicht. Bei uns ist so etwas noch nicht aufgetreten, aber wie stünde ein z.B. Gruppenführer da, der sich für sein Ehrenamt den A... aufreißt. Was nützen denn Attraktivitätsprogramme fürs Ehrenamt, wenn man keine Hilfe hat, wenn man selber welche braucht? Man sollte nun schon eine Eignung zur Führungskraft haben, aber wie gesagt keiner von uns kann vor Fehler sicher sein. MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587786 | |||
Datum | 18.10.2009 12:05 | 10557 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn PatkeHat eine Führungskraft eine Entscheidung getroffen, die sich als ungünstig oder mit ungünstigen Die "Strafe" wird aber keine Versicherung übernehmen, weil nicht zulässig. Geschrieben von Jörn Patke Bei uns ist so etwas noch nicht aufgetreten, aber wie stünde ein z.B. Gruppenführer da, der sich für sein Ehrenamt den A... aufreißt. Wie jeder andere Bürger in unserem Staat auch. Geschrieben von Jörn Patke aber wie gesagt keiner von uns kann vor Fehler sicher sein. Dessen sollte man sich aber auch immer bewusst sein! mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 587787 | |||
Datum | 18.10.2009 12:08 | 10495 x gelesen | |||
Die Strafe muss jeder selbst verbüßen, daß ist mir schon klar. Mir gehts doch nur um Rechtsbeistand. MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587818 | |||
Datum | 18.10.2009 15:33 | 10542 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn PatkeHat eine Führungskraft eine Entscheidung getroffen, die sich als ungünstig oder mit ungünstigen Kann man das mal mit Beispielen konkretisieren? Um was geht es eigentlich? Größere Schäden wegen falscher Einsatztaktik? Schäden am eigenen Gerät wegen ungeschickter Fahrzeugaufstellung oder Fahrweise? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587825 | |||
Datum | 18.10.2009 16:03 | 10659 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckUm was geht es eigentlich? Größere Schäden wegen falscher Einsatztaktik? Schäden am eigenen Gerät wegen ungeschickter Fahrzeugaufstellung oder Fahrweise? Im Zweifel um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Begangen an einer Einsatzkraft oder an einem Zivilisten. Durch falsche Entscheidungen im Einsatz, falsche Vorbereitung (AAO, Ausbildung,...), falsche Ausrüstung,... TÜ hat gezeigt, wie schnell Verantwortliche da im Focus der Ermittlungsbehörden stehen können. Und der juristische Vortrag in Pfarrkirchen bei der vorletzten? Veranstaltung hat gezeigt, wie nüchtern ein Volljurist und Richter das ganze sieht und wie rein logisch er bei der Beurteilung vorgeht. Da ist einigen Teilnehmern im Saal klar geworden, welche Konsequenzsn sich aus ihrer Tätigkeit als führungskraft ergeben können... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 587826 | |||
Datum | 18.10.2009 16:09 | 10505 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischerwie nüchtern ein Volljurist und Richter das ganze sieht und wie rein logisch er bei der Beurteilung vorgeht. Kann man das irgendwo nachlesen? Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587828 | |||
Datum | 18.10.2009 16:12 | 10506 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars KonradKann man das irgendwo nachlesen? Soweit ich weiß leider nein. Wäre auch nur halb so eindrucksvoll, da die nüchterne Präsentationstechnik und die Vortragsart 50% der Wirkung ausgemacht haben. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 587829 | |||
Datum | 18.10.2009 16:18 | 10473 x gelesen | |||
Schade, hatte leider nicht die Möglichkeit nach Pfarrkirchen zu fahren, war aber froh, dass ich es dieses Jahr nach Eppstein geschafft habe. Klar ist ein guter Vortrag immer besser als die reine Präsentation, aber für die nicht dagewesenden bestimmt noch ausreichend informativ. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 587830 | |||
Datum | 18.10.2009 16:21 | 10510 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Christian Fischer Im Zweifel um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Aktuelles Beispiel dazu: Freie Presse - Übung mit Explosion Wilkau-Haßlau bzw. FW-Forum Bin gespannt, was da raus kommt... MkG Sascha | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 587838 | |||
Datum | 18.10.2009 16:58 | 10567 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIm Zweifel um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung. Ist da nicht auch vom Dienstherrn ein Rechtsbeistand zu stellen? In Anlehnung an beamtenrechtliche Regelungen? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587839 | |||
Datum | 18.10.2009 17:18 | 10558 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDa ist einigen Teilnehmern im Saal klar geworden, welche Konsequenzsn sich aus ihrer Tätigkeit als führungskraft ergeben können... Da erst ? Führung = Verantwortung sollten FüKr eigentlich auch wissen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Diet8er 8C., Naila / Bayern | 587842 | |||
Datum | 18.10.2009 17:40 | 10444 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyMitglied in den Feuerwehrverbänden sind nicht die FA sondern die Feuerwehren (also aufgrund fehlender Rechtspersönlichkeit letztendlich die Städte und Gemeinden). Daher schrieb ich auch Jeder FA einer Mitgliedsfeuerwehr, denn die Feuerwehren sind Mitglieder im Verband und die Versicherung gilt für Alle gesetzlichen Vertreter, Angestellte, Mitglieder von • Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.V. • Bezirks-, Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände • Örtlichen Feuerwehren (Mitglieder im Verband) Quelle: Fachinformation bei Regierung von Oberbayern Viele Grüße Dieter Meine Meinung ist öffentlich, man kann sie teilen, muss aber nicht. | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 587844 | |||
Datum | 18.10.2009 17:48 | 10475 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Dieter Centner denn die Feuerwehren sind Mitglieder im Verband Feuerwehren können gar nirgends Mitglied sein, denn sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit. MkG Sascha | |||||
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Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 587846 | |||
Datum | 18.10.2009 18:00 | 10399 x gelesen | |||
Die rechtliche Auskunft kannste vergessen...... Da traut sich keiner aus dem Fenster..... Ein Anruf beim Bgm war alles, was die zuwege gebracht haben...... Da wollte ich etwas wegen meinem Kdt wissen.... Die interessiert nicht einmal der Datenschutz..... Sche.....laden außer Beiträge kassieren können die nicht viel..... von mir aus kann man den Laden getrost zumachen.... Das ist meine pers. Meinung zum FV.... In Treue fest! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 587848 | |||
Datum | 18.10.2009 18:10 | 10487 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerWäre auch nur halb so eindrucksvoll, da die nüchterne Präsentationstechnik und die Vortragsart 50% der Wirkung ausgemacht haben. Hallo, der Vortrag war Spitze. mittels einer? Folie worauf er Striche zum Gitter aufbaute hat er sehr nüchtern aber pointiniert jedem Anwesenden anschaulich erklärt was einer Fükr. recht schnell passieren kann. Im juristischem Sinne. Kern war für mich das die Nicht-mehr-Sakrosanz der Feuerwehr zur Kenntnis genommen werden muss. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587851 | |||
Datum | 18.10.2009 19:10 | 10426 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertzmittels einer? Folie worauf er Striche zum Gitter aufbaute hat er sehr nüchtern aber pointiniert jedem Anwesenden anschaulich erklärt was einer Fükr. recht schnell passieren kann. Im juristischem Sinne. Jo. €-Zeichn, Gitter etc. In sofern gibt es auch keine Präsentation. Es war eine Folie und Folienstift ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587853 | |||
Datum | 18.10.2009 19:13 | 10401 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDa erst ? In dem Umfang - ja. Ging u.a. darum, wie er als Jurist eine nfall aufarbeiten würde. Er hat sich auch gut vorbereitet. Hat sich die DVen, Feuerwehrgesetz etc. geschnappt, durchgearbeitet und wußte mehr über die Verantwortung des Vorgesetzten z.B. im Hinblick auf die DV 7 (und so würde er es auch im Prozeß anwenden), als vermutlich die meisten FF-FüKräfte in Deutschland... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 587856 | |||
Datum | 18.10.2009 19:23 | 10576 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerVeranstaltung hat gezeigt, wie nüchtern ein Volljurist und Richter das ganze sieht und wie rein logisch er bei der Beurteilung vorgeht. Da ist einigen Teilnehmern im Saal klar geworden, welche Konsequenzsn sich aus ihrer Tätigkeit als führungskraft ergeben können... ja, aber ebenso hat bei vielen danach mit Sicherheit die Verdrängungsreaktion wieder eingesetzt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 587858 | |||
Datum | 18.10.2009 19:28 | 10538 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinoja, aber ebenso hat bei vielen danach mit Sicherheit die Verdrängungsreaktion wieder eingesetzt... Wird sich m.E. nur dann ändern, wenn die Justiz den Ehrenamtsbonus streicht und endlich durchgeift. Und diese Ergebnisse dann auch breit veröffentlicht werden. Dann geht zwar das Gejammere los, der eine oder andere wird dann sagen "dann mach ich das aber nicht mehr" was aber keine Verlust sein wird. Und allgemein wird die Qualität unserer Dienstleistung steigern. Mir würde im ersten Schritt schon ausreichen, wenn die Unfallkassen regelmäßig die Feuerwehr-HP mit Einsatzberichten und Übungsberichten, Bilder aus der Tagespresse,... auswerten würden und dann ggf. unangenehme Schreiben an die Gemeinden schicken, bis hin zu Bußgeldern wo das vorgesehen ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 587866 | |||
Datum | 18.10.2009 20:40 | 10400 x gelesen | |||
Hallo, und ganz einfach wegen solchen Fällen sollte es einen Rechtsbeistand geben. Wenn alles gut läuft gibt es eigentlich kaum ein Dankeschön, aber wehe es geht was schief... Es wär doch nur sinnvoll einen Rechtsbeistand zu haben. Ich behaupte mal der Wehrführer ist schon jahrelang Helfer / Retter und sowas bricht einem dann das Genick für den Rest des Lebens! Ist doch super! MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587877 | |||
Datum | 18.10.2009 21:02 | 10381 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn Patkewegen solchen Fällen sollte es einen Rechtsbeistand geben. Falsch, dafür sollten wir Federn und teeren wieder einführen! mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 587897 | |||
Datum | 18.10.2009 21:31 | 10408 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sascha Tröger Feuerwehren können gar nirgends Mitglied sein, denn sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit in Bayern in gewisser Weise schon, denn hier sind die Feuerwehrvereine Mitglied im LFV, und diese sind juristische Personen des Privatrechts. Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 587899 | |||
Datum | 18.10.2009 21:35 | 10401 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Christian Fischer Soweit ich weiß leider nein. Beispiel Die Folien bringen nichts, wenn man nicht den Vortrag dazu kennt. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 587902 | |||
Datum | 18.10.2009 21:51 | 10380 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichartin Bayern in gewisser Weise schon, denn hier sind die Feuerwehrvereine Mitglied im LFV, und diese sind juristische Personen des Privatrechts. Auch außerhalb Bayerns gibt es Feuerwehrvereine. Der Feuerwehrverein ist jedoch was anderes als die Einrichtung der Gemeinde zur Gefahrenabwehr ("Feuerwehr"). Dass man in Bayern (historisch bedingt), oder auch woanders, vielmals nicht in der Lage ist, Verein und Feuerwehr sauber voneinander zu trennen, weiß ich auch, ändert aber nichts an der Sachlage. Wenn nur der Verein im Verband ist, was passiert eigentlich mit dem FA, der zwar in der Feuerwehr, nicht jedoch im Verein ist? MkG Sascha | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 587914 | |||
Datum | 18.10.2009 22:52 | 10483 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn Patkeund ganz einfach wegen solchen Fällen sollte es einen Rechtsbeistand geben. Hallo Jörn genau deswegen sollte es Das nicht geben. Sondern der Rechtsbeistand sollte greifen wenn aus "Unabsichtlichkeit" was passiert ist. Geschrieben von Jörn Patke Wenn alles gut läuft gibt es eigentlich kaum ein Dankeschön, aber wehe es geht was schief... Das ist die Macht des Faktischem, Oder einfacher:"Wo kein Kläger...." Geschrieben von Jörn Patke Ich behaupte mal der Wehrführer ist schon jahrelang Helfer / Retter und sowas bricht einem dann das Genick für den Rest des Lebens! Gewollt mal ein Stückl zu weitgehend: Der oder die WF mögen zwar schon ewig in der Fw sein aber immer nach dem Motto "Haben wir schon immer.." zu verfahren. Und denen gehört zumindest 2009 endlich mal ein paar auf den Sack. Ganz ehrlich. Wie hier schon erwähnt, Gregor wird nicht der einzige Jurist sein der es gut erklären kann. Mann sollte aber auch diesen Leuten zutrauen bestehendes Recht zu lesen und zu verstehen. Ich möchte hier jetzt auch keine Pauschalschelte an den vielen engagierten Fükr. lostreten(und Derer gibts in der Zwischenzeit viele). Nur möchte ich das auch die Fw. sich aus dem Denken in Hinblick auf einem rechtsfreien Raum löst. Es gibt so Dinge die enden nicht an der Ortsgrenze. Und nur weil noch nie was passiert ist heißt das nicht das es so bleibt. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Jörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg | 587919 | |||
Datum | 18.10.2009 23:15 | 10337 x gelesen | |||
Hallo Peter! Geschrieben von Peter Lieffertz Sondern der Rechtsbeistand sollte greifen wenn aus "Unabsichtlichkeit" was passiert ist. Der besagte hatte bestimmt auch nicht die Absicht jemanden zu verletzen... Oder soll man nun Ausbildung nicht einbeziehen??? Ein klarer Menschenverstand sollte bei jeder Führungskraft vorhanden sein, ohne Frage. MkG Gruss Jörn | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 587920 | |||
Datum | 18.10.2009 23:25 | 10304 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn PatkeDer besagte hatte bestimmt auch nicht die Absicht jemanden zu verletzen... Da bin ich mir nicht immer sicher... Der Herr aus Kölle kan es sicher besser aber der Spruch:"Et wär noch immer jut gegange..." ist leider immer noch Bestandteil des Führens Einiger. Geschrieben von Jörn Patke Oder soll man nun Ausbildung nicht einbeziehen??? Doch sollte man. Und am Besten in regelmäßigen Abständen updaten. Dann würde manch Sache nicht mehr so verkauft und gemacht. Geschrieben von Jörn Patke Ein klarer Menschenverstand sollte bei jeder Führungskraft vorhanden sein, ohne Frage. Zweifellos. Sollte man voraussetzen :-). Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 587921 | |||
Datum | 18.10.2009 23:34 | 10330 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörn PatkeDer besagte hatte bestimmt auch nicht die Absicht jemanden zu verletzen... Gegen Vorsatz hilf die Rechtsschutzversicherung aber auch nicht. Nochmals, wer von der Übungsleitung war wie zu der Übungsdurchführung qualifiziert ? Und nein die üblichen Laufbahnlehrgänge sind keine Qualifikation um heiße Übungen durchführen zu können. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 587942 | |||
Datum | 19.10.2009 09:02 | 10349 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha TrögerDass man in Bayern (historisch bedingt), oder auch woanders, vielmals nicht in der Lage ist, Verein und Feuerwehr sauber voneinander zu trennen, weiß ich auch, ändert aber nichts an der Sachlage. So historisch bedingt ist die Lösung nicht. Es gibt sie erst seit Anfang der 80er Jahre und ist eine Möglichkeit die überall bestehenden Kameradschaftskassen zu legalisieren. Was ich seit meiner Zeit in NRW so über diverse Feuerwehrvereine und Kassen etc. so gehört habe, da stellen sich meine Nackenhaare. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 588252 | |||
Datum | 21.10.2009 00:30 | 10472 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christian Fischer Das fängt im Verwaltungsrecht bei Widerspruch und Verwaltungsgerichtsverfahren gegen belastende Verwaltungsakte (bis hin zum Ausschluß) oder disziplinare Maßnahmen an. Was dann richtigerweise schon schwierig wird, wenn man einen Rechtsbeistand der Gemeinde hat. Ob der einen objektiv berät? Geschrieben von Christian Fischer as betrifft das Zivilrecht bis hin zur mehrfachen fahrlässigen Körperverletzung (ggf. mit Todesfolge). Du meinst das Strafrecht ;-) Wobei hier schlecht Rechtsschutzversicherung bei nur vorsätzlich zu verwirklichen Delikten wie z.B. Unfallflucht, Sachbeschädigung o.ä. gar nicht zahlen und gute Rechtsschutzversicherungen sich nur ihr Geld zurückholen, wenn mana auch wegen einer Vorsatztat verurteilt wird, was wichtig ist, da z.B. jede Einstellung, die ein Anwalt im Vorverfahren erreicht mitversichert ist. Und das dürfte bei kleineren Delikten meist der Fall sein. Fahrlässigen Totschlag gibt es übrigens nicht, das wäre dann fahrlässige Tötung hat einen eigenen Paragraphen. ;-) Geschrieben von Christian Fischer Und das betrifft ggf. den Bereich des Zivilrechts um Ersatzansprüche gegen die Gemeinde oder eine Versicherung zu erstreiten bzw. Regreßforderungen abzuwehren. Wobei es hier zu beachten gilt, dass "normale" Rechtschutzversicherungen die Abwehr schon Schadensersatzansprüchen in der Regel nicht mitversichern, d.h. bei Regressforderungen steht man wieder alleine da. Und das kann teuer werden. Streitwert wegen Regress wegen zB. eines grob fahrlässig zu Schrott gefahrenen LFs lässt Anwälte lachen :-)) @all, die so eine "Feuerwehrrechtschutz" abgeschlossen haben: Welche Versicherer bieten das an, zu welchem Preis und sind o.g. Probleme mit "normalen" Rechtschutzversicherungen mitversichert? Infos gerne auch per PN wer keine Schleichwerbung machen möchte :-) Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 588253 | |||
Datum | 21.10.2009 00:44 | 10295 x gelesen | |||
Geschrieben von Katja Midunsky@all, die so eine "Feuerwehrrechtschutz" abgeschlossen haben: Welche Versicherer bieten das an, zu welchem Preis und sind o.g. Probleme mit "normalen" Rechtschutzversicherungen mitversichert? Hallo Katja, wie ich Dir bereits vor einiger Zeit auf Deine Anfrage mitgeteilt hatte, machte ich mit der GUV bereits zweimal wirklich gute Erfahrungen. Was ergaben Deine Zweifel bezüglich der Absicherung bei fahrlässigen Handlungen ? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 588259 | |||
Datum | 21.10.2009 07:52 | 10307 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckIn Anlehnung an beamtenrechtliche Regelungen? An welche denn? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 588419 | |||
Datum | 21.10.2009 20:19 | 10267 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamAn welche denn? Ich dachte hieran: "Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung." Gruß, Stefan | |||||
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