alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaNotfallsignalgeber AUER24 Beträge
RubrikAtemschutz
 
AutorMark8us 8T., Saarbrücken - Güdingen / Saarland589273
Datum27.10.2009 20:0910330 x gelesen
Hallo alle zusammen!

Eine Frage,

hat jemand Probleme mit dem Support und Kundendienst der Firma MSA Auer?

Folgendes Szenario,


Produktbezeichnung Fire Fly II S

wir haben für unseren Ausrückebereich 8 Notsignalgeber angeschafft. 4 St. 2007 und 4 weitere 2008. Bei der ersten Charge 4/2007 war direkt ein Gerät defekt. Der Warnton war nicht zu hören ! Natürlich gaben wir das gerät über den Zwischenhändler zurück. Es wurde durch MSA repariert, nicht ersetzt ! Wartezeit ca. 6 Wochen !

Nun haben wir vor ca. 4 Wochen erneut das gleiche Problem mit einem weiteren gerät aus dieser Liefercharge von 2007. Erneut habe ich das Gerät über unseren Zwischenhändler zur Reparatur abgegeben. Heute bekam ich die Info das sich eine Reparatur nicht lohnt und ein Neukauf besser wäre.
2 Jahre Garantie sind natürlich abgelaufen, Kaufdatum war 4/2007.

In meiner Fehlerbeschreibung habe ich natürlich daraufhin gewiesen, das sich ein ähnlicher Fehler bereits beim Kauf 4/2007 an einem anderen Notfallsignalgeber aufgezeigt hatte. Dokumentiert mit Seriennummer etc.......

Desweiteren kostet der Signalgeber nun 70 Euro mehr als 2008 beim letzten Kauf. Ein weiterer Hinweis war noch, das sie das Gerät nicht einmal in Augenschein genommen haben, sondern lediglich auf das Produktiondatum geschaut hätten.

weitere Frage,

hat jemand Kenntnis über evtl. ähnliche Fehlfunktionen dieser Produktreihe gegebenenfalls sogar aus dem Produtionsjahr 2007 ?


Ich finde es von der Firma MSA etwas forch, so zu reagieren. Dann geht es nach gerade mal 25 Monaten Defekt.

Ein guter Kundenservice ist das nicht gerade. Ok, das wir mit 8 geräten nicht gerade die Großabnehmer sind ist auch kalr trotzdem geht es um das Prinzip und den Kundenservice den ich erwartet hätte. Zumindest einen Fehlerbericht hätte ich nach 4 Wochen erwartet.


Mit Kameradschaftlichem Gruß
Markus Towae

Mitglied der FF Saarbrücken Löschbezirk 23 Güdingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen589277
Datum27.10.2009 20:157028 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus TowaeIch finde es von der Firma MSA etwas forch, so zu reagieren. Dann geht es nach gerade mal 25 Monaten Defekt.

sorry, aber es gibt nunmal Stichtage...
Von daher kann ich deinen Arger verstehen, verstehe aber auch den Hersteller...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8T., Saarbrücken - Güdingen / Saarland589285
Datum27.10.2009 20:426967 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhutsorry, aber es gibt nunmal Stichtage...
Von daher kann ich deinen Arger verstehen, verstehe aber auch den Hersteller...


Also mir ist das auch klar, jedoch sage ich das es nicht sein darf, ohne technisch zu untersuchen was der Grund für die Fehlfunktion oder keine Funktion liegt, zu sagen nö machen wir nicht, zu teuer.

Dann noch vor dem Hintergund das der Kunde auf einen vielleicht "Serienfehler" hinweißt. Ich meine der selbe Fehler war ja bereits bei der Auslieferung der Charge gewesen, nur an einem anderen Gerät.

Ich habe mir da mehr erwartet bzw. erwarte da immer noch eine Antwort !!


Mit Kameradschaftlichem Gruß
Markus Towae

Mitglied der FF Saarbrücken Löschbezirk 23 Güdingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional589286
Datum27.10.2009 20:496990 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus TowaeAlso mir ist das auch klar, jedoch sage ich das es nicht sein darf, ohne technisch zu untersuchen was der Grund für die Fehlfunktion oder keine Funktion liegt, zu sagen nö machen wir nicht, zu teuer.

Und wer bezahlt die technische Untersuchung? Nehmen wir mal an, die technische Untersuchung dauert insgesamt eine Stunde, dann kommt ein Kostenvoranschlag für die Reparatur und ihr entscheidet euch nicht reparieren zu lassen. dann hat der Techniker eine Stunde für lau gearbeitet.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Freilassing / Bayern589288
Datum27.10.2009 20:506702 x gelesen
Hallo Markus,

versuch´ doch mal mit dem für Euer Gebiet zuständigen Verkaufsbüro von MSA AUER Kontakt aufzunehmen. Vielleicht kann man dir hier entgegen kommen.


Viele Grüße

Michael Brandl

Alle Atemschutzinfos auf:
Atemschutz.org - DIE Atemschutzpage

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen589293
Datum27.10.2009 21:046813 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christi@n PannierUnd wer bezahlt die technische Untersuchung? Nehmen wir mal an, die technische Untersuchung dauert insgesamt eine Stunde, dann kommt ein Kostenvoranschlag für die Reparatur und ihr entscheidet euch nicht reparieren zu lassen. dann hat der Techniker eine Stunde für lau gearbeitet.

das ist das, was niemand sieht bzw. sehen will.
Hatte gerade einen entsprechenden Kostenvoranschlag auf dem Tisch, da kostete die Begutachtung 10% vom Wiederbeschaffungswert, Verrechnung mit eventueller Reparatur, bei Verschrottung muss dann eben gezahlt werden...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8T., Saarbrücken - Güdingen / Saarland589294
Datum27.10.2009 21:046905 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierUnd wer bezahlt die technische Untersuchung? Nehmen wir mal an, die technische Untersuchung dauert insgesamt eine Stunde, dann kommt ein Kostenvoranschlag für die Reparatur und ihr entscheidet euch nicht reparieren zu lassen. dann hat der Techniker eine Stunde für lau gearbeitet.

Liegt doch wohl auch im Interesse des Unternehmens, oder ? Gerade wenn mir der Kunde mitteilt das nun bereits 2 von 4 Geräten den gleichen Fehler aufweißen.


Mit Kameradschaftlichem Gruß
Markus Towae

Mitglied der FF Saarbrücken Löschbezirk 23 Güdingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen589300
Datum27.10.2009 21:256773 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Markus TowaeLiegt doch wohl auch im Interesse des Unternehmens, oder ? Gerade wenn mir der Kunde mitteilt das nun bereits 2 von 4 Geräten den gleichen Fehler aufweißen.

naja, kommt immer drauf an. Wenn der Stundensatz des "Inspekteurs" höher ist als der Wert des GErätes, dann sicherlich nicht. Ich habe hier auch schon mehrfach Netzteile von SPS getauscht. Die ausgetauschten Teile landen direkt in der Tonne.
Wenn nicht gerade sehr viele mit gleichem Fehler reklamiert werden, dann ist das so üblich...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional589302
Datum27.10.2009 21:266738 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Markus TowaeLiegt doch wohl auch im Interesse des Unternehmens, oder ?

Was? Für lau zu arbeiten? Damit ruiniert sich schlimmstenfalls das Unternehmen, weil es Kosten verursacht, die nicht durch Einnahmen gedeckt werden.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen589316
Datum27.10.2009 21:526876 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhut
das ist das, was niemand sieht bzw. sehen will.
Hatte gerade einen entsprechenden Kostenvoranschlag auf dem Tisch, da kostete die Begutachtung 10% vom Wiederbeschaffungswert, Verrechnung mit eventueller Reparatur, bei Verschrottung muss dann eben gezahlt werden...

Nun ja, der Käufer "einer mangelhaften Sache" muß dem Verkäufer zwei Nacherfüllungssversuche einräumen. Und der Verkäufer hat dadurch wiederum das Recht, die mangelhafte Sache entsprechend nachzubessern.
Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnt (z.B. wegen Unverhältnismäßigkeit), dann kann der Käufer Schadenersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Aber noch lange vor diesem Paragraphen aus dem HGBgibt´s das, was Markus und der Ottonormalverbraucher als "Kundenservice" verstehen. (ich hab mich wegen vier Wochen, die die Garantie bei meinem Auto abgelaufen war, mit Audi rumstreiten dürfen und "gewonnen").
Und die Nacherfüllung durch kostenlosen Austausch des mangelhaften NSG halte ich persönlich für durchaus tragbar...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen589317
Datum27.10.2009 21:596795 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars TiedemannNun ja, der Käufer "einer mangelhaften Sache" muß dem Verkäufer zwei Nacherfüllungssversuche einräumen. Und der Verkäufer hat dadurch wiederum das Recht, die mangelhafte Sache entsprechend nachzubessern.
Erst wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung ablehnt (z.B. wegen Unverhältnismäßigkeit), dann kann der Käufer Schadenersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.


aber nicht, wenn die Gewährleistungszeit abgelaufen ist!
Und das ist sie hier!

Geschrieben von Lars TiedemannAber noch lange vor diesem Paragraphen aus dem HGBgibt´s das, was Markus und der Ottonormalverbraucher als "Kundenservice" verstehen. (ich hab mich wegen vier Wochen, die die Garantie bei meinem Auto abgelaufen war, mit Audi rumstreiten dürfen und "gewonnen").

Ich konnte mich da auf Rechtsstreitigkeiten anderer berufen...

Aber nichts destotrotz, ich bin auch jemand, bei dem sich die Kunden melden, wenn irgendwas kaputt ist. Da gibt es nunmal entsprechende Stichtage, ab denen das Thema Gewährleistung etc. pp. gegessen ist. Stellt sich dann auch immer die Frage, was ist kaputt (sprich irgendwas richtig großes, robustes oder was "kleines -> Elektronikbauteil), bei Elektrobauteilen ist mit dem Stichtag i.d.R. Schluß und da gibts dann auch keine (bzw. nur sehr selten) Kulanz. Anders geht es nicht, die Firmen müssen auch überleben und das können sie nicht, wenn sie jedem, bei dem ein Monat der Gewährleistungsanspruch vorbei ist, neue Teile hinstellen. Wo steht dann die Grenze? 1 Woche, 1 Monat, 1 Jahr später?


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional589318
Datum27.10.2009 21:596698 x gelesen
Tach, Post!

Es gibt da nur folgendes Problem:

Geschrieben von Lars TiedemannNun ja, der Käufer "einer mangelhaften Sache" muß dem Verkäufer zwei Nacherfüllungssversuche einräumen.

Besagter Notsignalgeber war nicht mangelhaft. Ausschlaggebend ist der Zustand der Sache bei Gefahrübergang, sprich zum Zeitpunkt des Kaufes, siehe §434 (1) BGB. Lt. Aussage von Markus trat bei besagtem Notsignalgeber der Defekt erst nach mehr als zwei Jahren auf. Bei dem anderen NSG, der bereits beim Kauf defekt war, wurde seiner Aussage nach anstandslos repariert.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz589322
Datum27.10.2009 22:216564 x gelesen
Geschrieben von Markus TowaeLiegt doch wohl auch im Interesse des Unternehmens, oder ?
Die Reparatur scheint sich nicht mehr zu lohnen. Schau mal, was die Notsignalgeber heute kosten? Ich würd mir´s auch überlegen den defekten in die Tonne zu hauen, wenn ein Neuer nur unwesentlich teurer ist.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen589325
Datum27.10.2009 22:326732 x gelesen
Geschrieben von Christian Fleschhut
aber nicht, wenn die Gewährleistungszeit abgelaufen ist!
Und das ist sie hier!

Das lese ich da...
Geschrieben von Markus Towae
Bei der ersten Charge 4/2007 war direkt ein Gerät defekt. Der Warnton war nicht zu hören ! Natürlich gaben wir das gerät über den Zwischenhändler zurück. Es wurde durch MSA repariert, nicht ersetzt ! Wartezeit ca. 6 Wochen !
Nun haben wir vor ca. 4 Wochen erneut das gleiche Problem mit einem weiteren gerät aus dieser Liefercharge von 2007.

...aber anders. Gut, für den 1.NSG. Für den 2.NSG könnte man jetzt analog zu diesen Aussagen

Geschrieben von Markus Towae
Dann noch vor dem Hintergund das der Kunde auf einen vielleicht "Serienfehler" hinweißt. Ich meine der selbe Fehler war ja bereits bei der Auslieferung der Charge gewesen, nur an einem anderen Gerät.Geschrieben von Christi@n Pannier
Besagter Notsignalgeber war nicht mangelhaft. Ausschlaggebend ist der Zustand der Sache bei Gefahrübergang, sprich zum Zeitpunkt des Kaufes, siehe §434 (1) BGB.
dann vielleicht noch mit den Sonderfällen wie "Beweislastumkehr" usw. kommen oder, um auf den Zustand bei Gefahrenübergang, sprich Auslieferung, zurück zu kommen, die Sache mit den "verdeckten Mängeln"..., juristische Feinheiten (die ich auch keineswegs beherrsche) gibt´s genug. Das (die Kaufvertragstörungen) waren immer die schönsten Stunden in der Ausbildung... :-)


Geschrieben von Christian Fleschhut
Aber nichts destotrotz, ich bin auch jemand, bei dem sich die Kunden melden, wenn irgendwas kaputt ist. Da gibt es nunmal entsprechende Stichtage, ab denen das Thema Gewährleistung etc. pp. gegessen ist.
Um da mal auf meine persönliche Erfahrung mit der Firma Audi zurückzukommen (wenn auch etwas OT):
Ich stellte einige Wochen nach dem Gebrauchtwagenkauf ein sehr leises Rattern fest. Hab´s weiter beobachtet, schlimmer wurde es nicht, jedoch hab ich bei der nächsten Inspektion darauf hingewiesen. Die (Vertrags-)Werkstatt erkannte das Geräusch auch, ordnete das zunächst als "normales Betriebsgeräusch" ein, wollte sich aber dennoch im Audi-Intranet nach ähnlichen Auffälligkeiten erkundigen. Ohne Erfolg.
Bei einem späteren Werkstattaufenthalt im Rahmen einer Inspektion vier (!) Wochen nach Ablauf der "Garantie" gab ich das weiterhin bestehende Geräusch an. Die Werkstatt (in dem Fall eine andere) fand das Problem nun im Audi-Intranet (zwischenzeitlich wurde es da "veröffentlicht"), jedoch nahm man mir die Hoffnung, der Abwicklung im Rahmen der "Garantie": weil seit vier Wochen abgelaufen. Mein Pech auch, daß beim ersten Werkstattaufenthalt kein offizieller Reperaturauftrag abgeschlossen wurde. Wir hatten darauf verzichtet, weil das Geräusch von der Werkstatt als "normal" eingestuft wurde.
Durch "Vitamin B" zur ersten Werkstatt und mit ein wenig Nachdruck konnte ich dann doch auf eine Abwicklung im Rahmen der "Garantie" drängen, da ich auf das Problem deutlich vor Ablauf der Garantie hingewiesen hatte und eine Lösung seinerzeit nicht möglich war, eben weil das Problem seinerzeit noch nicht bekannt war und die Werkstatt das Problem als "normales Betriebsgeräusch" einordnete.
Problem war übrigens ein Lagerschaden an der Nockenwelle.


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen589326
Datum27.10.2009 22:356567 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Lars Tiedemannda ich auf das Problem deutlich vor Ablauf der Garantie hingewiesen hatte und eine Lösung seinerzeit nicht möglich war, eben weil das Problem seinerzeit noch nicht bekannt war und die Werkstatt das Problem als "normales Betriebsgeräusch" einordnete.

das ist ja auch was anderes, als wenn jetzt Teil A innerhalb des Gewährleistungszeitraumes defekt war (und der Schaden behoben wurde) und Teil B kurz danach, ohne vorherige Feststellung.

Den Fall habe ich jetzt in China bei nem Kunden auch. Das Problem dort wird auch erst nach Ablauf der Gewährleistung behoben. "Anmeldung" war aber noch innerhalb...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional589330
Datum27.10.2009 22:466615 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lars Tiedemann
Bei einem späteren Werkstattaufenthalt im Rahmen einer Inspektion vier (!) Wochen nach Ablauf der "Garantie" gab ich das weiterhin bestehende Geräusch an. Die Werkstatt (in dem Fall eine andere) fand das Problem nun im Audi-Intranet (zwischenzeitlich wurde es da "veröffentlicht"), jedoch nahm man mir die Hoffnung, der Abwicklung im Rahmen der "Garantie": weil seit vier Wochen abgelaufen. Mein Pech auch, daß beim ersten Werkstattaufenthalt kein offizieller Reperaturauftrag abgeschlossen wurde. Wir hatten darauf verzichtet, weil das Geräusch von der Werkstatt als "normal" eingestuft wurde.
Durch "Vitamin B" zur ersten Werkstatt und mit ein wenig Nachdruck konnte ich dann doch auf eine Abwicklung im Rahmen der "Garantie" drängen, da ich auf das Problem deutlich vor Ablauf der Garantie hingewiesen hatte und eine Lösung seinerzeit nicht möglich war, eben weil das Problem seinerzeit noch nicht bekannt war und die Werkstatt das Problem als "normales Betriebsgeräusch" einordnete.


Garantie und Sachmängelhaftung / Gewährleistung sind zwei grundverschiedene Dinge. das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, auch wenn das immer wieder verwechselt / durcheinandergeworfen wird.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen589412
Datum28.10.2009 14:516507 x gelesen
Hallo
Es gibt auch Hersteller, die eine kostenlose Garantieverlängerung für Geräte anbieten, die eventuell einen Serienfehler haben könnten, nur um sich nicht den Ruf zu ruinieren.
Gruß Martin


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8T., Saarbrücken - Güdingen / Saarland589583
Datum29.10.2009 15:006497 x gelesen
Der Kundenservice bekam nun doch ne kleine Wende. Die Fa. Auer hat sich mit mir in Verbindung gesetzt, nachdem ein Aufmerksamer User die Fa. Auer informiert hatte.

Wir konnten uns in einem Telefonat einigen.

Tatsache ist,

die Fire Fly II S werden nicht mehr produziert und repariert. Alles was ausserhalb der Gewährleistung anfällt ist quasi ein "Wirtschaftlicher Totalschaden" und innerhalb der Gewährleistung, da gilt es sich zu einigen.


Mit Kameradschaftlichem Gruß
Markus Towae

Mitglied der FF Saarbrücken Löschbezirk 23 Güdingen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8M., Maintal / Hessen589589
Datum29.10.2009 15:236560 x gelesen
Schwenkt doch nach und nach auf die "Super Pass II" um! ;-)

Finde ich sowohl von der optischen als auch von der akustischen Warnwirkung besser!
Kann Dir nur leider nicht den Kostenunterschied nennen. Ich glaube der Super Pass liegt bei 300 +-.

Ein Infolink bei Helpi


MKG Christian

----
Es handelt sich um meine persönliche Meinung...

http://www.feuerwehr-maintal.de

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht,
beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987
----

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorEric8 P.8, Hohentengen a.H. / Baden Württemberg589595
Datum29.10.2009 15:446473 x gelesen
Hallo,

wir haben die Motion Scout im Einsatz und sind damit ( bis jetzt ) mehr als zufrieden.

Gruß Eric


Das ist natürlich ausschließlich meine private und eigene Meinung !

Flensburg ist wie Payback: ab 18 Punkten gibt es ein Fahrrad!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz589604
Datum29.10.2009 16:326659 x gelesen
Geschrieben von Christian MüllerKann Dir nur leider nicht den Kostenunterschied nennen. Ich glaube der Super Pass liegt bei 300 +-.
Wir haben auf einen Schlag 20 MSA Auer MotionScout beschafft. Kostenpunkt 99,-/Stk. Als "Beamtenwecker" gut genug. :-)


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorTors8ten8 P.8, Apensen / Niedersachsen593171
Datum20.11.2009 19:376434 x gelesen
Hallo Forum.

Wer nutzt die Motion Scout mit Schlüssel und kann nähere Infos geben??


Gruss

Torsten


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSven8 B.8, Peine / Niedersachsen593175
Datum20.11.2009 19:496366 x gelesen
Geschrieben von Torsten Plumbohm
Wer nutzt die Motion Scout mit Schlüssel und kann nähere Infos geben??

Wir haben gerade 87 (oder 89? ...egal) Stück beschafft und nehmen die gerade in Gebrauch, erste Einweisungen erfolgen zurzeit, Einsatzerfahrungen aber somit noch keine, aber sicher in den nächsten Tagen ;-)

MkG, Sven


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern593391
Datum22.11.2009 21:076340 x gelesen
Geschrieben von Torsten PlumbohmWer nutzt die Motion Scout mit Schlüssel

Wir neuerdings.


Geschrieben von Torsten Plumbohmund kann nähere Infos geben??

Über was?


Gruß
CS





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
TROLL COLLECT - Trolls im Forum

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 27.10.2009 20:09 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 27.10.2009 20:15 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 20:42 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 27.10.2009 20:49 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 27.10.2009 21:04 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 21:52 Lars7 T.7, Oerel
 27.10.2009 21:59 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 22:32 Lars7 T.7, Oerel
 27.10.2009 22:35 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 22:46 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 27.10.2009 21:59 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 27.10.2009 21:04 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 27.10.2009 21:25 Chri7sti7an 7F., Fürth
 27.10.2009 21:26 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 27.10.2009 22:21 Dani7el 7M., Jockgrim
 28.10.2009 14:51 Mart7in 7S., Gifhorn
 27.10.2009 20:50 Mich7ael7 B.7, Freilassing
 29.10.2009 15:00 Mark7us 7T., Saarbrücken - Güdingen
 29.10.2009 15:23 Chri7sti7an 7M., Maintal
 29.10.2009 15:44 ., Hohentengen a.H.
 29.10.2009 16:32 Dani7el 7M., Jockgrim
 20.11.2009 19:37 Tors7ten7 P.7, Apensen
 20.11.2009 19:49 Sven7 B.7, Peine
 22.11.2009 21:07 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt