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ThemaUnterschied/Vorteil Verbeamtung oder öffentlicher Dienst4 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
Autorjona8s m8., schierling / bayern589333
Datum27.10.2009 22:524952 x gelesen
Hallo,

habe ein Problem und würde mich freuen, wenn ich einige Forenbeiträge bekommen könnte.
Habe vor kurzem einen neuen Job als Feuerwehrler bekommen. In meinem Bewerbungsgespräch wurde mir gesagt, dass es u.U. möglich wäre, mich zum späteren Zeitpunkt zu verbeamten.
Ich muss dazu sagen, dass ich 32 Jahre alt bin und noch einen Teil der Lehrgänge absolvieren muss, sprich ich habe nicht das Beamtenrecht absolviert. Nun meine Fragen:
a) bis wann ist eine Verbeamtung möglich
b) ist es generell möglich auch ohne das Beamtenrecht im Laufe der Jahre verbeamtet zu werden
c) welche Vorteile bringt es, verbeamtet zu sein---- im Gegensatz "nur" Angestellter im öffentlichen Dienst zu sein

Vielen Dank für Eure Mühe und Eure Einträge

VG


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW589356
Datum28.10.2009 08:342649 x gelesen
Geschrieben von jonas maierIn meinem Bewerbungsgespräch wurde mir gesagt, dass es u.U. möglich wäre, mich zum späteren Zeitpunkt zu verbeamten.

was ist das denn für eine merkwürdige Stelle...?

Im übrigen müsste das zuständige Personalamt Deine Fragen korrekt beantworten können.

Hier mal eine grobe Einschätzung von mir (OHNE Gewähr!):

Geschrieben von jonas maiera) bis wann ist eine Verbeamtung möglich

vgl. Landesbeamtengesetz jedes Landes.


Geschrieben von jonas maierb) ist es generell möglich auch ohne das Beamtenrecht im Laufe der Jahre verbeamtet zu werden

Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen können grundsätzlich umgangen werden.
Grundsätzlich gibts (z.B. über den Landespersonalausschuß) m.W. da Möglichkeiten, kann mir aber nicht vorstellen, dass das für den mD(?)Feu angewendet wird...


Geschrieben von jonas maierc) welche Vorteile bringt es, verbeamtet zu sein---- im Gegensatz "nur" Angestellter im öffentlichen Dienst zu sein

Wenn Beamter, dann je früher desto besser!
Beamter: weniger Grundeinkommen, dafür hinterher bessere Pension (ganz grob gesagt)
Bessere Absicherung, wenn was passiert.
Ggf. beim Alter (Rente, Pension)
Allerdings bist Du mit 32 schon weit jenseits dessen, um als Beamter die volle Pension erhalten zu können...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern589357
Datum28.10.2009 08:352130 x gelesen
Erstmal wäre interessant, wer dein zukünftiger Dienstherr wird.
Welches Land/Kommune bzw der Bund.
a.) Sollte es der Bund sein, der hat keine Altergrenze mehr. Für bayrische Beamte gibts erstmal die Grenze von 45.
b.) Beamtenrecht brauchst du nicht, da du wahrscheinlich dann kein Laufbahnbewerber sein wirst sondern zu den anderen Bewerbern zählen wirst. Wie das mit denen aber abläuft keine Ahnung.
c.) Vorteile, ich glaub in dem Fall ob es da noch soviele Vorteile hat ist fraglich. Außer das die als Beamter auf Lebzeit nicht mehr loszuwerden bist und normalen Umständen.
Problematisch wird es auf jedenfall mit deinen Dienstjahren um ordentliche Pensionsansprüche zu erhalten.
Das solltest dir dann genau ausrechnen lassen.


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AutorOliv8er 8S., Berlin / Berlin589395
Datum28.10.2009 13:052007 x gelesen
Geschrieben von Ulrich CimolinoDie beamtenrechtlichen Voraussetzungen können grundsätzlich umgangen werden.
Oh ja.

Geschrieben von Ulrich CimolinoGrundsätzlich gibts (z.B. über den Landespersonalausschuß) m.W. da Möglichkeiten, kann mir aber nicht vorstellen, dass das für den mD(?)Feu angewendet wird...
M. W. schon passiert.
Rate mal wo. ;-)


Freundliche Grüße

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 27.10.2009 22:52 jona7s m7., schierling
 28.10.2009 08:34 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 28.10.2009 13:05 ., Berlin
 28.10.2009 08:35 ., Neuburg
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