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ThemaVon Schleswig-Holstein nach Rheinland-Pfalz Feuerwehrrang!?!?!3 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJohn8 M8., Stahlhofen / Rheinland-Pfalz589776
Datum30.10.2009 23:074201 x gelesen
Hallo zusammen ,

ich habe mal eine Frage. Ich bin damals in Rheinland-Pfalz in die Feuerwehr eingetreten und habe da nur den Grundlehrgang gemacht, danach bin ich umgezogen nach Schleswigholstein und habe dort sämtliche Lehrgänge besucht und habe mich gearbeitet bis zum Löschmeister. Meine Frage wäre jetzt wie es ist wenn ich jetzt wieder zurück nach Rheinland-Pfalz gehe und dort wieder in die Feuerwehr will, werden dann meine Lehrgänge und mein Rang als Löschmeister anerkannt oder nicht? Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

Grüße


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz589777
Datum30.10.2009 23:112608 x gelesen
Guten Abend,

Geschrieben von Michael LehmhausMeine Frage wäre jetzt wie es ist wenn ich jetzt wieder zurück nach Rheinland-Pfalz gehe und dort wieder in die Feuerwehr will, werden dann meine Lehrgänge und mein Rang als Löschmeister anerkannt oder nicht?
Wenn die Lehrgänge alle nach FwDV 2 durchgeführt worden sind, dann steht dem eigentlich nix im Wege. Haben wir in den letzten Jahren auch in mehreren Fällen so angewendet. Im Zweifelfall würd ich mal Kontakt mit dem örtlichen Wehrführer aufnehmen.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorAlex8and8er 8S., Leuterod / Rheinland-Pfalz589781
Datum31.10.2009 00:172441 x gelesen
Hallo Michael,

auf der Homepage der LFKS findest Du alle Informationen zum Anerkennungsverfahren in Rheinland-Pfalz:

LFKS Rheinland-Pfalz

Du musst dann einfach den Punkt "Ausbilden" anklicken; dann findest Du links auf der Seite eine Präsentation zum Thema Anerkennungsverfahren nach §10 Feuerwehrverordnung RLP.

Viele Grüße aus dem Westerwald

Alex


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 30.10.2009 23:07 ., Stahlhofen
 30.10.2009 23:11 Dani7el 7M., Jockgrim
 31.10.2009 00:17 Alex7and7er 7S., Leuterod
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