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ThemaBrandsicherheitswache6 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorFran8k W8., Mömbris / Bayern589850
Datum31.10.2009 19:316515 x gelesen
Hallo,

in unserer Gemeinde finden große Sportveranstaltungen in einer Schulturnhalle statt, bei der nach § 41 der Versammlungsstättenverordnung der zweite Rettungsweg nicht gesichert ist. Nun wurde die Feuerwehr durch das Landratsamt und die Gemeinde aufgefordert, in dieser Halle bei Veranstaltungen eine Brandsicherheitswache zu stellen. Die Besucherzahl ist immer bei ca. 600 bis 1.000 Personen.

Leider gibt weder das Landratsamt noch die Gemeinde der Feuerwehr vor, wieviele Kräfte der Feuerwehr und mit welcher Ausstattung diese Brandsicherheitswache zu stellen ist.

Kann mir jemand Erfahrungswerte nennen? Leider helfen die vielen Merkblätter zu diesem Thema nicht wirklich weiter, da ja bei uns das Problem ist, dass der zweite Rettungsweg nicht sicher gestellt ist.

Die Gemeinde will zwar baulich jetzt was machen - dies kann aber noch längere Zeit dauern.

Vielen Dank
Frank


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AutorDani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz589853
Datum31.10.2009 20:144614 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Frank Wisselin unserer Gemeinde finden große Sportveranstaltungen in einer Schulturnhalle statt, bei der nach § 41 der Versammlungsstättenverordnung der zweite Rettungsweg nicht gesichert ist. Nun wurde die Feuerwehr durch das Landratsamt und die Gemeinde aufgefordert, in dieser Halle bei Veranstaltungen eine Brandsicherheitswache zu stellen. Die Besucherzahl ist immer bei ca. 600 bis 1.000 Personen.
Die anwesende Brandsicherheitswache ersetzt aber keineswegs den zweiten baulichen Rettungsweg!

Geschrieben von Frank WisselLeider gibt weder das Landratsamt noch die Gemeinde der Feuerwehr vor, wieviele Kräfte der Feuerwehr und mit welcher Ausstattung diese Brandsicherheitswache zu stellen ist.
Richtig, weil das die Feuerwehr selbst entscheiden muss, in welcher Stärke eine BSW aufschlägt.

Geschrieben von Frank WisselKann mir jemand Erfahrungswerte nennen?
Wir hatten im letzten Jahr ein großes Konzert in einer Sporthalle mit grob geschätzten 800 Zuschauern. IIRC war die Brandsicherheitswache dort 1/3.


MfG
Daniel

Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW589859
Datum31.10.2009 21:374102 x gelesen
Ich gebe es zu, kommendes WE werde ich mir seit Jahren mal wieder so die Zeit vertreiben,
zusammen mit 2 Kameraden und max.500(?) Hochzeitsgästen ;)

evtl hilft dir das;
http://www.wilhelmshoehe-menden.de/fileadmin/PDF/brandsicherheitswachen.pdf


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern589863
Datum31.10.2009 22:304035 x gelesen
Geschrieben von Frank Wisselbei der nach § 41 der Versammlungsstättenverordnung der zweite Rettungsweg nicht gesichert ist.

Im § 41 VStättV steht doch gar nix vom Rettungsweg.
Aber dafür umso deutlicher im
§ 6
Führung der Rettungswege
(2) 1 Versammlungsstätten müssen in jedem Geschoss mit Aufenthaltsräumen mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege haben; dies gilt für Tribünen entsprechend. 2 Die Führung beider Rettungswege innerhalb eines Geschosses durch einen gemeinsamen notwendigen Flur ist zulässig. 3 Rettungswege dürfen über Balkone, Dachterrassen und Außentreppen auf das Grundstück führen, wenn sie im Brandfall sicher begehbar sind.

Fordert doch mal bei der Feuerwehrschule Würzburg das Heftchen an.
Da steht so einiges drin, zum Thema Stärke etc.
"5.012 Sicherheitswachen"
In digitaler Form habe ichs leider nicht gefunden.


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AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü589883
Datum01.11.2009 09:544004 x gelesen
Hallo Frank,

vielleicht hilft Dir das hier weiter ... Link zum Merkblatt BSW der LFS BW


MkG

Michael Krüger
Feuerwehr Waldachtal
www.feuerwehr-waldachtal.de

Meine persönliche Meinung ....

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)589910
Datum01.11.2009 17:573819 x gelesen
Hallo Frank,
Dein Problem ist so ohne weitere Angaben nicht genau zu beraten. Was passt denn am (fehlenden) zweiten Rettungsweg genau nicht? Dazu müsste man Planunterlagen, Genehmigungsbescheid, evtl. Brandschutznachweis und andere Sachen vorliegen haben. Weiterhin, ist genau vorgegeben, dass die Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr zu stellen ist? § 41 VStättV gibt dazu entsprechende Kriterien vor. Wenn Du entsprechende Unterlagen besorgen kannst, hol Dir doch mal Rat von euerem Bezirks-Zustädigen des Fachbereichs 4 VB des LFV oder wende Dich direkt an den FB 4 LFV Bayern.
Weitere Infos zur Brandsicherheitswache siehe auch hier.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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xxx

 31.10.2009 19:31 Fran7k W7., Mömbris
 31.10.2009 20:14 Dani7el 7M., Jockgrim
 31.10.2009 21:37 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 31.10.2009 22:30 ., Neuburg
 01.11.2009 09:54 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
 01.11.2009 17:57 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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