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ThemaAnschnallpflicht und Konsequenzen60 Beträge
RubrikUnfallverhütung
Infos:
  • Merkblatt FUK: Fahrzeuge - Personenbeförderung
  •  
    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen590514
    Datum05.11.2009 11:1218738 x gelesen
    Hallo zusammen,

    das Thema "Anschnallen" wurde hier, gerade im Zusammenhang mit diversen Unfällen, ja schon x-fach behandelt. Eine neuerliche Diskussion über Sinn/Unsinn und überhaupt die Möglichkeiten sich anschnallen zu können (vgl. dem Vorhandensein von Sicherheitsgurten) soll jetzt nicht zwingend entstehen.

    Allerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert. Schlußendlich ist er als Fahrer dafür ja verantwortlich....

    Eins noch vorweg:
    Die Suche im Forum konnte mir keinen nennenswerten Ergebnisse liefern. Darüber hinaus möchte ich anmerken, daß ich für konsequentes Anschnallen bin. (nicht zuletzt auch weil ich erst vor vier Wochen einen Auffahrunfall mit einem Fw-Fahrzeug hatte...)

    Danke schon mal für Eure Antworten, Hilfe und Unterstützung.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg590516
    Datum05.11.2009 11:2414448 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Lars TiedemannAllerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert. Schlußendlich ist er als Fahrer dafür ja verantwortlich....

    Da würde die Suche nicht nur "innerhalb" Feuerwehrs machen sondern auch Beispiele, Urteile usw. von Fällen mit Privat-PKWs und nicht angeschnallten Mitfahren suchen. Die Rechtslage dürfte da ja vergleichbar sein.


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen590517
    Datum05.11.2009 11:2614258 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    nicht nur "innerhalb" Feuerwehrs
    Jein. Ich kann mir bei vielen vorstellen, daß Sie sich und vor allem ihre Stöpsel im Privat-Pkw anschnallen, das aber seltsamerweise in den roten Autos mit dem blauen Blinklicht drauf nicht machen.... Warum auch immer.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern590518
    Datum05.11.2009 11:2714254 x gelesen
    Hmmm...

    Zunächst ist jeder Insasse verantwortlich dafür dass er angeschnallt ist. Rechtlich ist der fahrer eiens Fahrzeuges nicht haftbar zu machen, wenn sich sein beifahrer nicht anschnallt. Er hat ja keine Möglichkeit ihn dazu zu zwingen. Den Maschinisten sehe ich hier "außen vor"

    Anders dürfte hier die Situation beim GF / Kdt. sein. Er hat Weisungsbefiúgniss im Einsatzfall / Übungsfall gegenüber den FM. Er kann es anordnen. Und die Befolgung der UVV und der gesetzlichen Vorschriften ist hier seine vornehmste Pflicht.
    Duldet der GF / kdt. dass seine FM "machen was sie wollen", so kann er wegen persönlichem Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn es zu einem Unfallschaden kommt. Sowohl strafrechtlich als auch vorallem zivilrechtlich. (Regressforderungen der GUV). Das Dulden von Verstößen gegen UVVen etc. ist als sog. Organisationsverschulden zu werten, wenn die Führungskäfte dies nicht abstellen.
    Belastbares Material sind hier die Regressmöglichkeiten der GUV und die Bestimmungen zur UVV und zum Arbeitsschutz.

    Was tun in der Praxis? FM, die sich nicht anschnallen des Fahrzeuges verweisen. Man nimmt ja auch keinen Betrunkenen mit...wenn jemand fragt, ob man das denn machen dürfe.. macht der FM es fortgesetzt nicht und weigert sich sich anzuschnallen geht es bis zur Möglichkeit des Auschlusses aus der FF...


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJörg8 H.8, Mainz / Rheinland-Pfalz590539
    Datum05.11.2009 14:1513645 x gelesen
    Hallo Lars!

    Ich zeige in diesem Zusammenhang immer gerne dieses Video!.

    Das Hilft sicher mehr als sich mit den ggf. rechtlichen Konsequenzen auseinanderzusetzen.

    Grüße
    Jörg


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    AutorGünt8her8 S.8, Mühldorf a. Inn / Bayern590540
    Datum05.11.2009 14:2113495 x gelesen
    Hallo Lars,

    wir führen seit 4 Jahren bei uns ein Fahrsicherheitstraining für die Maschinisten durch und dabei
    besetzen wir auch immer wieder mal die Fahrzeuge komplett mit Mannschaft. Seit sich hier schon so mancher bei Bremsmanövern und sonstiges, blaue Flecken geholt hat, ist das bei uns eigentlich kein Thema mehr. Das Anschnallen gehört mittlerweile einfach dazu.
    Selbstlern - Effekt ;-)

    Gruß
    Günther


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    AutorMich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW590551
    Datum05.11.2009 15:3613376 x gelesen
    Geschrieben von Jörg HeckIch zeige in diesem Zusammenhang immer gerne dieses Video!.
    Cooles Video an uns für sich.

    Wer hat eigentlich Gurtstraffer, Kopfairbag, und nen Sitz der sich beim Unfall verstellt im Einsatzfahrzeug?


    Gruß
    Michael

    Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest!

    Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr

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    AutorJörg8 H.8, Mainz / Rheinland-Pfalz590555
    Datum05.11.2009 15:4713321 x gelesen
    Geschrieben von Michael ArensWer hat eigentlich Gurtstraffer, Kopfairbag, und nen Sitz der sich beim Unfall verstellt im Einsatzfahrzeug?

    Ich denke mal keiner mit einem deutschen Fahrgestell, kenne auch keinen europäischen LKW der in Serie Kopfairbags hat. Die Dekra hat zu dem Thema kürzlich auch Untersuchungen angestellt (war auch ein Artikel im Brandschutz), Tenor war (wenn ichs richtig im Kopf habe) das Anschnallen alleine bei Betrachtung des realen Unfallgeschehens der allerwichtigste Punkt überhaupt ist. Durch Kopfairbag&Co lässt sich das Verletzungsrisiko dann nicht mehr wirklich signifikant reduzieren (im LKW).

    Grüße
    Jörg


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    AutorHenn8ing8 K.8, Tairnbach / Baden-Württemberg590564
    Datum05.11.2009 16:4113370 x gelesen
    Hallo,

    bei manchen geht es halt nur nach dem Motto: Lernen duch Schmerzen.


    c.u.
    Henning

    www.feuerwehr-tairnbach.de

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590597
    Datum05.11.2009 19:3613378 x gelesen
    Im Bereich der Feuerwehr ist die Anschnallpflicht grundsätzlich ebenfalls vorhanden. Außnahmen hiervon lassen sich auch nur durch entsprechende Rechtsgrundlagen begründen. So ist es wohl für jeden Verständlich, dass sich der auf der Anfahrt befindliche Angriffstrupp nicht angurten kann, wenn er auf der Anfahrt das PA Gerät anlegt.

    Ebenso gilt das m. E. für den Feuerwehrmann der ihm z. B. gegenüber sitzt und ihm beim Anlegen des Gerätes Hilfe leistet.

    Diese Sonderrechte gem. §35 StVO sind auch klar vertretbar.

    Problematisch wird es m. E. erst, wenn die Person keinen Grund für das Nichtanlegen des Gurtes hat (z. B. der Schlauchtrupp, der auf der Anfahrt ggf. nichts zu tun hat.

    Im Extremfall wird sich nach einem VU die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen mit diesen Fragen befassen müssen und feststellen, ob der jeweilig nichtangegurtete entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Sonderrechte in Anspruch genommen hat und ob das so ok war.

    Wenn ich der Schlauchtrupp wäre, dann würde ich natürlich viele Gründe für das Nichtanschnallen und die Inanspruchnahme aufzählen können.

    - musste noch meine Überjacke und meinen Gurt anlegen
    - Meine Handschuhe sind heruntergefallen und ich musste mich abschnallen um sie für den Einsatz anlegen zu können
    - Ich habe mich abgeschnallt, weil ich einen Handscheinwerfer oder die Halteleine für meinen Trupp aufrusten wollte u.s.w.

    ISt einfach ein stark subjektiv geprägte Angelegenheit. Als Wehrleiter kann ich natürlich via Dienstanweisung anordnen, dass sich jeder anzugurten hat. Die Sonderrechte sind aber auch dann noch gültig und greifen voll. Der Verstoß gegen die Dienstanweisung ist dann eine interne Sache, welche ggf. haftungsr- oder versicherungsrechtliche Konsequenzen mit sich bringt.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg590599
    Datum05.11.2009 19:5613125 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEbenso gilt das m. E. für den Feuerwehrmann der ihm z. B. gegenüber sitzt und ihm beim Anlegen des Gerätes Hilfe leistet.

    Also ich habe damals bei Euch in der Ausbildung gelernt, das Gerät selbst anzulegen... ;-)

    Und spätestens wenn der Trupp dann bei einer Vollbremsung das Fliegen anfängt und mit dem helm voraus beim ATr ins Gesicht landet wäre der froh, wenn der andere Trupp angeschnallt gewesen wäre.


    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn ich der Schlauchtrupp wäre, dann würde ich natürlich viele Gründe für das Nichtanschnallen und die Inanspruchnahme aufzählen können.


    Wie viele Ausreden hörst Du bei Deinem Job diesbezüglich? Und wieviele davon läßt Du gelten? Geht (Eigen-)Sicherheit vor? Eben.

    Gut. Ich gebe zu. Als regelmäßiger Vorne-Rechts-Sitzer und damit exclusivem Gurt hat man da leicht reden.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590605
    Datum05.11.2009 20:3313151 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerAlso ich habe damals bei Euch in der Ausbildung gelernt, das Gerät selbst anzulegen... ;-)

    Und trotzdem bin ich froh, wenn jemand hilft! Insbesondere mit der heutigen umfangreichen PSA! Wer hat da nicht schon den Bauchgurt o. ä. gesucht und erst der Gegenüber hat ihn hinter der Trageschale herausgepfrimelt u.s.w.

    Geschrieben von Christian FischerUnd spätestens wenn der Trupp dann bei einer Vollbremsung das Fliegen anfängt und mit dem helm voraus beim ATr ins Gesicht landet wäre der froh, wenn der andere Trupp angeschnallt gewesen wäre.

    Wie fahrt ihr? ;-)

    Spaß beiseite! Klar wäre es im V-Fall besser angeschnallt zu sein. Es wäre aber auch besser, wenn ich auch hinten Airbags u. ä. Sicherheitseinrichtungen hätte. Da kräht ja bei uns auch kein Mensch danach (leider) Uli C. hat da mal vor einiger Zeit was darüber geschrieben und wie die passive Sicherheit erhöht werden könnte. In England ist man da m. W. schon deutlich weiter wie bei uns.

    Geschrieben von Christian FischerWie viele Ausreden hörst Du bei Deinem Job diesbezüglich?

    Sehr viele! Zur Zeit als Studierender aber wieder nicht mehr. Der Beschuldigte hat aber sogar das Recht zu lügen und jedem ist sein eigenes Hemd näher als der Ar... des anderen.

    Wobei ich mich immer frage wie ich die Zeit ohne Sicherheitsgurte, ohne Fahrradhelm u.s.w. bei der Feuerwehr und im Privaten überlebt habe. Zumal es heut auch noch sehr viele Feuerwehrfahrzeuge und auch Pkw ohne die als achtwichtigste Erfindung der Neuzeit bewerteten Dreipunktgurte gibt.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJörg8 H.8, Mainz / Rheinland-Pfalz590702
    Datum06.11.2009 10:4913045 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferSpaß beiseite! Klar wäre es im V-Fall besser angeschnallt zu sein. Es wäre aber auch besser, wenn ich auch hinten Airbags u. ä. Sicherheitseinrichtungen hätte. Da kräht ja bei uns auch kein Mensch danach (leider) Uli C. hat da mal vor einiger Zeit was darüber geschrieben und wie die passive Sicherheit erhöht werden könnte. In England ist man da m. W. schon deutlich weiter wie bei uns.

    Airbags funktionieren nur im Zusammenspiel mit Sicherheitsgurten. Dran müssen wir zuerst arbeiten.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferUnd trotzdem bin ich froh, wenn jemand hilft! Insbesondere mit der heutigen umfangreichen PSA! Wer hat da nicht schon den Bauchgurt o. ä. gesucht und erst der Gegenüber hat ihn hinter der Trageschale herausgepfrimelt u.s.w.

    Wenn das immer so ist, dann ist das wohl eher ein organisatorisches Problem. Wenn ich mich deshalb nicht anschnallen kann weil sich ein Angriffstrupp nicht alleine ausrüsten kann , dann kann (und muss) man das durch die Anordnung der Ausrüstungsgegenstände und Ausbildung (PA ordentlich in der Halterung hängen) lösen!

    Ich find's vermessen, Feuerwehrkräften in der Ausbildung von allen möglichen Gefahren zu berichten und Aufwand in die Vorbereitung auf diese Gefahren zu inverstieren und wenn man sich die Zahlen anschaut, stirbt ein nicht unerheblicher Teil der Einsatzkräfte auf der Fahrt zur Einsatzstelle oder zum Feuerwehrhaus. Da muss auf jeden Fall auch angepackt werden. Außerdem find' ichs unglaubwürdig wenn mir ein Ausbilder erzählt ich muss die heissen Rauchgase kühlen damit mich der Flash-Over nicht frisst und der gleiche Ausbilder ist nichteinmal in der Lage sich anzuschnallen!

    Grüße
    Jörg


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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü590705
    Datum06.11.2009 11:2212901 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWobei ich mich immer frage wie ich die Zeit ohne Sicherheitsgurte, ohne Fahrradhelm u.s.w. bei der Feuerwehr und im Privaten überlebt habe. Zumal es heut auch noch sehr viele Feuerwehrfahrzeuge und auch Pkw ohne die als achtwichtigste Erfindung der Neuzeit bewerteten Dreipunktgurte gibt.
    Es gibt auch viele, die haben 40 Jahre Feuerwehr ohne Flashover und Backdraft überlebt. Deshalb sollte man jetzt nicht das Strahlrohrtraining und die Atemschutzausbildung abschaffen. Denn einige wenige Unglückliche trifft es halt dann doch irgendwann.

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung!

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen590710
    Datum06.11.2009 11:5812946 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWobei ich mich immer frage wie ich die Zeit ohne Sicherheitsgurte, ohne Fahrradhelm u.s.w. bei der Feuerwehr und im Privaten überlebt habe. Zumal es heut auch noch sehr viele Feuerwehrfahrzeuge und auch Pkw ohne die als achtwichtigste Erfindung der Neuzeit bewerteten Dreipunktgurte gibt.

    Wie waren doch gleich die Totschlagargumente in jeder Struktur? "Haben wir schon immer so gemacht", "Hat sich bewährt"...

    Oder willst Du etwa sagen, dass der Gurt keine Leben rettet?...
    Für

    VG
    Kai


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590747
    Datum06.11.2009 15:1112855 x gelesen
    Geschrieben von Jörg HeckAirbags funktionieren nur im Zusammenspiel mit Sicherheitsgurten. Dran müssen wir zuerst arbeiten.

    Funktionieren tun sie auch so! Sie machen nur einen größeren Sinn mit den Gurten

    Geschrieben von Jörg HeckWenn das immer so ist, dann ist das wohl eher ein organisatorisches Problem. Wenn ich mich deshalb nicht anschnallen kann weil sich ein Angriffstrupp nicht alleine ausrüsten kann , dann kann (und muss) man das durch die Anordnung der Ausrüstungsgegenstände und Ausbildung (PA ordentlich in der Halterung hängen) lösen!

    herzlichen Glückwunsch und willkommen in der Theorie!

    Wieviele Feuerwehrleute sind den im letzten Jahr auf der Fahrt zum Einsatz gestorben? Bei wie vielen war der nicht angelegte Gurt ursächlich? Wer so auf den Deckel klopft, sollte auch entsprechende Zahlen liefern können.

    Ich bin ja ein Befürworter der Gurte! Zeitgleich bin ich aber auch Realist und es wird wohl immer Begründungen für das Nichtanlegen geben! Ob es gerechtfertigt erscheint oder auch nicht!

    Hardliner wie ihr müssten dann dafür Sorge tragen, dass auch der Angriffstrupp während des Anlegens auf der Anfahrt angeschnallt ist oder erst anlegt, wenn man nicht mehr fährt! Sicher ist nicht alles was man die letzten 20 Jahre gemacht hat ok! Aber immer gleich alles als gänzlich falsch darstellen ist Heckenschützenmentalität und Bundesbedenketrägertum!

    Es sollte klar sein, dass man alles für die höchstmögliche Sicherheit machen sollte. Das es aber die 100%ige Sicherheit nicht gibt, sollte auch allen klar sein.

    So! Jetzt können alle Bundesbedenkenträger wieder angreifen!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590750
    Datum06.11.2009 15:1812652 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HäfeleEs gibt auch viele, die haben 40 Jahre Feuerwehr ohne Flashover und Backdraft überlebt. Deshalb sollte man jetzt nicht das Strahlrohrtraining und die Atemschutzausbildung abschaffen. Denn einige wenige Unglückliche trifft es halt dann doch irgendwann.

    Wenn ihr das Problem erkannt habt und so hoch bewertet, wieso habt ihr dann noch keine Gurte in eurem TLF nachgerüstet?

    Wahrscheinlich aus dem gleichen Grund wie bei uns ;-)

    Nochmal! Ich befürworte die Gurte die Realität sieht aber leider ganz anders aus und leider sprechen eben oftmals fiskalische Gründe dageben.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü590753
    Datum06.11.2009 15:3712661 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWenn ihr das Problem erkannt habt und so hoch bewertet, wieso habt ihr dann noch keine Gurte in eurem TLF nachgerüstet?
    Was heißt hier "ihr" (es ist alles meine persönliche Meinung) und welches TLF? Ich wohne nicht in Weissach im Tal. ;)

    Geschrieben von Jürgen RinghoferNochmal! Ich befürworte die Gurte die Realität sieht aber leider ganz anders aus und leider sprechen eben oftmals fiskalische Gründe dageben.
    Das glaube ich dir und stimme dir auch vollkommen zu, aber ich halte nichts von Argumentationsweisen alias "Ich lebe noch, obwohl ich nie einen Helm trug" o.ä., denn andere leben halt nicht mehr, deswegen können sie nichts mehr dazu sagen. ;) Dass wahrscheinlich nie was passiert mag sein, ein Restrisiko besteht aber immer. Ob man das Restrisiko jetzt tatsächlich ausschaltet, wenn man es erkannt hat, ist eine vollkommen andere Sache. Der Menschenverstand sagt vielleicht ja, aber ob man es letztlich macht...

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung!

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    AutorJörg8 H.8, Mainz / Rheinland-Pfalz590758
    Datum06.11.2009 15:5512728 x gelesen
    Hi Jürgen!

    Geschrieben von Jürgen RinghoferWieviele Feuerwehrleute sind den im letzten Jahr auf der Fahrt zum Einsatz gestorben? Bei wie vielen war der nicht angelegte Gurt ursächlich? Wer so auf den Deckel klopft, sollte auch entsprechende Zahlen liefern können.

    Kann ich nicht beantworten, ist nur mein durch viele Beiträge im Forum belegtes Gefühl. Leider bezweifle ich, dass überhaupt jemand zu irgendeinem Thema (Atemschutzunfälle, Unfälle bei Einsatzfahrten, etc.) verlässliche Unfallstatisiken liefern kann. Die Dekra hat in dem Beitrag zu dem Thema auch vermutet, das die Zahl mit Gurten geringer wäre.

    Du kannst mir glauben, dass ich auch in meiner eigenen Feuerwehr einen Kampf ums anschnallen führe, und der ist lange nicht gewonnen. Wenn jemand als Grund für das nicht-anschnallen allerdings nennt, dass das nicht geht, weil er sonst nicht an dieses oder jenes Ausrüstungsstück kommt, dann muss man sich als verantwortlicher auch überlegen, ob man diesem Argument z.B. nicht durch Umbau den Wind aus den segeln nimmt.

    Ich bin sicherlich kein Hardliner und kann auch 5e gerade sein lassen. Aber da der Sicherheitsgedanke bei den Feuerwehren insgesamt sehr hoch angesiedelt ist versteh' ich nicht, dass das bei so einfachen Sachen wie anschnallen manchmal so schwierig ist, zumindest für die, denen eigentlich die Ausreden fehlen, warum sie nicht angeschnallt sind.

    Grüße
    Jörg


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590773
    Datum06.11.2009 17:3812650 x gelesen
    Geschrieben von Jörg HeckIch bin sicherlich kein Hardliner und kann auch 5e gerade sein lassen. Aber da der Sicherheitsgedanke bei den Feuerwehren insgesamt sehr hoch angesiedelt ist versteh' ich nicht, dass das bei so einfachen Sachen wie anschnallen manchmal so schwierig ist, zumindest für die, denen eigentlich die Ausreden fehlen, warum sie nicht angeschnallt sind.

    Trage ich 100%ig mit. Die Sicherheit soll natürlich so hoch wie möglich sein und jede Investition die ein Leben rettet ist eine lohnenswerte! Die Frage ist aber wo fängt man an und wo hört man auf. Jährlich sterben auf deutschen Straßen über 5000 Verkehrsteilnehmer. Ich wüsste, wie man die auf 0 reduzieren könnte (wenn ich den Straßenverkehr verbieten würde). Das würde aber keiner mitmachen und somit werden die Toten von der Gesellschaft akzeptiert und mitgetragen.

    In der Theorie wäre das gut möglich! In der Praxis hingegen jedoch niemals und genau das wollte ich mit meinen ersten Beiträgen aufzeigen. Die z. B. in Schweden von der Politik mitgetragene "Vision Zero" (Reduzierung der Unfalltoten auf Null) ist eben nur eine Vision und nicht real.

    Die genauen Opferzahlen kann man (zumindest für BW) über die Verkehrsunfallstatistik in Erfahrung bringen. Zusätzlich auch über die Polizei, welche derartige Unfälle auch unter der Kennung "Sonderfahrzeug" in ihren Datensystemen erfasst.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590775
    Datum06.11.2009 17:4412611 x gelesen
    Geschrieben von Alexander HäfeleDas glaube ich dir und stimme dir auch vollkommen zu, aber ich halte nichts von Argumentationsweisen alias "Ich lebe noch, obwohl ich nie einen Helm trug" o.ä., denn andere leben halt nicht mehr, deswegen können sie nichts mehr dazu sagen. ;) Dass wahrscheinlich nie was passiert mag sein, ein Restrisiko besteht aber immer. Ob man das Restrisiko jetzt tatsächlich ausschaltet, wenn man es erkannt hat, ist eine vollkommen andere Sache. Der Menschenverstand sagt vielleicht ja, aber ob man es letztlich macht...

    Und genau das meinte ich mit Bundesbedenkenträgertum. Da wird immer wieder jedes Wort auf die Goldwage gelegt und individuell gedeutet. Mich wundert es jedoch schon, dass in den 70er und 80er Jahren die Unfallzahlen mit Sonderrechtsfahrzeugen signifikant niedriger waren und seither stetig steigen. Gründe hierfür dürften u. a. folgende sein:

    - allgemein und stetig ansteigender Straßenverkehr
    - schnellere Feuerwehrfahrzeuge mit mehr passiver Sicherheitstechnik (verlockt ja auch zum "schneller" fahren
    - u.s.w.

    Es gab mal eine Untersuchung die bei Einsatzfahrzeugen von mind. 12Tonnern die zulässsige Höchstgeschwindigkeit bei Einsatzfahrten auf 60 reduziert haben und so die Unfallhäufigkeit (ist real mit Blaulicht und Signal 8 mal höher als im "normalen" Straßenverkehr) um über die Hälfte reduzieren konnte .

    Stimme aber 100%ig zu, dass die Opferzahlen ohne Gurt noch höher wären.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen590777
    Datum06.11.2009 18:0112724 x gelesen
    Hallo!!!
    Ihr seid schon wieder vom Thema abgekommen:
    Lars schrieb:
    das Thema "Anschnallen" wurde hier, gerade im Zusammenhang mit diversen Unfällen, ja schon x-fach behandelt. Eine neuerliche Diskussion über Sinn/Unsinn und überhaupt die Möglichkeiten sich anschnallen zu können (vgl. dem Vorhandensein von Sicherheitsgurten) soll jetzt nicht zwingend entstehen.

    Allerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert. Schlußendlich ist er als Fahrer dafür ja verantwortlich....

    Also, wie stehrt es darum?

    Gruß
    Heinrich


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590782
    Datum06.11.2009 18:1212728 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich BrinkmannAllerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert. Schlußendlich ist er als Fahrer dafür ja verantwortlich....

    Ordnungswidrigkeitenrechtlich nicht! Da zahlt jeder für sich (Fahrer, Beifahrer, Mitfahrer) extra das Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euronen. Ausnahme sind hier lediglich die Kinder.

    Im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog ist das so aufgeführt:

    TBNR 121172
    Sie hatten während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt (§ 21a Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 100 BKat)

    Mitfahrer sind eben keine Ladung ;-) und sind (wenn sie erwachsen sind) für ihr Handeln selbst verantwortlich!


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW590794
    Datum06.11.2009 19:0612552 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannAllerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert.

    Letzlich könnte bei einem durch ihn verursachten Schaden seine Haftung verringert werden, weil den nicht angeschnallten Fahrgästen eine Mitschuld vorgeworfen wird.

    Belastend ist das jetzt aber nicht unbedingt ;-)

    Praktisch relevant wohl i.d.R. auch nicht, weil die Haftpflichtversicherung des Halters für den Schaden eintritt. Bei nicht versicherten Fahrzeugen zahlt der Halter selbst für den Fahrer.

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannSchlußendlich ist er als Fahrer dafür ja verantwortlich....

    So könnte man §23(1) Satz 2 StVO verstehen.
    Allerdings scheint gemeinhin wohl in Bezug auf die Benutzung der Sicherheitsgurte die volle Verantwortung beim (nicht kindlichen) Mitfahrer gesehen zu werden.

    Gruß,
    Henning


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    AutorKatj8a R8., Köln / NRW590795
    Datum06.11.2009 19:0812941 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jürgen RinghoferIm Bereich der Feuerwehr ist die Anschnallpflicht grundsätzlich ebenfalls vorhanden. Außnahmen hiervon lassen sich auch nur durch entsprechende Rechtsgrundlagen begründen. So ist es wohl für jeden Verständlich, dass sich der auf der Anfahrt befindliche Angriffstrupp nicht angurten kann, wenn er auf der Anfahrt das PA Gerät anlegt.

    Wieso, damit ist er doch quasi angegurtet. Die Frage ist, welche Zugkräfte die Gurte bzw. Halterungen aushalten. Hat irgendjemand Informationen hierzu?


    Geschrieben von Jürgen Ringhoferbenso gilt das m. E. für den Feuerwehrmann der ihm z. B. gegenüber sitzt und ihm beim Anlegen des Gerätes Hilfe leistet. Diese Sonderrechte gem. §35 StVO sind auch klar vertretbar.


    Ich erinnere nochmal an die Voraussetzungen der Sonderrechte: zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten. Was ist daran dringend geboten, sich nicht anzuschnallen? Zumal Dreipunktegurte auch noch viel Spielraum im Oberkörper haben, so dass eine Mithilfe beim Atr möglich sein sollte - oder wie groß sind Eure Fahrzeuge? ;-)

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer- musste noch meine Überjacke und meinen Gurt anlegen
    Ich spiel mal advocatus diaboli: Überjacke sollte angezogen sein, bevor es losgeht. Haltegurtdiskussion eröffnen wir jetzt mal nicht ;-)

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer Meine Handschuhe sind heruntergefallen und ich musste mich abschnallen um sie für den Einsatz anlegen zu können

    Netter Versuch. Dauert 5 Sek und kann unmittelbar nach dem Aussteigen angezogen werden

    Geschrieben von Jürgen Ringhofer- Ich habe mich abgeschnallt, weil ich einen Handscheinwerfer oder die Halteleine für meinen Trupp aufrusten wollte u.s.w.
    Wie legst du das dem Atr während der Fahrt an?

    Geschrieben von Jürgen Ringhoferm Extremfall wird sich nach einem VU die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungspersonen mit diesen Fragen befassen müssen und feststellen, ob der jeweilig nichtangegurtete entsprechend den gesetzlichen Vorgaben Sonderrechte in Anspruch genommen hat und ob das so ok war.

    Den Staatsanwalt interessiert das nur, wenn man nicht nur selber verletzt wird (das ist nicht strafbar) sondern quasi seinem Gegenüber entgegen fliegt und ihn dadurch verletzt.

    Zivilrechtlich nimmt die Rechtsprechung bei einer Verletzung der Anschnallpflicht eine Mithaftungsquote von bis zu 50% an.

    Geschrieben von Jürgen RinghoferISt einfach ein stark subjektiv geprägte Angelegenheit.
    Nein, m.E. ist ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht nicht mit Sonderrechten zu rechtfertigen. Daher sollten ganz klare Anweisungen zum Anschnallen und angezogenem Einsteigen bestehen. Auf die Sekunden kann es nicht ankommen, denn
    Geschrieben von Jürgen RinghoferJedes Jahr sterben in Deutschland mehr als 5000 Menschen im Straßenverkehr.

    Im Jahr 2008 waren es 4477. Mein Vater war einer davon. Mit ziemlicher Sicherheit, weil er nicht angeschnallt war und trotz Airbag mit dem Kopf gegen die Scheibe und dem Oberkörper gegen das Lenkrad geprallt ist. Ob meine Erzählung hiervon die Teilnehmer meines Unterrichts beeinflusst? Vielleicht ein klein wenig mehr, als rechtliche Konsequenzen aufzuzeigen, von denen eh jeder denkt, mich trifft es ja sowieso nicht.

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590797
    Datum06.11.2009 19:2112674 x gelesen
    Geschrieben von Katja MidunskyIch erinnere nochmal an die Voraussetzungen der Sonderrechte: zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten. Was ist daran dringend geboten, sich nicht anzuschnallen? Zumal Dreipunktegurte auch noch viel Spielraum im Oberkörper haben, so dass eine Mithilfe beim Atr möglich sein sollte - oder wie groß sind Eure Fahrzeuge? ;-)

    dringend geboten = wenn der hoheitliche Auftrag nicht, nicht zeitgerecht oder nicht sachgerecht erledigt werden kann.

    Zumindest über die zeitliche Komponente könnte man diskutieren.

    Geschrieben von Katja MidunskyIch spiel mal advocatus diaboli: Überjacke sollte angezogen sein, bevor es losgeht. Haltegurtdiskussion eröffnen wir jetzt mal nicht ;-)

    Du sagst es! SOLLEN...Oftmals weicht die Praxis aber davon ab! Leider

    Geschrieben von Katja MidunskyNetter Versuch. Dauert 5 Sek und kann unmittelbar nach dem Aussteigen angezogen werden

    Wollte damit zum Ausdruck bringen, dass Ausreden schnell gefunden sind und es dann nach dem alten Grundsatz "in dubio pro reo" oftmals auch so akzeptiert wird.

    Geschrieben von Katja MidunskyNein, m.E. ist ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht nicht mit Sonderrechten zu rechtfertigen. Daher sollten ganz klare Anweisungen zum Anschnallen und angezogenem Einsteigen bestehen. Auf die Sekunden kann es nicht ankommen, denn
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer


    Und die Anschnallpflicht wird in der StVO geregelt, über welche ich mit durch §35 StVO hinwegsetzen darf. Da gibt es manigfaltige Urteile dazu, dass der Gurt von den Sonderrechten erfasst ist. Habe ein kleines Beispiel in Erinnerung (Polizeibeamter A schnallt sich als Fahrer bei der Streifenfahrt nicht an, da er ansonsten den Zugriff auf die Waffe erschwert hat und ggf. bei Gewalteinwirkungen nicht passend reagieren kann. Taxifahrern gesteht man dieses Recht beim Transport von Kunden übrigens auch zu. Die müssen sich beim Fahren dann nicht angurten (hat auch was mit der Fluchtmöglichkeit zu tun, wenn sie vom Fahrgast angegriffen werden)

    Geschrieben von Katja MidunskyIm Jahr 2008 waren es 4477

    In der Statistik! Die hört jedoch nach 30 Tagen nach dem Ereignis auf zu zählen und sehr sehr viele sterben heute erst danach, da die Intensivmedizin heutzutage sehr viel leisten kann. Sind bereinigt wirklich über 5000. Die Zahl hört man aber nicht gerne, da die EU Vorgaben bis 2010 ja die Halbierung vorsehen!

    Wie gesagt wurde der Dreipunktgurt als achtwichtigste Erfindung der Neuzeit bewertet. Von daher ist er unbestritten Lebensretter Nr. 1 im Straßenverkehr. Seither hat keine Erfindung in diesem Bereich annähernd diesen Erfolg erreicht! Im Gegenteil sind die neuesten Techniken (z. B. automatische Notbremsung u.s.w.) zum Teil unfallzahlensteigernd.


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW590798
    Datum06.11.2009 19:2812685 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Katja MidunskyGeschrieben von Jürgen Ringhofer

    Im Bereich der Feuerwehr ist die Anschnallpflicht grundsätzlich ebenfalls vorhanden. Außnahmen hiervon lassen sich auch nur durch entsprechende Rechtsgrundlagen begründen. So ist es wohl für jeden Verständlich, dass sich der auf der Anfahrt befindliche Angriffstrupp nicht angurten kann, wenn er auf der Anfahrt das PA Gerät anlegt.

    Wieso, damit ist er doch quasi angegurtet.


    Rechtlich?

    Auf keinen Fall.

    Es handelt sich da nicht um ein zugelassenes/bauartgeprüftes Rückhaltesystem. Punkt.

    Geschrieben von Katja MidunskyDie Frage ist, welche Zugkräfte die Gurte bzw. Halterungen aushalten. Hat irgendjemand Informationen hierzu?

    Im allgemeinen Fall halte ich das System aus Halterung und PA-Gerät für nicht geeignet, die im Falle eines Unfalls entstehenden Kräfte aufzunehmen und an die Fahrzeugstruktur abzuleiten.

    Mir ist vor einiger Zeit z.B. mal ein PA auf schlechter Straße aus der Halterung gepurzelt....

    Geschrieben von Katja MidunskyDen Staatsanwalt interessiert das nur, wenn man nicht nur selber verletzt wird

    Oder wenn die Verwaltungsbehörde dem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht stattgeben will.

    Jedenfalls muss er sich dann damit befassen, egal ob es ihn interessiert oder nicht ;-)

    Gruß,
    Henning


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen590819
    Datum06.11.2009 22:3312588 x gelesen
    Geschrieben von Heinrich Brinkmann
    Ihr seid schon wieder vom Thema abgekommen:
    Lars schrieb:
    [...] Allerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert. Schlußendlich ist er als Fahrer dafür ja verantwortlich....

    Also, wie stehrt es darum?

    Danke, wenigstens einer der mich versteht.

    Also scheinbar kann jeder Mitfahrer (und der für´s Fahrzeug) verantwortliche Fahrer demnach machen, was er/sie will ohne daß der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird bzw. werden kann. Da ist dann jeder sich selbst der nächste bei der Strafe...
    Gut, man kennt das ja auch von Busreisen: der Fahrer macht brav auf die Sicherheitseinrichtungen aufmerksam, aber ob sich dann angeschnallt wird, scheint ja schnuppe zu sein, losgefahren wird in jedem Fall....

    Scheint aber ja in unsere tollen Gesetze zu passen, daß auf die Sicherung "toter Ladung" mehr wert gelegt wird als auf die Sicherung der "lebendigen Ladung":
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer
    Mitfahrer sind eben keine Ladung ;-) und sind (wenn sie erwachsen sind) für ihr Handeln selbst verantwortlich!

    Gut, "lebendige Ladung" die verutscht verrutscht scheint demnach keine häufige Unfallursache zu sein.


    Mir ging´s bei diesem Thread halt drum "belastendes Material" für die Verantwortung des Fahrers/Maschinisten zu bekommen, um diese mehr für das Thema "Anschnallen" zu sensibilisieren. Weil man sich nun mal auch nicht auf jeden Vornerechtsitzer verlassen kann....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen590821
    Datum06.11.2009 22:4112687 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannAllerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert. Schlußendlich ist er als Fahrer dafür ja verantwortlich....

    Da schaut her, was ich dann doch noch gefunden habe, der FF Meschede sei dank!

    Klick mich


    Gruß
    Lars

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz590826
    Datum06.11.2009 23:1312576 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDa schaut her, was ich dann doch noch gefunden habe, der FF Meschede sei dank!

    Geschrieben von FF Meschede
    In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des OLG Hamm (Az.: 3U60/95) hin, wonach der Fahrer eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Passagieren hat und deshalb darauf achten muß, daß alle Mitfahrer angeschnallt sind. Nach dem o.g. Urteil macht er sich ansonsten im Falle eines Unfalles mitschuldig. Dies gilt auch dann, wenn er die Fahrgäste mehrfach zum Anschnallen aufgefordert hat, dann aber resigniert und trotzdem losfährt.


    Den gleichen Text findet man auch andernorts im Internet.

    Hat jemand das Urteil zur Hand?

    'Ich hab nur eine wage Erinnerung worum es in diesem Verfahren ging.


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW590832
    Datum07.11.2009 00:1912759 x gelesen
    Prost Mahlzeit!

    Geschrieben von Lars TiedemannDa schaut her, was ich dann doch noch gefunden habe, der FF Meschede sei dank!

    Mein Dank hält sich in Grenzen.

    Auf den ersten Blick scheint mir dieses "Info-Blatt" nicht sehr treffsicher zu sein.

    Kurzes googeln nach dem Urteil ergab z.B. folgenden Leitsatz:

    Ein Pkw-Fahrer hat, auch wenn er selbst unter Alkoholeinfluß steht, dafür zu sorgen, daß sich sein betrunkener Beifahrer anschnallt.

    Im geurteilten Fall hat er sich auch offensichtlich nicht deswegen (mit-)schuldig gemacht, weil er nicht die Anschnallpflicht durchgesetzt hat, sondern weil er (im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit) den Unfall verursacht hat. Lediglich wurde seine Haftungsquote nur deswegen nicht auf den sonst üblichen Wert gesenkt, weil die verletzte Beifahrerin aufgrund ihrer Alkoholisierung (vermutlich stärker als die des Fahrers...) als schutzwürdig galt.

    Für Dienstfahrten der Feuerwehr trifft hoffentlich nur der erste Teil der Ausführungen des genannten Urteils zu:
    Diese Pflicht des Fahrers tritt zwar im allgemeinen hinter die Pflicht des Beifahrers zum Selbstschutz zurück, da auch der Beifahrer per Gesetz ( § 21 a StVO ) zum Anlegen der Gurte verpflichtet ist.

    Gegenüber sog. schutzwürdigen Personen i.S.d. § 3 Abs.2 a StVO (Anm.: Kinder, Ältere und Hilfsbedürftige) bleibt die Fürsorgepflicht des Fahrers aber weiter bestehen. Zu diesen schutzwürdigen Personen zählen auch Betrunkene.


    Quelle

    Nebenbei bemerkt irrt sich die Feuerwehr Meschede auch über den Umfang der Anschnallpflicht in der StVO: Gefordert ist im Gegensatz zu der anderslautenden Aussage im "Info-Blatt" nur die Benutzung _vorgeschriebener_ Sicherheitsgurte.

    Allerdings gehe ich davon aus, dass neben dem GMV auch die UVV die Benutzung von vorhandenen, aber nicht vorgeschriebenen Sicherheitsgurten verlangt.

    Gruß,
    Henning


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen590852
    Datum07.11.2009 08:2312637 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch
    Ein Pkw-Fahrer hat, auch wenn er selbst unter Alkoholeinfluß steht, dafür zu sorgen, daß sich sein betrunkener Beifahrer anschnallt.

    Im geurteilten Fall hat er sich auch offensichtlich nicht deswegen (mit-)schuldig gemacht, weil er nicht die Anschnallpflicht durchgesetzt hat, sondern weil er (im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit) den Unfall verursacht hat. Lediglich wurde seine Haftungsquote nur deswegen nicht auf den sonst üblichen Wert gesenkt, weil die verletzte Beifahrerin aufgrund ihrer Alkoholisierung (vermutlich stärker als die des Fahrers...) als schutzwürdig galt.

    Diesen (ich nehme mal an von Dir verfassten) Leitsatz interpretiere ich vollkommen anders. Durch den alkoholiserten Zustand des Fahres ist dieser eben nicht von seiner Sorgfalts- und Fürsorgepflicht entbunden und muß auch trotz des alkoholisierten Zustands dafür sorgen, daß seine Mitfahrer angeschnallt sind. (Auch wenn er selbst dazu nicht mehr in der Lage ist....).

    Ergo: ob der Fahrer nun Alkohol konsumiert hat oder nicht, hat er gegenüber seinen Mitfahrern eine (besondere) Sorgfalts- und Fürsorgepflicht. Und daran scheint auch die StVO nichts zu ändern.
    Das Wörtchen "besonders" möchte ich damit auf die besondere Sorgfaltspflicht gegenüber den FM (SB) übertragen, die er für die Erledigung der hoheitlichen Aufgabe sicher zum Einsatzort transportieren muß.

    Letztendlich ist damit genau das bestätigt, was ich suchte: der Fahrer ist mit "dran", egal wie. Die Konsequenzen/Strafen dürften sich dann aber von Fall zu Fall unterscheiden....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW590883
    Datum07.11.2009 12:4412522 x gelesen
    Hallo

    Geschrieben von Lars TiedemannLetztendlich ist damit genau das bestätigt, was ich suchte: der Fahrer ist mit "dran", egal wie. Die Konsequenzen/Strafen dürften sich dann aber von Fall zu Fall unterscheiden....

    Mir ist immer noch völlig schleierhaft, wie du das aus der von mir verlinkten Quelle herauslesen willst.

    Ansonsten halte ich den Satz "Diese Pflicht des Fahrers tritt zwar im allgemeinen hinter die Pflicht des Beifahrers zum Selbstschutz zurück, da auch der Beifahrer per Gesetz ( § 21 a StVO ) zum Anlegen der Gurte verpflichtet ist." (mit der nachfolgend genannten Ausnahme für schutzbedürftige Personen) für relativ eindeutig.

    Meine (!) Zusammenfassung für den dort beschriebenen Fall:
    - Der Fahrer verursacht einen Unfall. Für die Schäden muss er haften.
    (wäre die Beifahrerin ordnungsgemäß gesichert gewesen, wäre hier schon Ende und er hätte 100% zahlen müssen)

    - Der Fahrer möchte nur 50% zahlen, weil die Beifahrerin nicht angeschnallt war und die Pflicht des Fahrers hinter der Pflicht der Beifahrerin zum Selbsstschutz zurücksteht.
    (so würde es wohl laufen, wenn die Beifahrerin nüchtern gewesen wäre)

    - Das Gericht verurteilt den Fahrer allerdings zur Zahlung von 70%, weil die Beifahrerin aufgrund ihrer Alkoholisierung als schutzbedürftig anzusehen war und deswegen die Fürsorgepflicht des Fahrers bestehen bleibt.

    Damit zahlt der Fahrer immer noch 30% weniger als bei angeschnallten Mitfahrern!
    Er ist also nicht "mit dran", sondern "weniger dran", trotz seiner Fürsorgepflicht.

    Gruß,
    Henning


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz590907
    Datum07.11.2009 15:0912455 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochMir ist immer noch völlig schleierhaft, wie du das aus der von mir verlinkten Quelle herauslesen willst.
    Aus der Quelle lies sich auch durch einen Klick erkennen wer das Geschrieben hat :-)

    Geschrieben von Henning KochDamit zahlt der Fahrer immer noch 30% weniger als bei angeschnallten Mitfahrern!
    Da es dort umd Zahlung und beträge geht ist ersichtlich, dass es sich hier um ein Zivilverfahren handelt.

    Die IMO interessanteste Frage aus dem Zivilrecht ist:
    Unter welchen Vorraussetzungen kann dem FAhrer der Vorhalt der groben FAhrlässigkeit gemacht werden?

    Im Strafrecht wäre es interessant, inwiefern den Fahrer ein höheres Verschulden bei fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung trifft, wenn ein Insasse nicht angeschnallt war.
    ggf. auch dann, wenn der Fahrer den Unfall nicht verursacht hat.


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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen590964
    Datum07.11.2009 22:5812498 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochHallo,

    Geschrieben von Katja Midunsky
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer

    Im Bereich der Feuerwehr ist die Anschnallpflicht grundsätzlich ebenfalls vorhanden. Außnahmen hiervon lassen sich auch nur durch entsprechende Rechtsgrundlagen begründen. So ist es wohl für jeden Verständlich, dass sich der auf der Anfahrt befindliche Angriffstrupp nicht angurten kann, wenn er auf der Anfahrt das PA Gerät anlegt.

    Wieso, damit ist er doch quasi angegurtet.


    Rechtlich?

    Auf keinen Fall.

    Es handelt sich da nicht um ein zugelassenes/bauartgeprüftes Rückhaltesystem. Punkt.


    Braucht es auch nicht sein, M.W. besteht die Anschnall- und Gurtpflicht nur für Sitze in Fahrtrichtung.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW590965
    Datum07.11.2009 23:0712456 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Heinrich BrinkmannBraucht es auch nicht sein, M.W. besteht die Anschnall- und Gurtpflicht nur für Sitze in Fahrtrichtung.

    Die Anschnallpflicht gilt für vorgeschriebene Sicherheitsgurte (straßenverkehrsrechtlich, nach UVV vermutlich für alle vorhandenen Gurte?).

    Macht aber nix, da Jürgen über Sonderrechte in diesem Zusammenhang schrieb, meinte er offensichtlich PA-Plätze in Fahrtrichtung ;-)

    Gruß,
    Henning


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    AutorJuli8an 8H., Stemwede / NRW590971
    Datum08.11.2009 02:5312356 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Henning KochMacht aber nix, da Jürgen über Sonderrechte in diesem Zusammenhang schrieb, meinte er offensichtlich PA-Plätze in Fahrtrichtung ;-)


    Auch da kann man sich anschnallen und ausrüsten. Beweis

    Gruß,
    Julian


    Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisationen, denen ich angehöre.

    "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
    Thomas Morus

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen590989
    Datum08.11.2009 11:0212724 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch
    Mir ist immer noch völlig schleierhaft, wie du das aus der von mir verlinkten Quelle herauslesen willst.

    Ansonsten halte ich den Satz "Diese Pflicht des Fahrers tritt zwar im allgemeinen hinter die Pflicht des Beifahrers zum Selbstschutz zurück, da auch der Beifahrer per Gesetz ( § 21 a StVO ) zum Anlegen der Gurte verpflichtet ist." (mit der nachfolgend genannten Ausnahme für schutzbedürftige Personen) für relativ eindeutig.

    Dann will ich´s gerne erläutern. Das Gericht führt ja durchaus vor dem von Dir zitierten Satz folgendes an:

    Geschrieben vom OLG Hamm, Entscheidungsgründe (Quelle)Gemäß § 23 Abs.1 StVO (Anm.: Straßenverkehrsordnung) hat der Fahrer eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich dafür zu sorgen, daß die Mitinsassen die Sicherheitsgurte anlegen. Diese Pflicht des Fahrers tritt zwar im allgemeinen hinter die Pflicht des Beifahrers zum Selbstschutz zurück, da auch der Beifahrer per Gesetz ( § 21 a StVO ) zum Anlegen der Gurte verpflichtet ist.
    Wir sind uns aber sicher ja einig, daß sich jeder Bei-/Mitfahrer sich gem. §21a StVO also zunächst einmal anschnallen muß. Aber willst Du Dich dahinter verstecken und trotzdem mit Deiner Mannschaft losorgeln, wenn die sich nicht anschnallt?! Was, wenn der GF vorne rechts sich ebenfalls hinter diesem §21a der StVO "versteckt"?! Motto: "Selbst schuld, wenn ihr euch nicht anschnallt....!"

    Das OLG Hamm hat die Pflicht des Bei-/Mitfahrers zum Anschnallen/Selbstschutz vor die Pflicht des Fahrers gem §23 StVO gestellt. Heißt für mich (!), daß ich meiner Pflicht als Fahrer nachkommen muß, wenn der Bei-/Mitfahrer seiner Pflicht nicht nachkommt. Und das begrenze ich nicht auf irgendwelche besonderen schutzbedürftigen Personenkreise. (Man könnte ja durchaus FM (SB) als besonders schutzbedürftig hinstellen, da sie ja durchaus einen hoheitlichen Auftrag zu erfüllen haben...)

    Ergo fährt das Fahrzeug mit mir als Fahrer erst los, wenn alle angeschnallt sind oder eben gar nicht. Ansonsten darf gerne wer anderes fahren und sich dann mit den Gerichten über irgendwelche 30/70-Verteilungen von Schmerzensgeld aufhalten.
    Bei (Schmerzens-)Geld hört ja nun mal bekanntlich die Freund-/Kameradschaft auf...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW590991
    Datum08.11.2009 11:1312348 x gelesen
    Wobei dann hier der Fahrer (Maschinist) die Kontrollpflicht hätte und nicht der Gruppenführer! Der Gruppenführer ist verkehrsrechtlich nämlich auch nur Mitfahrer. Wobei es vom OLG Celle ein Urteil gibt, welches sich gerade gegenteilig ausspricht! Da wird die Verantwortlichkeit voll und ganz dem jeweiligen Mitfahrer auferlegt, da der Fahrer keine Einwirkungsmöglichkeiten besitzt (da ging es um einen Reisebuss).

    Für mich ein Fall, welcher mal einer Normenüberprüfung durch ein noch höheres Gericht durchgeführt werden sollte um Rechtssicherheit zu bekommen. Teleologisch ausgelegt dient der Gurt dem Schutz der Personen im Fahrzeug und da ich als Bürger oftmal faktisch keine Einwirkungsmöglichkeit habe (z. B. wenn der Busreisende aufsteht und fährend der Fahrt auf Toilette will) muss es eigentlich in der Verantwortung eines jeden Einzelnen liegen.

    Werde das Urteil von Celle in der kommenden Woche bei Juris organisieren und dann den Leitsatz mit Js Aktenzeichen hier einstellen!


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen590994
    Datum08.11.2009 11:2112426 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars Tiedemann(Man könnte ja durchaus FM (SB) als besonders schutzbedürftig hinstellen, da sie ja durchaus einen hoheitlichen Auftrag zu erfüllen haben...)

    ... ist ein wenig weit hergeholt: was hat die Schutzbedüftigkeit gemäß § 3 Abs. 2a StVO mit dem hoheitlich Auftrag zu tun (der FM (SB) ist doch auch bei hoheitlichem Auftrag (hoffentlich) im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte) ... im Gegenteil: durch den hoheitlichen Auftrag hätte ich durchaus (zumindest theoretiisch, tw. auch praktisch) Rechtfertigungsgründe eben auf das Anschnallen zu verzichten.

    Gruss
    Gerhard


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen590996
    Datum08.11.2009 12:0012399 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer
    durch den hoheitlichen Auftrag hätte ich durchaus (zumindest theoretiisch, tw. auch praktisch) Rechtfertigungsgründe eben auf das Anschnallen zu verzichten.
    auch wenn sich mit einer Argumentation aus §35 StVO und dem hoheitlichen Auftrag auf das Anschnallen verzichten läßt, retten das nicht vor (schwerwiegenden) Verletzungen im Falle eines Unfalls.

    Gerne rufe ich da z.B. diesen Unfall des TLFs der FF Wallenhorst und die Diskussion dazu hier im Forum in Erinnerung.


    Gruß
    Lars

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen590997
    Datum08.11.2009 12:1312321 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Lars TiedemannGerne rufe ich da z.B. diesen Unfall des TLFs der FF Wallenhorst und die Diskussion dazu hier im Forum in Erinnerung.
    Und ich folgendes:
    Wolmirstedt 1
    Wolmirstedt 2
    Cham
    Dresden


    MkG Sascha

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen590999
    Datum08.11.2009 12:1712387 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannAllerdings suche ich "belastendes Material" das aufzeigt, welche Konsequenzen für den Fahrer/Maschinisten entstehen, sofern er "seine" Mannschaft unangeschnallt transportiert.
    Eine Konsequenz könnte sein, dass es Tote gibt...


    MkG Sascha

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW591004
    Datum08.11.2009 13:0112332 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerEine Konsequenz könnte sein, dass es Tote gibt...

    Welche die Gesellschaft im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs mit jährlich über 5000 Verkehrstoten toleriert!


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen591024
    Datum08.11.2009 14:2012335 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Lars Tiedemannauch wenn sich mit einer Argumentation aus §35 StVO und dem hoheitlichen Auftrag auf das Anschnallen verzichten läßt, retten das nicht vor (schwerwiegenden) Verletzungen im Falle eines Unfalls.

    ... ist grundsätzlich eine Abwägungssache von ggf. widerstreitenden Interessen ...

    ... vieleicht sollte man ja auch auf die Wegerechtsfahrt besser verzichten, die Gefahr von Verletzungen bei der Fahrt steigt auch dadurch nennenswert an ...ganz würde die natürlich wegfallen, wenn man auf das Ausrücken ganz verzichten würde ...

    ... wie an mehreren Stellen schon gesagt: es gibt nicht nur "Schwarz" und "Weiss" - es gibt auch "Grau", auch wenn es einige hier nicht wahr haben wollen ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW591025
    Datum08.11.2009 14:2512375 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... ist grundsätzlich eine Abwägungssache von ggf. widerstreitenden Interessen ...

    ... vieleicht sollte man ja auch auf die Wegerechtsfahrt besser verzichten, die Gefahr von Verletzungen bei der Fahrt steigt auch dadurch nennenswert an ...ganz würde die natürlich wegfallen, wenn man auf das Ausrücken ganz verzichten würde ...

    ... wie an mehreren Stellen schon gesagt: es gibt nicht nur "Schwarz" und "Weiss" - es gibt auch "Grau", auch wenn es einige hier nicht wahr haben wollen ...


    Endlich mal jemand der die Sache real, praktisch und mit offenen Augen betrachtet!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen591030
    Datum08.11.2009 14:4212312 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayerwie an mehreren Stellen schon gesagt: es gibt nicht nur "Schwarz" und "Weiss" - es gibt auch "Grau", auch wenn es einige hier nicht wahr haben wollen ...
    Ich kann mich mit "Grau" auch in Bezug auf das Anschnallen anfreunden und stimme zu, dass es sowohl bei Feuerwehr als auch bei Rettungsdienst Situationen gibt, in denen das Anschnallen nicht möglich ist. Allerdings sollte dies die Ausnahme sein und das Ziel, sich möglichst häufig anzuschnallen. Daher bin ich der Meinung, dass es in der absoluten Mehrzahl der Fahrten möglich ist, sich anzuschnallen. Man muss nur wollen. Am Wollen scheitert es aber meistens und man bemüht sich lieber, möglichst viele Ausreden/Begründungen zu finden, warum man sich nicht anschnallen braucht.


    MkG Sascha

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW591033
    Datum08.11.2009 14:4512304 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerIch kann mich mit "Grau" auch in Bezug auf das Anschnallen anfreunden und stimme zu, dass es sowohl bei Feuerwehr als auch bei Rettungsdienst Situationen gibt, in denen das Anschnallen nicht möglich ist. Allerdings sollte dies die Ausnahme sein und das Ziel, sich möglichst häufig anzuschnallen. Daher bin ich der Meinung, dass es in der absoluten Mehrzahl der Fahrten möglich ist, sich anzuschnallen. Man muss nur wollen. Am Wollen scheitert es aber meistens und man bemüht sich lieber, möglichst viele Ausreden/Begründungen zu finden, warum man sich nicht anschnallen braucht.

    Und genau das WOLLEN ist ein subjektives Element, welches man von außen nicht sehen kann und auch der beste Gruppenführer oder Maschinist kann nicht in den Kopf der Leute schauen (zumindest nicht vor dem Unfall (ironie aus)!

    Von daher wird es retrograd immer eine Frage der Begründung sein und Ausreden gibt es wie Sand am Meer!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen591034
    Datum08.11.2009 14:4812281 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEndlich mal jemand der die Sache real, praktisch und mit offenen Augen betrachtet!
    Wie beurteilst du die Vorfälle Cham (GF aus dem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt) und Dresden (Fahrer NEF tot, weil nicht angeschnallt) aus real praktischer Sicht? Mir fällt es schwer, da irgendwelche "grauen" Begründungen/Erklärungen zu finden...


    MkG Sascha

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW591042
    Datum08.11.2009 14:5712306 x gelesen
    Geschrieben von Sascha TrögerWie beurteilst du die Vorfälle Cham (GF aus dem Fahrzeug geschleudert und schwer verletzt) und Dresden (Fahrer NEF tot, weil nicht angeschnallt) aus real praktischer Sicht? Mir fällt es schwer, da irgendwelche "grauen" Begründungen/Erklärungen zu finden...

    Auch wenn es sich jetzt hart anhört! Die Gesellschaft akzeptiert auch 5000 Verkehrstote im allgemeinen Straßenverkehr! Sonst müssten wir ab sofort alle die Autos stehen lassen. Beurteilen tue ich das natürlich als sehr sehr schlimm und es sollte das menschenmöglichste getan werden, dass sowas vermieden wird. Als Realist bin ich mir aber darüber im klaren, dass auch zukünftig derartige Dinge passieren werden.

    An was lag es bei diesen Unfällen?

    - an der Geschwindigkeit?
    - ein Fahrfehler?
    - zu wenig passive und aktive Sicherheitseinrichtungen?
    - äußere Einflüsse?


    Wie schon geschrieben könnten die Unfallzahlen mit Blaulichtfahrzeugen ab 12 Tonnen um 50% reduziert werden, wenn man die Höchstgeschwindigkeit auf 60 reduzieren würde. Warum also nicdht das machen, wenn der Gurt ggf. (jetzt einfach mal eine Zahl genommen) nur 25% Effekt bringt. Noch besser ist wir lassen die roten Autos stehen und verbieten gesetzlich das offene Feuer (ironie aus).


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz591062
    Datum08.11.2009 15:5512312 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEndlich mal jemand der die Sache real, praktisch und mit offenen Augen betrachtet!

    Eigentlich ist das ganze doch einfach:

    Wenn es irgendwie geht, schnallt man sich an.

    Was IMO aus den Köpfen raus muss ist das "nicht anschnallen aus Bequemlichkeit, vergessen oder "gleich muss ich dem nebenan die Flammschutzhaube zurecht rücken und mich dafür eh abschnallen"".
    Die Zeiten wo man nicht angeschnallt ist so kurz wie möglich halten.


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    AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz591063
    Datum08.11.2009 15:5712329 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferVon daher wird es retrograd immer eine Frage der Begründung sein und Ausreden gibt es wie Sand am Meer!

    Ja, keine Frage.
    Das Ziel sollte aber, und ist hier, dass man möglichst nie nachher eine Solche Begründung braucht :-)


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz591067
    Datum08.11.2009 17:1412311 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtWenn es irgendwie geht, schnallt man sich an.

    Hallo zusammen,

    dem kann ich voll zustimmen.

    Meine erste Anweisung als GF unmittelbar vor der Abfahrt (egal welche Fahrt) lautet: ANSCHNALLEN

    Und jeder schnallt sich an.

    Ohne besondere Anweisung ist dies völlig anders, ich habs schon getestet.

    MfG, Thomas Klee


    Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg591068
    Datum08.11.2009 17:1712346 x gelesen
    Geschrieben von Thomas KleeUnd jeder schnallt sich an.


    Demletzt irgend wo im TV gesehen. Bericht über Feuerwehrfahrzeuge aus den USA. Da gibt es vorne beim Fahrer/ GrFü sogar Kontrolleuchten für die einzelnen Gurte im Mannschaftsraum.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW591069
    Datum08.11.2009 17:2512304 x gelesen
    Geschrieben von Christian FischerDemletzt irgend wo im TV gesehen. Bericht über Feuerwehrfahrzeuge aus den USA. Da gibt es vorne beim Fahrer/ GrFü sogar Kontrolleuchten für die einzelnen Gurte im Mannschaftsraum.

    Die Grundidee, dass ein Fahrzeug erst gestartet werden kann, wenn der Fahrer oder Beifahrer (über Gewichtssensor) angegurtet ist war schonmal da und wurde in der Praxis oftmals so umgangen, dass man den Gurt hinter sich ins Schloss führte oder sogar extra Gurtschlösser hatte (kann man bei Ebay oder beim Schrotthändler kaufen), welche die Kontrollmechanik aushebelte.

    Von daher ist auch die Kontrolllampe nur ein frommer Wunsch und auch kein Heilmittel.

    Mein Fazit: Anschnallen wo es geht und nicht anschnallen wo es erforderlich ist! Grundsatz muss aber das Anschnallen sein!


    Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW591136
    Datum08.11.2009 22:0813737 x gelesen
    Hallo.

    Geschrieben von Lars TiedemannDas OLG Hamm hat die Pflicht des Bei-/Mitfahrers zum Anschnallen/Selbstschutz vor die Pflicht des Fahrers gem §23 StVO gestellt. Heißt für mich (!), daß ich meiner Pflicht als Fahrer nachkommen muß, wenn der Bei-/Mitfahrer seiner Pflicht nicht nachkommt.

    Was es für das Gericht heisst, steht ja in der Quelle direkt dahinter.

    Geschrieben von Lars Tiedemann Ansonsten darf gerne wer anderes fahren und sich dann mit den Gerichten über irgendwelche 30/70-Verteilungen von Schmerzensgeld aufhalten.
    Bei (Schmerzens-)Geld hört ja nun mal bekanntlich die Freund-/Kameradschaft auf...


    Schmerzensgeld gibts bei Angehörigen des selben "Betriebes" doch eh nicht?

    Davon abgesehen ist die rein haftungsmäßige Seite der Angelegenheit ohnehin nicht unbedingt das Spannendste an der Sache. Für die Pflichten des Fahrers tritt die Versicherung des Halters ein (bzw. der Halter selbst, wenn das Fahrzeug nicht versichert ist). Ein Rückgriff auf den Fahrer ist für den Haftpflichtfall nur in sehr begrenztem Umfang und in wenigen Fällen möglich (im Gegensatz zu den allgemeinen Regressmöglichkeiten zwischen Behörde und Mitarbeiter). (*)

    Für den Fahrer ist also eher interessant, ob er den Unfall selbt fahrlässig oder (bedingt) vorsätzlich verursacht hat, weil dann die Gemeinde Regress für den Schaden am Fahrzeug fordern kann. Ausserdem trifft ihn die straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Seite des Vorfalls direkt und persönlich.

    Für den Verletzten ist der Grad der Mithaftung des Fahrers auch nicht sehr interessant, weil für ihn zunächst mal die Unfallversicherung zahlt.

    Schlussendlich sollte die Verletzung selbst (bzw. ihre Vermeidung) ja eigentlich Grund genug sein, den Gurt so intensiv wie möglich zu nutzen. Aber hier ging es ja um die rechtliche Seite.

    Gruß,
    Henning

    (*)
    Zumindestens verstehe ich §2 Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes so, lasse mir aber auch gerne das Gegenteil beweisen...


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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen733663
    Datum08.08.2012 14:0712182 x gelesen
    Seit 36 Jahren gibt es die Gurtpflicht bei uns. Diese gilt bekanntlich ja auch für Einsatzfahrzeuge.
    Diverse Beiträge hier im Forum haben sich damit ja bereits beschäftigt.
    Ich habe dazu einen kleinen Artikel mit einer Umfrage geschrieben.
    Je mehr Leute abstimmen, umso interessanter dürfte das Ergebnis sein.
    Bitte beteiligt Euch hier.
    -
    Vielen Dank
    UW

    P.S.: Die Verlinkung ist mit Jürgen abgesprochen.
    Danke dafür!

    Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schopenhauer)
    -
    Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt!

    http://pvsafety.wordpress.com - Sicherheit im Feuerwehreinsatz

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    AutorMark8us 8K., Emmelsbüll-Horsbüll / Schleswig-Holstein733665
    Datum08.08.2012 14:1411806 x gelesen
    Geschrieben von Lars T.[...]das aber seltsamerweise in den roten Autos mit dem blauen Blinklicht drauf nicht machen.... Warum auch immer.

    Ich oute mich:
    Ich schnalle mich grundsätzlich an, auch in den roten Autos mit den hübschen bunten Lichtern oben drauf...

    Nein, Spaß beiseite und ich bin kein Heiliger. Das geht irgendwie reflexartig, warum auch immer...

    aber ich wurde schon oft belächelt und manchmal von der Seite angemacht, weil ich mich grundsätzlich auch im TSF anschnalle.

    Ich kann aber durchaus nachvollziehen, wenn sich die Angriffs- und Wassertrupps, die sich je nach Alarmstichwort während der Fahrt zum Einsatzort ausrüsten (müssen), nicht anschnallen.

    Kameradschaftliche Grüße von der Nordsee

    Markus

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    AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen733669
    Datum08.08.2012 14:5811785 x gelesen
    Moin

    auch wenn ich damals noch nicht einmal in Planung war - hieß der Spruch nicht "Erst gurten, dann spurten"? So wegen reimen und so?
    Die Umfrageoption "ja, aber nur wenn ich vorne sitze" dürfte für viele noch interessant sein. Zumindes schnalle ich mich als Ma/GF durchgängig an, während ich als "Hintensitzer" noch an mir arbeite, das immer zu tun...

    Gruß,
    Sebastian

    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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    AutorUlri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen734418
    Datum14.08.2012 16:2611576 x gelesen
    Hallo,

    es haben jetzt etwas mehr als 200 Leute abgestimmt.
    Gerne hätte ich noch mehr Stimmen, damit die Umfrage noch represantativer wird.
    -
    Falls jemand noch seine Stimme abgeben möchte, bitte HIER
    -
    Etwas über 60% schnallen sich im Einsatzfahrzeug an, 13% haben erst gar keine Gutrte montiert und knapp 16% schnallen sich gar nicht an.. Soweit das Zwischenergebnis...

    Danke
    UW

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     05.11.2009 11:12 Lars7 T.7, Oerel
     05.11.2009 11:24 Jürg7en 7M., Weinstadt
     05.11.2009 11:26 Lars7 T.7, Oerel
     08.08.2012 14:14 Mark7us 7K., Emmelsbüll-Horsbüll
     05.11.2009 11:27 Volk7er 7L., Erlangen
     05.11.2009 14:15 Jörg7 H.7, Mainz
     05.11.2009 15:36 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     05.11.2009 15:47 Jörg7 H.7, Mainz
     05.11.2009 14:21 Günt7her7 S.7, Mühldorf a. Inn
     05.11.2009 16:41 Henn7ing7 K.7, Tairnbach
     05.11.2009 19:36 ., Kirchheim unter Teck
     05.11.2009 19:56 Chri7sti7an 7F., Wernau
     05.11.2009 20:33 ., Kirchheim unter Teck
     06.11.2009 10:49 Jörg7 H.7, Mainz
     06.11.2009 15:11 ., Kirchheim unter Teck
     06.11.2009 15:55 Jörg7 H.7, Mainz
     06.11.2009 17:38 ., Kirchheim unter Teck
     06.11.2009 11:22 Alex7and7er 7H., Weissach
     06.11.2009 15:18 ., Kirchheim unter Teck
     06.11.2009 15:37 Alex7and7er 7H., Weissach
     06.11.2009 17:44 ., Kirchheim unter Teck
     06.11.2009 11:58 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     06.11.2009 18:01 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     06.11.2009 18:12 ., Kirchheim unter Teck
     06.11.2009 19:06 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     06.11.2009 22:33 Lars7 T.7, Oerel
     06.11.2009 19:08 Katj7a R7., Köln
     06.11.2009 19:21 ., Kirchheim unter Teck
     06.11.2009 19:28 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.11.2009 22:58 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     07.11.2009 23:07 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.11.2009 02:53 Juli7an 7H., Stemwede
     06.11.2009 22:41 Lars7 T.7, Oerel
     06.11.2009 23:13 ., Westerwald
     07.11.2009 00:19 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.11.2009 08:23 Lars7 T.7, Oerel
     07.11.2009 12:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     07.11.2009 15:09 ., Westerwald
     08.11.2009 11:02 Lars7 T.7, Oerel
     08.11.2009 11:13 ., Kirchheim unter Teck
     08.11.2009 11:21 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.11.2009 12:00 Lars7 T.7, Oerel
     08.11.2009 12:13 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     08.11.2009 14:20 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     08.11.2009 14:25 ., Kirchheim unter Teck
     08.11.2009 14:48 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     08.11.2009 14:57 ., Kirchheim unter Teck
     08.11.2009 15:55 ., Westerwald
     08.11.2009 17:14 Thom7as 7K., Hermeskeil
     08.11.2009 17:17 Chri7sti7an 7F., Wernau
     08.11.2009 17:25 ., Kirchheim unter Teck
     08.11.2009 14:42 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     08.11.2009 14:45 ., Kirchheim unter Teck
     08.11.2009 15:57 ., Westerwald
     08.11.2009 22:08 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     08.11.2009 12:17 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     08.11.2009 13:01 ., Kirchheim unter Teck
     08.08.2012 14:07 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
     08.08.2012 14:58 Seba7sti7an 7W., Linden
     14.08.2012 16:26 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
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