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ThemaAlarmfahrt bei Übungen9 Beträge
RubrikÜbung
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW591506
Datum11.11.2009 09:5310329 x gelesen
Hallo,
ich weiß das es ein altes Thema ist und das schon viel darüber geschrieben wurde. Nur kann ich momentan nichts Passendes finden.
Wo steht geschrieben, am Besten für NRW, das man bei Alarmübungen Blaulicht und Einsatzhorn verwenden darf.
Konkret geht es um eine Überprüfung eines Alarmplan, bei dem Fahrzeuge nach Weisung der Leiststelle "alarmmäßig" die "Einsatzstelle" anfahren sollten. War alles mit der Übungsleitung abgestimmt. Nur meinten später einige Kameraden, das die für eine Übung NICHT alarmmäßig fahren. Genau das möchte ich gerne widerlegen, am Besten natürlich mit entsprechendem "Gesetzestext", Erlass o.ä.
Also BITTE BITTE - diskutiert hier NICHT das Thema, sondern schreibt einfach wo ich den Text finden kann. Danke


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg591510
Datum11.11.2009 10:146679 x gelesen
Leider nur für Ba-Wü, aber evtl. hilft Dir das ja auch etwas weiter.

Fahren mit Sondersignalen bei Einsatzübungen


Gruß
Christoph

Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)

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AutorKars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern591513
Datum11.11.2009 10:316287 x gelesen
Hallo Hubert,

das IDF in Münster könnte da doch vielleicht weiterhelfen.Dort sitzen doch entsprechend fachlich versierte Kollegen,die da weiterhelfen oder vermitteln können.

Geschrieben von ---Hubert Kohnen--- Also BITTE BITTE - diskutiert hier NICHT das Thema, sondern schreibt einfach wo ich den Text finden kann. Danke

Gruß Karsten


Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!!

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW591537
Datum11.11.2009 12:536281 x gelesen
Für NRW existiert ein Erlass, der in 2.1.2 Übungen regelt: Blaulichterlass NRW


DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW591542
Datum11.11.2009 13:316010 x gelesen
Geschrieben von Carsten GöschFür NRW existiert ein Erlass, der in 2.1.2 Übungen regelt: Blaulichterlass NRW
Danke, so was habe ich gesucht. Hoffe nur, das dieser Erlass noch in Kraft ist.
Nochmals Danke


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorFlor8ian8 H.8, Erlangen / Bayern625266
Datum13.05.2010 22:235014 x gelesen
hallo,

gibt es sowas auch für bayern


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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern625270
Datum13.05.2010 22:524968 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Florian Henning
gibt es sowas auch für bayern
gibt es:

IMS vom 04.10.2005, Az. ID3-3610-210

Regelt zwar primär den Bereich Rettungsdienst/ KatS, es wird darin aber auch auf die Feuerwehr Bezug genommen. Kann ich Dir gerne per Mail zukommen lassen, wenn gewünscht.

Gruß
Markus


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW625297
Datum14.05.2010 08:574697 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenDanke, so was habe ich gesucht. Hoffe nur, das dieser Erlass noch in Kraft ist.

Ja, ist er. Sowas findet man für NRW hier (und nicht beim BBK ;-) ...) raus:

Rechtsportal NRW

Konkret in diesem Fall:

Blaulicht-Erlass


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg625332
Datum14.05.2010 14:414727 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Florian Henning


gibt es sowas auch für bayern


" Hier " was für BaWü.

Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 11.11.2009 09:53 Hube7rt 7K., Erkelenz
 11.11.2009 10:14 Chri7sto7ph 7S., Neuenbürg / Württ
 11.11.2009 10:31 Kars7ten7 H.7, Greifswald
 11.11.2009 12:53 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 11.11.2009 13:31 Hube7rt 7K., Erkelenz
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