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Thema | Alarmfahrt bei Übungen | 9 Beträge | |||
Rubrik | Übung | ||||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 591506 | |||
Datum | 11.11.2009 09:53 | 10373 x gelesen | |||
Hallo, ich weiß das es ein altes Thema ist und das schon viel darüber geschrieben wurde. Nur kann ich momentan nichts Passendes finden. Wo steht geschrieben, am Besten für NRW, das man bei Alarmübungen Blaulicht und Einsatzhorn verwenden darf. Konkret geht es um eine Überprüfung eines Alarmplan, bei dem Fahrzeuge nach Weisung der Leiststelle "alarmmäßig" die "Einsatzstelle" anfahren sollten. War alles mit der Übungsleitung abgestimmt. Nur meinten später einige Kameraden, das die für eine Übung NICHT alarmmäßig fahren. Genau das möchte ich gerne widerlegen, am Besten natürlich mit entsprechendem "Gesetzestext", Erlass o.ä. Also BITTE BITTE - diskutiert hier NICHT das Thema, sondern schreibt einfach wo ich den Text finden kann. Danke Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 591510 | |||
Datum | 11.11.2009 10:14 | 6705 x gelesen | |||
Leider nur für Ba-Wü, aber evtl. hilft Dir das ja auch etwas weiter. Fahren mit Sondersignalen bei Einsatzübungen Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Kars8ten8 H.8, Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 591513 | |||
Datum | 11.11.2009 10:31 | 6321 x gelesen | |||
Hallo Hubert, das IDF in Münster könnte da doch vielleicht weiterhelfen.Dort sitzen doch entsprechend fachlich versierte Kollegen,die da weiterhelfen oder vermitteln können. Geschrieben von ---Hubert Kohnen--- Also BITTE BITTE - diskutiert hier NICHT das Thema, sondern schreibt einfach wo ich den Text finden kann. Danke Gruß Karsten Ich vertrete hier ausschließlich nur meine private Meinung.Respekt ist eine Tugend die leider immer mehr verkommt!! | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 591537 | |||
Datum | 11.11.2009 12:53 | 6320 x gelesen | |||
Für NRW existiert ein Erlass, der in 2.1.2 Übungen regelt: Blaulichterlass NRW DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V. www.dlrg-dormagen.de | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 591542 | |||
Datum | 11.11.2009 13:31 | 6050 x gelesen | |||
Geschrieben von Carsten GöschFür NRW existiert ein Erlass, der in 2.1.2 Übungen regelt: Blaulichterlass NRW Danke, so was habe ich gesucht. Hoffe nur, das dieser Erlass noch in Kraft ist. Nochmals Danke Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Erlangen / Bayern | 625266 | |||
Datum | 13.05.2010 22:23 | 5046 x gelesen | |||
hallo, gibt es sowas auch für bayern | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 625270 | |||
Datum | 13.05.2010 22:52 | 4998 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Florian Henning gibt es sowas auch für bayern gibt es: IMS vom 04.10.2005, Az. ID3-3610-210 Regelt zwar primär den Bereich Rettungsdienst/ KatS, es wird darin aber auch auf die Feuerwehr Bezug genommen. Kann ich Dir gerne per Mail zukommen lassen, wenn gewünscht. Gruß Markus | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 625297 | |||
Datum | 14.05.2010 08:57 | 4723 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenDanke, so was habe ich gesucht. Hoffe nur, das dieser Erlass noch in Kraft ist. Ja, ist er. Sowas findet man für NRW hier (und nicht beim BBK ;-) ...) raus: Rechtsportal NRW Konkret in diesem Fall: Blaulicht-Erlass | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 625332 | |||
Datum | 14.05.2010 14:41 | 4757 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Florian Henning gibt es sowas auch für bayern " Hier " was für BaWü. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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