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Thema | Schiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit??? | 39 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Mori8tz 8S., Parsberg / Bayern | 591855 | |||
Datum | 13.11.2009 10:14 | 20784 x gelesen | |||
Hallo, habe gerade eine Stellungnahme des LFV Bayern zu Rettungsmöglichkeiten über Leitern gelesen Link LFV schreibt: ... Wegen des hohen Gewichts der Schiebleiter, dem großen Personaleinsatz (mind. 4 Feuerwehrangehörige), den Risiken einer Personenrettung mit tragbaren Leitern aus Höhen von bis zu 12 m sowie der geringen Verbreitung der Schiebleiter wird die Schiebleiter grundsätzlich nicht als Rettungsmittel angesehen. Sehr gut gefällt mir z.B. wegen der geringen Verbreitung - wenn ich mich nicht irre gehört doch die Schiebeleiter bei LF 16-12 bzw. dem Nachfolger (H)LF 20-16 zur Normbeladung oder nicht? Falls ich falsch liege korigiert mich. Wer lässt sich so etwas nur einfallen? www.feuerwehr-parsberg.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 591857 | |||
Datum | 13.11.2009 10:16 | 17980 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Moritz Staudigl Sehr gut gefällt mir z.B. wegen der geringen Verbreitung - wenn ich mich nicht irre gehört doch die Schiebeleiter bei LF 16-12 bzw. dem Nachfolger (H)LF 20-16 zur Normbeladung oder nicht? Falls ich falsch liege korigiert mich. da aber bei den TSF, TSF-W, den LF 8, LF 8/6 und den LF 10/6 die Schiebleiter nicht zur Normbeladung gehört ist der HInweis auf die geringe Verbreitung schon gerechtfertig. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 591858 | |||
Datum | 13.11.2009 10:17 | 17908 x gelesen | |||
Geschrieben von Moritz StaudiglLFV schreibt: ... Wegen des hohen Gewichts der Schiebleiter, dem großen Personaleinsatz (mind. 4 Feuerwehrangehörige), den Risiken einer Personenrettung mit tragbaren Leitern aus Höhen von bis zu 12 m sowie der geringen Verbreitung der Schiebleiter wird die Schiebleiter grundsätzlich nicht als Rettungsmittel angesehen. Interessant, was bedeutet das den für den zweiten Rettungswegs, der manchmal über die Rettungsmittel der Feuerwehr sichergetellt ist!? Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Dani8el 8M., Luhe-Wildenau / BY | 591860 | |||
Datum | 13.11.2009 10:18 | 17345 x gelesen | |||
Hallo Moritz, es geht ja dabei um die Menschenrettung der erst eintreffenden FW mittels tragbarer Leiter. Die Masse hat da eben nur TSF, LF 8 usw. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 591861 | |||
Datum | 13.11.2009 10:18 | 17756 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael Arens Interessant, was bedeutet das den für den zweiten Rettungswegs, der manchmal über die Rettungsmittel der Feuerwehr sichergetellt ist!? => automatisch die nächste Drehleiter mitalarmieren? => wo es notwendig ist eine Drehleiter beschaffen? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 591862 | |||
Datum | 13.11.2009 10:21 | 17709 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer=> automatisch die nächste Drehleiter mitalarmieren? Die ggfs. außerhalb der Hilfsfristen steht. Geschrieben von Jürgen M@yer => wo es notwendig ist eine Drehleiter beschaffen? Nette Vorstellung, einfach daher gesagt. Aber Du weißt ja welche Herausforderungen das mit sich bringt. Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Fabi8an 8F., Geislingen an der Steige / Baden-Württemberg | 591863 | |||
Datum | 13.11.2009 10:22 | 17525 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Arens Interessant, was bedeutet das den für den zweiten Rettungswegs, der manchmal über die Rettungsmittel der Feuerwehr sichergetellt ist!? das in Bayern als Rettungsmittel der Feuerwehr ausschließlich die vierteilige Steckleiter und eine Drehleiter angesehen werden können. MkG Fabian Das ist meine private Meinung. Ich vertrete hier nicht die Meinung der Feuerwehr Geislingen. | |||||
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Autor | Jörg8 R.8, Steppach / Bayern | 591864 | |||
Datum | 13.11.2009 10:23 | 17341 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yer=> automatisch die nächste Drehleiter mitalarmieren? .... genau, und auf jeden Fall als örtlicher Kommandant nicht irgendwelche Architektenanfragen nach der längsten vorhandenen Leiterlänge in der Gemeinde beantworten, und erklären, dass man mit der 3-teiligen aus 12m Höhe Leute problemlos retten kann. Ist leider in den letzten Jahren viel zu oft passiert, darum auch die offiziellen Hinweise. Gruß Jörg | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Nieheim- Holzhausen / NRW | 591865 | |||
Datum | 13.11.2009 10:23 | 17312 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian Funkdas in Bayern als Rettungsmittel der Feuerwehr ausschließlich die vierteilige Steckleiter und eine Drehleiter angesehen werden können. Danke! :-) Gruß Michael Ich bin dafür verantwortlich was ich sage, aber nicht dafür was Du daraus liest! Buchtipps rund um das Thema Feuerwehr | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 591866 | |||
Datum | 13.11.2009 10:24 | 17411 x gelesen | |||
zumindest für Neubauten ab 19xx Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 591867 | |||
Datum | 13.11.2009 10:24 | 17620 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Michael Arens Aber Du weißt ja welche Herausforderungen das mit sich bringt. klar - diese Forderung birgt gewaltig finanzieller "Sprengstoff". Wenn man das richtig durchzieht müsste man viele Drehleiter beschaffen. Oder bestehende Gebäude mit Fluchttreppen usw. nachrüsten. Beides ist meiner Ansicht nach illusorisch ... MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 591869 | |||
Datum | 13.11.2009 10:36 | 17332 x gelesen | |||
Korrekt siehe z.B. Bayrische Bauordnung vom 14.08.07 Art.31 Absatz 3 Gruß Klaus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 591871 | |||
Datum | 13.11.2009 10:37 | 17446 x gelesen | |||
nicht ganz es gibt die Möglichkeit der Notleitern Gruß Klaus | |||||
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Autor | Mori8tz 8S., Parsberg / Bayern | 591875 | |||
Datum | 13.11.2009 10:43 | 17271 x gelesen | |||
Aha. Jetzt versteh ich das. D.h. zweiter Rettungsweg über 8m nur mit DL(K)? www.feuerwehr-parsberg.de | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 591876 | |||
Datum | 13.11.2009 10:44 | 17347 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigamzumindest für Neubauten ab 19xx Moin, würde mich auch mal interessieren seid wann das so ist. Mein Sorgenkind bei uns: Ein "Hohes Haus" mit 7 Vollgeschossen und einem dachboden in der achten Etage (insgesamt 28 Wohnungen). Das Haus ist Baujahr 1968.........DLK kommt aus Celle. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 591878 | |||
Datum | 13.11.2009 10:47 | 17190 x gelesen | |||
yep und das bedeutet z b Wohnungen zur Strasse rausgehen der 2te Rettungsweg sichergestellt ist, ansonsten Feuerwehrzufahrt wenn möglich ,oder andersweitig zweiten Rettungsweg herstellen, siehe am besten Handbuch für die Feuerbeschau von F.Tretzel 4.Auflage Seite 405 Gruss Klaus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 591881 | |||
Datum | 13.11.2009 10:50 | 17263 x gelesen | |||
am besten bei euch die Baurechtsabteilung der Gemeinde fragen Baurecht ländermässig unterschiedlich , denk ich mal. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 591883 | |||
Datum | 13.11.2009 10:55 | 17200 x gelesen | |||
Hallo Moritz, hier gibt es dazu auch eine Stellungnahme vom StMi Bayern. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt / Bayern | 591885 | |||
Datum | 13.11.2009 10:57 | 17480 x gelesen | |||
Hallo Klaus, nur müssen die Notleitern nicht zwingend als zweiter Rettungsweg anerkannt werden, oder? Zumindest klingt das so in der Stellungnahme des STMI Bayern so. MFG Flo Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 591899 | |||
Datum | 13.11.2009 11:28 | 17319 x gelesen | |||
jo man muss halt bei der zuständigen Behörde einen Abweichungsantrag stellen dann kann das schon was werden. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 591901 | |||
Datum | 13.11.2009 11:31 | 17858 x gelesen | |||
Servus Moritz, Gelesen von Moritz Staudigl Stellungnahme des LFV Bayern zu Rettungsmöglichkeiten über Leitern Geschrieben von Moritz Staudigl Schiebeleitern in Bayern nicht als Rettungsmöglichkeit??? Feuerwehrmann, gell? Feuerwehrmann: kann lesen Oberfeuerwehrmann: kann lesen und schreiben Hauptfeuerwehrmann: kennt einen, der lesen und schreiben kann Da Du wohl eher praktisch veranlagt bist, schlag ich Dir mal einen Selbstversuch vor: Lass Dich doch mal nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen in Schießer-Feinripp und Birkenstock ausm 3./4.OG über die Schiebleiter retten, da kommt Stimmung auf ;-)) Bisher wars Spaß, jetzt kommt der Ernst im Leben. Geschrieben von Moritz Staudigl Wer lässt sich so etwas nur einfallen? Vielen Dank für das Lob, ich will Dir Deine Frage gerne beantworten. Es sind erfahrene Fachleute, die sich intensiv (beruflich und ehrenamtlich mit viel Zeit und Engagement) mit der Verknüpfung VB - Einsatzdienst befassen, die baurechtlich, feuerwehrtechnisch und im Einsatzdienst fit sind und die intensiven Kontakt mit den zuständigen Stellen im Innenministerium halten. Siehe auch hier. Die Zeitschiene am Ende des Dokuments stellt dar, dass das Dokument nicht nur schon länger besteht, sondern auch "lebt" und ständig den Änderungen in Technik und Baurecht angepasst wird. (nicht so wie beim TM1-Leitfaden, der auf Biegen und Brechen wieder gebetsmühlenartig kommentarlos das Feuerwehrmärchen "1m Leiterüberstand" predigt und dabei scheinbar die baurechtlichen Anforderungen, z.B. Fenster zur Rettung von Personen 1,0 x 0,60m völlig außer Acht lässt! SCNR!) Zudem werden mindestens 2 mal jährlich die Wünsche, Anträge, Bedenken bezüglich der Stellungnahmen von allen möglichen Praktikern, Theoretikern und auch Bordsteinkreisbrandräten aufgenommen, diskutiert und ggf. auch Stellungnahmen wirklich zeitnah angepasst. Es kann also jeder (aber bitte fundiert und konstruktiv) mitwirken, der sich an die Mailadresse am Ende der von Dir verlinkten Stellungnahme wendet. Ehrlich gesagt, ich mach mir aber weniger Gedanken über Schiebleitern, sondern eher über Steckleitern. Bayern hat ja nach wie vor eine hohe TSA-Dichte. Diese verfügen wohl nicht alle über Leitern. Das Baurecht geht nach der Novelle nicht wie früher davon aus, dass der zweite Rettungsweg IMMER nur dann über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden kann, wenn diese bei der Feuerwehr vorhanden sind, dies ist jetzt nur noch bei den anleiterbaren Stellen höher als 8m so. Grundsätzlich geht das Baurecht davon aus, dass jede Feuerwehr (oder gemeindeübergreifend eine der nächsten Wehren, die zeitnah da sind) über die 4-teilige Steckleiter verfügt, es wird nur noch vorgegeben, dass die anleiterbare Stelle < 8m über GOK vorhanden sein muss. Alles weitere liegt in der Hand der Gemeinden, die ihre Feuerwehren gefälligst dazu auszurüsten haben. (Aus der Praxis für die Praxis: Wenn dann ein "Fach"-KBM in einer Stellungnahme schreibt, dass der 2.Rettungsweg bei einem Umbau nicht durch die Feuerwehr sichergestellt werden kann, weil die Ortswehr und die umliegenden Wehren nur über TSA verfügen und eine 4-teilige Steckleiter nicht zeitnah rangebracht werden kann, dann hat er das hoffentlich vorher mit den Kommandanten und Gemeindefürsten abgestimmt und in allen Gebäuden der betreffenden Gemeinden ohne 2. baulichen Rettungsweg eine Aufenthaltsnutzung in den Obergeschossen untersagen lassen, sonst hat er IMHO mächtig Scheiße am Hacken!) Solltest noch Fragen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr haben, gern auch PM oder direkt an den FB 4 im LFV über die Mailadresse in der Stellungnahme. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 591906 | |||
Datum | 13.11.2009 11:41 | 17216 x gelesen | |||
mit brennendem Feinripp sollen sogar schon Leute gesprungen sein hab ich mal gehört, und dann doch lieber Schiebleiter nass und glatt | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 591908 | |||
Datum | 13.11.2009 11:50 | 17103 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter Lösslass Dich doch mal nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen in Schießer-Feinripp und Birkenstock ausm 3./4.OG über die Schiebleiter retten, Die Sprossen einer Steckleiter sind nicht wesentlich anders geformt..... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 591914 | |||
Datum | 13.11.2009 12:04 | 17277 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Schiller dann doch lieber Schiebleiter nass und glatt stimmt, deshalb steht ja auch in der Stellungnahme "grundsätzlich" und nicht "garnienicht". Die Möglichkeit einer Einzelfallbetrachtung wird ja nicht ausgeschlossen, aber dann möchte und soll doch bitte derjenige, der draußen die Leiter hält, das Recht haben, wirklich und ehrlich sagen zu dürfen, was er zuverlässig und sicher leisten kann, und nicht irgend eine Bauaufsichtsbehörde vom Schreibtisch aus, die das der Feuerwehr schon zutraut, ohne jemals selbst eine Schiebleiter gesehen, geschweige denn bestiegen zu haben. Im Zweifelsfall kann das auch mal eine Ertüchtigung mit einem 2. baulichen Rettungsweg bedeuten. Hart aber Fair. Alternativ besteht ja auch die möglichkeit, von einer 2.-Rettungsweg-pflichtigen Nutzung abzusehen. Wie sieht das denn in einer größeren süddeutschen Landeshauptstadt aus, wenn da scheinbar auch Notleitern vermehrt berücksichtigt werden? Der 2. Rettungsweg ist ja nicht nur Flucht- sondern auch Angriffsweg und da über die mit Rückenschutz versehenen Leitern mit Atemschutz hochkraxeln ist doch sicher auch kein Zuckerschlecken ;-) (Ich weiß, besser als gar nix, aber...) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 591918 | |||
Datum | 13.11.2009 12:15 | 17117 x gelesen | |||
und aus dem Grund ist die Schiebleiter ja bei uns nicht als 2ter Rettungsweg anerkannt und Notleitern sind nichts als anderes zu betrachten wie als ein Ersatzfluchtweg , deswgen gehts ja nur über einen Abweichungsantrag und mit Abstimmung der Brandschutzbehörde. Grüssle Klaus | |||||
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Autor | Fran8z S8., Hochheim / Hessen | 591983 | |||
Datum | 13.11.2009 16:14 | 17112 x gelesen | |||
Hi Aber sie reichen nicht so weit nach oben. :-)) Gruß | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 592047 | |||
Datum | 14.11.2009 09:19 | 17314 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslSolltest noch Fragen zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges über Rettungsgeräte der Feuerwehr haben, gern auch PM oder direkt an den FB 4 im LFV über die Mailadresse in der Stellungnahme. Dabei sollte aber berücksichtigt werden, dass der 2. Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr mit der Schiebleiter m.W. überall höchstens die Ausnahme von der Regel ist, dass die Steckleiter als geeignet dafür anzusehen ist. Die Schiebleiter kommt aus höheren städt. Bebauungen, die zu oft so stehen, dass man mit Hubrettungsgeräten da selbst vor 50 Jahren schon nicht dran gekommen wäre... Wer Fahrzeuge mit Schiebleitern kauft (ich erinnere an den Hype um die LF 8/6 bzw. 10/6, die zunehmend damit ausgestattet werden!), um ein größeres Fahrzeug zu bekommen und damit dann den Architekten bzw. der Gemeinde zu erlauben, auch höher zu bauen, ist m.E. nicht im Bilde über die Folgen für die Ausbildungsthematik, die Anwendungsproblematik - bzw. die Realität damit.... Das hier: Geschrieben von Franz-Peter Lössl Lass Dich doch mal nachts um halb drei bei Treibeisschneeregen in Schießer-Feinripp und Birkenstock ausm 3./4.OG über die Schiebleiter retten, da kommt Stimmung auf ;-)) triffts hervorragend! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 592129 | |||
Datum | 14.11.2009 17:48 | 17193 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWer Fahrzeuge mit Schiebleitern kauft (ich erinnere an den Hype um die LF 8/6 bzw. 10/6, die zunehmend damit ausgestattet werden!), um ein größeres Fahrzeug zu bekommen und damit dann den Architekten bzw. der Gemeinde zu erlauben, auch höher zu bauen, ist m.E. nicht im Bilde über die Folgen für die Ausbildungsthematik, die Anwendungsproblematik - bzw. die Realität damit.... Ja, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?). Wie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 592133 | |||
Datum | 14.11.2009 18:01 | 16988 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamJa, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?). Wie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein... ja, aber eben obacht, den gleichen Fehler hat man in zig Gemeinden in den letzten Jahren v.a. in Süddeutschland neu gemacht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 592161 | |||
Datum | 14.11.2009 20:17 | 17133 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Bräutigam Ja, aber Obacht: Die Schiebleiter war z.B. in NRW mal als Rettungsweg zulässig (VB-ler vor: Von wann bis wann?). *grübel* Die Diskussion hatten wir doch neulich erst, ich erinnere ich aber nicht mehr an das Ergebnis. Ich lese die LBO jedenfalls so: - bis 8m Anleiterhöhe darf ein 'passendes' Rettungsgerät (4-teilige Steckleiter o.ä.) vorausgesetzt werden. - über 8m Anleiterhöhe ist nur zulässig, wenn das erforderliche Rettungsgerät von der Feuerwehr vorgehalten wird (BTW: bezieht sich 'erforderlich' und 'vorgehalten' da auch auf eine sinnvolle Eingreifzeit?) - über 8m Anleiterhöhe ist eine Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge gefordert aber: dass über 8m Anleiterhöhe auch ein Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich ist, kann ich da so direkt nicht herauslesen?! Könnte wirklich eine Baugenehmigung für ein Objekt mit einem notwendigen Fenster in z.B. 10 Metern Höhe versagt werden, wenn (und weil) die örtliche Feuerwehr nur eine Schiebleiter vorhält? Geschrieben von Andreas Bräutigam Wie unser VB immer wieder gerne sagt: Wenn das letzte Gebäude aus dieser Zeit abgerissen ist, dann dürft Ihr auch die Schiebleitern von den Fahrzeugen nehmen. Dürfte frühestens so um 2040 sein... klar, weil bei euch die DL immer gleich mitfährt... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 592162 | |||
Datum | 14.11.2009 20:21 | 16754 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochaber: dass über 8m Anleiterhöhe auch ein Hubrettungsfahrzeug als Rettungsgerät erforderlich ist, kann ich da so direkt nicht herauslesen?! Es gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 592167 | |||
Datum | 14.11.2009 20:42 | 16721 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Heck Es gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter. jetzt wo du es sagst, kommt mir das auch wieder bekannt vor. Damit hätten wir die gleiche Situation wie in Bayern. Ich hatte damals IIRC auch schon die Frage gestellt, was mit anderen Nischenlösungen ist? Rettungsschlauch, Anhängeleiter und Ähnliches. Leider kann ich mich aber auch nicht an die Antwort erinnern, ob es neben der Steckleiter und dem Hubrettungsgerät weitere anerkannte Rettungsgeräte gibt. Ebenfalls wäre es ja interessant, ob es für NRW Festlegungen gibt, was überhaupt als Hubrettungsgerät i.S.d. LBO gilt? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 592176 | |||
Datum | 14.11.2009 22:15 | 16849 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochklar, weil bei euch die DL immer gleich mitfährt... ???? Nee, die DLK hilft da eben nicht! Denn: Nettes Schild "Feurwehrdurchgang" auf der Tür zum Hof mit Feuerwehrschließung. Und hinten im Hof dann Anleiterhöhen > 8m. Da amchste mit der DL nichts. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 596237 | |||
Datum | 12.12.2009 12:31 | 16715 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckEs gibt (gab? 5 Jahre Frist abgelaufen?) in NRW einen gemeinsamen Erlass von Innen- und Bauministerium, nachdem die Schiebleiter kein Rettungsgerät im Sinne der BauO ist, d.h. Steckleiter oder Drhelieter. Die historische Ableitung, wann (in Abhängigkeit des Genehmigungsjahres) eine Schiebleiter als Rettungsgerät zulässig bzw. erforderlich ist, wurde in diesem Papier aktuell zusammengestellt. Stellungnahme Schiebleiter AKVB AGBF NRW Der Erlass auf den Du Dich beziehst ist im Prinzip (inhaltlich) immer noch gültig, selbst wenn er mit dem 5-Jahres-Verfallsdatum versehen ist. Der Erlass war nämlich zum einen nicht als Runderlass veröffentlicht, so dass eine eventuelle Befristung ins Leere läuft, zum anderen beschreibt der Erlass eine Bewertung zu "harten" baurechtlichen Fakten, die sich auch nach Ablauf der fünf Jahre nicht ändern. Interessanter Hinweis in dem AGBF-Papier übrigens zur Ausstattung der neuen LF KatS ... incl. einer Verknüpfung zu den vom Bund beabsichtigten Einsatzbereichen, der hieraus resultierenden Ausstattung/Beladung und der abzuleitenden Kosequenzen für Einbindung der Fahrzeuge in die alltägliche kommunale Gefahrenabwehr. War hier auch schon mal Gegenstand von Diskussionen glaub' ich ... | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 596261 | |||
Datum | 12.12.2009 16:19 | 16643 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Marc Stolbrink Die historische Ableitung, wann (in Abhängigkeit des Genehmigungsjahres) eine Schiebleiter als Rettungsgerät zulässig bzw. erforderlich ist, wurde in diesem Papier aktuell zusammengestellt. Klare Aussage gegen schiebleiterlose TLF16/25, LF8/6, LF-KatS und ggf. vorhandene kommunale Sonderlösungen im Erstangriff! Geschrieben von Marc Stolbrink Der Erlass auf den Du Dich beziehst ist im Prinzip (inhaltlich) immer noch gültig, Ist dieser Erlass “Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch Rettungsgeräte der Feuerwehr“; Runderlass Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW; 29.08.2000 zufällig irgendwo digital (öffentlich) verfügbar? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 596329 | |||
Datum | 13.12.2009 11:17 | 16449 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIst dieser Erlass “Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch Rettungsgeräte der Feuerwehr“; Runderlass Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport NRW; 29.08.2000 zufällig irgendwo digital (öffentlich) verfügbar? Nein, öffentlich nicht verfügbar. Es handelt sich zwar um einen Runderlass, allerdings um einen verwaltungsinternen, d.h. einen, der nicht im Ministerialblatt veröffentlicht wurde. | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 596525 | |||
Datum | 14.12.2009 22:36 | 16494 x gelesen | |||
Hallo Forum, Geschrieben von Henning Koch Klare Aussage gegen schiebleiterlose TLF16/25, LF8/6, LF-KatS und ggf. vorhandene kommunale Sonderlösungen im Erstangriff!Warum? Es wird doch nur die Meinung bestätigt das die Reihe LF 16, LF 16/12, .... als Erstangreifer für Städtische Bebauung gelten! Für Ländliche Bebauung, in der Regel < 2.OG, sind TSF, TSF- W, LF 8, LF8/6 durchaus geeignete Erstangreifer. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 596535 | |||
Datum | 14.12.2009 23:02 | 16365 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Bayer Es wird doch nur die Meinung bestätigt das die Reihe LF 16, LF 16/12, .... als Erstangreifer für Städtische Bebauung gelten! ja doch, die Einschränkung auf entsprechende Bebauung hatte ich unterschlagen, OK... Geschrieben von Michael Bayer Für Ländliche Bebauung, in der Regel < 2.OG, sind TSF, TSF- W, LF 8, LF8/6 durchaus geeignete Erstangreifer. In der Regel reicht nicht, es muss ausschliesslich sein! Das dürfte einen erheblichen Unterschied machen. Gruß, Henning | |||||
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