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ThemaEinverständniserklärung bei Veröffentlichung von Fotos9 Beträge
RubrikFeuerwehr + Internet
 
AutorNico8 M.8, Uslar - Sohlingen / Niedersachsen593519
Datum24.11.2009 14:088031 x gelesen
Hallo Forum,
ich betreue die Homepage der Jugendfeuerwehr Sohlingen. Ich wurde kürzlich darauf angesprochen, dass ich für die Veröffentlichung von Fotos auf denen unsere Mitglieder zu sehen sind, eine Einverständniserklärung der Eltern benötige.
Das war mir bisher so nicht bekannt, kann mir da jemand weiterhelfen und mir vielleicht irgendeinen Tipp geben auf welcher rechtlichen Grundlage dies beruht?

Beste Grüße
Nico


Jugendfeuerwehr Sohlingen

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern593521
Datum24.11.2009 14:114657 x gelesen
Hallo,

Recht_am_eigenen_Bild


MkG Helmut

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AutorNico8 M.8, Uslar - Sohlingen / Niedersachsen593523
Datum24.11.2009 14:234638 x gelesen
Hallo Helmut,
danke, dass ging aber schnell.

Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich also theoretisch von jedem der auf einen der Fotos zu sehen ist eine Erlaubnis haben bzw. von deren Erziehungsberechtigten?

Mir war nur eine strenge Regelung für "Personen der Zeitgeschichte" bekannt.

Wie handhabt ihr das?

Bislang war es bei uns so, dass ich eine Vorauswahl der zu veröffentlichen Bilder getroffen habe und falls dann noch jemand meinte das ein Bild bitte noch zu entfernen ist, habe ich das natürlich wieder offline genommen.

Beste Grüße
Nico


Jugendfeuerwehr Sohlingen

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen593524
Datum24.11.2009 14:284621 x gelesen
Hallo Nico,

mit Fotos sprichst du einen ehr allgemeinen Begriff an. Da kann man keine definitive Antwort geben. Grundsätzlich ist zu unterscheiden, wo für du die Fotos benutzt:
- "Dokumentation" einer Veranstaltung
- allgemeine unspezifische Öffentlichkeitsarbeit

Bei letzterem würde ich dir dringend raten, eine Einverständiserklärung der Eltern einzuholen (am besten in Form eines Model-Vertrages (den gibt es bei der Fotocommunty, habe ich mir sagen lassen)).

Bei der "Dokumentation" einer Veranstaltung solltest du grundsätzlich nur solche Fotos veröffentlichen, die der UVV nicht wiedersprechen und die eine originäre Diensttätigkeit zeigen (wie Abnahmen von Jugendflammen, Zeltlager u.ä.). Aber auch da ist es wieder zu unterscheiden...
Ein Foto von der "Miss Zeltlager" im aufreizenden Bikini sollte nicht veröffentlicht werden, das Foto vom zusammensitzen am Lagerfeuer ist hingegen kein Problem.

Grundsätzlich hast du keine Schwirigkeiten, wenn die Jugendlichen nicht zu erkennen sind (Beispielsweise auf der Startseite von http://www.jf-nrw.de).

Wenn es Eltern gibt, die dir klar zu verstehen geben, dass sie es nicht wünschen, dass ihr Kind abgebildet wird, dann solltest du es auf keinen Fall veröffentlichen.

Auch die Abbildung von Portrait-Aufnahmen würde ich unterlassen.

Als allgemeine Gedanken stütze empfehle ich dir den Entscheidungsbaum von Wikipedia.

Abschließen bleiben mir noch drei Sätze:
- Gesunder Menschenverstand ist sehr hilfreich.
- Frag im Zweifel immer bei den Eltern nach.
- Alle Angaben mit bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.

Gruß
Christian Tietz


Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern593529
Datum24.11.2009 14:494566 x gelesen
Hallo Nico,

ist nach meinem Kenntnisstand über die Beitrittserkärung abgedeckt.


MkG Helmut

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AutorChri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen593535
Datum24.11.2009 15:174215 x gelesen
Aber auch nur dann, wenn es ausdrücklich so dadrin steht. Ich rate auch hier zu einem seperaten Modelvertrag (bei Bedarf)


Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern593537
Datum24.11.2009 15:234219 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christian TietzAber auch nur dann, wenn es ausdrücklich so dadrin steht. So wars gemeint.


MkG Helmut

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AutorNico8 M.8, Uslar - Sohlingen / Niedersachsen593545
Datum24.11.2009 16:124107 x gelesen
Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Antwort.

Geschrieben von Christian TietzWenn es Eltern gibt, die dir klar zu verstehen geben, dass sie es nicht wünschen, dass ihr Kind abgebildet wird, dann solltest du es auf keinen Fall veröffentlichen.

Das ist ohnehin klar. Das habe ich bisher auch immer so gehandhabt auch wenn einer unserer Mitglieder nicht wollte das ein Bild veröffentlicht wird. Ich schaue mir die Bilder schon vorher an und überlege bzgl. deren Außenwirkung. Von daher ist das bisher auch nur ein einziges Mal vorgekommen.

Geschrieben von Christian TietzAuch die Abbildung von Portrait-Aufnahmen würde ich unterlassen.

Ok, dann werde ich die mal rausnehmen.

Beste Grüße
Nico


Jugendfeuerwehr Sohlingen

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern593550
Datum24.11.2009 16:244079 x gelesen
Hallo alle,

da es wohl z.T. missverstanden wurde , noch etwas präziser:
Ist nach meinem Kenntnisstand bei uns über die Beitrittserkärung auf Grund eines entsprechenden Passus in dieser mit abgedeckt.
Natürlich nicht automatisch mit jeder x-beliebigen Beitrittserklärung.


MkG Helmut

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 24.11.2009 14:08 Nico7 M.7, Uslar - Sohlingen
 24.11.2009 14:11 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 24.11.2009 14:23 Nico7 M.7, Uslar - Sohlingen
 24.11.2009 14:49 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 24.11.2009 15:17 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
 24.11.2009 15:23 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 24.11.2009 16:24 Helm7ut 7R., Ezelsdorf
 24.11.2009 14:28 Chri7sti7an 7R., Wuppertal
 24.11.2009 16:12 Nico7 M.7, Uslar - Sohlingen
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