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Thema | Internetseiten barriefrei gestalten | 11 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehr + Internet | ||||
Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 594114 | |||
Datum | 29.11.2009 02:28 | 5513 x gelesen | |||
Könnte genau so gut unter Recht oder ÖA stehen. Mich würde da der aktuelle Sachstand im Bereich Feuerwehr-Webseiten interessieren: - Als Feuerwehr sind wir Teil der öffentlichen Verwaltung. Und ich meine gehört zu haben, dass die verpflichtet ist Internetseiten barriefrei anzubieten. Stimmt das? - Hat sich schon jemand näher mit dem Thema beschäftigt und hat in dem Bereich Erfahrungen? Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Patr8ick8 H.8, Moringen / Niedersachsen | 594117 | |||
Datum | 29.11.2009 07:51 | 3328 x gelesen | |||
Für den Relaunch unserer Webseite im kommenden Jahr planen wir eine Umsetzung, welche die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) möglichst vollständig erfordert in den Prioritäten I und II. Die Forderungen mit Kommentaren (wodurch sich die Maßnahmen ableiten lassen) finden sich vollständig in der BITV. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 594123 | |||
Datum | 29.11.2009 10:48 | 3094 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Tietz- Als Feuerwehr sind wir Teil der öffentlichen Verwaltung. Und ich meine gehört zu haben, dass die verpflichtet ist Internetseiten barriefrei anzubieten. Stimmt das? Kommt aufs Bundesland an. Das BITV gilt erst mal nur für... Geschrieben von BITV ...Behörden der Bundesverwaltung. Allerdings gibt es auch für die Länder entsprechende Gesetze. In meinem BL (Bayern) werden damit Internetauftritte des Landes geregelt. Für die Gemeinden jedoch heißt es darin Geschrieben von BayBITV Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme des Bayerischen Rundfunks und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien wird empfohlen, ihre in § 1 enannten Angebote gemäß §§ 2 und 3 zu gestalten. Also (noch) freiwillig. Eine Linksammlung zu den einzelnen Länderregelungen findest du hier. Gruß Peter | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594131 | |||
Datum | 29.11.2009 12:29 | 3148 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian TietzUnd ich meine gehört zu haben, dass die verpflichtet ist Internetseiten barriefrei anzubieten. Stimmt das? In NRW ja. Gem. BITV NRW sollte das bereits seit 31.12.2008 umgesetzt sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 594132 | |||
Datum | 29.11.2009 12:34 | 3163 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyIn NRW ja. Gem. BITV NRW sollte das bereits seit 31.12.2008 umgesetzt sein. das führt(e) dann zu so lustigen Auswirkungen, dass man lieber Internetseiten komplett abschaltete und so ALLE keine Informationen mehr hatten, weil man es schlicht nicht schaffen konnte, das teils sehr umfangreiche Angebot komplett umzustellen.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 594134 | |||
Datum | 29.11.2009 12:46 | 3063 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas führt(e) dann zu so lustigen Auswirkungen, dass man lieber Internetseiten komplett abschaltete und so ALLE keine Informationen mehr hatten, weil man es schlicht nicht schaffen konnte, das teils sehr umfangreiche Angebot komplett umzustellen.... Innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren sollte sowas eigentlich machbar sein. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 594203 | |||
Datum | 29.11.2009 20:41 | 2951 x gelesen | |||
Hallo, diese Seiten der Stadt Nettetal sind bereits kpl. barrierefrei. www.nettetal.de gehört zu den besten barrierefreien Internetauftritten. In einer Pressemitteilung schreibt die Stadt Nettetal dazu: Seit 2003 zeichnen die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen in jedem Jahr die besten deutschsprachigen barrierefreien Webseiten mit der BIENE (Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten) aus. Die Stadt Nettetal gehört in diesem Jahr mit ihrem neuen Internetauftritt www.nettetal.de zu den 24 Finalisten, die sich gegen mehr als 300 Bewerber durchgesetzt haben. In der Kategorie „Komplexe Informations- und Kommunikationsangebote“ stehen außerdem mit Issum, Emmerich und Kevelaer drei weitere Kommunen vom Niederrhein im Finale. Die BIENE-Jury wird am 3. Dezember nochmals alle Auftritte kritisch prüfen und dann am Freitag, 4. Dezember, bei einer Gala-Veranstaltung im Berliner Postbahnhof die diesjährigen Preisträger verkünden. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 594295 | |||
Datum | 30.11.2009 10:55 | 2962 x gelesen | |||
Hi, führte auch z.B. dazu, das "dubiose" Leute oder Firmen Feuerwehren angeschrieben haben und darauf hinwiesen... selbstverständlich mit dem Angebot eine entsprechende neue Homepage zu erstellen, gegen entsprechendes Endgeld versteht sich. ;) Gruß | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 594303 | |||
Datum | 30.11.2009 11:46 | 2938 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Meyerführte auch z.B. dazu, das "dubiose" Leute oder Firmen Feuerwehren angeschrieben haben Und was ist daran dubios? Wenn man sich so manchen Internetauftritt von Feuerwehren ansieht, wären sie gut beraten, einen Profi ran zu lassen. Gruß Peter | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 594305 | |||
Datum | 30.11.2009 11:47 | 2939 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter SchmidUnd was ist daran dubios? Die kostenpflichte Unterlassungsaufforderung i.d.R. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 594350 | |||
Datum | 30.11.2009 14:50 | 2853 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Meyer führte auch z.B. dazu, das "dubiose" Leute oder Firmen Feuerwehren angeschrieben haben Geschrieben von Manuel Schmidt Die kostenpflichte Unterlassungsaufforderung i.d.R. Merkst du was? Gruß Peter | |||||
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