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Thema | G 26.3 - Welcher Umfang | 5 Beträge | |||
Rubrik | Atemschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 594972 | |||
Datum | 04.12.2009 11:53 | 4898 x gelesen | |||
Hallo Leute, trotz intensiver suche im Forum und im Netz bin ich nicht auf die richtige antwort gekommen! Ich brauche Infos zum Thema G 26.3 Wer darf denn nun diesem Untersuchung machen? Die Liste "Ermächtigte Ärzte" gibt es ja nicht mehr! Darf das jetzt nur noch ein Arbeitsmediziner? Davon gibt es nicht wirklich viele! Welchen Umfang hat die Untersuchung denn jetzt? Ist nun Röntgen, wie mir gesagt wurde, komplett herausgefallen und darf nur noch im Bedarfsfall gemacht werden? Wie bekomme ich denn jetzt heraus, welche Ärzte die Untersuchung machen dürfen, oder nicht! Wohne im Bereich Oldenburg (PLZ 26) Gruß Dirk | |||||
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Autor | Tors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg | 594974 | |||
Datum | 04.12.2009 12:50 | 2743 x gelesen | |||
Kurze Frage. Musst Du dich darum kümmern? Macht das nicht dein Dienstherr? Der muss dafür ja schließlich auch löhnen. Deshalb wird er unter wirtschaftlichen Aspekten den Med.-Man auswählen. Wenn ihr da hinkarrt, soll ja auch die Wegstrecke und der Fahrzeug-Verbrauch so gering wie möglich sein. (Da hab ich jetzt mal an eine gruppenweise Abfertigung bei einer FF gedacht) Wenn nicht sogar ein "Wandermediziner" zu euch in den Standort kommt. Soll es ja auch geben. Mit freundlichstem Gruß Torsten | |||||
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Autor | Volk8er 8T., Appen / Schleswig-Holstein | 594981 | |||
Datum | 04.12.2009 13:59 | 2409 x gelesen | |||
Moin, i.d.R. kann Dir das der Atemschutzgerätewart, der Leiter Atemschutz oder der Wehrführer erzählen. Vorabinformationen findest Du massenhaft im Netz, z.B. bei Google. MkG Volker | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 595117 | |||
Datum | 05.12.2009 00:28 | 2418 x gelesen | |||
Natürlich muss das mein Dienstherr. In der Funktion hab ich ja auch gefragt, denn ich bin Sachbearbeiter der Kommune für diesen Bereich! @ Volker - Zum Thema Google, da hatte ich genau das nicht gefunden!! WAs ich nicht verstehe ich auch, warum die Ärzte alle unterschiedlich abrechnen? Es ist doch eigentlich vorgegeben, was untersucht werden soll, oder?? Eine Faktorerhöhung ist nicht möglich, das schlisst die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für den Kundenbereich des öffentlichen Auftraggebers aus! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 595127 | |||
Datum | 05.12.2009 08:17 | 2313 x gelesen | |||
Ich bin gerade auch an den aktuellen Sachen dran (zwecks G26.2 Bund und den dafür vorgesehenen Pauschalen, die offenbar zu niedrig sind). Es scheint wohl nach aktueller Lesart Wahlleistungen zu geben, die manche Ärzte mit reinnehmen. Ich bin auf die BGG 904, Teil 26 gestoßen. Gibt es nicht online, nur kostenpflichtig. Mal sehen, was unser Unfallversicherungsträger machen kann. Wenn ich was weiss, melde ich mich an gleicher Stelle. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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