News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Anhänger (was: Feuerwehrführerscheine fürs Volk..) | 24 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595103 | |||
Datum | 04.12.2009 21:33 | 7093 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Peter Schmid Wenn das zGG des Anhängers 750 kg überschreitet (und davon gehe ich bei einem Autotransportanhänger aus) hat das nichts mit dem Feuerwehrführerschein zu tun. Der Anhänger erfordert dann nämlich die Klasse E und diese wird von der Regelung nicht tangiert. Nachdem ich jetzt die Rechtsquellen nochmal gelesen habe: Von einem Anhänger ist weder im StVG noch in der Bayrischen Verordnung die Rede. Demnach würde der "Feuerwehrführerschein" grundsätzlich nur Fahrten ohne Anhänger erlauben? Gruß, Henning P.S.: Oder ist das alles einfach nur mit so heisser Nadel gestrickt, dass da niemand drüber nachgedacht hat? | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 595131 | |||
Datum | 05.12.2009 09:28 | 4756 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochP.S.: Oder ist das alles einfach nur mit so heisser Nadel gestrickt, dass da niemand drüber nachgedacht hat? Das wird es sein. Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | |||||
| |||||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595141 | |||
Datum | 05.12.2009 10:43 | 4595 x gelesen | |||
Problem gibt es zB auch bei Geräteanhängern oder Rettungsbooten. Gerade die neue Generation der Aluboote sind deutlich schwerer als Schlauchboote. Aber soweit denkt ja wieder keiner..... | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 595152 | |||
Datum | 05.12.2009 12:20 | 4654 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom SchneiderProblem gibt es zB auch bei Geräteanhängern oder Rettungsbooten. Gerade die neue Generation der Aluboote sind deutlich schwerer als Schlauchboote. Aber soweit denkt ja wieder keiner..... Ich hoffe nur das diese Grenze nicht auch noch aufgehoben wird. Ansonsten werden solche Unfälle, in Zukunft, des öfteren vorkommen. Bericht Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 595158 | |||
Datum | 05.12.2009 12:37 | 4492 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochP.S.: Oder ist das alles einfach nur mit so heisser Nadel gestrickt, dass da niemand drüber nachgedacht hat? So weit ich es weis, hat die DLRG gefordert Anhänger aufzunehmen. Ist an der Fahrlehrerlobby gescheitert. Gruß Ingo | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595176 | |||
Datum | 05.12.2009 14:28 | 4430 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Ingo zum Felde So weit ich es weis, hat die DLRG gefordert Anhänger aufzunehmen. Ist an der Fahrlehrerlobby gescheitert. Ich habe ja einen Rest Hoffnung, dass neben der vielen Lobby-Arbeit auch noch ein Rest Vernunft im Spiel war... Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 595183 | |||
Datum | 05.12.2009 15:50 | 4381 x gelesen | |||
Hallo Soweit ich die Bilder (leider kein Ton)sehen konnte, waren das aber ein Fahrer, der die entsprechende Ausbildung rein von der Fahrerlaubnis her haben sollte. So What? Schon wieder der Untergang des Abendlandes? Trotzdem halte ich cie Bayern-Regelung für Käse. mkg WErner | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 595184 | |||
Datum | 05.12.2009 15:52 | 4401 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochIch habe ja einen Rest Hoffnung, dass neben der vielen Lobby-Arbeit auch noch ein Rest Vernunft im Spiel war... Ich habe keinerlei Hoffnung, dass sich das Führerscheinrecht an etwas anderem orientiert als an EU Vorgaben und der Fahrlehrer- und Fahrprüferlobby. IMHO gibt es da großzügige Möglichkeiten der Vereinfachung. Nicht fur für die FW sondern auch für den Rest der Bevölkerung. Gruß Ingo | |||||
| |||||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595187 | |||
Datum | 05.12.2009 16:24 | 4376 x gelesen | |||
nun ja, gerade bei Motorbooten denke ich, es geht da mehr ums rechtliche als ums können. Immerhin darf ein Fahrer mit Klasse B ein 750 kg Boot (zb GFK) noch ziehen, ein Boot in Alu, dass dann zB 900 kg wiegt darf er nicht, welbst wenn sie von dergröße her identisch sind. Das "dürfen" nicht gleich "können" ist, da bin ich voll bei euch. Aber das wie oben beschrieben wiederspricht sich eben. | |||||
| |||||
Autor | Diet8mar8 K.8, Leidschendam-Voorburg NL / | 595188 | |||
Datum | 05.12.2009 16:24 | 4396 x gelesen | |||
Hallo, Lobbyarbeit an sich ist ja nichts schlechtes und Teil der (politischen) Willensbildung. Die Frage wer die besseren Argumente hat is eine andere. Beführworter des Feuerwehrführerscheins führen hier vor allem finanzielle Gründe auf. Sozialticker Die Argumente dagegen sind überwiegend mit dem Argument Sicherheit untermauert. Wenn man in erster Linie Geld sparen will, dann gibt es sicher genug Möglichkeiten ohne einen Kompromiss im Bereich der Sicherheit einzugehen. Die auch in diesem Forum immer wieder diskutieren Beispiele immer grösserer und vor allem teuerer Fahrzeuge (da den örtlichen Gegebenheiten angepasst.....) gehören da vor allem dazu. Es gibt bei den Feuerwehren genung für das man immer noch bereit ist jede Menge Geld auszugeben. Es gibt auch genug Beispiele von Neubauten von Feuerwehrhäusern bei denen Geld hätte gespart werden können. Wenn es den Herrschaffen des Feuerwehrausschusses beispielsweise nicht passt, das ein renomiertes Planungsbüro das neue Gebäude evtl. etwas kleiner und günstiger realisieren kann, stellt man einfach deren Kompetenz in Frage und plant selber was richtig grosses und schönes. Die Gemeinde zahlt ja (auch dank Zuschüssen). Eine stärkere Einflussnahme bei Beschaffungen durch die Bundesländer, und da sollte auch Zentralbeschaffung von Einheitsfahrzeugen kein Tabu sein, könnte hier mehr Geld sparen helfen als man für eine vernünftige und qualifizierte Ausbildung bei einer Fahrschule benötigt. Mein Beitrag - meine Meinung! Gruss Dietmar | |||||
| |||||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 595189 | |||
Datum | 05.12.2009 16:33 | 4333 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom SchneiderImmerhin darf ein Fahrer mit Klasse B ein 750 kg Boot (zb GFK) noch ziehen, ein Du scheintst dich damit aber nicht wirklich auszukennen, der Anhänger darf unter bestimmtem Bedingungen sehr wohl mehr als 750kg wiegen. wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t. Grüße Jens | |||||
| |||||
Autor | Mart8in 8D., Kaarst / Nordrhein-Westfahlen | 595208 | |||
Datum | 05.12.2009 18:41 | 4311 x gelesen | |||
Geschrieben von werner neudeckerSoweit ich die Bilder (leider kein Ton)sehen konnte, waren das aber ein Fahrer, der die entsprechende Ausbildung rein von der Fahrerlaubnis her haben sollte. So What? Die hatte er auch... Wollte damit nur mahnen das schwerere Anhänge auch größere Gefahren bergen. Gruß Martin http://www.thw-neuss.de | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 595209 | |||
Datum | 05.12.2009 18:53 | 4362 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tom Schneider nun ja, gerade bei Motorbooten denke ich, es geht da mehr ums rechtliche als ums können. Das darf er je nach Zugfahrzeug schon. Es gibt meines Erachtens kaum einen größeren Schwachsinn des neuen Führerscheins als die derzeitigen Anhängerregelungen bei Klasse B (ohne E) und Klasse C1E. Beispiele gefällig? Klasse B: Ein PKW hat 2000kg zul. Gesamtgewicht, 1500kg leer (heute übliches Mittelklassefahrzeug), damit darf mit Klasse B ein Wohnwagen mit 1500kg zul. Gesamtmasse gezogen werden. Das ist schon ein richtig ausgewachsener Wohnwagen. Ein PKW hat 1300kg zul Gesamtmasse, 900kg leer. Damit darf dann der gebremste, offene 1200kg-Anhänger mit 1,5x2m Ladefläche, der leer gerade mal 300kg wiegt und nur mit 200kg beladen ist, nicht mit Klasse B gezogen werden, es ist BE erforderlich. Klasse C1E: Ein Fahrzeug der Sprinter-Klasse mit 3,5t zul. GG, dahinter sind mit BE alle Anhänger erlaubt, z.B. auch ein 2,5t-Anhänger (sofern es die Anhängelast hergibt, gibt es durchaus so). Hänge ich den gleichen Anhänger jetzt an einen 4,5t-Sprinter, der leer nur 2300kg wiegt, reicht sogar Klasse C1E nicht, ich muss den vollen CE-Führerschein haben. Nehme ich aber als Zugfahrzeug den 5t-Sprinter mit 2,5t Leergewicht, reicht wieder C1E. Schwachsinn hoch 3... Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595223 | |||
Datum | 06.12.2009 00:11 | 4354 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Michael Weyrich Schwachsinn hoch 3... und ich ergänze gerne noch um den 3,5t Sprinter/Crafter, der mit dem winzigen 200kg-Anhänger plötzlich nur noch ab Klasse C1 gefahren werden darf. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595234 | |||
Datum | 06.12.2009 09:54 | 4306 x gelesen | |||
hallo leute, alle die mich jetzt mal als volldepp hinstellen sei gesagt: zeig mir das Mehrzweckfahrzeug usw das nicht auf 2,8t oder 3,5t fahrgestell ist. Außerdem ein oder anderen Kodw werden doch hauptsächlich kleinbusse eingesetzt und da bin ich normalerweise an der Gewichtsgrenze. Meine intention war, das ich Anhänger, die von der Größe identisch sind, lediglich im gewicht sich unterscheiden einmal fahren darf, und einmal nicht. Angenommen ich habe einen 3,5 to Sprinter, daran hängt ein GFKBoot mit 750 kg Anhänger (Boot hat 4,50m länge) dann darf das der B-Fahrer fahren. Angenommen ich habe einen 3,5 to Sprinter, daran hängt ein AluBoot mit 900 kg Anhänger (Boot hat 4,50m länge) dann darf das der NICHT B-Fahrer fahren. jetzt erklär mir mal jemand, was fahrtechnisch der untschied bei diesen 150 kg ist. Ich kann mir vorstellen dass es nen unterschied bei nem schlauchboot mit 200 kg und einem boot mt 1,5 to gibt, aber die Anhängerregelung ist eines der ungeklärten rätsel der EU-Führerscheine | |||||
| |||||
Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 595237 | |||
Datum | 06.12.2009 10:02 | 4162 x gelesen | |||
ach ja @dietmar: bist du fahrlehrer? Grundsätzlich bin ich bei dir, warum eine Notlösung, wenns vielleicht auch billiger geht. Beispiel wäre ein Rahmenvertrag mit dem Fahrerlehrerverband über günstigere Bedingungen oder der Erlass der Prüfungsgebühr beim TüV oder sowas in der Richtung. Im Gegenzug kann man die Kameraden entweder verpflichten oder die Kosten an die geleistete Dienstzeit koppeln, wer frühzeitig ausscheidet (zB wer nur den Führerschein günstig machen will und dann die Feuerwehr verlässt) kann zu einer teilrückzahlung gebeten werden. Das Problem der HiOs ist natürlich im Bereich KatS viel gravierenter. Die Feuerwehr wird ja durch die Kommunen getragen. Die Hios müssten die Führerscheine aber aus der Vereinskasse bezahlen. Getreu dem Motto: wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld.....würde es hier nict lange gut gehen. | |||||
| |||||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 595243 | |||
Datum | 06.12.2009 10:59 | 4294 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom SchneiderBeispiel wäre ein Rahmenvertrag mit dem Fahrerlehrerverband über günstigere Bedingungen oder der Erlass der Prüfungsgebühr beim TüV oder sowas in der Richtung. Es hätte mE mehrere Möglichkeiten gegeben um ganz ohne Extrawurst eine günstige Lösung herbeizuführen. Aber offenkundig waren diese nicht gewollt. Geschrieben von Tom Schneider Das Problem der HiOs ist natürlich im Bereich KatS viel gravierenter. Die Feuerwehr wird ja durch die Kommunen getragen. Die Hios müssten die Führerscheine aber aus der Vereinskasse bezahlen. Gerade im Bereich KatS mache ich mir da keinen Kopf. Es handelt sich dabei eigentlich um staatliche Aufgaben, die die HiOrgs da freiwillig übernommen haben. Diese werden, mal mehr - mal weniger, auch von den Ländern finanziert. Sollte sich die Beteiligung an dem System für die jeweilige HiOrg nicht mehr rechnen kann sie jederzeit beschließen sich aus dem Bereich herauszuhalten. Gleiches gilt übrigens auch für den Bereich RD. Lohnt es sich nicht mehr, dann zwingt einen auch keiner an den Ausschreibungen teilzunhmen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 595244 | |||
Datum | 06.12.2009 11:08 | 4202 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Tom Schneider aber die Anhängerregelung ist eines der ungeklärten rätsel der EU-Führerscheine Anhänger bis 750 kg gelten im Sinne der StVZO als sogenannte leichte Anhänger, sind technisch einfach aufgebaut, ungebremst und somit "billige" Massenware für jedermann. Deshalb macht es Sinn, hier auch die Führerscheingrenze zu setzen. Gruß Markus Groß | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 595250 | |||
Datum | 06.12.2009 12:27 | 4153 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch und ich ergänze gerne noch um den 3,5t Sprinter/Crafter, der mit dem winzigen 200kg-Anhänger plötzlich nur noch ab Klasse C1 gefahren werden darf. ...weil bei Anhängerbetrieb das zul. GG lt. Fahrzeugpapieren dann höher liegt (wenn ich mich richtig erinnere)? Denn auch hinter dem 3,5-Tonner darf ja noch ein Anhänger bis 750kg bei Klasse B mitgeführt werden bzw. alle möglichen Anhänger mit BE. Bei schwereren Anhängern kommt man da auch schnell dann wieder in den vollen CE, siehe mein vorheriges Beispiel. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 595251 | |||
Datum | 06.12.2009 12:35 | 4199 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Schneiderzeig mir das Mehrzweckfahrzeug usw das nicht auf 2,8t oder 3,5t fahrgestell ist. Da gibt es genug, z.B. das hier. Und das ist bei weitem nicht das einzige. Geschrieben von Tom Schneider Außerdem ein oder anderen Kodw werden doch hauptsächlich kleinbusse eingesetzt Ein KDOW ist meistens ein PKW. Geschrieben von Tom Schneider Meine intention war, das ich Anhänger, die von der Größe identisch sind, lediglich MAcht doch auch Sinn, oder? Wenn das Ding schwerer wird ändert sich das Verhalten doch deutlich, vor allem beim Bremsen. Geschrieben von Tom Schneider jetzt erklär mir mal jemand, was fahrtechnisch der untschied bei diesen 150 kg ist. Irgendwo ist halt eine Grenze, sonst gibts nur noch nen Einheitsführerschein von 0 - 60 Tonnen, Logo oder? Geschrieben von Tom Schneider Ich kann mir vorstellen dass es nen unterschied bei nem schlauchboot mit 200 kg und einem Schlichtweg Quatsch, irgendwo sind Grenzen. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 595253 | |||
Datum | 06.12.2009 12:49 | 4112 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Schorer Schlichtweg Quatsch, irgendwo sind Grenzen. Klar sind irgendwo Grenzen, aber den Sinn der Regelungen des B-(ohne E) und des C1E-Führerscheins konnte mir bisher keiner erläutern. Sinnvoll wäre es gewesen, die Grenze beim B (ohne E) generell bei 750kg zu ziehen und beim C1E alle Anhänger hinter C1-Fahrzeugen zu erlauben (so wie es bei anderen E-Klassen auch ist). Hätte vor allem den Vorteil gehabt, dass es eine klare, durchgängige und verständliche Regelung gewesen wäre. Frag mal Führerscheinbesitzer nach den Anhängerregelungen, 90% wissen sie nicht oder nur teilweise, die derzeitigen Regelungen sind doch völlig praxisfremd. Ich kann mir eigentlich nur vorstellen, dass man die als politischen Kompromiss so eingeführt hat, einen tieferen Sinn kann ich keinen erkennen. Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 595254 | |||
Datum | 06.12.2009 12:50 | 4161 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Weyrich Geschrieben von Henning Kochund ich ergänze gerne noch um den 3,5t Sprinter/Crafter, der mit dem winzigen 200kg-Anhänger plötzlich nur noch ab Klasse C1 gefahren werden darf. Genau, die zulässige Masse erhöht sich dann um 100 kg. Für einen 3,6-Tonner reicht aber die Klasse B(E) nicht aus. Gruß, Henning | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 595256 | |||
Datum | 06.12.2009 13:04 | 4152 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning Koch Genau, die zulässige Masse erhöht sich dann um 100 kg. Für einen 3,6-Tonner reicht aber die Klasse B(E) nicht aus. Möchte gar nicht erst wissen, wie viele den entsprechenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren noch gar nicht bemerkt haben... Aber genau da ist auch wieder der Unsinn der Regelung zu erkennen. Ich geh mal davon aus, dass der Sprinter z.B. als Kastenwagen mit 3,5t zul. GG weniger als 2,5t leer hat. Jetzt nimmt man einen 2,5t-Anhänger (durchaus handelsüblich erhältlich). Ist der Sprinter mit 3,5t ohne diesen Zusatz mit der Gesamtgewichtserhöhung bei Anhängerbetrieb eingetragen, darf das Gespann mit Klasse BE gefahren werden, ist diese Eintragung vorhanden, reicht selbst der C1E nicht mehr aus, es ist der volle CE erforderlich! Gruß, Michael | |||||
| |||||
Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 595301 | |||
Datum | 06.12.2009 18:15 | 4064 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Weyricheinen tieferen Sinn kann ich keinen erkennen. Es gibt da Länder in der EU (z.B. Deutschland) die unbedingt wollten, dass für einen normalen Wohnwagen kein extera Führerschein notwendig ist. u.a. dadurch ist diese Regelungsmissgeburt entstanden. Gruß Ingo | |||||
| |||||
|