alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaGründung Aufbau Werksfeuerwehr6 Beträge
RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr
 
AutorThom8as 8M., Kriegsfeld / Rheinland Pfalz595940
Datum10.12.2009 17:218548 x gelesen
Hallo,

wer kann mir verraten welche Unterlagen Vorschriften Vorrussetzungen man haben muß um eine Anerkannte werkfeuerwehr in einem Betrieb zu gründen ??

Oder weiß jemand wo ich mich informieren könnte??


Es geht um ein werk in NRW das nun vorgeschrieben bekommen hat eine Werk oder Betriebsfeuerwehr vorzuhalten


gruß

Mandler


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorKlau8s-D8iet8er 8H., Bad Harzburg / Niedersachsen595941
Datum10.12.2009 17:255179 x gelesen
Hallo Thomas,
besorg dir mal das Brandschutzgesetz aus NRW. Dort steht einiges dazu drinn


Gruss
Klaus-Dieter


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg595944
Datum10.12.2009 17:425031 x gelesen
Geschrieben von Thomas Mandler

Es geht um ein werk in NRW das nun vorgeschrieben bekommen hat eine Werk oder Betriebsfeuerwehr vorzuhalten
Da wird sich das entsprechende Ministerium/Regierungspräsidium schon zu auslassen, was gefordert wird (Mannschaft + Gerät).

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW595949
Datum10.12.2009 18:494705 x gelesen
Wobei unterschieden werden muss.


Betriebsfeuerwehr ist eine nicht anerkannte Feuerwehr im Werk und die Werkfeuerwehr hat sich an die entsprechenden Vorgaben der jeweils zuständigen Behörde (z. B. Regierungspräsidium) zu richten.

Wenn die Vorgaben also von einer Versicherung stammen, dann wäre die Betriebsfeuerwehr einfacher zu realisieren.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern595956
Datum10.12.2009 19:174679 x gelesen
Ich bin bei dieser Fragestellung etwas irritiert.

Eine Werkfeuerwehr ist eine staatlich anerkannte Feuerwehr - auf Basis der Anforderungen von öffentlichen Feuerwehren - die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für einen Betrieb angeordnet wurde oder die der Betrieb auf freiwilliger Basis hat anerkennen lassen.
Eine Betriebsfeuerwehr (Deutschland) ist eine irgendwie geartete betriebliche Feuerwehr auf rein freiwilliger Basis eines Unternehmens, die keinen Vorgaben in Bezug auf Mindestausrüstung oder Ausbildung unterliegt. Gleichwohl gibt es einen Entwurf (Quelle: WFV-Bayern), der auch hier auf abgesenktem Niveau Mindestanforderungen definiert.

Erkenntis 1) eine Betriebsfeuerwehr kann in D nicht angeordnet werden

Der VdS hat ein MERKBLATT über nichtöffentliche Feuerwehren herausgegeben, in denen betriebliche Feuerwehren nach Leistungsmerkmalen klassifiziert werden und dies den Gefahren best. Betriebe gegenübergestellt und somit Rabbattvorschläge angibt.

Grundsätzlich wird bei einer Werkfeuerwehr im Anerkennungsbescheid / in der Anordnung geregelt:
1) Ausrüstung
2) Personalstärke und Mindestanforderungen an die Ausbildung des Personals
3) Zuständigkeiten
4) Alarmierung und Dienstzeiten, sowie Ausrückstärken
5) Hilfsfristen

Informationen gibt es qualifiziert vom Werkfeuerwehrverband Deutschland und vom jeweiligen Landesverband des Werkfeuerwehrverbandes.

Erkenntnis 2)
Werkfeuerwehrverband - die Profis für den betrieblichen Brandschutz und Reduzierung betrieblicher Ausfallzeiten - da werden Sie geholfen


..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorBern8d A8., Duisburg / NRW596149
Datum11.12.2009 18:574329 x gelesen
Hallo Thomas,
der Betrieb,der Dich beauftrag,eine Werkfeuerwehr zu stellen,erhält die Auflagen durch die Bezirksregierung.
Hier wird festgelegt,welche Anforderungen an Einsatzstärke,Qualifikation und Ausstattung ( Fahrzeuge) vorhanden sein muss.
Darüber hinaus müssen die Angehörigen der WF meines Wissens nach auch Werksangehörige sein.
Die Einzelheiten stehen im FSHG-NW § 15.

Soll es nur eine " Betriebsfeuerwehr" sein , unterligt diese nicht der öffentlichen Aufsicht.

Für Detailfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße
Bernd


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 10.12.2009 17:21 ., Kriegsfeld
 10.12.2009 17:25 Klau7s-D7iet7er 7H., Bad Harzburg
 10.12.2009 17:42 ., Stuttgart
 10.12.2009 18:49 ., Kirchheim unter Teck
 10.12.2009 19:17 Volk7er 7L., Erlangen
 11.12.2009 18:57 Bern7d A7., Duisburg
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt