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Thema | Kats-Fahrzeuge + Feuerwehrbedarfsplan | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Ralp8h 8K., Römerberg / Rheinlandpfalz | 596320 | |||
Datum | 13.12.2009 09:07 | 10256 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wer kann mir sagen ob Fahrzeuge des Kats genauer gesagt das neue LF 10/6 in einen von der Feuerwehr aufgestellten Bedarfsplan eingerechnet werden muss oder ob dieses Fahrzeug zusätzlich zum Bedarfsplan kommt? Ralph | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 596323 | |||
Datum | 13.12.2009 09:40 | 7331 x gelesen | |||
Andere Frage: Habt Ihr schon eins, kriegt Ihr eins? Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 596324 | |||
Datum | 13.12.2009 09:52 | 7352 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralph KeippBedarfsplan eingerechnet werden muss oder ob dieses Fahrzeug zusätzlich zum Bedarfsplan kommt? M. W. zusätzlich zum BBP. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 596330 | |||
Datum | 13.12.2009 11:23 | 7157 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralph KeippHallo zusammen, Tach, es gibt Kommunen die das LF des Bundes voll mit in den BBP mit einplanen um damit kommunale LF einzusparen. Ich würde das in jedem Fall versuchen zu verhindern. Es kann ja passieren, dass der Bund das Fahrzeug abzieht und dann steht die OrtsFW auf einmal ohne Fahrzeug da.Die Versuchung dies zu tun, ist bei den neuen LF Kats des Bundes natürlich sehr groß. Die Ausstattung ist ja auch um Längen besser als bei den Vorgängerfahrzeugen. Wir haben auch ein LF 16-Ts im Standort, behandeln es allerdings als Sonderfahrzeug und haben es nicht in den BBP mit aufgenommen. In der AAO läuft es in der Regel auch als letztes Fahrzeug. Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Marc8 S.8, Borken / NRW | 596331 | |||
Datum | 13.12.2009 11:28 | 6920 x gelesen | |||
Zitat aus einer Stellungnahme der AGBF zum Thema Bundesausstattung: AGBF-Papier Konzept Bundesausstattung Geschrieben von AGBF Bund Die Einbindung der durch den Bund bereit gestellten Einsatzfahrzeuge und Gerätschaften in die alltägliche Gefahrenabwehr der Länder und Kommunen stellt eine optimale und wirtschaftliche Ausnutzung der durch öffentliche Mittel finanzierten Ausstattung dar. Durch die Einbeziehung der Bundesausstattung in die Einsatzaktivitäten der Feuerwehren werden die durch die Kommunen gestellten Einsatzkräfte in idealer Weise auch auf die Einsätze vorbereitet, welche in der Verantwortung des Bundes liegen. Die unter Ziffer 2a und 2b genannten Fahrzeugtypen erfüllen dieses Kriterium in besonderer Weise, da es sich um handelsübliche Fahrzeuge handelt, welche auch in der kommunalen Gefahrenabwehr zum Einsatz kommen. Aus meiner Sicht: Natürlich kann man die Fahrzeuge in die kommunale Gefahrenabwehrplanung mit einbinden. Das ist sogar explizit erwünscht. Man muss sich nur im klaren sein, was dass bedeutet, wenn der Bund ein Fahrzeug abzieht und an einen anderen Standort versetzt: Dann muss nämlich die Kommune ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen, um den im Brandschutzbedarfsplan festgelegten Standard auch ohne Bundesfahrzeug zu halten. Und spätestens beim Abzug solcher Fahrzeuge geht in den meisten Kommunen das Heulen und Zähneklappern los: Das beginnt bei "die nehmen uns unser Auto weg" und endet bei "der Brandschutz in unserem Ort (steil) ist nicht mehr gewährleistet" ... in völliger Missachtung der Tatsache, dass die Kommune für die Sicherstellung einer angemessen ausgestatteten Feuerwehr zu sorgen hat. | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 596341 | |||
Datum | 13.12.2009 13:32 | 6949 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Carsten Kranz Wir haben auch ein LF 16-Ts im Standort, behandeln es allerdings als Sonderfahrzeug und haben es nicht in den BBP mit aufgenommen. Da hast du in Nds auch keine andere Wahl. Ausdrücklich nicht auf MindStVO/FwOrgV anrechenbar. Gruß, Thoben | |||||
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Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 596447 | |||
Datum | 13.12.2009 19:12 | 6823 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDa hast du in Nds auch keine andere Wahl. Ausdrücklich nicht auf MindStVO/FwOrgV anrechenbar. Ich kenne Gemeinden bzw. OrtsFW wo eine "Brandschutzkomponente" das LF einer Stützpunktfeuerwehr ist. Die vorher vorhandenen Fahrzeuge wurden an andere OrtsFW abgegeben um dort je ein TSF und ein LF 8 zu ersetzen. ich gehe jede Wette ein, dass diese Praxis auch in Niedersachsen verbreitet ist. Das dies nicht so sein kann, ist mir auch klar. Nur manche Kommunen versuchen halt zu sparen wo es nur möglich ist.... Gruß, Carsten Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-) | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 596449 | |||
Datum | 13.12.2009 19:37 | 6582 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDa hast du in Nds auch keine andere Wahl. Ausdrücklich nicht auf MindStVO/FwOrgV anrechenbar. Steht wo in der MindStVo? Ich lese eher im Gegenteil in der VO zu den Bereitschaften, dass bis zu 50% der Fahrzeuge in die Bereitschften geplant werden dürfen. http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774460_L20.pdf Seite 6 des pdf, letzter Anstrich. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 596451 | |||
Datum | 13.12.2009 19:54 | 6477 x gelesen | |||
Sind das nicht zwei verschieden Paar Schuhe? Die Kat-Schutzfahrzeuge des Bundes haben mit den Kreisfeuerwehrbereitschaften in erster Linie erstmal garnichts zu tun. Dazu geht aus dem von dir verlinkten Dokument jedenfalls nichts hervor. Dort steht nur, das die Feuerwehren im Landkreis noch zu 50% einsatzbereit sein sollen, wenn die Kreisbereitschaften ausgerückt sind. Grüße Jens | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 596464 | |||
Datum | 13.12.2009 22:35 | 6148 x gelesen | |||
Mahlzeit im Saarland ist es nicht explizit verboten. (Vgl Verordnung über Brandschutzbedarfsplanung, hier). Ich kenne eine Feuerwehr die das KatS Auto fest als Ersatz für ein städtisches LF eingeplant hat. Ereignisse wie bundesweite Einsätze (mit zwangsweiser Freistellung der Freigestellten) oder der Umzug des Fahrzeugs an andere Standorte werden als äusserst unwahrscheinlich abgetan. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Max 8G., London / UK | 596471 | |||
Datum | 13.12.2009 23:03 | 6603 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralph Keippwer kann mir sagen ob Fahrzeuge des Kats genauer gesagt das neue LF 10/6 in einen von der Feuerwehr aufgestellten Bedarfsplan eingerechnet werden muss oder ob dieses Fahrzeug zusätzlich zum Bedarfsplan kommt? Es muss mit Sicherheit nicht. Manche machen es, manche aus den genannten Gruenden nicht. Wenn sich aus dem Brandschutzbedarfsplan aber auch die Anforderungen an Feuerwehrhaueser (insb. Anzahl Stellplaetze) berechnen sollte man das Fahrzeug dort zumindest vermerken auch wenn es nicht in die Mindestausstattung eingerechnet wird. | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 596490 | |||
Datum | 14.12.2009 15:26 | 6032 x gelesen | |||
Geschrieben von Jens Rugen
Bei unserem Landkreis bildeten die, KatS- Fahrzeuge die 3. Kreisfeuerwehrbereitschaft. Mittlerweile sind die Fz. Bestandteil der einzelnden Züge der KFB Nord und Süd. Gruß Henry Ausdemkaltenlandkreisschaumburg Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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