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Thema | Funktionskennzeichnung war: etc., nicht bestellter GF fährt Einsatz | 30 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 596629 | |||
Datum | 15.12.2009 13:32 | 12180 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstStreifen am Helm = Funktionskennzeichnung laut Stellenplan, also welche Funktion fülle ich in der Feuerwehr aus, z.B. GF, OBM, stellv. OBM etc. das hat mit einer Funktionskennzeichnung im Einsatz wenig bis nichts zu tun. Es kennzeichnet ggf. eine Mischfunktion (also hat die Qualifikation und darf die Funktion auch besetzen) ..... Immer wieder erstaunlich, wie schwer das für die Feuerwehr ist, Qualifikation und Funktion sauber zu trennen, vgl. zig Diskussionen hier, seitenlange Beiträge von mir hier, Fachpresse, ausführlich: http://www.standardeinsatzregel.de/de/home/die_broschueren/ser_kennzeichnung/index.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 596631 | |||
Datum | 15.12.2009 13:50 | 9856 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoImmer wieder erstaunlich, wie schwer das für die Feuerwehr ist, Qualifikation und Funktion sauber zu trennen, Och da braucht man doch nicht nach Niedersachsen zu fahren, das kann man woanders auch ähnlich haben: Es soll Feuerwehren in NRW geben, da ist - der Balken am Helm ein Qualifikationsabzeichen FIII - zwei Balken sind eine Funktion Zugführer eines Löschzugs, was aber der Löschgruppenführer auch bekommt und zwar unabhängig ob FIV oder nicht. - der Ring am Helm kennzeichnet die Funktion des Wehrführers Das hat dann im Einsatz die Konsequenz das ein Einbalkenmensch als Abschnittleiter fungiert und dem Zweibalkenmensch Befehle erteilt. Und dann kann auch passieren, das ein netter älterer Herr alle Balkenmenschen rumschäucht, weil er stellv. Wehrführer ist. Natürlich gibt es auch noch Funktionswesten rot=GF, weiß= ZF und Gelb= Einsatzleiter /WF Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 596633 | |||
Datum | 15.12.2009 13:51 | 9880 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas hat mit einer Funktionskennzeichnung im Einsatz wenig bis nichts zu tun. Was soll denn der Streifen am Helm dann sein, wenn es keine Funktionskennzeichnung ist und dieser nach dem Stellenplan, wie z.B. bei uns in Nds, vergeben wird? Eine Qualifikationskennzeichnung ist er dann nicht, da dann jeder mit GF-Lehrgang diesen Streifen haben müsste. Kennzeichnen die Streifen, wie du sagst, eine Mischfunktion, müsste ein OBM auch erst die Streifen am Helm bekommen, wenn er den GF-Lehrgang abgeschlossen hat. Ist dem so? VG Kai | |||||
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Autor | Herb8ert8 G.8, Düsseldorf / NRW | 596634 | |||
Datum | 15.12.2009 14:14 | 9590 x gelesen | |||
Hallo Kai, ich kenne es bei uns nur so: ein Streifen = Führungsstufe A = FIII zwei Streifen = Führungsstufe B = FIV ein Ring = Führungsstufe C = FV Gruß Herbert | |||||
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Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 596635 | |||
Datum | 15.12.2009 14:17 | 9763 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Kai-Hendrick Probst"Streifen am Helm = Funktionskennzeichnung laut Stellenplan, also welche Funktion fülle ich in der Feuerwehr aus, z.B. GF, OBM, stellv. OBM etc." Im zitierten Satz meines halben Namensfetterns steht auch nichts von "im Einsatz". Bei uns in Nds. ist es ebenfalls so geregelt [1], dass die Funktionsträger der FF entsprechende Helmkennzeichen tragen (also GF, ZF, OBM,...) dies sagt aber nicht darüber aus, ob sie die Funktion auch im aktuellen Einsatz oder Dienst ausüben. Dazu gibt es dann die Westen. Es steht dort auch nichts darüber, dass erst nach dem Besuch eines Lehrganges die Kennzeichnung getragen werden darf. Übe ich die Funktion GF kommissarisch (max. 2 Jahre [2]) aus (also steht der Lehrgang noch aus) kann ich trotzdem bereits die Helmkennzeichnung tragen. [1] http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774390_L20.pdf [2] http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14774319_L20.pdf (§6) Geschrieben von Ulrich Cimolino Es kennzeichnet ggf. eine Mischfunktion (also hat die Qualifikation und darf die Funktion auch besetzen) ..... So ist es gedacht! Mit eben der Einschränkung, dass die Qualifikation eben nur aufgrund der Ausnahme der kommissarischen Wahrnehmung erlangt worden sein könnte. Gruß Kai Einzig und allein meine Meinung! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 596636 | |||
Datum | 15.12.2009 14:19 | 9612 x gelesen | |||
So kenne ich das auch: Helm = Ausbildung (FIII, FIV, FV) Schultern (Überjacke) = aktuelle Funktion im Einsatz (Staffel/Gruppenführer, Zugführer usw.) Schultern (Dientanzug) = Dienstrang Ärmel = Funktionsabzeichen (zu was man gewählt wurde) Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 596637 | |||
Datum | 15.12.2009 14:20 | 9527 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Eine Qualifikationskennzeichnung ist er dann nicht, da dann jeder mit GF-Lehrgang diesen Streifen haben müsste. richtig, bei uns FIII Lehrgang bestanden -> roter Streifen am Helm, FIV Lehrgang bestanden zweiten roten Streifen dazu. Kennzeichnet halt die Ausbildung. Funktion im Einsatz wird durch entsprechende Weste gekennzeichnet ("GF + Funkrufnahmen" auf der Weste). Gruß | |||||
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Autor | Jens8 M.8, Siele / NRW | 596638 | |||
Datum | 15.12.2009 14:21 | 9571 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Tietz Ärmel = Funktionsabzeichen (zu was man gewählt wurde) kleine Berichtigung: in NRW wird nicht gewählt, der Leiter der Feuerwehr setzt ein. Gruß | |||||
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Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 596640 | |||
Datum | 15.12.2009 14:23 | 9514 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Kai-Hendrick Probst Was soll denn der Streifen am Helm dann sein, wenn es keine Funktionskennzeichnung ist und dieser nach dem Stellenplan, wie z.B. bei uns in Nds, vergeben wird? Eine Qualifikationskennzeichnung ist er dann nicht, da dann jeder mit GF-Lehrgang diesen Streifen haben müsste. Richtig! So wird das eigentlich auch bisher bei uns gehandhabt (obwoh nach Dienstkleidungsvorschrift dies eigentlich eine Funktionskennzeichung ist): 1 Balken = Gruppenführerausbildung 2 Balken = Zugführerausbildung 1 Ring = Verbandsführer Gruß Hauke Alles was ich hier schreibe ist meine eigene Meinung und nicht die einer anderen Person, Feuerwehr, Organisation usw.. Sollte irgendjemand damit ein Problem haben kann er sich gerne per PN oder E-Mail bei mir melden! FF Negernbötel | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 596644 | |||
Datum | 15.12.2009 14:41 | 9513 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai SchaumannEs steht dort auch nichts darüber, dass erst nach dem Besuch eines Lehrganges die Kennzeichnung getragen werden darf. Übe ich die Funktion GF kommissarisch (max. 2 Jahre [2]) aus (also steht der Lehrgang noch aus) kann ich trotzdem bereits die Helmkennzeichnung tragen. Das halte ich für äußerst suboptimal, nur weil jemand eine Funktion ausüben soll ihn auch zu kennzeichnen, insbesondere wenn die notwendige Qualifikation fehlt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Wuppertal / Nordrhein-Westfalen | 596646 | |||
Datum | 15.12.2009 14:46 | 9546 x gelesen | |||
Gut, dann ist es eine Wuppertaler Spezialität, dass wir unsere Löschzug- und Gruppenführer (oder wie auch immer die Personen genannt werden, die einen FF-Standort leiten) wählen. Christian Tietz Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 596647 | |||
Datum | 15.12.2009 14:50 | 9624 x gelesen | |||
Hallo Kai, Geschrieben von Kai Schaumann Im zitierten Satz meines halben Namensfetterns steht auch nichts von "im Einsatz". Bei uns in Nds. ist es ebenfalls so geregelt [1], dass die Funktionsträger der FF entsprechende Helmkennzeichen tragen (also GF, ZF, OBM,...) dies sagt aber nicht darüber aus, ob sie die Funktion auch im aktuellen Einsatz oder Dienst ausüben. Dazu gibt es dann die Westen. Kai-Hendrik hat das Wörtchen "im Einsatz" tatsächlich nicht geschrieben, aber wozu ist dann eine Helmkennzeichnung gut, wenn nicht für den Einsatz?! Geschrieben von Kai Schaumann dass die Funktionsträger der FF entsprechende Helmkennzeichen tragen (also GF, ZF, OBM,...) dies sagt aber nicht darüber aus, ob sie die Funktion auch im aktuellen Einsatz oder Dienst ausüben. Nein. Helmkennzeichnungen sind lt. §2, Abs. 2 der niedersächsischen DVO für die Wahrnehmung "einsatzspezifischer Aufgaben" und nicht für die Kennzeichung von (Verwaltungs-)Funktionen. Was Kai-Hendrick schrieb und Du jetzt meinst geht eher in die Ärmelabzeichen auf der Ausgehuniform. Ihr vermischt hier also gerade so einiges aus Dienstkleidungsverordnung und Mindeststärkeverordnung (und dem damit verbundenen Stellenplan)... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 596650 | |||
Datum | 15.12.2009 15:11 | 9453 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannNein. Helmkennzeichnungen sind lt. §2, Abs. 2 der niedersächsischen DVO für die Wahrnehmung "einsatzspezifischer Aufgaben" und nicht für die Kennzeichung von (Verwaltungs-)Funktionen. Nee, wir vermischen nicht. Du musst in der Verordnung schon weiterlesen*g*, denn da steht unter "V.Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen, a) Helmkennzeichnung [...] Die Kennzeichnung gilt auch für stellvertretende Funktionen". Einen stellv.GF habe ich aber nur, wenn ich einen eingesetzten GF laut Stellenplan habe. Wenn es also eine reine Qualifikationskennzeichnung ist, wie soll ich dann bitte schön einen stellvertretenden GF im Einsatz kennzeichen? Ergo ist es keine Qualifikationskennzeichnung! VG Kai | |||||
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Autor | Andr8é S8., Essen / NRW | 596653 | |||
Datum | 15.12.2009 15:19 | 9481 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Tietz Gut, dann ist es eine Wuppertaler Spezialität, dass wir unsere Löschzug- und Gruppenführer (oder wie auch immer die Personen genannt werden, die einen FF-Standort leiten) wählen. Nein, ist es nicht. Nur Wuppertal hat sich eine Satzung gegeben. In der wird das Verfahren beschrieben. Die Wahl ist eine Vorschlag an den Stadtbetriebsleiter. Der setzt ein, wobei er nicht einsetzen muss. Gruß André Schaut mal vorbei: http://www.ABC-Gefahren.de/ jetzt auch mit Blog Dieser Beitrag spiegelt meine persönliche Meinung wieder! | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 596655 | |||
Datum | 15.12.2009 15:25 | 9397 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstNee, wir vermischen nicht. Oh man, doooch! :-) Geschrieben von Kai-Hendrick Probst "V.Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen, a) Helmkennzeichnung [...] Die Kennzeichnung gilt auch für stellvertretende Funktionen".(Hervorhebung durch mich) Ich verweise der Einfachheit halber mal auf diesen meinigen Beitrag Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 596656 | |||
Datum | 15.12.2009 15:30 | 9470 x gelesen | |||
Wie einfach ist es den da bei uns :-) (in Bayern?) GF = Lehrgang Wenn kein Bedarf an GF herrscht wird auch keiner auf Lehrgang geschickt. Oder doch? Wenn ein GF im Einsatz als solcher fungiert hat er ein wechselbares, schmales, schwarzes Band am Helm. Zusätzlich setzt sich immer mehr (wie auch bei "SER Kennzeichnung (von Führungskräften, PSA, Räumen, Plätzen und Wegen" beschrieben) eine Blaue Überwurfwesten durch. Aufschrift: GF, FF X, Funkkennung Fahrzeug. Weitere GF auf dem Fahrzeug nehmen andere Funktionen war. (TF,....) Da sie nicht permanent gekennzeichent sind ist das auch keine Problem. Von einer reinen "Qualifikationskennzeichnung" hab ich noch nichts gehört (wozu auch??) Einzige mit bekannte permantene Kennzeichnung hat der Kommandant (Wehrführer?) MKG SAx Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß… Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 596658 | |||
Datum | 15.12.2009 15:35 | 9341 x gelesen | |||
Geschrieben von Herbert Goldbrunnerich kenne es bei uns nur so: Auch für Beamte des Feuerwehrtechnischen Dienstes? | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 596660 | |||
Datum | 15.12.2009 15:48 | 9489 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Tiedemannund deren Kennzeichnung findest Du in der Anlage 6 unter Punkt V. "Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen" auf Seite 12. Ja, richtig, aber in der Verordnung steht auch, dass stellv. Position von einsatzspezifischen Funktionen gekennzeichnet werden. Deswegen geht das wieder nach dem Stellenplan, denn dazu muss ich einen GF nach Stellenplan ernannt haben und dazu kann ich dann wahlweise einen stellv. GF kennzeichnen (eben nach Größe/Einklassifizierung der OF). Wenn man jeden mit GF-Lehrgang kennzeichnen würde, würde der Zusatz "Die Kennzeichnung gilt auch für stellvertretende Funktionen" keinen Sinn ergeben! VG Kai | |||||
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Autor | Kai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen | 596661 | |||
Datum | 15.12.2009 15:50 | 9303 x gelesen | |||
Wir sollten das auf den anderen Thread verlagern, letzter Beitrag VG Kai | |||||
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Autor | Kai 8S., Weyhe / Niedersachsen | 596667 | |||
Datum | 15.12.2009 16:26 | 9396 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDas halte ich für äußerst suboptimal, Ich halte grundsätzlich nichts davon rein Einsazfunktionbezogene Tätigkeiten so dauerhaft zu kennzeichnen. Ein Gruppenführer z.B. der diese Funktion derzeit ausübt (in diesem gerade aktuellen Einsatz!) kann von mir aus gern mit einer Weste (oder sonstwie) gekennzeichnet werden. Einen Streifen am Helm brauch ich dafür nicht. Streiten kann man sich über die OBM und aufwärts, dabei stellt sich die Frage welchen Sinn diese Kennzeichnung hat, wenn auch dieser keine einsatzrelevante Funktion ausübt. Also z.B. nicht Einsatzleiter ist (Was ja eh durch die gelbe Weste erkennbar ist) sondern einfach nur mitgefahren weil es im Nachbarort brennt und dort keine ZF Aufgabe hat. Einzig und allein meine Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 596668 | |||
Datum | 15.12.2009 16:37 | 9361 x gelesen | |||
Geschrieben von Kai SchaumannIch halte grundsätzlich nichts davon rein Einsazfunktionbezogene Tätigkeiten so dauerhaft zu kennzeichnen. Für mich die Kennzeichnung einer Qualifikation die Helmkennzeichnung, eine im Einsatz wahrgenommene Funktion wird per Weste gekennzeichnet. Wo ist da das Problem ? Es ist jederzeit ersichtlich, ob noch FüKr vorhanden sind, die man mit "Sonderaufgaben" oder Führung verwaister Einheiten o.Ä. betreuen kann. Sobald man nicht nur seinen Kirchturm (alternativ LF) sieht eigentlich einleuchtend......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 596669 | |||
Datum | 15.12.2009 16:38 | 9211 x gelesen | |||
Geschrieben von André Schildan den Stadtbetriebsleiter = LdF = LdBF mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 596670 | |||
Datum | 15.12.2009 16:40 | 9353 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario SaxEinzige mit bekannte permantene Kennzeichnung hat der Kommandant (Wehrführer?) Wozu das dann ? Sobald der außerhalb der Sichtweise seines Kirchturms ist, hat der doch eh keinerlei Handungsvollmacht mehr...... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 596671 | |||
Datum | 15.12.2009 16:43 | 9305 x gelesen | |||
Gebe ich dir vollkommen recht. Ist halt so ;-) MKG Sax Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß…..deshalb bin ich hier. Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung! | |||||
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Autor | Mari8o S8., Egglkofen / Bayern | 596675 | |||
Datum | 15.12.2009 16:58 | 9412 x gelesen | |||
Wobei laut Bay. Feuerwehr Gesetzes zum "Kirchturm" eine Ausnahme gibt. :-) Art. 16 Zusammenarbeit mehrerer Feuerwehren einer Gemeinde (1) Mehrere Feuerwehren einer Gemeinde haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenzuwirken. (2) 1 Gemeinsame Angelegenheiten mehrerer Feuerwehren einer Gemeinde werden im Benehmen mit den übrigen Kommandanten von dem Kommandanten der gemeindlichen Feuerwehr wahrgenommen, deren Einsatzmittel die jeder anderen Feuerwehr überwiegen; besteht eine solche nicht, so überträgt die Gemeinde diese Aufgaben einem Feuerwehrkommandanten. 2 Besteht eine Berufsfeuerwehr, so nimmt deren Leiter die gemeinsamen Angelegenheiten aller Feuerwehren wahr. vielleicht ist auch deshalb die Kennzeichung "fest": (kommt ja sicher noch aus einer Zeit "vor" den Einsatzwesten) :-) Art. 18 Einsatzleitung (1) 1 Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte (Art. 24 Abs. 1) an der Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren und Hilfskräfte anzufordern. 2 Er läßt die Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen. (2) 1 Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts, mit Eintreffen von Einsatzkräften der Berufsfeuerwehr des Schadensorts der Leiter dieser Einsatzkräfte. 2 Kommen mehrere Freiwillige Feuerwehren oder Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne Berufsfeuerwehr zum Einsatz, so kann der Feuerwehrkommandant, dem die Aufgaben gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 1 obliegen, die Einsatzleitung übernehmen. MKG Sax Wer aufhört dazu zu lernen, hört auf Gut zu sein! Mir ist bewusst das ich zu wenig weiß…..deshalb bin ich hier. Demokratie ist immer auch - die Meinung des Andersdenkenden respektieren. Dies ist ausschließlich meine persönliche Meinung und keinesfalls die meiner Wehr oder deren Führung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 596683 | |||
Datum | 15.12.2009 17:51 | 9322 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Mario Sax Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiwilligen oder der Pflichtfeuerwehr des Schadensorts welche Qualifikation muss denn der Kommandant in Bayern haben? Gruß Sebastian | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 596687 | |||
Datum | 15.12.2009 18:15 | 9141 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakwelche Qualifikation muss denn der Kommandant in Bayern haben? mindestens FIII und Leiter einer Feuerwehr. Da es in Bayern viele kleine Feuerwehren gibt, gibt es zusätzlich die besonderen Führungskräfte als da wären Kreisbrandmeister, Kreisbrandinspektor und Kreisbrandrat. Diese können und dürfen dann die Einsatzleitung übernehmen oder den Einsatzleiter zumindestens "beraten" Die haben dann mindestens FIV als KBM und FV als KBI aufwärts. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 596690 | |||
Datum | 15.12.2009 18:18 | 9175 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Sebastian Rak welche Qualifikation muss denn der Kommandant in Bayern haben? Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) Minimum Leiter einer Feuerwehr und ja nach Größe der Wehr von GrF aufwärts. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 596695 | |||
Datum | 15.12.2009 18:37 | 9110 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Rakwelche Qualifikation muss denn der Kommandant in Bayern haben? Hallo Sebastian, bei uns in der FF mindestens Zugführer und Leiter einer Feuerwehr. Diese Lehrgänge müssen mindestens ein Jahr nach der Wahl absolviert sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Herb8ert8 G.8, Düsseldorf / NRW | 596696 | |||
Datum | 15.12.2009 18:38 | 9167 x gelesen | |||
Hallo Michael, da gebe ich dir vollkommen recht, eine Helmkennzeichnung spiegelt deinen Ausbildungsstand wider, die Weste oder der Schulterkoller die Funktion im Einsatz. Vorteil Helmkennzeichnung: hast du ein Einsatzgeschehen das sich ändert, kann dir der Einsatzleiter aufgrund deiner Kennzeichnung eine bestimmte Funktion übertragen (z.B.: Abschnittsleiter). Dann darfst du auch eine Weste tragen ;-)). Natürlich in Absprache mit deinem Zugführer. Gruß Herbert | |||||
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