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Themanicht bestellter GF fährt Einsatz als GF - war: Berufung / Bestellung74 Beträge
RubrikSonstiges
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall596504
Datum14.12.2009 20:2128284 x gelesen
Was ist, wenn ich als ausgebildeter, aber nicht berufener Gruppenführer das LF trotzdem zur Einsatzstelle fahren lasse und die Manschaft befehle?

  • Drohen eventuell dienstrechtliche Konsquenzen? Unabhänging natürlich vom Einsatzerfolg.

  • Gibt es für Hessen außer dem HBKG (Link: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Downloads/HBKG.pdf ) und dem Dienstgraderlass (Link: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Dienstgraderlass_Hessen_20060401.pdf )noch weitere Vorschriften, die die Verleihung von Dienstgraden in der freiw. Feuerwehr regeln?

  • Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich der Sachverhalt der „Ernennung“? Außer dem erfolgreichen Abschließen der F-III Lehrgangs und der persöhnlichen Eignung

  • Oder gibt es den Fall, wo ein ausgebildeter und einsatztauglicher AGT oder auch ein ausgebildeter Sprechfunker untersgt bekam, die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten im Einsatzfall anzuwenden.?


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    AutorAdri8an 8H., Lippstadt / NRW596507
    Datum14.12.2009 21:1023703 x gelesen
    Hallo!

    Bin ich der einzige, der auf diese Fragestellung mit Kopfschütteln reagiert hat? Irgendwie gewinnt man in den letzten Tagen bei vielen Threads den Eindruck, dass man als arbeitsloser Jurist viel Geld damit machen könnte, wenn man ein Online-Beratungsforum für Feuerwehrleute gründen würde. Ich wette, in 10 Jahren gibt es einen Fachanwalt für Feuerwehrwesen...

    Geschrieben von = anonym = anonym Was ist, wenn ich als ausgebildeter, aber nicht berufener Gruppenführer das LF trotzdem zur Einsatzstelle fahren lasse und die Manschaft befehle?

    Falls du es nicht machst: Wenn jemand durch so einen Quatsch zu schaden kommt, stehst du am nächsten Tag hoffentlich in der Bildzeitung und wirst von den Geschädigten, Anghörigen und der breiten Öffentlichkeit bis an dein Lebensende gehasst - und zu Recht!

    Viele Grüße

    Adrian


    Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin)

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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg596508
    Datum14.12.2009 21:2522939 x gelesen
    Geschrieben von = anonym = anonymausgebildeter, aber nicht berufener

    Was heißt berufen?
    Ich wüsste nicht das ich jemals "berufen" wurde.

    Warum wird man ausgebildet, aber nicht berufen?


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY596510
    Datum14.12.2009 21:3422826 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzinger Geschrieben von = anonym = anonymausgebildeter, aber nicht berufener

    Was heißt berufen?
    Ich wüsste nicht das ich jemals "berufen" wurde.


    Hallo,

    bei mir war es damals so, dass ich nach dem bestandenen GF-Lehrgang in einer Dienstversammlunng von unserem damaligen Kommandanten eine selbstverfasste Ernennungsurkunde als GF in unserer FF bekam. Aber Einsätze bin ich vorher schon als GF gefahren. Natürlich nach dem Lehrgang.
    Bei uns gibt es aber auch einen GF, der keinen Lehrgang hat. Aber der Kamerad hat schon sehr viel Einsatzerfahrung und wurde vom Kommandanten dazu ernannt. Dieser Kamerad hat sich auch bei einigen Einsätzen als sehr geeignet bewiesen.
    Warum also so ein "Gedöns" wegen der Berufung.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen596513
    Datum14.12.2009 21:4122524 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von = anonym = anonymGibt es für Hessen außer dem HBKG (Link: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Downloads/HBKG.pdf ) und dem Dienstgraderlass (Link: http://www.nassauischer-feuerwehrverband.de/Dienstgraderlass_Hessen_20060401.pdf )noch weitere Vorschriften, die die Verleihung von Dienstgraden in der freiw. Feuerwehr regeln?


    ... m.W. landesseitig nein (wobei da im Erlass auch irgendwas mit "kein Anspruch auf Verleihung eines Dienstgrades" drin steht ... auf Deutsch: Ermessensentscheidung der Leitung der Fw)

    Geschrieben von = anonym = anonymAuf welcher Rechtsgrundlage stützt sich der Sachverhalt der „Ernennung“? Außer dem erfolgreichen Abschließen der F-III Lehrgangs und der persöhnlichen Eignung

    ... zunächst einmal auf die Vorgesetzteneigenschaft des Wehrführers / Gemeindebrandinspektor, der innerhalb seiner Einsatzabteilung / Feuerwehr (ggf. im Rahmen der örtlichen Satzung - das HBKG schweigt sich dazu im Einzelnen aus) regeln kann wer welche Funktionen in "seiner Feuerwehr" wahrnimmt

    Gruss
    Gerhard


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen596514
    Datum14.12.2009 21:4322640 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Anton KastnerWarum also so ein "Gedöns" wegen der Berufung.


    ... z.B. weil die Brandschutzgesetze einiger Länder (bzw. die Rechtsverordnungen hierzu) eben die formelle Berufung der Führungskräfte fordern ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin596517
    Datum14.12.2009 21:5022383 x gelesen
    Hallo,

    ich muss auch ein wenig schmunzeln.

    Hat die deutsche Feuerwehr wirklich keine anderen Probleme?!

    Meiner Auffassung nach erwirbt man eine Qualifikation doch durch Ausbildung und nicht durch Berufung? Ich denke, dass man gerade als taktischer Führer entsprechend ausgebildet und nicht auserwählt sein sollte. Die "politischen" Führer im Sinne von Wehrführern etc. sollten nicht unbedingt etwas mit der Führungsaufgabe im Einsatz zu tun haben, aber soweit ist man vermutlich vielfach nur in FFs, die zu großen Berufsfeuerwehren gehören.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen596520
    Datum14.12.2009 22:1322554 x gelesen
    Geschrieben von Jochen Petzinger
    Warum wird man ausgebildet, aber nicht berufen?
    Das muß ja nichts "Böses" sein. Bei mir ist es ähmlich wie bei Kai-Hendrik hier: ich hab zwar die GF-Ausbildung (u.U. aufgrund meiner Tätigkeit als Kreisausbilder Atemschutz), allerdings hab ich in "meiner" FF keinen GF-Posten in einer der fünf vorhandenen Gruppen.
    Aufgrund dieser Tatsache hab ich auch keine entsprechende Helmkennzeichnung, ist für mich persönlich ehrlich gesagt schon ein wenig ärgerlich, aber nicht wirklich störend, denn ich weiß was ich kann und andere ggf. nicht...


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen596521
    Datum14.12.2009 22:1622375 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakMeiner Auffassung nach erwirbt man eine Qualifikation doch durch Ausbildung und nicht durch Berufung? Ich denke, dass man gerade als taktischer Führer entsprechend ausgebildet und nicht auserwählt sein sollte.
    Die Ausbildung zum taktischer Führer erhältst Du durch Lehrgänge. Hiermit gleichgesetzt wird den auch oft die Qualifikation. Kannst Du aber deshalb auch wirklich führen?
    Lehrgangswissen aus Führungslehrgängen und der richtige Umgang mit Menschen sind zweierlei, die erst im Zusammenhang die gute Führungskraft ausmachen. Oft werden diese Dinge auch erst im Laufe der Zusammenarbeit am Heimatort erkannt.
    Ohne auch nur eine Ahnung von euren Lehrgängen zu haben, behaupte ich hier einfach, dass man bei diesen Lehrgängen sicherlich nicht auch schon den guten Führer erkennen kann.
    Deshalb gibt es eben die Berufung. Unter Anderem regelt sie auch, wer bei Vorhandensein mehrerer ausgebildeter Führer die Mütze auf hat.
    Ich finde es ok, wenn man die Berufung als Hürde zwischengeschaltet hat. Hiermit wird vermieden, dass ein ausgebildeter Führer gleichzeitig damit einen Führungsanspruch verbindet.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


    Neu:4. Auflage - 03/09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen // Das THW in Google Earth
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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg596522
    Datum14.12.2009 22:1622334 x gelesen
    Geschrieben von Lars Tiedemann"meiner" FF keinen GF-Posten in einer der fünf vorhandenen Gruppen.

    Wieviele GFs gibt es bei Euch pro Gruppe? Unsere "Abteilung" (29 Mann/Frau) hat z.B. aktuell 4 ZFs und 5 GFs die auch alle diese Funktion ausüben dürfen.


    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen596523
    Datum14.12.2009 22:1922374 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Lars Tiedemannallerdings hab ich in "meiner" FF keinen GF-Posten in einer der fünf vorhandenen Gruppen.
    Ich denke hier geht es um die Einsatzfunktion GF, nicht um die in manchen BL vorhandene Verwaltungsfunktion. Oder ist bei Euch zwingend die Berufung in die Verwaltungsfunktion erforderlich, um auch die Einsatzfunktion ausüben zu können?


    MkG Sascha

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin596526
    Datum14.12.2009 22:3722165 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    halte ich für den absolut falschen Weg. Man könnte das ja quasi als Verschwendung von Lehrgangsplätzen und damit auch Mitteln bezeichnen. Zum Lehrgang sollte natürlich nur derjenige geschickt werden, der auch die entsprechende Eignung besitzt.
    Meiner Meinung nach bringt man da dann auch den Nicht-Berufenen, wie im Ursprungspost, in eine Dilemma-Situation. Er hat die Ausbildung, soll aber den Job nicht machen?

    Geschrieben von Jürgen WenzelUnter Anderem regelt sie auch, wer bei Vorhandensein mehrerer ausgebildeter Führer die Mütze auf hat. Was machen wir dann bloß, wenn mehrere Berufene erscheinen? Nicht ausrücken, weil nicht klar ist, wer die Mütze auf hat? Nein, natürlich verständigen wir uns, so wie man das so unter Kameraden eigentlich macht!

    Geschrieben von Jürgen WenzelHiermit wird vermieden, dass ein ausgebildeter Führer gleichzeitig damit einen Führungsanspruch verbindet.
    M.E. kann er das mit dem Lehrgang durchaus, sonst hätte man ihn den nicht machen lassen brauchen.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen596530
    Datum14.12.2009 22:5422278 x gelesen
    Geschrieben von Sascha Tröger
    Ich denke hier geht es um die Einsatzfunktion GF, nicht um die in manchen BL vorhandene Verwaltungsfunktion.
    Gut, die "Verwaltungsfunktion" gibt´s hier in Nds nicht.

    Geschrieben von Sascha Tröger
    Oder ist bei Euch zwingend die Berufung in die Verwaltungsfunktion erforderlich, um auch die Einsatzfunktion ausüben zu können?
    Nö, da siehe oben. Theoretisch kann jeder eine "Einsatzfunkton" als GF wahrnehmen, der "qualifiziert" ist.

    Geschrieben von Jochen Petzinger
    Wieviele GFs gibt es bei Euch pro Gruppe? Unsere "Abteilung" (29 Mann/Frau) hat z.B. aktuell 4 ZFs und 5 GFs die auch alle diese Funktion ausüben dürfen.
    jede Gruppe hat einen "offiziellen" und qualifizierten (also mit GF-Ausbildung) GF. Insgesamt gibt es bei uns 9 GF und 8 ZF bei etwas mehr als 60 Mitgliedern, wenn ich mich nicht verzählt habe. Darunter auch der OrtsBM (für nicht Niedersachsen: "Löschgruppenführer") und der GemBM (für nicht Niedersachsen: "Leiter der Feuerwehr") und einige mit Sonderfunktionen wie Kreisausbilder oder ÖEL.


    Gruß
    Lars

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    J. Dalhoff

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW596531
    Datum14.12.2009 22:5522911 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Adrian HorbertBin ich der einzige, der auf diese Fragestellung mit Kopfschütteln reagiert hat?

    Ich reagiere eher auf manche Antworten mit Kopfschütteln.

    Wenn die örtlichen Spielregeln so sind, hat sich zunächst mal jeder dran zu halten (wenn nicht unter Notstandsgesichtspunkten ein Abweichen von den Spielregeln geboten ist). Ansonsten wird er sich ggf. (ganz zu Recht) eine Pflichtverletzung vorwerfen lassen müssen.

    Wer örtlich solche Spielregeln nicht hat, kann ggf. bei der entsprechenden Diskussion schlichtweg nicht mitreden. Wer schon länger als einen Tag hier im Forum (oder auch im realen Feuerwehrwesen abseits des eigenen Kirchturms und der eigenen Landesgrenzen...) unterwegs ist sollte aber doch schon begriffen haben, dass es nicht überall so (schön) ist wie daheim.

    Gruß,
    Henning


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    AutorHenn8ing8 R.8, Flensburg / Schleswig-Holstein596533
    Datum14.12.2009 22:5622526 x gelesen
    Ich muss mich deinem Kopfschütteln anschließen.
    Dies mag eine Landesspezifische Besonderheit in Hessen oder Bayern sein, vielleicht wird es auch nur unserer Wehr anders gehandhabt und ist in SH in vielen Wehren auch so. Weiß ich jetzt nicht.

    Bei uns ist es so:

    Jeder der die Ausbildung GF (8 in der Wehr) erfolgreich abgeschlossen hat, darf im Einsatz die Gruppe führen. Unabhängig von gewählter Funktion.
    Wer als erster GF im Gerätehaus ist besetzt den GF-Platz, ganz einfach.
    Außer der Wehrführer kommt oder ein älterer GF komm, dann kommt es auch vor dass getauscht wird.

    mkg

    Henning


    Mein Feuerwehr-Blog für den echten Norden !! ;-)
    Rund um die Feuerwehr in Flensburg, Umgebung und Schleswig-Holstein.
    blog.spritzenhaus.info

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen596536
    Datum14.12.2009 23:0422275 x gelesen
    Hallo Sebastian,

    Geschrieben von Sebastian Rakhalte ich für den absolut falschen Weg. Man könnte das ja quasi als Verschwendung von Lehrgangsplätzen und damit auch Mitteln bezeichnen. Zum Lehrgang sollte natürlich nur derjenige geschickt werden, der auch die entsprechende Eignung besitzt.
    Im Grundsatz gebe ich dir Recht, zumal es auch bei uns fast nie ausreichend Lehrgangsplätze gibt. Das allein darf jemanden aber nicht zum Lebenslangen Führer machen.
    So ist z.B. auch mein Stuhl trotz Ausbildung und Qualifikation nur temporär und solange standfest, wie ich im Sinne der Organisation funktioniere.
    Ich finde das System, dass man sich seiner Funktion nicht zu sicher sein sollte auch gut so.

    Geschrieben von Sebastian RakWas machen wir dann bloß, wenn mehrere Berufene erscheinen?
    Kann ja nicht sein, wenn pro Funktion nur einer berufen wird.
    Natürlich muss man dabei auch die Vertretungen per Bezeichnung, wie (1.StvGrF, 2.StvGrF o.ä.) berücksichtigen. Hier prallen denn aber, was die Bezeichnungen angeht, die unterschiedlichen Philosophien aufeinander.

    Geschrieben von Sebastian RakM.E. kann er das mit dem Lehrgang durchaus, sonst hätte man ihn den nicht machen lassen brauchen.
    Diese einmal erlangte Qualifikation und der daraus abgeleitete Führungsanspruch darf aber nicht auf Lebenszeit Gelten. Da man eine per Lehrgang erlangte Qualifikation aber nicht anulieren kann oder sich in der Organisation andere Strukturen ergeben, muß es ein Istrument des Widerrufs geben, was sich denn ebend "Abberufung" nennt.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin596537
    Datum14.12.2009 23:1522129 x gelesen
    Hallo Jürgen,

    Geschrieben von Jürgen WenzelKann ja nicht sein, wenn pro Funktion nur einer berufen wird.
    Natürlich muss man dabei auch die Vertretungen per Bezeichnung, wie (1.StvGrF, 2.StvGrF o.ä.) berücksichtigen. Hier prallen denn aber, was die Bezeichnungen angeht, die unterschiedlichen Philosophien aufeinander.

    Offensichtlich! Der Gruppenführer (FIII) ist der, der eine Gruppe als taktische Einheit führt. Sprich die Qualifikation des Gruppenführers (in Form des Lehrgangs gemäß FwDV 2, 4.1) sollte derjenige besitzen, der auf dem Löschgruppenfahrzeug vorn rechts sitzt.

    Mir ist schleierhaft, wie man für diese Einsatzfunktion nur eine Person berufen kann, da man als Freiwilliger ja per definitionem nicht sicherstellen kann, dass man 24/7 zur Verfügung steht.

    Geschrieben von Jürgen WenzelDa man eine per Lehrgang erlangte Qualifikation aber nicht anulieren kann oder sich in der Organisation andere Strukturen ergeben, muß es ein Istrument des Widerrufs geben, was sich denn ebend "Abberufung" nennt.
    S.o., halte ich nicht für zweckmäßig im Sinne einer Sicherstellung der Einsatzfunktion - schwere Verfehlungen mal ausgenommen.

    Geschrieben von Jürgen WenzelSo ist z.B. auch mein Stuhl trotz Ausbildung und Qualifikation nur temporär und solange standfest, wie ich im Sinne der Organisation funktioniere.
    Ich finde das System, dass man sich seiner Funktion nicht zu sicher sein sollte auch gut so.

    Redest du von einer Einsatzfunktion oder einer Verwaltungsfunktion? Bei zweiterer gebe ich dir Recht.

    Gruß
    Sebastian


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    AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen596538
    Datum14.12.2009 23:2821966 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakRedest du von einer Einsatzfunktion oder einer Verwaltungsfunktion? Bei zweiterer gebe ich dir Recht.
    Auch bei Einsatz-Führungsfunktionen (insbesondere GF, ZF, VF) würde ich eine verpflichtende regelmäßige Fortbildung (vgl. AGT), ohne die die Funktion nicht ausgeübt werden darf, für absolut sinnvoll erachten.

    Die Schwierigkeit würde darin liegen, entsprechende Kriterien zu definieren.


    MkG Sascha

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    AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen596540
    Datum14.12.2009 23:3121941 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakMir ist schleierhaft, wie man für diese Einsatzfunktion nur eine Person berufen kann, da man als Freiwilliger ja per definitionem nicht sicherstellen kann, dass man 24/7 zur Verfügung steht.
    Deshalb hatte ich ja die Vertreter (StvGrF) oder wie man sie auch bezeichnen will, benannt, die denn eben auch wissen, dass sie, wenn der GrF da ist, nur die zweite Geige spielen und in die Mannschaft zurücktreten.

    Geschrieben von Sebastian RakRedest du von einer Einsatzfunktion oder einer Verwaltungsfunktion? Bei zweiterer gebe ich dir Recht.
    Wenn Du mir nun bei der Einsatzfunktion nicht Recht gibst, verstehe ich auch besser warum einige FF die alten Recken nicht loswerden. ;-)
    Bei meiner als Bsp. benannten Funktion handelt es sich um eine Verwaltungsfunktion. Das spielt aber keine Rolle, da dieses Prinzip im ganzen THW und somit auch bei den Einsatzfunktionen Anwendung findet.


    Gruss
    Jürgen Wenzel


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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 596543
    Datum15.12.2009 00:0422049 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Rak
    Mir ist schleierhaft, wie man für diese Einsatzfunktion nur eine Person berufen kann, da man als Freiwilliger ja per definitionem nicht sicherstellen kann, dass man 24/7 zur Verfügung steht


    Hier haben wir wieder eine Unschärfe.

    Zum einen habe ich die VERWALTUNGSFUNKTION Gruppenführer. Die kann ich mit einer Person (evtl noch Stellvertreter) besetzen.

    Dann habe ich die EINSATZFUNKTION Gruppenführer. Das Rüstzeug bekommen die Kanidaten an der Schule. Dazu kann man - wie in BW - die Leute noch ernennen. Genau so wie man den SIB, den GW und was weiß ich noch ernennt.

    Sollte man die Ernennerei nicht als Machtspielchen missbrauchen ist das eine nicht ganz doofe Form um Führungskräfte mit einem Verfalldatum auszustatten.


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen596592
    Datum15.12.2009 10:4121998 x gelesen
    Moin,

    was ist, wenn du als ausgebildeter Gruppenführer zwar nicht berufen, aber der einzige mit dem entsprechenden Ausbildungsgang zum einsatzt kommst? Daheimbleiben?

    Gruß, otti


    "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

    Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog

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    AutorSeba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz596599
    Datum15.12.2009 12:0321758 x gelesen
    Geschrieben von Matthias Ottwas ist, wenn du als ausgebildeter Gruppenführer zwar nicht berufen, aber der einzige mit dem entsprechenden Ausbildungsgang zum einsatzt kommst? Daheimbleiben?

    bzw, was ist wenn niemand ausgebildeter Gruppenführer ist und auch keiner mehr kommt? Dann bleibt Ihr ja auch nicht im Stall.

    Leider geht das aus der Ausgangsfrage nicht richtig hervor. Wenn kein anderer ausgebildeter und berufener Gruppenführer da ist stellt sich nämlich die Frage überhaupt nicht.

    Gruß,
    Sebastian


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596600
    Datum15.12.2009 12:0721785 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Böntgenbzw, was ist wenn niemand ausgebildeter Gruppenführer ist und auch keiner mehr kommt? Dann bleibt Ihr ja auch nicht im Stall.

    Leider geht das aus der Ausgangsfrage nicht richtig hervor. Wenn kein anderer ausgebildeter und berufener Gruppenführer da ist stellt sich nämlich die Frage überhaupt nicht.

    Gruß,
    Sebastian


    Man fährt dann als GF den Einsatz, auch wenn man nicht bestellter GF ist (jedenfalls bei uns so). Trotzdem führt die fehlende Helmkennzeichnung zu Irritationen, da viele denken, dass man den Streifen am Helm automatisch mit dem Lehrgang bekommt...

    VG
    Kai


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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin596603
    Datum15.12.2009 12:1421745 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstTrotzdem führt die fehlende Helmkennzeichnung zu Irritationen, da viele denken, dass man den Streifen am Helm automatisch mit dem Lehrgang bekommt...

    Ja, zu Recht. Es handelt sich ja eigentlich um die Qualifikationskennzeichnung (wohl im Sinne der FwDV2) und nicht um die Berufungskennzeichnung.

    Uli, könntest du vielleicht noch ein System zur Berufungskennzeichnung entwickeln?

    SCNR,
    Sebastian


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg596605
    Datum15.12.2009 12:2221764 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakUli, könntest du vielleicht noch ein System zur Berufungskennzeichnung entwickeln?

    Wenn man das System logisch anwendet braucht es das nicht, die Berufung ergibt sich aus den roten und silbernen Balken. Die sind dort aufgenäht wo sie den Einsatz nicht weiter stören.

    Es ist durchaus obsolet, wenn der Dienstherr anordnet, dass nur GF A, B und C als GF eingesetzt werden. Ist A/B/C aus welchen Gründen auch immer nicht zeitnah verfügbar ist es nicht nur das Recht, sondern meiner Meinung nach auch die Pflicht des ausgebildeten GF D die Verantwortung zu übernehmen, und die Gruppe bis zum Eintreffen eines bestellten GF zu leiten.

    Gruß,

    MaWe


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen596610
    Datum15.12.2009 12:3621723 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstMan fährt dann als GF den Einsatz, auch wenn man nicht bestellter GF ist (jedenfalls bei uns so). Trotzdem führt die fehlende Helmkennzeichnung zu Irritationen, da viele denken, dass man den Streifen am Helm automatisch mit dem Lehrgang bekommt...

    Tach,

    das Problem kann man aus der Welt schaffen, wenn die GF im Einsatz mit Funktionswesten, wo die Funkrufnummer des Fahrzeugs und der Aufdruck "Gruppenführer" drauf stehen einführt.
    Haben wir so gemacht. Jetzt weiß der Einsatzleiter immer, welcher GF zu welchem Auto gehört. Und die Mannschaft findet ihren GF an der Einsatzstelle auch schneller wieder;)

    Gruß,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596611
    Datum15.12.2009 12:3821599 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakJa, zu Recht. Es handelt sich ja eigentlich um die Qualifikationskennzeichnung (wohl im Sinne der FwDV2) und nicht um die Berufungskennzeichnung.

    Nein, nicht zu Recht, denn in Nds ist es keine Qualifikationskennzeichnung! Es ist eine reine Funktionskennzeichnung und nur wer die Funktion des GF im Stellenplan inne hat, der kriegt den roten Streifen (gilt für FF, für BF nicht).

    Ergo kannst Du den Lehrgang und keinen Streifen am Helm haben, wenn Du kein GF laut Stellenplan bist.

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596612
    Datum15.12.2009 12:3921723 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberWenn man das System logisch anwendet braucht es das nicht, die Berufung ergibt sich aus den roten und silbernen Balken. Die sind dort aufgenäht wo sie den Einsatz nicht weiter stören.

    Es ist durchaus obsolet, wenn der Dienstherr anordnet, dass nur GF A, B und C als GF eingesetzt werden. Ist A/B/C aus welchen Gründen auch immer nicht zeitnah verfügbar ist es nicht nur das Recht, sondern meiner Meinung nach auch die Pflicht des ausgebildeten GF D die Verantwortung zu übernehmen, und die Gruppe bis zum Eintreffen eines bestellten GF zu leiten.

    Gruß,

    MaWe


    So einfach geht das nicht. Du kannst ja nicht jeden zum GF ernennen, da musst Du Dich schon zwangsläufig an den Stellenplan halten (jedenfalls in Nds).

    VG
    Kai


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    AutorHolg8er 8S., Gundersheim / Rheinland-Pfalz596614
    Datum15.12.2009 12:4021768 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jochen PetzingerWarum wird man ausgebildet, aber nicht berufen?

    Weil man sich selbst anmelden konnte aufgrund einer anderen günstigen Stellung.

    Mir ist ein Fall bekannt, fachlich in Ordnung, menschlich und in Führungsaufgaben eine ...

    Gruß
    Holger


    Mit freundlichem Gruß
    Holger

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596616
    Datum15.12.2009 12:4321804 x gelesen
    Geschrieben von Holger SteinbornWeil man sich selbst anmelden konnte aufgrund einer anderen günstigen Stellung.

    Mir ist ein Fall bekannt, fachlich in Ordnung, menschlich und in Führungsaufgaben eine ...

    Gruß
    Holger


    Geht auch anders. Du bist in Feuerwehr A GF laut Stellenplan (mit Lehrgang). Du ziehst dann in einen anderen Ort und trittst dort wieder in die Feuerwehr ein. Da dort schon bestellte GF sind, bist Du zwar nominell GF (hast ja den Lehrgang), aber kein GF laut Stellenplan (also auch keine Kennzeichnung am Helm).

    VG
    Kai


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg596619
    Datum15.12.2009 12:4921729 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstSo einfach geht das nicht. Du kannst ja nicht jeden zum GF ernennen, da musst Du Dich schon zwangsläufig an den Stellenplan halten (jedenfalls in Nds).

    Deshalb schrieb ich ja "logisch anwenden". Nur weil ihr Flachlandtiroler das macht muss das nicht logisch sein. ;-)

    Meiner Meinung nach ist es

    1.) in Ordnung Gruppenführer zu bestellen (Ausbildung GF -> Weiterbildung Standort -> Bestellung)

    2.) ist es nicht in Ordnung das an einem Stellenplan festzumachen. Je mehr desto besser! Es sollte das Ziel sein, dass jeder ausgebildete GF bestellter GF wird. Eine bestimmte Zeit zwischen Ausbildung und Bestellung, sofern sie dann auch der Ausbildung / Weiterbildung nach örtlichen Belangen o.ä. dient ist in Ordnung und sinnvoll

    3.) ausgebildete GF dauerhaft nicht zu bestellen ist maximal schwachsinnig.

    4.) die GF-Balken sollten eine Ausbildungskennzeichnung sein. Nicht zu verwechseln mit der Funktionsweste als aktuelle Aufgabenkennzeichnung. Wie oft kommt es denn vor, dass ich an großen Einsatzstellen mal eben schnell einen GF, AGT, RS brauche, die ich aus den bestehenden Einheiten akquiieren muss? Dabei sollte es nach meiner Meinung egal sein, ob der Oberindianer aus Kleinkleckersdorf irgendjemand bestellt hat, ich brauch jemand mit der Ausbildung GF.

    Gruß,

    Markus


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin596620
    Datum15.12.2009 12:5021652 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick Probstdenn in Nds ist es keine Qualifikationskennzeichnung!
    Daher mein "eigentlich".

    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstEs ist eine reine Funktionskennzeichnung und nur wer die Funktion des GF im Stellenplan inne hat, der kriegt den roten Streifen (gilt für FF, für BF nicht).

    Ich muss jetzt nicht wiederholen, dass man eine Funktion möglichst nicht am Helm kennzeichnen sollte?! Stellenplan klingt mal wieder schwer nach Verwaltungsfunktion? Klar ist mir, dass es durchaus eine Obergrenze bezüglich der Anzahl der Gruppenführer geben sollte, die regelt sich aber bei uns über die Zulassung zum Lehrgang und nicht über eine Berufung?!

    Was passiert bei euch konkret, wenn keiner der im Stellenplan geführten GF kommt und es ein ausgebildeter GF machen muss? Wie geht man damit um? Erkennt man nicht, dass diese Regelung wenig Sinn ergibt?

    Gruß
    Sebastian


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    AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg596621
    Datum15.12.2009 12:5321734 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstGeht auch anders. Du bist in Feuerwehr A GF laut Stellenplan (mit Lehrgang). Du ziehst dann in einen anderen Ort und trittst dort wieder in die Feuerwehr ein. Da dort schon bestellte GF sind, bist Du zwar nominell GF (hast ja den Lehrgang), aber kein GF laut Stellenplan (also auch keine Kennzeichnung am Helm).

    Spitzenmäßige Mitarbeitermotivation habt ihr da in Niedersachsen, muss ich schon sagen. Verbietet ihr auch umziehenden AGT nach dem Wohnortwechsel mitzuspielen? Als Baden-Württemberger, der nach Niedersachsen zieht würde ich mir das mit einem Kopfschütteln anhören und mir dann einen anderen Spielplatz suchen...

    Gruß,

    Markus


    Um schon vorab die größte Sorge vieler Ausländer vorwegzunehmen: Die Deutschen sind im Allgemeinen sehr, sehr nett, sie haben schon seit 60 Jahren kein Nachbarland mehr überfallen und man kann mit ihnen sogar lachen! (De Volkskrant, Niederlande)

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596624
    Datum15.12.2009 13:0321739 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian RakIch muss jetzt nicht wiederholen, dass man eine Funktion möglichst nicht am Helm kennzeichnen sollte?! Stellenplan klingt mal wieder schwer nach Verwaltungsfunktion? Klar ist mir, dass es durchaus eine Obergrenze bezüglich der Anzahl der Gruppenführer geben sollte, die regelt sich aber bei uns über die Zulassung zum Lehrgang und nicht über eine Berufung?!


    Bei uns kriegt man den Lehrgang nur, wenn man den Posten im Stellenplan besetzt. Das ist eben die festgemachte Grenze.

    Geschrieben von Sebastian RakWas passiert bei euch konkret, wenn keiner der im Stellenplan geführten GF kommt und es ein ausgebildeter GF machen muss? Wie geht man damit um? Erkennt man nicht, dass diese Regelung wenig Sinn ergibt?

    Gruß
    Sebastian


    Dann springt eben der ausgebildete, aber nicht nach Stellenplan besetzte GF ein und besetzt den Posten des GF im Einsatz.
    Ob es Kennzeichnung nach Stellenplan Sinn ergibt oder nicht, hängt wesentlich von Einstellung ab, bzw. was diese Kennzeichnung genau kennzeichnet, also eine Funktion (Stellenplan) oder Qualifikation (Befähigung, Lehrgang, im Einsatz als GF).

    VG
    Kai


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596626
    Datum15.12.2009 13:0421715 x gelesen
    Geschrieben von Markus WeberSpitzenmäßige Mitarbeitermotivation habt ihr da in Niedersachsen, muss ich schon sagen. Verbietet ihr auch umziehenden AGT nach dem Wohnortwechsel mitzuspielen? Als Baden-Württemberger, der nach Niedersachsen zieht würde ich mir das mit einem Kopfschütteln anhören und mir dann einen anderen Spielplatz suchen...

    Gruß,

    Markus


    Ich kann doch auch nichts dafür. Die Weste kann man sich ja trotzdem überziehen, nur hat man eben keinen Streifen am Helm.

    VG
    Kai


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg596627
    Datum15.12.2009 13:1421725 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick ProbstDie Weste kann man sich ja trotzdem überziehen, nur hat man eben keinen Streifen am Helm.

    Jetzt komm' ich nicht mehr mit:
    Die Berufung bekomme ich nur, wenn der Stellenplan es zulässt.
    Ich darf trotzdem OHNE BERUFUNG die Funktion ausüben, wenn ich die Ausbildung habe.
    Irgendie verknoten sich bei mir grad ein paar Nervenzellen...

    Was bedeutet exaxt "Berufung"?
    "Ich darf nur mit Berufung führen" ist damit bereits ad absurdum geführt.
    "Ich krieg nen Streifen an den Helm, der aber nichts aussagt, weil ich auch ohne ihn regulär Führen darf?"
    "Ich krieg nen Streifen an den Helm, der besagt, dass ich die Verwaltung mache?"


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596628
    Datum15.12.2009 13:1722463 x gelesen
    Streifen am Helm = Funktionskennzeichnung laut Stellenplan, also welche Funktion fülle ich in der Feuerwehr aus, z.B. GF, OBM, stellv. OBM etc.

    Weste = GF im Einsatz

    So klarer?

    VG
    Kai


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    AutorTors8ten8 C.8, Oranienburg / Brandenburg596639
    Datum15.12.2009 14:2221594 x gelesen
    Wenn ich mir diese Ausführungen hier so anschaue, versucht Ihr eine militärische Hirarchie in euren FF zu verwirklichen. Funktioniert evtl., wenn es um die "Innere Führung" innerhalb der Löschzuges geht.

    "1 ZF, 1 stellv. ZF, 2 GF, 2 stellv. GF" bringt für meine Begriffe nur etwas, wenn es um die Ausbildung und ständige Ansprechpartner innerhalb des Löschzuges (Ortsfeuerwehr) geht. Hat etwas mit der Delegierung von Aufgaben zu tun.

    Im Einsatzfall kann es hinderlich sein, wenn man das Innere nach außen hin durchsetzen will.
    Dort sollte gelten: Qualifikation, Fachwissen und Vertrauen vorhanden, Einsatz als FK zum Wohle der Allgemeinheit.

    Soll allerdings nicht dazu führen, dass mehr "Führer" als Knechte an der ESt. alles zerreden.


    Mit freundlichstem Gruß
    Torsten

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen596648
    Datum15.12.2009 14:5821856 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick Probst
    Streifen am Helm = Funktionskennzeichnung laut Stellenplan, also welche Funktion fülle ich in der Feuerwehr aus, z.B. GF, OBM, stellv. OBM etc.

    Weste = GF im Einsatz

    So klarer?

    Das paßt aber nicht zur niedersächsischen DVO, was da bei Euch praktiziert wird, wie ich hier auch geschrieben habe.

    Funktionskennzeichung lt. "Stellenplan" (oder in Nds. Mindeststärkeverordnung) => Ärmelabzeichen (auf "Ausgehuniform") wie z.B. OrtsBM, Gemeinde-/StadtBM, JF-Wart, usw.

    Funktionskennzeichung im Einsatz => Streifen am Helm

    Steht da im §2, Absatz 1 und 2.


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596649
    Datum15.12.2009 15:0421531 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDas paßt aber nicht zur niedersächsischen DVO, was da bei Euch praktiziert wird, wie ich hier auch geschrieben habe.

    Funktionskennzeichung lt. "Stellenplan" (oder in Nds. Mindeststärkeverordnung) => Ärmelabzeichen (auf "Ausgehuniform") wie z.B. OrtsBM, Gemeinde-/StadtBM, JF-Wart, usw.

    Funktionskennzeichung im Einsatz => Streifen am Helm

    Steht da im §2, Absatz 1 und 2.


    Nein, ist nicht richtig. Verordnung über Dienstgradabzeichen

    Dort steht "Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen, [...] Die Kennzeichnung gilt auch für stellvertretende Funktionen". Wie soll es bitte einen stellvertretenden GF geben, wenn ich die reine Qualifikation kennzeichne? Eben...

    VG
    Kai


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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen596651
    Datum15.12.2009 15:1221540 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannDas paßt aber nicht zur niedersächsischen DVO, was da bei Euch praktiziert wird, wie ich hier auch geschrieben habe.

    Funktionskennzeichung lt. "Stellenplan" (oder in Nds. Mindeststärkeverordnung) => Ärmelabzeichen (auf "Ausgehuniform") wie z.B. OrtsBM, Gemeinde-/StadtBM, JF-Wart, usw.

    Funktionskennzeichung im Einsatz => Streifen am Helm

    Steht da im §2, Absatz 1 und 2.


    Moin Lars,

    ist ja schön und gut was da steht. Nur leider ist das an der Praxis vorbei geschrieben. Wenn ich nur mit der eigenen Wehr und mit ein bis zwei Fahrzeugen im Einsatz bin mag das mit dem roten Streifen ja noch funktionieren. Wenn da aber ganz viel Feuerwehr arbeitet und die Lage ein wenig unübersichtlich wird, ist ein El meist recht dankbar, wenn er die Gruppenführer der entsprechenden Fahrzeuge gezielt ansprechen kann. Die Streifen am Helm sagen doch nur aus, dass derjenige Gruppenführer ist, sie sagen allerdings nicht aus von welcher Wehr er gerade kommt und von welchem Fahrzeug. Da sind die roten Westen für Gruppenführer (wie z.B. in NRW, Celle, Hambühren usw.) doch vorteilhafter.

    Viele Grüße,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen596652
    Datum15.12.2009 15:1621415 x gelesen
    Geschrieben von Kai-Hendrick Probst
    einsatzspezifischer Funktionenund deren Kennzeichnung findest Du in der Anlage 6 unter Punkt V. "Kennzeichnung einsatzspezifischer Funktionen" auf Seite 12.

    Die Kennzeichnung von Funktionen findest Du unter Punkt II. "Funktionsabzeichen" auf Seite 9 und 10.

    Und das sind irgendwie zwei grundlegend verschiedene Dinge....

    Geschrieben von Kai-Hendrick Probst
    Wie soll es bitte einen stellvertretenden GF im Einsatz geben, wenn ich die reine Qualifikation kennzeichne?(Hervorhebung/Ergänzung durch mich)
    Keine Ahnung, frag die LFS. Oder das Ministerium.

    Fakt ist aber, daß die Helmkennzeichnung nur für einsatzspezifische Funktionen (und die damit verbundenen Qualifikationen) sind und nicht für die Funktionskennzeichnung innerhalb der FF.


    Gruß
    Lars

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    J. Dalhoff

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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen596654
    Datum15.12.2009 15:2021458 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Kranz
    Die Streifen am Helm sagen doch nur aus, dass derjenige Gruppenführer ist
    Ja, warum soll ich auch einen GF mit entsprechender Qualifikation nicht auch so kennzeichnen?

    Geschrieben von Carsten Kranz
    Die Streifen am Helm sagen doch nur aus, dass derjenige Gruppenführer ist, sie sagen allerdings nicht aus von welcher Wehr er gerade kommt und von welchem Fahrzeug. Da sind die roten Westen für Gruppenführer (wie z.B. in NRW, Celle, Hambühren usw.) doch vorteilhafter.
    Ja siehst Du, und deswegen spricht die DVO in Nds. sicher auf von den Westen (Zitat: "soweit erforderlich") als Ergänzung.... :-)


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

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    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen596659
    Datum15.12.2009 15:3521400 x gelesen
    Geschrieben von Lars TiedemannJa siehst Du, und deswegen spricht die DVO in Nds. sicher auf von den Westen (Zitat: "soweit erforderlich") als Ergänzung.... :-)

    Das sollte meiner Meinung nach nicht nur eine Ergänzung, sondern Standart sein. macht das Leben leichter;)

    Viele Grüße,

    Carsten


    Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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    AutorStef8an 8U., Bersenbrück / Niedersachsen596680
    Datum15.12.2009 17:3921369 x gelesen
    Geschrieben von Carsten KranzDas sollte meiner Meinung nach nicht nur eine Ergänzung, sondern Standart sein. macht das Leben leichter;)

    Das liegt meines Erachtens im Ermessen jeder Feuerwehr. Bei uns sind Kennzeichnungswesten in rot für die GF Standard. Wenn wir überörtlich als Zug auftreten (Rüstwageneinheit, Gefahrgutzug) ist der ZF ebenfalls als solcher in rot gekennzeichnet.
    IMO wäre ein Unterscheidung der Führungsebene (z.B. blau und rot) sinnvoll und wünschenswert, sieht das NBrandSchG aber nicht in der Form vor.


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    AutorChri8sti8an 8H., Harmstorf / Niedersachsen596691
    Datum15.12.2009 18:1921388 x gelesen
    Hallo Forum,

    Geschrieben von Anton KastnerWarum also so ein "Gedöns" wegen der Berufung.
    Manchmal muss man das Pferd von hinten aufzäumen.
    Was passiert denn, wenn ein Kamerad die Ausbildung gemacht, sich letztlich im Einsatz aber als nicht tauglich erwiesen hat?
    Wurde er mal berufen, kann er auch wieder abberufen werden. Wenn aber nur die Ausbildung als Qualifikation gilt, dann werden wir den nicht mehr los...

    Gruß,
    Christian


    Meine ganz private Meinung!

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY596704
    Datum15.12.2009 19:4621355 x gelesen
    Geschrieben von Christian HüppeWurde er mal berufen, kann er auch wieder abberufen werden. Wenn aber nur die Ausbildung als Qualifikation gilt, dann werden wir den nicht mehr los...

    Wenn der Kommandant sagt: "Du sitzt nicht mehr vorne rechts!", dann ist das so und fertig. Dafür brauchts weder ne Berufung noch ne Abberufung. Ich weiß nicht, warum mancherorts alles so kompliziert gehandhabt werden muss!

    Gruß
    Peter


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen596710
    Datum15.12.2009 19:5521357 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidWenn der Kommandant sagt: "Du sitzt nicht mehr vorne rechts!", dann ist das so und fertig. Dafür brauchts weder ne Berufung noch ne Abberufung.

    Letztendlich ist das was du beschreibst eine Abberufung. Nur halt in mündlicher Form.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorPete8r S8., Aholming / BY596716
    Datum15.12.2009 20:4321518 x gelesen
    Geschrieben von Adrian HorbertBin ich der einzige, der auf diese Fragestellung mit Kopfschütteln reagiert hat?

    Nein, bist du nicht. Ich kann auch nicht nachvollziehen, welche Probleme Feuerwehren sich selbst bereiten mit GFs, die zwar welche sind, aber nicht sein dürfen, weil man sonst zu viele hat usw.

    Wir "leisten uns" so viele GFs, dass auch Dienstags um 9:30 Uhr diese Position besetzt werden kann. Wenn dann irgendeine Verordnung sagt, dass wir 3 zu viele haben, dann geht mir das 3 Meter am Hintern vorbei, denn die Schreibtischtäter, die solche Verordnungen erlassen, werden den Platz vorne rechts sicherlich nicht besetzen, wenn aufgrund ihrer geistigen Ergüsse eine führungslose Mannschaft am GH steht.

    Sicherlich kann dies dazu führen, dass zu personalgünstigen Zeiten auch mal 5 oder 6 GF im LF sitzen, aber es hat sich bei uns noch keiner dran gestört hinten zu sitzen und als ganz normaler Löschknecht tätig zu sein.

    Gruß
    Peter


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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY596728
    Datum15.12.2009 21:5521353 x gelesen
    Geschrieben von Peter SchmidNein, bist du nicht. Ich kann auch nicht nachvollziehen, welche Probleme Feuerwehren sich selbst bereiten mit GFs, die zwar welche sind, aber nicht sein dürfen, weil man sonst zu viele hat usw.

    Wir "leisten uns" so viele GFs, dass auch Dienstags um 9:30 Uhr diese Position besetzt werden kann. Wenn dann irgendeine Verordnung sagt, dass wir 3 zu viele haben, dann geht mir das 3 Meter am Hintern vorbei, denn die Schreibtischtäter, die solche Verordnungen erlassen, werden den Platz vorne rechts sicherlich nicht besetzen, wenn aufgrund ihrer geistigen Ergüsse eine führungslose Mannschaft am GH steht.

    Sicherlich kann dies dazu führen, dass zu personalgünstigen Zeiten auch mal 5 oder 6 GF im LF sitzen, aber es hat sich bei uns noch keiner dran gestört hinten zu sitzen und als ganz normaler Löschknecht tätig zu sein.


    Hallo Peter,

    vollste Zustimmung meinerseits!


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorSeba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg596733
    Datum15.12.2009 22:1021405 x gelesen
    Kann mich Peter nur anschließen.
    In meiner Abteilungswehr sind von 35 FM (SB) 3 Zugführer und 5 Gruppenführer.
    Wer den Lehrgang absolviert hat, bekommt den Streifen auf den Helm und wird ab diesem Zeitpunkt sowohl im Einsatzdienst als auch im Ausbildungsdienst als GF eingesetzt.
    Eine Berufung als GF gibt es nicht wirklich, nach absolviertem Lehrgang gibt es einen Handschlag und ein paar freundliche Worte vom Kdt. bei der nächsten Übung.

    Zum Thema GF als Indianer :
    Bei uns besetzt der zweite eintreffende GF/ZF das 2. Fahrzeug,
    alle anderen werden als Mannschaftsdienstgrad eingesetzt.


    Beste Grüße aus dem Kraichgau
    Sebastian Stadler
    -------------------------------------
    Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung
    und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin.

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    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü596787
    Datum16.12.2009 10:1421176 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Kai-Hendrick Bei uns kriegt man den Lehrgang nur, wenn man den Posten im Stellenplan besetzt

    Nachdem bei Euch alles nach Stellenplan geregelt ist, zwangsläufig die Frage: Wie kann ich einen Posten ohne die dazugehörige Ausbildung besetzen?
    Ist doch eigentlich die schlechtere Variante gegenüber dem ausgebildeten aber nicht berufenen Gf.

    Gruß

    Manfred


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    AutorKai-8Hen8dri8ck 8P., Braunschweig / Niedersachsen596792
    Datum16.12.2009 10:3321281 x gelesen
    Geschrieben von Manfred KurzNachdem bei Euch alles nach Stellenplan geregelt ist, zwangsläufig die Frage: Wie kann ich einen Posten ohne die dazugehörige Ausbildung besetzen?
    Ist doch eigentlich die schlechtere Variante gegenüber dem ausgebildeten aber nicht berufenen Gf.

    Gruß

    Manfred


    Durch Änderungen im Personalbestand (hinzugezogen, weggezogen, Posten abgegeben etc.) hat man natürlich auch GF, die nicht im Stellenplan als GF gesetzt sind, aber trotzdem die Ausbildung haben und somit natürlich auch Einsätze als GF fahren.

    VG
    Kai


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW596795
    Datum16.12.2009 11:0421348 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen WenzelDeshalb gibt es eben die Berufung. Unter Anderem regelt sie auch, wer bei Vorhandensein mehrerer ausgebildeter Führer die Mütze auf hat.

    Ich frage mich grade, was passiert, wenn im Alarm- bzw. Einsatzfall ausnahmsweise mal kein ausgebildeter "Führer" die Mütze aufsetzen kann, weil schlicht und ergreifend keiner anwesend ist.
    Ist zwar so bisher noch nicht vorgekommen, aber es könnte ja mal sein ;-)

    Also, Fahrzeug und Mannschaft komplett, nur der Platz vorn rechts ist unbesetzt. Gibt´s dafür ´ne eindeutige Regelung?




    Grüßle
    Jürgen


    Ich möchte im Schlaf sterben, wie mein Großvater

    und nicht schreiend und kreischend wie sein Beifahrer

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW597224
    Datum18.12.2009 10:5621112 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlAlso, Fahrzeug und Mannschaft komplett, nur der Platz vorn rechts ist unbesetzt. Gibt´s dafür ´ne eindeutige Regelung?

    *schubs*


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorFalk8 D.8, Meisdorf / Sachsen Anhalt597234
    Datum18.12.2009 11:3720994 x gelesen
    "Also, Fahrzeug und Mannschaft komplett, nur der Platz vorn rechts ist unbesetzt. Gibt´s dafür ´ne eindeutige Regelung?"


    Also, dass ist buns ganz einfach so geregelt .
    Die intern ausgebildeten Hilfsgruppenführer, der höchstqualifizierteste oder der der es sich zutraut setzt sich den Hut auf, übernimmt den Einsatz und fordert sofort von der Leitstelle entsprechende Führungskräfte nach, die dann die Leitung übernehmen. Bisher hat das immer geklappt.

    Gruß aus dem Harz


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    AutorStef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern597252
    Datum18.12.2009 12:2621064 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Jürgen KahlAlso, Fahrzeug und Mannschaft komplett, nur der Platz vorn rechts ist unbesetzt. Gibt´s dafür ´ne eindeutige Regelung?


    in Bayern ist dieser Fall im Feuerwehrgesetz geregelt, darin steht:

    §16 Einsatzleitung in besonderen Fällen

    (1) Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende Feuerwehrführungsdienstgrad die Einsatzleitung. Bei gleichem Dienstrang entscheidet das Dienstalter.

    Gruß Stefan


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    AutorMarc8o K8., Hannover / Niedersachsen597255
    Datum18.12.2009 12:4220964 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Stefan Ringer1) Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende Feuerwehrführungsdienstgrad die Einsatzleitung.

    Und wenn kein Feuerwehrführungsdienstgrad da ist?

    MkG
    Marco


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    AutorDani8el 8B., Nörtershausen / RLP597256
    Datum18.12.2009 12:4721029 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Bayrisches Feuerwehrgesetz(1) Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der ranghöchste anwesende Feuerwehrführungsdienstgrad die Einsatzleitung. Bei gleichem Dienstrang entscheidet das Dienstalter.


    Problem ist hier, dass wenn kein Gruppenführer da, dann auch kein Führungsdienstgrad.... der Absatz bezieht sich wohl eher darauf, wer Chef ist wenn der/die gewählten/bestellten Chefs nicht da sind. Mir ist aber auch keine (gesetzliche) Regelung bekannt, wer dann Chef wird.

    Daniel


    Ich schreibe hier nur privat und nicht im Namen der Feuerwehr Nörtershausen.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt597258
    Datum18.12.2009 12:5320971 x gelesen
    Wenn kein ausgebildeter GF da ist, muss halt der erfahrenste bzw. dienstälteste TF ran.


    Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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    AutorStef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern597260
    Datum18.12.2009 13:0021025 x gelesen
    Geschrieben von Daniel BildhauerProblem ist hier, dass wenn kein Gruppenführer da, dann auch kein Führungsdienstgrad.... der Absatz bezieht sich wohl eher darauf, wer Chef ist wenn der/die gewählten/bestellten Chefs nicht da sind. Mir ist aber auch keine (gesetzliche) Regelung bekannt, wer dann Chef wird.


    Lt. "Rote Hefte 68, Rechtsfragen beim Feuerwsehreinsatz Seite 127":

    "Einsatzleiter ist........Darüber hinaus kann bis zum eintreffen einer solchen Führungsperson der jeweils ranghöchste Feuerwehrdienstleistende übernehmen. Denn es liegt auf der Hand, dass die Feuerwehr bei Verhinderung einer entsprechenden Führungskraft nicht untätig bleiben kann. Ein Tätigwerden ohne Einsatzleiter ist jedoch nicht denkbar."


    Gruß Stefan


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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern597261
    Datum18.12.2009 13:0221029 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Ringerin Bayern ist dieser Fall im Feuerwehrgesetz geregelt, darin steht:

    §16 Einsatzleitung in besonderen Fällen


    Stimmt nicht mehr:

    Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - AVBayFwG - (BayRS 215-3-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2009 (GVBl S. 530


    (1) 1 Befinden sich im Fall des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG weder der Kommandant noch sein Stellvertreter am Schadensort, übernimmt der Einheitsführer (Gruppenführer / Zugführer) der zuerst eintreffenden taktischen Einheit einer Feuerwehr aus dem Gemeindegebiet des Schadensorts die Einsatzleitung. 2 Ein später hinzukommender Einheitsführer gleicher Funktion unterstellt sich dem zuerst eingetroffenen Einheitsführer. 3 Ein höherer taktischer Einheitsführer (Zugführer / Verbandsführer) übernimmt die Einsatzleitung, auch wenn dieser erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Einsatzstelle eintrifft.

    Gruß Harald


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597271
    Datum18.12.2009 13:2021119 x gelesen
    Mahlzeit!

    Geschrieben von Jürgen KahlGeschrieben von Jürgen Kahl
    Also, Fahrzeug und Mannschaft komplett, nur der Platz vorn rechts ist unbesetzt. Gibt´s dafür ´ne eindeutige Regelung?


    *schubs*


    Natürlich gibt es die:
    Für den Führer einer Gruppe, Staffel oder eines selbstständigen Trupps ist die Ausbildung zum GF vorgeschrieben. Spätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind. Die FwDV7 bestätigt das für den Verantwortlichen des Atemschutz-Einsatzes nochmal ausdrücklich.

    Mit anderen Worten: wenn kein entsprechend ausgebildeter GF vorhanden ist, darf die taktische Einheit nicht eingesetzt werden. Punkt.

    Ist also alles ganz einfach, auch wenn du diese Antwort vermutlich so nicht lesen wolltest.

    Alles andere sind Einzelfallentscheidungen, die man nicht pauschal beantworten kann (und bei denen man sich hinterher auch nicht beschweren darf, wenn dann tatsächlich mal jemand die Begründung hören bzw. überprüfen will...).

    Gruß,
    Henning


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW597284
    Datum18.12.2009 13:4421121 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochSpätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind.

    Und du glaubst daran? Ich stimme deiner Meinung zwar zu, aber die konsequente Anwendung würde den Einsatz öfters verhindern als mancher denkt. Es gibt viele FF da mag zwar der Gf da sein, aber z. B. fehlt es an ausgebildeten TF. Nach dem von dir geschriebenen müßte dann der Einsatz auch unterbleiben.
    Ich glaube aber, man würde vor einem Staatsanwalt sehr unglücklich stehen, wenn man mit dieser Begründung einen Einsatz verweigert.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH597285
    Datum18.12.2009 13:5020882 x gelesen
    Moin,

    Geschrieben von Henning KochNatürlich gibt es die:
    Für den Führer einer Gruppe, Staffel oder eines selbstständigen Trupps ist die Ausbildung zum GF vorgeschrieben. Spätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind. Die FwDV7 bestätigt das für den Verantwortlichen des Atemschutz-Einsatzes nochmal ausdrücklich.

    Mit anderen Worten: wenn kein entsprechend ausgebildeter GF vorhanden ist, darf die taktische Einheit nicht eingesetzt werden. Punkt.


    Darf sie dies wirklich nicht?

    Es gibt ja in der FwDV2 den Punkt 1.5, der eine befristete Ausübung einer Führungsfunktion bei Ausbildung für die vorhergehende Führungsfuntion regelt.

    Oder gibt es hierzu noch andere Regelungen?

    Gruß,
    Mitja


    Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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    AutorMark8us 8A., Wasserburg Bodensee / Bayern597309
    Datum18.12.2009 15:2421142 x gelesen
    Hallo,

    auf diesen Beitrag habe ich jetzt die ganze Zeit gewartet.

    Geschrieben von Henning KochFür den Führer einer Gruppe, Staffel oder eines selbstständigen Trupps ist die Ausbildung zum GF vorgeschrieben. Spätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind. Die FwDV7 bestätigt das für den Verantwortlichen des Atemschutz-Einsatzes nochmal ausdrücklich.

    Mit anderen Worten: wenn kein entsprechend ausgebildeter GF vorhanden ist, darf die taktische Einheit nicht eingesetzt werden. Punkt.


    Also für mich als betroffenen Bürger würde das aber nach einer Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung schreien!
    Nach deiner Darstellung darf also ein mit gut ausgebildeten und erfahrenen Mannschaftsdienstgraden besetztes Fahrzeug nicht ausrücken, nur weil der entsprechend ausgebildete Gruppenführer fehlt.
    Also ich traue unseren Leuten durchaus zu, daß sie einen Einsatz (ohne GF) durchaus, mit ihrer Ausbildung und dem GMV, erfolgreich abarbeiten! Ist auch schon vorgekommen. Selbst VU-Person klemmt wurde einmal erfolgreich abgearbeitet, bis ein GF eintraf!
    Dem Bürger wird lieber durch eine "nicht vollkommen qualifizierte Feuerwehr" geholfen, als wenn keine zeitnahe Hilfe kommt.

    Gruß
    Markus


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    AutorMark8us 8A., Wasserburg Bodensee / Bayern597310
    Datum18.12.2009 15:2721002 x gelesen
    Geschrieben von Markus AugstenSelbst VU-Person klemmt wurde einmal erfolgreich abgearbeitet, bis ein GF eintraf!

    Ups, keine Ironie! Der Einsatz entwickelte sich dann auch weiterhin positiv.

    Gruß
    Markus


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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz597323
    Datum18.12.2009 16:3721021 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochSpätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind Die UVV trifft keine Aussagen zu Führungsqualifikationen. Die Aufgabe der UVV ist die Prävention und kann für deine Argumentation nicht herangezogen werden.

    Geschrieben von Henning KochDie FwDV7 bestätigt das für den Verantwortlichen des Atemschutz-Einsatzes nochmal ausdrücklich. Du meinst die Tabelle? Da steht aber was einschränkendes drüber: "Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen"

    Geschrieben von Henning KochFür den Führer einer Gruppe, Staffel oder eines selbstständigen Trupps ist die Ausbildung zum GF vorgeschrieben. Ich hab das in der Form noch nirgends gelesen, aber du wirst sicher sagen können, woher die Weisheit stammt.

    Also doch nicht so einfach?

    Geschrieben von Henning KochMit anderen Worten: wenn kein entsprechend ausgebildeter GF vorhanden ist, darf die taktische Einheit nicht eingesetzt werden. Punkt. damit wäre diese Aussage nach deiner Argumentation entkräftet :-)

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597348
    Datum18.12.2009 17:5920977 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Stefan JurgahnDie UVV trifft keine Aussagen zu Führungsqualifikationen.

    §14, dazu der zweite Absatz der Durchführungsanweisungen.

    Einfach mal selber lesen.

    Deutlicher geht es kaum.

    Die Aufgabe der UVV ist die Prävention und kann für deine Argumentation nicht herangezogen werden.

    Den Hintergrund dieser Behauptung hätte ich dann aber doch gerne nochmal etwas erläutert.

    Bis dahin bewerte ich sie einfach mit dem Wort "Unfug".

    Bei genauerer Überlegung sogar mit "gefährlicher Unfug".

    Geschrieben von Stefan JurgahnDu meinst die Tabelle?

    richtig.

    Geschrieben von Stefan JurgahnDa steht aber was einschränkendes drüber: "Für die Aufgabenverteilung im Atemschutz sind bei Bedarf folgende Funktionen vorzusehen"

    Genau.

    Aus dem Absatz darüber ergibt sich, wie das gemeint ist:
    Wenn der Leiter der Feuerwehr seine Verantwortung nicht persönlich ausübt, sind (dann ist der Bedarf da) diese Funktionen mit den entsprechenden Voraussetzungen vorzusehen.

    Falls der Leiter der Fw selbst vorne rechts sitzt (und keine GF-Ausbildung hat) läuft meine Argumentation mit der FwDV7 ins Leere, Ack.

    Geschrieben von Stefan JurgahnGeschrieben von Henning Koch
    "Für den Führer einer Gruppe, Staffel oder eines selbstständigen Trupps ist die Ausbildung zum GF vorgeschrieben."
    Ich hab das in der Form noch nirgends gelesen,


    schlimm genug

    aber du wirst sicher sagen können, woher die Weisheit stammt.

    FwDV2, 4.1
    (im Umkehrschluss steht in 2.1 und 2.2, dass TM und TF dafür nicht ausgebildet sind)

    Auch hier eine Einschränkung: ggf. haben nicht alle Bundesländer die FwDV2 verbindlich eingeführt. Da der Fragesteller aber aus NRW kommt, gilt das dort geschriebene. Verbindlich.

    Gruß,
    Henning


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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen597350
    Datum18.12.2009 18:1221265 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning Koch§14, dazu der zweite Absatz der Durchführungsanweisungen.
    Einfach mal selber lesen.
    Deutlicher geht es kaum.


    ... passt m.E. für den Fall nicht, in diesem Absatz geht es um technische Ausbildungen (zum Bedienen von Gerätschaften - also dem Kerninhalt einer UVV).

    ... Deine Ansicht würde im Übrigen die kommisarische Übertraung von Ämtern (wie in fast allen Bündesländern insbes. für Wahlämter vorgesehen) ad absurdum führen, da sich hier teilweise eine Leitungsfunktion per Gesetz/Verordnung zwangsweise ergibt wenn der Amtsträger (auch ohne passende Ausbildung - bzw. eine Stufe drunter) an der E-Stelle ist. Was gilt dann nicht: Gesetz oder UVV ?

    ... was machen wir übrigens, wenn zwei vollbesetzte LFs an einer E-Stelle aufschlagen und auf jedem nur genau ein GF sitzt. Keiner darf dann die Einsatzleitung wahrnehmen, weil das die Führung eines Zuges wäre - also ein ZF erforderlich (und wenn sich einer das erdreistet: wer führt dann seine Gruppe - da gibts es nur TFs?). Haben wir dann eine E-Stelle ohne Verantwortlichen wegen der UVV ? Der GMV sagt mir was anderes ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW597400
    Datum19.12.2009 00:5120958 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas EdelmannGeschrieben von Henning Koch
    Spätestens nach UVV dürfen FA nur für die Dinge eingesetzt werden, für die sie auch ausgebildet sind.

    Und du glaubst daran?


    An die Vorschrift?

    Ja, daran glaube ich. Zumal auch der vielbeschworene GMV eigentlich klar sehen müsste, dass es gefährlich wird wenn man Dinge tut, für die man nicht ausgebildet ist.

    Geschrieben von Thomas Edelmannaber die konsequente Anwendung würde den Einsatz öfters verhindern als mancher denkt.

    Ich glaube auch, dass die Praxis vielerorts ganz anders aussieht, ja.

    Dort läuft dann etwas nicht ganz auf dem richtigen Weg.

    Geschrieben von Thomas EdelmannIch glaube aber, man würde vor einem Staatsanwalt sehr unglücklich stehen, wenn man mit dieser Begründung einen Einsatz verweigert.

    Im Einzelfall muss man eine Einzelfallentscheidung treffen, ja.
    Aber so eine Entscheidung unter Notstandsgesichtspunkten sollte doch bitteschön nicht reguläre Grundlage behördlicher Gefahrenabwehr sein?!

    Immerhin wird man auch dann vor dem Staatsanwalt unglücklich dastehen, wenn durch fehlende Ausbildung etwas passiert (und man nicht schon im Vorfeld versucht hat, den Einsatz unter Ausbildungsmangel zu vermeiden).

    Gruß,
    Henning


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW597421
    Datum19.12.2009 10:2020848 x gelesen
    Guten Morgen Henning,

    Geschrieben von Henning KochIst also alles ganz einfach, auch wenn du diese Antwort vermutlich so nicht lesen wolltest.
    hmm, woher willst Du wissen, welche Antwort ich haben wollte ;-)


    @all
    Danke erst einmal für Eure Einschätzungen :-)
    Also, nach dem ich mir den Verlauf dieser Diskussion angesehen habe
    ist mir eigentlich der Ablauf in der Parxis schon klar geworden.

    Der TF darf nicht, macht es aber (unter Berücksichtigung der Lage und unter Hinzuziehung des GMV) trotzdem. Wenn´s dann gut geht, kräht kein Hahn danach - wenn was schiefläuft kann er nur hoffen, dass sich sein GMV mit dem GMV des Richters in Einklang befindet. Wenn nicht ....


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz597499
    Datum19.12.2009 20:2820932 x gelesen
    Hallo Henning,
    Geschrieben von Henning Koch§14, dazu der zweite Absatz der Durchführungsanweisungen.
    Einfach mal selber lesen.
    Deutlicher geht es kaum.

    Ich wiederhole mich gern, die UVV macht keinerlei Aussagen zu Führungsqualifikationen, Führungsvorgänge oder Taktik. "Darf" sie auch gar nicht, da es die gesetzliche vorgeschriebene Präventationsarbeit des GUV ist. Sinn der UVV ist es dem Versicherten Verhaltensmuster zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren aufzuzeigen, sowie die Verpflichtungen des Trägers, Dienstherr oder Unternehmer zum Arbeits- und Gesundheitsschutz rechtlich zu regeln.

    Geschrieben von Henning KochAus dem Absatz darüber ergibt sich, wie das gemeint ist:
    Wenn der Leiter der Feuerwehr seine Verantwortung nicht persönlich ausübt, sind (dann ist der Bedarf da) diese Funktionen mit den entsprechenden Voraussetzungen vorzusehen.
    Es geht im Kapitel 4 ausschließlich um die organisatorische Verantwortung. Zweck der FwDV7 steht im Kapitel 1.

    Geschrieben von Henning KochFalls der Leiter der Fw selbst vorne rechts sitzt (und keine GF-Ausbildung hat) läuft meine Argumentation mit der FwDV7 ins Leere, Ack. Ich denke das war scherzhaft gemeint, DAS ist Unfug

    Geschrieben von Henning KochFwDV2, 4.1
    (im Umkehrschluss steht in 2.1 und 2.2, dass TM und TF dafür nicht ausgebildet sind)
    Die FwDV2 regelt die Ausbildung der Feuerwehr. In 4.1 steht dass der Gruppenführer-Lehrgang dazu befähigt ein Gruppe zu führen, sonst nichts.

    Geschrieben von Henning KochMit anderen Worten: wenn kein entsprechend ausgebildeter GF vorhanden ist, darf die taktische Einheit nicht eingesetzt werden. Punkt. Um diese Aussage noch mal bildlich zu übertragen: Der Auftrag des Kunden muß abgelehnt werden weil die Belegschaft handlungsunfähig ist wenn der Chef nicht da ist... Wie gesagt, ich kann deiner Meinung nicht folgen und die angeführten Argumente halte ich für wiederlegt.

    Grüße
    Stefan


    "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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    AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg599166
    Datum26.12.2009 23:2320893 x gelesen
    Hallo Forum, Hallo Markus,

    Geschrieben von Markus WeberDeshalb schrieb ich ja "logisch anwenden". Nur weil ihr Flachlandtiroler das macht muss das nicht logisch sein. ;-)Richtig

    Geschrieben von Markus Weber1.) in Ordnung Gruppenführer zu bestellen (Ausbildung GF -> Weiterbildung Standort -> Bestellung)Sehe ich ein. Aber wie schon erlebt, GF Auszubilden und dann zu GF im Übungsdienst zu ernennen, halte ich für noch größeren Schwachsinn. :-(

    Geschrieben von Markus Weber2.) ist es nicht in Ordnung das an einem Stellenplan festzumachen. Je mehr desto besser! Es sollte das Ziel sein, dass jeder ausgebildete GF bestellter GF wird. Eine bestimmte Zeit zwischen Ausbildung und Bestellung, sofern sie dann auch der Ausbildung / Weiterbildung nach örtlichen Belangen o.ä. dient ist in Ordnung und sinnvollDa sind wir uns wie meist einig.

    Geschrieben von Markus Weber3.) ausgebildete GF dauerhaft nicht zu bestellen ist maximal schwachsinnig. So ist bei uns in der FW- Satzung geregelt das die Unterführer nur auf 5 Jahre ernannt werden und dann, wenn möglich neu ernannt werden können. Ein Unterführer der sich nicht weiterbildet muss auch seine Funktion verlieren können.

    Geschrieben von Markus Weber4.) die GF-Balken sollten eine Ausbildungskennzeichnung sein. Nicht zu verwechseln mit der Funktionsweste als aktuelle Aufgabenkennzeichnung. Wie oft kommt es denn vor, dass ich an großen Einsatzstellen mal eben schnell einen GF, AGT, RS brauche, die ich aus den bestehenden Einheiten akquiieren muss? Dabei sollte es nach meiner Meinung egal sein, ob der Oberindianer aus Kleinkleckersdorf irgendjemand bestellt hat, ich brauch jemand mit der Ausbildung GF.Wenn mir mein Kdt die Befähigung abspricht eine Gruppe zu führen (keine neu Bestellung mehr) kann ich auch nicht im Notfall eine Gruppe übernehmen! --> Daher Streifen ab. Ich bin aber der Meinung das die Kdt. ein Berufung / nicht neu Berufung sich sehr gut Überlegen werden.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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     14.10.2009 13:26 Jürg7en 7M., Weinstadt Berufung / Bestellung zum Gruppenführer verweigert
     14.12.2009 20:21 = an7ony7m =7 a7., 3
     14.12.2009 21:10 Adri7an 7H., Lippstadt
     14.12.2009 22:55 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     14.12.2009 22:56 Henn7ing7 R.7, Flensburg
     15.12.2009 20:43 Pete7r S7., Aholming
     15.12.2009 21:55 Anto7n K7., Mühlhausen
     15.12.2009 22:10 Seba7sti7an 7S., Helmstadt-Bargen
     14.12.2009 21:25 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     14.12.2009 21:34 Anto7n K7., Mühlhausen
     14.12.2009 21:43 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     15.12.2009 18:19 Chri7sti7an 7H., Harmstorf
     15.12.2009 19:46 Pete7r S7., Aholming
     15.12.2009 19:55 ., Bad Hersfeld
     14.12.2009 22:13 Lars7 T.7, Oerel
     14.12.2009 22:16 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     14.12.2009 22:19 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     14.12.2009 22:54 Lars7 T.7, Oerel
     15.12.2009 12:40 Holg7er 7S., Gundersheim
     15.12.2009 12:43 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 12:53 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     15.12.2009 13:04 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 13:14 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     15.12.2009 13:17 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 14:58 Lars7 T.7, Oerel
     15.12.2009 15:04 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 15:16 Lars7 T.7, Oerel
     15.12.2009 15:12 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     15.12.2009 15:20 Lars7 T.7, Oerel
     15.12.2009 15:35 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
     15.12.2009 17:39 Stef7an 7U., Bersenbrück
     15.12.2009 14:22 ., Oranienburg
     14.12.2009 21:41 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     14.12.2009 21:50 Seba7sti7an 7R., Berlin
     14.12.2009 22:16 Jürg7en 7W., Gifhorn
     14.12.2009 22:37 Seba7sti7an 7R., Berlin
     14.12.2009 23:04 Jürg7en 7W., Gifhorn
     14.12.2009 23:15 Seba7sti7an 7R., Berlin
     14.12.2009 23:28 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     14.12.2009 23:31 Jürg7en 7W., Gifhorn
     15.12.2009 00:04 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     16.12.2009 11:04 ., Castrop-Rauxel
     18.12.2009 10:56 ., Castrop-Rauxel
     18.12.2009 11:37 Falk7 D.7, Meisdorf
     18.12.2009 13:20 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.12.2009 13:44 Thom7as 7E., Nettetal
     19.12.2009 00:51 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.12.2009 13:50 Mitj7a S7., Pinneberg
     18.12.2009 15:24 Mark7us 7A., Wasserburg Bodensee
     18.12.2009 15:27 Mark7us 7A., Wasserburg Bodensee
     18.12.2009 16:37 Stef7an 7J., Birlenbach
     18.12.2009 17:59 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.12.2009 18:12 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     19.12.2009 20:28 Stef7an 7J., Birlenbach
     19.12.2009 10:20 ., Castrop-Rauxel
     18.12.2009 12:26 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
     18.12.2009 12:42 Marc7o K7., Hannover
     18.12.2009 12:53 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
     18.12.2009 12:47 Dani7el 7B., Nörtershausen
     18.12.2009 13:00 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
     18.12.2009 13:02 Hara7ld 7D., Edenstetten
     15.12.2009 10:41 Matt7hia7s O7., Waldems
     15.12.2009 12:03 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     15.12.2009 12:07 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 12:14 Seba7sti7an 7R., Berlin
     15.12.2009 12:22 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     15.12.2009 12:39 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 12:49 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     26.12.2009 23:23 Mich7ael7 B.7, Münsingen
     15.12.2009 12:38 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 12:50 Seba7sti7an 7R., Berlin
     15.12.2009 13:03 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     16.12.2009 10:14 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     16.12.2009 10:33 Kai-7Hen7dri7ck 7P., Braunschweig
     15.12.2009 12:36 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
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