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ThemaWird ein Schaden an der PSA vom Verursacher (Versicherer) getragen?9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8H., Herne / NW598220
Datum22.12.2009 12:415320 x gelesen
Kreisbrandmeister Bloching stellt sich derweil ein Problem. Die Feuerwehrmänner, die direkt mit dem Gefahrguttransporter zu tun hatten, konnten nicht verhindern, dass Lauge mit der Schutzkleidung in Berührung kam. Mit der Folge, dass die Fasern angegriffen wurden. „Da wird nicht sicher sein können, dass die Kleidung noch voll intakt ist, müssen wir 15 bis 20 neue Anzüge kaufen. Stückpreis: 500 Euro.


In diesem Bericht wurde ja erwähnt, dass nach den Löscharbeiten bis zu 20 "Anzüge" neu beschafft werden müssen.

Zahlt das die Versicherung des Einsatzverursachers?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorRico8 H.8, Hirschberg / Thüringen598241
Datum22.12.2009 13:373887 x gelesen
Hallo Jürgen,

nach einem Artikel in Brandschutz 12/09, S. 1037 zum "CSA-Urteil": ja. Das entsprechende BGH-Urteil dazu.
In Kurzform: Nach einem Gefahrgutunfall wurde Schadenersatz für CSA gefordert, die nicht mehr zu reinigen waren. Die Versicherung hatte den CSA-Einsatz an sich und die erfolglose Reinigung in Frage gestellt und fühlte sich damit nicht in Haftung. Das LG Verden hat der Klage stattgegeben (Az. 5 O 495/06), die Haftung wurde bejaht. Das OLG Celle hat einen Gutachter hinzugezogen (Az. 14 U 145/07) und das Urteil bestätigt sowie eine Revision nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde landete beim BGH und dieser hat die Beschwerde zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Zitat aus dem Artikel von stv. KBM Schmale (auch Rechtsanwalt): "Die zitierten Urteile und insbesondere der Beschluss des Bundesgerichtshofes dürften für die Träger der Feuerwehren Anlass sein, bei Fahrzeugbränden generell etwa bei den Feuerwehren entstandene Schäden auch geltend zu machen..."

P.S.: Heft 12/09 sowie Heft 1/09 mit beiden Artikeln können hier auch als Einzelexemplare bestellt werden.

Grüße,


OBM R.Helm
-Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug-
FF Hirschberg/Saale
Gefahrgutzug Saale-Orla


"Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering)

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AutorJürg8en 8H., Herne / NW598244
Datum22.12.2009 13:403653 x gelesen
Hallo Rico,

viele Dank für die Aufklärung und ein angenehmes Fest!


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW598341
Datum22.12.2009 17:073608 x gelesen
Geschrieben von Rico HelmNach einem Gefahrgutunfall wurde Schadenersatz für CSA gefordert, die nicht mehr zu reinigen waren. Die Versicherung hatte den CSA-Einsatz an sich und die erfolglose Reinigung in Frage gestellt und fühlte sich damit nicht in Haftung. Das LG Verden hat der Klage stattgegeben (Az. 5 O 495/06), die Haftung wurde bejaht. Das OLG Celle hat einen Gutachter hinzugezogen (Az. 14 U 145/07) und das Urteil bestätigt sowie eine Revision nicht zugelassen.

OBACHT! Genaues Lesen erspart ggf. viele Probleme!

Das Urteil bezieht sich auf EINEN Fall in EINEM Bundesland mit konkreten Verweisen auf dessen Gesetzgebung!
Vgl. NBrandSchG und dort § 26 (1) Satz 2!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAndi8 E.8, Emden / Niedersachsen598355
Datum22.12.2009 17:493561 x gelesen
Hallo,

hier kann ich U.C. nur Recht geben. Habe selber schon mehrere Einsätze in mitgemacht oder danach miterlebt, wo eben nichts in Anspruch gestellt werden konnte.
Dieses waren Persönliche Schutzausrüstung, aber auch schon Gerät.

MkG


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AutorJürg8en 8H., Herne / NW598379
Datum22.12.2009 18:523568 x gelesen
Also müsste dieser Schadenersatz in jedem Einzelfall neu erkämpft werden, so denn die FW-Führung dies überhaupt möchte?


Schönen Gruß ins Forum,

Jürgen

Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht!

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AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern598390
Datum22.12.2009 19:513506 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Jürgen HäfnerAlso müsste dieser Schadenersatz in jedem Einzelfall neu erkämpft werden, so denn die FW-Führung dies überhaupt möchte?

Ist das nicht Aufgabe der Kommune?
So zumindest bei uns.


Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen598424
Datum22.12.2009 22:053403 x gelesen
Geschrieben von Thorsten SchlotterIst das nicht Aufgabe der Kommune

Sicherlich - evtl. muß man als Feuerwehr da nachhelfen, damit das Budget nicht plötzlich durch Ersatzbeschaffungen leer ist.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorAlex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW598475
Datum23.12.2009 08:083290 x gelesen
Hallo,

bei uns machen wir es im Regelfall so, dass wir im Einsatz verschmutzte / beschädigte Kleidung bzw. Ausrüstung dem Verursacher in Rechnung stellen. Bisher gab das auch keine Probleme.

Gruß aus SU

Alex


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 22.12.2009 12:41 Jürg7en 7H., Herne
 22.12.2009 13:37 Rico7 H.7, Hirschberg
 22.12.2009 13:40 Jürg7en 7H., Herne
 22.12.2009 17:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 22.12.2009 17:49 Andi7 E.7, Emden
 22.12.2009 18:52 Jürg7en 7H., Herne
 22.12.2009 19:51 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
 22.12.2009 22:05 Lüde7r P7., Kelkheim
 23.12.2009 08:08 Alex7and7er 7G., Neunkirchen-Seelscheid
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