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Thema | Wird ein Schaden an der PSA vom Verursacher (Versicherer) getragen? | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 598220 | |||
Datum | 22.12.2009 12:41 | 5320 x gelesen | |||
Kreisbrandmeister Bloching stellt sich derweil ein Problem. Die Feuerwehrmänner, die direkt mit dem Gefahrguttransporter zu tun hatten, konnten nicht verhindern, dass Lauge mit der Schutzkleidung in Berührung kam. Mit der Folge, dass die Fasern angegriffen wurden. „Da wird nicht sicher sein können, dass die Kleidung noch voll intakt ist, müssen wir 15 bis 20 neue Anzüge kaufen. Stückpreis: 500 Euro. In diesem Bericht wurde ja erwähnt, dass nach den Löscharbeiten bis zu 20 "Anzüge" neu beschafft werden müssen. Zahlt das die Versicherung des Einsatzverursachers? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Rico8 H.8, Hirschberg / Thüringen | 598241 | |||
Datum | 22.12.2009 13:37 | 3887 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, nach einem Artikel in Brandschutz 12/09, S. 1037 zum "CSA-Urteil": ja. Das entsprechende BGH-Urteil dazu. In Kurzform: Nach einem Gefahrgutunfall wurde Schadenersatz für CSA gefordert, die nicht mehr zu reinigen waren. Die Versicherung hatte den CSA-Einsatz an sich und die erfolglose Reinigung in Frage gestellt und fühlte sich damit nicht in Haftung. Das LG Verden hat der Klage stattgegeben (Az. 5 O 495/06), die Haftung wurde bejaht. Das OLG Celle hat einen Gutachter hinzugezogen (Az. 14 U 145/07) und das Urteil bestätigt sowie eine Revision nicht zugelassen. Die Nichtzulassungsbeschwerde landete beim BGH und dieser hat die Beschwerde zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Zitat aus dem Artikel von stv. KBM Schmale (auch Rechtsanwalt): "Die zitierten Urteile und insbesondere der Beschluss des Bundesgerichtshofes dürften für die Träger der Feuerwehren Anlass sein, bei Fahrzeugbränden generell etwa bei den Feuerwehren entstandene Schäden auch geltend zu machen..." P.S.: Heft 12/09 sowie Heft 1/09 mit beiden Artikeln können hier auch als Einzelexemplare bestellt werden. Grüße, OBM R.Helm -Stadtbrandmeister u. Zugführer Gefahrgutzug- FF Hirschberg/Saale Gefahrgutzug Saale-Orla "Wenn Du etwas so machst, wie Du es vor zehn Jahren gemacht hast, sind die Chancen groß, dass Du es falsch machst." (Charles Kettering) | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 598244 | |||
Datum | 22.12.2009 13:40 | 3653 x gelesen | |||
Hallo Rico, viele Dank für die Aufklärung und ein angenehmes Fest! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 598341 | |||
Datum | 22.12.2009 17:07 | 3608 x gelesen | |||
Geschrieben von Rico HelmNach einem Gefahrgutunfall wurde Schadenersatz für CSA gefordert, die nicht mehr zu reinigen waren. Die Versicherung hatte den CSA-Einsatz an sich und die erfolglose Reinigung in Frage gestellt und fühlte sich damit nicht in Haftung. Das LG Verden hat der Klage stattgegeben (Az. 5 O 495/06), die Haftung wurde bejaht. Das OLG Celle hat einen Gutachter hinzugezogen (Az. 14 U 145/07) und das Urteil bestätigt sowie eine Revision nicht zugelassen. OBACHT! Genaues Lesen erspart ggf. viele Probleme! Das Urteil bezieht sich auf EINEN Fall in EINEM Bundesland mit konkreten Verweisen auf dessen Gesetzgebung! Vgl. NBrandSchG und dort § 26 (1) Satz 2! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Andi8 E.8, Emden / Niedersachsen | 598355 | |||
Datum | 22.12.2009 17:49 | 3561 x gelesen | |||
Hallo, hier kann ich U.C. nur Recht geben. Habe selber schon mehrere Einsätze in mitgemacht oder danach miterlebt, wo eben nichts in Anspruch gestellt werden konnte. Dieses waren Persönliche Schutzausrüstung, aber auch schon Gerät. MkG | |||||
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Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 598379 | |||
Datum | 22.12.2009 18:52 | 3568 x gelesen | |||
Also müsste dieser Schadenersatz in jedem Einzelfall neu erkämpft werden, so denn die FW-Führung dies überhaupt möchte? Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 598390 | |||
Datum | 22.12.2009 19:51 | 3506 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Jürgen Häfner Also müsste dieser Schadenersatz in jedem Einzelfall neu erkämpft werden, so denn die FW-Führung dies überhaupt möchte? Ist das nicht Aufgabe der Kommune? So zumindest bei uns. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 598424 | |||
Datum | 22.12.2009 22:05 | 3403 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterIst das nicht Aufgabe der Kommune Sicherlich - evtl. muß man als Feuerwehr da nachhelfen, damit das Budget nicht plötzlich durch Ersatzbeschaffungen leer ist. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8G., Neunkirchen-Seelscheid / NRW | 598475 | |||
Datum | 23.12.2009 08:08 | 3290 x gelesen | |||
Hallo, bei uns machen wir es im Regelfall so, dass wir im Einsatz verschmutzte / beschädigte Kleidung bzw. Ausrüstung dem Verursacher in Rechnung stellen. Bisher gab das auch keine Probleme. Gruß aus SU Alex | |||||
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