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ThemaBahn AG verklagt Lohsa im Streit um einen Waldbrand5 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg599120
Datum26.12.2009 20:305311 x gelesen
Siehe hierzu Artikel der Lausitzer Rundschau.

Merkwürdig das die Bahn an 2 Kommunen die Kosten erstattet hat und nun gegen die größte Summe klagt.

Gruß aus der Lausitz


www.ffw-drebkau.de

Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW599153
Datum26.12.2009 22:312905 x gelesen
Mahlzeit!

Ist ein interessantes Thema:

Während hierzulande laut FSHG-NRW den Kostenersatz zunächst mal vom "Fahrzeughalter" verlangt werden müsste, bezeichnet §1 HPflG allgemeiner den "Betreiber" als Haftenden.

Im Straßenverkehrsrecht richtet sich bei Zügen die Haftung (fast) immer nach dem Zugfahrzeug. Muss man im Eisenbahnwesen wirklich nachweisen, von welchem der 40 Güterwaggons eines Zuges der Schaden verursacht wurde, um dann das richtige der 30 Verkehrsunternehmen in die Haftung nehmen zu können?

Oder kann man (wie es die Gemeinde offensichtlich versucht) doch das Infrastrukturunternehmen im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung anzapfen?

Gibt es gar (wie im Straßenverkehrsbereich) spezielle Regelungen für die Abwicklung von Haftpflichtschäden mit ausländischen Fahrzeugen?

Geschrieben von Ralf HauptvogelMerkwürdig das die Bahn an 2 Kommunen die Kosten erstattet hat und nun gegen die größte Summe klagt.

AFAIK ist das nicht unüblich, dass bei (nicht auf den ersten Blick abwegig klingenden) Forderungen erst ab einer gewissen Höhe genauer nachgeforcht wird.

Gruß,
Henning


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AutorAndr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen610064
Datum16.02.2010 23:032619 x gelesen
Hallo Ralf,

Geschrieben von Ralf HauptvogelMerkwürdig das die Bahn an 2 Kommunen die Kosten erstattet hat und nun gegen die größte Summe klagt.

... ganz verstehn tu ich diesen Sachverhalt auch nicht.
Aber, dass dortige Streckennetz gehört der Deutschen Bahn, lässt aber auch andere Bahnunternehmen darauf verkehren. Die Bahn müsste zahlen oder beweisen, dass es ein anderes Unternehmen war, welches den Brand ausgelöst hatte.

MkG Andreas


Alles meine ganz persönliche Meinung!

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen610087
Datum17.02.2010 10:302544 x gelesen
Moin,

ich denke das ist eine sehr schwierige Frage. Im Haftungerecht haftet z.B. der Besitzer eines Hauses bei Schadensfällen wegen Verstößen gegen die Streu- Und Räumpflicht. Hat er das Haus vermietet haftet er immer noch kann sich aber wenn er dieses vertraglich vereinbart hat na den zuständigen Mieter halten und sich einen entstandenen Schaden ersetzen lassen. Trozdem tritt der Eigentümer in Vorleistung.

Das kann hier heißen, daß die DB Netz haftpflichtig ist, sich den schaden aber von der polnischen Staatsbahn ersetzen lassen kann.

Auf der anderen Seite kann es aber auch sein, daß die Fahrzeuge von der DB Betriebsdienst (z.B. Cargo) abgefertigt wurden obwohl sie offensichtliche Schäden aufwiesen. Dann haftet die DB Betriebsdienst. War es ein verdeckter Schaden haftet die Polnische Staatsbahn evtl. auch direkt.

Das ließe sich nun unendlich fortführen.

Gruß

Lutz


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AutorTors8ten8 M.8, Ginsheim / Hessen610089
Datum17.02.2010 11:182363 x gelesen
Zitat Lausitzer Rundschau Für den folgenden Feuerwehreinsatz stellte Lohsa der Bahn rund 72000 Euro in Rechnung.
Also wenn das kein Tipfehler der Zeitung ist, kann ich mir vorstellen, warum die Bahn nicht ohne weiteres Zahlen mag...


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 26.12.2009 20:30 Ralf7 H.7, Drebkau
 26.12.2009 22:31 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.02.2010 23:03 Andr7eas7 H.7, Weißwasser
 17.02.2010 10:30 Lutz7 R.7, Weener
 17.02.2010 11:18 Tors7ten7 M.7, Ginsheim
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