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Thema | Austrittserklärung NRW | 33 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | = an8ony8m =8 a8., 3 / überall | 599144 | |||
Datum | 26.12.2009 22:01 | 28949 x gelesen | |||
Hallo, laut LVO FF NRW §22 Abs. 3d scheiden Mitglieder aus der FF aus durch Austritterklärung. Wie sieht eine solche Austritterklärung aus? Mündlich an den Löschruppenführer, ein formloses Schreiben oder noch anders? Gruss | |||||
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Autor | Ralf8 F.8, Duisburg / NRW | 599151 | |||
Datum | 26.12.2009 22:27 | 25925 x gelesen | |||
Hallo, soweit mir bekannt auf dem Dienstweg formlos schriftlich an den Leiter der Feuerwehr. Gruß Ralf | |||||
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Autor | Feli8x V8., Bergisch Gladbach / NRW | 599152 | |||
Datum | 26.12.2009 22:31 | 26029 x gelesen | |||
Hallo, die Austrittserklärung sollte gegenüber dem Leiter der Feuerwehr/Wehrführer ausgesprochen werden. Grundsätzlich geht dies auch mündlich. Mir ist nicht bekannt, dass es eine Formvorgabe in der LVO oder im FSHG dafür gibt. Vielfach gibt es in den Feuerwehren entsprechende Austrittsformulare. Wenn Du danach nicht fragen möchtest, würde ich persönlich ein formloses Schreiben verfassen. Das macht es für alle einfacher. Sobald dieses Schreiben dem Wehrleiter zugeht, ist Dein Austritt wirksam. Viele Grüße Felix | |||||
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Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 599236 | |||
Datum | 27.12.2009 11:31 | 25570 x gelesen | |||
Meines Erachtens kannst Du nicht einfach austreten. Ich bin der Meinung, so habe ich es auch selbst getan, das Du einen Antrag auf Entlassung stellen mußt (dem in der Regel auch entsprochen wird). Einfach austreten geht nicht, genausowenig wie einfach eintreten. Schließlich muß Dich ja der Leiter der Feuerwehr von Deinen Dienstpflichten entbinden. Also schriftlich einen Antrag auf Entlassung stellen. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 599239 | |||
Datum | 27.12.2009 11:33 | 25211 x gelesen | |||
Hallo, nö. Dann hieße es "Antrag auf Entlassung aus dem Dienst". Austrittserklärung = Das Mitglied der FF erklärt seinen Austritt. Fertig. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 599243 | |||
Datum | 27.12.2009 11:37 | 25195 x gelesen | |||
Geschrieben von = anonym = anonymWie sieht eine solche Austritterklärung aus? Mündlich an Du teilst schriftlich dem LdF mit, das du zum xx.xx.xxxx aus dem Dienst Austritts. Verbunden damit ist natürlich die Abgabe aller im Eigentum der Fw befindlichen Gegenstände (z.B. Fme/DME, Uniform, Lehrunterlagen ect.). mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Mart8in 8M., Hamm / NRW | 599258 | |||
Datum | 27.12.2009 13:06 | 24954 x gelesen | |||
Guckst Du hier im § 22, LVO NRW: Link | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 599264 | |||
Datum | 27.12.2009 13:33 | 24927 x gelesen | |||
Tach auch -hoffe frohe Weihnachten gehabt zu haben aus eigener Erfahrung: Brief schreiben an LZ-Führer und Stadtbrandmeister (und/oder wer noch etwas mit der Führung des Löschzuges/Feuerwehr zu tun hat) mit den Beweggründen des Austritts, dem Brief für den obersten Feuerwehrchef, der für dich in Frage kommt den Dienstausweis mit rein packen und abschicken und alle Klamotten die du von der Feuerwehr bekommen hast einpacken und bei der Kleiderkammer abgeben (und vor Ort dann gemeinsam auspacken und absegnen lassen) Und wenn keiner mit dir das Gespräch sucht... naja Lg Ebi | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599265 | |||
Datum | 27.12.2009 13:33 | 25029 x gelesen | |||
Die Austrittserklärung ist an keine Form gebunden. Sie muss lediglich inhaltlich klar formuliert sein, dass man sie als solche auch verstanden hat. Ergo: - Schriftlich ist ein Kann und kein Muss - Mündlich ist Minimum - Schriftlich ist wohl am besten geeignet, da man damit die inhaltliche Aussage auch nachweisen kann Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 599268 | |||
Datum | 27.12.2009 13:52 | 24867 x gelesen | |||
SORRY, aber das ist genau NICHT der Weg. Das kann vorweg gehen, um den eigenen Austritt zu vermeiden. Aber die letzendliche Erklärung geht formal nur an den Leiter der Feuerwehr und an sonst keinen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 599270 | |||
Datum | 27.12.2009 14:03 | 24681 x gelesen | |||
Danke ,-) Ich halte die Schriftform bei einem solchen Verwaltungsakt schon für die bessere Lösung. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Eber8har8d C8., Marl / NRW | 599339 | |||
Datum | 27.12.2009 17:28 | 24739 x gelesen | |||
ja gut, Leiter der Feuerwehr/Stadtbrandmeister (war damals alles eine Person) - ist auch schon etwas her | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 599353 | |||
Datum | 27.12.2009 18:08 | 24586 x gelesen | |||
Geschrieben von Hubert KohnenMeines Erachtens kannst Du nicht einfach austreten. Ich bin der Meinung, so habe ich es auch selbst getan, das Du einen Antrag auf Entlassung stellen mußt Das ist (nur?) in BaWü so! Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599409 | |||
Datum | 27.12.2009 22:01 | 26901 x gelesen | |||
Geschrieben von Eberhard Conradja gut, Leiter der Feuerwehr/Stadtbrandmeister (war damals alles eine Person) Wieso begründen? Ich muss den Austritt nur anzeigen! Eine Begründung ist hierfür nicht erforderlich und könnte mir später mal - wenn ich ggf. wieder eintreten will - negativ ausgelegt werden! Im Endeffekt reicht der folgende Satz an den Verantwortlichen der Feuerwehr: "Sehr geehrter Herr XXXXXXX, hiermit erkläre ich gemäß den Vorgaben meinen Austritt aus der Freiwilligen Feuerwehr XXXXX zum XX.XX.XX. MfG XXXXX" Mehr braucht es eigentlich für den Austritt nicht! Nachfolgend müssen halt dann noch die Modalitäten (Abgabe Uniform, Piepser u.s.w.) geregelt werden. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 599419 | |||
Datum | 27.12.2009 23:12 | 25280 x gelesen | |||
Hallo Ringo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Im Endeffekt reicht der folgende Satz an den Verantwortlichen der Feuerwehr:Überall, aber nicht in Ba- Wü! Hier kann dich nur der Bgm. aus dem FW- Dienst entlassen! D.h. ich konnte die Entlassung zu einem bestimmten Termin beantragen, wenn der Bgm. nicht entlässt muss ich weiter machen. Und ja ich weiß das dies häufig nicht gemacht wird. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 599420 | |||
Datum | 27.12.2009 23:18 | 24555 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerD.h. ich konnte die Entlassung zu einem bestimmten Termin beantragen, wenn der Bgm. nicht entlässt muss ich weiter machen. Und ja ich weiß das dies häufig nicht gemacht wird. Was passiert dann dort, wenn der Dienst nicht mehr wahrgenommen wird ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 599422 | |||
Datum | 27.12.2009 23:22 | 24344 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWas passiert dann dort, wenn der Dienst nicht mehr wahrgenommen wird ? Vermutlich eine der drei Standardoptionen: 1. nichts 2. man wird (irgendwann) rausgeworfen 3. nichts MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 599427 | |||
Datum | 27.12.2009 23:54 | 24403 x gelesen | |||
Hallo Michael, Geschrieben von Michael Roleff Was passiert dann dort, wenn der Dienst nicht mehr wahrgenommen wird ?Vor dem Entlassungsantrag Vermutlich / meist nichts. :-( Nach dem Entlassungsantrag oder wenn du dich unbeliebt gemacht hast: Du kommst Deiner Dienstpflicht nicht nach. --> Entlassungsantrag des Kdt. über den Bgm an den Gemeinderat. --> Entlassung durch den Gemeinderat = Unehrenhafte Entlassung ==> Du hast keine Chance bei einer anderen Organisation. Daher ist es gut wenn man weiß was man macht. Auch hat mein Bürgermeister mich entlassen, wenn auch einen Monat später wie ich beantragt habe. Am besten hat mir die Widerspruch- Belehrung auf dem Entlassungsformular gefallen. :-) Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 599428 | |||
Datum | 27.12.2009 23:59 | 24411 x gelesen | |||
Prost. Geschrieben von Michael Bayer Unehrenhafte Entlassung ==> Du hast keine Chance bei einer anderen Organisation. Gibt es in BaWue ein Zentralregister für sowas? grübelnd, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 599429 | |||
Datum | 28.12.2009 00:15 | 24416 x gelesen | |||
Hallo Henning, Geschrieben von Henning Koch Gibt es in BaWue ein Zentralregister für sowas?Weiß ich nicht. Kann aber meine Vorbildung nicht erklären, oder es wird in meiner Gemeinde nachgefragt. Mein Sohn wurde im Aufnahmeantrag des THW gefragt, ob er unehrenhaft aus einer anderen Einheit entlassen wurde! Klar kann man lügen, aber was passiert wenn es rauskommt? Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 599430 | |||
Datum | 28.12.2009 00:30 | 24356 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerWeiß ich nicht. Kann aber meine Vorbildung nicht erklären, oder es wird in meiner Gemeinde nachgefragt. Ein Zentralregister gibt es nicht. Einziges mir bekanntes Register ist, zumindest hier im Landkreis, ein Register über die absolvierten Ausbildungen. Durfte ich schonmal kontaktieren, weil ich meinen Ausbildungsnachweis beim Umzug verschlampt hatte. Richtig ist: man müsste sich schon als kompletter Laie ausgeben, damit sowas durchgeht - und Feuerwehrdeutschland ist klein, es wird also irgendwann "rauskommen". Lüge beim Eintritt -> kein Vertrauensverhältnis mehr -> Rausschmiss (zumindest, wenn ich der Chef wäre). Ich bin zweimal gewechselt (Umzug), beides mal wurde selbstverständlich vor Aufnahme in der alten Wehr nachgefragt. Das erste mal vom HA-Kommandanten auf dem Dienstweg über die Gemeinde (anderer Landkreis), beim zweiten mal aufgrund persönlicher Bekanntschaft auf dem kleinen Dienstweg. Ob das so üblich ist weiß ich nicht, die erste Wehr war da sehr auf Formalien bedacht ("Bewerbung" mit Lebenslauf erwünscht, etc.). Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 599432 | |||
Datum | 28.12.2009 00:45 | 24400 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Bayer Klar kann man lügen, aber was passiert wenn es rauskommt? Vermutlich nicht mehr, als wenn man am Anfang die Wahrheit gesagt hätte. Bis dahin hat man dann seinen Spaß gehabt. (ja, eigentlich müsste die Organisation dann die entstandenen Unkosten einfordern...) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599440 | |||
Datum | 28.12.2009 08:21 | 24296 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerÜberall, aber nicht in Ba- Wü! Hier kann dich nur der Bgm. aus dem FW- Dienst entlassen! D.h. ich konnte die Entlassung zu einem bestimmten Termin beantragen, wenn der Bgm. nicht entlässt muss ich weiter machen. Und ja ich weiß das dies häufig nicht gemacht wird. Gerade auch in BW, da das bisherige FwG folgendes Passus enthält: "(1) Ein ehrenamtlich tätiger Feuerwehrangehöriger ist auf seinen Antrag aus dem aktiven Dienst zu entlassen, wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 vorliegen." Das Wort ist, ist hier klar als muss zu verstehen und irgendwelche Regelungen in den Satzungen sind hier subsidiär oder sogar rechtswidrig, da dieser Punkt im FwG abschließend geregelt ist. Der einzige Unterschied in BW ist, dass man die berufliche sowie private Härte gem. § 11 (2) Satz 2 Nr. 1 darlegen muss (welche aber auschließlich im subjektiven Bereich liegt und daher nicht nachprüfbar ist). Oder kannst du für jemanden feststellen, ob er durch die Feuerwehr seinen beruflichen Verpflichtungen nicht mehr richtig nachkommen kann? Somit ist jeder der den Antrag auf Entlassung stellt zu entlassen! Wenn das der zuständige Wehrleiter oder Bügermeister nicht macht, dann würde ich ihm das FwG zukommen lassen und ihm die dort vorgegebenen Ermessensgrenzen klar aufzeigen. IST = MUSS Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 599441 | |||
Datum | 28.12.2009 09:58 | 24212 x gelesen | |||
Zumindest im THW ist eine Weile erfasst, wobei ich nach 2 Jahren die Daten anonymisieren muss Somit sind die Informationen auch weg . Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 599464 | |||
Datum | 28.12.2009 11:46 | 24192 x gelesen | |||
Hallo Ringo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Somit ist jeder der den Antrag auf Entlassung stellt zu entlassen! Wenn das der zuständige Wehrleiter oder Bügermeister nicht macht, dann würde ich ihm das FwG zukommen lassen und ihm die dort vorgegebenen Ermessensgrenzen klar aufzeigen. IST = MUSSIch bin hier schon bei Dir. Es ist aber nicht so das ich sagen kann ab dem Punkt X bin ich draußen, sondern ich muss auf die Entlassung warten. Kam bei mir einen Monat später wie gewünscht. Was macht aber ein Bgm. der schon an der Grenze zur Pflichtfeuerwehr steht (Brandschutz nicht gesichert)? Wie sieht es bei Kdt. Abt.-Kdt. etc. aus? (Ich weis sie müssen ihr Amt bis zur Bestellung eines Nachfolgers weiterführen) Generell bin ich der Meinung das nicht jeder gehen kann wenn er will. Das finde ich auch gut so. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 599469 | |||
Datum | 28.12.2009 12:10 | 24286 x gelesen | |||
Servus! Geschrieben von Michael Bayer Generell bin ich der Meinung das nicht jeder gehen kann wenn er will. Das finde ich auch gut so. Wobei wir uns einig sind, dass das nur eine theoretische Mitwirkpflicht in der öffentlichen GA bedeutet und somit ein zahnloser Tiger ist. Wenn ich nicht mehr will, dann geh ich da auch nicht mehr hin. Gründe zu finden dürfte recht einfach sein - selbst wenn die Möglichkeit bestehen würde mich zum Dienst zu zwingen hätte ich genug lustige Idee meinen Vorgesetzten das Leben so zur Hölle zu machen, dass sie mich gerne loshaben möchten. ;-) Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 599470 | |||
Datum | 28.12.2009 12:22 | 24243 x gelesen | |||
Hallo Markus. Geschrieben von Markus Weber Wobei wir uns einig sind, dass das nur eine theoretische Mitwirkpflicht in der öffentlichen GA bedeutet und somit ein zahnloser Tiger ist. Wenn ich nicht mehr will, dann geh ich da auch nicht mehr hin. Gründe zu finden dürfte recht einfach sein - selbst wenn die Möglichkeit bestehen würde mich zum Dienst zu zwingen hätte ich genug lustige Idee meinen Vorgesetzten das Leben so zur Hölle zu machen, dass sie mich gerne loshaben möchten. ;-)Keine Frage. Wenn ich nicht mehr will lass ich es auch auf eine unehrenhafte Entlassung ankommen. Ich bin aber der Meinug das es jedem klar sein muss, das es nicht so einfach ist: Ich hab jetzt keine Lust also gehe ich. Das auch vielen Verwaltungen dies unklar ist, bzw. es nicht darauf ankommen lässt, habe ich auch schon gesehen. Siehe die mehrfachen erfolgreichen / nicht erfolgreichen Erpressungsversuche. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 599472 | |||
Datum | 28.12.2009 12:37 | 24237 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerKeine Frage. Wenn ich nicht mehr will lass ich es auch auf eine unehrenhafte Entlassung ankommen. Wer spricht den von unehrenhafter Entlassung? Man könnte Rechtsgrundlagen kennen, die "den örtlichen Gegebenheiten" angepasst wurden, oder man ist in letzter Zeit einfach ein bißchen schusselig... Wie schnell geht mal ein Melder kaputt. Die unklaren Rückenschmerzen werden heftiger. Ich hatte auch schon Azubis, die es geschafft haben beim schaufeln von Sägemehl (!) eine gute Aluschaufel abzubrechen. Nur die eigene Kreativität setzt da Grenzen... Alles ganz ohne unehrenhafter Entlassung - nur vermutlich mit beschleunigter Bearbeitung des Antrags auf Selbige. Geschrieben von Michael Bayer Ich bin aber der Meinug das es jedem klar sein muss, das es nicht so einfach ist: Ich hab jetzt keine Lust also gehe ich. Wenn jemand wirklich keine Lust mehr hat, dann wird er genau das tun, das FwG halte ich in diesem Fall für ein Drohmittel, dass es nicht so einfach ist - wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Aber Grundsätzlich sind wir glaube ich einer Meinung. Gruß, Gambi Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | |||||
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Autor | Jürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW | 599483 | |||
Datum | 28.12.2009 14:01 | 24168 x gelesen | |||
Moin Henning, Geschrieben von Henning Koch Geschrieben von Michael Bayer"Klar kann man lügen, aber was passiert wenn es rauskommt?" Doch, in der Zwischenzeit hat man einige Kontakte geknüpft, Freundschaften gechlossen, Vertrauen erworben ... Warum das alles, wenn man weiss, dass durch eine anfängliche Lüge hinterher eine Menge Porzellan zerschlagen wird? Mit dem Unmut seiner (Ex)Kameraden, die einem tagtäglich über den Weg laufen(können), muss man auch noch zurecht kommen - man wohnt ja schliesslich im gleichen Ort. Ein zweifelhafter Spass, oder? „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.” Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599513 | |||
Datum | 28.12.2009 17:57 | 24044 x gelesen | |||
Richtig! Den Hund zur Jagd tragen oder den Feuerwehrmann zum Einsatz ist mit verlaub Schwachsinn! Wobei es bei der Feuerwehr keine "unehrenhafte Entlassung" gibt. Es gibt Entlassungen und das war es. Der Vergleich mit der Möglichkeit des Militärs ist hier "leider" oder "Gott sei Dank" nicht möglich. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 599600 | |||
Datum | 28.12.2009 21:30 | 23961 x gelesen | |||
Hallo Ringo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Wobei es bei der Feuerwehr keine "unehrenhafte Entlassung" gibt.Hast nicht ganz recht. Die mir vorliegende alte Fassung des FWG spricht von Entlassung und Ausschluss Wobei der mir vorliegende Kommentar von "Schäfer - Hildinger" gleich im ersten Satz zu diesem Absatz sagt: Unter Ausschluß versteht das FWG die "unehrenhafte" Beendigung des Feuerwehrdienstes (im Unterschied zur "ehrenhaften" Entlassung nach den Abs. 1 bis3). ..... Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 599635 | |||
Datum | 29.12.2009 05:28 | 23931 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerGenerell bin ich der Meinung das nicht jeder gehen kann wenn er will. Das finde ich auch gut so. Japp.. ich halte den Antrag auf Austritt, genau wie die Ernennung zum Unterführer, richtig angewandt für 2 sehr sinnvolle Werkzeuge im Feuerwehrdienst. Vor allem kann man so Kurzschlusshandlungen vermeiden. Leider ist es wie überall: Großer Macht folgt große Verantwortung. Und gib einem Menschen Macht so erkennst du sein wahres Gesicht. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 599656 | |||
Datum | 29.12.2009 08:48 | 23932 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerWobei der mir vorliegende Kommentar von "Schäfer - Hildinger" gleich im ersten Satz zu diesem Absatz sagt: Da sieht man mal wieder, dass auch Kommentare irren und nicht die Meinung der Rechtsprechung darstellen. Nicht einmal bei der Bundeswehr gibt es die "unehrenhafte Entlassung". Welche Folgen hat den die "unehrenhafte Entlassung" im Gegensatz zur "ehrenvollen Entlassung"? siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Unehrenhafte_Entlassung Diese Begrifflichkeit hat im Feuerwehrgesetz genau so viel zu suchen wie die "Fahnenflucht" o. ä. Da sollte man m. E. klar trennen und der Gesetzgeber hat m. E. wohl daran getan die ganze Sache "Ausschluss" zu nennen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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