News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | HAW vers. BF war Der nächste Streit/Streik o.ä. einer FF... | 5 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 600055 | |||
Datum | 29.12.2009 23:29 | 4555 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandDer springende Punkt ist jedoch, daß eine Hauptamtliche Wache eben keine Berufsfeuerwehr ist wie kann den eine HAW zur BF mutieren ? Reicht in allen BL der Beschluß der Stadt ? Oder gibt es in einzelnen BL dazu Anforderungen ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 600059 | |||
Datum | 30.12.2009 00:12 | 2774 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Michael Roleff: wie kann den eine HAW zur BF mutieren ? Gute Frage. Wie sieht es dann in NRW aus? Für Niedersachsen wären mir keine Beschränkungen bekannt. So wurde z.B. die HAW der grade mal 53.000 Einwohner zählenden Stadt Cuxhaven 2005 per Ratsbeschluß in eine BF umgewandelt. In Bayern muß eine BF mindestens in Stärke eines Zuges ständig einsatzbereit sein (siehe hier), eine HAW in Stärke einer Staffel (siehe hier). Gruß Daniel | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 600086 | |||
Datum | 30.12.2009 09:38 | 2219 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Michael Roleff wie kann den eine HAW zur BF mutieren ? Zumindest in NRW scheint das wohl zu reichen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 600087 | |||
Datum | 30.12.2009 09:39 | 2237 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleffwie kann den eine HAW zur BF mutieren ? Guck mal hier. Freundliche Grüße | |||||
| |||||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 600284 | |||
Datum | 30.12.2009 21:44 | 2150 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel RuhlandGute Frage. Wie sieht es dann in NRW aus? Ein Blick ins FSHG bringt Klarheit: § 10 Berufsfeuerwehren (1) Die Gemeinden können neben einer Freiwilligen Feuerwehr eine Berufsfeuerwehr einrichten. Die kreisfreien Städte sind hierzu verpflichtet. (2) Das Einsatzpersonal der Berufsfeuerwehren wird aus hauptamtlichen Kräften gebildet, die zu Beamten zu ernennen sind. § 11 Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (1) Der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) werden auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Soweit sie nicht hauptamtlich tätig sind, sind sie zu Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Vor der Ernennung des Wehrführers und seiner Stellvertreter hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist, so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist. (2) Eine Freiwillige Feuerwehr, die neben einer Berufsfeuerwehr besteht, wird vom Leiter der Berufsfeuerwehr geführt. Die Zug- und Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr wählen aus ihren Reihen für die Dauer von sechs Jahren einen Sprecher, der die Belange der Freiwilligen Feuerwehr gegenüber dem Leiter der Berufsfeuerwehr vertritt. (3) Für zu Ehrenbeamten ernannte Wehrführer und stellvertretende Wehrführer gilt § 12 Abs. 2 bis 8 entsprechend. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
| |||||
|