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Thema | Wie viele Versuche hat man? ( BF München ) | 13 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Matt8hia8s M8., München / Bayern | 600610 | |||
Datum | 01.01.2010 19:25 | 8359 x gelesen | |||
Servus zusammen, kann mir vielleicht jemand sagen wie viele Versuche man bei der BF München hat, fals man den Einstellungstest nicht aufs erste mal besteht? Vielen Dank! mfg Matthias | |||||
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Autor | Andr8é M8., Obererbach / RLP | 600659 | |||
Datum | 01.01.2010 23:48 | 5685 x gelesen | |||
ich meine das man 2 Versuche hat... | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 600667 | |||
Datum | 02.01.2010 00:14 | 5599 x gelesen | |||
Geschrieben von André Mengesich meine das man 2 Versuche hat... Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das beschränkt sein? Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 600668 | |||
Datum | 02.01.2010 00:16 | 5444 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckAufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte das beschränkt sein? Kraft eigener Herrlichkeit? Keine Ahnung, jedenfall hat der zuständige Beamte der BF HH in einem Fernsehbericht über den Auswahltest ebenfalls eine solche Grenze (2 oder 3 Versuche) genannt. Gruß, Markus Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report! | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 600670 | |||
Datum | 02.01.2010 00:22 | 5358 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberKraft eigener Herrlichkeit? Immer ein schwaches Argument bei einer Behörde. ;-) Eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre handfester. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 600675 | |||
Datum | 02.01.2010 00:41 | 5389 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckEine Ausbildungs- und Prüfungsordnung wäre handfester Hallo Stefan, die Ausbildungs- und Prüfungsordnung gilt für die, welche es geschafft haben und einen Ausbildungsplatz haben. Ich glaube, dass es für jeden verständlich ist, einem Bewerber nach dem zweiten Scheitern die dritte Blamage zu ersparen. Bzw. der Bewerber sollte spätestens dann selbst wissen, dass es nicht klappt. Man findet als Arbeitgeber schon genug Mögklichkeiten, eine weitere Versuchsreihe zu verhindern. Gruß Ralf LEistner | |||||
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Autor | Matt8hia8s M8., München / Bayern | 600686 | |||
Datum | 02.01.2010 08:50 | 5098 x gelesen | |||
Servus, mir wurde gesagt, dass ein Bewerber sooft antreten kann wie er will, solang er die Altersgrenze nicht überrschritten hat. | |||||
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Autor | Pete8r K8., Hamburg/Zürich / Ba-Wü | 600687 | |||
Datum | 02.01.2010 09:15 | 5010 x gelesen | |||
Moin Geschrieben von Matthias Mayer mir wurde gesagt, dass ein Bewerber sooft antreten kann wie er will, solang er die Altersgrenze nicht überrschritten hat. Und du glaubst daran? Sorry..wenn einer beim 2., 3. oder von mir aus auch 4. Versuch die Tests nicht schafft, die er ab dem 1. Mal (was jedem passieren kann) kennt, dann ist er vielleicht für den Beruf einfach nicht geschafffen. Manchmal kann man noch so sehr was wollen, oder in der Freiwilligen unterwegs sein, für den BF-Traum wird es nicht reichen. That´s the real life. Sollte man sich dann aber auch selbst eingestehen. Ist doch keine Schande. Peter Ps: Und nein, ich habe es nie versucht aber ich freu mich für jeden der es schafft. Alles meine eigene Meinung....wie immer... | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Berlin / Berlin | 600689 | |||
Datum | 02.01.2010 09:33 | 5053 x gelesen | |||
Mir wurde von einem Leiter einer ständigen Wache mal erzählt das man sich in BY auf max. 2 (!) Versuche geeinigt hat. Ob und wie das geregelt ist/wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Mal so angemerkt. Wenn ichs beim 2. Versuch nicht schaffe, dann sollte ich mir eh Gedanken machen. Freundliche Grüße | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 600693 | |||
Datum | 02.01.2010 10:27 | 4964 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter KofflerUnd du glaubst daran? das hat mit der Teilnahmehäufigkeit nichts zu tun, grins, das ist wie bei DSDS, da merkts der eine auch erst nach dem 5ten Mal, wenn man es dann einsieht ist es auch recht wie du schon sagst, rechtlich kannst du es nicht beschränken sondern nur demjenigen nahelegen es aus den oder den Gründen sein zu lassen. Gruss Klaus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 600694 | |||
Datum | 02.01.2010 10:30 | 4885 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver SteinbeckMir wurde von einem Leiter einer ständigen Wache mal erzählt das man sich in BY auf max. 2 (!) Versuche geeinigt hat. Eben, das Bedarf glausb ich, einer rechtlichen Grundlage, das ist auch meiner unmaßgeblichen Meinung nach der Grund ,warum sich die BF München vom Bayrischen Sttatsministerium des Inneren die Altersgrenze bestätigen lies. Gruß Klaus | |||||
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Autor | Kevi8n 8K., München / Bayern | 609237 | |||
Datum | 12.02.2010 17:09 | 4214 x gelesen | |||
das letzte was ich weiß, ist dass wenn du zweimal in einer Disziplin durchfällst bist du auf lebzeit gesperrt. Du darfst also in einem Test meinetwegen im Schwimmen durchfallen...im nächsten Test allerding darfst du im Schwimmen nicht mehr durchfallen. Jedoch wenn du jetzt im Klimmzug durchfällst darft du wiederum im nächsten Test nicht im Klimmzug durchfallen- im Schwimmen auch nicht.logisch Im Grunde darfst du so oft mitmachen wie du willst, es sei denn du bist schon so oft durchgefallen dass du langsam die Altersgrenze erreicht hast. Aber wers in München nicht schafft...in anderen Städten ists bei weitem schwerer! Und München stellte immer soviele Leute ein dass sogar Leute Chancen haben, welche nicht grad Verwandschaft sind...wie bei manch anderer BF. lg | |||||
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Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 609246 | |||
Datum | 12.02.2010 17:23 | 4260 x gelesen | |||
Da sollte man aber auch unterscheiden, warum derjenige nicht eingestellt wurde. Hat er einen Test definitiv nicht bestanden, z. B. beim Sporttest zu unsportlich oder war er bei z. B. 10 Stellen die Nummer 11 oder 12 in der Rangliste Würde schon nen gewaltigen Unterschied machen. In Fall 1 würd ich auch sagen, wenn ers beim 2. oder 3. Mal nicht gebacken bekommt, pech gehabt, so einer lernts auch net, dass er sich mal mehr vorbereiten sollte. Im 2. Fall aber spricht doch nichts dagegen, dass er es mehrfach versucht. Gruß Patrick Das war meine Meinung | |||||
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