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Thema | Gesundheitlichen Einstellungsvorraussetzungen bei der WF | 2 Beträge | |||
Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8B., München / Bayern | 600706 | |||
Datum | 02.01.2010 12:25 | 5937 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, zuerstmal möchte ich euch allen noch ein gutes neues Jahr 2010 wünschen. Wollte mich erkundigen ob es hier im Forum jemanden bei der EADS oder Bayernoil Werkfeuerwehr gibt der mir diese Frage beantworten könnte. Welche gesundheitlichen Einstellungsvorraussetzungen außer der G26.3 gibt es noch? Evtl eine Einstellungsuntersuchung beim Werksarzt usw? Vielen Dank für euere Antworten schonmal im voraus. Vg Thomas | |||||
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Autor | Mela8nie8 A.8, Bergisch Gladbach / NRW | 600736 | |||
Datum | 02.01.2010 13:56 | 3243 x gelesen | |||
Die Einstellungsvorraussetzungen von Werkfeuerwehren orientieren sich in aller Regel an denen für öffentliche Wehren. G 26.3 ist Pflicht. Sonstige Untersuchungen obliegen dem Unternehmen. In großen Unternehmen wird der Werksarzt in aller Regel alle Untersuchungen machen, inklusive G 26.3 abnehmen, da es sich dabei um einen anerkannten Arbeitsmediziner handeln wird. Normalerweise deckt die G26.3 allerdings die wichtigsten Untersuchungen eh ab, was soll noch groß untersucht werden? | |||||
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