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ThemaFeuerwehr-Haltegurt EN 35843 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorHolg8er 8S., Adelsdorf / Bayern596092
Datum11.12.2009 14:1618765 x gelesen
Hallo, ich habe Haltegurte nach EN 358. Nach welcher zeit müssen diese ausgemustert werden. In der Geräteprüfordnung der Guv finde ich nur Gurte nach DIN 14927, DIN 14923 und E DIN 14926.


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AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW596093
Datum11.12.2009 14:1916420 x gelesen
Hallo Holger,

die Angaben dazu findest du in der zum Gurt gehörigen Bedienungsanleitung.


Grüße
Michael

www.hoehenretter-online.de

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AutorStef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern596096
Datum11.12.2009 14:3716316 x gelesen
Servus,

bei uns werden die nach 10 Jahre ausgemustert. Muss mal meinen Gerätewart fragen wo das steht.


Gruß Stefan


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AutorKlau8s S8., München / Bayern596111
Datum11.12.2009 16:2416313 x gelesen
Solche Antworten sind immer der Klassiker hier, was denkst du? würd er fragen wenn er es irgendwo anders erfahren könnte oder Angaben hätte ?


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW596138
Datum11.12.2009 18:0416176 x gelesen
Konnte den Ursprungsthread nicht beantworten, da nehme ich mal diesen hier.

Der Gurt ist wohl eher ein Industrieprodukt, denn ein reines Feuerwehr-Produkt. Deswegen steht er in der Geräteprüfordnung auch wohl nicht drin. Dementsprechend habe ich nur einen Verweis auf die

BGR 198

zum Einsatz von PSA gegen Absturz. Die könnte man hilfsweise heranziehen. Ist eine witzige Situation. Die Prüfungen lassen sich auf die PSA-Benutzungsverordnung zurück führen. Die gilt aber eigentlich nicht für Militär, Polizei, KatS usw. Was aber, wenn diese Organisationen jetzt ein Industrieprodukt einsetzen???

Egal, zurück zum Thema.

In der BGR 198 steht dann unter Ziff. 8.2.2: Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Die erforderliche Qualifikation des Sachkundigen ist dann dementsprechend nicht automatisch "Gerätewart Feuerwehr", sondern sie bestimmt sich nach den Maßgaben der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS ... wir befinden uns ja im Arbeitsschutzrecht. Kann aber sein, dass man nach Studium der Sachkundigen-Vorschriften der TRBS feststellt, dass Gerätewart Feuerwehr eine ausreichende Qualifikation ist. Müsste man mal nachschauen.


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü596194
Datum11.12.2009 23:1715835 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Marc StolbrinkIn der BGR 198 steht dann unter Ziff. 8.2.2: Der Unternehmer hat persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Richtige Quelle, falsche Stelle: unter 6.7 gibt es Aussagen zur üblichen Lebensdauer, für Gurte 6 bis 8 Jahre.

Unter üblicher Feuerwehranwendung mit wenig mechanischen Verschleiß, selterner Nutzung und Aufbewahrung kühl, dunkel und trocken würde ich auf die 8 Jahre gehen.

Nach Sturz in das System natürlich sofort aussondern.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorStef8an 8H., Essen / NRW596200
Datum11.12.2009 23:5015798 x gelesen
Geschrieben von Marc StolbrinkDementsprechend habe ich nur einen Verweis auf die

BGR 198

zum Einsatz von PSA gegen Absturz. Die könnte man hilfsweise heranziehen. Ist eine witzige Situation. Die Prüfungen lassen sich auf die PSA-Benutzungsverordnung zurück führen. Die gilt aber eigentlich nicht für Militär, Polizei, KatS usw. Was aber, wenn diese Organisationen jetzt ein Industrieprodukt einsetzen???


Für uns Feuerwehren unrelevant, wir sind ja kein Teil des KatS (siehe PSA-Diskussion um den Fw-Haltegurt vor ein paar Jahren).

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorStef8an 8R., Pommelsbrunn / Bayern596205
Datum12.12.2009 00:3615705 x gelesen
Dann bring doch du ne antwort zum Thema.....


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW596213
Datum12.12.2009 08:5215688 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleRichtige Quelle, falsche Stelle: unter 6.7 gibt es Aussagen zur üblichen Lebensdauer, für Gurte 6 bis 8 Jahre.


Du hast natürlich Recht. Es ging im Ursprungthread nicht um die regelmäßige Prüfung, sondern um die Aussonderung.


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AutorMarc8 S.8, Borken / NRW596216
Datum12.12.2009 09:1015688 x gelesen
Geschrieben von Stefan HeckFür uns Feuerwehren unrelevant, wir sind ja kein Teil des KatS (siehe PSA-Diskussion um den Fw-Haltegurt vor ein paar Jahren).

O.k., dann liefere ich mal den "vollständigen Auszug" aus der PSA-BenutzungsVO, um zu zeigen, warum ich zumindest "gezuckt" habe:

§ 1(3) Als persönliche Schutzausrüstungen im Sinne des Absatzes 2 gelten nicht:

2. Ausrüstungen für Not- und Rettungsdienste,
3. persönliche Schutzausrüstungen für ... den Zivil- und
Katastrophenschutz ... sowie sonstige Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung dienen.

Also nicht nur KatS steht drin. Not- und Rettungsdienst ist für unsere Tätigkeit wohl zutreffend, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen wir auch. Damit wäre die PSA-BenutzungsVO für die Feuerwehren nicht anzuwenden.

Ich bin allerdings der Meinung, dass das nur für solche PSA gilt, die speziell für uns gemacht ist und nicht für herkömmliche Industrie-PSA, die wir anstelle spezieller Feuerwehr-PSA verwenden. Daher ist aus meiner Sicht eine Prüfung erforderlich. Diese kann nicht deswegen entfallen, weil die GeräteprüfVO keine Prüfvorschriften für Industrie-PSA kennt. Vielmehr sind andere Vorschriften (bspw. die BGR) hilfsweise heran zu ziehen. Wobei ich deinem Beitrag entnehme, dass Du im Grundsatz die Prüfung der PSA ebenfalls stützt.


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AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü596217
Datum12.12.2009 09:1815666 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Stefan HeckFür uns Feuerwehren unrelevant, wir sind ja kein Teil des KatS (siehe PSA-Diskussion um den Fw-Haltegurt vor ein paar Jahren).


Hälst Du die GUV-V C 53 für die Feuerwehren für relevant?

In deren Anhang sind auch weitere für die Feuerwehr zu berücksichtigende Regelwerke aufgelistet.

Darunter findet sich auch die GUV-R 198, dort unter 6.7 dieselbe Referenz hinsichtlich Aussonderung.

Insofern ist zumindest in dem Bereich die Sache "durch die Hintertür" etwas klarer geworden.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMich8ael8 D.8, Marl / NRW596218
Datum12.12.2009 09:2815681 x gelesen
Hallo Klaus,

ich weiss jetzt nicht was du mit "solche Antworten" meinst.

Es gibt durchaus mehrere Hersteller von Haltegurten. Bindend für die Ablegereife sind die Herstellerangaben, oder etwa nicht?

Beispiel von Auffanggurten:

Hersteller A gibt eine Ablegereife von 4-6 Jahren an
Hersteller B gibt eine Ablegereife von 10 Jahren an, bei Entsprechender Lagerung und Handhabung.

Wenn nun in einer Prüfordnung etwas von 6 Jahren (fiktiv) steht, werfe ich doch den Gurt der nach Herstellerangaben 4 Jahre länger hält nicht weg...

Also ist meine schlimme Aussage gar nicht so dumm, oder?

Man schaut eben auf das Typenschild am Gurt und Voilá hat man den Hersteller... Google und man hat ne Rufnummer... Telefon und man hat ne verbindliche Aussage...

So what?


Grüße
Michael

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AutorStef8an 8H., Essen / NRW601307
Datum05.01.2010 18:4215444 x gelesen
Geschrieben von Marc Stolbrink"vollständigen Auszug" aus der PSA-BenutzungsVO,

Was sagst du zur 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz? Fällt die FW unter die Ausnahmen von § 1 (5)?

Gruß,
Stefan


Gruß, Stefan

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601311
Datum05.01.2010 18:5015379 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Stefan HeckWas sagst du zur 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz? Fällt die FW unter die Ausnahmen von § 1 (5)?

Nein.


MkG,
Christi@n

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601326
Datum05.01.2010 19:1515535 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Holger Seelbachich habe Haltegurte nach EN 358
was macht ihr mit denen?? Kauft halt einfach das was genormt ist. Sprich nen Auffanggurt Nach EN 361 wie er in der DIN 14800 Teil 17 gefordert ist.
Ein Haltegurt nach EN 358 hat meiner Meinung nach bei der Feuerwehr nichts zu suchen.
Zum reinen Halten soll ein Fw-Haltegurt benutzt werden, zu allem anderen der Auffanggurt.

Nichts desto trotz steht die Aussonderungsfrist tatsächlich in der Bedienungsanleitung.

Gruß Tom


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601331
Datum05.01.2010 19:2215543 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas BruckmeierEin Haltegurt nach EN 358 hat meiner Meinung nach bei der Feuerwehr nichts zu suchen.

Interessant, da alle Feuerwehr-Haltegurte nach DIN 14927 immer auch EN 358 entsprechen. Das steht in DIN 14927 auch ausdrücklich drin.


MkG,
Christi@n

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601336
Datum05.01.2010 19:2715528 x gelesen
Das stimmt. Aber die EN ist so ne wischiwaschi Norm wo alles umfasst. Nach EN 358 könntest grob gesagt nen Gürtel nehmen mit dem man sich irgendwo einhängt. Die DIN 14927 ist da sehr viel präziser, also richte ich mich auch nach der


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601337
Datum05.01.2010 19:4316393 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas BruckmeierDas stimmt. Aber die EN ist so ne wischiwaschi Norm wo alles umfasst. Nach EN 358 könntest grob gesagt nen Gürtel nehmen mit dem man sich irgendwo einhängt. Die DIN 14927 ist da sehr viel präziser, also richte ich mich auch nach der

Du müsstest mir mal erklären, wo DIN 14927 "sehr viel präziser sein soll". In DIN 14927 steht unter 5.2.1:
Der Feuerwehr-Haltegurt muss Abschnitt 4 und DIN EN 358 entsprechen, mit folgenden Ergänzungen/Abweichungen in 5.2.2 bis 5.2.7.

Abschnitt 4 der DIN 14927 enthält u.a. die Stücklisten und beschreibt diverse Maße sowie in 4.6 die exakte Bezeichnung. Die Abschnitte 5.2.2 bis 5.2.7 sind zusammen genau 17 Zeilen lang. Zwei Zeilen, nämlich 5.2.7, sind lediglich der Verweis auf EN 362, was die Anforderungen an den Karabinerhaken angeht. Bleiben also neben den Millimeterangaben in Abschnitt 4 noch echte 15 Zeilen Mehrwert gegenüber EN 358, das sind
- die Materialforderung (Polyester-Filamentgarn, spinngefärbt, schwarz)
- die Forderung, dass Feuerwehrbeil mit Schutztasche am Feuerwehr-Haltegurt mitgeführt werden kann
- das Verschmelzen der Schnittkanten
- zwei Temperaturforderungen (formbeständig bei 150°C und schließfähig bei -20°C)
- Unterlagen für die Halteösen
- die Art des Einspleißens des Verbindungsmittels
- und das letzteres mit einer Lederhülle zu umnähen ist.

Mehr nicht.


MkG,
Christi@n

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601338
Datum05.01.2010 19:4815526 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierAbschnitt 4 der DIN 14927 enthält u.a. die Stücklisten und beschreibt diverse Maße sowie in 4.6 die exakte Bezeichnung. Die Abschnitte 5.2.2 bis 5.2.7 sind zusammen genau 17 Zeilen lang. Zwei Zeilen, nämlich 5.2.7, sind lediglich der Verweis auf EN 362, was die Anforderungen an den Karabinerhaken angeht. Bleiben also neben den Millimeterangaben in Abschnitt 4 noch echte 15 Zeilen Mehrwert gegenüber EN 358, das sind
- die Materialforderung (Polyester-Filamentgarn, spinngefärbt, schwarz)
- die Forderung, dass Feuerwehrbeil mit Schutztasche am Feuerwehr-Haltegurt mitgeführt werden kann
- das Verschmelzen der Schnittkanten
- zwei Temperaturforderungen (formbeständig bei 150°C und schließfähig bei -20°C)
- Unterlagen für die Halteösen
- die Art des Einspleißens des Verbindungsmittels
- und das letzteres mit einer Lederhülle zu umnähen ist.


ist das nun präziser oder nicht?


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601339
Datum05.01.2010 19:5215346 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas Bruckmeierist das nun präziser oder nicht?

Es ist präziser, man kann sich jetzt drüber streiten, ob es "sehr viel präziser" ist.
Zumal es ausschließlich Dinge beschreibt, die scheinbar Feuerwehren außerhalb Deutschlands für verzichtbar halten.


MkG,
Christi@n

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601340
Datum05.01.2010 19:5615359 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Panniersehr viel präziser
könnte man jetzt ne Grundsatzdikusion anzetteln was man dazu interprätieren könnte.
Da würden bestimmt auch zwei drei unterschiedliche Meinungen dabei rauskommen.

Geschrieben von Christi@n PannierZumal es ausschließlich Dinge beschreibt, die scheinbar Feuerwehren außerhalb Deutschlands für verzichtbar halten
Mag sein. Aber nur weil die ins Wasser hüpfen muss ich nicht mithüpfen, oder?


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601343
Datum05.01.2010 20:1115345 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas BruckmeierMag sein. Aber nur weil die ins Wasser hüpfen muss ich nicht mithüpfen, oder?

Es ging um die Aussage, "Ein Haltegurt nach EN 358 hat meiner Meinung nach bei der Feuerwehr nichts zu suchen."
Komischerweise funktioniert das aber überall außerhalb Deutschlands.


MkG,
Christi@n

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601344
Datum05.01.2010 20:1315390 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierKomischerweise funktioniert das aber überall außerhalb Deutschlands
Dann geh doch nach "außerhalb Deutschland" wenn dir die DIN 14927 nicht schmeckt


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601346
Datum05.01.2010 20:1715391 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas BruckmeierDann geh doch nach "außerhalb Deutschland" wenn dir die DIN 14927 nicht schmeckt

Es geht nicht darum was mir schmeckt oder nicht, es geht um deine Behauptung ein Haltegurt nach EN 358 habe bei der Feuerwehr nichts zu suchen.
Dafür suche ich immer noch einen fachlichen Grund.


MkG,
Christi@n

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen601348
Datum05.01.2010 20:1915504 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas Bruckmeierist das nun präziser oder nicht?

Wo sind die Vorteile, die den FW-Haltegurt nun zum besseren Haltegurt in Bezug auf die Funktion "Halten" machen?

Einen wesentlichen Vorteil würde ich z. B. darin sehen, ein längenverstellbares Verbindungsmittel zu ermöglichen, was die DIN jedoch nicht zulässt, während dies die EN ermöglicht.


MkG Sascha

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601377
Datum05.01.2010 21:4415332 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierEs geht nicht darum was mir schmeckt oder nicht, es geht um deine Behauptung ein Haltegurt nach EN 358 habe bei der Feuerwehr nichts zu suchen.
Entscheide dich mal um was es denn jetzt geht. Vorhin meintest noch das es außerhalb Deutschlands besser funktioniert.
Bei uns ist halt mal das Ding nach DIN 14927 vorgeschrieben.


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601378
Datum05.01.2010 21:4515318 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerWo sind die Vorteile, die den FW-Haltegurt nun zum besseren Haltegurt in Bezug auf die Funktion "Halten" machen?
Hä??? Um das gehts hier garnicht...


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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen601386
Datum05.01.2010 22:0015339 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierVorhin meintest noch das es außerhalb Deutschlands besser funktioniert.
Er schrieb, dass es außerhalb D auch ohne DIN xxx geht, nicht dass es dort besser funktioniert.

Bei uns ist halt mal das Ding nach DIN 14927 vorgeschrieben.
Wo ist das konkret vorgeschrieben?

Und dann noch mal die Frage, warum ein Haltegurt nach EN 358 bei Feuerwehrs nix zu suchen hat?


MkG Sascha

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601393
Datum05.01.2010 22:3215344 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas BruckmeierEntscheide dich mal um was es denn jetzt geht. Vorhin meintest noch das es außerhalb Deutschlands besser funktioniert.

Lies meinen Beitrag nochmal genauer. Ich schrieb, dass es außerhalb Deutschlands auch ohne DIN 14927 geht.

Geschrieben von Thomas BruckmeierBei uns ist halt mal das Ding nach DIN 14927 vorgeschrieben.

Bei uns ist nirgendwo DIN 14927 vorgeschrieben. Ob es dir gefällt oder nicht, es gibt in Deutschland auch Feuerwehren, die EN 358-Haltegurte (ohne DIN 14927) einsetzen. Die Feuerwehr Frankfurt / Main beispielsweise.
Im Übrigen drückst du dich elegant um die Beantwortung meiner Frage, warum deiner Meinung nach EN 358-Haltegurte für die Feuerwehr ungeeignet sind.


MkG,
Christi@n

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601395
Datum05.01.2010 22:3915439 x gelesen
Geschrieben von Christi@n PannierIch schrieb, dass es außerhalb Deutschlands auch ohne DIN 14927 geht.
Hab ich gelesen. Und dann hast wieder was anderes gesagt (in meinen Augen!)

Geschrieben von Christi@n PannierBei uns ist nirgendwo DIN 14927 vorgeschrieben
Stimmt. aber in der FwDV 1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Und außer dem nach DIN 14927 ist mir keiner bekannt.

Geschrieben von Christi@n PannierIm Übrigen drückst du dich elegant um die Beantwortung meiner Frage, warum deiner Meinung nach EN 358-Haltegurte für die Feuerwehr ungeeignet sind.
Weil der Feuerwehr-Haltegurt vorgeschrieben ist. Meiner Meinung nach. Wenn du anderer Meinung bist, ist mir das auch recht.

Geschrieben von Christi@n PannierDie Feuerwehr Frankfurt / Main beispielsweise
Welchen nehmen die?


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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601396
Datum05.01.2010 22:4015241 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerEr schrieb, dass es außerhalb D auch ohne DIN xxx geht, nicht dass es dort besser funktioniert
Da nimmts einer aber GAAANZ genau...


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg601397
Datum05.01.2010 22:4515287 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierWeil der Feuerwehr-Haltegurt vorgeschrieben ist. Meiner Meinung nach.

Wie kommst du zu dieser Meinung?

Gruß,

Markus


Die große www.FEUERWEHR.de-Bug-Show! Wer findet den nervigsten / hässlichsten / ältesten Bug? Der Bug-Report!

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601398
Datum05.01.2010 22:4915233 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberWie kommst du zu dieser Meinung
Lest ihr alle nicht was ich schreibe???
In der FWDV1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Seite 10 recht weit oben. Ein anderer Feuerwehr-Haltegurt aßer der genormte ist mir nicht bekannt


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AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen601400
Datum05.01.2010 23:0215272 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierIn der FWDV1 steht Feuerwehr-Haltegurt. Seite 10 recht weit oben. Ein anderer Feuerwehr-Haltegurt aßer der genormte ist mir nicht bekannt

Ja, das steht da - als Beispiel, nicht als konkrete Forderung.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional601402
Datum05.01.2010 23:0515288 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Thomas Bruckmeieraber in der FwDV 1 steht Feuerwehr-Haltegurt.

Bei mir steht da (in Kap. 2) "z.B. Feuerwehr-Haltegurt"

Geschrieben von Thomas BruckmeierWelchen nehmen die?

Keine Ahnung. Markus Groß hat das hier vor einigen Jahren mal geschrieben.


MkG,
Christi@n

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AutorSasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen601403
Datum05.01.2010 23:0615221 x gelesen
Geschrieben von Thomas BruckmeierIn der FWDV1 steht Feuerwehr-Haltegurt.
Da steht weder was von müssen, noch von soll o. ä. Aus einer beispielhaften Auflistung abzuleiten, dass ein Haltegurt nach DIN xxx zu tragen und alles andere unzulässig sei, ist naja, zumindest diskussionwürdig.


MkG Sascha

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AutorThom8as 8B., Ergolding / Bayern601404
Datum05.01.2010 23:0815187 x gelesen
Wisst ihr was, nehmt her was ihr wollt


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AutorJörg8 A.8, Stuttgart / Baden-Württemberg601405
Datum05.01.2010 23:1215325 x gelesen
Geschrieben von Thomas Bruckmeier
Wisst ihr was, nehmt her was ihr wollt
Ich nehm meistens keinen ... ;-)
Und für's richtige Geschäft haben wir ne AbStuSi.

Gruß
Jörg


Wir können alles, außer unseren Rettungsdienst vernünftig organisieren.


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AutorManu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz601421
Datum06.01.2010 02:1815485 x gelesen
Geschrieben von Sascha TrögerEinen wesentlichen Vorteil würde ich z. B. darin sehen, ein längenverstellbares Verbindungsmittel zu ermöglichen, was die DIN jedoch nicht zulässt, während dies die EN ermöglicht.
Und gerade ein solches empfinde ich als Sehr praktisch.

WEnn man z.B. mal auf einer Arbeitsplatform "gehalten" wird und sich dabei mal näher, mal etwas weiter weg vom Festpunkt befindet um immer möglichst wenig Schlappseil zu haben.


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP603835
Datum19.01.2010 14:5116078 x gelesen
Also eine wirkliche Antwort auf die Frage habe ich jetzt immer noch nicht entdecken können. Ich habe dazu folgendes gefunden (leider fine ich die Quellen nicht mehr.

• Feuerwehr Haltegurte nach DIN 14 927 sind nach den zurzeit
verfügbaren Erkenntnissen nach zehn Jahren auszusondern.
• Es ist vorgesehen, diese Aussonderungsfrist in regelmäßigen Abständen
zu überprüfen und bei neuen Erkenntnissen entsprechend anzupassen.
• Ältere Feuerwehr Sicherheitsgurte nach DIN 14 923 (mit Klemmschnalle) sind nach 20 Jahren auszusondern.
• Gurte nach E-DIN 14 926 (ab 1994) und DIN 14 926 (bis 2003) sind wie Feuerwehr Haltegurte nach DIN 14 927 zu behandeln. Sie müssen also nach zehn Jahren ausgesondert werden

DIN 14 927 mit Zweidornschnalle ersetzt alte DIN 14 926

Im September 2005 ist die DIN 14927 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle und
Karabinerhaken mit Multifunktionsöse - Anforderungen, Prüfung" erschienen, welche die DIN
14926 "Feuerwehr-Haltegurt mit Zweidornschnalle für den Selbstrettungseinsatz -
Anforderungen, Prüfung" 2003-06 ersetzt.

Ist die Frist für DIN 14 927 verlängert worden?


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AutorAndr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen603853
Datum19.01.2010 17:2815130 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzIst die Frist für DIN 14 927 verlängert worden?


Ich würde sagen Nein.

Bei uns wurden letztes Jahr 10 Gurte(DIN 14 927) ausgesondert weil sie das Alter von 10 Jahren erreicht hatten.


MfG

Andreas

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AutorLutz8 W.8, Düren / NRW603907
Datum19.01.2010 21:2115196 x gelesen
Geschrieben von Holger SeelbachIn der Geräteprüfordnung der Guv finde ich nur Gurte nach DIN 14927, DIN 14923 und E DIN 14926.


Wofür werden die Gurte denn genutzt? Wer hat sie angeschaft? Die Feuerwehr, oder du selbst? Im Zweifelsfall beim Hersteller nachfragen, wobei die Frage ist ob die Gurte für den Feuerwehrbereich eine Zulassung haben.


Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional603917
Datum19.01.2010 22:0015098 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Lutz Wagnerwobei die Frage ist ob die Gurte für den Feuerwehrbereich eine Zulassung haben.

Es gibt keine Feuerwehrzulassung.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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xxx

 11.12.2009 14:16 Holg7er 7S., Adelsdorf
 11.12.2009 14:19 ., Marl
 11.12.2009 14:37 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 11.12.2009 16:24 ., München
 11.12.2009 18:04 Marc7 S.7, Borken
 11.12.2009 23:17 Jose7f M7., Bad Urach
 12.12.2009 08:52 Marc7 S.7, Borken
 11.12.2009 23:50 Stef7an 7H., Essen
 12.12.2009 09:10 Marc7 S.7, Borken
 05.01.2010 18:42 Stef7an 7H., Essen
 05.01.2010 18:50 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 12.12.2009 09:18 Jose7f M7., Bad Urach
 12.12.2009 00:36 Stef7an 7R., Pommelsbrunn
 12.12.2009 09:28 ., Marl
 05.01.2010 19:15 ., Ergolding
 05.01.2010 19:22 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2010 19:27 ., Ergolding
 05.01.2010 19:43 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2010 19:48 ., Ergolding
 05.01.2010 19:52 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2010 19:56 ., Ergolding
 05.01.2010 20:11 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2010 20:13 ., Ergolding
 05.01.2010 20:17 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2010 21:44 ., Ergolding
 05.01.2010 22:00 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 05.01.2010 22:40 ., Ergolding
 05.01.2010 22:32 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2010 22:39 ., Ergolding
 05.01.2010 22:45 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 05.01.2010 22:49 ., Ergolding
 05.01.2010 23:02 Math7ias7 Z.7, Offenbach
 05.01.2010 23:06 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 05.01.2010 23:05 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 05.01.2010 23:08 ., Ergolding
 05.01.2010 23:12 ., Stuttgart
 05.01.2010 20:19 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 05.01.2010 21:45 ., Ergolding
 06.01.2010 02:18 ., Westerwald
 19.01.2010 14:51 jürg7en 7s., Trier
 19.01.2010 17:28 Andr7eas7 K.7, Jardinghausen
 19.01.2010 21:21 Lutz7 W.7, Düren
 19.01.2010 22:00 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
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